Das erwartet Sie hier
Ob sich Ihr Riester-Vertrag als Beamter ab 2027 noch lohnt, welche Förderung für Sie gilt und wann sich ein Wechsel rechnet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Für Beamte mit Riester-Vertrag lohnt sich ab 2027 fast immer ein Vergleich: Bei mittleren und hohen Beiträgen bringt die neue Förderung deutlich mehr als die alten 175 Euro Grundzulage.
- Beamte, Richter und Soldaten sind unmittelbar förderberechtigt, aber nur mit einer Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle bis zum Ende des Beitragsjahres.
- Ihr Vertrag läuft ohne Ihr Zutun mit der alten Förderung weiter. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026.
- Der Wechsel in die neue Förderung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge. Lassen Sie ihn vorher mit Ihren Zahlen durchrechnen.
Lohnt sich die Riester-Rente für Beamte noch?
Ja, ein bestehender Riester-Vertrag lohnt sich für Beamte in der Regel weiter, offen ist nur, mit welcher Förderung. Wer ohne Kinderzulage hohe Beiträge zahlt, fährt mit der neuen Förderung ab 2027 meist besser, Beamtinnen mit Kindern und kleinem Eigenbeitrag oft mit der alten.
Reform 2027: Was das für Ihren Vertrag als Beamter bedeutet
Ihr Riester-Vertrag läuft mit der alten Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt, und Ihre Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle bleibt gültig. Ab dem 01.01.2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Neue Riester-Verträge dürfen nur bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden.
Ihr Förderstatus auf einen Blick
| Frage | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Neues Recht ab 2027 |
|---|---|---|
| Gefördert? | unmittelbar, mit Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle | unmittelbar, die Einwilligung gilt weiter |
| Mindesteigenbeitrag | vier Prozent der Vorjahresbesoldung, höchstens 2.100 Euro, minus Zulagen, mindestens 60 Euro | 120 Euro im Jahr |
| Grundzulage | 175 Euro | bis 540 Euro, abhängig vom Eigenbeitrag |
| Kinderzulage | 185 Euro (Geburt bis 2007) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) | bis 300 Euro je Kind |
| Steuerabzug | bis 2.100 Euro einschließlich Zulage | bis 1.800 Euro plus Zulage |
Das neue Recht gilt für Ihren Vertrag nur, wenn Sie es ausdrücklich wählen oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Bis dahin bleibt alles wie in der mittleren Spalte. Die Förderung von Beamten regelt § 10a EStG, den Bestandsschutz alter Verträge § 52 Absatz 50a EStG in der Fassung ab 2027.
Was gilt für Beamte bei der Riester-Förderung?
Beamte bekommen die Riester-Förderung wie Arbeitnehmer, wenn sie ihrer Besoldungsstelle erlauben, die nötigen Daten an die Zulagenstelle zu melden. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht oder eine Zustimmung des Dienstherrn brauchen Sie dafür nicht.
Die Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle
Die Einwilligung geben Sie schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Besoldungsstelle ab, spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres. Damit meldet die Besoldungsstelle Ihre Bezüge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Liegt die Einwilligung am Jahresende nicht vor, gibt es für dieses Jahr keine Zulage, auch wenn Sie Beiträge gezahlt haben.
Die Einwilligung gilt, bis Sie sie widerrufen. Wechseln Sie die Dienststelle, müssen Sie sie laut ZfA bei der neuen Besoldungsstelle neu erteilen. Wer das vergisst, riskiert die Zulage für das ganze Jahr des Wechsels. Einwilligungen aus der Zeit vor 2027 gelten im neuen Recht weiter, Sie müssen also nichts erneuern.
Wie viel Beamte einzahlen müssen
Für die volle Zulage zahlen Sie als Mindesteigenbeitrag vier Prozent Ihrer Besoldung aus dem Vorjahr ein, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen. Die 2.100 Euro sind die Obergrenze einschließlich Zulagen, nicht Ihr Eigenanteil. Zahlen Sie weniger, kürzt die ZfA die Zulage im selben Verhältnis. Mindestens sind 60 Euro im Jahr fällig.
