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Welche alternativen Heilmethoden die private Krankenversicherung erstattet, wie hoch die Erstattung ausfällt und worauf Sie vor Abschluss achten sollten.
Inhalt dieser Seite- Was zahlt die PKV bei alternativen Heilmethoden?
- Was sind alternative Heilmethoden?
- Wie viel erstattet die PKV?
- Wie rechnet ein Heilpraktiker ab?
- Heilpraktiker Zusatzversicherung: Für wen lohnt sie sich?
- Was tun, wenn die PKV nicht zahlt?
- Beihilfe und alternative Heilmethoden für Beamte
- Worauf vor dem Vertragsabschluss achten?
- Häufige Fragen zu alternativen Heilmethoden in der PKV
Das Wichtigste in Kürze
- Die private Krankenversicherung erstattet alternative Heilmethoden je nach Tarif zu 50, 75 oder 100 Prozent — Voraussetzung ist meist eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung.
- Wie viel Sie zurückbekommen, hängt vom Bedingungswerk ab: Manche Tarife decken das gesamte Spektrum, andere nur einzelne Methoden oder deckeln den Jahresbetrag.
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt alternative Methoden nur in engen Ausnahmen, etwa ärztliche Akupunktur bei chronischen Knie- oder Rückenschmerzen.
- Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung schließt die Lücke für gesetzlich Versicherte und ergänzt PKV-Tarife mit schwachem Naturheilkunde-Schutz.
- Lassen Sie sich kostenfrei von uns zur passenden PKV beraten — unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge
Ob die PKV Ihre Naturheilkunde zahlt, entscheidet eine einzige Klausel.
Sie schätzen Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie und gehen davon aus, dass Ihre private Krankenversicherung diese Behandlungen mitträgt. In der Praxis hängt die Erstattung jedoch an einer einzigen Stelle: der Klausel zu Naturheilverfahren in Ihrem Bedingungswerk. Manche Tarife zahlen 100 Prozent, andere nur einen Teil und wieder andere gar nichts. Wer das erst auf der Arztrechnung merkt, zahlt oft jahrelang aus eigener Tasche. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die PKV bei alternativen Heilmethoden tatsächlich erstattet, wie ein Heilpraktiker abrechnet und worauf Sie vor dem Abschluss achten sollten.
Was zahlt die PKV bei alternativen Heilmethoden?
Die private Krankenversicherung erstattet alternative Heilmethoden je nach Tarif zu 50, 75 oder 100 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist in der Regel eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Reine Wellness- oder Wohlfühlanwendungen ohne Krankheitsbezug zahlt die PKV dagegen nicht (Quelle: VVG § 192).
Wie hoch die Erstattung genau ausfällt, steht in Ihrem Tarif
Manche Verträge übernehmen das gesamte Spektrum der Naturheilverfahren, andere nur einzelne Methoden oder begrenzen den Betrag pro Jahr. Eine Akupunktur beim Arzt kann zu 100 Prozent getragen werden, während eine Shiatsu-Therapie gar nicht erstattet wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt alternative Methoden nur selten
Ärztliche Akupunktur ist als Kassenleistung allein bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Kniegelenksarthrose vorgesehen (Quelle: G-BA). Privatversicherte profitieren hier von einem deutlich breiteren Schutz — sofern der Tarif stimmt.
Was sind alternative Heilmethoden?
Alternative Heilmethoden sind Behandlungsverfahren, die ergänzend oder anstelle der evidenzbasierten Medizin eingesetzt werden — häufig auch als Komplementärmedizin oder Naturheilverfahren bezeichnet. Sie reichen von der Pflanzenheilkunde über manuelle Verfahren bis zur Homöopathie. Mittlerweile bieten viele Ärzte sie ergänzend zur klassischen Behandlung an.
Zu den typischen Methoden der Alternativmedizin gehören
- Akupunktur
- Osteopathie
- Homöopathie
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Schüßler-Salze
- Ayurveda
- Neuraltherapie
- Anthroposophische Medizin
Die wissenschaftliche Belegbarkeit dieser Verfahren ist sehr unterschiedlich. Für die Wirksamkeit der Homöopathie über einen Placeboeffekt hinaus gibt es bislang keinen tragfähigen wissenschaftlichen Nachweis. Genau diese Belegbarkeit spielt bei der Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung eine Rolle — sie entscheidet mit, ob und wie viel der Versicherer erstattet.
