Anwartschaft private Kranken­versicherung: So funktioniert die Anwartschafts­versicherung

Foto von Maureen Menger
Von Maureen Menger
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anwartschaft bietet Ihnen die Option, Ihre private Kranken­versicherung zu pausieren und sich später wieder zu den gleichen Bedingungen zu versichern.
  • Sie können dazu eine kleine oder große Anwartschaft abschließen.
  • Je nach Art der Anwartschaft können die Kosten bei 5–45 Prozent des regulären Tarifs liegen.
  • Eine Anwartschaft bietet keinen aktiven Versicherungsschutz.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anwartschaft auch ohne bestehende private Kranken­versicherung abgeschlossen werden – etwa für Studierende oder Beamtenanwärter.
  • Lassen Sie sich kostenfrei zur passenden privaten Kranken­versicherung beraten.

Viele PKV-Versicherte stehen irgendwann vor einer Pause …

Eine Elternzeit, ein Jahr im Ausland, der Wechsel in eine befristete Anstellung: Es gibt viele Momente, in denen die private Kranken­versicherung gerade nicht passt oder kurz ruhen soll. Wer in einer solchen Phase einfach kündigt, verliert oft mehr, als ihm bewusst ist – die Altersrückstellungen, den günstigen Gesundheitsstatus und damit die Rückkehr zu den alten Bedingungen. Aus einer kurzen Pause können über die Jahre mehrere zehntausend Euro Mehrkosten werden. Genau dafür gibt es die Anwartschaft: Sie hält Ihren Platz in der privaten Kranken­versicherung frei, während Sie pausieren. Später kehren Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge zurück. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anwartschaft zu Ihrer Situation passt, was sie kostet und worauf Sie beim Antrag achten sollten.

Was ist eine Anwartschaft der privaten Kranken­versicherung?

Das ist neu im Jahr 2026

Höhere PKV-Beiträge: Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung sind zum Jahreswechsel 2025/2026 deutlich gestiegen, was die Anwartschaftsbeiträge als prozentualen Anteil des Tarifs ebenfalls erhöht. → Mehr dazu im Abschnitt „Das kostet eine Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung“

Icon Kalender

Höhere Versicherungspflicht­grenze: Die Versicherungspflicht­grenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wurde für 2026 erneut angehoben, wodurch mehr Angestellte nahe der Grenze rutschen und eine Anwartschaft als Rückkehr-Option an Bedeutung gewinnt. → Mehr dazu im Abschnitt „Wann eine Anwartschaft Sinn ergibt – und für wen“

Eine Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung ist eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen reduzierten Beitrag pausieren und später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu Ihren alten Konditionen zurückkehren können. Diese Anwartschafts­versicherung schützt Sie so vor möglichen Nachteilen durch eine spätere Gesundheitsprüfung oder altersbedingt höhere Beiträge.

Sie können eine Anwartschaft nutzen, um Ihre bestehende private Kranken­versicherung zu pausieren und später zu den aktuellen Bedingungen wieder aufzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich damit auch erst später eine private Kranken­versicherung abschließen – auf Grundlage Ihres heutigen Alters und Gesundheitszustands.

Das bedeutet: Spätere Erkrankungen oder gesundheitliche Verschlechterungen haben keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag oder die Annahme in eine private Kranken­versicherung.


Es gibt zwei Arten der Anwartschaft:

die kleine und die große. Während die kleine Anwartschaft nur den Gesundheitszustand sichert, friert die große Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsalter ein. So ermöglicht sie eine günstigere Beitragsberechnung bei der späteren Aktivierung des Versicherungsschutzes.

Icon gegensätzliche Pfeile

Eine Anwartschaft kommt auch für Personen infrage, die heute gesetzlich versichert sind. Studierende oder Beamtenanwärter mit Option auf eine spätere private Kranken­versicherung können unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt eine Anwartschaft abschließen. So sichern sie sich frühzeitig ihren günstigen Gesundheitsstatus.

Achtung:
Anwartschaft ersetzt keine Kranken­versicherung

Während der Laufzeit einer Anwartschaft besteht kein aktiver Kranken­versicherungsschutz. Das bedeutet, dass keine Leistungen von der privaten Kranken­versicherung übernommen werden. Daher ist gegebenenfalls eine Absicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung notwendig.