Weil das Vorjahr zählt, ändert sich Ihr Mindestbeitrag erst ein Jahr nach einer Beförderung, einer Teilzeit oder einer Beurlaubung. Prüfen Sie den Betrag deshalb jedes Jahr, am besten zusammen mit Ihrem Anbieter. Wie die Grenzen genau berechnet werden, steht auf unserer Seite zu Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.
Ehepartner und Kinder
Ist Ihr Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, kann er über Sie mittelbar gefördert werden. Er braucht dafür einen eigenen Vertrag und zahlt mindestens 60 Euro im Jahr ein. Die Kinderzulage bekommt bei verheirateten Eltern grundsätzlich die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater. Für Kinder ab Jahrgang 2008 sind das 300 Euro, für ältere 185 Euro.
Den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro gibt es einmalig, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind, das betrifft vor allem junge Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Mehr zu den Regeln für Paare und Familien lesen Sie auf unseren Seiten zu Ehepaaren, zur mittelbaren Förderung und zur Kinderzulage.
Beamte, Richter, Soldaten und Pensionäre
Die Regeln dieser Seite gelten für alle, die Besoldung beziehen. Unterschiede gibt es vor allem beim Übergang in den Ruhestand. Angestellte im öffentlichen Dienst sind dagegen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und brauchen keine Einwilligung. Für sie gilt unsere Seite zur Riester-Rente für Angestellte.
Beamte
Bund, Länder und Kommunen: gefördert mit Einwilligung, der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach der Besoldung des Vorjahres. Für verbeamtete Lehrkräfte gibt es eine eigene Seite für Lehrer.
Richter
Es gelten dieselben Regeln wie für Beamte: Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle und Mindesteigenbeitrag aus der Besoldung des Vorjahres.
Soldaten
Berufs- und Zeitsoldaten sind mit Einwilligung gefördert. Mehr dazu auf unserer Seite zur Riester-Rente für Soldaten.
Pensionäre
Wer wegen Dienstunfähigkeit Versorgung bezieht, bleibt bis 67 gefördert, wenn er vorher förderberechtigt war. Mit dem Ruhegehalt wegen Alters endet die eigene Förderung.
Sollten Beamte ihren Riester-Vertrag behalten oder wechseln?
Das hängt vor allem von Ihrem Eigenbeitrag und Ihren Kindern ab. Wer ohnehin 1.800 Euro oder mehr im Jahr einzahlt, bekommt im neuen Recht ein Mehrfaches der alten Grundzulage. Wer mit wenigen Euro die vollen Kinderzulagen erreicht, bleibt besser in der alten Förderung.
Rechenbeispiel: drei typische Beamte
Die Tabelle vergleicht die Zulagen im alten und im neuen Recht bei vergleichbarem Eigenbeitrag. Angenommen ist eine Besoldung im Vorjahr von 62.000 Euro in Vollzeit und 20.000 Euro in Teilzeit, die Kinder sind ab 2008 geboren. Der Steuervorteil aus der Günstigerprüfung kommt in allen Fällen noch hinzu.
| Beamter | Eigenbeitrag | Zulagen alt | Zulagen neu |
|---|---|---|---|
| Ohne Kinder, 62.000 Euro | 1.925 Euro alt, 1.800 Euro neu | 175 Euro | 540 Euro |
| Zwei Kinder, 62.000 Euro | 1.325 Euro | 775 Euro | rund 1.021 Euro |
| Zwei Kinder, Teilzeit, 20.000 Euro | 60 Euro | 775 Euro | keine, weil unter 120 Euro |
Im dritten Fall bringt das neue Recht erst bei deutlich höherem Einsatz mehr: Mit 600 Euro Eigenbeitrag gäbe es 840 Euro Zulagen. Bleibt es bei 60 Euro, ist die alte Förderung kaum zu schlagen. Gerechnet ist nach § 84, § 85 und § 86 EStG in alter und neuer Fassung.