Wie funktioniert die Homöopathie?
Die Homöopathie arbeitet nach dem Grundsatz „Heile Ähnliches mit Ähnlichem“ (Quelle: BDH). Krankheiten werden mit stark verdünnten Substanzen behandelt, die in höherer Dosis ähnliche Beschwerden auslösen würden. Die Mittel unterscheiden sich in Grundsubstanz und Verdünnungsgrad und werden zum Beispiel als Globuli (Zuckerkügelchen) oder als Salbe verabreicht.
Wie viel erstattet die PKV?
Wie viel die PKV erstattet, hängt vom Tarif ab — übliche Quoten sind 50, 75 oder 100 Prozent, möglich sind aber auch andere Werte oder gedeckelte Jahreshöchstbeträge. Manche Tarife zahlen gar nichts für bestimmte Methoden. Wer also seine Migräne mit Akupunktur behandeln lässt, bekommt das bei vielen Tarifen erstattet — eine reine Entspannungsmassage dagegen nicht.
Entscheidend sind zwei Stellschrauben: die Erstattungsquote in Prozent und der Jahreshöchstbetrag in Euro. Am Markt finden sich Tarife mit Jahresgrenzen im Korridor von rund 300 bis 2.250 Euro, oft gestaffelt: In den ersten Versicherungsjahren ist der Betrag begrenzt, später steigt er oder entfällt ganz. Beide Werte zusammen bestimmen, was im Behandlungsfall tatsächlich bei Ihnen ankommt.
Am Markt lassen sich grob drei Erstattungsmodelle unterscheiden — unabhängig vom Anbieternamen. Im günstigsten Fall erstattet ein Tarif Naturheilverfahren zur vollen Quote mit hohem oder ganz entfallendem Jahreshöchstbetrag. Im mittleren Modell gilt eine gestaffelte Obergrenze: In den ersten Jahren ist der Betrag begrenzt, später steigt er. Im ungünstigsten Modell schließt der Tarif bestimmte Methoden ganz aus oder deckelt die Erstattung auf wenige hundert Euro im Jahr. Welches Modell Ihr Tarif nutzt, steht allein im Bedingungswerk.
Was bedeutet medizinische Notwendigkeit?
Medizinische Notwendigkeit bedeutet, dass die Behandlung einer Krankheit dient und nicht nur dem Wohlbefinden. Sie ist die zentrale Voraussetzung für jede Erstattung in der PKV (Quelle: VVG § 192). Eine Akupunktur gegen chronische Schmerzen ist medizinisch notwendig — dieselbe Behandlung allein zur Steigerung des Wohlbefindens ist es nicht.
Was ist die Schulmedizinklausel?
Die Schulmedizinklausel — auch Öffnungsklausel genannt — regelt, ob ein Tarif alternative Methoden auch dann erstattet, wenn die evidenzbasierte Medizin keine erfolgversprechende Behandlung mehr bietet. Sie ist ein Schlüsselkriterium guter Tarife und wird auf vielen Vergleichsseiten gar nicht erklärt.
Konkret heißt das: Gute Tarife erstatten alternative Verfahren auch bei Methoden, die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt sind — sofern es für die Erkrankung keine etablierte Behandlung gibt. Besonders bei schweren Erkrankungen wie Krebs kann diese Klausel über mehrere tausend Euro entscheiden. Fehlt sie, kann der Versicherer die Erstattung verweigern, wenn er die Methode als nicht anerkannt einstuft.
Mit uns den passenden Tarif für alternative Heilmethoden finden
Ob ein Tarif Naturheilverfahren wirklich erstattet, zeigt erst der Blick ins Bedingungswerk — Quote, Jahreshöchstbetrag und Schulmedizinklausel inklusive. Wir prüfen das für Sie und erstellen ein Angebot auf Basis Ihrer konkreten Daten. Unsere Beratung ist kostenfrei.
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- Prüfung von Erstattungsquote, Höchstbetrag und Schulmedizinklausel
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Wie rechnet ein Heilpraktiker ab?
