Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Diese Seite ordnet die Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung ehrlich ein, Sie erfahren, wie sich PKV und GKV unterscheiden, was im Alter mit den Beiträgen passiert und für wen sich der Wechsel wirklich lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Vorteile der privaten Kranken­­versicherung (PKV)
  2. Nachteile der privaten Kranken­­versicherung (PKV)
  3. PKV oder GKV: Pro und Contra auf einen Blick
  4. PKV und GKV im Vergleich: Was sind die Unterschiede?
  5. Wird die PKV im Alter unbezahlbar?
  6. Für wen lohnt sich die PKV, für wen die GKV?
  7. Was kostet die PKV für Familien?
  8. Warum Sie Ihre PKV mit uns klären sollten
  9. Häufige Fragen zur privaten Kranken­­versicherung (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung (PKV) bietet planbare, oft bessere Leistungen und kürzere Wartezeiten – im Gegenzug für eine Gesundheitsprüfung und einkommensunabhängige Beiträge.
  • Vor­erkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen; im Extremfall lehnt der Versicherer den Antrag ab.
  • Die PKV ist eine langfristige Entscheidung: Der Weg zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
  • Ob sich die PKV lohnt, hängt von Einkommen, Beruf und Lebenssituation ab – nicht vom Wunsch, kurzfristig Beiträge zu sparen.

Sie verdienen gut, sind gesund und überlegen, ob sich der Wechsel in die PKV wirklich lohnt.

Genau an diesem Punkt hilft ein klarer Blick auf die Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung statt auf Werbe­versprechen. Bessere Leistungen, freie Arztwahl und planbare Tarife stehen einer Gesundheitsprüfung, einkommensunabhängigen Beiträgen und einer langfristigen Bindung gegenüber. Die Kernfrage ist dabei nicht, ob die PKV kurzfristig ein paar Euro spart, sondern ob sie langfristig zu Ihrem Leben passt. Denn der Weg zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Hier erfahren Sie ausgewogen, für wen sich die private Kranken­versicherung lohnt und für wen nicht.

Vorteile der privaten Kranken­versicherung (PKV)

Das ist neu in 2026

Neue Grenzwerte: Die Versicherungspflicht­grenze liegt 2026 bei 6.450 Euro monatlich beziehungsweise 77.400 Euro jährlich. Erst wenn das Einkommen dauerhaft darüber liegt, können sich Angestellte privat versichern. → Mehr dazu im Abschnitt „Für wen lohnt die PKV, für wen die GKV?“

Beiträge steigen in beiden Systemen: Sowohl in der PKV als auch in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Beiträge in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Wer mit dauerhaft stabilen Beiträgen wirbt, blendet diese Realität aus. → Mehr dazu im Abschnitt „Wird die PKV im Alter unbezahlbar?“

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) bestimmen Sie den Leistungsumfang weitgehend selbst und sichern sich vertraglich zugesagte Leistungen. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) richtet sich diese Privat­versicherung nach Ihrem Tarif und nicht nach politischen Reformen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:


Vorteile der privaten Kranken­versicherung

  • Sie können die Leistungen der privaten Kranken­versicherung stets anpassen, um etwa Beitragserhöhungen finanziell abzufedern.
  • Finanzielle Beteiligung an erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers (Überschussbeteiligung)
  • Rückerstattung von Beiträgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden
  • Tarife teilweise günstiger als in der gesetzlichen Kranken­versicherung (vor allem Einsteigertarife)
  • Sie können in jungen Jahren etwas mehr zahlen, um hohe Beiträge im Alter abzufedern. Diese sogenannten Altersrückstellungen können Sie teilweise individuell festlegen.
  • Beitragshöhe kann gesenkt werden, indem ein Teil der Rechnungen selbst getragen wird (Selbstbehalt)
  • Höhe des Einkommens ist für Beitragssätze unerheblich
  • Spezielle, extra abgestimmte Tarife für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Beamte, Ärzte, Studenten)
  • Individuell frei wählbare Leistungen wie freie Arztwahl, Zahnbehandlungen oder Krankentagegeld
  • Weltweiter Versicherungsschutz zubuchbar
  • Vertraglich zugesicherte Leistungen bleiben erhalten (planbare Leistungen), unabhängig von gesetzlichen Reformen
  • Bevorzugte Behandlung gegenüber gesetzlich Versicherten, zum Beispiel kürzere Wartezeiten
  • Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten auch für die Kinder und Familienmitglieder

Nachteile der privaten Kranken­versicherung (PKV)

Den Vorteilen stehen Verpflichtungen und Risiken gegenüber, die vor allem langfristig ins Gewicht fallen. Ein Beispiel ist der spätere Wechsel von der PKV in die GKV, der nur unter engen Voraussetzungen gelingt.


