Lohnt sich ein Beihilfe­ergänzungs­tarif für Beamte?

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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif schließt die Lücken, die Beihilfe und beihilfekonformer Restkostentarif beim Krankenschutz von Beamten offenlassen – damit zahlen Beamte bei Zahnersatz, Heilpraktiker oder Reha im Idealfall keinen Eigenanteil.
  • Es handelt sich um Zusatz­versicherungen extra für Beamte, die an den bestehenden Beihilfe-/Restkostentarif desselben Versicherers gekoppelt sind.
  • Die Beiträge beginnen bereits ab rund 10 € im Monat und kommen zum Beitrag des Restkostentarifs hinzu.
  • Der Beihilfesatz liegt bei 50 % für aktive Beamte, bei 70 % für Pensionäre und Beamte mit zwei oder mehr Kindern und bei 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder – davon hängt ab, wie viel Restschutz Sie brauchen.

Als Beamter haben Sie sich auf eine lückenlose Absicherung verlassen …

… bis eine Zahnersatz-Rechnung, eine Reha oder ein Heilpraktiker-Termin kommt und am Ende doch ein Eigenanteil übrig bleibt. Genau diese Lücke füllt der Beihilfe­ergänzungs­tarif, schon ab rund zehn Euro im Monat. Wie groß Ihre persönliche Lücke wirklich ist, hängt von Ihrem Dienstherrn, Ihrem Beihilfesatz und Ihrem konkreten PKV-Tarif ab. Pauschal lässt sich das nicht beantworten, individuell schon. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was der Tarif leistet, was er kostet und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Was ist der Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Das ist neu im Jahr 2026

Material- und Laborkosten für Zahnersatz beihilfefähig: Material- und Laborkosten für Zahnersatz sind im Bund seit dem 1. Januar 2026 zu 80 Prozent beihilfefähig – vorher galt eine deutlich stärkere Kürzung. → Mehr dazu im Abschnitt „Wozu dient der Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Icon Kalender

Kürzungen bei Beihilfe-Leistungen: Mehrere Bundesländer und der Bund haben Beihilfe-Leistungen gekürzt, etwa bei Heilpraktikern und stationären Höchstgrenzen – die Lücken wachsen je nach Dienstherr. → Mehr dazu im Abschnitt „Bundesland-Übersicht

Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif ist eine Zusatz­versicherung für Beamte, die genau die Krankheits­kosten übernimmt, die Beihilfe und beihilfekonformer Restkostentarif nicht voll erstatten. Beamte decken ihre Krankheits­kosten über zwei Säulen ab: die Beihilfe des Dienstherrn und einen privaten Restkostentarif für den verbleibenden Prozentanteil. Der Ergänzungstarif setzt dort an, wo trotzdem ein Eigenanteil übrig bleibt.

Weil sich die Beihilfe an den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung orientiert, erstattet sie in einigen Bereichen weniger als ein guter PKV-Tarif vorsieht. Genau dann entsteht eine Lücke auf der Beihilfeseite. Der Beihilfe­ergänzungs­tarif schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass Beamte am Ende eine vollwertige Absicherung erhalten.


Beamte sparen bei ihrer Kranken­versicherung

Beamte brauchen keinen PKV-Volltarif – ihr beihilfekonformer Restkostentarif versichert nur den prozentualen Anteil, den die Beihilfe nicht trägt. Diese Restkosten­versicherung, auch Prozentualtarif oder Beamtentarif genannt, ist deshalb deutlich günstiger als eine private Voll­versicherung. Versichert wird nur der Rest.

Icon Geldscheine

Ein aktiver Beamter mit 50 Prozent Beihilfe braucht also nur einen Tarif für die fehlenden 50 Prozent. Steigt der Beihilfesatz – etwa im Ruhestand auf 70 Prozent – sinkt der nötige Restkostenanteil entsprechend.

PKV für Beamte

Wozu dient der Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Der Beihilfe­ergänzungs­tarif sichert die Krankheits­kosten ab, die weder der Dienstherr noch der eigene Restkostentarif voll übernehmen. Beihilfeberechtigte bekommen einen Teil der medizinischen Kosten über die Beihilfe ersetzt, den verbleibenden Prozentanteil deckt die PKV. In der Theorie sind damit alle Kosten abgedeckt — in der Realität entstehen jedoch oft Eigenanteile.

