Staplerfahrer Klaus: Schockierend und lehrreich

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
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Der Staplerfahrer Klaus – die legendäre Parodie auf den berufsgenossenschaftlichen Lehrfilm über Arbeitssicherheit und Unfallverhütungsvorschriften. Ein Film, der mit viel Kunstblut über die Gefahren aufklärt, die von Gabelstaplern ausgeht, wenn sie nicht mit Verantwortungsbewusstsein und Umsicht bedient werden.

Das Video von Staplerfahrer Klaus – schockierend, unglaublich witzig und gleichzeitig lehrreich

Quelle: www.staplerfahrerklaus.de/

Klaus aus dem lustigen Video über Arbeitssicherheit braucht zwar keine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Doch seine Kollegen im echten Leben sollten ernsthaft darüber nachdenken – solange sie noch können. Klaus führt seinen Kollegen (und uns) vor Augen, wie schnell ein Unfall passieren kann. Vor allem, wenn Hinweisschilder nicht beachtet werden, der Helm unüberlegt abgenommen wird und Frauen in kurzen Röcken durch die Werkshalle spazieren.

Wer im Logistikbereich arbeitet und mit Menschen wie Klaus zu tun hat, sollte über eine geeignete Absicherung nachdenken. Neben einer Vollkörperpanzerung als Präventivmaßnahme ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für die Zeit danach zu empfehlen. Die Lagerhalle kann ein ähnlich hartes Pflaster sein wie der Straßenverkehr. Auch hier gibt es Regeln, deren Missachtung katastrophale Folgen nach sich ziehen können.


Zahlen und Fakten

Gabelstapler üben eine Tätigkeit mit hohem Gefahrenpotenzial aus. Laut einer Statistik des DGUV kam es 2020 zu über 30.000 Arbeitsunfällen mit Flurfördermitteln – davon 10 mit tödlichem Ausgang, an denen ein Stapler beteiligt war (Quelle). Die häufigsten Unfallursachen sind die rasante Fahrweise, eingeschränkte Sicht und falsche Aufnahme von Lasten.

BG-Vorschriften – BGV D27: Flurförderzeuge

§ 7 – Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die:

a) mindestens 18 Jahre alt sind,
b) für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
c) ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

(3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.

(Quelle)

Gabelstaplerfahrer: ein gefährlicher Beruf

Gabelstaplerfahrer können allerdings nicht nur eine Gefahr für die lieben Kollegen werden, sondern auch für sich selbst. Die meisten Unfälle werden durch Unachtsamkeit verursacht oder weil die Fahrer unter Zeitdruck stehen. Da wird aus Zeitgründen mehr auf die Gabel genommen, als die Belastbarkeit erlaubt, oder das Transportgut ist so hoch gestapelt, dass der Fahrer keine Sicht mehr hat. Wichtig ist auch die korrekte Sicherung der Ladung. Ein kleiner Stolperstein, eine kurze Bremsung und schon fällt alles runter. Im schlimmsten Fall ist die Gabel auch noch hochgefahren, sodass im Zweifel ein vertrauensseliger Kollege von Kisten erschlagen wird.


Zahlreiche Sicherheits­maßnahmen

Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials gibt es eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften, die Logistikfirmen treffen. So gibt es extra Fahrbahnen für die Gabelstapler, damit sich die verschiedenen Fahrzeuge nicht ins Gehege kommen und zum Beispiel Gabelstapler nicht mit LKWs kollidieren. Davon getrennt verlaufen die „Fußwege“. An Kreuzungen sind Panoramaspiegel und ampelartige Lichtsignalanlagen montiert. Außerdem gilt auch in den Lagerhallen die Rechts-vor-Links-Regel.

In großen Lagerhallen sind meist mehrere Gabelstapler unterwegs. Die Fahrer verständigen sich untereinander mit vorher vereinbarten Hupsignalen, sodass es auch schon mal laut zugehen kann. Außerdem gilt: Wer nach vorn keine freie Sicht durch die zu transportierende Last hat, muss rückwärts fahren.

Es darf auch nicht jeder einen Gabelstapler fahren. Stattdessen muss ein Gabelstaplerfahrer eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, bevor er dieses Flurförderzeug bedienen darf. So zählen das Ablegen einer Prüfung sowie die regelmäßige Nachschulung zu den Grundvoraussetzungen.

Checkliste – Sicherheit im Gabelstapler

  • Gurten sich die Fahrer an?
  • Ziehen die Fahrer nach Gebrauch den Schlüssel, um das Gerät vor unbefugtem Gebrauch zu schützen?
  • Werden nur Gabelstapler mit Fahrerschutzdach eingesetzt, wenn Lasten über mehr als zwei Meter angehoben werden?
  • Stehen geeignete Wege zur Verfügung?
  • Sind die Fahrer speziell ausgebildet, erfüllen Sie alle Voraussetzungen und sind vom Unternehmer ausdrücklich beauftragt?
  • Werden die Fahrer mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft?
  • Wird das Prüfungsergebnis dokumentiert?
  • Überzeugen sich die Fahrer vor jedem Arbeitsbeginn davon, dass der Gabelstapler in betriebssicheren Zustand ist?

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