Das erwartet Sie hier
Wieso eine Riester-Rente für Beamte sinnvoll ist, wie Sie bei Vertragsabschluss vorgehen und warum eine staatliche Zertifizierung unerlässlich ist. Inklusive hilfreicher Checkliste.
Das Wichtigste in Kürze
Direkt zum Inhalt
Das erwartet Sie hier
Wieso eine Riester-Rente für Beamte sinnvoll ist, wie Sie bei Vertragsabschluss vorgehen und warum eine staatliche Zertifizierung unerlässlich ist. Inklusive hilfreicher Checkliste.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen für die Riester-Rente für Beamte
Prinzipiell unterliegen Beamte den gleichen Voraussetzungen, wie beispielsweise Arbeitnehmer oder andere Personen, die der Pflichtversicherung der Rentenkasse angehören. Unterschiede ergeben sich durch den bürokratisch aufwendigen Prozess, den Beamte durchlaufen müssen. Dieser wiederum entsteht durch die Abhängigkeit zum Dienstherrn sowie die Altersvorsorge durch das Beamtenversorgungsgesetz statt der klassischen gesetzlichen Rentenkasse.
Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine eigenständige Versorgung, die sich prinzipiell von der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet. Für Beamtinnen und Beamte gilt das entsprechende Beamtenversorgungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Versorgung für Bundes-, Landes und Gemeindebeamte. Auf Grund der sinkenden Leistungen im Pensionsalter dürfen auch Beamte einen privaten Altersvorsorgevertrag in Form einer Riester-Rente abschließen.
Sozialversicherungsnummer beantragen
Wer seine Beamtenkarriere erst frisch antritt, besitzt im Regelfall noch keine Sozialversicherungsnummer. Diese ist für den Abschluss der Riester-Rente zu beantragen. Alternativ kann auch eine Zulagennummer beantragt werden. Beides muss bei der zuständigen Stelle, beispielsweise der Besoldungsstelle beantragt werden. Vergeben wird die Nummer von der Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA). Diese Nummer ist notwendig, damit das ZfA das dortige Zulagenkonto führen kann. Die Zulagenkontonummer ist identisch zur Sozialversicherungsnummer. Beamte, die vor ihrer Beamtenkarriere bereits als Arbeitnehmer tätig waren, haben üblicherweise bereits eine Sozialversicherungsnummer.
Nur staatlich zertifizierter Riester-Vertrag
Das gewählte Versicherungsunternehmen, bei dem der Riester-Vertrag besteht, muss außerdem eine staatliche Zertifizierung besitzen. Andernfalls können Beamte keinen Vertrag bei diesem Anbieter aufnehmen. Die staatliche Zertifizierung beinhaltet jedoch keine Garantie auf die planmäßige Rendite, ebenfalls entspricht sie keiner Beurteilung zur Güte des Versicherers.
Ausführliche Informationen zur Zertifizierung von Riester-Verträgen lesen Sie hier:
Zertifizierung, Zertifizierungsnummer und Anbieternummer bei der Riester-Rente
Mit uns die ideale Riester-Rente für Beamte finden
Sorgen Sie mit uns bereits ab 68 Euro im Monat für das Alter vor.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Einfach und unverbindlich berechnen
Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.
Riester-Zulagen für Beamte
Auch was die Zulagenbeantragung für Beamte angeht, unterscheidet sich der Prozess, den Sie im Vergleich zu Arbeitnehmern durchlaufen müssen. Unbedingt ist eine Freistellung der Versicherungspflicht vom zuständigen Dienstherrn zu erwirken.
Diese Freistellung ist eine Grundvoraussetzung, um die folgenden Zulagen und Förderungen zu erhalten:
Die einzelnen Voraussetzungen für die jeweiligen Zulagen bleiben für Beamte erhalten. Sie müssen also 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, um die Grundzulage zu erhalten. Bei Eheleuten wird die Kinderzulage an den oder die Kindergeldberechtigte(n) ausgezahlt. Der Berufseinsteigerbonus gilt für Beamte (sowie pflichtversicherte Arbeitnehmer, Azubis und Studenten) unter 25 Jahren. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Förderung in der Riester-Rente erfahren Sie hier:
Einverständniserklärung vom Dienstherren einholen
Um alle Zulagen zu beanspruchen, ist eine Einverständniserklärung vom Dienstherrn erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine Formalität. Zwischen Beamten im inländischen und ausländischen Amtsverhältnis bestehen keine Unterschiede. Beide sind, nach vorheriger Einverständniserklärung sowie der Freistellung der Versicherungspflicht, in voller Höhe förderberechtigt.
