Freiwillig gesetzlich krankenversichern: Ist das sinnvoll?

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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kranken­versicherung ist in Deutschland Pflicht – sie ist niemals freiwillig.
  • „Freiwillig gesetzlich versichert“ heißt nur, dass Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken­versicherung wählen dürfen und sich für die GKV entscheiden.
  • Der Beitrag liegt bei 14,6 beziehungsweise 14,0 % Ihres gesamten Einkommens; hinzu kommen Zusatzbeitrag und Pflege­versicherung – der reale Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 260 bis 278 € im Monat.
  • Bei sehr hohem Einkommen, für Beamte und oft für Angestellte über der Einkommensgrenze ist eine private Kranken­versicherung sinnvoller oder günstiger.
  • Wer die Wahl hat, sollte Leistungen, Beiträge und die persönliche Situation vergleichen, bevor er sich für die gesetzliche oder private Variante entscheidet.

Zum ersten Mal haben Sie die freie Wahl bei der Kranken­versicherung …

Sie verdienen gut, sind selbständig oder Beamter – und dürfen sich zum ersten Mal aussuchen, wie Sie sich krankenversichern. Genau hier fällt die Entscheidung schwerer, als sie zunächst klingt: Freiwillige gesetzliche und private Kranken­versicherung unterscheiden sich bei Beitrag, Familienschutz und Leistungen grundlegend. Wer sich einmal festgelegt hat, kommt oft nicht ohne Weiteres zurück. Für viele Menschen mit Familie bleibt die gesetzliche Variante die sichere Wahl, für andere ist die private Kranken­versicherung deutlich günstiger. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer sich freiwillig versichern darf, was der Beitrag 2026 wirklich kostet und wann sich welches System für Sie rechnet.

Freiwillig gesetzlich versichert – was bedeutet das?

Das ist neu in 2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde auf 77.400 Euro im Jahr angehoben. Erst ab diesem Einkommen können Sie sich als Angestellter privat krankenversichern. → Mehr dazu im Abschnitt „Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?“

Icon Kalender

Freiwillig gesetzlich versichert ist, wer die gesetzliche Kranken­versicherung frei wählen darf, weil er wegen seines Berufs oder seines Einkommens nicht ­versicherungspflichtig ist – und sich trotzdem für die GKV statt für die private Kranken­versicherung entscheidet. In Deutschland ist eine Kranken­versicherung dabei immer Pflicht (Quelle: VVG § 193). „Freiwillig“ bezieht sich also allein auf die Wahl des Systems, nicht auf die Frage, ob Sie sich überhaupt versichern.

Ein großer Teil der Menschen in Deutschland kann sich nur gesetzlich absichern – das ist die Pflicht­versicherung. Wer bestimmte Berufe ausübt oder ein hohes Einkommen erzielt, genießt dagegen „Versicherungsfreiheit“ und darf zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung wählen. Entscheidet sich diese Person für einen Vertrag bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung, gilt sie als freiwillig gesetzlich versichert.

Wie groß die gesetzliche Kranken­versicherung ist, zeigt die amtliche Statistik: Rund 74,2 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert, davon etwa 58,6 Millionen beitragszahlend und rund 15,6 Millionen beitragsfrei über die Familien­versicherung mitversichert (Stand 1. Januar 2026) (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Nur ein kleiner Teil dieser Versicherten hat überhaupt die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung.

Keine Kranken­versicherung – kann das gut gehen?

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Freiwillige Versicherung gut abwägen

Haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, sollten Sie vor einer Entscheidung Folgendes berücksichtigen:

  • Die gesetzliche und private Kranken­versicherung unterscheiden sich in einigen Punkten grundlegend, zum Beispiel hinsichtlich des Leistungsumfangs oder der Berechnung der Beiträge.
  • Eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist nicht das Gleiche wie eine Pflicht­versicherung. Für freiwillig Versicherte gelten andere Fristen und Kosten.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Um sich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu können, müssen Sie zwei Dinge erfüllen: Sie müssen grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung befreit sein und sich privat versichern dürfen. Zudem müssen Sie einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Ab welchem Einkommen können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern?

Als Arbeiter oder Angestellter werden Sie ­versicherungsfrei, sobald Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze – auch Versicherungspflicht­grenze genannt – beträgt 2026 genau 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Ab diesem Einkommen dürfen Sie in die private Kranken­versicherung wechseln. Das ist die zentrale Voraussetzung, um sich stattdessen freiwillig gesetzlich versichern zu können.