Nachteile der privaten Kranken­versicherung

  • Jedes Familienmitglied muss einen eigenen Beitrag zahlen (private Kranken­versicherung für Familien) – in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Kinder kostenlos familienversichert.
  • Höhere Beiträge im Fall einer Vorerkrankung
  • Rechnungen müssen zunächst selbst übernommen werden (falls die Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist nicht vom Versicherer erstattet wurden)
  • Keine Beitragsfreiheit bei Krankheiten über sechs Wochen
  • Bei einem Anbieter-Wechsel können Altersrückstellungen in der Regel nicht in voller Höhe mitgenommen werden. Eine dann fällige, erneute Gesundheitsprüfung kann zu Risikozuschlägen führen, falls der Gesundheitsstatus sich verschlechtert hat.
  • Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in die private Kranken­versicherung
  • Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Experten-Tipp:
Nur Geld sparen ist der falsche Grund für die PKV

„Wer allein wegen niedriger Beiträge in die private Kranken­versicherung wechseln will, spart am Ende selten – es sei denn, er versichert sich bewusst schlechter. Die PKV lohnt sich, wenn Ihnen gute Leistungen und Planbarkeit wichtig sind und Sie fürs Alter vorsorgen. Wählen Sie sie aus Überzeugung, nicht als kurzfristige Sparidee.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Mit uns sicher in die private Kranken­versicherung – ohne Ablehnungsrisiko

Wir sind von Finanztip für die PKV-Beratung empfohlen und klären Ihren Gesundheitszustand vorab anonym ab, bevor ein Antrag gestellt wird. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Eintrag in den Wagnisdatenbanken
  • Vorab wissen, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt
  • Persönliche Einschätzung statt Vergleichsportal oder AI-Tool
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PKV oder GKV: Pro und Contra auf einen Blick

Die private Kranken­versicherung punktet mit Leistung und Wahlfreiheit, die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) mit Solidarprinzip und Familien­versicherung. Wer vor der Entscheidung steht, wägt vor allem die folgenden Punkte gegeneinander ab.

Gründe für die PKV

  • Bessere und frei wählbare Leistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer
  • Kürzere Wartezeiten und bevorzugte Terminvergabe beim Arzt
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen und bei guten Verdienern oft günstiger
  • Vertraglich zugesicherte Leistungen, die von politischen Reformen unberührt bleiben
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich

Das spricht für die GKV

  • Kostenlose Familien­versicherung für Kinder und den nicht verdienenden Partner
  • Beitrag sinkt bei geringerem Einkommen automatisch
  • Keine Gesundheitsprüfung und kein Ablehnungsrisiko
  • Unkomplizierte Abrechnung ohne Vorleistung durch den Versicherten

PKV und GKV im Vergleich: Was sind die Unterschiede?

Die private und die gesetzliche Kranken­versicherung unterscheiden sich bei Aufnahme, Kosten und Wechsel deutlich. Die folgende Übersicht stellt beide Systeme systematisch gegenüber.

Aufnahme und Leistungen

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
Wer ist ­versicherungsberechtigt?Personen mit Einkommen unter 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro jährlich, 2026) müssen sich gesetzlich versichern. Besserverdienende können freiwillig beitreten (Quelle: BMAS).Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro jährlich, 2026) können privat versichern. Freiberufler, Beamte und Studenten unabhängig vom Einkommen.
AufnahmeGesetzliche Kassen dürfen keinen Antragsteller ablehnen – jeder wird aufgenommen (Kontrahierungszwang) (Quelle: § 175 SGB V).Private Versicherer haben ein Wahlrecht und können Bewerber ablehnen. Ausnahme ist der Basistarif mit Aufnahmegarantie (Quelle: § 152 VAG).
LeistungLeistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (Quelle: § 12 SGB V).Leistungen können individuell gewählt werden. Ein größerer Leistungsumfang ist möglich.

