Das erwartet Sie hier
Sie erfahren, welche Voraussetzungen Sie 2026 für den Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllen müssen – von Berufsgruppe und Einkommen bis zur Gesundheitsprüfung.
Inhalt dieser Seite- Wer kann sich in der PKV versichern?
- Die Versicherungspflichtgrenze
- Ab wann können Sie sich privat krankenversichern?
- Gesundheitszustand als Voraussetzung
- Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen
- Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
- Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?
- Die häufigsten Fragen zu den Voraussetzungen für die PKV
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich kann jeder in die private Krankenversicherung wechseln, der durch seine Berufsgruppe nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist oder über der Versicherungspflichtgrenze verdient.
- Diese Voraussetzungen erfüllen in der Regel Selbständige, Beamte, Studenten, Rentner und gut verdienende Angestellte.
- Neben der Berufsgruppe und dem Gehalt spielt auch der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle.

Robert Böhrk
Unser Experte für die private Krankenversicherung
Ob Sie in die private Krankenversicherung dürfen, entscheidet mehr als Ihr Gehalt
Viele glauben, die private Krankenversicherung sei allein eine Frage des Einkommens. Tatsächlich entscheiden gleich drei Dinge über Ihren Zugang: Ihre Berufsgruppe, Ihr Verdienst und Ihr Gesundheitszustand. Als Angestellter brauchen Sie ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, während Beamte, Selbständige und Studenten ganz andere Wege in die PKV haben. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, warten oft bessere Leistungen und ein niedrigerer Beitrag auf Sie – zumindest in jungen Jahren. Ob die private Krankenversicherung am Ende zu Ihnen passt, hängt aber nicht nur davon ab, ob Sie hineindürfen, sondern auch, ob Sie den Beitrag ein Leben lang tragen wollen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Bedingungen für Ihre Situation gelten.
Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?
Neu ab 2026
Versicherungspflichtgrenze 2026: Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr beziehungsweise 6.450 € im Monat. → Mehr dazu im Abschnitt „Einkommen als Voraussetzung: die Versicherungspflichtgrenze“
Geringfügigkeitsgrenze steigt: Die Geringfügigkeitsgrenze ist zum 1. Januar 2026 auf 603 € im Monat gestiegen. → Mehr dazu im Abschnitt „Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen“
In die private Krankenversicherung kann wechseln, wer nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist – vor allem Beamte, Selbständige, Studenten und Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze.
Die private Krankenversicherung hat gerade für junge, gutverdienende Versicherungsnehmer große Vorteile gegenüber der gesetzlichen: Nicht nur zahlen diese im Verhältnis zu ihrem Einkommen weniger, sie können auch auf umfassendere und mehr auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen zurückgreifen.
Regeln für den Zugang zur PKV
Allerdings kommt es immer stark auf die individuelle Situation an, ob eine private Krankenversicherung sinnvoll oder überhaupt möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche den Zugang zur privaten Krankenversicherung regeln, schreiben für verschiedene Personengruppen verschiedene Voraussetzungen fest.
Können oder müssen in die PKV
- Beamte und Beamtenanwärter
- Selbständige und Freiberufler
- Studenten
- Arbeitssuchende aus Nicht-EU-Ländern
Ab einem gewissen Einkommen
- Angestellte
- Freiberufler in der Künstlersozialkasse
Über Angehörige in die PKV
- Kinder
- Ehepartner
Einkommen als Voraussetzung: die Versicherungspflichtgrenze
Für Angestellte und einige Freiberufler ist die private Krankenversicherung erst möglich, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (Quelle: § 6 SGB V). Diese Grenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Sie ist die Einkommensgrenze, jenseits derer sich Angestellte entscheiden können, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder lieber privat versichern möchten.
