Private Kranken­versicherung für Arbeitslose Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Privat krankenversicherte müssen sich bei Arbeitslosigkeit entscheiden, ob sie zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln oder weiter privat versichert sein möchten.
  • Ob ein Wechsel möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab z.B. dem Alter.
  • Um die monatlichen Beitragskosten zu reduzieren, können arbeitslose Versicherungsnehmer in den Basistarif der PKV wechseln. Das Leistungsniveau entspricht ungefähr dem einer gesetzlichen Kranken­versicherung.
  • Die private Kranken­versicherung für Arbeitslose ist ab 298 € im Monat erhältlich.

Das erwartet Sie hier

Wann die private Kranken­versicherung für Arbeitslose sinnvoll ist, welche Leistungen Sie reduzieren können und welche Fristen Sie unbedingt beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. PKV bei Arbeitslosigkeit im Überblick
  2. In der PKV bleiben
  3. Leistungen der PKV für Arbeitslose
  4. Kosten und Zuschüsse
  5. Nach der Arbeitslosigkeit
  6. PKV Vergleich
  7. Fazit

Private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit im Überblick

Bei Erhalt von Arbeitslosengeld I

Grundsätzlich ist es möglich oder sogar ver­pflichtend, bei Erhalt von Arbeitslosengeld I (ALG I) in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) zu wechseln, denn anders als Selbstständige und Beamte erfüllen Angestellte die Voraussetzungen für die private Kranken­versicherung nur, solange ihr Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze (2023: 66.600 Euro Jahresarbeitsentgelt) liegt. Andernfalls sind sie in der gesetzliche Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig. Die Versicherung in der GKV – und die Zahlung der Beiträge durch die Agentur für Arbeit – beginnt bereits während der Sperrzeit. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, die im folgenden näher erklärt werden.

Fristen

Wer Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, hat nach Leistungsbeginn normalerweise zwei Wochen Zeit, um eine Krankenkasse zu wählen. Die Mitgliedsbescheinigung sollte man der Agentur für Arbeit übergeben. Sonst meldet diese den Arbeitslosen dort an, wo er zuletzt gesetzlich versichert war. Falls noch keine Mitgliedschaft bei einer GKV vorlag, sucht sich die Behörde eine Kranken­versicherung aus.

Wichtig ist es auch, seiner bisherigen privaten Kranken­versicherung die Arbeitslosigkeit mitzuteilen – in der Regel gilt dafür eine Frist von 3 Monaten. Denn unter Umständen hat der PKV-Anbieter die Pflicht, den Vertrag aufzulösen. Manchmal besteht auch die Möglichkeit den Vertrag über einen bestimmten Zeitraum kostenlos ruhen zu lassen oder in die Anwartschafts­versicherung umzuwandeln.

Versicherungsnehmer über 55

Arbeitnehmer über 55 dagegen müssen in der PKV bleiben. Geregelt wird das im § 6 Abs 3a vom SGB V. Dieser besagt, dass eine Rückkehr in die GKV für Personen ab 55 Jahren nicht mehr möglich ist, wenn sie in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht bereits gesetzlich versichert waren. Sie können nur zurück in die gesetzliche Versicherung, wenn sie über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied familienversichert werden.

Bei Erhalt von Bürgergeld

Wer Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) erhält, verbleibt in der Regel in der bisherigen Versicherung. Das kann die gesetzliche Kranken­versicherung sein, oder die private Kranken­versicherung. Letzteres kann z.B. auf privatversicherte Selbständige, die kein Arbeitslosengeld I erhalten, oder auf Angestellte, die sich zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit für den Verbleib in der PKV entschieden haben, zutreffen.

Optionen für den Verbleib in der PKV – ist das überhaupt sinnvoll?