Kosten und Finanzielles

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
KostenBeitrag ist einkommensabhängig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag. Beamte und Freiberufler zahlen vollständig selbst.Beitrag ist einkommensunabhängig und orientiert sich an Alter, Beruf und Gesundheitszustand.
AbrechnungGesetzliche Versicherer übernehmen Kosten direkt – keine Vorauszahlung erforderlich.Versicherte zahlen zunächst selbst; die Kosten werden später erstattet.
BeitragsrückerstattungNur mit Wahltarif möglich. Maximal etwa ein Monatsbeitrag pro Jahr (bis 600 Euro) kann erstattet werden (Quelle: § 53 SGB V).Nach unserer Beratungserfahrung sind je nach Tarif zwei bis drei Monatsbeiträge pro Jahr bei Nichtinanspruchnahme möglich.
BudgetierungLeistungen sind budgetiert – das kann zu längeren Wartezeiten führen.Keine Budgetierung; Leistungsgarantie nach Tarif und Bedingungen.

Wechsel und weitere Konditionen

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
FamilieEhepartner (ohne Altersgrenze, aber Einkommensgrenze) und Kinder bis 25 (während Ausbildung; sonst bis 18 beziehungsweise 23) können kostenfrei mitversichert werden (Quelle: § 10 SGB V).Ehepartner und Kinder müssen selbständig versichert werden.
GeltungsbereichSchutz im EU-Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt nach EU-Recht und in Ländern mit Sozial­versicherungsabkommen.Gilt in ganz Europa und mindestens einen Monat weltweit (tarifabhängig).
Mit Blick aufs AlterBeiträge seit 2006 durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Leistungen nicht garantiert (Quelle: PKV-Verband).Beiträge seit 2006 durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr gestiegen; im Alter durch Altersrückstellungen gedämpft. Vertraglich zugesagte Leistungen bleiben erhalten (Quelle: PKV-Verband).
Wechsel und Kündigung12-monatige Bindungsfrist an die Kasse; danach Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (Quelle: § 175 Abs. 4 SGB V).Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres (Quelle: § 205 VVG).

Experten-Tipp:
Beiträge steigen – in der PKV UND in der GKV

„Mit dauerhaft stabilen Beiträgen zu werben, blendet die Realität aus. Mir ist wichtig, offen darüber zu sprechen: Die Beiträge steigen – in der PKV, aber genauso in der GKV. Seit 2006 waren es rund 3,4 Prozent pro Jahr in der PKV und 3,9 Prozent in der GKV. Wer das einplant und vorsorgt, erlebt später keine böse Überraschung.“

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Wird die PKV im Alter unbezahlbar?

Nein, die PKV wird im Alter nicht zwangsläufig unbezahlbar – aber die Beiträge steigen, und ohne Vorsorge kann es im Rentenalter eng werden. Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung sind seit 2006 im Schnitt um 3,4 Prozent pro Jahr gestiegen (Quelle: PKV-Verband). Wichtig zu wissen: Auch die gesetzliche Kranken­versicherung wird teurer – dort lag der Anstieg im selben Zeitraum bei durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr (Quelle: PKV-Verband).

Icon Treppe mit Pfeil

So halten Sie den Beitrag im Alter stabil

Mehrere Instrumente dämpfen den Beitrag im Alter. Schon während des Berufslebens bilden Versicherer Altersrückstellungen – Kapital, das später den Beitragsanstieg abfedert. Zusätzlich erheben sie einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag, der ab dem Alter von 65 Jahren zur Beitragsdämpfung eingesetzt wird (Quelle: § 149 VAG).

Darüber hinaus können Sie aktiv gegensteuern. Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie heute einen Zusatzbeitrag und senken dafür Ihren Beitrag im Rentenalter. Reicht das nicht, haben Sie ein gesetzliches Recht auf einen Tarifwechsel: Nach § 204 VVG wechseln Sie innerhalb Ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen und nehmen Ihre Altersrückstellungen mit (Quelle: § 204 VVG).