Was passiert ohne Anwartschaft?
  • Erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Höhere Beiträge durch fortgeschrittenes Alter
  • Verlust von Altersrückstellungen
  • Möglichkeit von Ausschlüssen oder Ablehnung durch die private Kranken­versicherung bei gewünschter späterer Rückkehr

Vorteile und Nachteile einer Anwartschaft

Alle Vorteile

  • Möglichkeit zur Rückkehr in den alten Tarif der privaten Kranken­versicherung
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Altersrückstellungen bleiben erhalten (bei großer Anwartschaft)
  • Es müssen keine Wartezeiten eingehalten werden
  • Vermeidung von Risikozuschlägen und Ausschlüssen
  • Es besteht keine Pflicht zur Rückkehr in die private Kranken­versicherung
  • Anwartschaft kann theoretisch zeitlich unbegrenzt laufen

Mögliche Nachteile

  • Mit der Anwartschaft binden Sie sich an einen Versicherer und können diese nicht auf eine andere private Kranken­versicherung übertragen.
  • Erfolgt später doch keine Rückkehr in die private Kranken­versicherung, wurden die Beiträge für die Anwartschaft umsonst gezahlt.

Anwartschaft ohne bestehende private Kranken­versicherung?

Eine Anwartschaft ist eigentlich dafür gedacht, eine bestehende private Kranken­versicherung ruhen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings möglich, eine Anwartschaft abzuschließen, ohne aktuell privat versichert zu sein.

Icon Lupe

Typische Ausnahmefälle

  • Studierende mit Option auf spätere private Kranken­versicherung: Einige Versicherer bieten spezielle Anwartschaftstarife für Studierende an, selbst wenn diese aktuell Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind.
  • Kinder mit absehbarem Wechsel in die private Kranken­versicherung: Ist ein Kind beispielsweise durch eine Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung abgesichert, wird aber in absehbarer Zeit von der Versicherungspflicht befreit, kann in bestimmten Fällen eine Anwartschaft abgeschlossen werden.
  • Beamtenanwärter in Ausbildung mit späterem Beihilfeanspruch: Wer sich sicher ist, später beihilfeberechtigt zu werden, kann je nach Anbieter frühzeitig eine Anwartschaft abschließen – auch vor Dienstbeginn.

Mit uns die private Kranken­versicherung finden

Welcher Versicherer eine Anwartschaft auch ohne Vorvertrag anbietet, lässt sich pauschal nicht beantworten – wir kennen die Tarife und finden die passende Lösung für Ihre Situation. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Von Finanztip für die Beratung zur PKV empfohlen
  • Anonyme Risikovoranfrage vorab – ohne Eintrag beim Versicherer
  • Immer ein direkter Ansprechpartner
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Das unterscheidet die kleine und große Anwartschaft

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet. Nicht ohne Grund sind wir von Finanztip für die Beratung zur privaten Kranken­versicherung empfohlen.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Kleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
Werden Altersrückstellungen aufgebaut?NeinJa
Wann ist sie geeignet?Bei voraussichtlicher RückkehrBei sicherer Rückkehr
Was kostet sie?5–10 % des Beitrags25–45 % des Beitrags
Welches Alter gilt bei Wiedereintritt?Alter bei Beginn der AnwartschaftAlter bei Eintritt in die PKV

Kleine Anwartschaft

Bei einer kleinen Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der privaten Kranken­versicherung festgeschrieben. Spätere Erkrankungen wirken sich so nicht negativ auf Ihren Tarif aus. Bei der Wiederaufnahme Ihrer privaten Kranken­versicherung erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung.

Icon Arzt

Allerdings werden in der Zeit der Anwartschaft keine Altersrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die späteren Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Alter bei der Wiederaufnahme. Nach einer langen Dauer der Anwartschaft kann Ihr Tarif daher deutlich teurer sein. Eine kleine Anwartschaft können Sie in der Regel jederzeit in eine große Anwartschaft umwandeln.