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Zugehörigkeit zu einer speziellen Berufsgruppe

Arbeitnehmer, die nicht über die gesetzliche Renten­versicherung abgesichert sind, sind in der Regel ­versicherungsfrei. Sie können in die private Kranken­versicherung wechseln, ganz gleich, ob sie die Versicherungspflicht­grenze erreichen. Diese Berufe gehören zum Beispiel dazu:

  • Freiberufler und Selbständige
  • Beamte
  • Studenten (Befreiung von der Versicherungspflicht möglich)
  • Ärzte
  • Soldaten und Polizisten
  • Richter
  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Familienmitglieder, Menschen mit Schwerbehinderung oder Rentner

Familienmitglieder, Menschen mit Schwerbehinderung oder Rentner können sich freiwillig gesetzlich versichern, ohne dass die Höhe ihres Einkommens eine Rolle spielt:

Menschen mit einer Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, der gesetzlichen Kranken­versicherung als freiwilliges Mitglied beizutreten (Quelle: SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 4). Voraussetzung ist, dass Sie in den fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre krankenversichert waren. Es reicht auch, wenn ein Elternteil, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner diese Voraussetzung erfüllt. Sie entfällt, wenn Menschen mit Schwerbehinderung sie wegen ihrer Behinderung nicht erfüllen konnten. Gesetzliche Kranken­versicherungen dürfen den Beitritt zudem von einer Altersgrenze abhängig machen (Quelle: SGB V § 9 Abs. 2).

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Familienmitglieder

Familienmitglieder können unter Umständen freiwillig krankenversichert werden, zum Beispiel Kinder. Kinder können grundsätzlich beitragsfrei in der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert werden. Sie verlieren dieses Zugangsrecht, wenn sie Einkünfte über bestimmten Grenzen haben oder ein Elternteil die Versicherungspflicht­grenze (2026: 77.400 Euro, monatlich 6.450 Euro) überschreitet. Dann werden Kinder automatisch freiwillig gesetzlich versichert.

Icon Familie

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, wird in der Regel automatisch Mitglied in der Kranken­versicherung der Rentner (KVdR). Für die Pflichtmitgliedschaft sind allerdings bestimmte Vor­versicherungszeiten zu erfüllen:

  • Sie waren in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert. Ob als freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied, ist dabei egal.
  • Für jedes Kind wird eine Vor­versicherungszeit von drei Jahren angerechnet.

Rentner, die diese Voraussetzungen nicht mitbringen, können sich stattdessen freiwillig gesetzlich versichern.

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Gesetzliche Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung

Um einer gesetzlichen Kranken­versicherung freiwillig beitreten zu können, müssen Sie folgende gesetzliche Vorgaben erfüllen (Quelle: SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 1):

  • Sie müssen in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein.
  • Oder Sie waren vor Beendigung der Versicherungspflicht zwölf Monate durchgängig in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert.

Ist die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung sinnvoll? Vorteile und Nachteile

Ob sich die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung lohnt, hängt vor allem von Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation ab. Für Familien und für Menschen mit Vor­erkrankungen ist sie oft die bessere Wahl, für Gutverdiener und Beamte häufig die teurere. Die wichtigsten Argumente im Überblick.

Welche Vorteile bietet die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung?

  • Eine Familien­versicherung ist möglich, Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen können also beitragsfrei mitversichert werden.
  • Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Vor­erkrankungen wirken sich nicht auf die Höhe des Beitrags aus.
  • Ein Wechsel in die private Kranken­versicherung ist grundsätzlich weiterhin möglich.
  • Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Altersbedingte Beitragserhöhungen wie in der privaten Kranken­versicherung gibt es nicht.

Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung?

  • Weil der Beitrag vom Einkommen abhängt, kann er bei sehr hohem Einkommen höher ausfallen als in der privaten Kranken­versicherung.
  • Für den Beitrag zählt das gesamte Einkommen, also auch Einnahmen aus Kapitalanlagen oder Vermietung. Wer hohe Einnahmen neben dem Beruf erzielt, fährt mit einer privaten Kranken­versicherung oft günstiger, da deren Beitrag fix ist.
  • Der Leistungsumfang ist beschränkt: Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt nur notwendige medizinische Leistungen.

