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Wie die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung funktioniert und wie sie Ihnen hilft, Geld zu sparen.
Inhalt dieser SeiteBeitragsrückerstattung in der PKV
Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden dann zurückerstattet, wenn das Versicherungsunternehmen Überschüsse erwirtschaftet, beispielsweise wenn die Kosten der privaten Krankenversicherung niedriger ausfallen als ursprünglich angenommen. Diese Überschüsse werden daraufhin in Form einer „Rückstellung für Beitragsentlastungen“ (RfB) gesammelt. Die erwirtschaftete Summe können Versicherungen dann nutzen, um ihre Leistungen zu verbessern, ihre Beiträge anzupassen oder ein Teil des Geldes bar an ihre Kunden auszahlen.
Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung
Rückerstattung erhalten u.a. diejenigen, die ein Jahr lang keine Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht haben. Ausgenommen sind häufig Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem dürfen keine Beitragsrückstände bestehen.
Formen der Beitragsrückerstattung
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Rückerstattung. Die jeweilige Form wird in den Vertragsbedingungen Ihres PKV-Tarifs festgehalten.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist vom Geschäftsergebnis des Versicherers abhängig. Sie ist daher in ihrer Höhe vom Unternehmenserfolg abhängig.
Erfolgsunabhängige (garantierte) Beitragsrückerstattung
Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung leistet, wenn der Versicherte in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat, sofern dies in den Vertragsbedingungen festgelegt wurde. Häufig wird diese Form der Beitragsrückerstattung auch als „garantierte“ Rückerstattung bezeichnet, da sie unabhängig vom Erfolg des Unternehmens ausgezahlt wird. Mittlerweile bieten aber nur noch wenige Versicherungsunternehmen eine garantierte Beitragsrückerstattung an.
Nettoverzinsung in der PKV
Unter der Nettoverzinsung versteht man jene Verzinsung, welche die Versicherung innerhalb eines Geschäftsjahres durch seine Kapitalanlagen nach Abzug der Anlagekosten erzielt hat. Die Zinsergebnisse der privaten Krankenversicherung führen dazu, dass der Versicherte einen niedrigeren Beitrag aufbringen muss, da die Zinsen wie Beiträge behandelt werden.
Beitragsrückerstattung – Wie viel zahlt die PKV zurück?
Wie hoch die Rückzahlungen ausfallen, hängt von der jeweiligen privaten Krankenversicherung ab. Sie wird in jedem Geschäftsjahr neu beschlossen. So kann es vorkommen, dass Privatversicherte in einem Jahr sechs Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen, in einem anderen Jahr hingegen nur die Beiträge für zwei Monate.
Manche Versicherer legen statt einer Anzahl an Monatsbeiträgen einen Prozentsatz fest. So bekommt man beispielsweise 15 Prozent seiner Jahresbeiträge zurück. Wiederum andere Versicherer gestalten ihre Tarife so, dass nur für bestimmte Bausteine der PKV eine Beitragsrückerstattung erfolgt. Die Beiträge werden immer für das vergangene Jahr rückerstattet.
Beispiel: So viel können Sie zurückerstattet bekommen
Monatlicher Beitrag | Jahresbeitrag gesamt | Rückerstattung am Jahresende |
---|---|---|
120 € | 1.440 € | 360 € |
350 € | 4.200 € | 1.050 € |
600 € | 7.200 € | 1.800 € |
Beitragsrückerstattungen steigen mit jedem Jahr ohne eingereichte Rechnungen
Wer über mehrere Jahre hinweg nur Vorsorgeleistungen in Anspruch nimmt, bekommt unter Umständen besonders viel Geld zurück. Bei einer Versicherung steigern sich die Rückerstattungen mit jedem Jahr ohne eingereichte Rechnungen um 5 Prozent. Maximal können Kunden 50 Prozent ihrer eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückerhalten. Für einen Beispielkunden, der monatlich 500 Euro, also 6.000 Euro pro Jahr bezahlt, sieht das z.B. wie folgt aus:
- 1. Jahr: Rückerstattung von 15% des Jahresbeitrags – 900 Euro
- 2. Jahr: Rückerstattung von 20% des Jahresbeitrags – 1.200 Euro
- 3. Jahr: Rückerstattung von 25% des Jahresbeitrags – 1.500 Euro
- 4. Jahr: Rückerstattung von 30% des Jahresbeitrags – 1.800 Euro
So gehen Sie vor
- Wenn Sie innerhalb eines Versicherungsjahres zum Arzt gehen oder andere Behandlungen durchführen lassen, dann überlegen Sie, ob Sie die Kosten nicht einfach selbst tragen.