Große Anwartschaft

Bei einer großen Anwartschaft bleibt zusätzlich zu Ihrem Gesundheitszustand auch Ihr Alter vom Eintritt in die private Kranken­versicherung erhalten. Kehren Sie in die private Kranken­versicherung zurück, sind Sie so gestellt, als hätten Sie ohne Unterbrechung die vollen Beiträge gezahlt und Altersrückstellungen gebildet.

Icon Uhr Zeit Achtung

Ihre Beiträge sind dann niedriger, als wenn Sie nur eine kleine Anwartschaft abgeschlossen hätten. Dafür ist eine große Anwartschaft auch teurer als eine kleine, da in den Kosten der Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist.


Wann lohnt sich welche Variante?

  • Kleine Anwartschaft: Bei kürzeren Versicherungspausen, da sie günstiger ist.
  • Große Anwartschaft: Bei längeren Unterbrechungen, zum Beispiel bei Beamten mit freier Heilfürsorge, da das Eintrittsalter konstant bleibt und Altersrückstellungen erhalten bleiben.

Experten-Tipp:
Die kleine Anwartschaft ist oft die teurere Entscheidung

„Die kleine Anwartschaft gilt als günstige Standardlösung, weil sie im Monat weniger kostet. Doch wer länger als zwei, drei Jahre pausiert, zahlt beim Wiedereinstieg drauf — das Eintrittsalter läuft weiter, die Altersrückstellungen fehlen. Mein Rat: Rechnen Sie nicht den Monatsbeitrag, sondern die Gesamtlaufzeit. Bei unklarer Dauer ist die große Anwartschaft fast immer die ehrlichere Wahl.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Entscheidungshilfe

Sie sind sich nicht sicher, welche Anwartschaft zu Ihrer Situation passt? Unsere Entscheidungshilfe zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Variante in unterschiedlichen Lebenssituationen sinnvoll sein kann.

LebenssituationKleine AnwartschaftGroße AnwartschaftEmpfehlung
Elternzeit (zwölf Monate in Teilzeit)JaNeinKleine empfohlen
Kurzzeitige Arbeitslosigkeit (ALG I, maximal ein Jahr)JaNeinKleine empfohlen
Beamte mit freier Heilfürsorge (Feuerwehr, Polizei, Soldat)NeinJaGroße dringend empfohlen
Selbständige mit befristeter AnstellungMöglichJaGroße, wenn Zeitraum unklar
Längerer AuslandsaufenthaltMöglichJaGroße, wenn Rückkehr ungewiss
Studierende mit geplanter BeamtenlaufbahnMöglichJaGroße empfohlen
Angestellte mit schwankendem Einkommen nahe PflichtgrenzeJaNeinKleine empfohlen
Unklare berufliche ZukunftMöglichMöglichGroße, für langfristige Sicherheit

Antrag und Gesundheitsprüfung bei der Anwartschafts­versicherung

Beim Abschluss einer Anwartschafts­versicherung kann eine Gesundheitsprüfung anfallen – die Anwartschaft ist also nicht automatisch ohne Prüfung zu bekommen. Schließen Sie die Anwartschaft direkt aus einer bestehenden privaten Kranken­versicherung heraus, verzichtet der Versicherer in der Regel auf eine erneute Prüfung, weil Ihr Gesundheitszustand bereits beim PKV-Abschluss bewertet wurde.

Anders sieht es aus, wenn Sie eine Anwartschaft ohne bestehende private Kranken­versicherung abschließen wollen – etwa als Studierender oder Beamtenanwärter in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Hier prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand wie bei einem regulären Antrag. Damit besteht grundsätzlich das Risiko von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung.


Genau hier liegt ein verbreiteter Irrtum

Viele Leser glauben, eine Anwartschaft lasse sich immer prüfungsfrei abschließen. Wer mit einer Vorerkrankung direkt beim Versicherer anfragt und abgelehnt wird, riskiert einen Eintrag, der spätere Anträge erschwert.