Heilpraktiker rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab, approbierte Ärzte mit Naturheilkunde dagegen nach dem Hufelandverzeichnis oder der Gebührenordnung für Ärzte. Das GebüH nennt pro Leistung eine Honorarspanne — also einen Mindest- und einen Höchstsatz, innerhalb derer der Heilpraktiker abrechnen darf (Quelle: GebüH ’85).
Wichtig zu verstehen: Diese Spanne ist der Honorarrahmen des Heilpraktikers — nicht automatisch das, was Ihre PKV erstattet. Wie viel Sie zurückbekommen, richtet sich nach Ihrem Tarif. Das GebüH stammt unverändert aus dem Jahr 1985 und wurde aus kartellrechtlichen Gründen seither nicht aktualisiert.
| Leistung | GebüH-Mindestsatz (€) | GebüH-Höchstsatz (€) |
|---|---|---|
| Homöopathische Erstanamnese (mindestens 1 Stunde) | 15,40 | 41,00 |
| Akupunktur (Nadelstichtechnik) | 10,30 | 26,00 |
| Chiropraktische Behandlung | 10,50 | 18,00 |
| Osteopathische Behandlung der Wirbelsäule | 15,40 | 26,00 |
| Kneipp-Wickel | 10,50 | 31,00 |
Ein Heilpraktiker-Termin kostet je nach Methode und Dauer typischerweise zwischen 30 und 100 Euro. Was davon Ihre PKV trägt, hängt von Erstattungsquote und Jahreshöchstbetrag ab. Eine Erstattung nach dem Hufelandverzeichnis ist für Versicherte in der Regel günstiger als nach dem alten GebüH-Rahmen (Quelle: Hufelandverzeichnis, HanseMerkur).
Was zahlt mein Tarif konkret?
Was Ihr Tarif konkret zahlt, lässt sich nur an Ihrem Bedingungswerk ablesen — nicht an einer allgemeinen Tabelle. Genau hier steigen viele Interessenten aus, weil die Werbeprospekte „Naturheilverfahren inklusive“ versprechen, die maßgebliche Klausel aber im Kleingedruckten steht.
Experten-Tipp:
Vergessen Sie die GebüH-Tabelle — entscheidend ist eine einzige Klausel
„Viele vergleichen vor dem Termin die GebüH-Sätze. Das führt in die Irre: Das Gebührenverzeichnis zeigt nur, was der Heilpraktiker verlangen darf — nie, was Ihre PKV erstattet. Suchen Sie im Bedingungswerk gezielt die Naturheilkunde-Klausel und lesen Sie drei Werte: Erstattungsquote, Jahreshöchstbetrag und Staffelung in den ersten Jahren. Diese drei bestimmen, was bei Ihnen ankommt.“
So erfahren Sie, was Ihr PKV-Tarif bei Naturheilkunde zahlt
Sie wollen schwarz auf weiß wissen, was im Behandlungsfall bei Ihnen ankommt? Wir lesen Ihr bestehendes oder geplantes Bedingungswerk für Sie aus und sagen Ihnen, welche Heilpraktikerleistungen zu welchem Anteil erstattet werden. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen, und die Prüfung ist für Sie kostenfrei.
- Klartext zu Erstattungsquote und Jahreshöchstbetrag
- Prüfung, ob eine Schulmedizinklausel enthalten ist
- Persönlicher Ansprechpartner statt anonymer Tabelle
Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Für wen lohnt sie sich?
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für gesetzlich Versicherte und für Privatversicherte, deren Tarif Naturheilverfahren nur schwach abdeckt. Sie übernimmt einen festgelegten Anteil der Kosten für Heilpraktiker- und Naturheilbehandlungen — oft 75 bis 100 Prozent bis zu einem Jahreshöchstbetrag.
Für gesetzlich Versicherte ist die Zusatzversicherung der wichtigste Hebel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt alternative Methoden nur in engen Ausnahmen, eine ambulante Zusatzversicherung mit Heilpraktiker-Baustein schließt diese Lücke. So bekommen Sie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie weitgehend erstattet, ohne komplett in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Zusatzversicherung oder PKV-Vollversicherung?
Die Zusatzversicherung ergänzt einen bestehenden Schutz, die PKV-Vollversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig. Wer ohnehin über einen Wechsel in die PKV nachdenkt, sollte den Heilpraktiker-Schutz dort direkt mitvergleichen. Wer in der GKV bleiben will oder muss, fährt mit der Zusatzversicherung als Brücke meist besser.