Das sollten Beamte beim Zulagenantrag unbedingt beachten
Es ist absolut erforderlich, den Beamtenstatus im Zulagenantrag anzugeben. In dem Antrag findet sich dazu die Frage, ob der Betroffene im vergangenen Jahr ein „Besoldungsempfänger“ war. Trifft das zu, ist diese zu bejahen. Andernfalls kann der Gesetzgeber die Zulagen zu einem späteren Zeitpunkt zurückfordern.
Zulagenberechtigung bei Beurlaubung
Beamte, Soldaten, Richter und Steuerpflichtige behalten ihren Zulagenanspruch sogar bei einer Beurlaubung ohne Besoldung. Selbiges gilt ebenfalls, wenn Beamte die nach § 56 SGB VI vorgesehen Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen.
Kosten der Riester-Rente für Beamte
Was die Kosten und Beiträge für eine Riester-Rente angeht, gelten die gleichen Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Um zulagenberechtigt zu sein, müssen 4 Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Wer lediglich mittelbar förderberechtigt ist oder aktuell keiner Besoldung untersteht, zahlt den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Die Förderungen bleiben dann erhalten.
Beamte sollten beachten, dass sich die Höhe der Riester-Beiträge am Einkommen des Vorjahres orientiert. Besteht keine aktive Besoldung im aktuellen Jahr, im vorherigen Jahr aber schon, bleiben für das laufende Jahr also die Beiträge in ihrer üblichen Höhe erhalten. Erst im Anschlussjahr würde dann, wie bei Arbeitnehmern ebenfalls der Fall, der reduzierte Sockelbeitrag greifen.
Steuerfreibeträge über die Steuererklärung
Über die Steuererklärung haben Beamte die Möglichkeit, einen Steuerfreibetrag geltend zu machen. Seit 2008 liegt dieser Steuerfreibetrag bei maximal 2.100 Euro im Jahr. Diese sind als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Was es sonst noch zu beachten gibt und wie die Steuererklärung aussieht, lesen Sie hier:
Berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihre Riester-Rente
Sorgen Sie mit uns bereits ab 68 Euro im Monat für das Alter vor!
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Auszahlung und Besteuerung der Riester-Rente im Alter
Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt frühestens mit dem 62. Lebensjahr, in der Regel mit dem Pensionseintritt. Die Auszahlung besteht aus einer monatlichen, lebenslangen Rente, die sich aus den eingezahlten Beiträgen, den erhaltenen Zulagen sowie möglicher Renditen zusammensetzt. Die Besonderheit in der Auszahlungsphase: Die Rentenzahlungen müssen voll versteuert werden. Bestehen Teile der Auszahlung aus nicht-geförderten Beiträgen, werden diese mit einem geringeren Steuersatz besteuert.
Beachten Sie jedoch: Der persönliche Steuersatz ist im Alter oftmals geringer, als in der aktiven Zeit als Beamter bzw. Berufstätiger. Wie diese sog. nachgelagerte Besteuerung genau funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente in der Steuer.
Welche Nachteile hat die Riester-Rente für Beamte?
Mit Hinblick auf die zu erwartende Rendite unterstehen Beamte keinerlei Nachteilen. Ebenso können sie ihr Modell der Riester-Rente frei wählen. Es besteht demnach die Möglichkeit, ein Wohn-Riester oder beispielsweise einen Riester-Fondssparplan abzuschließen. Der Riester-Vertrag selbst, mitsamt seinen Bestandteilen und möglichen Vermögenswerten, bleibt gegenüber Arbeitnehmern also gleich.
Die Nachteile, die bei Beamten bei einer Riester-Rente entstehen, sind vor allem bürokratischer Natur. Der Aufwand, um einen Riester-Vertrag mitsamt aller Zulagen abzuschließen, ist höher als bei Arbeitnehmern. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten „Nachteile“ aufgeführt, die Sie beachten sollten.
Es muss eine Einwilligung der Besoldungsstelle eingeholt werden
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erhält von Beamten nicht alle erforderlichen Daten, die zur Berechnung und Bewilligung der Zulagen erforderlich sind. Aus diesem Grund müssen Beamte selbst tätig werden und ihrer Besoldungsstelle eine Einwilligung zur Übermittlung dieser Daten an die ZfA ausstellen. Mit dieser Einwilligung teilt die Besoldungsstelle automatisch einmal im Jahr die aktuellen Bezüge des Beamten mit. Ebenfalls wird die ZfA über etwaige Veränderungen im Besoldungsstatus rechtzeitig informiert. Beamte können diese Einwilligung formlos einreichen, sie ist dann automatisch bis zum ebenfalls formlosen Widerruf gültig. Soll die Einwilligung widerrufen werden, ist dies der Besoldungsstelle, nicht dem ZfA direkt, mitzuteilen.