Icon Achtung

Experten-Tipp:
„Prüfungsfrei“ gilt nur für den Rückweg – nicht für den Einstieg

„Prüfungsfrei ist eine Anwartschaft nur in eine Richtung. Das stimmt nur, wenn Sie aus einer bestehenden PKV heraus pausieren. Schließen Sie als gesetzlich Versicherter neu ab, prüft der Versicherer voll — mit Ablehnungsrisiko. Klären Sie das vorab über eine anonyme Voranfrage, bevor ein Antrag aktenkundig wird.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Warum Sie die Anwartschaft nicht ungeprüft selbst beantragen sollten

Stellen Sie einen Antrag direkt beim Versicherer und werden abgelehnt, kann dies in den Datenbanken der Versicherer erfasst werden. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben, was Ihre Chancen verschlechtert.

Icon Blatt mit Kopie

Erst anonym prüfen, dann private Kranken­versicherung beantragen

Bevor ein Antrag aktenkundig wird, klären wir anonym, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt – Ihr Name taucht nicht auf, gespeichert wird nichts. Wir sind von Finanztip für die Beratung zur PKV empfohlen.

  • Anonyme Risikovoranfrage statt riskanter Direktanfrage
  • Kein Ablehnungseintrag in den Versichererdatenbanken
  • Sie erfahren vorab Ihre Annahmechancen und Konditionen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Wann eine Anwartschaft Sinn ergibt – und für wen

Warum ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Müssen Sie Ihre private Kranken­versicherung kündigen, verfallen alle Ihre Altersrückstellungen. Zudem erfolgt bei einer Rückkehr ohne Anwartschaft eine neue Gesundheitsprüfung, die mit Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder sogar einer Ablehnung verbunden sein kann. Wie sich ein späterer Wiedereinstieg auf den Beitrag der privaten Kranken­versicherung auswirkt, hängt stark von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Rückkehr ab.

Da sich der Gesundheitszustand mit dem Alter verschlechtert, müssen Sie außerdem mit zum Teil deutlich gestiegenen Versicherungsbeiträgen rechnen. Eine Anwartschafts­versicherung schützt vor diesen Nachteilen.


Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Eine Anwartschafts­versicherung ist generell sinnvoll, wenn ein bestimmter Zeitraum überbrückt werden muss, in dem die Voraussetzungen für eine private Kranken­versicherung nicht erfüllt sind oder sie nicht aktiv benötigt wird. Das kann zum Beispiel durch eine berufliche Veränderung, einen Auslandsaufenthalt oder einen vorübergehenden Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung bedingt sein.


Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Im Folgenden stellen wir Ihnen verschiedene Personengruppen vor, für die eine Anwartschaft besonders relevant ist.

Feuerwehr, Polizei, Soldaten

Beamte wie zum Beispiel Feuerwehrleute, Polizisten oder Soldaten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit in der Regel freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Staat die Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt, sodass keine eigene Kranken­versicherung erforderlich ist. Mit Eintritt in den Ruhestand endet diese Regelung jedoch und eine private Restkosten­versicherung über die private Kranken­versicherung für Beamte wird notwendig. Um zu günstigen Konditionen in die private Kranken­versicherung wechseln zu können, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Anwartschafts­versicherung abzuschließen.

Icon Polizist
Beispiel: Polizeibeamtin mit großer Anwartschaft

Eine Polizeibeamtin hat seit ihrem Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren Anspruch auf Beihilfe. Mit einer privaten Kranken­versicherung und einem Beihilfe­ergänzungs­tarif deckt sie die restlichen Kosten. Die Beiträge werden auf Grundlage ihres Gesundheitszustandes und ihres Alters von 20 Jahren kalkuliert. Mit 30 wechselt sie zur Bundespolizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Mit Eintritt in den Ruhestand endet dieser Anspruch und sie erhält wieder Beihilfe und muss die restlichen Kosten privat absichern. Durch eine große Anwartschaft hat sie in der Zwischenzeit weiter Altersrückstellungen gebildet und die Beiträge ihrer privaten Kranken­versicherung werden weiterhin auf Grundlage ihres Alters von 20 Jahren kalkuliert. Sie ist also so gestellt, als ob sie ihre private Kranken­versicherung nie pausiert hätte.