Option Anwartschafts­versicherung

Wer in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln muss, sich aber die Option eines Wechsels zurück in die PKV zu günstigen Konditionen offenhalten möchte, kann eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Sobald das nötige Einkommen wieder erreicht ist, kann der Versicherungsnehmer zu den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss der Anwartschafts­versicherung in die PKV zurückkehren. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht möglich, selbst wenn sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert haben sollte.

Es gibt die “kleine Anwartschafts­versicherung”, die lediglich die Rückkehr in den bisherigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert, und die “große Anwartschafts­versicherung”, bei der weiterhin Altersrückstellungen gebildet werden, die den Anstieg der Beiträge im Alter reduzieren.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Für Arbeitslose gibt es einige Möglichkeiten, um sich von der Pflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherungen befreien zu lassen. Dazu müssen sie aber vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre komplett privat versichert gewesen sein.

Darüber hinaus ist es nötig, binnen drei Monaten ab Beginn der Arbeitslosigkeit bei einer beliebigen gesetzlichen Kranken­versicherung einen Befreiungsbescheid für die Versicherungspflicht zu beantragen und der Arbeitsagentur vorzulegen. Entscheidet man sich für die private Kranken­versicherung, ist diese Entscheidung unwiderruflich und gilt während der gesamten Dauer der Arbeitslosigkeit.

Mehr dazu können Sie auf unserer Seite zum Thema nachlesen.

Private Kranken­versicherung wechseln

Aus diesen Gründen ist eine PKV für Arbeitslose sinnvoll

Nicht in jedem Fall ist die PKV für Arbeitslose sinnvoll. Alleinverdiener mit Kinder sollten z.B. eher in die GKV wechseln, da die Angehörigen kostenlos mitversichert sind. Lohnenswert kann sie hingegen für Singles oder für Doppelverdiener sein, die von einer eher kurzzeitigen Arbeitslosigkeit ausgehen. Diese Gründe sprechen für die PKV:

  1. Wer vor der Arbeitslosigkeit bereits privat versichert war, kann eine Kostenübernahme für die Beiträge beantragen.
  2. Bei eintretender Arbeitslosigkeit kann in den so genannten Basistarif der PKV gewechselt werden. Das spart Kosten.
  3. Nach Ende der Arbeitslosigkeit kann in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurückgewechselt werden.
  4. Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag, der der Beitragshöhe entspricht, der für die gesetzliche Kranken­versicherung fällig wäre.

Leistungen der PKV für Arbeitslose

Basistarif der privaten Kranken­versicherung

Können die Versicherungsbeiträge beim Verbleib in der PKV weiterhin gezahlt werden, bleibt auch der Leistungsumfang gleich. Unter Umständen ist es jedoch notwendig, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Private Kranken­versicherungen sind dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Kranken­versicherung vergleichbar sind, der allerdings auch mit mehreren Nachteilen einhergeht. Hartz-IV-Empfänger können diesen jederzeit in Anspruch nehmen.

Mehr zum Basistarif

Standardtarif der privaten Kranken­versicherung

Darüber hinaus gibt es noch den Standardtarif. Dieser ist nur eine Option für Versicherte, die ihre private Kranken­versicherung vor dem 31.12.2008 abgeschlossen haben. Hier werden niedrigere Beiträge als für den Basistarif fällig, allerdings gibt es auch weniger Leistungen.

Rückkehr in normale Tarife

Falls die Versicherten nach dem Ende ihrer Arbeitslosigkeit wieder in ihren üblichen Tarif zurückkehren wollen, ist es gut möglich, dass dies aufgrund der erneuten Gesundheitsprüfung nicht mehr zu den gleichen günstigen Konditionen möglich ist wie noch zu Anfang.

Wer jedoch aufgrund von Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch SGB II in den Basistarif gewechselt ist und innerhalb von zwei Jahren in den normalen Tarif zurückkehren will, kann dies jedoch ohne erneute Gesundheitsprüfung tun. Dafür muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit ein Antrag an den Versicherer gestellt werden.

