Gesundheitsbonus für gesundheitsbewusste Personen in der privaten Kranken­versicherung

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesundheitsbonus der privaten Kranken­versicherung ist eine jährliche Bonuszahlung von je nach Tarif bis zu 600 € für leistungsfreie, gesundheitsbewusste Versicherte.
  • Es gibt feste und erfolgsabhängige Boni: Feste Boni sind vertraglich zugesagt, erfolgsabhängige hängen vom Überschuss des Versicherers ab.
  • Die wichtigste Voraussetzung ist meist Leistungsfreiheit – Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge und Impfungen zählen dabei in der Regel nicht als Leistung.
  • Ein beitragsrückerstattungsähnlicher Bonus mindert Ihre Sonderausgaben und damit den steuerlichen Abzug Ihrer PKV-Beiträge.
  • Rechnen Sie den Bonus nie fest in Ihren Beitrag ein – er wird nachträglich gezahlt und kann bei einem Leistungsanspruch wegfallen.

Der Bonus lockt – doch entscheidend ist der Tarif dahinter

Ein Gesundheitsbonus von mehreren Hundert Euro im Jahr klingt nach einem einfachen Extra, das sich mühelos mitnehmen lässt. In der Praxis hängt er an Bedingungen, die jeder Tarif anders festlegt, und er kann nach einer einzigen eingereichten Rechnung komplett wegfallen. Wer nur auf die beworbene Bonushöhe schaut, wählt seinen Tarif nach der falschen Zahl aus. Sinnvoll ist der Bonus erst, wenn Beitrag und Leistung auch ohne ihn dauerhaft zu Ihrer Situation passen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie hoch der Bonus wirklich ausfällt, welche Voraussetzungen gelten und für wen er sich lohnt. So erkennen Sie, ob ein bonusstarker Tarif Ihr Geld wert ist oder nur auf dem Papier gut aussieht.

Was ist der Gesundheitsbonus in der PKV?

Ein Gesundheitsbonus in der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist eine jährliche Bonuszahlung von je nach Tarif bis zu 600 Euro, die Versicherer für gesundheitsbewusstes Verhalten und Leistungsfreiheit auszahlen. Er soll Versicherte motivieren, gesund zu leben und kleine Rechnungen nicht einzureichen.

Von diesem Anreiz profitieren beide Seiten. Versicherte erhalten Geld zurück, die Versicherer senken langfristig ihre Kosten. Ob und wie hoch ein Bonus ausfällt, hängt immer vom Versicherer, dem Tarif und den vereinbarten Bedingungen ab.


Grundsätzlich unterscheidet der Markt zwei Formen

  • Ein fester Bonus ist vertraglich zugesagt und wird bei erfüllten Voraussetzungen sicher gezahlt.
  • Ein erfolgsabhängiger Bonus hängt dagegen vom erwirtschafteten Überschuss des Versicherers ab und kann schwanken. Der erfolgsabhängige Bonus verhält sich damit ähnlich wie eine Beitragsrückerstattung. Beide sind keine feste Zusage, sondern eine Belohnung aus dem Überschuss. Diese Nähe wird später bei der Steuer wichtig.

Experten-Tipp:
Der höchste beworbene Bonus ist selten der beste

„Viele wählen den Tarif mit der höchsten beworbenen Bonuszahl. Doch ein erfolgsabhängiger Bonus ist keine Zusage, sondern eine jährliche Entscheidung des Versicherers – er kann schwanken oder ausbleiben. Mein Rat: Prüfen Sie, welcher Teil vertraglich fest zugesagt ist, und bewerten Sie nur diesen als planbar. Den erfolgsabhängigen Teil nehmen Sie gern mit, kalkulieren ihn aber nie fest ein.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Beispiel: Wie viel Gesundheitsbonus gibt es?

Wie eine gestaffelte Bonusregelung aussehen kann, zeigt dieses fiktive Beispiel eines Tarifs. Der Bonus steigt mit jedem leistungsfreien Jahr. Die konkreten Werte legt jeder Anbieter selbst fest und unterscheiden sich oft von Tarif zu Tarif.

Leistungsfreies KalenderjahrGesundheitsbonus (Beispiel)
Erstes Jahr400 €
Zweites Jahr500 €
Drittes und alle weiteren Jahre600 €
In Premium-Tarifen fällt der Bonus häufig höher aus als in Basis-Tarifen. Die Staffelung im Beispiel ist bewusst tarifunabhängig gewählt und dient nur der Veranschaulichung der Systematik.