Experten-Tipp:
Bei Mieteinnahmen ist die gesetzliche Kasse oft teurer als gedacht

„Viele wählen die freiwillige GKV, weil sie als günstige, sichere Variante gilt. Doch für den Beitrag zählt Ihr gesamtes Einkommen – auch Mieten und Kapitalerträge. Wer hier hohe Nebeneinkünfte hat, rutscht schnell in den Höchstbeitrag. Mein Rat: Rechnen Sie vor der Entscheidung alle Einkünfte ehrlich zusammen. Oft ist der feste Beitrag der privaten Kranken­versicherung dann günstiger.“

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Freiwillig gesetzlich oder privat versichern – was ist besser?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Für die meisten Angestellten mit Familie ist die freiwillige GKV die sichere Wahl, während sich die private Kranken­versicherung vor allem für Beamte, kinderlose Gutverdiener und viele Selbständige rechnet. Entscheidend sind Ihr Einkommen, Ihr Familienstand und Ihr Gesundheitszustand.

KriteriumFreiwillige gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
BeitragsberechnungNach dem gesamten EinkommenNach Alter, Gesundheit und Tarif
FamilieKinder und einkommenslose Partner beitragsfreiEigener Beitrag für jede Person
GesundheitsprüfungKeineJa, Vor­erkrankungen wirken sich aus
LeistungenGesetzlicher LeistungskatalogIndividuell wählbar, oft umfangreicher
Beitrag im AlterEinkommensabhängigKann steigen, aber Alterungsrückstellungen
Rückkehr ins jeweils andere SystemIn die Pflicht­versicherung unter Bedingungen möglichRückkehr in die GKV stark erschwert

Für wen sich die private Kranken­versicherung eher lohnt:

  • Beamte profitieren durch die Beihilfe, die einen Teil der Beiträge zur privaten Kranken­versicherung übernimmt. Auch Kinder von Beamten haben in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe.
  • Angestellte mit hohem Einkommen zahlen privat oft weniger oder ähnlich viel, erhalten aber Mehrleistungen.
  • Studenten können attraktive Einsteigertarife nutzen – hier lohnt aber ein genauer Blick auf die spätere Rückkehr-Problematik.

Für wen die freiwillige GKV meist die bessere Wahl ist:

  • Familien mit nur einem Verdiener, weil Kinder und Partner beitragsfrei mitversichert sind.
  • Menschen mit Vor­erkrankungen, weil es keine Gesundheitsprüfung gibt.
  • Ältere Neukunden und Rentner, für die eine private Kranken­versicherung kaum noch zugänglich oder bezahlbar ist.

Wann welches System zu Ihnen passt: Ihr Weg durch die Entscheidung

Vier Leitfragen bringen Sie schnell zu einer Tendenz, ob die freiwillige gesetzliche oder die private Kranken­versicherung besser zu Ihnen passt. Arbeiten Sie die Fragen der Reihe nach durch – schon eine klare Antwort kann die Richtung vorgeben.

  • Haben Sie Kinder oder einen Partner ohne eigenes nennenswertes Einkommen? Wenn ja, spricht die beitragsfreie Familien­versicherung stark für die gesetzliche Variante. In der privaten Kranken­versicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
  • Erzielen Sie hohe Miet- oder Kapitaleinkünfte neben Ihrem Beruf? Wenn ja, prüfen Sie die private Kranken­versicherung. In der gesetzlichen zählt jede dieser Einnahmen zum Beitrag, privat bleibt der Beitrag davon unberührt.
  • Haben Sie Vor­erkrankungen oder möchten Sie sich einen späteren Wechsel offenhalten? Wenn ja, ist die gesetzliche Variante sicherer. Sie verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, und die Rückkehr aus der privaten Kranken­versicherung ist ab 55 Jahren meist ausgeschlossen.
  • Sind Sie Beamter oder kinderloser Gutverdiener mit stabilem Einkommen? Dann rechnet sich die private Kranken­versicherung häufig. Beamte profitieren zusätzlich von der Beihilfe, die einen Teil der Beiträge übernimmt.

Wichtig: In der privaten Kranken­versicherung können die Beiträge im Alter deutlich steigen. Wer heute nur auf den günstigen Einstiegsbeitrag schaut, unterschätzt dieses Risiko leicht.

Wenn Sie unsicher sind, welches System zu Ihnen passt, lohnt sich eine neutrale Einordnung Ihrer persönlichen Situation, bevor Sie sich festlegen.

