Das erwartet Sie hier
Wann Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit bleiben, wann Sie wechseln müssen und wie Sie Beiträge senken.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Wer privat versichert und arbeitslos ist, bleibt bei Bürgergeld in der PKV und muss bei Arbeitslosengeld I unter 55 Jahren meist in die GKV wechseln.
- Bei Arbeitslosengeld I übernimmt die Agentur für Arbeit die PKV-Beiträge bis zur Höhe des GKV-Höchstbeitrags von 848,62 € pro Monat (2026), abhängig vom früheren Einkommen.
- Bei Bürgergeld zahlt das Jobcenter einen Zuschuss von maximal 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung (2026).
- Der Basistarif senkt den Beitrag und darf höchstens 1.017,18 € im Monat kosten; seine Leistungen entsprechen etwa denen der GKV.
- Wer über 55 Jahre alt ist und bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt, muss dauerhaft in der PKV bleiben.
- Eine PKV lässt sich als Arbeitsloser nicht neu abschließen.

Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge
Sie sind privat versichert – und plötzlich ohne Job …
Sie haben sich bewusst für die private Krankenversicherung entschieden und Ihren Schutz über Jahre aufgebaut. Wird der Job dann knapp, taucht schnell eine Sorge auf, die mit der Gesundheit gar nichts zu tun hat: Was wird jetzt aus meiner PKV? Für privat versicherte Arbeitslose hängt die Antwort an zwei Dingen – ob Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen und ob Sie über oder unter 55 Jahre alt sind. Je nach Fall bleiben Sie in Ihrer PKV, müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder können zwischen beidem wählen. Dazu kommt die Frage, wie Sie Ihren Beitrag an das kleinere Budget anpassen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Regeln für Ihre Situation gelten und wie Sie in der Arbeitslosigkeit gut versichert bleiben.
Das sollten Arbeitslose über die private Krankenversicherung wissen
Das ist neu in 2026
Höhere Versicherungspflichtgrenze: Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro Jahresarbeitsentgelt und entscheidet nach einem neuen Job über GKV oder PKV. → Mehr dazu im Abschnitt „Nach der Arbeitslosigkeit“
Bürgergeld-Zuschuss: Das Jobcenter zahlt 2026 maximal 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung. → Mehr dazu im Abschnitt „Zuschüsse 2026“
GKV-Höchstbeitrag: Die Obergrenze der ALG-I-Beitragsübernahme liegt 2026 bei 848,62 Euro pro Monat. → Mehr dazu im Abschnitt „PKV bei Arbeitslosengeld I“
Als privat krankenversicherter Arbeitsloser behalten Sie Ihren Versicherungsschutz häufig, müssen ihn aber an die neue finanzielle Lage anpassen. Ob Sie in der PKV bleiben oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, hängt von zwei Fragen ab: Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, und sind Sie über oder unter 55 Jahre alt?
Eine private Krankenversicherung wird von privaten Unternehmen angeboten. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist dagegen Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Beide übernehmen die Kosten Ihrer Behandlung, unterscheiden sich aber bei Beitrag, Leistung und den Wechselregeln.
Bei Arbeitslosigkeit entsteht meist ein doppeltes Problem. Zum einen sinkt Ihr Einkommen, sodass der bisherige Beitrag zu hoch werden kann. Zum anderen erreichen Sie oft nicht mehr die Einkommensgrenze, die für einen Neueintritt in die PKV nötig wäre. Die gute Nachricht: Privat versicherte Arbeitslose können ihre Beiträge über einen Tarifwechsel, eine höhere Selbstbeteiligung oder staatliche Zuschüsse senken.
Schnell-Wegweiser: Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Drei Fälle entscheiden, was mit Ihrer PKV passiert. Ordnen Sie sich zuerst hier ein, bevor Sie weiterlesen.
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I und sind unter 55: Sie werden in der Regel versicherungspflichtig und müssen in die GKV wechseln. Auf Antrag können Sie sich befreien lassen und in der PKV bleiben.