Welcher der drei Wege zu Ihnen passt, hängt vor allem von Ihrem Versicherungsstatus und Ihrem Bedarf an Naturheilkunde ab. Die folgende Tabelle stellt gesetzliche Krankenversicherung, PKV-Vollversicherung und Heilpraktiker-Zusatzversicherung direkt gegenüber.
| Kriterium | Gesetzliche Krankenversicherung | PKV-Vollversicherung | Heilpraktiker-Zusatzversicherung |
|---|---|---|---|
| Erstattung Naturheilkunde | Nur enge Ausnahmen (zum Beispiel ärztliche Akupunktur bei Knie- oder Rückenschmerzen) | Je nach Tarif breiter Schutz, abhängig vom Bedingungswerk | Festgelegter Anteil der Heilpraktiker- und Naturheilkosten |
| Typische Erstattungsquote | 0 % (außer Ausnahmen) | 50, 75 oder 100 % laut Tarif | Oft 75 bis 100 % |
| Jahreshöchstbetrag | Nicht relevant | Tarifabhängig, oft gestaffelt | Meist gedeckelt, tarifabhängig |
| Für wen geeignet | Wer nur selten alternative Methoden nutzt | Wer ohnehin in die PKV wechselt und Naturheilkunde mitabsichern will | Gesetzlich Versicherte und PKV-Versicherte mit schwachem Naturheilkunde-Schutz |
Auch der Basistarif und der Standardtarif der PKV bieten in der Regel keinen Heilpraktiker-Schutz (Quelle: PKV). Wer auf alternative Heilmethoden Wert legt, sollte das also aktiv in die Tarifwahl einbeziehen — egal ob über die Vollversicherung oder eine Zusatzversicherung. Welche Zusatzversicherung Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie wirklich zuverlässig erstattet, zeigt sich erst im direkten Vergleich der Bedingungen. Wir übernehmen diesen Vergleich für Sie und schlagen Ihnen passende Tarife vor.
Experten-Tipp:
Wegen Naturheilkunde in die PKV-Vollversicherung zu wechseln, ist selten der beste Weg
„Wer nur wegen Akupunktur und Osteopathie über einen kompletten PKV-Wechsel nachdenkt, schießt oft übers Ziel hinaus. Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung deckt genau diesen Bedarf — ohne dass Sie Ihren GKV-Schutz aufgeben oder sich an höhere Beiträge im Alter binden. Mein Rat: Wechseln Sie nur dann voll, wenn auch andere Leistungen den Schritt tragen. Für reine Naturheilkunde reicht meist die Zusatzlösung.“
Was tun, wenn die PKV nicht zahlt?
Wenn die PKV eine alternative Behandlung nicht erstatten will, ist die wichtigste Absicherung die Kostenübernahmeerklärung, die Sie vor Behandlungsbeginn einholen. Sie hält schriftlich fest, welche Methode in welcher Höhe erstattet wird — und ist im Streitfall ein belastbares Beweismittel. Eine mündliche Zusage am Telefon ist dagegen schwer durchsetzbar.
Kommt es dennoch zur Ablehnung, müssen Sie diese nicht hinnehmen. Sie können der Leistungsablehnung schriftlich widersprechen und die Begründung des Versicherers anfordern. Häufig geht es um die Frage der medizinischen Notwendigkeit oder um eine angeblich überhöhte Honorarvereinbarung des Behandlers.
Experten-Tipp:
Die erste Rechnung einzureichen und auf Erstattung zu hoffen, ist der teuerste Weg
„Viele reichen die Behandlung ein und warten ab. Bei alternativen Methoden ist das riskant — der Versicherer prüft medizinische Notwendigkeit und Honorarhöhe oft kritisch. Holen Sie vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung ein. Sie ist im Streitfall ein belastbares Beweismittel, das eine mündliche Zusage nie ersetzen kann. Lehnt der Versicherer trotzdem ab, widersprechen Sie schriftlich und fordern die Begründung an.“
Beihilfe und alternative Heilmethoden für Beamte
Beamte profitieren bei alternativen Heilmethoden doppelt: Die Beihilfe erstattet Heilpraktikerleistungen nach eigenen Beihilfesätzen, der ergänzende PKV-Tarif deckt den Rest. Im GebüH gibt es dafür sogar eine eigene Spalte „Beihilfe“, deren Sätze teils über den PKV-Sätzen liegen (Quelle: GebüH-Übersicht).
