Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung bleiben und wie sie ihre Beiträge reduzieren können.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Arbeitsloser über die private Krankenversicherung wissen?
Als „privat“ wird eine Krankenversicherung (PKV) bezeichnet, wenn sie durch private Unternehmen angeboten wird. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist hingegen ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und gesetzlich geregelt. Egal, ob privat oder gesetzliche: Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung von Krankheiten.
Arbeitslos? Auswirkungen auf die PKV
Wer privat krankenversichert ist und arbeitslos wird, hat meist das Problem, dass weniger Einkommen als sonst zur Verfügung steht. Das kann Auswirkungen auf die private Krankenversicherung haben: Zum einen können die bisherigen monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung durch die neue finanzielle Situation zu hoch sein. Zum anderen kann der Arbeitslose die Einkommensgrenze nicht mehr erreichen, die erforderlich ist, um sich in der PKV versichern zu können.
Was Sie bei Arbeitslosigkeit tun sollten, wenn Sie eine PKV haben, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt es davon ab, welche Leistung (Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld) Sie erhalten und wie alt Sie sind. In die GKV wechseln müssen Sie zum Beispiel in der Regel nur, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind und Arbeitslosengeld I beziehen. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, können Sie jedoch in der PKV bleiben. Beachten Sie, dass Sie hierbei gegebenenfalls Fristen einhalten müssen. Privat versicherte Arbeitslose können meist durch einen Tarifwechsel, eine höhere Selbstbeteiligung oder staatliche Zuschüsse Ihre monatlichen Beiträge senken.
Wie sind Arbeitslose krankenversichert?
Bei Arbeitslosengeld I
Pflicht-Wechsel in die GKV
Grundsätzlich müssen Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Die Versicherung in der GKV – und die Zahlung der Beiträge durch die Agentur für Arbeit – beginnt gegebenenfalls bereits während der Sperrzeit. Ab Beginn der Versicherungspflicht haben Sie zwei Wochen Zeit, sich eine gesetzliche Krankenversicherung zu suchen und der Agentur für Arbeit eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Vergessen Sie auch nicht, Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung fristgerecht Ihren Wechsel mitzuteilen.
Freiwillig in der PKV bleiben
Sie können sich von dieser Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen. Dazu müssen Sie aber vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre privat versichert gewesen sein. Hierfür stellen Sie am besten innerhalb der ersten zwei Wochen des Bezugs von ALG I einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse und legen diesen bei der Arbeitsagentur vor (Quelle: Agentur für Arbeit). Verstreicht die zweiwöchige Frist, wird Sie die Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Prinzipiell haben Sie jedoch drei Monaten Zeit, den Antrag zu stellen. Entscheiden Sie sich für die private Krankenversicherung, ist diese Entscheidung unwiderruflich und gilt während der gesamten Dauer der Arbeitslosigkeit.
Option Anwartschaftsversicherung
Wer in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln muss, sich aber einen Wechsel zurück in die PKV zu günstigen Konditionen offenhalten möchte, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Sobald das nötige Einkommen wieder vorhanden ist, kann der Versicherungsnehmer zu den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung in die PKV zurückkehren. Die Gesundheit wird nicht erneut vom Versicherer geprüft, selbst wenn sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert haben sollte.
Arbeitslose über 55 Jahre
Arbeitslose über 55 müssen in der PKV bleiben. Geregelt wird das im § 6 Abs. 3a des SGB V. Dieser besagt, dass eine Rückkehr in die GKV für Personen ab 55 Jahren nicht mehr möglich ist, wenn sie in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht bereits gesetzlich versichert waren. Sie können auch zurück in die GKV, wenn sie über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied familienversichert werden.
Bei Bürgergeld
Wer direkt Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) erhält, verbleibt in der privaten Krankenversicherung. Anders als bei Bezug von Arbeitslosengeld I besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann für privatversicherte Selbständige relevant sein, die kein Arbeitslosengeld I erhalten, oder für Angestellte, die sich zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit für den Verbleib in der PKV entschieden haben. Das Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss um Versicherungsbeitrag. Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung kommt das Jobcenter allerdings nicht auf.