Gesundheitsbonus, Verhaltensbonus und Beitragsrückerstattung: Wo ist der Unterschied?

Gesundheitsbonus, Verhaltensbonus, Beitragsrückerstattung und Treuebonus werden oft verwechselt, meinen aber Verschiedenes. Der zentrale Unterschied liegt darin, wofür Sie belohnt werden und ob die Zahlung erfolgsabhängig ist. Die folgende Übersicht ordnet die Begriffe ein.

BegriffWofür Sie belohnt werdenErfolgsabhängig?
GesundheitsbonusLeistungsfreiheit und gesundheitsbewusstes VerhaltenFest oder erfolgsabhängig möglich
VerhaltensbonusNachweisbares Verhalten (Fitness, Nichtrauchen, Vorsorge), auch ohne LeistungsfreiheitMeist fest, oft auf Antrag
Beitragsrückerstattung (erfolgsunabhängig)Reine Leistungsfreiheit, vertraglich garantiertNein, feste Zusage
Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängig)Leistungsfreiheit, abhängig vom ÜberschussJa, hängt am Unternehmensüberschuss
TreuebonusLange Vertragsdauer beim selben VersichererMeist fest

Wichtig für die Praxis: Ein erfolgsabhängiger Bonus ist nie garantiert. Der Versicherer entscheidet jährlich neu, ob und wie viel er aus dem Überschuss ausschüttet. Ein fester Bonus dagegen steht Ihnen bei erfüllten Voraussetzungen zu.

Nicht zu verwechseln ist der Gesundheitsbonus mit der politischen „Gesundheitsprämie“ (Kopfpauschale). Das ist ein gesundheitspolitisches Finanzierungsmodell und hat mit dem PKV-Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten nichts zu tun.

Welche PKV zahlen einen Gesundheitsbonus?

Mehrere private Kranken­versicherer zahlen einen Gesundheits- oder Verhaltensbonus, die Höhe und Systematik unterscheiden sich aber stark. Die folgenden Beispiele dienen als Orientierung, nicht als abschließender Tarifvergleich. Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Gesundheit, Ihrem Alter und Ihren Leistungswünschen ab.

Bei der Signal Iduna liegt der Gesundheitsbonus je nach Tarif bei bis zu 900 Euro, zahlbar ab dem dritten leistungsfreien Jahr in den höheren Tarifstufen. Zusätzlich gibt es einen Verhaltensbonus von bis zu 300 Euro, den Versicherte auch ohne Leistungsfreiheit auf Antrag erhalten (Quelle: SIGNAL IDUNA).

Die Debeka belohnt Leistungsfreiheit über eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die sie öffentlich als „Cash-Back“ bewirbt. Einen festen Euro-Höchstwert nennt sie dafür nicht. Vorsorge und Prävention fördert die Debeka separat über ihr Gesundheits­management „proGesundheit“ mit Präventionskursen (Quelle: Debeka).

Die Axa koppelt im Tarif ActiveMe einen Verhaltensbonus an nachweisbares Verhalten. Belohnt werden zum Beispiel ein gesunder Körperindex, Nichtrauchen, regelmäßiger Sport und Blutspenden – je Baustein 50 Euro, zusammen bis zu 200 Euro im Jahr als Sachleistung. Dieser Bonus funktioniert unabhängig davon, ob Sie im Jahr eine Rechnung eingereicht haben (Quelle: Axa).


Bonusprogramme

Die folgende Übersicht bündelt fünf Anbieter mit Bonusprogramm als Startpunkt für Ihren Vergleich.

