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Was Beamte über die Riester-Rente für Beamte wissen sollten, wie Sie bei Vertragsabschluss vorgehen und warum eine staatliche Zertifizierung unerlässlich ist. Inklusive hilfreicher Checkliste.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Beamter über die Riester-Rente wissen?
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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, von der auch Beamte profitieren können. Obwohl Beamte in der Regel durch ihre Pensionen abgesichert sind, kann die Alterssicherung mit den attraktiven staatlichen Zulagen aufgestockt werden. Besonders lohnt sich die Riester-Rente für Beamte mit vielen Kindern, da es hier zusätzlich die sogenannte Kinderzulage pro Kind gibt.
Worauf man achten sollte
Im Grunde verhält sich die Riester-Rente für Beamte genauso wie für andere Berufsgruppen, da Beamte ebenso wie Angestellte mittelbar förderberechtigt sind. Die einzige Besonderheit besteht darin, dass sie zwingend einen staatlich zertifizierten Riester-Vertrag abschließen und zusätzliche Schritte mit der Besoldungsstelle gehen müssen, was den administrativen Aufwand erhöht. Bei der Beantragung der Zulagen ist es außerdem notwendig, dass sich Beamte von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mehr dazu im Abschnitt „Besonderheiten der Riester-Rente für Beamte“ .
Darüber hinaus ist es wichtig, eine Form der Riester-Rente zu wählen, die optimal zu den eigenen Bedürfnissen passt. Denn es gibt verschiedene Anlageformen, wie beispielsweise klassische Rentenversicherungen, Fondssparpläne oder Wohn-Riester. Jede dieser Anlageformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Flexibilität, Renditechancen und Sicherheit.
Darum ist die Riester-Rente gerade für Beamte sinnvoll
Die Vorteile der Riester-Rente für Beamte
Welche Nachteile gibt es für Beamte?
Besonderheiten der Riester-Rente für Beamte
Prinzipiell unterliegen Beamte den gleichen Voraussetzungen für die Riester-Rente, wie beispielsweise Arbeitnehmer oder andere Personen, die der Pflichtversicherung der Rentenkasse angehören. Unterschiede ergeben sich durch den bürokratisch aufwendigen Prozess, den Beamte durchlaufen müssen. Dieser wiederum entsteht durch die Abhängigkeit zum Dienstherrn sowie die Altersvorsorge durch das Beamtenversorgungsgesetz statt der klassischen gesetzlichen Rentenkasse.
Was bedeutet „Beamtenversorgung“?
Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine eigenständige Versorgung, die sich prinzipiell von der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet. Für Beamtinnen und Beamte gilt das entsprechende Beamtenversorgungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Versorgung für Bundes-, Landes und Gemeindebeamte.
Sozialversicherungsnummer beantragen
Wer seine Beamtenkarriere erst frisch antritt, besitzt im Regelfall noch keine Sozialversicherungsnummer. Diese ist für den Abschluss der Riester-Rente zu beantragen. Alternativ kann auch eine Zulagennummer beantragt werden. Beides muss bei der zuständigen Stelle, beispielsweise der Besoldungsstelle, beantragt werden. Vergeben wird die Nummer von der Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA). Diese Nummer ist notwendig, damit das ZfA das dortige Zulagenkonto führen kann. Die Zulagenkontonummer ist identisch zur Sozialversicherungsnummer. Beamte, die vor ihrer Beamtenkarriere bereits als Arbeitnehmer tätig waren, haben üblicherweise eine Sozialversicherungsnummer.
Nur staatlich zertifizierter Riester-Vertrag
Das gewählte Versicherungsunternehmen, bei dem der Riester-Vertrag besteht, muss außerdem eine staatliche Zertifizierung besitzen. Andernfalls können Beamte keinen Vertrag bei diesem Anbieter aufnehmen. Die staatliche Zertifizierung beinhaltet jedoch keine Garantie auf die planmäßige Rendite, ebenfalls entspricht sie keiner Beurteilung zur Güte des Versicherers.
Ausführliche Informationen zur Zertifizierung von Riester-Verträgen lesen Sie hier:
Zertifizierung, Zertifizierungsnummer und Anbieternummer bei der Riester-Rente
Zulagenbeantragung nur mit Freistellung
Auch was die Zulagenbeantragung für Beamte angeht, unterscheidet sich der Prozess, den sie im Vergleich zu Arbeitnehmern durchlaufen müssen. Unbedingt ist eine Freistellung der Versicherungspflicht vom zuständigen Dienstherrn einzuholen. Diese Freistellung ist eine Grundvoraussetzung, um die folgenden Zulagen und Förderungen zu erhalten:
Die einzelnen Voraussetzungen für die jeweiligen Zulagen bleiben für Beamte erhalten. Sie müssen also 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, um die Grundzulage zu erhalten. Bei Eheleuten wird die Kinderzulage an den oder die Kindergeldberechtigte(n) ausgezahlt. Der Berufseinsteigerbonus gilt für Beamte (sowie pflichtversicherte Arbeitnehmer, Azubis und Studenten) unter 25 Jahren. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Förderung in der Riester-Rente erfahren Sie hier:
So funktioniert die Riester-Förderung
Einverständniserklärung vom Dienstherren einholen
Um alle Zulagen zu beanspruchen, ist eine Einverständniserklärung vom Dienstherrn erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine Formalität. Zwischen Beamten im inländischen und ausländischen Amtsverhältnis bestehen keine Unterschiede. Beide sind, nach vorheriger Einverständniserklärung sowie der Freistellung der Versicherungspflicht, in voller Höhe förderberechtigt.
