Gesundheitsbonus für gesundheitsbewusste Personen in der privaten Kranken­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gesundheitsbonus in der privaten Kranken­versicherung soll zu einem gesundheitsbewussten Verhalten motivieren.
  • Je nach Tarif gibt es einen Gesundheitsbonus von bis zu 400 Euro im Jahr. Um diesen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Ob ein Gesundheitsbonus sinnvoll ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab.

Das erwartet Sie hier

Wie hoch der Gesundheitsbonus in der privaten Kranken­versicherung ausfallen kann, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und worauf Sie beim Gesundheitsbonus achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Gesundheitsbonus in der PKV
  2. Voraussetzungen für den Gesundheitsbonus
  3. Gesundheitsbonus und Vorsorgeuntersuchungen
  4. Auszahlung des Gesundheitsbonus
  5. Gesundheitsbonus in der Steuer
  6. Fazit

Gesundheitsbonus in der privaten Kranken­versicherung

Ein Gesundheitsbonus in der privaten Kranken­versicherung (PKV) soll Versicherte zu einem besonders gesundheitsbewussten Verhalten motivieren. Dabei können sowohl die Versicherten durch die Gesundheitsvorsorge, als auch die Versicherer durch langfristig gesenkte Kosten profitieren.

Ob und in welcher Höhe ein Gesundheitsbonus angeboten wird, hängt immer von dem jeweiligen Versicherer, dem gewählten Tarif und den darin enthaltenen Voraussetzungen sowie Bedingungen ab. Zudem kann entweder ein fester oder ein erfolgsabhängiger Gesundheitsbonus vereinbart sein. Bei einem erfolgsabhängigen Gesundheitsbonus entscheidet der erwirtschaftete Unternehmensüberschuss, ob und in welcher Höhe ausgezahlt wird. In dieser Hinsicht verhält sich der Gesundheitsbonus ähnlich einer Beitragsrückerstattung.

Verhaltensbonus

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Ein Verhaltensbonus ist im Prinzip nur eine andere Bezeichnung für einen Gesundheitsbonus. Auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen, damit der Verhaltensbonus an den Versicherten ausgezahlt wird.

Beispiel: Wie viel Gesundheitsbonus gibt es?

Eine Versicherungsgesellschaft legt fest, dass in bestimmten Tarifvarianten ein Gesundheits- oder Verhaltensbonus vergeben wird. Auch die Voraussetzungen, die der Versicherte erfüllen muss, sind festgelegt (siehe nächstes Kapitel). Der Versicherer zahlt diesen Bonus gestaffelt aus. Der Gesundheitsbonus gestaltet sich dann wie folgt:

  • Erstes leistungsfreies Kalenderjahr: 400 Euro
  • Zweites leistungsfreies Kalenderjahr: 500 Euro
  • Drittes und alle weiteren leistungsfreien Kalenderjahre: 600 Euro

Die konkreten Bedingungen, wie viel Gesundheitsbonus ausgezahlt wird, entscheidet der Anbieter selbst. Dies ist oft auch von Tarif zu Tarif unterschiedlich: In Premium-Tarifen ist der Bonus oft höher.

Voraussetzungen für den Gesundheitsbonus in der PKV

Abhängig von der jeweiligen privaten Kranken­versicherung und ihren Tarif können bestimmte Voraussetzungen für einen Gesundheitsbonus und dessen Auszahlung gelten. Diese können beispielsweise sein:

  • Leistungsfreiheit mit Ausnahme der tariflichen Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen
  • Der Tarif besteht seit einer bestimmten Mindestdauer
  • Der Tarif besteht noch eine bestimmte Mindestdauer weiter
  • Alle Beiträge wurden gezahlt
  • Der Vertrag ruht nicht
  • Es liegt keine Hilfebedürftigkeit gemäß SGB II oder SGB XII vor

Gesundheitsbonus und Vorsorgeuntersuchungen

Auch wenn ein Gesundheitsbonus an Voraussetzungen und Bedingungen genknüpft ist, fallen Vorsorgeuntersuchungen in der Regel nicht darunter. In den meisten Fällen werden diese sogar vom Versicherer gefördert, damit mögliche Krankheiten frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Versicherte erhalten dazu von ihrer privaten Kranken­versicherung unter anderem sogenannte Vorsorge-Gutscheine oder Vorsorge-Schecks. Auf diesen können sich Vorschläge zu bestimmten Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen befinden, die der Versicherte mit seinem Arzt besprechen kann.