Der häufigste Fehler
Beihilfe und PKV-Tarif sind nicht aufeinander abgestimmt. Die Beihilfe übernimmt einen festen Anteil — aber nur, wenn der ergänzende Beihilfetarif genau die verbleibende Lücke schließt. Stimmen beide nicht überein, zahlen Beamte bei Naturheilverfahren unnötig aus eigener Tasche.
Experten-Tipp 4:
Der günstigste Beihilfetarif ist für Naturheilkunde oft die teuerste Wahl
„Beamte achten beim Beihilfetarif gern auf den niedrigsten Beitrag. Bei Naturheilverfahren rächt sich das: Die Beihilfe zahlt nur einen festen Anteil — schließt der Tarif die verbleibende Lücke nicht passgenau, zahlen Sie bei jeder Heilpraktiker-Rechnung drauf. Gleichen Sie Beihilfesätze und Tarifquote Leistung für Leistung ab. So senken Sie Ihren Eigenanteil bei Naturheilkunde spürbar.“
Worauf vor dem Vertragsabschluss achten?
Wer Wert auf alternative Heilmethoden legt, muss dieses Kriterium früh in den Tarifvergleich einbeziehen — denn die Unterschiede zwischen den Anbietern sind groß. Entscheidend ist nicht die Tarifüberschrift, sondern die konkrete Klausel im Bedingungswerk: Welche Methoden sind versichert, wie hoch ist die Erstattungsquote, gibt es einen Jahreshöchstbetrag und eine Schulmedizinklausel?
Prüfen Sie vor dem Abschluss diese vier Punkte
- Erstattungsquote in Prozent (zum Beispiel 75 oder 100 Prozent)
- Jahreshöchstbetrag und mögliche Staffelung in den ersten Jahren
- Vorhandensein einer Schulmedizinklausel
- Erstattung nach Hufelandverzeichnis statt nur nach GebüH
Was passiert mit einer laufenden Behandlung beim PKV-Wechsel?
Wenn Sie bereits in alternativer Behandlung sind und in die PKV wechseln, sollten Sie vorab klären, ob die neue Versicherung diese Behandlung weiter trägt. Manche Versicherer reagieren flexibel, wenn die Therapie bisher gute Fortschritte gezeigt hat. Wichtig ist außerdem die Frage nach Wartezeiten: Einige Tarife sehen für Heilpraktikerleistungen eine Wartezeit vor, bevor sie zahlen.
Holen Sie deshalb vor jeder größeren Behandlung — und erst recht vor einem Tarifwechsel — eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung ein. So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, wenn der Versicherer eine Methode anders bewertet als erwartet.
Die passende Heilpraktiker-Zusatzversicherung finden
Sie sind gesetzlich versichert oder Ihr PKV-Tarif deckt Naturheilkunde nur schwach ab? Wir finden für Sie eine Zusatzversicherung, die Akupunktur, Osteopathie und weitere Naturheilverfahren zuverlässig erstattet — passend zu Ihrem Bedarf und Budget. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen, unsere Beratung kostet Sie nichts.
- Vergleich der Erstattungsquoten und Jahreshöchstbeträge
- Achten auf Wartezeiten und versicherte Methoden
- Brücke für GKV-Versicherte ohne Wechsel in die PKV
Häufige Fragen zu alternativen Heilmethoden in der PKV
Wie erstattet die PKV eine Akupunktur?
Viele PKV-Tarife erstatten eine Akupunktur – vorausgesetzt, sie ist medizinisch notwendig, etwa bei chronischen Schmerzen oder Migräne. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt von Ihrer Erstattungsquote und dem Jahreshöchstbetrag ab. Eine Akupunktur beim Arzt wird oft zu 100 Prozent getragen, eine reine Wohlfühl-Anwendung ohne Krankheitsbezug dagegen nicht. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ärztliche Akupunktur nur bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Kniegelenksarthrose.
Was kostet ein Heilpraktiker pro Sitzung?