Einkommen nahe der Versicherungspflicht­grenze

Angestellte, die privat krankenversichert sind und deren Bruttojahreseinkommen nur knapp über der Versicherungspflicht­grenze liegt, können die Voraussetzungen für eine private Kranken­versicherung verlieren, wenn ihr Einkommen im Rahmen der jährlichen Anpassung wieder unter diese Grenze fällt. In diesem Fall tritt automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ein. Mit einer Anwartschafts­versicherung kann ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge in die private Kranken­versicherung zurückgekehrt werden, sobald das Einkommen wieder über die Versicherungspflicht­grenze steigt.

Icon arbeitende Eltern

Selbständige bei Wechsel, Auslandsaufenthalt oder Versicherungspflicht

Für Selbständige ist eine Anwartschaft immer dann sinnvoll, wenn sie ihre private Kranken­versicherung vorübergehend nicht aktiv nutzen, aber später zu den alten Konditionen zurückkehren wollen. Das betrifft drei typische Situationen: einen vorübergehenden Wechsel in eine Festanstellung mit Gehalt unter der Versicherungspflicht­grenze, einen längeren Auslandsaufenthalt außerhalb der EU oder den Eintritt einer gesetzlichen Versicherungspflicht.

Icon Person am Schreibtisch

Selbständige sind in der Regel privat oder freiwillig gesetzlich versichert. Nehmen sie eine Festanstellung an und fällt das Gehalt unter die Versicherungspflicht­grenze, tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ein. Wer nur vorübergehend angestellt ist und später in die Selbständigkeit zurückkehren möchte, sichert mit einer Anwartschafts­versicherung den bisherigen Tarif. So bleibt die Rückkehr in die private Kranken­versicherung für Selbstständige ohne erneute Gesundheitsprüfung offen.

Studierende

Studierende können während des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen eine private Kranken­versicherung wählen. Nach dem Studium tritt jedoch häufig eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ein, wenn sie als Angestellte unter der Versicherungspflicht­grenze verdienen. Wird langfristig eine private Kranken­versicherung angestrebt – etwa von angehenden Beamten oder Selbständigen – kann mit einer Anwartschaft die spätere Rückkehr erleichtert werden. Dadurch bleibt der Gesundheitsstatus erhalten und ein späterer Wechsel in die private Kranken­versicherung erfolgt zu den früheren, besseren Bedingungen.

Icon Student

Längerer Auslandsaufenthalt

Bei einem Umzug ins Ausland bleibt der Versicherungsschutz der privaten Kranken­versicherung bestehen, wenn sich der neue Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Liegt der neue Wohnsitz außerhalb dieses Gebiets, endet die Versicherung üblicherweise. Besteht der Wunsch, später ins Heimatland zurückzukehren, kann mit einer Anwartschaft die private Kranken­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung reaktiviert werden und bereits angesparte Altersrückstellungen bleiben erhalten.

Icon Weltkugel mit Ort

Elternzeit

Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, kann für diese Zeit in die gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt werden. Durch eine Anwartschafts­versicherung können der bisherige Gesundheitszustand und die alten Vertragskonditionen gesichert werden, um nach der Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Kranken­versicherung zurückzukehren.

Icon Familie

Kurzzeitige Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, wird in der Regel ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Eine Ausnahme besteht nur für Personen, die in den letzten fünf Jahren durchgehend privat versichert waren und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wer später wieder in die private Kranken­versicherung zurückkehren möchte, kann mit einer Anwartschaft sicherstellen, dass nach Ende der Arbeitslosigkeit keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist und Altersrückstellungen erhalten bleiben. Das ergibt jedoch nur Sinn, wenn die Beiträge für die Anwartschafts­versicherung auch während der Arbeitslosigkeit bezahlbar bleiben.

Icon Uhr mit Pfeil

Das kostet eine Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Kosten einer Anwartschafts­versicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen das Alter und der Gesundheitszustand der versicherten Person zum Zeitpunkt des Abschlusses sowie der gewählte Tarif der privaten Kranken­versicherung. Grundsätzlich gibt es preisliche Unterschiede zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft.

