Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung für Polizeivollzugsbeamte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Polizisten sollten sich für den Fall einer Vollzugsdienstunfähigkeit absichern, da es sonst zu einer größeren Versorgungslücke kommen kann.
  • Viele Versicherer bieten Produkte speziell für Polizisten an.
  • Eine normale Berufs­unfähigkeits­versicherung genügt Polizisten nicht – es muss eine PDU-Klausel enthalten sein.

Das erwartet Sie hier

Wie sich Vollzugsdienstunfähigkeit für Polizisten auswirkt und wie Sie sich mit einer Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung für Polizeibeamte effektiv für diesen Fall absichern.

Inhalt dieser Seite
  1. Polizeidienstunfähigkeit
  2. Gründe für Polizeidienstunfähigkeit
  3. PDU Klausel
  4. Polizeivollzugsbeamte als besondere Beamtengruppe
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Polizeidienstunfähigkeit

Besonderheiten und Versicherungsbedarf

Die Dienstunfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten nennt man Polizeidienstunfähigkeit (PDU) – quasi eine Art Berufs­unfähigkeits­versicherung für die Polizei, nur spezifischer. Auch wenn der wichtige Wortbestandteil “Vollzug” hier fehlt, handelt es sich dennoch um eine Form der Vollzugsdienstunfähigkeit. Polizisten sind mit einer normalen Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht ausreichend abgesichert, weil es möglich ist, vollzugsdienstunfähig zu sein, ohne das die dafür verantwortliche Einschränkung den Kriterien für Berufs­unfähigkeit genügt.

Darum ist es wichtig, eine PDU-Versicherung – also eine Berufs- bzw. Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung mit einer PDU-Klausel – abzuschließen.

Wann sind Polizeivollzugsbeamte dienstunfähig?

Die Definition von Polizeidienstunfähigkeit findet sich im gleichlautenden § 4 Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG). Laut Gesetz sind Polizeivollzugsbeamte dienstunfähig, wenn sie den „besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst“ nicht mehr entsprechen können.

Wer nur vorübergehend außer Gefecht gesetzt ist, gilt als dienstunfähig im Sinne des BPolBG, wenn innerhalb von zwei Jahren keine vollständige Genesung erwartbar ist. Ausgenommen sind Beamte auf Lebenszeit, deren Funktion nicht mehr permanent besagte besondere gesundheitliche Anforderungen stellt. Die Definition der Polizeidienstunfähigkeit aus dem Bundesgesetz wird von den Landesgesetzen im Wortlaut übernommen.

Feststellung der Dienstunfähigkeit

Die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstvorgesetzten. Dies kann nur auf der Grundlage eines Gutachtens des Amtsarztes bzw. eines beamteten Arztes geschehen. Für Vollzugsbeamte der Bundespolizei erstellt ein beamteter Bundespolizeiarzt dieses Gutachten.


Versetzung in den Ruhestand

Wird bei Polizeivollzugsbeamten die Vollzugsdienstunfähigkeit festgestellt, entscheidet der Dienstherr über die Versetzung in den Ruhestand. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden aus dem Dienst entlassen. Sollte ausschließlich die Vollzugsdienstunfähigkeit festgestellt werden, können Polizeivollzugsbeamte in den Innendienst versetzt werden.

Gerade, wer noch nicht viele Dienstjahre hinter sich hat, sollte sich gegen eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand absichern. Wer noch nicht verbeamtet war, verliert seine Versorgungsansprüche und die gesetzliche Renten­versicherung zahlt nur bei einer größeren Erwerbsminderung. Beamte auf Probe haben nur dann einen Versorgungsanspruch, wenn Ihre Vollzugsdienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückgeht. Doch selbst Beamte auf Lebenszeit, die bereits nach wenigen Jahren mit der Arbeit aufhören müssen, müssen mit einem sehr niedrigen Ruhegehalt rechnen.


Besondere Altersgrenzen für Polizeivollzugsbeamte

In den einzelnen Bundesländern sind die Altersgrenzen für Polizeivollzugsbeamte unterschiedlich geregelt. Für Polizeivollzugsbeamte des Bundes findet sich die entsprechende Regelung in § 5 BPolBG.