Kosten der PKV für Arbeitslose

Rechenbeispiel

Grundsätzlich ändern sich die Kosten der PKV während der Arbeitslosigkeit nicht. Auch gibt es keine speziellen Tarife für Arbeitslose. Diese können ihre bisherigen Tarife behalten oder in einen Tarif mit geringerer Selbst­beteiligung und geringeren Leistungen wechseln. Die Beiträge können für einen 1993 geborenen Versicherungsnehmer z.B. so aussehen:

LeistungsumfangMonatliche Kosten
Grundschutz298,31 Euro*
Komfortschutz334,54 Euro*
Premiumschutz501,31 Euro*
* Effektivbeitrag (monatlicher Beitrag abzüglich des Arbeitgeberanteils)

Experten-Tipp:

„Beitragsrückstände sind keine Lösung. Aufgrund des geringen Einkommens in der Phase ohne Arbeit kann der Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nicht selten wird es schwierig, die Beiträge zuverlässig zu zahlen. Dennoch sollte man vermeiden, Beitragsrückstände anzuhäufen. Der Versicherte verschuldet sich in diesem Fall unnötig und muss die Beiträge später unter Berücksichtigung von Zinsen zurückzahlen. Deshalb sollte man stets darauf achten, die PKV-Beiträge regelmäßig abzuführen.“

Foto von Robert Böhrk
Signatur von Robert Böhrk
Robert Böhrk
Berater

Hohe Beiträge vermeiden

Wer seinen Job verliert, erhält zwar Arbeitslosen- beziehungsweise Bürgergeld, doch diese staatliche Unterstützung wird im Vergleich erheblich niedriger sein als der bisher gewohnte Verdienst. Deshalb gilt es, die eigenen Ausgaben während der Phase der Arbeitslosigkeit zu verringern. Wer bisher einen teuren Kranken­versicherungstarif abgeschlossen hatte, sollte darauf achten, die eigenen Beiträge in Zukunft maßgeblich zu reduzieren (z.B. durch einen Wechsel in einen Basistarif). In der Regel kann für die Zeit der Arbeitslosigkeit mit dem Versicherer ein Wechsel in einen günstigeren Tarif vereinbart werden.

Kosten der privaten Kranken­versicherung

Zuschuss zu den Kosten der PKV bei Bürgergeld

Personen, die ALG II erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Die Höhe des Zahlung hängt von der gesetzlichen Krankenkasse ab und beträgt die Hälfte des Beitrages im Basistarif (Quelle). Im Jahr 2023 sind das maximal 364,09 Euro für die Kranken- und Pflege­versicherung.

Maximal werden Zuschüsse in gleicher Höhe wie für gesetzlich Versicherte gewährt. Somit sind privat und gesetzlich Versicherte gleichgestellt. Allerdings müssen privat Versicherte ihre Beiträge selbst an die Versicherung abführen. Bei Tarifen mit Selbstbehalt beteiligt sich die Agentur für Arbeit nur an den Prämien, aber nicht am Selbstbehalt. Dieser muss weiterhin vom Versicherungsnehmer übernommen werden.

Privat versicherte Familienmitglieder

Sind Familienmitglieder, z.B. Ehepartner oder Kinder, über die arbeitslos gewordene Person in der PKV versichert, übernimmt die Arbeitsagentur bis zur Höhe der Pflichtbeiträge die Kosten für deren Versicherung.

Icon Familie mit Kind

Die private Kranken­versicherung nach dem Ende der Arbeitslosigkeit

Wie es nach dem Ende der Arbeitslosigkeit weitergeht, hängt vom neuen Arbeitsverhältnis und Einkommen und von der bisherigen Versicherung ab.


Optionen für Personen, die während der Arbeitslosigkeit:

gesetzlich Krankenversichert waren

Angestellte:
Ehemals Arbeitslose, die nun als Angestellte tätig sind, bleiben in der GKV pflichtversichert, wenn ihr Einkommen nicht oberhalb der Versicherungspflicht­grenze liegt. Siedelt es sich oberhalb dieser an, könnte in die PKV gewechselt werden. Liegt es darunter, bleibt der GKV-Tarif bestehen.