Beihilfe und PKV bergen oft Leistungslücken

Beihilfe und der ergänzende PKV-Vertrag haben oft nicht den gleichen Leistungsumfang. Dann zahlt der Beamte einen Teil der Gesundheitskosten doch selbst. Welche Kosten die Beihilfe übernimmt, regelt die jeweilige Beihilfeverordnung – auf Bundesebene die Bundesbeihilfeverordnung (Quelle: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)).

Ein Beispiel für eine aktuelle Änderung

Material- und Laborkosten für Zahnersatz sind im Bund seit dem 1. Januar 2026 zu 80 Prozent beihilfefähig – früher galt hier eine deutlich stärkere Kürzung (Quelle: BVA). Trotzdem bleibt häufig ein Rest, weil PKV-Tarife Zahnersatz selten zu 100 Prozent erstatten.

Icon Zahn

Problematisch ist außerdem, dass Beihilfeverordnungen weiter verändert werden können — weitere Leistungen können gestrichen werden. Genau hier setzt der Ergänzungstarif an.

Experten-Tipp:
Der gefährlichste Eigenanteil entsteht nicht beim Zahnarzt

„Alle starren auf Zahnersatz – dabei reißt die Beihilfe die teuersten Löcher woanders. Heilpraktiker und Reha werden bei vielen Dienstherren gekürzt oder gedeckelt, und genau dort summieren sich Rechnungen über Jahre. Prüfen Sie Ihre konkrete Beihilfeverordnung Punkt für Punkt, statt sich auf den vermeintlichen Standardfall zu verlassen. Der Ergänzungstarif sollte exakt diese Kürzungen abdecken.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Beihilfe­ergänzungs­tarif als Lösung

Beamte sollten nicht davon ausgehen, dass in jedem Fall 100 Prozent der Kosten durch Beihilfe und PKV ersetzt werden. Lücken treten besonders oft in folgenden Bereichen auf:

  • Heilpraktikerbehandlung
  • Brillen, Kontaktlinsen
  • Kuren
  • Zahnersatz
  • Reha

Die Leistungen der privaten Kranken­versicherungen unterscheiden sich zwischen Anbietern und Tarifen stark. Zudem sehen die Beihilfeverordnungen der Bundesländer unterschiedliche Regelungen vor. Daher bieten die meisten Versicherer Beihilfe­ergänzungs­tarife an, die diese Lücken teilweise oder komplett schließen.


Bundesland-Übersicht: Wo die Beihilfe Lücken lässt

Der Beihilfesatz und die typischen Lücken hängen vom Dienstherrn ab – Bund und Länder regeln das unterschiedlich.

