Private Kranken­versicherung für Feuerwehrleute Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Feuerwehrleute erhalten je nach Bundesland Beihilfe oder Heilfürsorge. Diese sollten sie mit einer privaten Kranken­­versicherung ergänzen.
  • Feuerwehrbeamte, die aktuell keine private Kranken­­versicherung benötigen, können mittels einer Anwartschafts­­versicherung für ihre Pension vorsorgen.
  • Die private Kranken­­versicherung für Feuerwehrleute gibt es bereits ab 192 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was Feuerwehrbeamte über die private Kranken­versicherung wissen müssen, was eine Anwartschaft ist und was beides kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Feuerwehrleute über die PKV wissen?
  2. Warum ist sie für Feuerwehrleute sinnvoll?
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Was leistet sie?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige PKV finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Was sollten Feuerwehrleute über die private Kranken­versicherung wissen?

Feuerwehrleute bei der Berufsfeuerwehr sind Beamte. Wie viele andere Beamte auch benötigen sie eine private Kranken­versicherung (PKV) nicht als vollumfänglichen Schutz, sondern um Versorgungslücken zu schließen oder Zusatzleistungen zu erhalten. Denn bei Feuerwehrleuten übernimmt der Dienstherr grundsätzlich die Gesundheitsleistungen. Je nach Bundesland wird entweder Heilfürsorge oder Beihilfe gezahlt:

  • Heilfürsorge
    Eine Absicherung durch Heilfürsorge entspricht ungefähr der gesetzlichen Kranken­versicherung. Gewährt der Dienstherr Heilfürsorge, zahlt er 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Das heißt, in dieser Zeit ist theoretisch keine zusätzliche Kranken­versicherung nötig. Möchten Sie allerdings mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, müssen Sie eine private Kranken­versicherung abschließen.
  • Beihilfe
    Bei der Beihilfe wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Die Beihilfe muss daher mit einem speziellen Beihilfetarif der privaten Kranken­versicherung kombiniert werden, der für den anderen Teil aufkommt. Diese spezielle private Kranken­versicherung wird auch Restkosten­versicherung genannt. Ein typischer Beihilfesatz für Beamte liegt bei 50 Prozent. Die Beihilfesätze variieren jedoch je nach Bundesland (Quelle: Handelsblatt). Die genaue Höhe Ihrer Beihilfe finden Sie in den jeweiligen Beihilfeverordnungen zum Beispiel über das Internetportal Beihilfe. Wenn sich beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte für eine private Kranken­versicherung entscheiden, müssen sie bei Arztbesuchen in Vorleistung gehen. Sie bekommen dann vom Arzt einen Beleg über die erbrachten Leistungen und müssen diesen für eine Kostenerstattung bei der Beihilfestelle einreichen.

Feuerwehrleute mit Heilfürsorge sind gesetzlich verpflichtet, eine Pflegepflicht­versicherung abzuschließen (Quelle: § 23 SGB XI).


Ablehnung in der PKV? Diese Möglichkeiten haben Beamte

Schätzt der Anbieter einer PKV das Krankheits­risiko eines Feuerwehrbeamten als hoch ein, hat er das Recht, Risikozuschläge zu berechnen, Leistungen auszuschließen oder sogar den Antrag abzulehnen. Feuerwehrleute, für die eine Ablehnung wahrscheinlich ist, können in den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag auf eine sogenannte Öffnungsaktion oder Öffnungsklausel der PKV stellen. Diese Klausel garantiert, dass alle Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn in die PKV aufgenommen werden. Diese Klausel sorgt zudem dafür, dass Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent des tariflichen Kostenbeitrags begrenzt sind. Nicht alle Versicherer bieten allerdings diese Öffnungsklausel an (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherungen e. V.).