Wird eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt, lässt der Versicherte seinen Arzt einen Nachweis darüber ausfüllen und reicht diesen bei seiner privaten Kranken­versicherung ein. Diese erstattet dann die für die Vorsorge vorgesehene Summe an den Versicherungsnehmer. Die Rechnung für die Vorsorgeuntersuchung bezahlt der privat Versicherte dann selbst und reicht sie nicht bei seinem Versicherer ein.

Kosten für Vorsorgeuntersuchungen

Private Kranken­versicherungen legen in den meisten Fällen fest, bis zu welcher Höhe Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung, die keinen Einfluss auf den Gesundheitsbonus hat, erstattet werden. Liegen die realen Kosten für die Vorsorgeuntersuchung höher, beispielsweise weil eine zusätzliche Leistung vom Arzt erbracht wurde, muss der Patient diese Mehrkosten selbst zahlen, um weiterhin einen Anspruch auf den Gesundheitsbonus zu haben.

Auszahlung des Gesundheitsbonus

Ob und in welcher Höhe ein Gesundheitsbonus ausgezahlt wird, hängt vom Anbieter der privaten Kranken­versicherung und dem gewählten Tarif ab. In der Regel wird der Gesundheitsbonus dann im Laufe des Folgejahres an den Versicherten ausgezahlt und muss vorher nicht beantragt werden. Für das erste Versicherungsjahr wird der Gesundheitsbonus entsprechend anteilig gezahlt. Das heißt, ist ein Versicherter zum 01.07. in die private Kranken­versicherung eingetreten, erhält er im Folgejahr die Hälfte des Gesundheitsbonus für sein erstes Versicherungsjahr.

Gesundheitsbonus und Arbeitgeber

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Auch wenn der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung zahlt, muss der ausgezahlte Gesundheitsbonus nicht mit diesem geteilt werden. Der Gesundheitsbonus steht alleine dem Versicherten zu.

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Auszahlung erfolgt nachträglich

Besonders wichtig ist, dass Sie den Gesundheitsbonus nicht im Voraus in die zu zahlenden Beiträge einkalkulieren und aufgrund dessen eine private Kranken­versicherung abschließen. Denn der Gesundheitsbonus wird in den meisten Fällen erst nachträglich ausgezahlt und kann beispielsweise nach einem Leistungsanspruch auch ganz wegfallen. Wählen Sie Ihre private Kranken­versicherung daher immer so, dass Sie die Beiträge auch ohne Gesundheitsbonus tragen können. Denn eine private Kranken­versicherung wird vor allem für den Fall abgeschlossen, dass man einmal krank wird und die bestmöglichen Leistungen braucht.

Gesundheitsbonus in der Steuer

Das Finanzamt berücksichtigt in der Einkommensteuererklärung nur Beiträge zur privaten Kranken­versicherung steuermindernd, die vom Versicherten auch tatsächlich gezahlt wurden. Wird ein Gesundheitsbonus ausgezahlt, muss dieser im Jahr der Auszahlung in der Steuererklärung mit den gezahlten Beiträgen verrechnet werden. Hier lohnt es sich, im Vorfeld zu prüfen, ob sich die Auszahlung des Gesundheitsbonus lohnt oder ob dadurch steuerliche Nachteile entstehen können. Mehr Informationen zur privaten Kranken­versicherung in der Steuer erhalten Sie hier:

PKV in der Steuer

Fazit

Die Auszahlung eines Gesundheitsbonus in der privaten Kranken­versicherung kann sich lohnen, muss aber nicht immer sinnvoll sein. Privat Versicherte sollten sich im Vorfeld über die Voraussetzungen und Bedingungen ihres Versicherers informieren und individuell entscheiden, ob sie den Gesundheitsbonus in Anspruch nehmen wollen. Denn nicht immer werden Vorsorgeuntersuchungen komplett gezahlt und auch in der Steuererklärung kann sich ein ausgezahlter Gesundheitsbonus unter Umständen negativ bemerkbar machen.

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Katharina Burnus
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