Betriebliche Altersvorsorge für Beamte Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte können keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen.
  • Dafür erhalten sie vom Staat Ersatz, der als Ausgleich zur bAV dienen soll.
  • Möglich für Beamte sind etwa die staatlich geförderten Renten. Doch auch Lebens­versicherungen oder andere Geldanlagen können eine Option sein.

Das erwartet Sie hier

Warum Beamte keine betriebliche Altersvorsorge abschließen können und wie sie dennoch profitabel fürs Alter sparen. Unser Experte erklärt, was sich für Beamte lohnen kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Keine betriebliche Altersvorsorge für Beamte
  2. So funktioniert die staatliche Beamtenversorgung
  3. Darum lohnt sich die zusätzliche Altersvorsorge
  4. Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge
  5. Fazit

Keine betriebliche Altersvorsorge für Beamte

bAV nur für Renten­versicherungspflichtige möglich

Beamte können keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen. Dies ist nur für Arbeitnehmer möglich, die in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind. Das sind in erster Linie Angestellte. Welche Arbeitnehmer konkret Anspruch auf eine bAV haben, sehen Sie auf unserer umfassenden Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte fallen also nicht darunter. Trotzdem gibt es für diese Personengruppen einige Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. In den nachfolgenden Kapitel werden diese speziell für Beamte aufgezeigt.

Die Beamtenversorgung als Alternative

Wie die Rente für Beamte gesetzlich geregelt ist

Die Beamtenversorgung ist ein autonomes Versorgungssystem. Statt einer gesetzlichen Rente bekommen Beamte ein sogenanntes Ruhegehalt – dieses wird auch Pension genannt. Das Ruhegeld ist nicht wie bei der gesetzlichen Rente abhängig von den eingezahlten Beiträgen, sondern unter anderem von der Anzahl an Dienstjahren und der Besoldung vor dem Renteneintritt.

Allerdings muss der Rentenbezieher mindestens 5 Jahre vor Renteneintritt in einem Dienstverhältnis gearbeitet haben und mindestens 2 Jahre in der entsprechenden Besoldungsgruppe tätig gewesen sein. Mit dieser Frist soll eine missbräuchliche Beförderung kurz vor der Pension vermieden werden.

Wer hat Anrecht auf das Ruhegehalt?

  • Beamte
  • Richter
  • Pfarrer
  • Kirchenbeamte
  • andere Personen, die im öffentlich-rechtlichem Dienst tätig sind
  • Beamte, die unverschuldet dienstunfähig geworden sind (z.B. durch einen Unfall oder eine Krankheit)

Höhere Pensionen als Arbeitnehmer

Im Alter soll die Pension den Beamten den Lebensunterhalt sichern. Häufig ist sie höher als die gesetzliche Rente. Diese soll auch als Ersatz zur betrieblichen Altersvorsorge dienen, von der nur Arbeitnehmer profitieren können.

Nach 40 Dienstjahren ist der maximale Wert des Ruhegeldes erreicht. Beamte erhalten dann 71,75 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Ebenfalls haben sie Anrecht auf eine Mindestversorgung. War ein Beamter vor seiner Dienstzeit als Arbeitnehmer tätig und zahlte in die gesetzliche Rente ein, werden die Ansprüche auf die Pension angerechnet.


Das passiert, wenn der Beamte vor Renteneintritt entlassen wird

Keinen Anspruch auf das Ruhegehalt hat ein Beamter, wenn er vor Eintritt der Pension entlassen wird. In so einem Fall wird er in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert und erhält im Alter daraus Leistungen.

Darum sollten Beamte zusätzlich für das Alter vorsorgen

Gesetzliche Versorgung reicht oft nicht aus

Auch wenn ein Beamter im Vergleich zu einem Angestellten relativ viel Rente erhält, beträgt diese nicht annähernd so viel wie das letzte Gehalt. Hinzu kommt, dass längst nicht alle pensionierten Beamten Anspruch auf die maximale Rente haben, sie müssen entsprechende Kürzungen in Kauf nehmen. Durchschnittlich beträgt die Rente gemäß Medienberichten rund 67 Prozent des letzten Gehaltes. Ebenfalls wird die Beamtenversorgung von der Öffentlichkeit immer wieder kritisiert und in den letzten Jahren gab es Kürzungen.