Icon Nicht verfügbar

Fürs Pensionsalter vorsorgen

Ab der Pension erhalten alle Feuerwehrleute unabhängig vom Bundesland Beihilfe. Spätestens dann benötigen Feuerwehrmänner und -frauen, die zuvor Heilfürsorge erhalten haben, eine Restkosten­versicherung. Sie können für diese vorab eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Mit einer Anwartschafts­versicherung erwirbt sich der Versicherungsnehmer das Recht, sich später in einem Tarif zu den gleichen Bedingungen zu versichern, die bei einem aktuellen Abschluss gelten würden. Die Anwartschaft ist also eine Art Option, die der Versicherte zu einem späteren Zeitpunkt nutzen kann. Weitere Leistungen sind mit ihr nicht verbunden. Insbesondere bietet die Anwartschafts­versicherung keinen Kranken­versicherungsschutz.

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherungen anbieten:

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  • Innovative ETF-Altersabsicherung der PKV-Beiträge
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Warum ist eine private Kranken­versicherung für Feuerbeamte sinnvoll?

Feuerwehrleute haben einen risikoreichen Beruf. Folgende Verletzungen sind häufig (Quelle: ZeitOnline):

  • Beinbrüche durch Stolpern oder Ausrutschen
  • Hitzschlag
  • Sonnenstich
  • Rauchgasvergiftung beim Löschen von Vegetationsbränden in heißen Sommern
  • Psychische Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörung
Icon Gipsbein

Prinzipiell sind Feuerwehrleute im Krankheits­fall durch ihren Dienstherren abgesichert. Diese Absicherung ist jedoch mehr oder weniger umfassend – entweder werden nicht alle Leistungen oder nicht alle Leistungen im vollen Umfang übernommen. Daher ist es für Feuerwehrleute wichtig, zu prüfen, ob und welche Versicherung sie benötigen, um umfassend geschützt zu sein.

PKV, Restkosten­versicherung oder Anwartschafts­versicherung – wer braucht was?

Icon Schutzschild

Feuerwehrleute mit Heilfürsorge

Gewährt der Dienstherr Heilfürsorge, ist theoretisch keine zusätzliche Kranken­versicherung nötig. Wünschen Sie jedoch mehr als die gesetzlichen Leistungen, müssen Sie eine PKV abschließen. Schließen Sie dafür am besten frühzeitig eine sogenannte Anwartschaft ab.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Feuerwehrleute mit Beihilfe

Anders als bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr, im Falle des Bezugs von Beihilfe, lediglich 50 bis 80 Prozent der anfallenden Arztkosten für Feuerwehrbeamte. Für die Abdeckung der restlichen 20 bis 50 Prozent muss eine private Kranken­versicherung (PKV) abgeschlossen werden.

Icon Sessel

Pensionierte Feuerwehrleute

Wird ein Beamter der Berufsfeuerwehr pensioniert, erlischt das Recht auf Heilfürsorge – ab jetzt greift die Beihilfe. In der Regel liegt diese für pensionierte Beamte bei 70 Prozent. Das heißt, der Versicherte benötigt eine Restkosten­versicherung für die fehlenden 30 Prozent der Kosten.

Was kostet sie?

Kostenbeispiel

  • Feuerwehrmann
  • Wohnhaft in Berlin
  • 1993 geboren
  • Ein beihilfeberechtigtes Kind
  • Ohne Vor­erkrankungen
  • Legt besonders viel Wert auf Psychotherapie
Icon Feuerwehrmann

Unser Beispielkunde kann sich ab 218,87 Euro monatlich versichern.


Günstige Konditionen für Beamte

Dank der Beihilfe, aber auch dank Beamtentarifen der privaten Kranken­versicherungen, zahlen Feuerwehrbeamte im Vergleich zu Selbständigen und Angestellten besonders wenig. Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) betrug 2023 der monatliche Beitrag zur privaten Kranken­versicherung für Beamte durchschnittlich 320,92 Euro (Quelle: DtGV).


Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

  • Im Tarif enthaltene Leistungen
  • Gewünschte Zusatzbausteine
  • Familienstand
  • Selbstbehalt
  • Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
  • PKV-Anbieter

Was leistet sie und wann leistet sie nicht?

Diese Leistungen sollte eine gute private Kranken­versicherung Feuerwehrleuten bieten

Icon Personalbeschaffung

Freie Arztwahl

Icon Sprechblasen

Ambulante Psychotherapie mindestens 50 Sitzungen pro Jahr

Icon Pille und Tablette

Hohe Kostenübernahme für Hilfsmittel und Heilmittel

Icon Hand mit Euromünze

Kostenübernahme für fehlende Beihilfeanteile durch die Kranken­versicherung

Icon grauhaarige Frau

Beitragsentlastung in der Pension

Icon Krankenhaus

Krankenhausleistungen mit Wahlleistungsoption

Icon Zahn

Zahnschutz

Icon Graph

Beitragsstabilität


Wann leistet eine private Kranken­versicherung für Feuerwehrleute nicht?

  • Ausland
    Prinzipiell sind Sie im Ausland als Feuerwehrbeamter krankenversichert. Die Beihilfe deckt allerdings nur Standardleistungen ab. Prüfen Sie daher bei Bedarf genau in der Beihilfeverordnung und in den Versicherungs­bedingungen, wie Sie im Ausland krankenversichert sind.
  • Angehörige
    Prinzipiell muss jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag mit der privaten Kranken­versicherung abschließen und entsprechend Beiträge zahlen. In der gesetzlichen Kranken­versicherung können Kinder, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner beitragsfrei mitversichert werden. Solch eine Familien­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung nicht.
  • Vor­erkrankungen
    Wenn Sie Gesundheitsfragen beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung nicht wahrheitsgemäß beantworten oder Vor­erkrankungen verschweigen kann die PKV den Antrag ablehnen oder rückwirkend beenden.

Mögliche weitere Leistungen einer PKV für Feuerwehrleute

  • Unterbringung im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Heilpraktikerbehandlung
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädische Leistungen
  • Auslandskranken­versicherung für Feuerwehrleute

Private Kranken­versicherung für Feuerwehrleute im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur privaten Kranken­­versicherung zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell einer PKV für Feuerwehrleute von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Feuerwehrbeamte und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
ServiceValue
ServiceAtlas
Gesamtwertung
von 100
Logo LVM VersicherungLVMGutSehr gutSehr gut88
Logo SIGNAL IDUNASignal IdunaSehr gutSehr gutGut83
DebekaGutSehr gutSehr gut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle privaten Kranken­versicherungen im Test (2024)

So wählen Sie die richtige PKV aus

Darauf sollten Sie achten

  • Hilfs- und Heilmittel
    Die Beihilfe übernimmt weder die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen noch für Medikamente für sogenannte Bagatell­erkrankungen (zum Beispiel Kopfschmerztabletten). Wer solche Kosten über entsprechende Ergänzungstarife gedeckt wissen möchte, sollte auf einen offenen Hilfsmittelkatalog achten. Dann werden alle Hilfsmittel erstattet, die medizinisch notwendig sind. Ebenso wichtig sind angemessene Höchstbeträge, beispielsweise für die Erstattung von Rollstühlen.
  • Stationäre Versorgung
    Beim Vergleich von Restkosten­versicherungen sollten Sie darauf achten, dass eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung mitversichert sind. Empfehlenswert sind außerdem Tarife, die ein Tagegeld zahlen, wenn Sie auf die Unterbringung im Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung verzichten. Achten Sie auch darauf, dass vorbereitende und anschließende Behandlungen gedeckt sind. Erfahren Sie mehr zur stationären Behandlung in der PKV auf unserer separaten Seite.
  • Ambulante Versorgung und zahnärztliche Behandlungen
    In diesem Bereich sind vor allem die Erstattungssätze wichtig. Die Beihilfe zahlt in der Regel höchstens den 2,3-fachen Gebührensatz. Eine private Kranken­versicherung sollte sowohl bei der ambulanten Versorgung als auch bei zahnärztlichen Behandlungen mindestens den 3,5-fachen Gebührensatz (für Zahnärzte) bezahlen. Wichtig ist auch die Arztwahl. Das heißt, sie können direkt zum Facharzt gehen und müssen sich nicht erst eine Überweisung von Ihrem Hausarzt holen.
  • Alternativmedizin
    Wenn Sie Wert auf alternative Heilmethoden legen, sollten Sie darauf achten, dass diese grundsätzlich erstattungsfähig sind und keine zu niedrigen Höchstbegrenzungen festgelegt sind. Wichtig ist auch, dass in den Versicherungs­bedingungen keine Klausel versteckt ist, die die Erstattung nur dann erlaubt, wenn sich die Heilbehandlung als Erfolg ­versprechend erweist.