AnbieterArt des BonusHöhe (maximal)Bemerkung
Signal IdunaGesundheitsbonus und Verhaltensbonusbis 900 € plus bis 300 €Gesundheitsbonus gestaffelt 600/750/900 € nach 1/2/3+ leistungsfreien Jahren in ausgewählten Tarifen; Verhaltensbonus bis 300 € auf Antrag, auch ohne Leistungsfreiheit
HallescheGesundheitsbonus (garantiert)1.200 € pro Jahr (100 € pro Monat)Tarife NK.select „Bonus“; eingereichte Rechnungen werden bis 1.200 € gegengerechnet, Vorsorge zählt nicht dagegen; Kinder halber Bonus
AxaBeitragsrückerstattung und Verhaltensbonus (Tarif ActiveMe)800 € (ab dem 5. leistungsfreien Jahr 1.100 €) plus bis 200 € VerhaltensbonusVerhaltensbonus aus vier Bausteinen à 50 €: gesunder Körperindex, Nichtrauchen, Sport, Blutspende/Impfung – als Sachleistung
Hanse MerkurBeitragsrückerstattung (garantiert und erfolgsabhängig)erfolgsabhängig bis 500 € pro Jahr; garantiert tarifabhängig (z. B. 1.000 €)Kein als fester Euro-Betrag belegter Gesundheitsbonus; einzelne Tarife mit prozentualem Nichtraucher-/Gesundheitsnachlass
DebekaErfolgsabhängige Beitragsrückerstattung („Cash-Back“)nicht öffentlich beziffertBelohnt Leistungsfreiheit; Vorsorge/Prävention über „proGesundheit“. Kein PKV-Verhaltensbonus für Körperindex/Nichtrauchen belegbar

Wer mehrere Angebote vergleichen möchte, sollte den Bonus nicht isoliert betrachten. Ein hoher Bonus in einem sonst teuren oder leistungsschwachen Tarif bringt wenig. Ein neutraler PKV-Vergleich setzt den Bonus ins Verhältnis zu Beitrag und Leistung.

Welcher Bonustarif passt zu Ihnen?

Das hängt von Gesundheit, Alter und Leistungswunsch ab. In einer kostenlosen Beratung vergleichen wir die Tarife mit Zugang zum gesamten Markt und zeigen Ihnen, ob der beworbene Bonus in Ihrer Situation überhaupt erreichbar ist. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Welche Voraussetzungen gelten für den Gesundheitsbonus?

Ob Sie einen Gesundheitsbonus erhalten, hängt von Bedingungen ab, die jeder Tarif einzeln festlegt. Die wichtigste ist fast immer die Leistungsfreiheit im Kalenderjahr. Typische Voraussetzungen sind:

  • Leistungsfreiheit mit Ausnahme der tariflichen Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen
  • Der Tarif besteht seit einer bestimmten Mindestdauer
  • Der Tarif besteht noch eine bestimmte Mindestdauer weiter
  • Alle Beiträge wurden gezahlt
  • Der Vertrag ruht nicht
  • Es liegt keine Hilfebedürftigkeit gemäß SGB II oder SGB XII vor

Der Verweis auf SGB II und SGB XII meint Hilfebedürftigkeit im Sinne von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung und Sozialhilfe. Bei Bezug dieser Leistungen entfällt der Bonus in der Regel, weil Rückerstattungen als Einkommen angerechnet werden (Quelle: § 26 SGB II, § 32 SGB XII).

Den passenden Gesundheitsbonus-Tarif für Ihre Situation finden

Welche Bonusbedingungen in Ihrem Fall realistisch erreichbar sind, sehen Sie erst beim Blick in die konkreten Tarifbedingungen. Wir prüfen das für Sie, kostenfrei und mit Zugang zum gesamten Markt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Persönlicher Tarifvergleich statt beworbener Bonuszahl
  • Ein direkter Ansprechpartner von der Anfrage bis zum Abschluss
  • Prüfung, ob der Bonus in Ihrer Konstellation überhaupt erreichbar ist
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Vorsorgeuntersuchungen in der PKV

Vorsorgeuntersuchungen zählen in der privaten Kranken­versicherung in der Regel nicht als leistungsschädlich – sie kosten Sie also nicht den Gesundheitsbonus. Viele Versicherer fördern Vorsorge sogar aktiv, damit Krankheiten früh erkannt werden. Das senkt langfristig die Kosten für beide Seiten.

Häufig erhalten Versicherte dafür Vorsorge-Gutscheine oder Vorsorge-Schecks. Darauf stehen Vorschläge für Untersuchungen, die Sie mit Ihrem Arzt besprechen. So bleibt die Vorsorge organisatorisch getrennt vom leistungsfreien Bonusjahr.

Nach der Untersuchung lässt der Versicherte einen Nachweis vom Arzt ausfüllen und reicht diesen ein. Der Versicherer erstattet die vorgesehene Vorsorgesumme. Die eigentliche Rechnung bezahlt der Privatversicherte selbst und reicht sie nicht separat als Leistung ein.