Nicht verwechseln: Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze
Während die Versicherungspflichtgrenze festlegt, wer sich privat versichern kann, legt die Beitragsbemessungsgrenze fest, wie viel Einkommen maximal zur Berechnung folgender Größen herangezogen wird:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und anderen Sozialversicherungen
- Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Beitrag für den Basistarif der privaten Krankenversicherung
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze wird für jedes Jahr aufs Neue festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne.
| Jahr | Allgemeine JAEG (Jahresbrutto) | Allgemeine JAEG (Monatsbrutto) | Besondere JAEG (Jahresbrutto) | Besondere JAEG (Monatsbrutto) |
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 57.600 € | 4.800,00 € | 52.200 € | 4.350,00 € |
| 2018 | 59.400 € | 4.950,00 € | 53.100 € | 4.425,00 € |
| 2019 | 60.750 € | 5.062,50 € | 54.450 € | 4.537,50 € |
| 2020 | 62.550 € | 5.212,50 € | 56.250 € | 4.687,50 € |
| 2021 | 64.350 € | 5.362,50 € | 58.050 € | 4.837,50 € |
| 2022 | 64.350 € | 5.362,50 € | 58.050 € | 4.837,50 € |
| 2023 | 66.600 € | 5.550 € | 59.850 € | 4.987,50 € |
| 2024 | 69.300 € | 5.775 € | 62.100 € | 5.175 € |
| 2025 | 73.800 € | 6.150 € | 66.150 € | 5.512,50 € |
| 2026 | 77.400 € | 6.450 € | 69.750 € | 5.812,50 € |
Was hat es mit der besonderen JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) auf sich?
Ab dem 31.12.2002 wurden Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, die bis dahin identisch gewesen waren, voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze angehoben (Quelle: § 6 Abs. 7 SGB V). Für die betroffenen Arbeitnehmer wurde deshalb die besondere JAEG eingeführt. Sie schützt alle, die damals privat versichert waren und deren Einkommen über der alten, aber unter der neuen Versicherungspflichtgrenze lag, vor einer erneuten Versicherungspflicht.
Welches Einkommen zählt für die Versicherungspflichtgrenze?
Relevantes Einkommen:
- Gehaltszahlungen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge
- Überstundenvergütungen
Irrelevantes Einkommen:
- Variable und einmalige Zahlungen
- Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
- Arbeitgeberleistungen an Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen
- Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
- Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren
- Einkommen aus Quellen außerhalb der aktuellen Beschäftigung
Experten-Tipp:
Knapp über der Versicherungspflichtgrenze ist der falsche Moment für die PKV
„Sobald das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, raten viele reflexartig zur PKV, weil der Beitrag anfangs niedriger wirkt. Doch wer nur knapp darüber liegt, riskiert bei der nächsten Delle den Rückfall in die GKV. Mein Rat: Wechseln Sie erst mit stabilem Abstand zur Grenze – und rechnen Sie den Beitrag bis ins Rentenalter durch.“
Ab wann können Sie sich privat krankenversichern?
Angestellte können sich privat krankenversichern, sobald ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – nach einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar des Folgejahres, bei einem Jobwechsel oder Berufseinstieg sofort (Quelle: § 6 SGB V). Für Selbständige, Beamte und Studenten hängt der Zeitpunkt nicht vom Einkommen ab.
Diese Gruppen können unabhängig von der Einkommenshöhe wechseln: Selbständige ab Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit, Beamte ab der ersten Beihilfezahlung, Studenten zu Studienbeginn. Für Beamte und Studenten gilt dabei eine Frist von sechs Monaten, um den Befreiungsantrag zu stellen (Quelle: § 8 SGB V).
Mit uns die passende private Krankenversicherung finden
Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen – doch welcher Tarif zu Einkommen, Alter und Lebensplanung passt, ist die eigentliche Frage. In einer kostenfreien Beratung rechnen wir das gemeinsam mit Ihnen durch. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.
- Kostenfreie, persönliche Beratung
- Tarifauswahl passend zu Ihrer Situation
- Arbeitgeberzuschuss und Beitrag im Alter im Blick
Gesundheitszustand als Voraussetzung – die Gesundheitsprüfung
Der Gesundheitszustand entscheidet mit darüber, ob und zu welchen Konditionen ein privater Krankenversicherer einen Antrag annimmt. Auch wenn Ihre berufliche und finanzielle Situation den Wechsel in die PKV erlaubt, ist ein privater Krankenversicherer nicht verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen oder Sie zu guten Konditionen zu versichern.