Zwar haben die Bundesländer in ihren Regelungen die allgemeinen Bestimmungen des Bundes übernommen. Die 16 Landesbeamtengesetze passen die Details aber ihren eigenen Anforderungen an. So ist es dem Gesetzgeber eines Bundeslandes überlassen, die Altersgrenzen der Vollzugsbeamten der jeweiligen Landespolizei selbst zu regeln. Ein Motiv hinter abweichenden Altersgrenzen kann die Haushaltslage eines Bundeslandes sein. Zum Beispiel um die Zahlung von Pensionsansprüchen zeitlich zu verschieben.

Beispiel für Regelungen der Länder: Berlin und Brandenburg

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Für das Land Berlin gibt es eine für alle Beamten geltende absolute Altersgrenze von 68 Jahren (§ 38 Landesbeamtengesetz Berlin). Im Fall von Polizeivollzugsbeamten im Dienst des Landes Berlin liegt die Altersgrenze bei 61 Jahren für den mittleren Dienst und bei 62 Jahren für den gehobenen Dienst. Wurde die Laufbahnbefähigung im Aufstieg erlangt, liegt die Altersgrenze in Berlin für den höheren Dienst bei 63 Jahren.

Anders ist es für Polizeivollzugsbeamte (auf Lebenszeit) im Land Brandenburg geregelt. Dort liegt die Altersgrenze bei 62 Jahren für den mittleren Dienst, bei 64 Jahren für den gehobenen Dienst und bei 65 Jahren für den höheren Dienst. Im brandenburgischen Landesbeamtengesetz wird zudem die Altersgrenze für bestimmte Tätigkeiten um bis zu 24 Monate abgesenkt. (§ 110 Landesbeamtengesetz Brandenburg)

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Gründe für Polizeidienstunfähigkeit

Nicht nur körperliche Gründe zählen

Polizeivollzugsbeamte müssen im Einsatz oft in kürzester Zeit gewichtige Entscheidungen treffen können. Verletzungen oder Erkrankungen, welche die Fähigkeit dazu beeinträchtigen, genügen für eine Polizeidienstunfähigkeit. Dazu gehören zum Beispiel Beeinträchtigungen, die es dem Polizeivollzugsbeamten nicht mehr erlauben, in brenzligen Situationen Zurückhaltung zu üben und die Lage zu deeskalieren. Aber auch das rechtzeitige Erkennen von Gefahren schützt vor schädlichen Folgen und darf daher nicht durch den gesundheitlichen Zustand des Beamten erschwert bzw. behindert werden.

Zu den Gründen für eine Polizeidienstunfähigkeit gehören somit sämtliche körperlichen und psychischen Erkrankungen, Verletzungen und sonstige Einschränkungen, die es Betroffenen nicht länger erlauben, im Vollzugdienst verwendet zu werden. Das kann ebenso diejenigen treffen, die sich noch in der Ausbildung zum Polizeivollzugsdienst befinden.


Typische Gründe für Dienstunfähigkeit

Die Ursachen können im Dienst selbst liegen, der bei Polizeivollzugsbeamten stets besonderen Risiken unterliegt. Aber auch Dienstunfälle, zum Beispiel durch die Fehlfunktion eines Einsatzmittels, kommen als Ursachen in Frage. Besondere Stressmomente können dazu führen, dass die psychische Belastungsgrenze überschritten wird.

Beispiele für psychische Gründe einer Polizeidienstunfähigkeit:
  • posttraumatische Belastungsstörung (PTBS, engl. PTSD)
  • Depression
  • Schlafstörungen
  • starke Schwierigkeiten im sozialen Umgang
Beispiele für körperliche Gründe einer Polizeidienstunfähigkeit:
  • chronische Schmerzen
  • Gelenk­entzündung
  • Diabeteserkrankung

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PDU-Klausel

Eine wichtige Klausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wie für alle Vollzugsbeamten gilt auch für Beamte des Polizeivollzugs, dass sie ihre Absicherung gegen Vollzugsdienstunfähigkeit als Klausel einer Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen. Einzelne Verträge, die nur vor den finanziellen Folgen der Vollzugsdienstunfähigkeit schützen, gibt es nicht. Die Versicherten profitieren somit von einem vollumfänglichen Schutz. Von der Berufs­unfähigkeit, über die Dienstunfähigkeit bis zur Polizeidienstunfähigkeit bzw. Vollzugsdienstunfähigkeit.