Icon Stift

Experten-Tipp:
Nicht die Vorsorge kostet den Bonus, sondern die falsche Abrechnung

„Manche verzichten aus Sorge um den Bonus sogar auf Vorsorgeuntersuchungen – das ist ein Trugschluss. Vorsorge zählt in der Regel nicht als Leistung. Teuer wird es erst, wenn Sie die Vorsorgerechnung wie eine gewöhnliche Behandlung einreichen. Nutzen Sie stattdessen den vorgesehenen Vorsorge-Nachweis und tragen Sie die Rechnung selbst – so bleibt Ihr Bonusjahr sauber und die Früherkennung trotzdem gesichert.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Kosten für Vorsorgeuntersuchungen

Private Kranken­versicherer legen meist eine Höchstsumme fest, bis zu der sie Vorsorgekosten erstatten, ohne dass der Bonus gefährdet ist. Liegen die realen Kosten höher, etwa durch eine Zusatzleistung des Arztes, müssen Sie den Mehrbetrag selbst tragen. So bleibt Ihr Anspruch auf den Gesundheitsbonus erhalten.

Icon Geldscheine

Wann wird der Gesundheitsbonus ausgezahlt?

Der Gesundheitsbonus wird in der Regel im Laufe des Folgejahres ausgezahlt und muss meist nicht beantragt werden. Ob und wie hoch er ausfällt, hängt vom Anbieter und Tarif ab. Für das erste Versicherungsjahr wird der Bonus anteilig berechnet.

Ein Beispiel: Wer zum 1. Juli in die private Kranken­versicherung eingetreten ist, erhält im Folgejahr die Hälfte des Bonus für sein erstes Versicherungsjahr. Danach zählt jedes volle leistungsfreie Kalenderjahr, das die vereinbarte Bonusstufe erhöhen kann.

Icon Kalender
Gesundheitsbonus und Arbeitgeber lesen

Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber am PKV-Beitrag. Ob und wie ein ausgezahlter Bonus im Verhältnis zum Arbeitgeberzuschuss zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Personalabteilung oder in der Beratung.


Warum Sie den Bonus nicht in den Beitrag einrechnen sollten

Kalkulieren Sie den Gesundheitsbonus nie fest in Ihre Beiträge ein. Er wird erst nachträglich gezahlt und kann nach einem Leistungsanspruch ganz wegfallen. Wählen Sie Ihre private Kranken­versicherung so, dass Sie die Beiträge auch ohne Bonus dauerhaft tragen können.

Icon Achtung

Denn eine private Kranken­versicherung schließen Sie vor allem für den Fall ab, dass Sie einmal krank werden und die bestmöglichen Leistungen brauchen. Der Bonus ist ein willkommener Nebeneffekt, aber kein tragfähiges Fundament der Beitragskalkulation.

Experten-Tipp:
Wer den Bonus einrechnet, wählt den falschen Tarif

„Ein hoher Bonus lässt einen teuren Tarif auf dem Papier bezahlbar wirken – und genau so wird er oft angeboten. Doch schon eine einzige eingereichte Rechnung kann ihn kosten. Rechnen Sie Ihren Beitrag deshalb ohne den Bonus durch. Passt er dann dauerhaft zu Ihrem Budget, ist der Bonus ein echtes Extra. Trägt erst der Bonus den Tarif, ist es der falsche Tarif.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Für wen ist der Gesundheitsbonus relevant?

Ob sich ein bonusstarker Tarif lohnt, hängt stark von Ihrer Lebenssituation ab. Für junge Gesunde ist der Bonus attraktiv, weil sie realistisch mehrere leistungsfreie Jahre erreichen. Sie schöpfen die Staffelung oft voll aus und profitieren am meisten.

  • Für Familien mit Kindern und chronisch Kranke sieht es anders aus. Wer absehbar regelmäßig Leistungen braucht, wird den Bonus selten erreichen. Hier zählen starke Leistungen im Tarif deutlich mehr als ein möglicher Bonus.
  • Beamte mit Beihilfe sollten genau hinsehen. Die Beihilfe deckt einen Teil der Kosten ab, und nicht jeder Bonustarif ist für Beihilfeberechtigte geöffnet. Prüfen Sie, ob das Bonusprogramm in Ihrer privaten Kranken­versicherung für Ihre Konstellation überhaupt gilt.

Vier typische Profile

Die folgende Matrix ordnet vier typische Profile ein und zeigt, worauf es neben dem Bonus wirklich ankommt.