Beamte können zwar nicht von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren, dennoch haben sie eine Reihe von Möglichkeiten, um im Alter für ein angemessenes Einkommen zu sorgen. Wie hoch dieses sein sollte, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab.

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Beamten bieten sich vielfältige Möglichkeiten

Gemäß unserem Spezialisten Frank Heide gibt es je nach persönlicher Situation vielfältige Lösungen, die wir im nächsten Kapitel genauer vorstellen. „Auf jeden Fall profitieren Beamte, wenn sie zusätzlich fürs Alter ansparen und wir haben hier auch attraktive Vorsorgekonzepte.“ Heide findet etwa, dass die Riester-Rente in den Medien deutlich zu schlecht wegkommt: „Wenn man z.B. Kinder hat, kann sich diese Art der Vorsorge durchaus lohnen. Ich empfehle einem Beamten, sich die Riester-Rente zumindest mal ausrechnen zu lassen.“

Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge für Beamte

Riester-Rente

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Beamte haben Anrecht auf die staatlich geförderte Riester-Rente. Durch diese Form können sie von staatlichen Zulagen profitieren. Ob sich die Riester-Rente lohnt, ist von den persönlichen Bedingungen und vom Versicherungsvertrag abhängig.

Wie Beamte von der Riester-Rente profitieren und wo Sie am besten eine abschließen:

Riester-Rente für Beamte

Rürup-Rente

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Beamte können zusätzlich zu ihrer Pension von der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, profitieren. Diese Altersrente ist steuerlich begünstigt und eignet sich besonders für Menschen mit einem hohen zu versteuerndem Einkommen. Im Alter müssen die Beiträge allerdings versteuert werden.

Alle Infos zur Rürup-Rente und die Möglichkeit für einen kostenfreien Tarifvergleich finden Sie hier:

Rürup-Rente

Kapitallebens­versicherung und Sofortrente

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Rücklagen fürs Alter können auch mit einer Kapitallebens­versicherung gebildet werden. Damit ist auch die Absicherung der Hinterbliebenen möglich.

Kurz vor Renteneintritt kann zudem ein Einmalbeitrag in eine Sofortrente eingezahlt werden. Eine lebenslange Rente ist dann gesichert.

Eigenheim

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Beamte könnten auch darüber nachdenken, sich ein Eigenheim zu erwerben, um für das Alter vorzusorgen. So kann er im Alter eventuell mietfrei wohnen und hat eine hohe Wohnsicherheit. Ebenfalls zeigte sich in der Vergangenheit, dass Immobilien eine stabile Wertanlage sind.

Wie Sie Ihre Immobilie am besten finanzieren können, haben wir Ihnen auf unserer Seite zur Baufinanzierung zusammengefasst:

Baufinanzierung

Wenn Sie sich für eine Immobilie als Wertanlage interessiere, dann erfahren Sie alles Wichtige dazu hier:

Immobilien als Kapitalanlage

Geldanlage

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Es gibt viele attraktive Möglichkeiten, sein Geld anzulegen, um seine Rente aufzustocken. Beispielsweise können Aktien, Fonds oder ETFs gerade während einer Niedrigzinsphase interessant sein. Wichtig ist dabei, dass die Geldanlage möglichst breit gestreut wird, dann verringert sich auch das Risiko. Auch in Sachen Geld- oder Kapitalanlagen und Vermögens­verwaltung haben wir Experten im Haus. Sprechen Sie uns gern direkt an.

Wie Sie Ihr Geld am besten anlegen und welche Varianten sich wirklich lohnen, erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber:

Geld anlegen – So geht’s

Haben Sie mehr Kapital zur Verfügung und möchten dieses professionell verwalten lassen, dann informieren Sie sich hier:

Vermögens­verwaltung

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Fazit

Passende Altersvorsorge für einen entspannten Ruhestand

Das Ruhegehalt von Beamten ist zwar vergleichsweise hoch, trotzdem ist eine zusätzliche Altersvorsorge für Beamte sinnvoll. So können Sie im Alter einen hohen Lebensstandard halten und Sie schützen sich vor künftigen Rentenkürzungen. Obwohl die betriebliche Altersvorsorge für Beamte nicht möglich ist, gibt es viele Optionen. Achten Sie beim Vergleich darauf, welche Möglichkeiten am besten zu Ihrer Situation passen und analysieren Sie sorgfältig die verschiedenen Angebote.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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