Deshalb erfolgt im Rahmen des Antrags eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Gestalt eines Fragenkatalogs. Wer unter bestimmten Vorbedingungen leidet, muss mit Risikoausschlüssen, Beitragszuschlägen oder sogar der Ablehnung seines Antrags rechnen. Nach unserer Beratungserfahrung kann ein Risikozuschlag je nach Erkrankung zehn bis 30 Prozent des regulären Beitrags ausmachen.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Auch wenn Sie für Ihren konkreten Fall mit einem Beitragszuschlag oder gar einer Ablehnung des Antrags rechnen, sollten Sie die Gesundheitsfragen grundsätzlich korrekt beantworten. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, drohen Ihnen Leistungsausschlüsse oder ein nachträglicher Versicherungsrücktritt (Quelle: §§ 19–22 VVG).
Wonach fragen Versicherer?
PKV-Anbieter fragen in der Regel nach folgenden Vorbedingungen:
- Alter, Größe, Gewicht
- Ablehnungen oder Kündigungen bei anderen Anbietern
- Regelmäßige Einnahme von Medikamenten
- Behandlungen (wegen Herz-Kreislauf-, Rücken- oder Atemproblemen, Allergien, psychischen Problemen und Ähnlichem)
- Diagnosen zu den oben genannten Beschwerden
- Noch undiagnostizierte Beschwerden, frühere Erkrankungen, Nachwirkungen von Unfällen, Gebrechen
Nach unserer Beratungserfahrung beträgt der Abfragezeitraum in der Regel fünf Jahre für ambulante Behandlungen und je nach Anbieter bis zu zehn Jahre bei stationären Aufenthalten.
Diese Erkrankungen erschweren einen PKV-Beitritt
Menschen mit diesen gesundheitlichen Einschränkungen haben es schwerer, eine private Krankenversicherung mit günstigen Konditionen abzuschließen, oder werden abgelehnt:
- Wirbelsäulenerkrankungen
- Rückenleiden
- Allergien
- Asthma
- Diabetes
- Herz-Kreislauf-Probleme
- Bluthochdruck
- Chronische Krankheiten
- Behinderungen
- Psychische Erkrankungen (zum Beispiel Depression)
Warum Sie den PKV-Antrag nicht allein stellen sollten
Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie aufnehmen würde – ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht. Stellen Sie den Antrag direkt beim Versicherer und werden abgelehnt, wird das in den Datenbanken der Anbieter erfasst. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben, was Ihre Chancen spürbar verschlechtert.
Experten-Tipp:
Den PKV-Antrag direkt beim Versicherer zu stellen, ist der teuerste Fehler
„Viele stellen ihren Antrag direkt beim Wunschanbieter – ein ehrlicher, aber riskanter Weg. Jede Ablehnung landet in den Anbieter-Datenbanken und verschlechtert jeden weiteren Antrag. Wir klären über eine anonyme Risikovoranfrage vorab, wer Sie zu welchen Konditionen nimmt, ohne dass Ihr Name fällt.“
Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung
Nach dem Abschluss zahlt die private Krankenversicherung nicht in jedem Fall sofort: Für viele Leistungen gilt zunächst eine Wartezeit. Das Gesetz begrenzt diese Fristen (Quelle: § 197 VVG). Die allgemeine Wartezeit darf höchstens drei Monate betragen und gilt für die meisten Behandlungen.
Für einige Leistungen gilt eine längere, besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten. Dazu zählen Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Entbindung und Psychotherapie.
Es gibt wichtige Ausnahmen: Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit vollständig, der Versicherer leistet dann sofort. Wer unmittelbar aus einer Vorversicherung wechselt, bekommt seine dort zurückgelegten Zeiten in der Regel angerechnet. Viele Versicherer verzichten außerdem ganz auf die Wartezeit, wenn Sie eine ärztliche Untersuchung vorlegen.
Mit anonymer Voranfrage sicher in die private Krankenversicherung
Bevor Sie einen Antrag stellen, klären wir anonym, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie aufnimmt – ganz ohne Ablehnungseintrag. So gehen Sie kein Risiko ein. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.