ProfilWie stark der Bonus zähltWorauf Sie stattdessen achten sollten
Junge GesundeHoch – mehrere leistungsfreie Jahre sind realistischStaffelung ausschöpfen; Beitrag muss auch ohne Bonus dauerhaft passen
Familien mit KindernGering – für Kinder werden oft Rechnungen eingereichtStarke Leistungen und gute Erstattung, besonders für Kinder
Chronisch KrankeSehr gering – regelmäßige Leistungen sind nötigLeistungsstärke und Erstattungshöhe statt Bonushöhe
Beamte mit BeihilfeUnterschiedlich – nicht jeder Bonustarif ist geöffnetPrüfen, ob das Bonusprogramm für Beihilfeberechtigte gilt

Warum Sie den Tarifwechsel nicht allein angehen sollten

Wer direkt beim Versicherer anfragt und abgelehnt wird, riskiert einen Eintrag, der künftige Anträge erschwert. Als Versicherungsexperte und Beratungsportal stellt transparent-beraten.de für Sie eine anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name taucht nicht auf, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt. Weil wir nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden sind, vergleichen wir die Bonustarife mit Zugang zum gesamten Markt und benennen einen direkten Ansprechpartner für Sie.

Icon Sprechblase mit Haken

Ihren PKV-Tarif prüfen lassen – ohne Risiko für Ihren Antrag

Bevor Sie irgendwo einen Antrag stellen, klären wir anonym vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt. So riskieren Sie keinen Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert. Unsere Beratung ist kostenfrei und persönlich.

  • Anonyme Risikovoranfrage – Ihr Name taucht nicht auf
  • Persönlicher Tarifvergleich über den gesamten Markt
  • PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Praxisbeispiele: Wann lohnt sich der Gesundheitsbonus?

Drei Jahre leistungsfrei: der gestaffelte Bonus greift

Ein Kunde, Anfang 30 und gesund, bleibt drei Jahre in Folge leistungsfrei und nutzt nur Vorsorge. Sein Tarif zahlt gestaffelt, im dritten Jahr die höchste Stufe. Er erhält den vollen Bonus, weil er kleine Rechnungen konsequent selbst getragen hat.

Icon Uhr mit Pfeil

Kleine Rechnung eingereicht: Bonus verloren

Ob sich das Einreichen lohnt, entscheidet der Vergleich zwischen Rechnungsbetrag und entgangenem Bonus. Drei durchgerechnete Fälle zeigen die Logik dahinter.

Fall 1: Rechnung deutlich unter Bonus: Eine Kundin reicht eine Arztrechnung über 90 Euro ein. Dadurch verliert sie den Gesundheitsbonus des Jahres, der in ihrem Tarif 500 Euro betragen hätte. Unter dem Strich kostet sie die eingereichte Rechnung also rund 410 Euro.

Fall 2: Rechnung nahe am Bonus: Eine Rechnung über 480 Euro liegt knapp unter dem Bonus von 500 Euro. Nominal wäre der Nachteil klein. Nach Steuer lohnt hier aber meist das Selbsttragen, weil ein beitragsrückerstattungsähnlicher Bonus netto weniger wert ist.

Fall 3: Rechnung über dem Bonus: Eine Rechnung über 900 Euro übersteigt den Bonus von 500 Euro klar. Jetzt reichen Sie ein und nehmen den Bonusverlust in Kauf, weil die Erstattung rund 400 Euro mehr bringt als der behaltene Bonus.

Faustformel: einreichen oder Bonus behalten?

Reichen Sie eine Rechnung nur ein, wenn ihr Betrag höher ist als der entgangene Bonus. Kurz gesagt: Einreichen lohnt sich, sobald der Rechnungsbetrag den entgangenen Bonus übersteigt.

Steuerhinweis: Ist der Bonus wirtschaftlich eine Beitragsrückerstattung, ist er netto weniger wert als sein Nennbetrag, weil er Ihren Sonderausgabenabzug mindert. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bleiben von 500 Euro Bonus netto rund 290 Euro. Das senkt die Schwelle, ab der sich das Einreichen lohnt.


Entscheidungsbaum: Rechnung einreichen – ja oder nein?

Diese nummerierte Ja/Nein-Kette führt Sie in drei Schritten zur Entscheidung. Arbeiten Sie sie von oben nach unten ab.