DienstherrAktive BeamteMit 2+ Kindern / im RuhestandKinderLandesspezifische Besonderheit / typische Lücke
Bund50 %70 %80 %Keine Kostendämpfungspauschale; Wahlleistungen stationär nur gegen monatlichen Eigenbetrag beihilfefähig; keine pauschale Beihilfe; Heilpraktiker beihilfefähig.
Baden-Württemberg50 %70 %80 %Kostendämpfungspauschale gestaffelt (rund 100–480 € je Besoldungsgruppe, A1–A7 ohne Abzug); Zweibettzimmer nur gegen Eigenbeteiligung; pauschale Beihilfe möglich.
Bayern50 %70 %80 %Keine Kostendämpfungspauschale; Wahlleistungen gegen Tagespauschale (Zweibettzimmer 7,50 €/Tag, Chefarzt 25 €/Tag); keine pauschale Beihilfe; Heilpraktiker beihilfefähig.
Berlin50 %70 %80 %Wendet die Bundes-Beihilfeverordnung an; pauschale Beihilfe seit 2020 (unwiderruflich); Wahlleistungen stationär nicht beihilfefähig.
Brandenburg50 %70 %80 %Pauschale Beihilfe seit 2020; Wahlleistungen stationär nicht beihilfefähig (Zuzahlung 10 €/Tag, max. 28 Tage); keine Kostendämpfungspauschale.
Bremen50 %70 %80 %Pauschale Beihilfe seit 2020; Kostendämpfungspauschale satzabhängig; Wahlleistungen stationär und Heilpraktiker nicht beihilfefähig.
Hamburg50 %70 %80 %Vorreiter der pauschalen Beihilfe seit 2018 („Hamburger Modell“); Kostendämpfungspauschale je Besoldungsgruppe; Wahlleistungen stationär und Heilpraktiker nicht beihilfefähig.
Hessen50 % ambulant / 65 % stationärmax. 70 % / 85 %max. 70 % / 85 %Abweichendes 5-%-Staffelsystem statt fester Sätze; keine pauschale Beihilfe; Kostendämpfungspauschale je Besoldungsgruppe; Wahlleistungen nur gegen Eigenbeteiligung; Heilpraktiker beihilfefähig.
Mecklenburg-Vorpommern50 %70 %80 %Verweist auf die Bundes-Beihilfeverordnung; keine eigene Kostendämpfungspauschale; pauschale Beihilfe geplant zum 01.08.2026.
Niedersachsen50 %70 %80 %Pauschale Beihilfe seit Februar 2024 (auch für Bestandsbeamte geöffnet); keine Kostendämpfungspauschale.
Nordrhein-Westfalen50 %70 %80 %Kostendämpfungspauschale 2022 abgeschafft (Belastungsgrenze 2 % der Bezüge); pauschale Beihilfe bislang nicht eingeführt.
Rheinland-Pfalz50 %70 %80 %Kostendämpfungspauschale gestaffelt (100–750 € je Besoldungsgruppe, –40 € je Kind); Wahlleistungen nur gegen Eigenbeteiligung; keine pauschale Beihilfe.
Saarland50 %70 %80 %Kostendämpfungspauschale 100–750 € je Besoldungsgruppe (ab 2026 je 50 € reduziert); Heilpraktiker nicht beihilfefähig; pauschale Beihilfe nicht eingeführt.
Sachsen50 % (70 % bereits ab 1 Kind)90 % ab 2 Kindern / Ruhestand 70 %80 %Großzügigere Sätze als der Bund; Kostendämpfungspauschale nur 40 €/Jahr; pauschale Beihilfe seit 2024.
Sachsen-Anhalt50 %70 %80 %Kostendämpfungspauschale dreistufig (80 / 140 / 200 €, –25 € je Kind); pauschale Beihilfe nicht eingeführt.
Schleswig-Holstein50 %70 %80 % (ab 3. Kind 90 %)Kostendämpfungspauschale erst ab A10 (140–560 €); Heilpraktiker beihilfefähig; pauschale Beihilfe seit 2024 (eingeschränkt).
Thüringen50 %70 %80 %Keine Kostendämpfungspauschale, stattdessen 10 % Eigenanteil (5–10 €, Belastungsgrenze 2 %); Wahlleistungen gegen Tagespauschale; pauschale Beihilfe seit 2020 (keine Erhöhung auf 70 % im Ruhestand); Heilpraktiker beihilfefähig.
Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner erhalten in der Regel 70 %, sofern eine dienstherrenspezifische Einkommensgrenze eingehalten wird. Stand: 2026.

Quellen je Dienstherr: Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Den Anbieter schon zu Beginn richtig wählen

Den Anbieter des Beihilfe­ergänzungs­tarifs können Beamte nicht frei wählen – er ist an den bestehenden Versicherer gebunden. Sie schließen einen Beihilfe­ergänzungs­tarif nur beim gleichen Anbieter ab, bei dem Sie auch privat krankenversichert sind. Achten Sie deshalb schon bei der Wahl des Restkostentarifs auf den passenden Ergänzungstarif.

Lücken erkennen, bevor sie teuer werden

Welche Lücken Ihre Beihilfe lässt, hängt von Dienstherrn, Beihilfesatz und PKV-Tarif ab. In einer kostenfreien Beratung analysieren wir Ihre konkrete Beihilfeverordnung und zeigen, welcher Ergänzungstarif die Lücken bei Zahnersatz, Heilpraktiker und Reha schließt. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Beihilfesätze nach Personengruppe: Wer braucht den Ergänzungstarif?

Der Beihilfesatz richtet sich nach Status und Familiensituation — und entscheidet, wie viel Restschutz Sie brauchen. Aktive Beamte erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe, Pensionäre und Beamte mit mehreren Kindern 70 Prozent und berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent (Quelle: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)). Je höher der Beihilfesatz, desto kleiner der eigene Restkostenanteil – aber Lücken bleiben in allen Gruppen.


Aktive Beamte (50 Prozent)

Aktive Beamte ohne oder mit einem Kind erhalten 50 Prozent Beihilfe und versichern die anderen 50 Prozent über den Restkostentarif. Für sie ist der Ergänzungstarif besonders relevant, weil die Hälfte der Kosten privat abgesichert wird und Lücken bei Zahnersatz oder Heilpraktiker hier am stärksten durchschlagen.

