Das leistet die private Kranken­versicherung bei einer stationären Behandlung

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung übernimmt im Krankenhaus je nach Tarif die Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die freie Klinikwahl – die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag entfällt.
  • Ein Einbettzimmer kostet als Wahlleistung je nach Klinik rund 80 bis 200 € pro Tag, die Chefarztbehandlung wird über die Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
  • Gesetzlich Versicherte zahlen im Krankenhaus 10 € pro Tag, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr (maximal 280 €).
  • Auch gesetzlich Versicherte erhalten mit einer Krankenhauszusatz­versicherung Komfortleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
  • Prüfen Sie vor einer planbaren Behandlung, ob Ihr Tarif die gewünschten Wahlleistungen abdeckt, und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen.

Wenn eine Operation ansteht, denken die wenigsten zuerst an ihren Tarif …

… und genau dann zeigt sich, was die PKV im Krankenhaus wirklich wert ist. Ob Sie vom leitenden Spezialisten operiert werden, in welchem Zimmer Sie sich erholen und welche Klinik Sie wählen dürfen, hängt an wenigen Zeilen in Ihren Tarifbedingungen. Viele Privatversicherte gehen davon aus, dass Chefarzt und Einbettzimmer selbstverständlich dazugehören – gerade günstige Einsteigertarife schließen genau das aber oft aus. Wer das erst bei der Aufnahme erfährt, hat kaum noch Handlungsspielraum. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche stationären Leistungen die PKV übernimmt, was Chefarztbehandlung und Einbettzimmer kosten und woran Sie einen leistungsstarken Tarif erkennen. So gehen Sie vorbereitet in das nächste Gespräch mit Klinik und Versicherer.

Was leistet die private Kranken­versicherung bei stationärer Behandlung?

Die private Kranken­versicherung übernimmt im Krankenhaus je nach Tarif die Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die freie Klinikwahl. Die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag entfällt. Kosten entstehen nur durch einen vereinbarten Selbstbehalt und durch Wahlleistungen, die Ihr Tarif nicht abdeckt.

Ein Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Wie umfangreich der Krankenhausschutz ausfällt, hängt stark vom Tarif ab. Günstige Einsteigertarife liegen bei den stationären Leistungen näher an der gesetzlichen Kranken­versicherung, Komfort- und Premiumtarife bieten deutlich mehr.


Was Einsteiger-, Komfort- und Premiumtarif im Krankenhaus leisten

Wie stark sich die Tarif-Niveaus unterscheiden, zeigt der direkte Vergleich der stationären Leistungen. Die folgende Übersicht ordnet ein, was Einsteiger-, Komfort- und Premiumtarife bei den wichtigsten Wahlleistungen typischerweise abdecken. Die konkrete Ausgestaltung steht immer in Ihren Tarifbedingungen.

Stationäre LeistungEinsteigertarifKomforttarifPremiumtarif
UnterbringungMehrbettzimmer wie in der GKVZweibettzimmerEinbettzimmer
Chef- oder WahlarztbehandlungMeist ausgeschlossenEnthalten, oft bis zum 2,3-fachen GOÄ-SatzEnthalten, in der Regel bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz
Freie KlinikwahlAuf geeignete Häuser begrenztEnthaltenEnthalten, auch weiter entfernte Kliniken
SelbstbehaltHäufig vereinbart, senkt den BeitragMöglich, meist geringerOft ohne oder niedrig
KrankenhaustagegeldSelten enthaltenOptional zubuchbarHäufig enthalten
Rooming-In für ElternMeist nicht abgedecktOft abgedecktIn der Regel abgedeckt

Diese Einordnung ist eine Orientierung, keine feste Regel: Wie ein Tarif die stationären Leistungen ausgestaltet, legt der einzelne Versicherer fest. Ein Einsteigertarif kann die Chefarztbehandlung als Baustein anbieten, ein Komforttarif sie begrenzen. Maßgeblich ist der Blick in Ihre Bedingungen, nicht der Name des Tarifs.


Was ist eine stationäre Behandlung?