Alle Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Freiwillige GKV oder private Kranken­versicherung – wir ordnen Ihre Situation ein

Wir sind von Finanztip für die PKV-Beratung empfohlen und sagen Ihnen offen, welches System in Ihrem Fall besser passt – auch wenn das die gesetzliche bleibt. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Praxisbeispiel 1: Selbständiger mit hohen Mieteinnahmen – privat am Ende günstiger

Icon Hand mit Haus

Ein selbständiger Unternehmensberater, 47 Jahre, ist aus Überzeugung freiwillig gesetzlich versichert. Neben rund 4.000 Euro Gewinn im Monat erzielt er etwa 2.500 Euro aus vermieteten Wohnungen. Weil in der gesetzlichen Kranken­versicherung das gesamte Einkommen zählt, rutscht er längst in den Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro im Monat einschließlich Pflege­versicherung. In einer privaten Kranken­versicherung mit gutem Leistungsniveau zahlt er als gesunder Nichtraucher spürbar weniger. Für ihn ist der feste, einkommensunabhängige Beitrag am Ende die günstigere Wahl.


Praxisbeispiel 2: Rentnerin ohne ausreichende KVdR-Vor­versicherungszeit

Icon gegensätzliche Pfeile

Eine Rentnerin, 64 Jahre, war lange privat versichert und erst spät zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt. Damit erfüllte sie die Vor­versicherungszeit für die günstigere Kranken­versicherung der Rentner (KVdR) nicht, denn sie war in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens nicht zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert. Ihr blieb deshalb nur die freiwillige gesetzliche Versicherung. Auf ihre gesetzliche Rente, eine kleine Betriebsrente und Mieteinnahmen zahlt sie hier den vollen Beitrag von rund 380 Euro im Monat. In der KVdR wären die Miet- und Kapitaleinkünfte beitragsfrei geblieben – wir haben mit ihr geprüft, ob sich die 90-Prozent-Grenze mit freiwilligen Zeiten noch erreichen ließ.

Freiwillig versichert als Selbständiger: Beitrag, Steuerbescheid und Nachzahlung

Als Selbständiger haben Sie keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Sie tragen den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung selbst – also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Dafür können Sie zwischen zwei Beitragssätzen wählen: 14,6 Prozent Ihrer Einnahmen, wenn Sie ab der siebten Krankheits­woche Krankengeld erhalten möchten, oder 14,0 Prozent ohne diesen Anspruch.


So läuft die Beitragsfestsetzung ab

Weil Ihr Gewinn erst nachträglich feststeht, setzt die Krankenkasse Ihren Beitrag zunächst nur vorläufig fest. Grundlage ist Ihr letzter Einkommensteuerbescheid. Sobald der nächste Steuerbescheid vorliegt, rechnet die Kasse endgültig ab. Haben Sie zu wenig gezahlt, fordert sie eine Nachzahlung. Haben Sie zu viel gezahlt, erhalten Sie die Differenz zurück.

Icon Dokument

Die Höchstbeitrag-Falle

Reichen Sie Ihren Steuerbescheid nicht rechtzeitig ein, darf die Krankenkasse Sie vorläufig in den Höchstbeitrag einstufen. Sie zahlen dann den maximalen Beitrag, selbst wenn Ihr Gewinn niedrig war. Legen Sie den Bescheid deshalb immer zügig vor und beantragen Sie bei stark sinkendem Einkommen eine Anpassung.

Icon Treppe mit Pfeil

Bei geringem Gewinn zahlen Sie nur den Mindestbeitrag

Schwankt Ihr Einkommen oder liegt es niedrig, greift die Mindestbemessungsgrundlage. Sie zahlen dann nicht den abschreckenden Höchstbeitrag aus der Kostentabelle, sondern nur den Mindestbeitrag von rund 260 bis 278 Euro im Monat.

Icon Geldbeutel

Experten-Tipp:
Der Beitragssatz ohne Krankengeld spart am falschen Ende

„Viele Selbständige wählen den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent, um monatlich ein paar Euro zu sparen. Doch ohne Krankengeld stehen Sie ab der siebten Krankheits­woche ganz ohne Einkommen da – existenzbedrohend bei längerer Krankheit. Mein Rat: Sichern Sie das Krankengeld ab, über den vollen Beitragssatz oder einen Wahltarif Ihrer Kasse.“

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Freiwillige Kranken­versicherung für Studenten, Rentner und Familien

Je nach Lebenssituation gelten sehr unterschiedliche Regeln und Beiträge. Die drei häufigsten Fälle im Überblick.