Icon Person am Schreibtisch

Beamte mit zwei oder mehr Kindern (70 Prozent)

Sobald Beamte zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder haben, steigt ihr Beihilfesatz auf 70 Prozent. Der nötige Restkostentarif schrumpft dann auf 30 Prozent. Ein Ergänzungstarif bleibt sinnvoll, fällt aber günstiger aus, weil weniger Restschutz nötig ist.

Icon Kind mit Mütze

Pensionäre (70 Prozent)

Im Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent. Pensionäre brauchen deshalb nur noch einen Restkostentarif für 30 Prozent – der Ergänzungsbedarf sinkt spürbar. Wer schon lange versichert ist, hat zudem Alterungsrückstellungen gebildet, die den Beitrag dämpfen. Statt eines Neuabschlusses lohnt hier eher ein Tarifcheck.

Icon grauhaarige Frau

Berücksichtigungsfähige Kinder (80 Prozent)

Kinder von Beamten sind mit 80 Prozent beihilfeberechtigt. Es bleibt nur ein Restkostenanteil von 20 Prozent. Für Kinder reicht oft ein schlanker Ergänzungstarif – entscheidend ist, dass auch der hohe Beihilfeanteil keine versteckten Lücken offenlässt.

Icon Familie

Berücksichtigungsfähige Angehörige

Auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen können beihilfeberechtigt sein — häufig mit 70 Prozent. Jeder Angehörige benötigt eine eigene Restkosten- und Ergänzungsabsicherung; ein Tarif für den Beamten deckt die Familie nicht automatisch mit ab.

Icon Paar Partner

Beamtenanwärter

Beamtenanwärter sind während der Ausbildung beihilfeberechtigt und versichern ihren Restkostenanteil privat. Für sie ist der frühe Abschluss der größte Hebel: Wer jung und gesund einsteigt, sichert sich niedrige Beiträge und die Annahme ohne Ausschlüsse. Der Ergänzungstarif sollte schon zu Beginn der Laufbahn mitgedacht werden.

Icon Person mit Laptop

Experten-Tipp:
Ein Familientarif für alle ist ein teurer Trugschluss

„Viele Beamtenfamilien glauben, ein Vertrag decke alle mit ab. Das stimmt nicht: Beamter, Ehepartner und Kind haben eigene Beihilfesätze zwischen 50 und 80 Prozent – jeder braucht seinen passenden Restschutz. Wer pauschal absichert, zahlt für die Kinder oft zu viel und beim Beamten zu wenig. Rechnen Sie jeden Beihilfesatz einzeln durch, dann passt der Beitrag zum echten Bedarf.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Früh einsteigen, solange Sie gesund sind

Der Ergänzungstarif fällt nicht unter die Beamtenöffnungsaktion — beim späteren Abschluss zählt Ihr Gesundheitszustand. Wer früh und gesund einsteigt, sichert sich den niedrigen Beitrag. Wir prüfen vorab anonym, zu welchen Konditionen Sie aufgenommen werden. Wir sind von Finanztip empfohlen.

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Leistungen des Beihilfe­ergänzungs­tarifs

Die Leistungen eines Beihilfe­ergänzungs­tarifs sind je nach Tarif unterschiedlich. Grundsätzlich sind sie mit privaten Krankenzusatz­versicherungen vergleichbar, die anderen Versicherten offenstehen. Die meisten Tarife übernehmen Kosten für folgende Leistungen:

  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Kurtagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Ambulante Aufwendungen
  • Auslandsreisekranken­versicherung
  • Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung

Wahlleistungstarif oder Beihilfe­ergänzungs­tarif – der häufige Irrglaube

Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif ersetzt keine fehlenden Wahlleistungen. Wer im Krankenhaus Chefarztbehandlung und Einbettzimmer absichern will, braucht dafür einen eigenen Wahlleistungs- oder 100-Prozent-Tarif. Der Ergänzungstarif schließt prozentuale Lücken in bestehenden Leistungsbereichen – er hebt aber keinen Leistungsbereich neu an, den die Beihilfe gar nicht vorsieht.

Das ist besonders in Bundesländern relevant, die stationäre Wahlleistungen nicht oder nur eingeschränkt über die Beihilfe abdecken. Dort führt erst die Kombination aus Restkostentarif, Wahlleistungstarif und Ergänzungstarif zur lückenlosen Absicherung.

Icon Standort Markierung

Beispiel: So teilen sich Beihilfe, PKV und Ergänzungstarif die Kosten

Ein alleinstehender Beamter mit 50 Prozent Beihilfe benötigt Zahnersatz. Der Zahnarzt rechnet mit dem 3,5-fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) ab – das ist der Höchstsatz (Regelhöchstsatz ist der 2,3-fache Satz). Die Gesamtkosten betragen 3.600 Euro. Der Beamte hat zusätzlich einen Beihilfe­ergänzungs­tarif für Zahnersatz abgeschlossen.