Icon Puzzle

Kleine Anwartschaft

Eine kleine Anwartschaft kostet in der Regel etwa fünf bis zehn Prozent des Beitrags des regulären Tarifs der privaten Kranken­versicherung. Da während der kleinen Anwartschaft keine Altersrückstellungen gebildet werden, sind die Beiträge entsprechend niedriger.

Große Anwartschaft

Eine große Anwartschaft liegt bei etwa 25 bis 45 Prozent des Beitrags des regulären Tarifs der privaten Kranken­versicherung. Da neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten bleibt und weiter Altersrückstellungen angespart werden, ist sie teurer als die kleine Variante.

Experten-Tipp:
Der niedrigere Beitrag entscheidet nicht über den günstigeren Preis

„Auf dem Papier wirkt die kleine Anwartschaft mit fünf bis zehn Prozent unschlagbar günstig. Doch dieser Vergleich führt in die Irre: Was Sie bei der kleinen Variante sparen, holt der spätere Beitrag durch das höhere Eintrittsalter oft mehrfach zurück. Stellen Sie der Ersparnis immer den Mehrbeitrag im Alter gegenüber — erst diese Gesamtbetrachtung zeigt den wahren Preis.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge
Mögliche Kosten bei Verzicht auf Anwartschaft

Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung beispielsweise mit 28 Jahren kündigen und mit 38 Jahren neu einsteigen wollen, kann Ihr Versicherungsbeitrag bei identischem Tarif um 50 Prozent steigen. Dazu kommt, dass bei einem schlechteren Gesundheitszustand Risikozuschläge oder Ausschlüsse drohen. Ohne Anwartschaft zahlen Sie für Ihre private Kranken­versicherung in diesem Beispiel gegebenenfalls lebenslang 80 Euro mehr im Monat. Das sind über 30.000 Euro bis zum Rentenalter.


Kostenbeispiele für Anwartschafts­versicherungen

Im Folgenden haben wir Ihnen jeweils zwei Beispiele für die Kosten einer kleinen und einer großen Anwartschaft aufgeführt. So können Sie besser einschätzen, wie hoch Ihre Beiträge für eine mögliche Anwartschaft ausfallen können.

Junger Angestellter – Kleine Anwartschaft

Regulärer Beitrag450 € im Monat
Beitrag Anwartschaft22,50 – 45,00 € (5 – 10 %) im Monat
Jährliche Kosten270 – 540 €

Studentin – Kleine Anwartschaft

Regulärer Beitrag180 € im Monat
Beitrag Anwartschaft9,00 – 18,00 € (5 – 10 %) im Monat
Jährliche Kosten108 – 216 €

Feuerwehrmann – Große Anwartschaft

Regulärer Beitrag400 € im Monat (im späteren Ruhestand)
Beitrag Anwartschaft100,00 – 180,00 € (25 – 45 %) im Monat
Jährliche Kosten1.200 – 2.160 €

Vorübergehend angestellter Selbständiger – Große Anwartschaft

Regulärer Beitrag600 € im Monat
Beitrag Anwartschaft150,00 – 270,00 € (25 – 45 %) im Monat
Jährliche Kosten1.800 – 3.240 €

Steuerliche Absetzbarkeit der Anwartschafts­versicherung

Die Beiträge zur Anwartschafts­versicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind somit, ähnlich wie die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung, steuerlich absetzbar. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für Versicherungsbeiträge bis 100 Euro im Jahr und Beiträge, die über 100 Euro im Jahr betragen (Quelle § 10 EStG)

  • Beiträge bis 100 Euro pro Jahr: Liegen die jährlichen Beiträge für die Anwartschaft unter 100 Euro, können sie vollständig der Basiskranken­versicherung zugeordnet werden. Das bedeutet, dass sie komplett steuerlich absetzbar sind.
  • Beiträge über 100 Euro im Jahr: Sobald die jährlichen Beiträge mehr als 100 Euro betragen, wird es komplizierter. Dann ist nur der Teil der Beiträge steuerlich absetzbar, der zur Basiskranken­versicherung gehört. Gehören zum Beitrag auch Zusatzleistungen wie zum Beispiel Komfort- oder Wahlleistungen, sind diese nicht steuerlich absetzbar.

