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Gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Generell haben Beamte eine Art Wahlfreiheit: Sie können entweder in die private oder freiwillig in die gesetzliche Kranken­versicherung eintreten.
  • In der privaten Kranken­versicherung haben Beamte einen Beihilfeanspruch.
  • Nur in einigen wenigen Bundesländern erhalten Beamte auch für die gesetzliche Kranken­versicherung einen Zuschuss. Eine Liste der Bundesländer finden Sie im Beitrag.
  • Ob sich die Absicherung über eine gesetzliche Krankenkasse für Beamte lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.
  • Privat versicherte Beamte können nur unter bestimmten Voraussetzungen in das GKV-System zurückkehren.

Das erwartet Sie hier

Wie viel Beamte in der gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen, wann sich das lohnt und in welchen Bundesländern es einen Zuschuss gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Passende GKV für Beamte finden
  2. Kosten
  3. Vorteile und Nachteile
  4. Wo gibt es Zuschuss zur GKV?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Beihilfe und private Absicherung
  7. Beamte sollten vergleichen
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Wie finden Beamte eine gute gesetzliche Kranken­versicherung?

Verschiedene Krankenkassen vergleichen

Entscheiden sich Beamte dazu, zu Beginn ihrer Laufbahn in die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung beizutreten, dann sollten sie ebenso wie Arbeitnehmer verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen. Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes ist überall gleich – nicht so die Höhe des Zusatzbeitrages. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Durchschnittlich liegt dieser aktuell bei 1,7 Prozent (Stand: 2024).

Bekomme ich einen GKV-Zuschuss?

In einigen Bundesländern bekommen auch Beamte einen „Arbeitgeberanteil“ zur gesetzlichen Kranken­versicherung, die sogenannte pauschale Beihilfe. In der privaten Kranken­versicherung gibt es diesen Arbeitgeberzuschuss in der Regel immer, dies ist der große Vorteil der privaten Kranken­versicherung für Beamte. So spielt es eine wichtige Rolle, ob Sie in Ihrem Bundesland einen Zuschuss vom Dienstherren bekommen oder nicht.

Weiter unten haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst, in welchen Bundesländern Beamte einen Arbeitgeberzuschuss bekommen.

Zusatzleistungen und Bonusprogramme vergleichen

Nicht nur die Kosten machen den Unterschied: Schauen Sie sich auch die freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen Ihrer Wahl an und welche Bonusprogramme sie anbieten. Ist Ihnen ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder die Kostenübernahme von alternativen Behandlungsmethoden wichtig? Beziehen Sie dies in Ihren Vergleich mit ein.


Beamte haben „Wahlfreiheit“

Unabhängig vom Einkommen können Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn frei wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten – sie genießen also grundsätzlich eine Wahlfreiheit für ihre Kranken­versicherung.

Wenn Beamte sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen Sie in der Regel den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Diesen Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse müssen sie jedoch aus eigener Tasche finanzieren, trotz einem Beihilfeanspruch durch den Dienstherrn. Dieser sinkt jedoch praktisch auf null. Das kommt daher, da Beamte in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nicht in Vorleistung gehen, sondern die Leistungen der Ärzte als Sachleistungen sofort von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Sie erhalten so keinerlei Belege über die erbrachte ärztliche Leistung, die sie bei der Beihilfestelle erstatten lassen könnten.

Beachten Sie jedoch, dass Beamte, die sich einmal für die PKV entschieden haben, in der Regel nicht mehr in die GKV zurückkehren können. Denn einmal privat versichert, bedeutet immer privat versichert. Dennoch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zurück ins GKV-System wechseln, wenn Sie:

  • Unter 55 Jahre sind
  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 69.300 Euro) unterschreiten

Beachten Sie: Beamte sind in der Regel ­versicherungsfrei. Dennoch ist eine freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung nur mit einer Vor­versicherung möglich.


Unsere Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz

Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dafür haben wir Ihnen unsere Empfehlungen für eine gesetzliche Kranken­versicherung zusammengetragen. Sie gelangen direkt zum Anbieter und können den Tarif mit wenigen Klicks direkt online abschließen.