Die Beihilfe übernimmt 50 Prozent, der beihilfekonforme Restkostentarif deckt die verbleibenden 50 Prozent – allerdings erstattet er Zahnersatz tariflich nur zu 70 Prozent. Dadurch bleibt eine Lücke von 540 Euro, die der Ergänzungstarif schließt.

PositionAnteilBetrag
Gesamtkosten der Behandlung100 %3.600 €
Beihilfe (50 % Beihilfesatz)50 %1.800 €
Beihilfekonformer Restkostentarif (70 % der Restkosten)1.260 €
Verbleibende Lücke540 €
Beihilfe­ergänzungs­tarif übernimmt die Lücke540 €
Ihr Eigenanteil0 €

Ohne Ergänzungstarif hätten Sie einen Eigenanteil von 540 Euro getragen. Mit Tarif zahlen Sie nichts (Annahme: voll erstattungsfähige Behandlung; tarifliche Zahnstaffeln und Höchstbeträge können den Schutz in den ersten Jahren begrenzen).

Den passenden Beihilfe­ergänzungs­tarif für Ihre Lücken finden

Wie viel am Ende erstattet wird, hängt von Ihrem konkreten Tarif und Ihrer Beihilfeverordnung ab — pauschal lässt sich das nicht sagen. Wir vergleichen anbieterübergreifend und zeigen Ihnen, welcher Tarif Ihre Lücken bei Zahnersatz, Heilpraktiker und Reha schließt. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Anbieterübergreifender Tarifvergleich
  • Persönliche Lückenanalyse für Ihre Beihilfeverordnung
  • Kostenfrei und ohne Verpflichtung
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Was kostet ein Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif kostet für einen 35-jährigen Beamten je nach Leistungsumfang zwischen zehn und 20 Euro im Monat. Weil der Tarif nur die nach Beihilfe und Restkostentarif verbleibenden Kosten absichert, fällt der Beitrag überschaubar aus. Marktweit reicht die Spanne je nach Land, Alter und Gesundheit etwa von zwei bis 40 Euro im Monat. Dieser Beitrag kommt zu den Kosten für die PKV für Beamte hinzu.


Beispiel 1: Aktiver Beamter, 35 Jahre

PositionBetrag
Beihilfekonformer Restkostentarif (50 %)211 €
Beihilfe­ergänzungs­tarif15 €
Gesamtkosten pro Monat226 €

Beispiel 2: Beamtenanwärter, 24 Jahre

Beamtenanwärter zahlen wegen ihres jungen Eintrittsalters und des kleineren Restkostenanteils oft nur einen einstelligen bis niedrig zweistelligen Beitrag für den Ergänzungstarif. Anwärtertarife sind zudem günstiger, weil in ihnen keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Der frühe Abschluss einer sichert diesen niedrigen Beitrag dauerhaft (mehr dazu: PKV für Beamte).

PositionBetrag
Beihilfekonformer Restkostentarif (Anwärtertarif)rund 50 €
Beihilfe­ergänzungs­tarifab rund 8 €
Gesamtkosten pro Monatrund 58 €

Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Alter bei Versicherungsbeginn
  • Vor­erkrankungen
  • konkrete Leistungen, die abgedeckt werden
  • konkrete Beihilfeverordnung

Die Kosten für die PKV im Alter steigen, wenn der Tarif von einem älteren Versicherungsnehmer abgeschlossen wird. Mit 55 Jahren zahlen Beamte spürbar mehr als mit 35 – als grobe Orientierung etwa 30 bis 50 Prozent.

Experten-Tipp:
Auf den niedrigen Einstiegsbeitrag zu warten, kostet am Ende mehr

„Der Rat ‚erst mal abwarten, ob ich den Tarif überhaupt brauche‘ klingt sparsam, ist aber riskant. Der Ergänzungstarif fällt nicht unter die Öffnungsaktion — beim späteren Abschluss zählt der Gesundheitszustand. Eine Diagnose dazwischen bedeutet Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Wer jung und gesund einsteigt, sichert sich den niedrigen Beitrag und die Annahme ohne Ausschlüsse dauerhaft.“

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Anbieter im Überblick: Debeka, DKV und DBV

Viele große PKV-Anbieter bieten eigene Beihilfe­ergänzungs­tarife an – die Konditionen und Tarifkürzel unterscheiden sich jedoch deutlich. Da der Ergänzungstarif an den Restkostentarif desselben Versicherers gebunden ist, entscheidet die Wahl des Hauptanbieters über die Qualität der Lückenabsicherung. Die folgende Übersicht ordnet die meistgesuchten Anbieter sachlich ein – ohne Tarifgarantie, da sich Bedingungen und Beiträge laufend ändern.