Eine stationäre Heilbehandlung ist eine medizinisch notwendige Behandlung im Krankenhaus, bei der Sie mindestens einen Tag und eine Nacht ununterbrochen aufgenommen sind. Der private Kranken­versicherer erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist (Quelle: § 192 Abs. 1 VVG).

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Kann Ihr Versicherer nachvollziehbar darlegen, dass eine ambulante Behandlung ausgereicht hätte, kann er die Erstattung einschränken. Genau deshalb ist die vorherige Kostenübernahmezusage bei planbaren Eingriffen so wichtig.

Was ist eine Chefarztbehandlung und was kostet sie?

Eine Chefarzt- oder Spezialistenbehandlung bedeutet, dass Sie im Krankenhaus vom leitenden Spezialisten Ihrer Wahl behandelt werden – nicht vom diensthabenden Arzt. Sie zählt zu den ärztlichen Wahlleistungen und wird über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für gesetzlich Versicherte ist sie eine kostenpflichtige Zusatzleistung, in vielen PKV-Komforttarifen ist sie enthalten.

Die GOÄ arbeitet mit einem Steigerungssatz. Der Regelhöchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen liegt beim 2,3-Fachen des Gebührensatzes. Nur mit schriftlicher Begründung – etwa bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit – darf der Arzt bis zum 3,5-Fachen als Höchstsatz abrechnen (Quelle: GOÄ § 5).

Für Sie ist entscheidend, bis zu welchem Steigerungssatz Ihr Tarif die Chefarztkosten übernimmt. Zahlt der Tarif nur bis zum 2,3-Fachen, kann bei einer Abrechnung zum Höchstsatz eine Deckungslücke entstehen. Achten Sie daher auf eine Erstattung, die den GOÄ-Höchstsatz einschließt.

Experten-Tipp:
Chefarzt im Tarif heißt nicht Chefarzt ohne Zuzahlung

„Viele verlassen sich darauf, dass ihr Tarif die Chefarztbehandlung abdeckt, und übersehen den Steigerungssatz. Deckt Ihr Vertrag nur das 2,3-Fache, bleibt bei einer Abrechnung zum Höchstsatz eine spürbare Lücke bei Ihnen. Achten Sie auf eine Erstattung bis zum GOÄ-Höchstsatz und auf die ganze Chefarztkette, nicht nur den operierenden Arzt.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Ein- oder Zweibettzimmer und weitere Wahlleistungen

Als Privatpatient liegen Sie je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer statt im Mehrbettzimmer. Das Einbettzimmer ist die teuerste Unterkunfts-Wahlleistung: Je nach Klinik kostet der Zuschlag rund 80 bis 200 Euro pro Tag, ein Zweibettzimmer ist günstiger.

Ein nützlicher Hinweis: In vielen Kliniken ist das Zweibettzimmer bereits Regelleistung. Auch ein Einbettzimmer kann bei medizinischer Notwendigkeit – etwa bei Ansteckungsgefahr – zur Regelleistung werden und muss dann nicht als Wahlleistung bezahlt werden (Quelle: § 17 KHEntgG).

Wer privat versichert ist, hat nicht automatisch Anspruch auf Einbettzimmer oder Chefarzt. In Komfort- und Premiumtarifen sind unter anderem diese Leistungen möglich:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Freie Krankenhauswahl, auch bei weiter entfernten Kliniken
  • Zahlung von Krankenhaustagegeld, gegebenenfalls ab dem ersten Tag
  • Rooming-In für Eltern zur Begleitung eines Kindes

Krankenhausaufenthalt mit Kind: Rooming-In

Rooming-In bedeutet, dass Sie als Elternteil im Krankenhaus übernachten, um Ihr krankes Kind zu begleiten. Viele Komforttarife und Zusatz­versicherungen übernehmen die Kosten für die Begleitperson. Ob und bis zu welchem Alter des Kindes das gilt, ist tarifabhängig – prüfen Sie das vor einem planbaren Aufenthalt in Ihren Bedingungen.

Icon Mutter mit Kind

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld ist ein fester Betrag pro Tag im Krankenhaus, über den Sie frei verfügen. Es gleicht Zusatzkosten oder Verdienstausfall aus. Je nach Vereinbarung liegt es bei bis zu 150 Euro pro Tag. Das Krankenhaustagegeld lässt sich auch separat absichern.