Ein Heilpraktiker-Termin kostet je nach Methode und Dauer typischerweise zwischen 30 und 100 Euro. Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, das pro Leistung eine Honorarspanne mit Mindest- und Höchstsatz vorgibt. Eine homöopathische Erstanamnese liegt darin zum Beispiel zwischen 15,40 und 41 Euro. Was davon Ihre PKV trägt, richtet sich nicht nach dem Honorar des Heilpraktikers, sondern allein nach Ihrem Tarif.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Heilpraktiker?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Sie übernimmt alternative Methoden nur in engen Ausnahmen, etwa ärztliche Akupunktur bei bestimmten chronischen Schmerzen. Wer gesetzlich versichert ist und regelmäßig zum Heilpraktiker geht, schließt diese Lücke am besten über eine ambulante Zusatzversicherung mit Heilpraktiker-Baustein. So bekommen Sie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie weitgehend erstattet, ohne komplett in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Was sind die häufigsten alternativen Heilmethoden?
Zu den am häufigsten genutzten alternativen Heilmethoden zählen Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie und die Pflanzenheilkunde (Phytotherapie). Weit verbreitet sind außerdem die Traditionelle Chinesische Medizin, Schüßler-Salze, Ayurveda, die Neuraltherapie und die anthroposophische Medizin. Welche dieser Methoden Ihre private Krankenversicherung erstattet, hängt vom Bedingungswerk ab – manche Tarife decken das gesamte Spektrum, andere nur einzelne Verfahren.
Wie wird Homöopathie von der privaten Krankenversicherung erstattet?
Ob Homöopathie erstattet wird, entscheidet allein Ihr PKV-Tarif. Viele Tarife übernehmen homöopathische Behandlungen weiterhin, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – oft zu 50, 75 oder 100 Prozent bis zu einem Jahreshöchstbetrag. Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse, die ihre Leistungen für Homöopathie zunehmend einschränkt, richtet sich die PKV-Erstattung nach dem vereinbarten Bedingungswerk. Ein tragfähiger wissenschaftlicher Wirknachweis über den Placeboeffekt hinaus fehlt zwar — die Kostenübernahme ist davon aber unabhängig und steht im Tarif.
Wann lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung wirklich?
Das hängt davon ab, wie oft Sie alternative Heilmethoden nutzen und wie gut Ihr bestehender Schutz ist. Für gesetzlich Versicherte lohnt sie sich fast immer, weil die Kasse Heilpraktikerleistungen kaum übernimmt. Wer zum Beispiel mehrmals im Jahr zur Osteopathie oder Akupunktur geht, hat den Beitrag oft schnell wieder drin. Für Privatversicherte ist sie vor allem dann sinnvoll, wenn der eigene Tarif Naturheilverfahren nur schwach abdeckt.
Welche alternativen Heilmethoden helfen bei Arthrose?
Bei Arthrose kommen häufig Akupunktur, Osteopathie und Phytotherapie zum Einsatz, um Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit zu unterstützen. Die ärztliche Akupunktur bei Kniegelenksarthrose ist sogar eine der wenigen alternativen Methoden, die auch die gesetzliche Krankenkasse zahlt. In der PKV ist die Erstattung breiter – entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit und die Klausel zu Naturheilverfahren in Ihrem Tarif. Alternative Methoden ersetzen die ärztliche Behandlung dabei nicht, sondern ergänzen sie.
Welche alternativen Heilmethoden gibt es bei Allergien und Heuschnupfen?
Bei Allergien und Heuschnupfen setzen viele Behandler auf Akupunktur, Eigenbluttherapie oder pflanzliche Mittel der Phytotherapie. Wie wirksam diese Verfahren sind, ist wissenschaftlich unterschiedlich belegt. Für die Erstattung durch die private Krankenversicherung kommt es darauf an, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist und Ihr Tarif die jeweilige Methode abdeckt.
Welche alternativen Heilmethoden gibt es bei Tinnitus oder psychischen Beschwerden?
Bei Tinnitus werden oft Akupunktur, Neuraltherapie und Entspannungsverfahren eingesetzt, bei psychischen Beschwerden wie leichten depressiven Verstimmungen kommt häufig die Phytotherapie mit Johanniskraut oder Baldrian zum Einsatz. Ob die PKV solche Behandlungen trägt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und Ihrem Tarif ab.
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