Beim Steuerabzug liegen beide Rechtslagen nah beieinander: Im alten Recht zählen bis 2.100 Euro einschließlich Zulage, im neuen bis 1.800 Euro plus Zulage. Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung automatisch, ob der Steuervorteil die Zulage übersteigt. Bei hoher Besoldung ist das häufig der Fall.
Ihre Möglichkeiten ab 2027
| Option | Was passiert | Förderung | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbar | neue Zulagen ab 2027 | Gutverdiener ohne Kinderzulage |
| Weiter besparen | Vertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026 | bleibt | Geringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert, Garantien bleiben zurück | bleibt erhalten | Jüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag ruht | bleibt, keine neue | wer gerade nicht zahlen kann |
| Kündigen | Rückkaufswert, Förderung wird zurückgezahlt | geht verloren | fast niemand, Kleinstverträge in Notlage |
Für Beamte ohne Kinderzulage und mit vollem Eigenbeitrag ist der Wechsel in die neue Förderung meist der erste Kandidat. Ihr Vertrag bleibt mit Garantie und Rechnungszins bestehen, nur die Zulage wird neu berechnet. Die Erklärung gegenüber dem Anbieter gilt aber für alle Ihre Riester-Verträge und lässt sich nicht widerrufen.
Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot lohnt sich eher bei teuren Verträgen mit langer Restlaufzeit, Ihr alter Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro verlangen. Wer gerade nicht zahlen kann, stellt den Vertrag beitragsfrei. Eine Kündigung kostet alle Zulagen und Steuervorteile. Wie ein Anbieterwechsel abläuft, erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.
Achtung bei Neuabschlüssen: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, auch ein Altersvorsorgedepot, stellt damit automatisch alle bisherigen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge, ab dem dritten gibt es keine Zulage mehr.
Achtung bei Ehepaaren
Ist Ihr Ehepartner über Sie mittelbar gefördert, wirkt Ihre Entscheidung auch auf ihn. Wechseln Sie in die neue Förderung, gilt sie für ihn, sobald er eine Zulage beantragt. Schließt nur er ab 2027 einen neuen Vertrag ab, während Sie Ihren alten behalten, bekommt er keine Zulage. Entscheiden Sie deshalb als Paar gemeinsam.
Was raten wir Beamten?
Wir raten Beamten, ihren Riester-Vertrag nicht zu kündigen, sondern die Förderung ab 2027 mit den eigenen Zahlen durchrechnen zu lassen. Ohne Kinderzulage spricht meist viel für den Wechsel in die neue Förderung, bei Kindern und kleinem Beitrag oft für das Behalten.
Vor jeder Entscheidung sollten drei Dinge geklärt sein: Liegt Ihre Einwilligung bei der aktuellen Besoldungsstelle vor? Welche Garantie und welchen Rechnungszins hat Ihr Vertrag? Und wie ist Ihr Ehepartner gefördert? Erst dann lässt sich ehrlich sagen, ob Behalten, Wechseln oder Übertragen am meisten bringt, und für wen in der Familie.
Die Auszahlung beginnt bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren Verträgen mit 60. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll versteuert. Wie sich Riester-Rente und Pension im Ruhestand ergänzen, lesen Sie auf unseren Seiten zur Rente für Beamte und zur Auszahlung der Riester-Rente.
Experten-Tipp:
Erst rechnen, dann erklären
„Bei Beamten sehe ich zwei typische Fehler. Der erste ist eine fehlende Einwilligung nach einem Wechsel der Dienststelle, dann bleibt die Zulage für das ganze Jahr aus. Der zweite droht ab 2027: Wer schnell ein Altersvorsorgedepot eröffnet, stellt damit alle alten Riester-Verträge auf das neue Recht um. Das ist für viele Beamte richtig, für Familien mit kleinem Beitrag aber nicht. Rechnen Sie es vorher durch, zurücknehmen lässt sich die Entscheidung nicht.“
Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag als Beamter prüfen
Wir rechnen kostenfrei durch, ob Ihr Vertrag mit der alten oder der neuen Förderung mehr bringt, und prüfen Kosten und Garantien.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Vergleich alte und neue Förderung mit Ihren Zahlen
- Prüfung von Einwilligung und Förderung des Ehepartners
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Beamte
Sind Beamte riesterberechtigt?