Selbständige:
Wer nach der Arbeitslosigkeit mit einer selbständigen Tätigkeit sein Einkommen erzielt, kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Im Fachjargon bezeichnet man das als „freiwillige Anschluss­versicherung“. Die eigentlich notwendige Vor­versicherungszeit entfällt bei einer zuvor bestandenen Arbeitslosigkeit. Mit der freiwilligen Anschluss­versicherung besteht auch eine Pflege­versicherung. Auf diese zu verzichten ist nur dann möglich, wenn innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird, dass der Betroffene anderweitig abgesichert ist.

privat krankenversichert waren

Wurde während der Arbeitslosigkeit eine Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht erwirkt, bleiben Betroffene weiterhin in der PKV. Es greift auch keine Anschluss­versicherung. Betroffene könnten beispielsweise im Basistarif bleiben.

Angestellte:
Wer nach dem Ende der Arbeitslosigkeit eine angestellte Tätigkeit aufnimmt, deren Entgelt unter der Versicherungspflicht­grenze liegt, erfüllt nicht länger die Voraussetzungen für eine private Kranken­versicherung und ist von jetzt an in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig.

Private Kranken­versicherungen vergleichen

Die Entscheidung für eine Kranken­versicherung ist eine Entscheidung, mit der Sie nach Möglichkeit für Jahre bis Jahrzehnte zufrieden sein sollten. Daher ist es wichtig, sie sorgfältig zu treffen. Zunächst einmal gilt es, sich die Vor- und Nachteile von PKV und GKV gegeneinander abzuwägen. Überlegen Sie, welche Vorteile ihnen eine Versicherung in der PKV bringen würde, aber auch, ob sie damit rechnen, die Beiträge zur PKV auch im Alter zahlen zu können.

Bei der Entscheidung zwischen einzelnen Anbietern und Tarifen kommt es darauf an, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche weniger. Lesen Sie sich die Versicherungs­bedingungen genau durch, damit Sie die Leistungen erhalten, die Sie haben wollen, aber auch für nichts bezahlen, woran Sie kein Interesse haben.

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Fazit

Arbeitslosigkeit muss nicht den dauerhaften Verzicht auf eine private Kranken­versicherung bedeuten – es gibt Möglichkeiten, sich die Rückkehr in die PKV zu guten Konditionen zu sichern oder von Anfang an dort zu verbleiben. Allerdings ist es für einige Versicherte günstiger, den Wechsel zurück in die GKV zu akzeptieren. Wie auch immer Ihre Entscheidung ausfällt, achten Sie darauf, ihre Entscheidungen und die Veränderungen in Ihren Umständen fristgemäß mitzuteilen.


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Die häufigsten Fragen zum Thema private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit

Wer zahlt die private Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit?

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Auch bei Arbeitslosigkeit muss der Versicherte den Beitrag selbst zahlen. Jedoch übernimmt die Arbeitsagentur einen Teil der Beiträge und leistet hier einen Zuschuss bei Arbeitslosigkeit.

Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung bei Arbeitslosigkeit?

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Beim Bürgergeld kann man einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen vom Jobcenter beantragen. Dieser Zuschuss ist maximal so hoch, wie die Arbeitsagentur Beiträge zur GKV übernommen hätte. 2023 liegt dieser bei 364,09 Euro für die Kranken- und Pflege­versicherung.

Kann ich bei Arbeitslosigkeit zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln?

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Ja, grundsätzlich wird man sogar wieder ­versicherungspflichtig in der GKV, wenn man unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und Arbeitslosengeld I erhält. Dazu muss innerhalb von 2 Wochen die neue GKV gewählt werden.

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Katharina Burnus
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