Wie hoch der Beitrag im Alter konkret ausfällt, hängt von Tarif, Eintrittsalter und gewähltem Selbstbehalt ab. Seriös beziffern lässt sich das nur für den einzelnen Tarif – deshalb lohnt sich vor dem Abschluss eine persönliche Berechnung.


Sozialtarife als Sicherheitsnetz

Wer den Beitrag dauerhaft nicht mehr tragen kann, verliert seinen Versicherungsschutz nicht. Die PKV kennt drei gesetzlich geregelte Sozialtarife, die als Auffangnetz dienen.

SozialtarifFür wen gedachtLeistung und Beitrag
StandardtarifVor 2009 abgeschlossene VerträgeLeistungen etwa auf GKV-Niveau, Beitrag höchstens auf Höhe des GKV-Höchstbeitrags
BasistarifAlle Privatversicherten, mit AufnahmegarantieLeistungen vergleichbar mit der GKV, Beitrag maximal auf Höhe des GKV-Höchstbeitrags (Quelle: § 152 VAG)
NotlagentarifVersicherte mit BeitragsrückständenNur Akut- und Schmerzbehandlung sowie Leistungen bei Schwangerschaft, dafür stark reduzierter Beitrag (Quelle: § 153 VAG)

Was die Beitragsentwicklung für Ihren PKV-Tarif bedeutet

Sie kennen jetzt die Instrumente gegen steigende Beiträge – wie sie sich für Ihren Tarif rechnen, zeigt eine persönliche Berechnung. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV, und unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Beitragsentlastungstarif und Tarifwechsel gezielt einplanen
  • Altersrückstellungen und Selbstbehalt auf Ihre Situation abstimmen
  • Ehrliche Einordnung statt Versprechen stabiler Beiträge
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Für wen lohnt sich die PKV, für wen die GKV?

Ob sich die PKV lohnt, hängt vor allem von Beruf, Einkommen und Familiensituation ab. Für Beamte und gut verdienende Angestellte ist sie meist attraktiv, für Familien mit nur einem Einkommen oft die GKV. Ein PKV-Tarifvergleich zeigt, welche Leistungen zu welchem Beitrag möglich sind.

Angestellte

Entscheidend ist die Höhe des Einkommens:

  • PKV: Ist das monatliche Einkommen dauerhaft über 6.450 Euro, kommt die private Kranken­versicherung infrage.
  • GKV: Unter 6.450 Euro ist die PKV nicht möglich; die Versicherung erfolgt in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Beamte

Für Beamte ist die PKV fast immer die günstigere Wahl – wegen der Beihilfe. Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheits­kosten: Der Staat übernimmt je nach Bundesland und Familiensituation einen großen Teil der Kosten. Den verbleibenden Anteil deckt ein günstiger Beihilfe­ergänzungs­tarif in der PKV. In der gesetzlichen Versicherung ginge dieser Anspruch dagegen meist verloren, weil Beihilfe dort nur in Ausnahmefällen gezahlt wird.

Ein eigener Blick lohnt sich für Beamtenanwärter. Wer sich in Ausbildung oder Referendariat befindet, hat oft ein geringes Einkommen, aber bereits vollen Beihilfeanspruch. Spezielle Anwärter-Sondertarife bieten den Schutz zu stark reduzierten Beiträgen. Über die sogenannte Öffnungsaktion werden Anwärter zudem auch mit Vor­erkrankungen ohne Leistungsausschluss und mit begrenztem Risikozuschlag aufgenommen.

PKV für Beamte


Selbständige

Selbständige haben die freie Wahl. Entscheidend ist die Höhe des Einkommens:

  • PKV: Bei hohem Einkommen meist günstiger.
  • GKV: Bei niedrigem Einkommen meist günstiger. Alternativ ist eine Anwartschafts­versicherung möglich, die den späteren PKV-Zugang zu heutigen Konditionen sichert; die Einstiegsbeiträge beginnen nach unserer Beratungserfahrung je nach Tarif bei rund zehn Euro monatlich.