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I und sind über 55: Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen in der PKV bleiben, ein GKV-Wechsel ist dann ausgeschlossen.
- Sie beziehen Bürgergeld: Sie bleiben in der privaten Krankenversicherung und erhalten einen Zuschuss vom Jobcenter.
PKV bei Arbeitslosengeld I
Bei Arbeitslosengeld I (ALG I) werden Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und müssen von der PKV in die GKV wechseln. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann Ihre Beiträge. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich jedoch befreien lassen und in der PKV bleiben.
Pflichtwechsel in die GKV
Wer ALG I bezieht, wird in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. Die Versicherung in der GKV beginnt gegebenenfalls bereits während einer Sperrzeit. Ab Beginn der Versicherungspflicht haben Sie zwei Wochen Zeit, eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen und der Agentur für Arbeit eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Teilen Sie außerdem Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung den Wechsel fristgerecht mit.
Fristen im Überblick
Für den Wechsel und die Befreiung gelten zwei unterschiedliche Fristen. Der folgende Zeitstrahl trennt sie sauber.
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Tag 1 (Beginn der Versicherungspflicht) | Versicherungspflicht in der GKV setzt ein, gegebenenfalls schon in der Sperrzeit |
| Innerhalb von 2 Wochen | Krankenkasse wählen und Mitgliedsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit vorlegen; Wechsel der PKV mitteilen |
| Innerhalb von 3 Monaten | Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, wenn Sie in der PKV bleiben wollen |
Verstreicht die Zwei-Wochen-Frist ohne Mitgliedsbescheinigung, meldet die Agentur für Arbeit Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse an. Den Antrag auf Befreiung können Sie dennoch bis zu drei Monate lang stellen.
Freiwillig in der PKV bleiben
Sie können sich von der Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Sie vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre privat versichert waren. Den Antrag auf Befreiung stellen Sie bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse und legen ihn der Agentur für Arbeit vor (Quelle: Agentur für Arbeit).
Diese Entscheidung ist unwiderruflich und gilt für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit. Wer sich einmal für den Verbleib in der PKV entschieden hat, kann während desselben ALG-I-Bezugs nicht mehr in die GKV zurück. Überlegen Sie deshalb genau, ob sich der Verbleib in der PKV finanziell lohnt.
Experten-Tipp:
Die Befreiung ist keine Sparentscheidung, sondern eine Weichenstellung
„Viele wollen aus Prinzip in ihrer PKV bleiben und übersehen dabei die Unwiderruflichkeit. Diese Entscheidung bindet Sie für den gesamten ALG-I-Bezug. Mein Rat: Rechnen Sie zuerst, ob die Beitragsübernahme Ihren tatsächlichen Beitrag deckt. Sichern Sie die Rückkehr über eine Anwartschaft, statt sich vorschnell festzulegen. So halten Sie sich beide Wege offen.“
Wie hoch ist die Beitragsübernahme bei ALG I?
Bei ALG I übernimmt die Agentur für Arbeit Ihre PKV-Beiträge bis zur Höhe des GKV-Höchstbeitrags von 848,62 Euro pro Monat (2026). Bezahlt wird höchstens der Betrag, den die Agentur für einen gesetzlich Versicherten aufwenden müsste. Liegt Ihr PKV-Beitrag darüber, tragen Sie die Differenz selbst.
Die Übernahme ist einkommensabhängig. Der volle Betrag wird nur erreicht, wenn Ihr letztes beitragspflichtiges Einkommen entsprechend hoch war. Bei Geringverdienern oder nach selbständiger Tätigkeit fällt die Übernahme niedriger aus. Prüfen Sie deshalb vorab, welchen Anteil die Agentur in Ihrem konkreten Fall trägt.
Ihre bestehende private Krankenversicherung in der Arbeitslosigkeit prüfen lassen
Wie viel die Agentur für Arbeit übernimmt und ob sich der Verbleib in der PKV für Sie rechnet, hängt von Ihrem früheren Einkommen und Ihrem Tarif ab. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen. Wir rechnen Ihre Situation mit Ihnen durch. Unsere Beratung ist kostenfrei.
