Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Ehepartner über die private Krankenversicherung wissen sollten, was sie kostet und wie sie eine passende Versicherung finden.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Ehepartner über die private Krankenversicherung wissen?
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Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten für private Krankenversicherung erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Diese Experten stehen Ihnen auch persönlich zur Seite, wenn Sie eine individuelle Beratung zur privaten Krankenversicherung wünschen. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von privat versicherten Personen ebenfalls in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern können. Ob dies tatsächlich möglich ist, hängt von Ihrem Beruf und Einkommen ab. Ehepaare in der privaten Krankenversicherung profitieren von umfassenderen Leistungen, von günstigen Beiträgen gerade für junge, gesunde Menschen und, mit den entsprechenden Voraussetzungen, auch von Arbeitgeberzuschuss oder Beihilfe.
Mehr Infos: diese Voraussetzungen müssen Sie für die PKV erfüllen
Warum ist eine PKV gerade für Ehepartner sinnvoller als die GKV?
Warum sich die PKV für Ehepartner lohnt
Welche Ehepartner können sich in der PKV versichern?
Ehepartner ohne Einkommen
Sind Sie als Ehepartner eines Privatversicherten erwerbslos und beziehen kein Einkommen, können Sie in die PKV wechseln. Sie müssen dann einen eigenen Vertrag abschließen und monatliche Beiträge entrichten.
Alternativ können Sie sich freiwillig in der GKV versichern.
Geringfügig beschäftigte Ehepartner
Die Situation für geringfügig beschäftigte Ehepartner ist ähnlich wie bei Erwerbslosen. Der Wechsel in die PKV ist möglich. Geringfügig Beschäftigte dürfen nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen.
Selbständige Ehepartner
Sind Sie als Ehepartner hauptberuflich selbständig, können Sie frei zwischen GKV und PKV wählen. Eine Versicherungspflicht in der GKV besteht für Selbständige nicht.
Landwirte und Künstler sind eine Ausnahme. Für sie gilt trotz Selbständigkeit eine Versicherungspflicht. Sie können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln.
Angestellte Ehepartner
Sind Sie als Ehepartner versicherungspflichtig angestellt, sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern.
Nur wenn Ihr monatliches Brutto-Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist ein Wechsel in die PKV möglich. 2024 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro im Jahr oder bei 5.775 Euro im Monat.
Verbeamtete Ehepartner
Beamte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Über die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr zu einem bestimmten Prozentsatz an den Krankheitskosten der Beamten.
Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland und Familienstand. Bei verheirateten Beamten liegt sie jedoch in der Regel bei 70 Prozent. Für die restlichen 30 Prozent bieten die privaten Krankenversicherer eine sogenannte Restkostenversicherung für Beamte an.
Ehepartner von Beamten haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe, sofern sie sich nicht freiwillig gesetzlich versichern. Die Höhe der Beihilfe liegt für Ehepartner bei 70 Prozent. Anspruch auf Beihilfe besteht für Ehepartner jedoch nur, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten – in der Regel sind dies maximal 20.000 Euro pro Jahr. Ebenfalls dürfen sie nicht in der GKV pflichtversichert sein. Der Beihilfeanspruch bleibt im Pensionsalter sowohl für den Beamten selbst als auch für den Ehepartner bestehen.
Was kostet Sie eine PKV?
Diese Faktoren beeinflussen Ihre PKV-Beiträge
- Anbieter
- Tarif
- Leistungen
- Selbstbehalt
- Alter
- Gesundheitszustand der Versicherten
- Berufsgruppe
Monatliche Kosten: PKV und GKV im Vergleich
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie die monatlichen Kosten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung für ein kinderloses Ehepaar aussehen könnten. Wir stellen sie denen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber. In unserem Beispiel ist die Ehefrau (30, angestellt) die Hauptverdienerin. Sie verdient 5.500 Euro brutto pro Monat und kann sich deshalb privat versichern lassen. Ihr Ehemann verfügt über kein eigenes Einkommen.
Die PKV in unserem Beispiel ist ein Beginnertarif, der bei einer soliden Versicherung mit Wahlleistung im Krankenhaus abgeschlossen wurde. Beide Ehepartner zahlen dabei jeweils einen Selbstbehalt von 600 Euro. Weil sie in diesem Jahr keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen haben, profitieren sie von Beitragsrückerstattungen. Hinzu kommen Steuerrückerstattungen.
Beiträge und Rückerstattung/AG-Zuschuss* | PKV | GKV |
---|---|---|
Beitrag Ehefrau (inkl. AG-Zuschuss*) | 165 € | 487 € |
Beitrag Ehemann | 298 € | 0 € |
Minus Steuer-Rückerstattung | 146 € | 164 € |
Minus Beitragsrückerstattung | 138 € | 0 € |
Total | 179 € | 323 € |
Das Ergebnis: Die PKV ist für dieses Ehepaar günstiger als die GKV. Zusätzlich profitiert es von besseren medizinischen Leistungen. Etwas anders sieht es aus, wenn das Ehepaar Kinder bekommt und eine PKV für Familien abschließt. Denn für jedes Kind müssen zusätzliche Beiträge bezahlt werden.
Was kostet Sie eine private Krankenversicherung?
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Was leistet eine gute PKV für Ehepartner?