1. Ist die Rechnung ein Vorsorge-Nachweis (Vorsorge, Zahnvorsorge oder Impfung)?

  • Ja: Reichen Sie den Vorsorge-Nachweis ein. Er zählt in der Regel nicht als Leistung, der Bonus bleibt erhalten.
  • Nein: Weiter mit Schritt 2.

2. Ist der Rechnungsbetrag höher als der Bonus, den Sie im betroffenen Jahr verlieren?

  • Nein: Tragen Sie die Rechnung selbst und behalten Sie den Bonus.
  • Ja: Weiter mit Schritt 3.

3. Bleibt der Rechnungsbetrag auch nach dem Steuereffekt über dem Nettowert des Bonus?

  • Ja: Reichen Sie die Rechnung ein.
  • Nein: Selbst tragen ist günstiger.

Bonus, Beitrag und Steuer beim Gesundheitsbonus gemeinsam durchrechnen

Ob sich das Einreichen einer Rechnung lohnt oder Sie besser den Bonus behalten, hängt von Bonushöhe, Tarif und Ihrem Steuersatz ab. Wir rechnen diese Punkte für Ihre Situation gemeinsam durch und finden den Tarif, der auch ohne Bonus zu Ihnen passt. Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Anbietern für die Beratung zur PKV.

  • Break-even zwischen Rechnung und Bonus für Ihren Tarif berechnet
  • Steuereffekt auf Ihren Sonderausgabenabzug eingeordnet
  • Ein direkter Ansprechpartner, der Beitrag und Leistung gemeinsam betrachtet
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Wie wirkt sich der Gesundheitsbonus auf die Steuer aus?

Ein Gesundheitsbonus kann Ihren steuerlichen Vorteil schmälern – je nach Art des Bonus. Das Finanzamt berücksichtigt als Sonderausgaben nur die PKV-Beiträge, die Sie tatsächlich getragen haben. Ein ausgezahlter Bonus wird im Auszahlungsjahr gegengerechnet.

Ist der Bonus wirtschaftlich eine Beitragsrückerstattung – also an Leistungs- oder Kostenfreiheit gekoppelt –, mindert er den Sonderausgabenabzug. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.12.2020 bestätigt (Quelle: nwb Datenbank).

Anders liegt der Fall bei Boni, die selbst getragene Gesundheitsaufwendungen erstatten (Aufwendungsersatz). Diese mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Der Grundgedanke stammt aus der gesetzlichen Kranken­versicherung und der Bonusregel des § 65a SGB V (Quelle: § 65a SGB V).

Für Sie heißt das: Ob sich die Auszahlung netto lohnt, hängt von der Bonusart und Ihrem Steuersatz ab. Gerade bei hohem Einkommen kann der Steuereffekt einen Teil des Bonus aufzehren. Details zur PKV in der Steuer klären Sie am besten vor der Entscheidung.

Experten-Tipp:
Ein Teil Ihres Bonus geht ans Finanzamt – aber nicht immer

„Der Bonus gilt vielen als steuerfreies Geldgeschenk. Doch ist er wirtschaftlich eine Beitragsrückerstattung, mindert er Ihren Sonderausgabenabzug – bei hohem Einkommen zehrt das einen spürbaren Teil auf. Boni, die selbst getragene Gesundheitskosten erstatten, bleiben dagegen unberührt. Klären Sie vor dem Abschluss, welche Bonusart Ihr Tarif zahlt, und rechnen Sie den Effekt mit Ihrem persönlichen Steuersatz durch.“

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Häufige Fragen zum Gesundheitsbonus in der PKV

Wie erhalte ich den Gesundheitsbonus – automatisch oder auf Antrag?

In den meisten Tarifen müssen Sie den Gesundheitsbonus nicht beantragen – der Versicherer prüft Ihre Leistungsfreiheit automatisch und zahlt im Folgejahr aus. Anders sieht es beim Verhaltensbonus aus: Für ihn müssen Sie oft aktiv Nachweise einreichen, zum Beispiel zu Vorsorge, Fitness oder Nichtrauchen. Ein Blick in Ihre Tarifbedingungen zeigt, welche Regel für Sie gilt.

Wann fällt der Gesundheitsbonus weg – reicht schon ein Arztbesuch?

Nein, allein der Arztbesuch kostet Sie den Gesundheitsbonus nicht. Entscheidend ist, ob Sie eine Rechnung bei Ihrem Versicherer zur Erstattung einreichen. Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge und Impfungen zählen dabei in der Regel nicht als Leistung und sind unschädlich. Erst wenn Sie eine andere Behandlung abrechnen lassen, gilt das Jahr meist als nicht mehr leistungsfrei und der Bonus entfällt.

