Riester-Rente für Beamte Beratung, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Riester-Rente für Beamte ist sinnvoll, da sie unmittelbar förderberechtigt sind und somit staatliche Zulagen erhalten.
  • Grundsätzlich verhält sich die Riester-Rente für Beamte ähnlich der für andere Berufsgruppen.
  • Um die kompletten staatlichen Zulagen zu bekommen, müssen Beamte grundsätzlich 4 % des Vorjahresbruttos einzahlen.
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen jedoch mit der Besoldungsstelle und dem Dienstherrn in Kontakt treten.
  • Außerdem können sie nur einen Vertrag bei einem staatlich zertifizierten Anbieter abschließen. Eine individuelle Beratung zu verschiedenen Angeboten lohnt sich dennoch.

Das erwartet Sie hier

Was Beamte über die Riester-Rente für Beamte wissen sollten, wie Sie bei Vertragsabschluss vorgehen und warum eine staatliche Zertifizierung unerlässlich ist. Inklusive hilfreicher Checkliste.

Inhalt dieser Seite
  1. Was Beamte wissen sollten
  2. Darum für Beamte sinnvoll
  3. Besonderheiten für Beamte
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Riester Rente finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was muss ein Beamter über die Riester-Rente wissen?

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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, von der auch Beamte profitieren können. Obwohl Beamte in der Regel durch ihre Pensionen abgesichert sind, kann die Alterssicherung mit den attraktiven staatlichen Zulagen aufgestockt werden. Besonders lohnt sich die Riester-Rente für Beamte mit vielen Kindern, da es hier zusätzlich die sogenannte Kinderzulage pro Kind gibt.

Icon Polizist

Worauf man achten sollte

Im Grunde verhält sich die Riester-Rente für Beamte genauso wie für andere Berufsgruppen, da Beamte ebenso wie Angestellte mittelbar förderberechtigt sind. Die einzige Besonderheit besteht darin, dass sie zwingend einen staatlich zertifizierten Riester-Vertrag abschließen und zusätzliche Schritte mit der Besoldungsstelle gehen müssen, was den administrativen Aufwand erhöht. Bei der Beantragung der Zulagen ist es außerdem notwendig, dass sich Beamte von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mehr dazu im Abschnitt „Besonderheiten der Riester-Rente für Beamte“ .

Darüber hinaus ist es wichtig, eine Form der Riester-Rente zu wählen, die optimal zu den eigenen Bedürfnissen passt. Denn es gibt verschiedene Anlageformen, wie beispielsweise klassische Renten­versicherungen, Fondssparpläne oder Wohn-Riester. Jede dieser Anlageformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Flexibilität, Renditechancen und Sicherheit.

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Darum ist die Riester-Rente gerade für Beamte sinnvoll

Die Vorteile der Riester-Rente für Beamte

  • Ergänzung zur Beamtenpension
    Obwohl Beamte in der Regel durch ihre Pensionen gut abgesichert sind, kann die Riester-Rente dazu beitragen, das Einkommen im Ruhestand weiter zu erhöhen.
  • Staatliche Förderungen
    Ein wesentlicher Vorteil der Riester-Rente sind die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, von denen auch Beamte profitieren können. Dies umfasst die jährliche Grundzulage und ggf. Kinderzulagen. Darüber hinaus können die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden, was zu Steuerersparnissen führen kann.
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
    Die Riester-Rente bietet verschiedene Anlageoptionen, von sicherheitsorientierten bis hin zu chancenorientierten Produkten. Beamte können so einen Riester-Vertrag wählen, der ihren individuellen Bedürfnissen und Risikopräferenzen entspricht. Diese Flexibilität ermöglicht es, Ihre Altersvorsorge nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
  • Zusätzliche Absicherung der Familie
    Die Riester-Rente kann zusätzlich eine Hinterbliebenenabsicherung enthalten. Dies kann für interessant sein, um die Familie für den Fall des vorzeitigen Ablebens finanziell abzusichern.

Welche Nachteile gibt es für Beamte?