Tipp zur Einordnung: Ob sich ein eigenständiges Krankenhaustagegeld lohnt, hängt weniger von der maximal möglichen Höhe ab als von Ihrem tatsächlichen Bedarf. Sinnvoll ist es vor allem, wenn Sie einen Verdienstausfall ausgleichen müssen, etwa als Selbständige, oder Zusatzkosten wie Fahrten und Zuzahlungen tragen. Wählen Sie den Tagessatz so, dass er diese Lücke deckt, statt pauschal den Höchstbetrag zu vereinbaren.

Wer zahlt was? GKV und PKV bei stationärer Behandlung im Vergleich

Bei den allgemeinen Krankenhausleistungen zahlen gesetzliche und private Kranken­versicherung gleich – beide werden über DRG-Fallpauschalen abgerechnet. Der Unterschied liegt bei den Wahlleistungen: Unterkunft, Chefarzt und freie Klinikwahl sind in der gesetzlichen Kranken­versicherung Selbstzahler-Leistungen, in der PKV je nach Tarif abgedeckt.

LeistungGesetzlich versichertPrivat versichert (je nach Tarif)
UnterbringungMehrbettzimmerEin- oder Zweibettzimmer
Behandelnder ArztDiensthabender ArztSpezialist / Chefarzt
Zuzahlung10 € pro Tag (maximal 28 Tage pro Jahr)Entfällt
KrankenhauswahlNächstgelegenes geeignetes HausFreie Klinikwahl
Abrechnung GrundleistungDRG-FallpauschaleDRG-Fallpauschale

Gesetzlich Versicherte zahlen für den Krankenhausaufenthalt zehn Euro pro Kalendertag selbst. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt, es entstehen also maximal 280 Euro pro Jahr (Quelle: § 39 Abs. 4 SGB V). Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt müssen gesetzlich Versicherte dagegen vollständig selbst tragen.

Was kostet eine stationäre Behandlung als Privatpatient?

Die Kosten einer stationären Behandlung setzen sich aus der DRG-Fallpauschale für den Eingriff und den gewählten Wahlleistungen zusammen. Für gesetzlich Versicherte kommt die Tageszuzahlung hinzu, für Privatversicherte je nach Tarif der Selbstbehalt. Ein anschauliches Beispiel ist die Blinddarmoperation.

Behandlungsbeispiel: Blinddarmoperation von Frau W.

Bei Frau W. wird ein entzündeter Blinddarm diagnostiziert. Unter Vollnarkose wird der entzündete Wurmfortsatz entfernt – dieser Eingriff heißt in der Fachsprache Appendektomie. Anschließend ist im Normalfall ein Krankenhausaufenthalt von etwa vier Tagen nötig.

Icon blonde Frau

Was kostet eine Blinddarm-OP?

Eine Blinddarmoperation liegt kostenmäßig grob im Bereich der DRG-Fallpauschale für die Appendektomie und bewegt sich je nach Klinik ungefähr zwischen 2.500 und 3.600 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Operationsverfahren, von möglichen Komplikationen und von der Verweildauer ab – nicht pauschal davon, ob offen oder minimalinvasiv operiert wird.

PositionUngefähre Kosten
Blinddarm-OP (Appendektomie), je nach Verfahren und Klinik2.500–3.600 €
Krankenhausaufenthalt, gesetzliche Zuzahlung je Tag10 €
Einbettzimmer als Wahlleistung, je Tag80–200 €
Chefarztbehandlungnach GOÄ (bis 3,5-facher Höchstsatz)

Für Frau W. mit gesetzlicher Kranken­versicherung übernimmt die Kasse die Operation als Fallpauschale; sie zahlt bei vier Tagen 40 Euro Zuzahlung und trägt jedes gewünschte Komfort-Extra selbst. Mit einem passenden PKV-Komforttarif entfällt die Zuzahlung, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung sind abgedeckt.


Zwei Rechnungen, ein Eingriff: Komfort- gegen Einsteigertarif

Wie unterschiedlich die Rechnung ausfallen kann, zeigt der Vergleich zweier Privatversicherter mit demselben Eingriff. Die DRG-Fallpauschale für die Operation übernehmen beide Tarife gleich. Der Unterschied entsteht allein bei den Wahlleistungen.