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherungen anbieten:

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  • Innovative ETF-Altersabsicherung der PKV-Beiträge
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Welche Fehler Sie als Feuerwehrmann auf keinen Fall bei Abschluss einer PKV begehen sollten

lesen
  • Keine Anwartschaft­versicherung abschließen
    Haben Sie als Feuerwehrmann oder -frau Anspruch auf Heilfürsorge, erhalten Sie in der Regel ab der Pension Beihilfe. Beihilfe muss mit einer privaten Kranken­versicherung kombiniert werden. Schließen Sie daher möglichst frühzeitig eine Anwartschafts­versicherung hierfür ab.
  • Beihilfe für Angehörige nicht nutzen
    Angehörige von Feuerwehrbeamten können von Beihilfe profitieren. Ehepartner erhalten typischerweise 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Der genaue Beihilfesatz kann jedoch je nach Bundesland davon abweichen (Quelle: Handelsblatt). Für die Restkosten müssen auch Ihre Angehörigen einen beihilfekonformen PKV-Tarif abschließen.
  • Keine Beratung nutzen
    Einen ersten Überblick über Anbieter und Tarife können Sie durch einen Online-Vergleich der privaten Kranken­­versicherung auf unserer Seite erhalten. Unsere Seite zu aktuellen Testergebnissen zur privaten Kranken­­versicherung kann Ihnen ebenso Orientierung bieten. Setzen Sie dennoch auf Sicherheit und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Anwartschafts­versicherung so früh wie möglich abschließen

„Eine Anwartschaft sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Der Grund: Grundsätzlich wird zur Ermittlung der gesundheitlichen Verfassung des Beamten zu Versicherungsbeginn eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese wirkt sich auf die Höhe des monatlichen Beitrags aus. Erfahrungsgemäß verschlechtert sich die Gesundheit mit steigendem Alter, was höhere PKV-Beiträge für Feuerwehrleute nach sich zieht. Das heißt, wenn Sie erst im Pensionsalter in die PKV eintreten und eine Restkosten­versicherung abschließen, werden Sie mit Ausschlüssen, Beitragszuschlägen oder gar einer Ablehnung rechnen müssen.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
Achten Sie auf ausreichende Absicherung im Ausland

„Der Beihilfeanspruch für Feuerwehrbeamte bleibt grundsätzlich auch bei einem Auslandsaufenthalt bestehen, jedoch nur für Standardleistungen. Außerdem gelten in Krankenhäusern außerhalb Deutschlands oft andere, teurere Gebührensysteme für ärztliche Behandlungen. So kann es passieren, dass im Auslandsurlaub erkrankte Beamte nur einen Teil, der dort entstandenen Krankenkosten erstattet bekommen.