  • Einwilligung der Besoldungsstelle
    Anders als Angestellte müssen Beamte selbst tätig werden und ihrer Besoldungsstelle eine Einwilligung zur Übermittlung ihrer Daten an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) ausstellen. Mit dieser Einwilligung teilt die Besoldungsstelle automatisch einmal im Jahr die aktuellen Bezüge des Beamten mit. Ohne diese Einwilligung haben Sie für das jeweilige Veranlagungsjahr keinen Anspruch auf mögliche Zulagen. Das Bundesfinanzministerium selbst empfiehlt eine „sofortige“ Abgabe der Einwilligung, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres.
  • Sozial­versicherungsnummer, Freistellung, zertifizierten Riester-Anbieter
    Zusätzliche bürokratische Hürden, wie die mitunter separat zu beantragende Sozial­versicherungsnummer, sofern noch nicht vorhanden, aber auch die Freistellung der Versicherungspflicht vom Dienstherrn. Außerdem werden Beamte in ihrer Wahl des Riester-Anbieters mitunter eingeschränkt, da sie Verträge lediglich bei staatlich zertifizierten Versicherungs­unternehmen abschließen dürfen.
  • Einwilligung des Dienstherren
    Nicht nur entsteht dadurch eine Abhängigkeit der Beamten gegenüber diesem, ebenso kommen bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes weitere Hürden auf die Beamten zu. Sie müssen die Einwilligung bei der entsprechenden Besoldungsstelle erneut übergeben und außerdem dem neuen Dienstherrn die Erlaubnis zur Übermittlung ausstellen.

Besonderheiten der Riester-Rente für Beamte

Prinzipiell unterliegen Beamte den gleichen Voraussetzungen für die Riester-Rente, wie beispielsweise Arbeitnehmer oder andere Personen, die der Pflicht­versicherung der Rentenkasse angehören. Unterschiede ergeben sich durch den bürokratisch aufwendigen Prozess, den Beamte durchlaufen müssen. Dieser wiederum entsteht durch die Abhängigkeit zum Dienstherrn sowie die Altersvorsorge durch das Beamtenversorgungsgesetz statt der klassischen gesetzlichen Rentenkasse.

Icon Angestellte Mann und Frau

Was bedeutet „Beamtenversorgung“?

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Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine eigenständige Versorgung, die sich prinzipiell von der gesetzlichen Renten­versicherung unterscheidet. Für Beamtinnen und Beamte gilt das entsprechende Beamtenversorgungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Versorgung für Bundes-, Landes und Gemeindebeamte.

Sozial­versicherungsnummer beantragen

Wer seine Beamtenkarriere erst frisch antritt, besitzt im Regelfall noch keine Sozial­versicherungsnummer. Diese ist für den Abschluss der Riester-Rente zu beantragen. Alternativ kann auch eine Zulagennummer beantragt werden. Beides muss bei der zuständigen Stelle, beispielsweise der Besoldungsstelle, beantragt werden. Vergeben wird die Nummer von der Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA). Diese Nummer ist notwendig, damit das ZfA das dortige Zulagenkonto führen kann. Die Zulagenkontonummer ist identisch zur Sozial­versicherungsnummer. Beamte, die vor ihrer Beamtenkarriere bereits als Arbeitnehmer tätig waren, haben üblicherweise eine Sozial­versicherungsnummer.

Icon Vertrag mit Unterschrift

Nur staatlich zertifizierter Riester-Vertrag

Das gewählte Versicherungs­unternehmen, bei dem der Riester-Vertrag besteht, muss außerdem eine staatliche Zertifizierung besitzen. Andernfalls können Beamte keinen Vertrag bei diesem Anbieter aufnehmen. Die staatliche Zertifizierung beinhaltet jedoch keine Garantie auf die planmäßige Rendite, ebenfalls entspricht sie keiner Beurteilung zur Güte des Versicherers.

Ausführliche Informationen zur Zertifizierung von Riester-Verträgen lesen Sie hier:

Zertifizierung, Zertifizierungsnummer und Anbieternummer bei der Riester-Rente

Zulagenbeantragung nur mit Freistellung

Auch was die Zulagenbeantragung für Beamte angeht, unterscheidet sich der Prozess, den sie im Vergleich zu Arbeitnehmern durchlaufen müssen. Unbedingt ist eine Freistellung der Versicherungspflicht vom zuständigen Dienstherrn einzuholen. Diese Freistellung ist eine Grundvoraussetzung, um die folgenden Zulagen und Förderungen zu erhalten:

Die einzelnen Voraussetzungen für die jeweiligen Zulagen bleiben für Beamte erhalten. Sie müssen also 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, um die Grundzulage zu erhalten. Bei Eheleuten wird die Kinderzulage an den oder die Kindergeldberechtigte(n) ausgezahlt. Der Berufseinsteigerbonus gilt für Beamte (sowie pflichtversicherte Arbeitnehmer, Azubis und Studenten) unter 25 Jahren. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Förderung in der Riester-Rente erfahren Sie hier:

So funktioniert die Riester-Förderung


Einverständniserklärung vom Dienstherren einholen

Um alle Zulagen zu beanspruchen, ist eine Einverständniserklärung vom Dienstherrn erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine Formalität. Zwischen Beamten im inländischen und ausländischen Amtsverhältnis bestehen keine Unterschiede. Beide sind, nach vorheriger Einverständniserklärung sowie der Freistellung der Versicherungspflicht, in voller Höhe förderberechtigt.