Frau W. aus dem Beispiel hat einen deckungsstarken Komforttarif und zahlt nichts aus eigener Tasche. Das Einbettzimmer ist abgedeckt, die Chefarztbehandlung wird bis zum GOÄ-Höchstsatz erstattet. Nur ein vereinbarter Selbstbehalt käme als Eigenanteil infrage.

Herr K. hat für denselben Eingriff einen günstigen Einsteigertarif und wählt dieselben Leistungen. Sein Tarif schließt das Einbettzimmer jedoch aus und deckt die Chefarztkosten nur bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz. Bei vier Tagen Aufenthalt bleibt dadurch ein spürbarer Eigenanteil.

Position beim EinsteigertarifEigenanteil von Herrn K.
Einbettzimmer, vier Tage (nicht abgedeckt)320–800 € (bei 80–200 € pro Tag)
Chefarzt-Deckungslücke (Tarif zahlt nur bis 2,3-fach)rund 104 € allein für die OP-Position, mit weiteren Chefarztleistungen mehr
Gesetzliche ZuzahlungEntfällt (privat versichert)

Allein das selbst getragene Einbettzimmer summiert sich bei vier Tagen auf mehrere Hundert Euro – die Chefarzt-Lücke kommt noch obendrauf.

Den PKV-Tarif finden, der Ihre stationären Leistungen wirklich abdeckt

Wie hoch Ihre Erstattung im Krankenhaus ausfällt, entscheidet allein Ihr Tarif. Wir vergleichen für Sie die stationären Leistungen und finden einen Tarif, der zu Ihrer Situation passt. Unsere Beratung ist kostenfrei. Wir sind von Finanztip empfohlen.

  • Vergleich der Chefarzt-Erstattung bis zum GOÄ-Höchstsatz
  • Prüfung von Zimmerwahl und freier Klinikwahl
  • Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Krankenhauszusatz­versicherung: Komfort für gesetzlich Versicherte

Auch gesetzlich Versicherte erhalten privaten Krankenhaus-Komfort – über eine Krankenhauszusatz­versicherung. Sie ist die Alternative, wenn ein Wechsel in die private Voll­versicherung nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Über sechs Millionen gesetzlich Versicherte haben bereits eine stationäre Zusatz­versicherung abgeschlossen.

Mit einer Krankenhauszusatz­versicherung sichern Sie sich typischerweise diese Leistungen:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
  • Behandlung durch einen Spezialisten beziehungsweise den Chefarzt
  • Freie Krankenhaus- und Arztwahl

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Über eine gute Krankenhauszusatz­versicherung entscheidet nicht der Anbietername, sondern die Bedingungen. Achten Sie vor dem Abschluss vor allem auf diese Punkte:

  • Wartezeiten: Viele Tarife leisten bei planbaren Behandlungen erst nach einer vereinbarten Wartezeit.
  • Gesundheitsfragen: Vor­erkrankungen können zu Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
  • Erstattung der Chefarztkosten bis zum GOÄ-Höchstsatz von 3,5-fach, nicht nur bis zum 2,3-Fachen.
  • Umfang der Zimmerleistung: Ein- oder Zweibettzimmer und ob ein Krankenhaustagegeld als Ersatzleistung enthalten ist.

So kommen Sie in den Genuss von Leistungen auf dem Niveau eines Privatpatienten, ohne die gesetzliche Kranken­versicherung zu verlassen. Wie bei jeder Gesundheitsabsicherung entscheiden die Gesundheitsfragen über Annahme und Beitrag.

Mit der passenden Krankenhauszusatz­versicherung privat im Krankenhaus liegen

Sie möchten Krankenhaus-Komfort, ohne die gesetzliche Kranken­versicherung zu verlassen? Wir finden eine Zusatz­versicherung, die zu Ihrem Gesundheitszustand und Budget passt. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

  • Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung als gesetzlich Versicherter
  • Anonyme Risikovoranfrage vor den Gesundheitsfragen
  • Von Finanztip empfohlen
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Als Privatpatient im Krankenhaus: So läuft der Aufenthalt ab

Eine stationäre Behandlung liegt vor, wenn Sie mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Bei einer Notfallaufnahme läuft es anders, doch bei planbaren Aufenthalten folgt der Ablauf für Privatversicherte festen Schritten. Wichtig ist, die Kostenübernahme frühzeitig zu klären.