Unsere 3 Top Empfehlungen für 2024

HEK Hanseatische Krankenkasse
„Sehr gut“ im DFSI-Ranking 2020/21

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,3 %
  • Bundesweit tätig
  • Kostenübernahme aller Schutz- und Reiseimpfungen
  • Mehrere Bonusprogramme

IKK Classic
Beste Wahltarife und bestes Bonusprogramm laut
ServiceValue 2020

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %
  • Bonuszahlungen für diverse Aktivitäten
  • Übernahme von alternativen Heilmethoden, z.B. Akupunktur
  • Wahl aus 3 Produktpakete mit insgesamt 9 Kategorien

Die Techniker
Testsieger im DFSI-Rating 2020/21

Weitere Infos zur Techniker

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,2 %
  • Größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands
  • TK-Bonusprogramm
  • Verschiedene Wahltarife und Zusatz­versicherungen

Was kostet die gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die Kosten nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens. Beamte und Beamtinnen zahlen in der Regel einen allgemeinen Beitragssatz von 14 Prozent sowie den Zusatzbeitrag, der individuell von jeder Krankenkasse selbst bestimmt wird. Ohne Zuschuss vom Dienstherren tragen Beamte die kompletten Kosten selbst.

Rechenbeispiel: GKV für Beamte

Einkommen brutto monatlich3.500 €
14 % allgemeiner Beitragssatz490 €
1,6 % Zusatzbeitrag56 €
BundeslandBrandenburg
Beitrag monatlich546 €

Kein genereller Arbeitgeberzuschuss für Beamte

In der Regel bekommen Verbeamtete keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur GKV, so wie es beispielsweise bei Angestellten der Fall wäre. Eine Ausnahme hiervon gibt es derzeit in einigen Bundesländern. In diesen Bundesländern erhalten Beamte ebenfalls einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Beihilfeleistungen je nach Bundesland.

Vor- und Nachteile: Lohnt sich die gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte?

Vorteile der gesetzlichen Kranken­versicherung für Beamte

Weniger Einkommen – weniger Kosten

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Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen. Dies bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Beiträge. Dadurch kann der GKV-Beitrag durchaus günstig ausfallen. Dies ist in der PKV nicht der Fall: Dort orientiert sich die Höhe der Beiträge vorrangig nach dem Gesundheitszustand und Alter.

Keine Probleme bei chronischen Vor­erkrankungen

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In der gesetzlichen Kranken­versicherung spielt es keine Rolle, ob man an einer chronischen Krankheit leider oder andere Vor­erkrankungen mitbringt. Anders in der privaten Kranken­versicherung: Dort würden Beamte unter Umständen mehr zahlen, da der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle bei der Beitragsberechnung spielt.

Kostenerstattung

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Freiwillig versicherte Beamte müssen bei einem Arztbesuch nicht erst in Vorleistung gehen. Stattdessen erstattet die gesetzliche Kranken­versicherung die Behandlungen und gegebenenfalls die Medikamente direkt.

Familie und Ehepartner

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Zudem ist die Familien­versicherung ein Vorteil der gesetzlichen Kranken­versicherung. Über die private Kranken­versicherung muss nämlich für jedes Kind ein extra Tarif abgeschlossen werden. Beamtenkinder erhalten zwar eine 80 prozentige Beihilfe, jedoch können die Tarife in kinderreichen Familien trotzdem mit der Zeit teuer werden. In der GKV fallen keine zusätzlichen Beiträge für Kinder an.

Übrigens: Erhält der Ehepartner oder Ehegatte ein monatliches Einkommen bis 505 Euro oder ein monatliches Einkommen aus einem Minijob bis 538 Euro, kann auch dieser in der Familien­versicherung der GKV mitversichert werden. In der PKV hätte der Ehepartner einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.

Einfacher Wechsel zu anderem Anbieter

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Der Wechsel innerhalb der GKV ist meist einfacher als der Wechsel innerhalb der PKV. Gesetzlich Versicherte können ohne Probleme und lediglich unter Einhaltung der Wechselfristen alle 1,5 Jahre zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Dies lohnt sich, wenn der Zusatzbeitrag bei einer anderen Krankenkasse niedriger ist.

Der Anbieterwechsel in der PKV ist dagegen meist mit viel Aufwand verbunden. So muss etwa die Gesundheitsprüfung erneut abgelegt werden.

Nachteile der gesetzlichen Kranken­versicherung für Beamte

Höhe der Kosten und fehlender Zuschuss

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Der größte Nachteil der GKV gegenüber der PKV sind die fehlenden Zuschüsse. Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse bekommen weder Beihilfe, noch den Arbeitgeberanteil zur GKV dazu gesteuert und müssen so den Krankenkassenbeitrag komplett selbst tragen. Ausnahmeregelungen zum Arbeitgeberzuschuss in der GKV für Beamte gibt es derzeit in einigen wenigen Bundesländern.