Icon Angestellte

Kosten und Gebühren der Riester-Rente für Beamte

Wie viel müssen Beamte einzahlen?

Was die Kosten und Beiträge für eine Riester-Rente angeht, gelten die gleichen Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Um zulagenberechtigt zu sein, müssen 4 Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Wer lediglich mittelbar förderberechtigt ist oder aktuell keiner Besoldung untersteht, zahlt den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Die Förderungen bleiben dann erhalten.

Icon Beleg

Rechenbeispiel: Beamter mit zwei Kindern (nach 2008 geboren)

Einkommen Vorjahr62.000 €
Davon 4 Prozent2.480 €
Grundzulage (Zuschuss)175 €
Kinderzulage (Zuschuss)600 €
Einzahlung Riester-Konto gesamt3.255 €
Effektiver Eigenbeitrag pro Jahr1.705 €

Riester-Rente für Beamte im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und
Bornberg Ø
IVFP
Rating
Gesamtwertung
von 100
Logo die Bayerischedie BayerischeFFFSehr gut78
ContinentaleFFFSehr gut72
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellent56

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Riester-Rente-Anbieter im Test (2024)

So finden Beamte die richtige Riester-Rente

Darauf sollten Sie achten

  • Staatlich zertifizierte Anbieter selektieren
    Beamte können einen Riester-Vertrag nur bei zertifizierten Anbietern abschließen. Daher sollten Sie im Vorfeld alle infrage kommenden Riester-Anbieter auf dieses Kriterium hin selektieren.
  • Zu Anbietern und Tarifen beraten lassen
    Aufgrund der freien Marktveranlagung der Riester-Rente gibt es zwischen Anbietern und ihren Tarifen Unterschiede. Diese betreffen beispielsweise die Rendite, aber auch die Flexibilität und Transparenz. Sobald Beamte die bürokratischen Hürden überwunden haben, sollten sie sich individuell beraten lassen.
  • Das passende Produkt wählen
    Bei der Riester-Rente gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwa Banksparpläne, Fondssparpläne, klassische Renten­versicherungen oder auch den Wohn-Riester. Welche Art für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer Risikobereitschaft und Ihren Anlagepräferenzen ab.
  • Auf Kosten und Gebühren achten
    Unterschiedliche Riester-Produkte haben verschiedene Kostenstrukturen. Auch können sich die Abschluss- und Verwaltungskosten je nach Riester-Anbieter unterscheiden. Vergleichen Sie diese Kosten genau, um langfristig die Rendite zu maximieren.
  • Staatliche Zulagen und Steuervorteile sichern
    Beamte sollten sichergehen, dass sie die erforderlichen Beiträge leisten, um die vollen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zu nutzen. Außerdem sollten Sie die Schritte kennen, die Sie für die Beantragung der Zulagen gehen müssen.

Diese Fehler sollten Sie als Beamter beim Abschluss einer Riester-Rente unbedingt vermeiden

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  • Nicht auf die staatliche Zertifizierung achten
    Beamte müssen einen staatlich zertifizierten Riester-Vertrag abschließen. Die Wahl eines nicht zertifizierten Anbieters könnte dazu führen, dass Sie keine Förderungen erhalten.
  • Versäumnis der Einwilligung der Besoldungsstelle
    Eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist erforderlich. Ohne diese Einwilligung verpassen Sie möglicherweise Zulagen für das jeweilige Jahr​​.
  • Fehlende Abstimmung bei einem Arbeitsplatzwechsel
    Bei einem Arbeitsplatzwechsel müssen Beamte die Einwilligung bei der entsprechenden Besoldungsstelle erneut übergeben und dem neuen Dienstherrn die Erlaubnis zur Übermittlung ausstellen. Dieser Schritt ist entscheidend, um weiterhin förderberechtigt zu bleiben​​.
  • Die Wahl der falschen Anlageform
    Bei der Auswahl einer Riester-Rente sollten Beamte eine Anlageform wählen, die optimal zu ihren Bedürfnissen passt. Klassische Renten­versicherungen, Fondssparpläne oder Wohn-Riester bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile bezüglich Flexibilität, Renditechancen und Sicherheit​​.