Auch wenn ein Rücktransport nach Deutschland vonnöten ist, ist dieser nicht beihilfefähig und müsste ohne zusätzliche Absicherung komplett selbst finanziert werden. Um sich vor diesen unvorhersehbaren Risiken zu schützen, empfiehlt sich bei einem Aufenthalt im Ausland der Abschluss einer privaten Auslandskranken­versicherung.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Das sind die Unterschiede zwischen einer kleinen und großen Anwartschaft

„Bei der kleinen Anwartschafts­versicherung wird der Gesundheitszustand des Antragstellers bis zum Eintritt in die private Kranken­versicherung „eingefroren“. Mit Wegfall der Heilfürsorge kann man in den gewählten Tarif eintreten – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Sind in der Zeit zwischen Abschluss der Anwartschaft und Beginn der Pensionierung Erkrankungen aufgetreten, sind diese ohne Aufschläge oder Ausschlüsse mitversichert.

Im Gegensatz zur kleinen Anwartschaft wird bei der großen Anwartschaft zusätzlich noch das Alter des Versicherungssuchenden gespeichert, weshalb die Beiträge für diese Versicherungsart höher sind. Es gelten somit die gleichen Rechte wie kleine Anwartschaft, aber es werden Altersrückstellungen gebildet, sodass bei der Aktivierung das ursprüngliche Alter (zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft) zur Beitragsermittlung herangezogen wird. Die Kosten einer großen Anwartschaft liegen bei bis zu 25 Prozent des eigentlichen Tarifs.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Das ist bei einer Beihilfe für Angehörige zu beachten

„Die Leistungen der Heilfürsorge stehen gegebenenfalls nur dem Mitarbeiter der Feuerwehr direkt zu. Angehörige sind nicht abgesichert. Familienangehörige von Feuerwehrbeamten haben jedoch unter Umständen ebenfalls Beihilfeanspruch. Kinder profitieren zum Beispiel in der Regel von einer 80-prozentigen Beihilfe zu den Krankheits­kosten, jedoch muss auch für den Nachwuchs die verbleibende Lücke durch eine private Kranken­versicherung geschlossen werden. Ehepartnern steht in der Regel 70 Prozent zu. Die genauen Bestimmungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.“

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Berater

Experten-Tipp 5:
Das gilt für Beamte auf Widerruf und Beamtenanwärter

„Beamte auf Widerruf und Beamtenanwärter können zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung wählen. Entscheiden sie sich für die PKV und werden dann nicht ins Dienstverhältnis übernommen, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung möglich, wenn ein sozial­versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht oder der Wechsel in die Familien­versicherung möglich ist. Anderenfalls müssen sie innerhalb von sechs Monaten in eine normale private Kranken­versicherung mit 100 Prozent Leistung wechseln, sonst wird eine neue Gesundheitsprüfung fällig.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Freiwillig gesetzlich versicherte Feuerwehrbeamte

„Feuerwehrbeamte können sich auch freiwillig gesetzlich versichern lassen. In diesem Fall erhalten Beamte weder Heilfürsorge noch Beihilfe. Hier sehen Sie die Vorteile von privater und gesetzlicher Kranken­versicherung im Vergleich:

Private Kranken­versicherungGesetzliche Kranken­versicherung
Günstige Beiträge durch BeihilfeKeine Gesundheitsfragen
Leistungen können individuell zusammengestellt werden.Meist günstigere Beiträge, wenn Beamtenstatus endet
Höheres VersorgungsniveauFamilien­versicherung möglich – günstig für kinderreiche Familien

In Hamburg und einigen anderen Bundesländern erhalten Sie einen 50-prozentigen Zuschuss Ihres Dienstherrn zum Krankenkassenbeitrag. In anderen Bundesländern gibt es diesen Zuschuss nicht. Hier müssen die Beamten den Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen.“

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Berater

Weitere Berufs- und Personengruppen der privaten Kranken­versicherung


Weitere Versicherungen und Themen für Beamte

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  • Immer ein direkter Ansprechpartner

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Katharina Burnus
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