Beachten Sie: Ohne diese Einwilligung haben Sie für das jeweilige Veranlagungsjahr keinen Anspruch auf mögliche Zulagen. Das Bundesfinanzministerium selbst empfiehlt eine „sofortige“ Abgabe der Einwilligung, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres.
Sozialversicherungsnummer, Freistellung, zertifizierten Riester-Anbieter
Weitere Nachteile entstehen durch die zusätzlichen bürokratischen Hürden für Beamte, so beispielsweise die mitunter separat zu beantragende Sozialversicherungsnummer, sofern noch nicht vorhanden, aber auch die Freistellung der Versicherungspflicht vom Dienstherrn. Außerdem werden Beamte in ihrer Wahl des Riester-Anbieters mitunter eingeschränkt, da sie Verträge lediglich bei staatlich zertifizierten Versicherungsunternehmen abschließen dürfen.
Es muss eine Einwilligung vom Dienstherren eingeholt werden
Als großer Nachteil wird die Einwilligung durch den Dienstherrn empfunden. Nicht nur entsteht dadurch eine Abhängigkeit der Beamten gegenüber diesem, ebenso kommen bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes weitere Hürden auf die Beamten zu. Sie müssen die Einwilligung bei der entsprechenden Besoldungsstelle erneut übergeben und außerdem dem neuen Dienstherrn die Erlaubnis zur Übermittlung ausstellen. Laut Experten führt der hohe bürokratische Aufwand dazu, dass bis zu 30 Prozent der eigentlich möglichen Zulagen „verschenkt“ werden. Bei Beamten ist das Insbesondere fehlenden Einwilligungen oder nicht rechtzeitig übermittelten Daten geschuldet.
Riester-Rente für Beamte in aktuellen Testberichten
Welche Anbieter und Tarife speziell auf die Bedürfnisse von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst passen, wird von Instituten nicht spezifisch untersucht. Jedoch können Testergebnisse zur Riester-Rente, den verschiedenen Arten und den Renditechancen herangezogen werden. Diese bieten eine sehr gute erste Orientierung. Alle aktuellen Testergebnisse haben wir Ihnen auf einer separaten Seite zusammengefasst:

So finden Beamte einen geeigneten Riester-Vertrag
Aufgrund der freien Marktveranlagung der Riester-Rente entstehen zwischen Anbietern und ihren Tarifen Unterschiede. Diese betreffen beispielsweise die Rendite, aber auch die Flexibilität und Transparenz. Sobald alle eingangs erwähnten bürokratischen Hürden genommen sind, sollten Beamte daher einen Vergleich anstreben. Es empfiehlt sich eine vorherige Selektion nach staatlich zertifizierten Anbietern, da Beamte ihren Vertrag nur bei solchen führen dürfen.
Anschließend müssen sich Beamte zwischen den verschiedenen Riester-Modellen entscheiden. Insbesondere Modelle wie der Wohn-Riester oder der Riester-Fondssparplan konnten in der jüngeren Vergangenheit überzeugen, da sie eine bessere Rendite als die klassische Riester-Rente versprechen. Entscheidendes Merkmal eines objektiv guten Riester-Vertrags ist weiterhin eine möglichst schlanke Kostenstruktur. Je geringer die einmaligen sowie laufenden Kosten, desto höher die später im Alter zu erwartende Rendite. Letztere sollte ebenfalls in die Bewertung einfließen, sowohl in Form des prognostizierten als auch des Garantiezinses.
Wohn-Riester für Beamte
Grundsätzlich gilt: Wer riesterfähig ist, kann auch den Wohn-Riester in Anspruch nehmen. Beamte haben also ebenfalls die Möglichkeit, sich ein Eigenheim zu finanzieren, um später im Alter mietfrei wohnen zu können. Die Bedingungen sind hier für alle zulagenberechtigte Personengruppen gleich. Ausführliche Informationen zu Bedingungen, Kosten und die Möglichkeit für einen individuellen Tarifvergleich finden Sie hier:
Zusammengefasst: Checkliste zum Abschluss einer Riester-Rente für Beamte
Weitere Personen- und Berufsgruppen in der Riester-Rente
Weitere Versicherungen für Beamte
- Betriebliche Altersvorsorge für Beamte
- Betriebliche Krankenversicherung für den öffentlichen Dienst
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
- Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte
- Private Krankenversicherung für Beamte
- Private Pflegeversicherung für Beamte
- Rechtsschutzversicherung für Beamte
- Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.