So gehen Sie vor

  • Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welches Krankenhaus geeignet ist, und klären Sie, ob Ihre Versicherung die geplanten Leistungen bezahlt.
  • Stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer privaten Kranken­versicherung.
  • Prüfen Sie, ob eine vorstationäre Behandlung sinnvoll ist, um Voruntersuchungen durchzuführen und die Behandlungsform festzulegen.
  • Schließen Sie im Krankenhaus den Krankenhausaufnahmevertrag, die Wahlleistungsvereinbarung und den Arztzusatzvertrag ab.
  • Lassen Sie sich bei Krankenhaustagegeld eine Bescheinigung über Dauer und Grund des Aufenthalts ausstellen.
  • Reichen Sie nach dem Aufenthalt die Rechnungen für nicht direkt beglichene Leistungen ein, zum Beispiel für die Chefarztbehandlung.

Vollstationär, tagesstationär oder ambulant?

Nicht jeder Eingriff bedeutet heute eine Übernachtung im Krankenhaus. Seit dem 1. Januar 2024 werden bestimmte Leistungen über die spezielle sektorengleiche Vergütung – die sogenannten Hybrid-DRG – ambulant statt stationär vergütet (Quelle: § 115f SGB V). Zusätzlich ist die tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung gesetzlich möglich (Quelle: § 115e SGB V). Für Sie heißt das: Klären Sie mit Klinik und Versicherer, welche Behandlungsform vorgesehen ist und wie sie abgerechnet wird.


Kostenerstattung und Klinik-Card

Normalerweise gehen Patienten in Vorleistung und reichen die Rechnung beim PKV-Anbieter ein. Wegen der hohen Krankenhauskosten handhaben es viele Versicherer anders: Ihre Kunden erhalten eine Klinik-Card, mit der das Krankenhaus die allgemeinen Leistungen direkt mit der Versicherung abrechnet. Nur die Chefarztbehandlung läuft in der Regel weiterhin über die Kostenerstattung durch Sie selbst.

Icon Visitenkarte mit Haken

Warum Sie die Kostenübernahme vorher klären sollten

Weisen Sie sich selbst in ein Krankenhaus ein, sollten Sie vorab mit Ihrer Kranken­versicherung sprechen und sich die Kostenübernahme zusichern lassen. Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erfolgt normalerweise über den Einweisungsschein des behandelnden Arztes. Ausnahmen gelten für echte Notfälle, etwa bei plötzlicher schwerer Krankheit oder Unfall­verletzungen.

Experten-Tipp:
Der direkte Antrag beim Versicherer ist ein unnötiges Risiko

„Wer eine Kostenübernahme oder einen besseren Tarif direkt beantragt, riskiert bei Vor­erkrankungen einen Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert. Ich stelle vorab eine anonyme Voranfrage und kläre, ob und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden. So gehen Sie erst dann in den Antrag, wenn die Zusage steht.“

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Was tun, wenn die private Kranken­versicherung nicht (voll) zahlt?

Wenn der Versicherer die Rechnung kürzt oder ablehnt, prüfen Sie zuerst den Grund – häufig geht es um die medizinische Notwendigkeit, einen Formfehler oder eine fehlende Kostenübernahmezusage. Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und gleichen Sie sie mit Ihren Tarifbedingungen ab.

Typische Gründe für eine gekürzte Erstattung sind ein Chefarzthonorar über dem tariflich gedeckten Steigerungssatz, eine als nicht notwendig eingestufte Behandlung oder Wahlleistungen ohne gültige Vereinbarung. Prüfen Sie in diesem Fall die Krankenhausrechnung auf Fehler und legen Sie fristgerecht Widerspruch ein.


Wenn der Versicherer die Leistung verweigert

Leistungskürzungen sind keine Seltenheit. Als Ihr Experte prüfen wir in einem solchen Fall die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Wir kennen die Vertragsbedingungen und wissen, welche Nachweise nötig sind. Diesen Beistand bietet weder ein Vergleichsportal noch eine AI-Auskunft.

