Betriebliche Altersvorsorge für Beamte Vergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte können keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen.
  • Dafür erhalten sie vom Staat Ersatz, der als Ausgleich zur bAV dienen soll.
  • Möglich für Beamte ist etwa die staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente. Doch auch Lebens­versicherungen oder andere Geldanlagen können eine Option sein.

Das erwartet Sie hier

Warum Beamte keine betriebliche Altersvorsorge abschließen können und wie sie dennoch privat vorsorgen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Keine bAV für Beamte
  2. Staatliche Beamtenversorgung
  3. Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Keine betriebliche Altersvorsorge für Beamte

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bAV nur für Renten­versicherungspflichtige möglich

Beamte können keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen, da sie nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind. Das sind in erster Linie nur Angestellte. Welche Arbeitnehmer konkret Anspruch auf eine bAV haben, sehen Sie auf unserer umfassenden Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.

Selbständige, Freiberufler und Beamte fallen also nicht darunter. Trotzdem gibt es für diese Personengruppen einige Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. In den nachfolgenden Kapiteln werden diese speziell für Beamte aufgezeigt.

Die gesetzliche Beamtenversorgung als Alternative

Wie die Rente für Beamte gesetzlich geregelt ist

Die Beamtenversorgung ist ein autonomes Versorgungssystem. Statt einer gesetzlichen Rente bekommen Beamte ein sogenanntes Ruhegehalt – dieses wird auch Pension genannt. Das Ruhegehalt ist nicht wie bei der gesetzlichen Rente abhängig von den eingezahlten Beiträgen, sondern unter anderem von der Anzahl an Dienstjahren und der Besoldung vor dem Renteneintritt.

Allerdings müssen Beamte mindestens fünf Jahre vor Renteneintritt in einem Dienstverhältnis gearbeitet haben und mindestens zwei Jahre in der entsprechenden Besoldungsgruppe tätig gewesen sein. Mit dieser Frist soll eine missbräuchliche Beförderung kurz vor der Pension vermieden werden.

Wer hat Anrecht auf das Ruhegehalt?

  • Beamte
  • Richter
  • Pfarrer
  • Kirchenbeamte
  • Andere Personen, die im öffentlich-rechtlichen Dienst tätig sind
  • Beamte, die unverschuldet dienstunfähig geworden sind (z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit)

Höhere Pensionen als Arbeitnehmer

Im Alter soll die Pension den Beamten den Lebensunterhalt sichern. Häufig ist sie höher als die gesetzliche Rente. Diese soll auch als Ersatz zur betrieblichen Altersvorsorge dienen, von der eigentlich nur Arbeitnehmer profitieren können.

Nach 40 Dienstjahren ist der maximale Wert des Ruhegeldes erreicht. Beamte erhalten dann 71,75 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Ebenfalls haben sie Anrecht auf eine Mindestversorgung. War ein Beamter vor seiner Dienstzeit als Arbeitnehmer tätig und zahlte in die gesetzliche Rente ein, werden die Ansprüche auf die Pension angerechnet.

Mehr zur gesetzlichen Versorgung von Beamten

Achtung: Keinen Anspruch auf das Ruhegehalt hat ein Beamter, wenn er vor Eintritt der Pension entlassen wird. In so einem Fall wird er in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert und erhält im Alter daraus Leistungen.


Darum sollten Beamte zusätzlich für das Alter vorsorgen

Auch wenn ein Beamter im Vergleich zu einem Angestellten relativ viel Rente erhält, beträgt diese nicht annähernd so viel wie das letzte Gehalt. Hinzu kommt, dass längst nicht alle pensionierten Beamten Anspruch auf die maximale Rente haben; sie müssen entsprechende Kürzungen in Kauf nehmen. Durchschnittlich beträgt die Rente gemäß Medienberichten rund 67 Prozent des letzten Gehaltes. Ebenfalls wird die Beamtenversorgung von der Öffentlichkeit immer wieder kritisiert und in den letzten Jahren gab es Kürzungen.

Beamte können zwar nicht von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren, dennoch haben sie eine Reihe von Möglichkeiten, um im Alter für ein angemessenes Einkommen zu sorgen. Wie hoch dieses sein sollte, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab.

Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge für Beamte

Icon Sparschwein

Riester-Rente

Beamte haben Anrecht auf die staatlich geförderte Riester-Rente. Durch diese Form können sie von staatlichen Zulagen profitieren. Ob sich die Riester-Rente für Beamte lohnt, ist von den persönlichen Bedingungen und vom Versicherungsvertrag abhängig.


Icon Euromünze

Rürup-Rente

Beamte können zusätzlich zu ihrer Pension von der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, profitieren. Diese Altersrente ist steuerlich begünstigt und eignet sich besonders für Menschen mit einem hohen zu versteuerndem Einkommen. Im Alter müssen die Beiträge allerdings versteuert werden.


Icon Zeit ist Geld

Kapitallebens­versicherung und Sofortrente

Rücklagen fürs Alter können auch mit einer Kapitallebens­versicherung gebildet werden. Damit ist auch die Absicherung der Hinterbliebenen möglich. Kurz vor Renteneintritt kann zudem ein Einmalbeitrag in eine Sofortrente eingezahlt werden. Eine lebenslange Rente ist dann gesichert.


Icon Haus

Eigenheim

Beamte könnten auch darüber nachdenken, sich ein Eigenheim zu erwerben, um für das Alter vorzusorgen. So kann man im Alter mietfrei wohnen und hat eine hohe Wohnsicherheit. Am besten lassen Sie sich eine Immobilie über eine solide Baufinanzierung oder über einen Wohn-Riester finanzieren. Alternativ können Beamte eine Immobilie als Kapitalanlage erwerben, diese vermieten und als stabile Wertanlage nutzen. Im Alter kann diese entweder als Kapitalwert gehalten oder als mietfreies Eigenheim genutzt werden.


Icon Balkendiagramm

Geldanlage

Es gibt viele attraktive Möglichkeiten, sein Geld anzulegen oder in ertragreiche Kapitalanlagen zu investieren, um seine Rente aufzustocken. Beispielsweise können Aktien, Fonds oder ETFs gerade während einer Niedrigzinsphase interessant sein. Wichtig ist dabei, dass die Geldanlage möglichst breit gestreut wird, dann verringert sich auch das Risiko. Haben Sie mehr Kapital zur Verfügung und möchten dieses professionell verwalten lassen, können Sie dies über eine professionelle Vermögens­verwaltung abwickeln.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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