Schließen Sie als Ehepartner eine private Krankenversicherung ab, gelten für Sie die gleichen Leistungen wie für alle anderen dort privat Versicherten: Neben einem umfassenden, individuellen Leistungskatalog haben private Krankenversicherungen grundsätzlich den Vorteil, dass die Wartezeiten für Facharzttermine oft deutlich kürzer sind als bei gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie können ihren persönlichen Ansprüchen und ihrem Budget entsprechend zwischen verschiedenen Tarifen wählen.
Leistungen der privaten Krankenversicherung – eine Auswahl
Mehr zu den Leistungen der PKV
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Private Krankenversicherung für Ehepartner im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Krankenversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle privaten Krankenversicherungen im Test (2024)
So wählen Sie die richtige PKV aus
Darauf sollten Sie als Ehepartner besonders achten
- Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?
Private Krankenversicherungen bieten eine Vielzahl von Leistungen und Zusatzoptionen an. Prüfen Sie, welche für Sie wichtig sind. Legen Sie zum Beispiel Wert auf die Behandlung durch den Chefarzt, möchten Sie im Krankenhaus einzeln untergebracht werden oder wollen Sie zahntechnische Leistungen in Anspruch nehmen? Zahlen Sie nur für Leistungsbausteine, die Sie wirklich haben wollen. - Auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achten
Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie meist zwischen drei Tarifvarianten wählen: günstigere Basistarife auch Einsteigertarife genannt, Komforttarife und teurere Premiumtarife. Achten Sie auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. - Versicherung von Kindern
Ob Ihr Partner und Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, beeinflusst, wie Sie Ihre Kinder absichern können. Überlegen Sie am besten im Vorfeld, was Ihre eigene Absicherung in der privaten Krankenversicherung für die Versicherung Ihrer Kinder bedeutet. Während Sie Ihre Kinder in einer GKV beitragsfrei familienversichern können, müssen Sie in der PKV für jedes Kind Beiträge zahlen.
Welche Fehler Sie als Ehepartner auf keinen Fall bei Abschluss einer PKV begehen sollten
So gehen Sie beim Vergleich vor
Die folgenden Punkte können Ihnen helfen, die für Sie passende PKV zu finden:
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Erleichterte Wechselmöglichkeiten prüfen
„Wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner bereits Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, gibt es für ihn bei Vorerkrankungen erleichterte Wechselmöglichkeiten. Normalerweise machen Vorerkrankungen es aber schwerer, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln.“
Experten-Tipp 2:
Wie Sie Kinder mitversichern
„Grundsätzlich können Sie auch Ihre Kinder privat krankenversichern. Dabei sollten Sie folgende Unterschiede zur GKV beachten: Wären Sie beide gesetzlich versichert, würde das Kind beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Sind Sie jedoch beide privat versichert, muss für das Kind ein eigenständiger Versicherungsvertrag in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ist nur einer von Ihnen in der privaten Krankenversicherung, entscheidet die Höhe des Einkommens darüber, wo das Kind versichert wird: Verdient der gesetzlich versicherte Partner mehr, können die Eltern selbst entscheiden, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert werden soll. Hat der Privatversicherte ein höheres Einkommen, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden.“
Experten-Tipp 3:
Arbeitgeberzuschuss nutzen
„Arbeitgeber zahlen privat versicherten Angestellten einen Zuschuss zu den monatlichen Versicherungsbeiträgen. Dieser liegt in der Regel bei 50 Prozent. Grundsätzlich können auch Sie als Ehepartner einen Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung erhalten, wenn Sie sonst in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen für eine Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse erfüllen:
- Sie dürfen nicht hauptberuflich selbständig tätig sein.
- Ihr monatliches Einkommen muss unter der Einkommensgrenze von 505 Euro liegen.
- Sind Sie geringfügig beschäftigt, gilt eine maximale Einkommensgrenze von 538 Euro pro Monat.
Der Arbeitgeberzuschuss für den Privatversicherten orientiert sich am maximalen Arbeitgeberanteil in der GKV. 2024 liegt dieser bei höchstens 421,76 Euro. Liegt der tatsächlich gezahlte Arbeitgeberbeitrag unter dieser Grenze, bekommen Sie unter den oben genannten Bedingungen die Differenz als Zuschuss.“
Experten-Tipp 4:
Was Sie im Scheidungsfall tun können
„Kommt es zur Scheidung, können Sie den Versicherungsschutz in einen sogenannten Hundertprozent-Tarif umwandeln. Dazu muss der erstversicherte Ex-Partner innerhalb von sechs Monaten nach der Scheidung einen entsprechenden Antrag stellen. Die Umstellung wird in diesem Fall ohne eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten vollzogen.“
Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung für Ehepartner
Wann ist der Ehepartner mitversichert?
Der Ehepartner kann sich in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung mitversichern, wenn er kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat. In der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich dabei um eine kostenlose Familienversicherung, in der privaten Krankenversicherung haben alle Versicherungsnehmer einen eigenen Vertrag und zahlen Beiträge.
Sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt?
Ehepartner von Beamten, die eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschreiten und nicht pflichtversichert sind, haben in der Regel einen Anspruch auf etwa 70 Prozent Beihilfe.
Was kostet eine private Krankenversicherung für eine Familie?
Ist eine ganze Familie in der privaten Krankenversicherung versichert, hat jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und zahlt Beiträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Versicherungsbeiträge für Kinder sind jedoch in der Regel sehr günstig.
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