Ja. Beamte, Richter und Soldaten sind unmittelbar förderberechtigt, wenn sie ihrer Besoldungsstelle die Übermittlung ihrer Daten an die Zulagenstelle erlauben. Das gilt im alten wie im neuen Recht ab 2027.
Bis wann muss ich als Beamter die Einwilligung abgeben?
Bis zum Ende des Beitragsjahres, schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Besoldungsstelle. Fehlt sie dann, gibt es für dieses Jahr keine Zulage. Die Einwilligung gilt danach, bis Sie sie widerrufen.
Muss ich die Einwilligung nach einem Wechsel der Dienststelle neu abgeben?
Ja, laut Zulagenstelle müssen Sie die Einwilligung bei der neuen Besoldungsstelle erneut erteilen. Holen Sie das im Jahr des Wechsels nach, sonst fehlt Ihnen die Zulage für dieses Jahr.
Wie viel muss ich als Beamter in die Riester-Rente einzahlen?
Im alten Recht vier Prozent Ihrer Besoldung aus dem Vorjahr, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro. Im neuen Recht ab 2027 reichen 120 Euro im Jahr für eine Zulage, deren Höhe dann vom Eigenbeitrag abhängt.
Bekomme ich als Beamter ab 2027 automatisch die neue Zulage von bis zu 540 Euro?
Nein. Ihr Vertrag bleibt in der alten Förderung mit 175 Euro Grundzulage. Die neue Zulage gibt es nur, wenn Sie gegenüber dem Anbieter den Wechsel erklären oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen.
Kann ich als Beamter 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Ja, bis zum 31.12.2026. Danach dürfen Riester-Verträge alten Rechts nicht mehr vertrieben werden. Für die meisten Beamten ohne Kinderzulage ist die neue Förderung ab 2027 attraktiver, lassen Sie das vor einem Abschluss durchrechnen.
Können Beamte ein Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, ab dem 01.01.2027 mit derselben Einwilligung wie bei Riester. Beachten Sie, dass ein neuer geförderter Vertrag alle bestehenden Riester-Verträge automatisch auf das neue Recht umstellt. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich in Pension gehe?
Mit dem Ruhegehalt wegen Alters endet Ihre eigene Förderberechtigung, nur bei Dienstunfähigkeit bleiben Sie bis 67 gefördert. Ausgezahlt wird bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren mit 60. Die Leistungen aus geförderten Beiträgen sind voll steuerpflichtig.
Bekomme ich als Beamter auch einen Steuervorteil?
Ja. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage. Dafür geben Sie Ihre Beiträge in der Anlage AV an. Im alten Recht zählen bis 2.100 Euro einschließlich Zulage, im neuen bis 1.800 Euro plus Zulage.
Können Beamte Wohn-Riester nutzen?
Ja, die Regeln sind für Beamte dieselben wie für alle Förderberechtigten. Sie können Kapital aus jedem Riester-Vertrag für eine selbst genutzte Wohnung entnehmen, mindestens 3.000 Euro. Den Antrag stellen Sie bei der Zulagenstelle, Details auf unserer Seite zum Wohn-Riester.
Was passiert, wenn ich Zulagen ohne gültige Einwilligung bekommen habe?
Zulagen ohne Berechtigung fordert die Zulagenstelle zurück, auch direkt bei Ihnen und auch nach einer Kündigung. Seit dem Beitragsjahr 2024 zahlt sie Zulagen ohnehin erst nach vollständiger Prüfung aus. Mehr dazu auf unserer Seite zur Rückforderung von Riester-Zulagen.
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