- Für den Versicherer gilt das Datum, an welchem die Behandlung stattfand oder Medikamente und Co. bestellt wurden.
- Haben Sie Rechnungen, die Behandlungen über zwei Jahre betreffen, dann können Sie in den meisten Fällen jene Leistung markieren, die nicht erstattet werden soll.
- Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem PKV-Versicherer einen Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Beiträge rückerstattet bekommen.
- Die Rückerstattung bekommen Sie in der Regel auf Ihr Konto ausgezahlt.
PKV-Beitragsrückerstattung 2020
Wie viel die Versicherer an Beitragsrückerstattungen an ihre Versicherten zurückzahlen, ist oftmals öffentlich einsehbar. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Beitragsrückerstattungen einiger Anbieter im Jahr 2020.
Anbieter | Summe der Rückerstattung | Durchschnittliche Rückerstattung |
---|---|---|
Allianz | 123,4 Millionen Euro | 30 – 50 Prozent des Jahresbeitrags |
Debeka | 260 Millionen Euro | 2,5 Monatsbeiträge |
Signal Iduna | 130 Millionen Euro | 2,5 Monatsbeiträge |
Continentale | 130 Millionen Euro | Bis zu 6 Monatsbeiträgen |
Barmenia | 63,5 Millionen Euro | Bis zu 3 Monatsbeiträgen |
Inter | 34,6 Millionen Euro | Bis zu 4 Monatsbeiträgen |
Gothaer | 28,1 Millionen Euro | Bis zu 6 Monatsbeiträgen |
Alle Anbieter der privaten Krankenversicherung im Überblick
Beitragsrückerstattung über die Steuer
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung kann man in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Allerdings müssen die Beitragsrückerstattungen in der Steuererklärung mit den Beitragszahlungen verrechnet werden. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Einkommensteuer nämlich nur Versicherungsbeiträge mit denen der Versicherte auch endgültig belastet worden ist. Bei der Beitragsrückerstattung muss also bedacht werden, dass sie die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit verringert. Wie die Beiträge zur PKV in der Steuer behandelt werden, erfahren Sie hier:
PKV-Beitragsrückerstattung bei Kündigung
Wer seinen bestehenden PKV-Tarif kündigt oder das Versicherungsunternehmen wechselt, verliert seinen Anspruch auf mögliche Beitragsrückerstattungen. Grund dafür ist, dass es sich bei Rückerstattungen um keine garantierte Leistung handelt, sondern selbige für jedes Jahr neu festgelegt werden. Eine Kündigung verwirkt damit die Beitragsrückerstattung für das aktuelle Jahr, auch anteilige Zahlungen sind nicht Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen! Bei einem PKV-Wechsel müssen Versicherungsnehmer dementsprechend wieder von vorne anfangen und neue erstattungsfreie Jahre für die Beitragsrückerstattung aufbauen.
Was Sie sonst noch bei einer Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung beachten sollten, haben wir Ihnen hier zusammengefasst, inklusive einer Musterkündigung:
Kündigung der privaten Krankenversicherung
Fazit
Hat man im Versicherungsjahr keine Rechnungen bei seinem privaten Krankenversicherer eingereicht, kann man mit einer Beitragsrückerstattung rechnen.
Dies ist quasi die Belohnung der Versicherer an den Versicherten, dass Verwaltungskosten durch die Nicht-Bearbeitung von Rechnungen eingespart werden konnten und der PKV-Versicherer keine Leistungen auszahlen musste. Somit kann es sich durchaus lohnen, kleine Behandlungskosten bzw. niedrige Rechnungen selbst zu zahlen, ohne sie beim Versicherer einzureichen.
Die häufigsten Fragen zur Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung
Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Eine Beitragsrückerstattung ist in erster Linie eine erfolgsabhängige Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen. Der Versicherungsnehmer wird quasi an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens beteiligt.
Wann lohnt sich eine Beitragsrückerstattung?
Das Prinzip der Beitragsrückerstattung lohnt sich vor allem dann, wenn man im entsprechenden Jahr keine Rechnungen beim Versicherer eingereicht hat, das heißt keine Leistungen vom Versicherer in Anspruch genommen hat.
Wie funktioniert eine Beitragsrückerstattung?
Wenn Versicherte keine Rechnungen beim PKV-Versicherer einreichen (entweder, weil keine Krankheitskosten angefallen sind oder selbst beglichen wurden), dann muss der Versicherer keine „kleinen“ Fälle bearbeiten. Damit spart der Versicherer Verwaltungskosten. Als „Belohnung“ lässt er den Versicherungsnehmer am Erfolg des Unternehmens teilhaben und zahlt einen Teil seiner Beiträge aus den erwirtschafteten Überschüssen zurück.
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