Für diese Arbeitslose kann eine PKV sinnvoll sein
Singles und Doppelverdiener mit kurzzeitiger Arbeitslosigkeit
- Wer vor der Arbeitslosigkeit bereits privat versichert war, kann eine Kostenübernahme für die Beiträge beantragen.
- Bei Beginn der Arbeitslosigkeit kann in den sogenannten Basistarif der PKV gewechselt werden. Das spart Kosten.
- Nach Ende der Arbeitslosigkeit kann in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurückgewechselt werden.
- Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag, der der Beitragshöhe entspricht, der für die gesetzliche Krankenversicherung fällig wäre.
Für diese Arbeitslose ist eine PKV meist nicht sinnvoll
Alleinverdiener mit Kindern
Alleinverdiener mit Kindern sollten eher in die GKV wechseln, da dort Angehörige kostenlos mitversichert sind.
Ende der Arbeitslosigkeit: Diese Optionen haben Sie
Wie es nach dem Ende der Arbeitslosigkeit weitergeht, hängt vom neuen Arbeitsverhältnis und Einkommen und von der bisherigen Versicherung ab.
Neues Arbeitsverhältnis | Während Erwerbslosigkeit gesetzlich versichert | Während Erwerbslosigkeit privat versichert |
---|---|---|
Angestellt | Einkommen weniger als 69.300 Euro pro Jahr: Verbleib in der GKV Einkommen mehr als 69.300 Euro pro Jahr: Wechsel in die PKV möglich | Einkommen weniger als 69.300 Euro pro Jahr: Wechsel in die GKV ist Pflicht Einkommen mehr als 69.300 Euro pro Jahr: Verbleib in der PKV möglich |
Selbstständig | Freiwillige Versicherung in der GKV möglich („freiwillige Anschlussversicherung“) – Vorversicherungszeit entfällt – Pflegeversicherung bei freiwilliger Anschlussversicherung inklusive – Für Verzicht auf Pflegeversicherung: Nachweis einer anderweitigen Absicherung innerhalb von zwei Wochen nötig | Verbleib in der PKV |
Rückkehr in bisherigen Tarif
Verbleiben Arbeitslose in der PKV, können sie in der Regel in günstigere Tarife wechseln, um Kosten zu sparen. Falls sie nach Ende der Arbeitslosigkeit wieder in ihren üblichen Tarif zurückkehren wollen, ist es gut möglich, dass dies aufgrund der erneuten Gesundheitsprüfung nicht mehr zu den gleichen günstigen Konditionen möglich ist wie noch zu Anfang.
Wer jedoch aufgrund von Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in den Basistarif gewechselt ist und innerhalb von zwei Jahren in den normalen Tarif zurückkehren will, kann dies ohne erneute Gesundheitsprüfung tun. Dafür muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit ein Antrag an den Versicherer gestellt werden.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Arbeitslose?
Rechenbeispiel
Grundsätzlich ändern sich die Kosten der PKV während der Arbeitslosigkeit nicht. Auch gibt es keine speziellen Tarife für Arbeitslose. Möchten Arbeitslose ihre monatlichen Beiträge reduzieren, können sie mitunter mit einem höheren Selbstbehalt ihre monatlichen Beiträge ausreichend senken oder in einen sogenannten Basistarif mit geringeren Leistungen wechseln. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dieser Basistarif nicht mehr als der Höchstbeitrag in der GKV kosten darf: 2024 waren das 817,65 Euro. Günstigere Basistarife sind zwar möglich, aber selten (Quelle: Stiftung Warentest).
Die Beiträge können für einen 1993 geborenen Versicherungsnehmer zum Beispiel so aussehen:
Leistungsumfang | Monatliche Kosten |
---|---|
Basistarif | maximal 817,65 € |
Grundschutz | 298,31 €* |
Komfortschutz | 334,54 €* |
Premiumschutz | 501,31 €* |
Bei Bürgergeld: Zuschuss zu den Kosten der PKV
Personen, die ALG II erhalten, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Diese Zahlung ist so hoch, wie die Hälfte des Beitrages im Basistarif (Quelle: Arbeitsagentur). Im Jahr 2024 sind das maximal 421,76 Euro für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge anders als gesetzlich Versicherte selbst an die Versicherung abführen. Bei Tarifen mit Selbstbehalt beteiligt sich die Agentur für Arbeit nur an den Beiträgen, aber nicht am Selbstbehalt. Dieser muss weiterhin vom Versicherungsnehmer übernommen werden.