DebekaDKVDBV / AXA
Die Debeka ist einer der größten Beamten­versicherer und bietet Beihilfe­ergänzungs­tarife (zum Beispiel die BE-Tarifreihe) an. Ihre Tarife sind unter Beamten weit verbreitet, entsprechend hoch ist das Suchinteresse nach Leistungsumfang und Einreichung.Die DKV (Deutsche Kranken­versicherung) bietet ebenfalls Ergänzungstarife für Beamte an. Sie ist einer der großen privaten Kranken­versicherer in Deutschland.Die DBV Deutsche Beamten­versicherung gehört zur AXA und ist auf Beamte spezialisiert. Im Franke-und-Bornberg-Rating 2025 erreichten AXA/DBV-Tarife die Höchstwertung.

Wie reiche ich Rechnungen beim Ergänzungstarif ein?

Rechnungen reichen Beamte in der Regel zuerst bei der Beihilfestelle ihres Dienstherrn ein und anschließend — meist mit dem Beihilfebescheid – beim privaten Versicherer. Viele Anbieter wie die Debeka bieten dafür eigene Apps oder Online-Portale, über die sich Rechnung und Beihilfebescheid hochladen lassen. Der Ergänzungstarif greift für den Anteil, der nach Beihilfe und Restkostentarif offenbleibt.

Weil der Ergänzungstarif an Ihren Restkostentarif beim selben Versicherer gekoppelt ist, entscheidet die Wahl des Hauptanbieters über die Qualität Ihrer Absicherung. Welcher Anbieter zu Ihren Lücken passt, lässt sich nur anbieterübergreifend beurteilen. Genau diesen Vergleich übernehmen wir für Sie – kostenfrei.

Icon Lupe

Nachträglich abschließen – geht das?

Ja, Beamte können einen Beihilfe­ergänzungs­tarif auch nachträglich abschließen – allerdings beim bestehenden PKV-Anbieter und in der Regel mit einer erneuten Gesundheitsprüfung. Wer schon privat versichert ist und eine Lücke bemerkt, etwa nach einer hohen Zahnarztrechnung, kann den Tarif also nachrüsten. Der spätere Abschluss ist jedoch teurer und kann zu Ausschlüssen oder Mehrbeiträgen führen, wenn inzwischen Vor­erkrankungen vorliegen.

Der Hinweis „nur beim gleichen Anbieter“ bedeutet nicht, dass der Zug abgefahren ist: Sie können bei Ihrem Versicherer jederzeit nach dem passenden Ergänzungstarif fragen. Nur ein Anbieterwechsel allein für den Ergänzungstarif ist nicht möglich.


Beamtenöffnungsaktion: Achtung beim Ergänzungstarif

Die Beamtenöffnungsaktion erlaubt neu verbeamteten Personen den Einstieg in einen beihilfekonformen Restkostentarif ohne Risikozuschlag und mit begrenzter Gesundheitsprüfung – meist innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung. Wichtig: Der Beihilfe­ergänzungs­tarif fällt in der Regel nicht unter diese Öffnungsaktion. Für ihn gilt die normale Gesundheitsprüfung.

Icon Uhr Zeit Achtung

Das ist ein starkes Argument, den Ergänzungstarif früh und gesund abzuschließen. Wer unsicher ist, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer annimmt, sollte den Antrag nicht selbst stellen.


Warum Sie den Antrag nicht ungeprüft stellen sollten

Wenn Sie direkt beim Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, kann das in den Datenbanken der Versicherer erfasst werden. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen. Unsere Experten stellen die anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.

Icon Brille

Erst anonym anfragen, dann den Beihilfe­ergänzungs­tarif abschließen

Ein abgelehnter Antrag wird in den Versicherer-Datenbanken erfasst und erschwert jeden weiteren Antrag. Über uns läuft die Voranfrage anonym: Ihr Name taucht nicht auf, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt.