- Wir prüfen, welchen Anteil die Agentur in Ihrem Fall trägt
- Wir zeigen Ihnen konkrete Wege, Ihren Beitrag zu senken
- Anonyme Voranfrage möglich, ohne Eintrag beim Versicherer
Option Anwartschaftsversicherung
Wer in die GKV wechseln muss, sich aber die Rückkehr in die PKV zu günstigen Konditionen sichern will, schließt eine Anwartschaftsversicherung ab. Sobald das nötige Einkommen wieder vorhanden ist, kehren Sie zu den bisherigen Bedingungen in die PKV zurück, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Es gibt zwei Varianten. Die kleine Anwartschaft sichert nur die Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft bildet zusätzlich weiter Altersrückstellungen, die den Beitragsanstieg im Alter dämpfen. Bei kurzer Arbeitslosigkeit reicht meist die kleine Variante, bei längerer Unterbrechung schützt die große Anwartschaft Ihre Altersrückstellungen.
Experten-Tipp:
Die kleine Anwartschaft ist selten die günstigere Wahl
„Die kleine Anwartschaft klingt sparsam, doch sie friert Ihre Altersrückstellungen ein. Bei längerer Arbeitslosigkeit zahlen Sie diese Ersparnis später mit deutlich höheren Beiträgen im Alter zurück. Wer nur wenige Monate überbrückt, fährt mit der kleinen Variante gut. Ab etwa einem Jahr sichert die große Anwartschaft Ihre Rückstellungen und rechnet sich fast immer.“
Arbeitslose über 55 Jahre
Arbeitslose ab 55 Jahren müssen in der PKV bleiben, wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind. Geregelt ist das in § 6 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Quelle: § 6 SGB V).
Erstens müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich versichert gewesen sein. Zweitens müssen Sie in mindestens der Hälfte dieser fünf Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder als Selbständiger nicht versicherungspflichtig gewesen sein. Treffen beide Punkte zu, ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied familienversichert werden können.
PKV bei Bürgergeld
Wer Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV) bezieht, bleibt in der privaten Krankenversicherung. Anders als bei ALG I besteht keine Versicherungspflicht in der GKV. Das Jobcenter zahlt stattdessen einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen.
Das betrifft vor allem privatversicherte Selbständige, die kein ALG I erhalten, sowie Angestellte, die sich zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit für den Verbleib in der PKV entschieden haben. Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung beteiligt sich das Jobcenter allerdings nicht.
Wie hoch ist der Zuschuss bei Bürgergeld?
Bei Bürgergeld übernimmt das Jobcenter den Beitrag bis zur Höhe des halben Basistarifs. Das sind 2026 maximal 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung pro Monat (Quelle: Agentur für Arbeit). Anders als gesetzlich Versicherte müssen Sie Ihre Beiträge selbst an die Versicherung überweisen.
Wechseln Bürgergeld-Empfänger in den Basistarif, deckt der Zuschuss oft nur die Hälfte des Beitrags. Die andere Hälfte tragen Sie selbst. Prüfen Sie deshalb, ob ein günstigerer Tarif oder eine höhere Selbstbeteiligung Ihre Belastung senkt.
Experten-Tipp:
Der halbe Basistarif ist die falsche Messlatte für Familien
„Beim Bürgergeld starren viele nur auf den Zuschuss für die eigene Person. Doch das Jobcenter bezuschusst jedes bedürftige Familienmitglied mit eigenem PKV-Vertrag separat. Wer Partner oder Kinder privat mitversichert hat, sollte für jeden einzeln den Antrag stellen. So schöpfen Sie die Zuschüsse voll aus, statt Beiträge unnötig aus der eigenen Tasche zu tragen.“
Achtung: Der Selbstbehalt wird nicht bezuschusst
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter beteiligen sich nur an den Beiträgen, nicht am Selbstbehalt. Wählen Sie einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung, um den Beitrag zu senken, müssen Sie den Selbstbehalt im Krankheitsfall vollständig aus eigener Tasche zahlen.