Studenten

Studenten haben am Anfang die freie Wahl. Sie hängt von der Kranken­versicherung der Eltern ab:

  • PKV: Sind die Eltern privat versichert, verbeamtet oder ist der Student über 25 Jahre alt, ist die PKV meist günstiger.
  • GKV: Sind beide Eltern gesetzlich versichert und ist der Student jünger als 25 Jahre, lohnt sich die gesetzliche Versicherung durch die kostenlose Familien­versicherung.

Private Kranken­versicherung für Studenten


Ehepartner

Entscheidend ist die Kranken­versicherung des Ehepartners:

  • PKV: Ist der Partner privat versichert und hat der andere ein geringes oder kein Einkommen, ist die PKV meist günstiger.
  • GKV: Ist der Partner gesetzlich versichert und hat der andere ein geringes oder kein Einkommen, lohnt sich die gesetzliche Versicherung durch die kostenlose Familien­versicherung.

Experten-Tipp:
Stellen Sie den PKV-Antrag nie auf eigene Faust

„Stellen Sie einen PKV-Antrag niemals ungeprüft auf eigene Faust. Eine Ablehnung wegen einer Vorerkrankung landet in den Wagnisdatenbanken der Branche und verfolgt Sie bei jedem weiteren Antrag. Ich kläre den Gesundheitszustand deshalb vorab über eine anonyme Voranfrage – Ihr Name taucht nicht auf, und Sie wissen vorher, wer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Was kostet die PKV für Familien?

In der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag – anders als in der GKV, wo Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert sind. Ob die PKV für Familien teurer ist, entscheidet sich im Einzelfall und hängt stark vom Arbeitgeberzuschuss ab.

Für angestellte Eltern ist entscheidend, dass der Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags übernimmt – und zwar auch für privat versicherte Kinder und einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Dieser Zuschuss ist auf die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Kranken­versicherung begrenzt (Quelle: § 257 SGB V).

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
KinderBeitragsfrei mitversichertEigener, meist niedriger Kinderbeitrag je Kind
Nicht verdienender EhepartnerBeitragsfrei mitversichertEigener Beitrag
ArbeitgeberzuschussHälftiger Beitrag automatischHälfte des Beitrags, auch für Familienmitglieder, gedeckelt
FaustregelBei mehreren Kindern und einem Einkommen meist günstigerBei hohem Einkommen und wenigen Kindern oft konkurrenzfähig

Ob am Ende die GKV oder die PKV günstiger ist, entscheidet das Verhältnis aus Einkommen, Zahl der Kinder und gewähltem Tarif. Eine belastbare Beispielrechnung ergibt sich erst aus Ihren konkreten Tarifdaten.

Warum Sie Ihre PKV mit uns klären sollten

Eine PKV-Entscheidung tragen Sie oft Jahrzehnte. Deshalb prüfen wir Ihren Gesundheitszustand vorab über eine anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name taucht nicht auf, und Sie erfahren vorher, wer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt. Wir sind von Finanztip empfohlen.

Auch nach dem Abschluss lassen wir Sie nicht allein. Will der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen, begleiten wir Sie: Wir kennen die Vertragsbedingungen, wissen, welche Nachweise nötig sind, und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Diese Verbindlichkeit bietet Ihnen weder ein Vergleichsportal noch ein AI-Tool.

Klären Sie mit uns, ob sich die private Kranken­versicherung für Sie lohnt

In einem Erstgespräch prüfen wir Ihre Situation und rechnen GKV und PKV ehrlich gegeneinander – auch wenn das Ergebnis gegen die PKV spricht. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

  • PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
  • Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag
  • Über 20 Jahre Erfahrung in der PKV-Beratung
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Häufige Fragen zur privaten Kranken­versicherung (FAQ)

Wird die private Kranken­versicherung im Alter unbezahlbar?

Nein, die private Kranken­versicherung wird im Alter nicht zwangsläufig unbezahlbar. Die Beiträge steigen zwar, seit 2006 im Schnitt um 3,4 Prozent pro Jahr, wie Zahlen des PKV-Verbands zeigen – in der gesetzlichen Kranken­versicherung waren es sogar 3,9 Prozent. Mehrere Instrumente dämpfen den Beitrag im Alter: Altersrückstellungen, ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent, ein Beitragsentlastungstarif und der Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers. Wer früh vorsorgt, hält den Beitrag im Rentenalter spürbar stabiler.