Wie wird der Gesundheitsbonus steuerlich behandelt?

Der Gesundheitsbonus ist kein steuerpflichtiges Einkommen, kann aber Ihren Steuervorteil trotzdem schmälern. Ist der Bonus wirtschaftlich eine Beitragsrückerstattung, mindert er die als Sonderausgaben absetzbaren Beiträge – so hat es der Bundesfinanzhof 2020 entschieden. Boni, die selbst getragene Gesundheitsaufwendungen erstatten, mindern den Abzug dagegen nicht. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt von der Bonusart und Ihrem Steuersatz ab.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsbonus und Beitragsrückerstattung?

Beide zahlen Geld zurück, belohnen aber Verschiedenes. Der Gesundheitsbonus honoriert gesundheitsbewusstes Verhalten und Leistungsfreiheit und kann fest zugesagt oder erfolgsabhängig sein. Die Beitragsrückerstattung belohnt reine Leistungsfreiheit und gibt es in zwei Formen: erfolgsunabhängig als feste Zusage oder erfolgsabhängig, gekoppelt an den Überschuss des Versicherers. In der Praxis überschneiden sich die Begriffe, weil viele Boni wirtschaftlich wie eine Beitragsrückerstattung wirken.

Wie wird der Gesundheitsbonus mit dem Arbeitgeberzuschuss verrechnet?

Als Angestellter erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem PKV-Beitrag. Ob und wie ein ausgezahlter Gesundheitsbonus im Verhältnis zu diesem Zuschuss zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht einheitlich geregelt. Als Selbständiger, der den Beitrag allein trägt, betrifft Sie diese Frage nicht. Im Zweifel klärt Ihre Personalabteilung, wie der Bonus in Ihrem Fall verrechnet wird.

Wie gilt der Gesundheitsbonus für Kinder und mitversicherte Familienangehörige?

Das hängt vom Tarif ab. In vielen Angeboten wird der Gesundheitsbonus pro versicherter Person ermittelt, sodass auch Kinder und mitversicherte Angehörige einen eigenen Bonus erreichen können – vorausgesetzt, für sie wurden keine Leistungen abgerechnet. Gerade bei Kindern werden jedoch häufig Rechnungen eingereicht, wodurch der Bonus in dem Jahr entfällt. Prüfen Sie in den Bedingungen, ob und wie der Bonus für Familienmitglieder gilt.

Was passiert mit dem Gesundheitsbonus, wenn ich meine PKV kündige oder wechsle?

Kündigen Sie unterjährig, verlieren Sie den Bonus für das laufende Jahr in der Regel, weil viele Tarife eine bestehende Mitgliedschaft zum Auszahlungszeitpunkt voraussetzen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer fangen Sie zudem meist wieder auf der untersten Bonusstufe an – bereits erreichte leistungsfreie Jahre werden selten übernommen. Ein Anbieterwechsel allein wegen eines höheren Bonus kann diesen Startnachteil deshalb teuer machen.

Wie hoch ist der Gesundheitsbonus in der PKV?

Je nach Tarif reicht der Gesundheitsbonus von einigen Hundert Euro bis zu rund 600 Euro im Jahr, in leistungsstarken Tarifen auch darüber. Häufig ist er gestaffelt und steigt mit jedem leistungsfreien Jahr. Die Signal Iduna zahlt zum Beispiel je nach Tarif bis zu 900 Euro Gesundheitsbonus, ergänzt um einen Verhaltensbonus von bis zu 300 Euro. Die genaue Höhe legt jeder Anbieter selbst fest.

Was ist ein Gesundheitsbonus in der privaten Kranken­versicherung?

Ein Gesundheitsbonus ist eine jährliche Bonuszahlung Ihres privaten Kranken­versicherers für gesundheitsbewusstes Verhalten und Leistungsfreiheit. Reichen Sie in einem Kalenderjahr keine oder nur unschädliche Rechnungen wie Vorsorge ein, erhalten Sie im Folgejahr Geld zurück. Der Bonus soll Versicherte motivieren, gesund zu leben und kleine Rechnungen selbst zu tragen. Grundlage ist der Bonusgedanke, wie er auch aus § 65a SGB V der gesetzlichen Kranken­versicherung bekannt ist.

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