Darauf sollten Sie auch achten

Achten Sie auch auf die Obergrenze bei der Auszahlung der Vollzugdienstunfähigkeits­versicherung (maximal 1.250 Euro pro Monat, andernfalls werden die Auszahlungen auf das Ruhegehalt angerechnet) und nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Versorgungslücke im Versicherungsfall zu berechnen, um sicherzugehen, dass sie ausreichend versichert sind. Unser Maklerteam unterstützt Sie gerne dabei.

Polizeivollzugsbeamte als besondere Beamtengruppe

Welche Regelungen gelten?

Man spricht sowohl auf Länder- wie auch auf Bundesebene von Polizeivollzugsbeamten (PVB abgekürzt). Polizeivollzugsbeamte des Bundes sind im gesamten Bundesgebiet tätig und unterliegen dem Bundespolizeigesetz. Für ihre Kollegen im Dienst der einzelnen Länder gelten die jeweiligen spezifischen Regelungen ihres Einsatzgebietes. Zu den Unterschieden gehören vor allem die abweichenden Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche sowie die Bestimmungen zur Altersgrenze.


Unterschiede zu anderen Beamten

In aller Regel treten Polizeivollzugsbeamte uniformiert auf. Eine der Ausnahmen bilden die Kriminalpolizeien – sprich das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter (LKA). Diese Vollzugsbeamten tragen keine Uniform. Polizeivollzugsbeamte unterscheiden sich von anderen Mitarbeitern der Polizeien in Deutschland dadurch, dass sie zur Anwendung von Gewalt befugt sind. Von anderen Vollzugsbeamten unterscheiden sie sich wiederum dadurch, dass sie polizeiliche Aufgaben wahrnehmen.


Definition: Polizeivollzugsbeamte

In § 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG) ist der Begriff des Polizeivollzugsbeamten definiert. Das BPolBG erstreckt sich somit auf alle Beamte, die mit polizeilichen Aufgaben betraut und zur Anwendung von unmittelbarem Zwang befugt sind. Als unmittelbaren Zwang, wie er für Vollzugsbeamte des Bundes laut § 2 UZwG definiert ist, gilt “die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.”

Polizeivollzugsbeamte des Bundes zählen zu den in § 6 UZwG aufgeführten Gruppen der Vollzugsbeamten des Bundes.

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Die häufigsten Fragen zur Polizeidienstunfähigkeits­versicherung

Was ist Vollzugsdienstunfähigkeit?

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Vollzugsdienstunfähigkeit besteht, wenn man den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr entsprechen kann und sich dies voraussichtlich nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre ändern wird. Beamte auf Lebenszeit, die als vollzugsdienstunfähig eingestuft werden und denen keine anderen Aufgaben übertragen werden können, werden in den vorzeitigen Ruhestand geschickt und erhalten ein Ruhegehalt.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufs­unfähigkeit?

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Von Berufs­unfähigkeit ist die Rede, wenn Angestellte oder Selbständige ihre Tätigkeit nicht länger ausüben können. Bei Beamten spricht man von Dienstunfähigkeit.

Welche Versicherungen braucht man als Polizist?

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Wer bei der Polizei arbeitet, braucht wie alle Menschen eine Kranken­versicherung. Da es sich bei Polizisten um Beamte bzw. Anwärter handelt, brauchen sie eine beihilfe- oder heilfürsorgekonforme Kranken- und Pflege­versicherung. Darüber hinaus empfehlen sich eine Dienstunfähigkeits­versicherung mit spezieller Dienstunfähigkeits­klausel (PDU-Klausel) und eine Dienst­haftpflicht­versicherung.

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Katharina Burnus
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