Welche PKV-Tarife können Arbeitslose nutzen?
Bisheriger Tarif
Können Sie Ihren bisherigen PKV-Beitrag weiterhin zahlen, bleibt auch der Leistungsumfang gleich.
Standardtarif
Der Standardtarif ist nur eine Option für Versicherte, die ihre private Krankenversicherung vor dem 31.12.2008 abgeschlossen haben. Hier werden niedrigere Beiträge als für den Basistarif fällig, allerdings gibt es auch weniger Leistungen.
Basistarif
Unter Umständen ist es notwendig, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Private Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Bürgergeld-Empfänger können diesen jederzeit in Anspruch nehmen. Seine Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Basistarif geht allerdings auch mit Nachteilen einher.
Private Krankenversicherung für Arbeitslose im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Krankenversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle privaten Krankenversicherungen im Test (2024)
So wählen Sie die richtige private Krankenversicherung aus
Arbeitslose können eine private Krankenversicherung nicht neu abschließen. Möchten Sie jedoch bereits beim Abschluss einer PKV für Phasen der Erwerbslosigkeit vorsorgen, dann können Ihnen die folgenden Punkte helfen:
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Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer PKV vermeiden
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Beiträge unbedingt weiterzahlen
„Beitragsrückstände sind keine Lösung. Aufgrund des geringen Einkommens in der Phase ohne Arbeit, kann der Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nicht selten wird es schwierig, die Beiträge zuverlässig zu zahlen. Dennoch sollte man vermeiden, Beitragsrückstände anzuhäufen. Der Versicherte verschuldet sich in diesem Fall unnötig und muss die Beiträge später unter Berücksichtigung von Zinsen zurückzahlen. Deshalb sollte man stets darauf achten, die PKV-Beiträge regelmäßig abzuführen.“
Experten-Tipp 2:
Hohe Beiträge vermeiden
„Wer seinen Job verliert, erhält zwar Arbeitslosen- beziehungsweise Bürgergeld, doch diese staatliche Unterstützung wird im Vergleich erheblich niedriger sein als der bisher gewohnte Verdienst. Deshalb gilt es, die eigenen Ausgaben während der Phase der Arbeitslosigkeit zu verringern. Wer bisher einen teuren Krankenversicherungstarif abgeschlossen hatte, sollte darauf achten, die eigenen Beiträge in Zukunft maßgeblich zu reduzieren (zum Beispiel durch einen Wechsel in einen Basistarif). In der Regel kann für die Zeit der Arbeitslosigkeit mit dem Versicherer ein Wechsel in einen günstigeren Tarif vereinbart werden.“
Experten-Tipp 3:
Zuzahlung der Arbeitsagentur für die Familie nutzen
„Sind Familienmitglieder, zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, über die arbeitslos gewordene Person in der PKV versichert, übernimmt die Arbeitsagentur bis zur Höhe der Pflichtbeiträge die Kosten für deren Versicherung.“
Experten-Tipp 4:
Kleine oder große Anwartschaft? Das ist der Unterschied
„Es gibt die „kleine Anwartschaftsversicherung“, die lediglich die Rückkehr in den bisherigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert, und die „große Anwartschaftsversicherung“, bei der weiterhin Altersrückstellungen gebildet werden, die den Anstieg der Beiträge im Alter reduzieren.“
Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung für Arbeitslose
Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Auch bei Arbeitslosigkeit muss der Versicherte den Beitrag selbst zahlen. Jedoch leistet die Arbeitsagentur einen Zuschuss bei Arbeitslosigkeit, indem sie einen Teil der Beiträge übernimmt.
Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Erhalten Sie Bürgergeld, können Sie einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen vom Jobcenter beantragen. Dieser Zuschuss liegt 2024 bei maximal 421,76 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Kann ich bei Arbeitslosigkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Ja, grundsätzlich werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV, wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und unter 55 Jahre alt sind. Bei einem Wechsel von der PKV in die GKV müssen Sie aber Fristen beachten. Beziehen Sie direkt Bürgergeld, müssen Sie in der Regel in der PKV verbleiben.
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