Bei einem Selbstbehalt von 1.000 Euro tragen Sie diese Summe also selbst, bevor die Versicherung leistet. Für Arbeitslose mit knapper Kasse kann ein hoher Selbstbehalt deshalb zur Falle werden. Rechnen Sie durch, ob die Beitragsersparnis das Risiko im Ernstfall wert ist.
Notlagentarif bei Beitragsschulden
Wer die PKV-Beiträge trotz Zuschuss nicht mehr zahlen kann und in Rückstand gerät, wird in den Notlagentarif überführt. Dieser Tarif hat einen sehr niedrigen Beitrag, deckt aber nur noch Akutbehandlungen, Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ab.
Der Notlagentarif ist keine Sparlösung, sondern ein Auffangnetz bei Zahlungsverzug. Die aufgelaufenen Beitragsschulden bleiben bestehen und müssen später nachgezahlt werden. Sobald Sie die Rückstände begleichen, kehren Sie in Ihren vorherigen Tarif zurück. Reduzieren Sie den Beitrag deshalb lieber frühzeitig über einen Tarifwechsel, statt Schulden auflaufen zu lassen.
Experten-Tipp:
Wer auf den Notlagentarif hofft, spart am falschen Ende
„Manche lassen bewusst Beiträge auflaufen, weil der Notlagentarif so günstig wirkt. Das ist ein teurer Irrtum: Die Schulden bleiben bestehen, wachsen mit Zinsen und der Schutz schrumpft auf Notfälle. Handeln Sie, bevor der Rückstand entsteht. Ein rechtzeitiger Tarifwechsel senkt Ihren Beitrag dauerhaft und erhält Ihren vollen Versicherungsschutz.“
Zuschüsse 2026: ALG I und Bürgergeld im Vergleich
Bei Arbeitslosengeld I und Bürgergeld gelten zwei unterschiedliche Zuschuss-Logiken. Bei ALG I orientiert sich die Übernahme am GKV-Höchstbeitrag und am früheren Einkommen. Bei Bürgergeld gilt der halbe Basistarif als feste Obergrenze.
| Merkmal | Arbeitslosengeld I | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Zahlende Stelle | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Krankenversicherung | Grundsätzlich Pflichtwechsel in die GKV (unter 55) | Verbleib in der PKV |
| Obergrenze Zuschuss KV | Bis GKV-Höchstbeitrag: 848,62 € (2026) | Halber Basistarif: maximal 508,59 € (2026) |
| Zuschuss Pflegeversicherung | Im GKV-Beitrag enthalten | Maximal 104,63 € (2026) |
| Einkommensabhängig | Ja, richtet sich nach dem früheren Verdienst | Nein, feste Obergrenze |
| Selbstbehalt bezuschusst | Nein | Nein |
Diese Trennung ist entscheidend: Bei ALG I ist der Zuschuss nur so hoch wie der Betrag für einen gesetzlich Versicherten, bei Bürgergeld deckt er höchstens den halben Basistarif. In beiden Fällen bleibt der Selbstbehalt Ihre eigene Sache (Quelle: Agentur für Arbeit).
Kosten und Beitragssenkung
Grundsätzlich ändern sich die Kosten der PKV während der Arbeitslosigkeit nicht. Es gibt auch keine speziellen Tarife für Arbeitslose. Wer den Beitrag senken will, kann eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren oder in den Basistarif wechseln. Der Basistarif darf gesetzlich nicht mehr als der GKV-Höchstbeitrag kosten; 2026 sind das 1.017,18 Euro einschließlich Pflegeversicherung (Quelle: Stiftung Warentest).
