Private Kranken­versicherung – Typische Schadensfälle

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kunden der privaten Kranken­versicherung haben je nach Tarif Zugang zu ausgezeichneter Versorgung im Krankheits­fall.
  • Bei besonders teuren oder ungewöhnlichen Behandlungen sollte die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn von der Versicherung bestätigt werden.
  • Wenn man z.B. Zahnersatz braucht oder sich die Augen lasern lassen möchte, macht die private Kranken­versicherung den Unterschied – wer privat versichert ist, spart unter Umständen mehrere tausend Euro.

Das erwartet Sie hier

Was Sie im Krankheits­fall tun sollten, welche Kosten die private Kranken­versicherung für Sie übernimmt und wie sie dabei im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung abschneidet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun im Schadensfall?
  2. Schadensfall 1: Zahnersatz
  3. Schadensfall 2: Blinddarmoperation
  4. Schadensfall 3: Augenlasern

Verhalten im Schadensfall

Medizinische Notwendigkeit

Private Kranken­versicherungen zahlen für eine Vielzahl von Behandlungen – allerdings ist es immer wieder gut möglich, dass sie nicht einer Meinung mit dem behandelnden Arzt sind und eine verschriebene Behandlung nicht als medizinisch notwendig einstufen. In diesem Fall können sie die Zahlung verweigern.

Heil- und Kostenplan

Steht eine besondere Behandlung oder medizinische Anschaffung bevor, sollten Sie sich also rechtzeitig an Ihren PKV-Anbieter wenden. Dieser verlangt von Ihnen den Heil- und Kostenplan der bevorstehenden Leistung. Anhand dieses Kostenvoranschlags erfahren Sie, ob und wie weit ihr Versicherungsschutz die erwarteten Kosten abdeckt.

Rechnung

Im Schadensfall erhalten Patienten mit einer privaten Kranken­versicherung vom behandelnden Arzt bzw. vom Krankenhaus eine Rechnung. Alle medizinischen Rechnungen brauchen lediglich der privaten Kranken­versicherung zugeschickt werden. Daraufhin erfolgt die Erstattung der Kosten entsprechend der vereinbarten Leistungen.

Versicherung direkt kontaktieren

Sie haben Ihre private Kranken­versicherung über einen Versicherungs­makler abgeschlossen? In dem Fall treten Sie dennoch direkt mit Ihrem Versicherer in Kontakt. Schließlich soll die Kostenerstattung so schnell wie nur möglich erfolgen.

Typischer Schadensfall 1: Zahnersatz

Beispiel Zahnersatz

Herr Grunert ist Angestellter, 45 Jahre alt und besitzt eine private Kranken­versicherung. Durch eine Entzündung am Kiefer muss ihm ein Zahn entfernt und ersetzt werden. Die Kosten für Zahnersatz können schnell mehrere hundert bis tausend Euro hoch sein, je nachdem, um welche Art von Zahnersatz es sich handelt.


Kosten mit und ohne eine private Kranken­versicherung

Kosten in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Herr Grunert möchte seinen Zahn durch ein Titanimplantat ersetzen, also eine künstliche Zahnwurzel, auf die später eine Krone kann. Dieses Implantat kostet 2.600 Euro, an denen sich die gesetzliche Kranken­versicherung nicht beteiligt. Allerdings zahlt sie einen Zuschuss von 400 Euro für die Krone. Herr Grunert muss also 2.200 Euro selbst aufbringen.

Kosten in der privaten Kranken­versicherung

Herr Grunert hat mit seiner privaten Kranken­versicherung eine Übernahme von 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz vereinbart. Von den 2.600 Euro für das von ihm gewünschte Implantat muss er also nur 650 Euro zahlen, spart also eine vierstellige Summe gegenüber der gesetzlichen Versicherung.

Zahnersatz mit privater Kranken­versicherung

Je nachdem, welche Leistungen der Privatversicherte in seinem Tarif vereinbart hat, zahlt die private Kranken­versicherung mehr oder weniger viel für den Zahnersatz. In vielen Standardtarifen ist die Leistung für Implantate inbegriffen, der Versicherte muss so nur sehr wenig für seine neuen Zähne zahlen. Die PKV bezahlt im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung auch für sehr hochwertige Implantate aus dem Wunschmaterial, während die GKV lediglich anteilige Kosten für eine günstige Variante des Zahnersatzes zahlt.