Studenten

Für Studenten gibt es drei Wege in die Kranken­versicherung. Bis zum 25. Geburtstag sind viele beitragsfrei über die Familien­versicherung der Eltern abgesichert. Danach greift meist die günstige studentische Pflicht­versicherung (KVdS) mit einem Kranken­versicherungsanteil von rund 87,38 Euro im Monat (Quelle: AOK); Zusatzbeitrag und Pflege­versicherung kommen hinzu.

Icon Student

Erst wer die Altersgrenze von 30 Jahren oder das 14. Fachsemester überschreitet, muss sich freiwillig gesetzlich versichern und zahlt dann den deutlich höheren Mindestbeitrag. Eine private Kranken­versicherung wirkt im Studium zunächst günstig, die spätere Rückkehr in die GKV ist danach aber oft schwierig. Prüfen Sie diesen Schritt deshalb besonders sorgfältig.


Rentner

Bei Rentnern zählt für den Beitrag jede Einkunftsart, sie wird aber unterschiedlich behandelt. Auf die gesetzliche Rente zahlen Sie den allgemeinen Satz, die Deutsche Renten­versicherung übernimmt davon die Hälfte. Auf Versorgungsbezüge wie eine Betriebsrente und auf Einkünfte aus Vermietung und Kapital tragen Sie den Beitrag dagegen allein.

Icon grauhaarige Frau

Ein Beispiel: Eine Rentnerin bezieht 1.500 Euro gesetzliche Rente, 500 Euro Betriebsrente und 400 Euro Mieteinnahmen. Grob gerechnet kommt sie so auf rund 390 Euro Kranken- und Pflegebeitrag im Monat. Weil hier alle Einkünfte verbeitragt werden, ist für ältere Neukunden eine private Kranken­versicherung selten sinnvoll oder überhaupt zugänglich.

Experten-Tipp:
Für Rentner ist nicht die freiwillige GKV das Ziel, sondern die KVdR

„In der freiwilligen GKV verbeitragen Rentner jede Einkunft allein – Betriebsrente und Mieten treiben den Beitrag hoch. Die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR ist fast immer günstiger, denn dort bleiben Kapital- und Mieteinkünfte beitragsfrei. Mein Rat: Prüfen Sie früh Ihre Vor­versicherungszeiten. Wer die 90-Prozent-Regel knapp verfehlt, kann mit freiwilligen Zeiten gezielt gegensteuern.“

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Familien

Der große Vorteil der gesetzlichen Kranken­versicherung für Familien ist die beitragsfreie Familien­versicherung: Kinder und ein Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen sind kostenlos mitversichert. Das eigene Einkommen des Partners darf dafür 2026 höchstens 565 Euro im Monat betragen.

Icon Familie

Wichtig für wechselwillige Eltern: Wechselt der besserverdienende Elternteil in die private Kranken­versicherung und liegt er über der Versicherungspflicht­grenze, entfällt für die Kinder in der Regel die beitragsfreie Mit­versicherung. Sie müssen dann eigenständig versichert werden. Rechnen Sie diesen Punkt in einen Familien-Kostenvergleich zwischen GKV und PKV immer mit ein.

Was kostet die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung?

Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt allein von der Höhe Ihres Einkommens ab – anders als in der privaten Kranken­versicherung, wo Gesundheitszustand und Alter zählen. Der Beitrag setzt sich aus drei Bausteinen zusammen.


Beitragssätze für freiwillige GKV-Mitglieder

  • Grundsätzlich liegt der Beitrag bei 14,6 Prozent des Einkommens. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
  • Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der 2026 durchschnittlich 2,9 Prozent beträgt.
  • Zudem zahlen Sie einen Beitrag zur Pflege­versicherung (zwischen 2,6 und 4,2 Prozent, abhängig von Alter und Kinderzahl).

Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Krankenkasse deutlich. Wer sich freiwillig versichern möchte, sollte deshalb Angebote vergleichen oder als bereits Versicherter über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken.


Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen?

Bei freiwillig Versicherten wird nicht nur das Gehalt, sondern das gesamte monatliche Einkommen einbezogen. Zum beitragspflichtigen Einkommen zählen Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge sowie weitere wiederkehrende Einnahmen (Quelle: GKV-Spitzenverband).