Rechenbeispiel: jüngere versicherte Person
Für einen 1993 geborenen Versicherungsnehmer können die monatlichen Beiträge zum Beispiel so aussehen. Der Basistarif bildet dabei die gesetzliche Obergrenze.
| Leistungsumfang | Monatliche Kosten |
|---|---|
| Basistarif | maximal 1.017,18 € |
| Grundschutz | 298,31 € |
| Komfortschutz | 334,54 € |
| Premiumschutz | 501,31 € |
Rechenbeispiel: ältere versicherte Person
Für ältere Versicherte fallen die Beiträge deutlich höher aus, weil das Eintrittsalter und die Alterungsrückstellungen den Beitrag prägen. Ein 1965 geborener Versicherungsnehmer zahlt im gleichen Leistungsniveau spürbar mehr als ein jüngerer Kunde.
| Leistungsumfang | Monatliche Kosten (Beispiel Jg. 1965) |
|---|---|
| Basistarif | maximal 1.017,18 € |
| Grundschutz | rund 620 € |
| Komfortschutz | rund 710 € |
| Premiumschutz | rund 890 € |
Praxisbeispiel: Angestellter unter 55 mit ALG I
Ein 38-jähriger Angestellter verliert seinen Job und bezieht Arbeitslosengeld I. Sein Premiumtarif kostet über 500 Euro im Monat. Statt sich befreien zu lassen, wechselt er für die Dauer der Arbeitslosigkeit in einen günstigeren Grundschutz und halbiert damit seinen Beitrag. Nach der Arbeitslosigkeit kehrt er ohne erneute Gesundheitsprüfung in seinen alten Tarif zurück.
Praxisbeispiel: selbständiger Bürgergeld-Empfänger über 55
Eine 57-jährige Selbständige gerät in eine Auftragsflaute und beantragt Bürgergeld. Weil sie die Voraussetzungen des § 6 Absatz 3a SGB V erfüllt, bleibt sie in der PKV. Das Jobcenter übernimmt bis zum halben Basistarif. Sie wechselt zusätzlich in den Basistarif, sodass der Zuschuss einen großen Teil ihres Beitrags deckt und ihre eigene Belastung sinkt.
Welche Tarife Arbeitslose nutzen können
Je nach Situation stehen Ihnen verschiedene Tarife offen. Können Sie Ihren bisherigen Beitrag weiter zahlen, bleibt der Leistungsumfang gleich. Wer sparen muss, prüft die Alternativen.
- Bisheriger Tarif: Leistungen bleiben unverändert, sofern Sie den Beitrag weiter zahlen können.
- Standardtarif: Nur für Verträge mit Abschluss vor dem 31.12.2008; niedrigerer Beitrag als der Basistarif, aber weniger Leistungen.
- Basistarif: Für Bürgergeld-Empfänger jederzeit möglich; Leistungen etwa auf GKV-Niveau, gedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Aktuelle Testergebnisse
Die aktuellen Testsieger der privaten Krankenversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie in unserem PKV-Test.
Nach der Arbeitslosigkeit
Wie es nach der Arbeitslosigkeit weitergeht, hängt vom neuen Arbeitsverhältnis, Ihrem Einkommen und Ihrer bisherigen Versicherung ab. Die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro Jahresarbeitsentgelt (2026) ist dabei der entscheidende Wert.
| Neues Arbeitsverhältnis | Während Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert | Während Arbeitslosigkeit privat versichert |
|---|---|---|
| Angestellt | Einkommen unter 77.400 Euro pro Jahr: Verbleib in der GKV. Einkommen über 77.400 Euro pro Jahr: Wechsel in die PKV möglich | Einkommen unter 77.400 Euro pro Jahr: Wechsel in die GKV ist Pflicht. Einkommen über 77.400 Euro pro Jahr: Verbleib in der PKV möglich |
| Selbständig | Freiwillige Versicherung in der GKV möglich (freiwillige Anschlussversicherung); Vorversicherungszeit entfällt; Pflegeversicherung inklusive | Verbleib in der PKV |
Rückkehr in den bisherigen Tarif
Wer während der Arbeitslosigkeit in einen günstigeren Tarif gewechselt ist, will danach oft in den ursprünglichen Tarif zurück. Bei einem normalen Tarifwechsel ist dafür meist eine erneute Gesundheitsprüfung nötig, sodass die alten Konditionen nicht garantiert sind.