Besonderheit: ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte

ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte kombinieren die Renditechancen von ETFs mit den Vorteilen klassischer Altersvorsorgeformen wie der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und anderen privaten Renten- und Lebens­versicherungen. Dabei können ETFs direkt in solche Vorsorgeprodukte integriert werden. Dies ermöglicht nicht nur höhere Ertragschancen durch die langfristige Wertentwicklung der ETFs, sondern auch den Zugang zu staatlichen Förderungen, Steuervergünstigungen und gegebenenfalls garantierten Mindestrenten. In unserem Rechenbeispiel zeigen wir, dass eine ETF-basierte Vorsorge über 30 Jahre bis zu 144 Prozent mehr Rendite erzielen kann als traditionelle Formen der Altersvorsorge.

Zum Rechenbeispiel: So lohnt sich ETF-basierte Altersvorsorge

Zusammengefasst: Checkliste zum Abschluss einer Riester-Rente für Beamte

  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote zur Riester-Rente
  • Schließen Sie einen zertifizierten Riester-Vertrag ab
  • Falls Sie eine Sozial­versicherungsnummer haben, teilen Sie diese der Besoldungsstelle mit. Falls Sie keine haben, reichen Sie den Antrag auf Sozial­versicherungs- bzw. Zulagennummer bei der Besoldungsstelle ein.
  • Stimmen Sie der Datenübermittlung der Besoldungsstelle an das ZfA zu.
  • Holen Sie die Einwilligung Ihres Dienstherren ein und reichen Sie diese bei der Besoldungsstelle ein.
  • Füllen Sie jährlich Ihren Zulagenantrag aus. Alternativ können Sie einen Dauerzulagenantrag nutzen.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Das Vorjahreseinkommen zählt

„Beamte sollten beachten, dass sich die Höhe der Riester-Beiträge am Einkommen des Vorjahres orientiert. Besteht keine aktive Besoldung im aktuellen Jahr, im vorherigen Jahr aber schon, bleiben für das laufende Jahr also die Beiträge in ihrer üblichen Höhe erhalten. Erst im Anschlussjahr würde dann, wie bei Arbeitnehmern ebenfalls der Fall, der reduzierte Sockelbeitrag greifen.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Experten-Tipp 2:
Das sollten Beamte beim Zulagenantrag unbedingt beachten

„Es ist absolut erforderlich, den Beamtenstatus im Zulagenantrag anzugeben. In dem Antrag findet sich dazu die Frage, ob der Betroffene im vergangenen Jahr ein „Besoldungsempfänger“ war. Trifft das zu, ist diese zu bejahen. Andernfalls kann der Gesetzgeber die Zulagen zu einem späteren Zeitpunkt zurückfordern.

Beamte, Soldaten, Richter und Steuerpflichtige behalten ihren Zulagenanspruch sogar bei einer Beurlaubung ohne Besoldung. Selbiges gilt ebenfalls, wenn Beamte die nach § 56 SGB VI vorgesehen Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Steuerfreibeträge über die Steuererklärung

„Über die Steuererklärung haben Beamte die Möglichkeit, einen Steuerfreibetrag geltend zu machen. Seit 2008 liegt dieser Steuerfreibetrag bei maximal 2.100 Euro im Jahr. Diese sind als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Auszahlung und Besteuerung der Riester-Rente im Alter

„Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt frühestens mit dem 62. Lebensjahr, in der Regel mit dem Pensionseintritt. Die Auszahlung besteht aus einer monatlichen, lebenslangen Rente, die sich aus den eingezahlten Beiträgen, den erhaltenen Zulagen sowie möglicher Renditen zusammensetzt. Die Besonderheit in der Auszahlungsphase: Die Rentenzahlungen müssen voll versteuert werden. Bestehen Teile der Auszahlung aus nicht-geförderten Beiträgen, werden diese mit einem geringeren Steuersatz besteuert.

Beachten Sie jedoch: Der persönliche Steuersatz ist im Alter oftmals geringer, als in der aktiven Zeit als Beamter bzw. Berufstätiger. Wie diese sog. nachgelagerte Besteuerung genau funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente in der Steuer.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Experten-Tipp 5:
Wohn-Riester für Beamte

„Grundsätzlich gilt: Wer riesterfähig ist, kann auch den Wohn-Riester in Anspruch nehmen. Beamte haben also ebenfalls die Möglichkeit, sich ein Eigenheim zu finanzieren, um später im Alter mietfrei wohnen zu können. Die Bedingungen sind hier für alle zulagenberechtigte Personengruppen gleich.“

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Berater

Weitere Personen- und Berufsgruppen der Riester-Rente


Weitere Versicherungen und Themen für Beamte

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Katharina Burnus
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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