Anwartschaft für die private Pflege­versicherung

Auch die private Pflegepflicht­versicherung lässt sich über eine Anwartschaft ruhend stellen. Wer privat krankenversichert ist, hat in der Regel zugleich eine private Pflegepflicht­versicherung – beide können während einer Pause gemeinsam in die Anwartschaft überführt werden (Quelle § 23 SGB XI)

So sichern Sie sich auch für die Pflege­versicherung den Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Beiträge für die Pflege-Anwartschaft sind gering, da die Pflegepflicht­versicherung ohnehin niedrigere Beiträge hat als die Krankenvoll­versicherung. Lassen Sie sich von uns zeigen, ob Ihr Versicherer Kranken- und Pflege-Anwartschaft im Paket anbietet.

Icon Bezahlen Geldschein

So wird eine Anwartschafts­versicherung beantragt

Die Beantragung einer Anwartschafts­versicherung ist in der Regel unkompliziert und kann direkt beim jeweiligen privaten Kranken­versicherer erfolgen. Oft muss die Option innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch genommen werden, nachdem der Grund für die Anwartschaft eingetreten ist. Setzen Sie sich daher am besten frühzeitig mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um sich über mögliche Fristen und notwendige Unterlagen zu informieren.


Schritte zur Beantragung einer Anwartschaft

Der Antrag auf eine Anwartschafts­versicherung muss schriftlich erfolgen. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Versicherer und Tarif. Meist sind die folgenden Angaben erforderlich:

Icon Stift
  • Persönliche Daten des Antragstellers
  • Gewünschte Art der Anwartschaft (kleine oder große)
  • Grund für die Anwartschaft (beispielsweise berufliche Veränderung, Auslandsaufenthalt, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit)

Nach der Prüfung des Antrags bestätigt der Versicherer die Anwartschaft und stellt einen entsprechenden Versicherungsschein aus. Die Anwartschaft beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt.

Experten-Tipp:
Die Anwartschaft schützt nur, wer rechtzeitig handelt

„Die Anwartschaft lässt sich nicht in Ruhe nach dem Wechsel beantragen — anders, als es oft erwartet wird. Tatsächlich verlangen viele Versicherer die Umstellung vor Eintritt des Grundes — und beim Wiedereinstieg gilt oft eine Zwei-Monats-Frist. Wer sie verpasst, riskiert eine neue Gesundheitsprüfung. Setzen Sie sich deshalb an den Tag, an dem die Pause absehbar wird, mit Ihrem Versicherer in Verbindung.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Reaktivieren der privaten Kranken­versicherung

Sobald Sie abschätzen können, dass Sie in Ihre private Kranken­versicherung zurückkehren werden, sollten Sie Ihren Versicherer informieren. In der Regel muss die private Kranken­versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes für die Anwartschaft reaktiviert werden, damit die alten Vertragskonditionen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten bleiben.

Icon Sprechblase mit Haken

Kündigung der Anwartschaft

Eine Anwartschaft kann auch ohne eine Rückkehr in die private Kranken­versicherung gekündigt werden. Das muss meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.

Icon Vertrag kündigen

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Fristen für Umstellung, Reaktivierung und Kündigung unterscheiden sich je nach Versicherer – ein Fehler kann die prüfungsfreie Rückkehr kosten. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick. Unsere Beratung ist kostenfrei und für Sie unverbindlich.

  • Von Finanztip für die Beratung zur PKV empfohlen
  • Wir prüfen Anwartschaftstarife und passende Fristen für Sie
  • Immer ein direkter Ansprechpartner
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Die häufigsten Fragen zur Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung

Was ist eine Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung?

Eine Anwartschaft ist eine Vereinbarung, mit der Sie Ihre private Kranken­versicherung gegen einen reduzierten Beitrag pausieren. Sie sichern sich damit das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu Ihren alten Konditionen zurückzukehren. Während der Anwartschaft besteht kein aktiver Versicherungsschutz – es werden also keine Behandlungskosten übernommen.