Wer während der Arbeitslosigkeit in einen günstigeren Tarif gewechselt ist, will danach oft in den ursprünglichen Tarif zurück. Bei einem normalen Tarifwechsel ist dafür meist eine erneute Gesundheitsprüfung nötig, sodass die alten Konditionen nicht garantiert sind.
Anders ist es beim Basistarif wegen Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Wer aus diesem Grund in den Basistarif gewechselt ist, kann innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in den normalen Tarif zurückkehren. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit beim Versicherer eingehen.
Wann eine PKV für Arbeitslose sinnvoll ist
Ob sich der Verbleib in der PKV lohnt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Für manche Gruppen ist er klar vorteilhaft, für andere eher nicht.
- Singles und Doppelverdiener mit kurzer Arbeitslosigkeit: Ein Tarifwechsel in den Basistarif spart Kosten, und nach der Arbeitslosigkeit ist meist die Rückkehr in den alten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
- Alleinverdiener mit Kindern: Hier ist die GKV oft günstiger, weil dort Angehörige über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind. In der PKV zahlen Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. [REDAKTION: Ankertext „Familienversicherung“ zeigt auf die allgemeine GKV-Übersichtsseite – falls eine dedizierte Familienversicherungs-Seite existiert, dorthin umlenken.]
So finden Sie die passende Lösung
Arbeitslose können eine PKV nicht neu abschließen. Wenn Sie bereits privat versichert sind, kommt es darauf an, die bestehende Versicherung klug an die Arbeitslosigkeit anzupassen. Diese Punkte helfen Ihnen bei der Entscheidung.
- Beitrag realistisch kalkulieren: Prüfen Sie, welchen Beitrag Sie mit Zuschuss dauerhaft tragen können und welche Möglichkeiten Ihr Versicherer zur Beitragssenkung bietet.
- Basistarif und Selbstbehalt vergleichen: Der Basistarif deckelt den Beitrag, ein hoher Selbstbehalt senkt ihn zusätzlich; bedenken Sie aber, dass der Selbstbehalt nicht bezuschusst wird.
- Vorausschauend planen: Ihr nächstes Arbeitsverhältnis und Einkommen entscheiden, ob Sie in der PKV bleiben können. Die Vor- und Nachteile von PKV und GKV sollten Sie dabei kennen.
Die private Krankenversicherung ist in der Arbeitslosigkeit ein komplexes Thema mit engen Fristen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Option zu Ihrer Situation passt. Unsere Beratung ist kostenfrei.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Bei der PKV in der Arbeitslosigkeit gibt es typische Stolperfallen. Wer sie kennt, spart Geld und Ärger.
- Beiträge aussetzen: Wer Rückstände auflaufen lässt, landet im Notlagentarif und muss später mit Zinsen nachzahlen. Reduzieren Sie den Beitrag lieber frühzeitig.
- Am teuren Tarif festhalten: Das Arbeitslosen- oder Bürgergeld liegt deutlich unter dem gewohnten Verdienst. Ein gezielter Tarifwechsel für die Zeit ohne Job entlastet spürbar.
- Fristen verpassen: Der Antrag auf Befreiung und die Mitgliedsbescheinigung sind an Fristen gebunden. Wer sie versäumt, verliert Optionen.
Die passende Lösung für Ihre private Krankenversicherung finden
Ob Basistarif, höhere Selbstbeteiligung oder Verbleib im bisherigen Tarif: Welche Anpassung sich lohnt, ergibt sich erst im Blick auf Ihre gesamte Situation. In einer kostenfreien Beratung prüfen wir Ihre bestehende PKV und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Beitrag in der Arbeitslosigkeit senken. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.