Das zählt zum beitragspflichtigen Einkommen:

  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
  • Witwenrenten
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Unterhaltszahlungen
  • Beamtenbezüge

Das zählt nicht zum beitragspflichtigen Einkommen:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Leistungen wie das Entlastungsbudget oder das Pflegeunterstützungsgeld

Mindest- und Höchstbeitrag 2026

Das zahlen Sie mindestens: Auch mit geringem oder ganz ohne Einkommen zahlen Sie einen Mindestbeitrag, denn die Krankenkasse rechnet mindestens mit einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat (Quelle: GKV-Spitzenverband). Der reine Kranken­versicherungsanteil beträgt daraus zum allgemeinen Satz 192,48 Euro. Das ist aber nicht der Betrag, der tatsächlich abgebucht wird: Erst mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und der Pflege­versicherung ergibt sich der reale Mindestbeitrag von rund 260 bis 278 Euro im Monat.

Das zahlen Sie maximal: Einkünfte werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt, die 2026 bei 69.750 Euro jährlich und 5.812,50 Euro monatlich liegt. Daraus ergibt sich zum allgemeinen Satz von 14,6 Prozent ein voller Höchstbeitrag von 848,63 Euro im Monat (ohne Zusatzbeitrag und Pflege­versicherung). Diesen vollen Beitrag tragen allerdings nur Selbständige mit Krankengeldanspruch allein. Als Angestellter zahlen Sie nur Ihren Arbeitnehmeranteil – nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses höchstens 424,31 Euro. Selbständige ohne Krankengeld zahlen zum ermäßigten Satz von 14,0 Prozent maximal 813,75 Euro.

Maximale Kosten im Überblick (2026):

BerufsgruppeMonatsbeitrag**
Angestellte (14,6 %)424,31 €*
Selbständige ohne Krankengeld (14,0 %)813,75 €
Selbständige mit Krankengeld (14,6 %)848,63 €
Studenten in der studentischen Versicherung (KVdS)87,38 €***
Freiwillig versicherte Studenten192,48 €
*Arbeitgeberzuschuss bereits abgezogen
**Die aufgeführten Monatsbeiträge enthalten nicht die individuellen Zusatzbeiträge oder Beiträge zur Pflege­versicherung.
***Reiner Kranken­versicherungsanteil im Wintersemester 2025/2026; Zusatzbeitrag und Pflege­versicherung kommen hinzu.

Vergleichen Sie hierzu auch die Angaben vom Bundesgesundheitsministerium (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).


Rechenbeispiele: So viel zahlen Sie wirklich

Die Tabelle zeigt nur die abschreckenden Höchstbeiträge. Realistischer sind diese beiden Beispiele, jeweils einschließlich Zusatzbeitrag und Pflege­versicherung:

Beispiel 1: Selbständige mit mittlerem Gewinn:

Eine Grafikdesignerin erzielt 2.500 Euro Gewinn im Monat, verzichtet auf Krankengeld (14,0 Prozent) und hat ein Kind (Pflege 3,6 Prozent). Sie zahlt 350 Euro Kranken­versicherung, 72,50 Euro Zusatzbeitrag und 90 Euro Pflege – zusammen rund 513 Euro im Monat.

Icon Person am Schreibtisch

Beispiel 2: Angestellter knapp über der Einkommensgrenze:

Ein kinderloser Angestellter verdient 6.600 Euro brutto und liegt damit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sein Beitrag wird bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Sein Eigenanteil liegt bei rund 648 Euro im Monat (Kranken-, Zusatz- und Pflegebeitrag); der Arbeitgeber steuert noch einmal rund 610 Euro bei.

Icon Angestellte

Als Gutverdiener, Beamter oder Selbständiger die passende private Kranken­versicherung finden

Ob sich ein Wechsel für Sie rechnet, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Familie und Ihrer Gesundheit ab. Wir vergleichen mehrere Anbieter und rechnen Ihren tatsächlichen Beitrag durch, kostenfrei und unverbindlich.

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Diese Fristen müssen Sie einhalten

Lassen Sie keine Versicherungslücke entstehen – Halten Sie bei Abschluss einer freiwilligen Mitgliedschaft und auch bei ihrer Kündigung die Fristen ein. Sonst kann eine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden: Zum einen haben Sie in dieser Zeit nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, zum anderen müssen Sie Beiträge nachzahlen.