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Kosten und Gebühren der Riester-Rente für Beamte
Wie viel müssen Beamte einzahlen?
Was die Kosten und Beiträge für eine Riester-Rente angeht, gelten die gleichen Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Um zulagenberechtigt zu sein, müssen 4 Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Wer lediglich mittelbar förderberechtigt ist oder aktuell keiner Besoldung untersteht, zahlt den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Die Förderungen bleiben dann erhalten.
Rechenbeispiel: Beamter mit zwei Kindern (nach 2008 geboren)
Einkommen Vorjahr | 62.000 € |
Davon 4 Prozent | 2.480 € |
Grundzulage (Zuschuss) | 175 € |
Kinderzulage (Zuschuss) | 600 € |
Einzahlung Riester-Konto gesamt | 3.255 € |
Effektiver Eigenbeitrag pro Jahr | 1.705 € |
Was kostet Sie eine Riester-Rente?
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Riester-Rente für Beamte im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Riester-Rente-Anbieter im Test (2024)
So finden Beamte die richtige Riester-Rente
Darauf sollten Sie achten
Diese Fehler sollten Sie als Beamter beim Abschluss einer Riester-Rente unbedingt vermeiden
Zusammengefasst: Checkliste zum Abschluss einer Riester-Rente für Beamte
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Das Vorjahreseinkommen zählt
„Beamte sollten beachten, dass sich die Höhe der Riester-Beiträge am Einkommen des Vorjahres orientiert. Besteht keine aktive Besoldung im aktuellen Jahr, im vorherigen Jahr aber schon, bleiben für das laufende Jahr also die Beiträge in ihrer üblichen Höhe erhalten. Erst im Anschlussjahr würde dann, wie bei Arbeitnehmern ebenfalls der Fall, der reduzierte Sockelbeitrag greifen.“
Experten-Tipp 2:
Das sollten Beamte beim Zulagenantrag unbedingt beachten
„Es ist absolut erforderlich, den Beamtenstatus im Zulagenantrag anzugeben. In dem Antrag findet sich dazu die Frage, ob der Betroffene im vergangenen Jahr ein „Besoldungsempfänger“ war. Trifft das zu, ist diese zu bejahen. Andernfalls kann der Gesetzgeber die Zulagen zu einem späteren Zeitpunkt zurückfordern.
Beamte, Soldaten, Richter und Steuerpflichtige behalten ihren Zulagenanspruch sogar bei einer Beurlaubung ohne Besoldung. Selbiges gilt ebenfalls, wenn Beamte die nach § 56 SGB VI vorgesehen Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen.“
Experten-Tipp 3:
Steuerfreibeträge über die Steuererklärung
„Über die Steuererklärung haben Beamte die Möglichkeit, einen Steuerfreibetrag geltend zu machen. Seit 2008 liegt dieser Steuerfreibetrag bei maximal 2.100 Euro im Jahr. Diese sind als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.“
Experten-Tipp 4:
Auszahlung und Besteuerung der Riester-Rente im Alter
„Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt frühestens mit dem 62. Lebensjahr, in der Regel mit dem Pensionseintritt. Die Auszahlung besteht aus einer monatlichen, lebenslangen Rente, die sich aus den eingezahlten Beiträgen, den erhaltenen Zulagen sowie möglicher Renditen zusammensetzt. Die Besonderheit in der Auszahlungsphase: Die Rentenzahlungen müssen voll versteuert werden. Bestehen Teile der Auszahlung aus nicht-geförderten Beiträgen, werden diese mit einem geringeren Steuersatz besteuert.
Beachten Sie jedoch: Der persönliche Steuersatz ist im Alter oftmals geringer, als in der aktiven Zeit als Beamter bzw. Berufstätiger. Wie diese sog. nachgelagerte Besteuerung genau funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente in der Steuer.“
Experten-Tipp 5:
Wohn-Riester für Beamte
„Grundsätzlich gilt: Wer riesterfähig ist, kann auch den Wohn-Riester in Anspruch nehmen. Beamte haben also ebenfalls die Möglichkeit, sich ein Eigenheim zu finanzieren, um später im Alter mietfrei wohnen zu können. Die Bedingungen sind hier für alle zulagenberechtigte Personengruppen gleich.“
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