Experten-Tipp:
Eine gekürzte Krankenhausrechnung ist kein Grund aufzugeben

„Kürzt der Versicherer die Erstattung, akzeptieren das viele als endgültig, zu Unrecht. Fordern Sie die schriftliche Begründung an und gleichen Sie sie mit Ihren Bedingungen ab. Noch besser: Holen Sie vor planbaren Eingriffen die Kostenübernahmezusage ein. Dann steht schwarz auf weiß, was Ihr Tarif trägt, bevor die Rechnung kommt.“

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Lohnt sich Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer für Sie?

Ob sich Chefarztbehandlung und Einbettzimmer lohnen, hängt vor allem von der Art des Eingriffs, Ihrem Alter und Ihrem Budget ab. Bei einer planbaren, komplexen Operation ist die freie Wahl eines erfahrenen Spezialisten oft entscheidend – bei einer Standard-OP wie der Blinddarmoperation steht eher der Komfort im Vordergrund.

Diese Punkte helfen bei der Einordnung:

  • Planbarer, komplexer Eingriff: Spezialisten- beziehungsweise Chefarztwahl hat einen hohen Wert.
  • Standardeingriff: Vor allem Ruhe und Erholung im Ein- oder Zweibettzimmer zählen.
  • Höheres Alter: Der Tarifbeitrag steigt mit dem Eintrittsalter, ein früher Abschluss sichert bessere Konditionen.
  • Begrenztes Budget: Ein Zweibettzimmer ist deutlich günstiger als ein Einbettzimmer und oft der sinnvolle Kompromiss.

Gerade nach einer Operation ist Ruhe zur Erholung wichtig, die in einem Mehrbettzimmer kaum gegeben ist. Wägen Sie ab, welche Wahlleistung Ihnen den Aufpreis wert ist, statt pauschal den teuersten Baustein zu wählen.

Gemeinsam entscheiden, welche Wahlleistungen sich für Sie lohnen

Ob Chefarzt oder Einbettzimmer zu Ihnen passt, hängt von Eingriff, Alter und Budget ab. In einer kostenfreien Beratung ordnen wir Ihre Situation ein und finden den passenden Tarif – ohne pauschale Empfehlung für einen vermeintlich besten Tarif. Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Anbietern für die Beratung zur PKV.

  • Einordnung Ihrer Situation statt Standardempfehlung
  • Vergleich von PKV-Tarif und Krankenhauszusatz­versicherung
  • Früher Abschluss sichert bessere Konditionen
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Wie wir Sie bei der privaten Kranken­versicherung unterstützen

Wir finden wir für Sie einen Tarif, der Ihre gewünschten stationären Leistungen wirklich abdeckt – vom Steigerungssatz beim Chefarzt bis zur Zimmerwahl. Vor jedem Antrag klären wir Ihren Gesundheitszustand über eine anonyme Risikovoranfrage ab. So erfahren Sie vorab, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie annimmt – ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht, der spätere Anträge erschwert. Diesen Weg bietet kein Vergleichsportal.

Experten-Tipp:
Wer mit stabilen Beiträgen wirbt, verschweigt Ihnen etwas

„Manche Beratung lockt mit stabilen Beiträgen, das halte ich für ein Märchen. Die Beiträge steigen, in der PKV wie in der GKV. Ein Komforttarif mit Chefarzt und Einbettzimmer lohnt sich nicht pauschal, sondern nur, wenn Sie diese Leistungen wirklich nutzen wollen. Ich sage Ihnen ehrlich, wann sich der Aufpreis rechnet – und wann nicht.“

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Weitere Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Die häufigsten Fragen zu stationärer Behandlung in der PKV (FAQ)

Was kostet eine Chefarztbehandlung?