Zusätzlich ist der Beitrag vom Einkommen abhängig. Heißt in diesem Fall: Wer mehr verdient, zahlt also auch mehr in die Krankenkasse ein, jedoch nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (Stand: 2024).

Keine vorteilhaften Gesundheitsleistungen

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Außerdem profitieren Staatsdiener nicht von den allgemeinen Vorzügen einer privaten Kranken­versicherung, wie beispielsweise kurze Wartezeiten bei der Terminvergabe, einem viel breiteren Leistungsangebot und der Behandlung vom leitenden Arzt beziehungsweise einem Wahlarzt bei einem Krankenhausaufenthalt.

Beihilfeleistungen je nach Bundesland: Wo gibt es einen Zuschuss zur GKV?

Die Leistungen der Beihilfe sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So kann es vorkommen, dass einige Leistungen beihilfefähig sind, die von der GKV nicht übernommen werden. Das können beispielsweise Zuschüsse zu Sehhilfen oder zum Zahnersatz sein. Die genauen Bestimmungen und Regelungen zur Beihilfe finden Beamte in den Beihilfevorschriften in ihrem Bundesland.

Besonderheiten der Bundesländer in Sachen Arbeitgeberzuschuss

Wie bereits erwähnt, gibt es in einigen Bundesländern eine Ausnahme zur Arbeitgeberzuschussregelung. Normalerweise erhalten Beamte keinen Anteil vom Chef auf die Beiträge zu ihrer GKV. In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über alle Bundesländer und dem derzeitigen Stand zu dieser Thematik. Weiter unten erhalten Sie Einzelheiten zu den Ausnahmen der Bundesländer.

BundeslandDerzeitiger Stand zum Zuschuss
Baden-WürttembergZuschuss
BayernZuschuss
BerlinZuschuss
BrandenburgZuschuss
BremenZuschuss
HamburgZuschuss
HessenZuschuss
Mecklenburg-VorpommernEntsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag
NiedersachsenEntsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag
Nordrhein-WestfalenEntsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag
Rheinland-PfalzNicht bekannt
SaarlandNicht bekannt
SachsenEntsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag
Sachsen-AnhaltNicht bekannt
Schleswig-HolsteinEntsprechendes Vorhaben im Koalitionsvertrag
ThüringenZuschuss
*Beachten Sie: Die Regelungen können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr auf Aktualität.

Bürger­versicherung in Hamburg

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Hamburg führte als erstes Bundesland im Jahr 2018 ein Modell der Bürger­versicherung ein. Jungen Beamten unter 55 Jahren ist es seitdem freigestellt, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern wollen oder privat. Wenn die Wahl auf die GKV fällt, bekommen die Beamten anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberanteil ihres Dienstherrn als Pauschale ausgezahlt, so wie alle anderen Arbeitnehmer.

Das Ziel hinter der Einführung einer Bürger­versicherung ist es, für mehr Gerechtigkeit in der medizinischen Versorgung zu schaffen. Alle Versicherten profitieren in der Bürger­versicherung, ungeachtet ihres Standes, von den gleichen Leistungen der Krankenkasse.

Sonderregelung in Hessen

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Eine weitere Sonderregelung im Bereich Beihilfe existiert in Hessen. Hier gilt der Zuschuss nach dem Sachleistungsprinzip. Als Ausgleich dafür, dass freiwillig gesetzlich versicherte Beamte den Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen, bekommen sie auch Beihilfe für Leistungen, die die GKV bereits übernommen hat. Der Betrag richtet sich dabei nach den gezahlten Versicherungsbeiträgen der Staatsdiener.

Pauschale Beihilfe jetzt auch in Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen

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Zum 01.01.2020 haben auch vier weitere Bundesländer eine pauschale Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter eingeführt, die sich freiwillig gesetzlich versichern. Die pauschale Beihilfe des Dienstherren zum GKV-Beitrag beträgt 50 Prozent. Beamtenanwärter sollen nun auch aktiv danach gefragt werden, ob sie sich freiwillig gesetzlich mit der pauschalen Beihilfe oder privat mit der individuellen Beihilfe versichern möchten.

Gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte: Testsieger (2024)

Die gesetzlichen Kranken­versicherer werden zu Genüge von verschiedensten Testinstituten geprüft. Im Fokus stehen dabei beispielsweise der Umfang der Zusatzleistungen, die Qualität des Bonusprogramms oder der Service und die Kundenorientierung. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte und Testsieger der gesetzlichen Kranken­versicherung zusammengetragen:

Die besten gesetzlichen Krankenkassen 2024

Wie sieht die private Absicherung für Beamte aus?