  • Anonyme Risikovoranfrage — nichts wird gespeichert
  • Konditionen kennen, bevor Sie den Antrag stellen
  • PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
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So schließen Sie den optimalen Beihilfe­ergänzungs­tarif ab

Vergleichen Sie vor dem Abschluss genau, welcher Tarif das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und ob der Leistungsumfang zu Ihren Lücken passt. Weil Beihilfe­ergänzungs­tarife weder inhaltlich noch preislich gleich sind, lohnt der Detailblick – gerade bei Zahnersatz, Heilpraktiker und Reha.

Den eigenen Bedarf prüfen

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, welche Leistungslücken Ihre Beihilfe und Ihr persönlicher PKV-Vertrag aufweisen. Prüfen Sie dazu die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn und das Bedingungswerk Ihres PKV-Vertrags. Wo Lücken bestehen, sollte der Ergänzungstarif greifen.

Beim Vollzugsdienst – etwa bei Polizei oder Feuerwehr – gilt in einigen Ländern statt der Beihilfe die Heilfürsorge, die viele Kosten direkt trägt. Wer aus der Heilfürsorge in die Beihilfe wechselt oder das Bundesland wechselt, sollte den Bedarf neu prüfen, weil sich die Lücken verschieben.

Icon Feuerwehrmann

Praxisbeispiel: Verschobene Lücke nach Bundeslandwechsel

Eine Beamtin wechselt das Bundesland und stellt fest, dass ihre neue Beihilfeverordnung stationäre Wahlleistungen anders behandelt als die alte. Ihr bisheriger Tarif passt nicht mehr lückenlos. Im Tarifcheck wird die neue Lücke identifiziert und über einen ergänzenden Wahlleistungsbaustein geschlossen — ohne den kompletten Vertrag zu wechseln.

Icon Standort Markierung

Beihilfe­ergänzungs­tarife im Test

Franke und Bornberg hat im Jahr 2025 Kranken­versicherungen für Beamte unter die Lupe genommen. Verglichen werden Beamtentarife nach 16 Hauptkriterien mit 126 Detailkriterien. Für die Höchstwertung „hervorragend“ müssen 45 Mindeststandards erfüllt werden, für die nächstbeste Bewertung „sehr gut“ sind es immer noch 43 Standards. Besondere Beachtung finden dabei die Leistungen, welche die Versorgungslücken auf der Beihilfeseite abdecken. Im Folgenden sehen Sie die drei Anbieter, die mit mindestens einem Beihilfe­ergänzungs­tarif die Höchstwertung „hervorragend“ erhalten (Quelle):

Icon Stern
Logo DBV Deutsche Beamtenversicherung
Logo Deutscher Ring Krankenversicherung
Logo Hallesche

Falls Sie sich für allgemeine Testberichte zu Tarifen der privaten Kranken­versicherung interessieren, haben wir die aktuellsten Testberichte hier für Sie zusammengefasst:

PKV im Test: Aktuelle Testsieger (2026)

Experten-Tipp:
Ein Top-Rating beim Ergänzungstarif allein sagt wenig aus

„Das beste Ergänzungstarif-Rating nützt nichts, wenn der Restkostentarif darunter schwächelt — beide sind beim selben Versicherer gekoppelt. Schließt der Hauptvertrag Zahnersatz nur zu 70 Prozent ein, muss erst der Ergänzungstarif den Rest tragen. Bewerten Sie deshalb immer das Gesamtpaket aus Restkosten- und Ergänzungstarif, nicht zwei Einzelnoten. Genau diese Paketlogik prüfen wir in der Beratung.“

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Mit uns den passenden Beihilfe­ergänzungs­tarif finden

Restkostentarif und Ergänzungstarif sind beim selben Versicherer gekoppelt — entscheidend ist das Gesamtpaket, nicht zwei Einzelnoten. Wir prüfen Ihre Lücken und vergleichen die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Situation. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Gesamtpaket aus Restkosten- und Ergänzungstarif im Blick
  • Anbieterübergreifender Vergleich für Beamte
  • Persönlicher Ansprechpartner statt anonymem Rechner
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Häufige Fragen zum Beihilfe­ergänzungs­tarif (FAQ)

Wann ist ein Beihilfe­ergänzungs­tarif sinnvoll?

Für die meisten Beamten ist ein Beihilfe­ergänzungs­tarif sinnvoll, weil Beihilfe und Restkostentarif zusammen oft nicht alle Kosten abdecken. Lücken entstehen vor allem bei Zahnersatz, Heilpraktiker, Reha und Sehhilfen. Wie groß die Lücke ausfällt, hängt von der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn und Ihrem konkreten PKV-Tarif ab. Bei einem hohen Beihilfesatz von 70 oder 80 Prozent ist der Restbedarf kleiner, ganz ohne Lücke bleibt er aber selten. Prüfen Sie deshalb Ihren persönlichen Bedarf, bevor Sie sich entscheiden.