Was unterscheidet die kleine und die große Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaft sichert nur Ihren Gesundheitszustand: Bei der Rückkehr entfällt die erneute Gesundheitsprüfung. Das Eintrittsalter bleibt jedoch nicht erhalten, der spätere Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter bei der Wiederaufnahme. Die große Anwartschaft friert zusätzlich das Eintrittsalter ein und baut weiter Altersrückstellungen auf. Dadurch sind die späteren Beiträge niedriger – die große Anwartschaft kostet aber mehr.

Welche Anwartschaft ist die richtige – die kleine oder die große?

Die kleine Anwartschaft eignet sich für kurze Pausen, weil sie mit fünf bis zehn Prozent des Beitrags günstig ist. Die große Anwartschaft lohnt sich bei längeren oder unklaren Unterbrechungen, etwa bei Beamten mit freier Heilfürsorge. Sie hält das Eintrittsalter konstant und erhält die Altersrückstellungen. Entscheidend ist nicht der Monatsbeitrag, sondern die voraussichtliche Gesamtdauer der Pause.

Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Eine Anwartschaft ist sinnvoll für Personen, die ihre private Kranken­versicherung vorübergehend nicht benötigen, aber später ohne Nachteile zurückkehren möchten. Typische Fälle sind ein Auslandsaufenthalt außerhalb der EU, Elternzeit in Teilzeit, kurzzeitige Arbeitslosigkeit oder Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sie bewahrt den Gesundheitsstatus und – bei der großen Variante – das Eintrittsalter.

Wie hoch sind die Kosten für eine Anwartschaft?

Die Kosten hängen vom Alter, dem Gesundheitszustand und dem Tarif ab. In der Regel kostet eine kleine Anwartschaft etwa fünf bis zehn Prozent des regulären Beitrags. Eine große Anwartschaft liegt bei etwa 25 bis 45 Prozent, weil hier zusätzlich der Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist.

Wann ist eine Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung zu bekommen?

Prüfungsfrei ist nur der Rückweg: Wer aus einer bestehenden privaten Kranken­versicherung heraus pausiert, wird beim Wiedereinstieg nicht erneut geprüft. Schließen Sie die Anwartschaft dagegen neu ab, ohne aktuell privat versichert zu sein, prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand wie bei einem regulären Antrag. Dann sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung möglich.

Wie schließe ich eine Anwartschaft ohne bestehende private Kranken­versicherung ab?

Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einige Versicherer bieten Anwartschaftstarife für Personen an, die heute noch gesetzlich versichert sind – etwa Studierende oder Beamtenanwärter mit Aussicht auf einen späteren Beihilfeanspruch. Das ist aber nicht die Regel und hängt vom Anbieter ab. In diesen Fällen findet eine Gesundheitsprüfung statt, da kein geprüfter Vorvertrag besteht.

Wie beantrage ich eine Anwartschaft?

Den Antrag stellen Sie schriftlich direkt bei Ihrem privaten Kranken­versicherer. Nötig sind in der Regel Ihre persönlichen Daten, die gewünschte Art der Anwartschaft (kleine oder große) und der Grund für die Pause. Wichtig ist die Frist: Viele Versicherer verlangen die Umstellung, bevor der Grund eintritt. Setzen Sie sich daher frühzeitig in Verbindung, sobald die Pause absehbar wird.

Wie lässt sich auch die private Pflege­versicherung über eine Anwartschaft ruhend stellen?

Wer privat krankenversichert ist, hat in der Regel zugleich eine private Pflegepflicht­versicherung. Beide können während einer Pause gemeinsam in die Anwartschaft überführt werden. So bleibt auch für die Pflege­versicherung der Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung gesichert. Die Beiträge für die Pflege-Anwartschaft sind gering, da die Pflegepflicht­versicherung ohnehin niedrigere Beiträge hat.

Welche Folgen hat die Kündigung der Anwartschaft?

Mit der Kündigung erlischt das Recht auf Rückkehr in den alten Tarif zu den bisherigen Konditionen. Eine spätere Rückkehr in die private Kranken­versicherung erfordert dann eine neue Gesundheitsprüfung. Der Beitrag wird auf Basis Ihres dann aktuellen Alters und Gesundheitszustands berechnet. Die Kündigung ist meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
transparent-beraten.de GmbH 684 Bewertungen auf ProvenExpert.com