Beihilfe für Beamte in der privaten Kranken­versicherung

Beamte genießen viele Vorteile, wenn sie sich für eine private Kranken­versicherung für Beamte (PKV) entscheiden. Sie haben in der Regel einen Beihilfeanspruch je nach Beihilfeverordnung und Dienstherr in Höhe von 50 bis 80 Prozent – dies bedeutet, dass sich der Dienstherr mit diesem Prozentsatz an den Kosten für die medizinische Versorgung und allgemeinen Gesundheitsleistungen beteiligt. Der konkrete Betrag ist von der jeweiligen Lebenssituation und dem Bundesland abhängig. Die verbleibende Versorgungslücke von 20 bis 50 Prozent muss durch eigene Vorsorge in Form einer privaten Restkosten­versicherung geschlossen werden. Dafür gibt es spezielle Beihilfetarife bzw. Beihilfe­ergänzungs­tarife der privaten Kranken­versicherer.

Alles weitere zum Thema private Kranken­versicherung für Beamte erfahren Sie hier:

PKV für Beamte – Infos und Tarifvergleich

Wie funktioniert die Kostenerstattung in der PKV?

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Sobald der Beamte einen Arzt aufsucht, muss er für die Behandlung, die Medikamente und für weitere medizinische Dienste erstmal in Vorleistung gehen. Er erhält dann einen Beleg von seinem Arzt, den er bei der Beihilfestelle einreichen muss. Daraufhin erfolgt die anteilige Rückerstattung durch die Beihilfe. Die Rechnung wird außerdem beim PKV-Versicherer eingereicht, um die restlichen Kosten wiederzubekommen.

Wechsel von PKV zurück in GKV

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Der Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Kranken­versicherung ist in der Regel bindend. Ein Hin- und Herspringen zwischen den Versicherungen, je nach Lebenssituation, soll damit vom Gesetzgeber verhindert werden. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen ist nochmal ein Wechsel zurück in die GKV möglich: Um wieder in die GKV zu gelangen, muss der Beamte in ein ­versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis als Angestellter wechseln. Außerdem darf sein Einkommen dann nicht mehr über der Pflicht­versicherungsgrenze liegen.

Vergleich von Versicherungen für Beamte ist sinnvoll

Betrachtet man die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Kranken­versicherung im Vergleich mit der privaten Kranken­versicherung, dann geht es vorrangig um ein Abwägen dieser Vor- und Nachteile. Eine GKV bietet weniger Leistungen, kann jedoch unter Umständen günstiger sein. Je nach persönlicher Situation ergeben sich die Beiträge zur PKV jedoch als noch günstiger.

Im Regelfall ist die Beihilfe und eine gute private Restkosten­versicherung die bessere Wahl für Beamte. Der Dienstherr übernimmt im besten Fall 80 Prozent der Krankheits­kosten und Beamte selbst müssen nur 20 Prozent über eine Restkosten­versicherung absichern. Dennoch hängt die Entscheidung von der individuellen Situation ab. Für Beamte ist es empfehlenswert, verschiedene Situationen einmal durchzurechnen und die Versicherungsmodelle und deren Anbieter zu vergleichen.

Holen Sie sich Unterstützung für Ihren Vergleich

Interessieren Sie sich für die private Kranken­versicherung, wissen aber noch nicht, ob es das Richtige für Sie wäre? Dann lassen Sie sich gern von unseren fachkundigen und erfahrenen Experten kostenfrei und unverbindlich beraten. Alle Infos dazu finden Sie hier:

Private Kranken­versicherung für Beamte

Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Kranken­versicherung für Beamte

Kann man als Beamter gesetzlich versichert sein?

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Ja, als Beamter haben Sie zu Beginn Ihrer Laufbahn die Wahl, ob Sie weiterhin in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben oder in die private Kranken­versicherung wechseln möchten. Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Absicherung, so sind Sie freiwillig gesetzlich versichert.

Wie hoch sind die Kranken­versicherungsbeiträge für Beamte?

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Als Beamter erhalten Sie im Gegensatz zu Angestellten keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Kranken­versicherungsbeiträgen (mit Ausnahme in einigen Bundesländern). Dies bedeutet, dass Beamte den kompletten Beitrag zur Kranken­versicherung selbst zahlen. Dieser besteht aus 14 Prozent Beitragssatz sowie dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Können Beamte zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln?

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Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist generell sehr schwierig und nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Beamte müssten dafür beispielsweise ihren Beamtenstatus aufgeben.

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Katharina Burnus
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