Eine Chefarztbehandlung wird über die Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet und hat keinen festen Preis. Die Gebührenordnung arbeitet mit einem Steigerungssatz. Der Regelhöchstsatz für persönliche ärztliche Leistungen liegt beim 2,3-Fachen des Gebührensatzes. Nur mit schriftlicher Begründung, etwa bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit, darf der Arzt bis zum 3,5-Fachen abrechnen, laut GOÄ § 5. Die tatsächliche Höhe hängt also vom Eingriff und vom Steigerungssatz ab. Für Sie ist entscheidend, bis zu welchem Steigerungssatz Ihr Tarif die Chefarztkosten übernimmt.

Was kostet ein Tag im Krankenhaus als Privatpatient?

Als Privatpatient zahlen Sie keine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Kosten entstehen nur durch einen vereinbarten Selbstbehalt und durch Wahlleistungen, die Ihr Tarif nicht abdeckt. Ein Einbettzimmer kostet als Wahlleistung je nach Klinik etwa 80 bis 200 Euro pro Tag, ein Zweibettzimmer ist günstiger. Deckt Ihr Tarif diese Leistung ab, tragen Sie den Zuschlag nicht selbst. Der Selbstbehalt ist ein fester Jahresbetrag, kein Tagessatz.

Wie werden Privatpatienten im Krankenhaus abgerechnet?

Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden für privat und gesetzlich Versicherte gleich abgerechnet – über DRG-Fallpauschalen. Das sind feste Beträge, die eine Klinik für eine bestimmte Behandlung erhält. Der Unterschied liegt bei den Wahlleistungen wie Einbettzimmer und Chefarzt: Diese übernimmt die private Kranken­versicherung je nach Tarif zusätzlich. Häufig rechnet das Krankenhaus die allgemeinen Leistungen über eine Klinik-Card direkt mit dem Versicherer ab. Die Rechnung für die Chefarztbehandlung reichen Sie dagegen oft selbst zur Erstattung ein.

Welche Vorteile haben Privatpatienten im Krankenhaus?

Die medizinische Grundversorgung ist für alle Patienten gleich: Die Operation selbst läuft für gesetzlich und privat Versicherte identisch ab. Der Unterschied liegt im Komfort und in der Arztwahl. Mit einem passenden Tarif liegen Sie im Ein- oder Zweibettzimmer und werden vom Spezialisten oder einem Chefarzt behandelt. Zusätzlich haben Sie die freie Krankenhauswahl. Bei einer Standard-Operation zählt vor allem der Komfort, bei komplexen Eingriffen die freie Wahl eines erfahrenen Spezialisten.

Wann übernimmt die private Kranken­versicherung nicht die kompletten Krankenhauskosten?

Nicht in jedem Fall. Der private Kranken­versicherer erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, laut § 192 Abs. 1 VVG. Kann der Versicherer nachvollziehbar darlegen, dass eine ambulante Behandlung ausgereicht hätte, darf er die Erstattung einschränken. Auch ein Chefarzthonorar über dem tariflich gedeckten Steigerungssatz oder Wahlleistungen ohne gültige Vereinbarung können zu einer Kürzung führen. Lassen Sie sich die Kostenübernahme bei planbaren Eingriffen daher vorab schriftlich bestätigen.

Wann zahlt die private Kranken­versicherung das Einbettzimmer?

Nicht in jedem Fall. Wer privat versichert ist, hat nicht automatisch Anspruch auf ein Einbettzimmer. Ob der Zuschlag übernommen wird, hängt vom Tarif ab: Günstige Einsteigertarife schließen das Einbettzimmer oft aus, Komfort- und Premiumtarife decken es ab. Ist ein Einbettzimmer medizinisch notwendig, etwa bei Ansteckungsgefahr, wird es zur Regelleistung, laut § 17 KHEntgG. Dann fällt kein Wahlleistungszuschlag an. In vielen Kliniken ist das Zweibettzimmer bereits Regelleistung.

Was ist der Unterschied zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen?

Allgemeine Krankenhausleistungen sind alle Leistungen, die für eine ausreichende Behandlung notwendig sind. Dazu zählen die medizinische Versorgung, die Pflege, die Verpflegung und die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Wahlleistungen sind zusätzliche Komfortleistungen wie das Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung. Für Wahlleistungen schließen Sie im Krankenhaus eine schriftliche Vereinbarung ab. Die private Kranken­versicherung übernimmt diese Wahlleistungen je nach Tarif.

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Lena Mierbach
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