Wie reiche ich den Debeka Beihilfe­ergänzungs­tarif ein?

Sie reichen die Rechnung in der Regel zuerst bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn ein. Mit dem Beihilfebescheid und der Rechnung wenden Sie sich anschließend an die Debeka. Bei der Debeka läuft das über die Beihilfe-App oder das Online-Portal, in das Sie Rechnung und Beihilfebescheid hochladen. Der Ergänzungstarif erstattet den Anteil, der nach Beihilfe und beihilfekonformem Restkostentarif offenbleibt. Den genauen Ablauf und Fristen entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen, da sich Portale und Vorgaben unterscheiden (Quelle: Debeka).

Was zahlt der Beihilfe­ergänzungs­tarif der Debeka?

Der Beihilfe­ergänzungs­tarif der Debeka übernimmt typischerweise die nach Beihilfe und Restkostentarif verbleibenden Kosten, etwa bei Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen oder Wahlleistungen. Welche Bereiche zu welchem Prozentsatz abgedeckt sind, hängt vom gewählten Tarif ab – die Debeka führt dafür mehrere Tarifstufen. Verbindlich ist allein das Bedingungswerk Ihres konkreten Tarifs (Quelle: Debeka).

Was kostet der Debeka Beihilfe­ergänzungs­tarif BC?

Eine pauschale Beitragsangabe für den Debeka-Tarif BC ist nicht möglich, weil der Beitrag von Eintrittsalter, Beihilfesatz und Gesundheitszustand abhängt. Allgemein liegen Beihilfe­ergänzungs­tarife für jüngere Beamte häufig im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat und steigen mit dem Eintrittsalter. Ihren konkreten Beitrag für den Tarif BC erfahren Sie über ein persönliches Angebot (Quelle: Debeka)

Was ist der DKV Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Die DKV (Deutsche Kranken­versicherung) bietet Beihilfe­ergänzungs­tarife für Beamte an, die ergänzend zum beihilfekonformen Restkostentarif laufen. Sie decken die nach Beihilfe und Restkostentarif offenen Anteile ab, etwa bei Zahnersatz oder Heilpraktiker. Wie bei allen Anbietern ist der Ergänzungstarif an den Restkostentarif desselben Versicherers gekoppelt – Sie können ihn also nur bei der DKV abschließen, wenn Sie dort auch Ihren Hauptvertrag haben (Quelle: DKV).

Was ist die Öffnungsaktion beim Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Die Beamtenöffnungsaktion erlaubt neu verbeamteten Personen den Einstieg in einen beihilfekonformen Restkostentarif ohne Risikozuschlag und mit begrenzter Gesundheitsprüfung – meist innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung. Wichtig: Der Beihilfe­ergänzungs­tarif fällt in der Regel nicht unter diese Öffnungsaktion. Für ihn gilt die normale Gesundheitsprüfung. Das ist ein starkes Argument, den Ergänzungstarif früh und gesund abzuschließen, solange noch keine Vor­erkrankungen vorliegen.

Welche Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte übernimmt der Beihilfe­ergänzungs­tarif?

Viele Beihilfe­ergänzungs­tarife übernehmen einen Teil der Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie für Hörgeräte. Der genaue Umfang ist je nach Tarif sehr unterschiedlich und oft auf einen Höchstbetrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums begrenzt. Gerade Hörgeräte und hochwertige Brillengläser sind teuer, und die Beihilfe deckelt sie häufig. Prüfen Sie deshalb genau, welche Höchstbeträge und Zeitabstände Ihr Tarif für diese Leistungen vorsieht.

Wie frei kann ich den Anbieter des Beihilfe­ergänzungs­tarifs wählen?

Den Anbieter des Beihilfe­ergänzungs­tarifs können Sie nicht frei wählen. Der Ergänzungstarif ist an Ihren bestehenden Restkostentarif gekoppelt, sodass Sie ihn nur bei dem Versicherer abschließen, bei dem Sie auch privat krankenversichert sind. Deshalb sollten Sie schon bei der Wahl des Restkostentarifs darauf achten, dass der passende Ergänzungstarif zum Anbieter gehört. Ein Anbieterwechsel allein für den Ergänzungstarif ist nicht möglich.

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Lena Mierbach
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