Mehr zu Zahnbehandlungen in der PKV

Experten-Tipp:

„Die PKV übernimmt den Löwenanteil der Kosten für Zahnersatz. Vom Rechnungsbetrag werden prozentual die Kosten erstattet. Wie hoch der prozentuale Anteil ist, wird im Vertrag vereinbart. Bis zu 90% der Kosten können erstattet werden. Der Rest muss der Versicherte selbst übernehmen.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Typischer Schadensfall 2: Blinddarmoperation

Beispiel Blinddarm

Herr Hagen hat einen entzündeten Blinddarm und muss operiert werden. Seine Behandlung erfolgt stationär und er muss einige Tage im Krankenhaus bleiben.


Kosten der Blinddarm-OP mit und ohne private Kranken­versicherung

Kosten in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Herr Hagens gesetzliche Kranken­versicherung zahlt die gesamten Kosten der Blinddarmoperation (falls es eine offene Operation ist, etwa 3.600 Euro). Allerdings muss er für die vier Tage, die er im Krankenhaus verbringt, 40 Euro zahlen – 10 Euro pro Tag.

Am zweiten Tag merkt er, dass er sich im Mehrbettzimmer nicht wirklich erholen kann und möchte die Tage 3 und 4 lieber in einem Einzelzimmer verbringen. Diese Wahlleistung ist ihm 150 Euro pro Tag wert. Auch wenn er die eigentliche Behandlung nicht bezahlen musste, entstehen ihm am Ende doch Kosten von 340 Euro.

Kosten in der privaten Kranken­versicherung

Herr Hagens private Kranken­versicherung deckt neben der notwendigen medizinischen Versorgung auch Wahlleistungen ab: Er kann die vier Tage im Krankenhaus in einem Einzelzimmer verbringen und sich vom Chefarzt behandeln lassen. Dadurch entstehen ihm, sofern er keinen Selbstbehalt vereinbart hat, keine Kosten.

Stationäre Behandlung mit privater Kranken­versicherung

Je nach gewähltem Tarif stehen dem Privatversicherten verschiedene Leistungen der privaten Kranken­versicherung zur Verfügung. Im Wartezimmer muss der Versicherte meist nicht lange warten, bis er an der Reihe ist. In der Regel steht dem privatversicherten Patienten ein Team aus Experten für die medizinische Behandlung zur Verfügung. Viele Tarife beinhalten sogar die Behandlung durch den Chefarzt.

Der Patient liegt im Krankenhaus, je nach Tarif entweder in einem Zweibettzimmer oder in einem Einzelraum (in der gesetzlichen Kranken­versicherung müsste er sich höchstwahrscheinlich ein Zimmer mit anderen Patienten teilen und könnte sich nicht entscheiden, welcher Arzt ihn behandelt).

Mehr zur stationären Behandlung in der PKV

Typischer Schadensfall 3: Augenlasern

Beispiel

Herr Hagen möchte seine Sehschwäche per Laseroperation korrigieren lassen. Dieser Eingriff wird ambulant bei einem Augenarzt erledigt.


Kosten des Augenlaserns mit und ohne private Kranken­versicherung

Kosten in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Herr Hagens gesetzliche Kranken­versicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für eine Sehhilfe und auch die Kosten des Augenlaserns – 1.700 Euro pro Auge, also 3.400 Euro insgesamt – muss er selbst tragen.

Kosten in der privaten Kranken­versicherung

Herr Hagen hat in seinem Tarif vereinbart, dass eine Mindesterstattung von Sehhilfen in Höhe von 400 Euro erfolgt. In diesem Kostenrahmen bekommt Herr Hagen alle Leistungen bezüglich einer Sehhilfe erstattet. Darüber hinaus erstattet Herr Hagens private Kranken­versicherung für das Augenlasern einen Preis von bis zu 2.000 Euro pro Auge. Da er pro Auge nur 1.700 Euro zahlen muss, entstehen ihm keine Kosten.

Ambulante Behandlung mit privater Kranken­versicherung

Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt in den meisten Fällen weder die Kosten für eine Sehhilfe noch für die Korrektur der Augen durch eine Operation. Die Leistungen der privaten Krankenkasse hingegen unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif – wie hoch die Versicherungsbeiträge in verschiedenen Tarifen sind, erfahren Sie im Abschnitt „Kosten und Preise der privaten Kranken­versicherung“ auf unserer Hauptseite zum Thema PKV.

Viele private Kranken­versicherungen übernehmen mittlerweile auch die Kosten für eine Laser-Operation. Die aktuelle Rechtslage macht es möglich, dass Augen-Operationen immer öfter als medizinisch sinnvoll erachtet und daher von der privaten Kranken­versicherung übernommen werden.

Mehr zum Augenlasern in der PKV

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Katharina Burnus
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