- Wir vergleichen Ihre Tarifoptionen und den Basistarif für Sie
- Wir behalten Fristen und Ihre Altersrückstellungen im Blick
- Beratung kostenfrei und ohne Verpflichtung
Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung für Arbeitslose
Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Den Beitrag zahlen Sie als Versicherter weiterhin selbst. Sie erhalten aber einen Zuschuss: Bei Arbeitslosengeld I übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil der Beiträge, bei Bürgergeld beteiligt sich das Jobcenter. Die Höhe hängt von Ihrer Situation ab und deckt den Beitrag oft nicht vollständig.
Was passiert mit der privaten Krankenversicherung am ersten Tag der Arbeitslosigkeit?
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I werden Sie in der Regel sofort gesetzlich versicherungspflichtig, häufig schon während einer Sperrzeit. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie zwei Wochen Zeit, eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Beziehen Sie dagegen Bürgergeld, bleiben Sie in der privaten Krankenversicherung.
Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Bürgergeld?
Bei Bürgergeld bleiben Sie in der privaten Krankenversicherung, denn es besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen. Betroffen sind vor allem Selbständige ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I sowie Angestellte, die sich zuvor gegen den GKV-Wechsel entschieden haben.
Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Bürgergeld?
Das Jobcenter beteiligt sich bis zur Höhe des halben Basistarifs. Das sind 2026 höchstens 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung pro Monat (laut Agentur für Arbeit). Anders als gesetzlich Versicherte überweisen Sie den Beitrag selbst an Ihre Versicherung.
Wann müssen Arbeitslose über 55 Jahre in der PKV bleiben?
Arbeitslose ab 55 Jahren können nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht bereits gesetzlich versichert waren und in mindestens der Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder befreit waren. Geregelt ist das in § 6 Absatz 3a SGB V. Eine Ausnahme besteht, wenn sie über ein Familienmitglied familienversichert werden können.
Wie können Arbeitslose eine private Krankenversicherung neu abschließen?
In der Regel gar nicht. Für den Neueintritt in die private Krankenversicherung ist ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nötig, die 2026 bei 77.400 Euro Jahresarbeitsentgelt liegt. Dieses Einkommen erreichen Arbeitslose meist nicht. Wer bereits privat versichert ist, kann den bestehenden Vertrag jedoch behalten und anpassen.
Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei einer Sperrzeit?
Auch während einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes kann die gesetzliche Versicherungspflicht bereits einsetzen. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung beginnt dann gegebenenfalls schon vor der ersten Zahlung. Wer in der privaten Krankenversicherung bleiben möchte, sollte den Antrag auf Befreiung deshalb nicht bis zum Ende der Sperrzeit aufschieben.
Warum wird der Selbstbehalt der privaten Krankenversicherung nicht bezuschusst?
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter beteiligen sich nur am Beitrag, nicht am Selbstbehalt. Ein hoher Selbstbehalt senkt zwar den Beitrag, muss im Krankheitsfall aber vollständig aus eigener Tasche gezahlt werden. Bei einem Selbstbehalt von 1.000 Euro tragen Sie diese Summe selbst, bevor die Versicherung leistet. Für Arbeitslose mit knapper Kasse kann das zur Belastung werden.
Was ist der Notlagentarif und wann greift er?
In den Notlagentarif werden Versicherte überführt, die mit ihren Beiträgen in Rückstand geraten. Der Beitrag ist sehr niedrig, der Schutz deckt aber nur Akutbehandlungen, Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Beitragsschulden bleiben bestehen und müssen später nachgezahlt werden. Sind die Rückstände beglichen, kehren Sie in Ihren vorherigen Tarif zurück.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV?
Eine Anwartschaftsversicherung sichert die Rückkehr in die private Krankenversicherung zu den bisherigen Konditionen, wenn Sie vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Bei der Rückkehr wird die Gesundheit nicht erneut geprüft, auch wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Die große Anwartschaft bildet zusätzlich weiter Altersrückstellungen, die kleine nur die Rückkehrgarantie.
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