Warum Sie vermeiden sollten, nicht versichert zu sein


Diese Fristen gelten

Bei Abschluss der freiwilligen Kranken­versicherung:

  • Bei Umwandlung in eine freiwillige Versicherung: Endet Ihre Pflicht- oder Familien­versicherung und versichern Sie sich nicht anderweitig, dann führt Ihre bisherige Kranken­versicherung Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Sie müssen nichts tun. Ihre Kranken­versicherung informiert Sie über Austrittsmöglichkeiten; danach haben Sie zwei Wochen Zeit (Quelle: SGB V § 188). Ein Wechsel in die private Kranken­versicherung bleibt jederzeit möglich.
  • Bei Überschreitung der Versicherungspflicht­grenze: Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung und liegen fortan über der Grenze, können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Geschieht das nicht, werden Sie automatisch freiwillig versichert. Ein Wechsel in die private Kranken­versicherung bleibt möglich.
  • Bei Wechsel in die Selbständigkeit: Arbeitnehmer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, müssen ihre Krankenkasse binnen drei Monaten davon in Kenntnis setzen. Die Frist beginnt mit dem Ende der Versicherungspflicht.

Bei Kündigung der freiwilligen Kranken­versicherung:

  • Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kranken­versicherung: Nach einer Mitgliedschaft von zwölf Monaten können Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Sie stellen einfach beim neuen Anbieter einen Antrag; dieser übernimmt die Kündigung für Sie.
  • Wechsel zu einer privaten Kranken­versicherung: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate ab dem schriftlichen Eingang der Kündigung. Die zwölfmonatige Bindungsfrist gilt hier nicht.
  • Sonderkündigungsrecht: Erhöht die Kranken­versicherung ihren Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Die Bindungsfrist entfällt.
  • Umwandlung in Pflicht­versicherung: Ihre freiwillige Absicherung endet automatisch, wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflicht­grenze fällt, Sie nicht mehr selbständig sind oder arbeitslos werden.

Experten-Tipp:
Lassen Sie sich von der Zwei-Wochen-Frist nicht in die PKV drängen

„Die Zwei-Wochen-Frist wirkt wie ein Countdown Richtung private Kranken­versicherung. Doch Eile ist der falsche Ratgeber: Reagieren Sie nicht, führt die Kasse Sie einfach freiwillig weiter – ohne Nachteil. In die private Kranken­versicherung können Sie danach jederzeit wechseln. Mein Rat: Widersprechen Sie nur, wenn Ihre Entscheidung wirklich durchgerechnet und sicher ist.“

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So gehen Sie vor: In sechs Schritten zur Entscheidung

Wenn Sie die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Kranken­versicherung haben, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor. So vermeiden Sie Fristfehler und eine übereilte Entscheidung.

  • Versicherungsstatus prüfen: Klären Sie, ob Sie ­versicherungsfrei sind – als Angestellter mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder als Selbständiger, Beamter und Freiberufler unabhängig vom Einkommen.
  • Vor­versicherungszeiten klären: Für die freiwillige Versicherung brauchen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor zwölf Monate durchgehend gesetzliche Vor­versicherung.
  • Beitrag überschlagen: Rechnen Sie Ihr gesamtes beitragspflichtiges Einkommen zusammen, einschließlich Miet- und Kapitaleinkünften, und schätzen Sie Ihren Monatsbeitrag.
  • Systeme gegenüberstellen: Vergleichen Sie Beitrag, Familienschutz, Leistungen und das Beitragsrisiko im Alter zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung.
  • Fristen beachten: Denken Sie an die Zwei-Wochen-Frist für den Widerspruch und an die zweimonatige Kündigungsfrist beim Wechsel in die private Kranken­versicherung.
  • Entscheidung treffen und Kasse informieren: Legen Sie sich fest und melden Sie Ihrer Krankenkasse den Status – bei Aufnahme einer Selbständigkeit innerhalb von drei Monaten.

Die häufigsten Fragen zur freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung (FAQ)

Wer kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern?

Freiwillig gesetzlich versichern kann sich, wer nicht ­versicherungspflichtig ist und trotzdem in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben möchte. Das betrifft vor allem Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze, dazu Selbständige, Freiberufler und Beamte. Voraussetzung ist laut § 9 SGB V eine ausreichende Vor­versicherungszeit: in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor zwölf Monate durchgehend gesetzlich versichert.

Ab welchem Einkommen können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern?