Wann lohnt sich die private Kranken­versicherung?

Die private Kranken­versicherung lohnt sich vor allem für Beamte, gut verdienende Angestellte und viele Selbständige. Beamte profitieren von der Beihilfe des Dienstherrn, Angestellte müssen mit ihrem Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflicht­grenze liegen. Weniger geeignet ist die PKV oft für Familien mit nur einem Einkommen und mehreren Kindern, weil dort die kostenlose Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung schwer zu schlagen ist.

Woran erkenne ich, ob die private Kranken­versicherung sinnvoll ist?

Sinnvoll ist die private Kranken­versicherung, wenn Ihnen planbare, oft bessere Leistungen und freie Arztwahl wichtig sind und Sie die Entscheidung langfristig treffen. Weil der Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist, sollten Sie steigende Beiträge im Alter von Anfang an einplanen. Als reine Sparidee für den Moment ist die PKV dagegen selten die richtige Wahl.

Was ist besser – private oder gesetzliche Kranken­versicherung?

Pauschal ist keines der beiden Systeme besser, es kommt auf Ihre Lebenssituation an. Die private Kranken­versicherung punktet mit planbaren, frei wählbaren Leistungen und kürzeren Wartezeiten. Die gesetzliche Kranken­versicherung überzeugt mit dem Solidarprinzip, einkommensabhängigen Beiträgen und der kostenlosen Familien­versicherung. Für Beamte und gut verdienende Singles ist die PKV oft im Vorteil, für Familien mit einem Einkommen häufig die GKV.

Ab welchem Einkommen ist die private Kranken­versicherung möglich?

Angestellte können sich privat versichern, wenn ihr Bruttoeinkommen dauerhaft über der Versicherungspflicht­grenze liegt. Diese liegt 2026 laut BMAS bei 6.450 Euro im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr. Selbständige, Beamte und Studenten können dagegen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Kranken­versicherung wechseln.

Warum kann die private Kranken­versicherung einen Antrag ablehnen?

Anders als die gesetzlichen Kassen haben private Versicherer ein Wahlrecht und können Anträge ablehnen oder wegen Vor­erkrankungen einen Risikozuschlag verlangen. Eine Ausnahme ist der Basistarif: Diesen müssen die Versicherer laut § 152 VAG mit einer Aufnahmegarantie anbieten. Damit eine Ablehnung nicht in den Wagnisdatenbanken der Branche landet, sollten Sie einen Antrag nie ungeprüft auf eigene Faust stellen.

Wie gelingt der Wechsel von der PKV zurück in die GKV?

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist möglich, aber an enge Voraussetzungen geknüpft. Angestellte kehren in der Regel zurück, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflicht­grenze fällt und sie dadurch wieder ­versicherungspflichtig werden. Ab einem Alter von 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV gesetzlich stark erschwert und gelingt nur in Ausnahmefällen.

Was kostet die PKV für Familien?

In der privaten Kranken­versicherung zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag; eine kostenlose Familien­versicherung wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es nicht. Für angestellte Eltern übernimmt der Arbeitgeber allerdings die Hälfte des Beitrags, auch für privat versicherte Kinder und einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Dieser Zuschuss ist nach § 257 SGB V gedeckelt. Ob die PKV für Ihre Familie teurer ist als die GKV, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Tarif ab; verlässliche Euro-Beträge ergeben sich erst aus dem konkreten Tarifangebot.

Was passiert mit der PKV bei Arbeitslosigkeit oder in Elternzeit?

Während der Elternzeit läuft Ihre private Kranken­versicherung weiter; den Beitrag tragen Sie in dieser Zeit in der Regel selbst, da der Arbeitgeberzuschuss an das Gehalt gekoppelt ist. Bei Arbeitslosigkeit hängt es von Ihrem Alter und der Art der Leistung ab, ob Sie privat versichert bleiben oder in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückkehren. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Leistung (Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld) und Alter und sollten im Einzelfall geprüft werden.

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Lena Mierbach
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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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