Als Arbeitnehmer können Sie sich ab einem Jahreseinkommen von 77.400 Euro freiwillig gesetzlich versichern, das entspricht 6.450 Euro im Monat. Ab dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze werden Sie ­versicherungsfrei und dürften auch in die private Kranken­versicherung wechseln. Wer sich stattdessen für die gesetzliche entscheidet, gilt als freiwillig versichert. Für Selbständige, Freiberufler und Beamte spielt die Höhe des Einkommens dagegen keine Rolle.

Wie hoch sind die Beiträge in der freiwilligen Kranken­versicherung?

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen und beträgt 14,6 Prozent (mit Anspruch auf Krankengeld) oder 14,0 Prozent (ohne). Hinzu kommen ein Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent und die Pflege­versicherung mit 2,6 bis 4,2 Prozent. Nach den Rechengrößen des GKV-Spitzenverbands liegt der reale Mindestbeitrag 2026 bei rund 260 bis 278 Euro im Monat, der Höchstbeitrag für Selbständige mit Krankengeld bei 848,63 Euro.

Welche Vorteile bietet die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung?

Der größte Vorteil ist die beitragsfreie Familien­versicherung: Kinder und ein Partner ohne nennenswertes eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert. Außerdem gibt es keine Gesundheitsprüfung, Vor­erkrankungen wirken sich also nicht auf den Beitrag aus. Der Beitrag hängt allein am Einkommen und steigt nicht automatisch mit dem Alter, wie es in der privaten Kranken­versicherung vorkommen kann.

Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung?

Der größte Nachteil: Für den Beitrag zählt das gesamte Einkommen, also auch Einnahmen aus Vermietung und Kapitalanlagen. Bei hohem Einkommen kann der Beitrag deshalb höher ausfallen als in der privaten Kranken­versicherung, deren Beitrag unabhängig von solchen Nebeneinkünften ist. Zudem bleibt der Leistungsumfang auf den gesetzlichen Leistungskatalog beschränkt und umfasst nur medizinisch notwendige Leistungen.

Wie unterscheidet sich der Beitrag der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung von dem der Pflicht­versicherung?

Bei gleichem Arbeitsentgelt ist der Beitrag grundsätzlich gleich hoch, denn es gelten dieselben Sätze von 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag und Pflege­versicherung. Der Unterschied liegt in der Bemessungsgrundlage: Bei freiwillig Versicherten zählen alle Einkünfte, bei Pflichtversicherten nur das Arbeitsentgelt. Wer neben dem Beruf Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, zahlt als freiwilliges Mitglied deshalb oft mehr.

Freiwillig gesetzlich oder privat versichern – was ist besser?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, entscheidend sind Einkommen, Familie und Gesundheit. Für Familien mit nur einem Verdiener und für Menschen mit Vor­erkrankungen ist die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung meist die bessere Wahl, weil Angehörige beitragsfrei mitversichert sind und keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Für Beamte, kinderlose Gutverdiener und viele Selbständige ist die private Kranken­versicherung dagegen oft günstiger oder leistungsstärker.

Welche Fristen gelten für die freiwillige Versicherung?

Endet Ihre Pflicht- oder Familien­versicherung, führt die Krankenkasse Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter; für einen Austritt haben Sie laut § 188 SGB V zwei Wochen Zeit. Bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten. Für den Wechsel in die private Kranken­versicherung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, die Bindungsfrist entfällt hier.

Wann ist die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung für Rentner sinnvoll?

Für Rentner ist sie vor allem dann sinnvoll, wenn sie die Vor­versicherungszeiten für die günstigere Kranken­versicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen. Sie ist außerdem häufig die einzige realistische Option, da eine private Kranken­versicherung im Alter kaum noch zugänglich oder bezahlbar ist. Zu beachten ist: Für den Beitrag zählen alle Einkünfte, also auch Betriebsrente sowie Miet- und Kapitaleinnahmen.

Wie komme ich von der freiwilligen Versicherung zurück in die Pflicht­versicherung?

Die freiwillige Versicherung endet automatisch, sobald Sie wieder ­versicherungspflichtig werden, etwa wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflicht­grenze fällt, Sie eine sozial­versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen oder arbeitslos werden. Ein eigener Antrag ist dafür in der Regel nicht nötig. Für privat Versicherte ist die Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung dagegen deutlich schwieriger und ab 55 Jahren meist ausgeschlossen.

Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen bei freiwillig Versicherten?

Bei freiwillig Versicherten zählt das gesamte Einkommen, nicht nur das Gehalt. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge sowie Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen. Nicht berücksichtigt werden dagegen Elterngeld, Kindergeld und Wohngeld.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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