- Anonyme Risikovoranfrage ohne Ablehnungseintrag
- Auch mit Vorerkrankung: wir prüfen vorab Ihre Möglichkeiten
- Von Finanztip für die Beratung zur PKV empfohlen
Ebenfalls schwer zu versichern: riskante Berufe
Berufe, die mit großen Gesundheitsgefahren einhergehen (beispielsweise Stuntman) oder bei denen die Entwicklung des Einkommens besonders unvorhersehbar ist (etwa Schauspieler), machen es ebenfalls schwieriger, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif
Wer sich privat krankenversichern muss, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif – unabhängig von Vorerkrankungen (Quelle: § 152 VAG). Ein Versicherer darf einen regulären Antrag ablehnen, im Basistarif gilt aber ein Kontrahierungszwang: Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt, Risikozuschläge sind ausgeschlossen.
Trotzdem ist der Basistarif nur als Notlösung zu betrachten, weil sein Leistungsumfang eingeschränkt ist. Dieser gedeckelte Höchstbeitrag liegt 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat: der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent plus der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (Quelle: Bundesgesundheitsministerium), gerechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026). Hinzu kommt die Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen
Für die einzelnen Berufs- und Personengruppen gelten unterschiedliche Regeln für den Zugang zur PKV. Die folgende Übersicht fasst zusammen, wer unter welcher Bedingung wechseln kann.
| Gruppe | Zugang zur PKV? | Bedingung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Angestellte | Ja | Bruttogehalt über der JAEG (2026: 77.400 €) | Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag |
| Selbständige und Freiberufler | Ja | Hauptberufliche Selbständigkeit, kein Mindesteinkommen | Sofort versicherungsfrei |
| Künstler und Publizisten (KSK) | Ja | Einkommen über der JAEG | KSK zahlt einen Zuschuss wie ein Arbeitgeber |
| Beamte und Anwärter | Ja | Ab der ersten Beihilfezahlung | Beihilfe von mindestens 50 % |
| Studenten | Ja | Befreiung zu Studienbeginn | Bindung bis zum Studienende |
| Geringes oder kein Einkommen | Ja, bedingt | Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 €) | GKV entscheidet im Zweifel |
| Arbeitssuchende aus Nicht-EU-Ländern | Ja, teils Pflicht | Keine gesetzliche Versicherungspflicht | Nachweis gegebenenfalls für Visum nötig |
Angestellte
Angestellte dürfen in die private Krankenversicherung, sobald ihr Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026 bei 77.400 Euro (Quelle: § 6 SGB V).
Eine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) haben Beschäftigte in der Privatwirtschaft also erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Zu ihren Beiträgen erhalten Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss (Quelle: § 257 SGB V).
Alleinstehende Angestellte zahlen für die private Krankenversicherung meist weniger, als sie in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würden. Einen Teil des eingesparten Gelds sollten Sie jedoch zur Seite legen, um die höheren Beiträge im Alter abzufangen.
Wann genau werden Arbeitnehmer versicherungsfrei?
Ob und wann abhängig Beschäftigte der Privatwirtschaft versicherungsfrei werden, richtet sich nach ihrem voraussichtlichen Jahresarbeitsentgelt (Quelle: § 6 Abs. 4 SGB V). Versicherungsfrei werden sie, wenn
- ihr Jahresarbeitsentgelt aufgrund einer Gehaltserhöhung voraussichtlich für die kommenden zwölf Monate oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen wird. Versicherungsfrei werden Sie in diesem Fall zum nächsten 1. Januar. Werden Sie beispielsweise zum 1. Januar 2026 oberhalb dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und wird dies auch für 2027 der Fall sein, so können Sie zum 1. Januar 2027 zur PKV wechseln.
- sie den Arbeitgeber wechseln oder ein Arbeitsverhältnis neu aufnehmen und ihr Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich für die kommenden zwölf Monate die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt – der auf jeden Tag im Jahr fallen kann – können Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Statuswechsel melden
Der Arbeitgeber muss an die Krankenversicherung melden, dass der Arbeitnehmer nicht länger pflichtversichert ist. Sonst kann der Wechsel in die private Krankenversicherung nicht stattfinden. Am schnellsten verlassen Sie die GKV, wenn Sie die Austrittserklärung in den ersten zwei Wochen nach dem Erlöschen der Versicherungspflicht einreichen. Für eine spätere Abmeldung gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist (Quelle: § 175 SGB V).
Was, wenn das Einkommen stagniert oder sinkt?
Sinkt das Einkommen eines privat versicherten Angestellten vor dem 55. Lebensjahr unter die Versicherungspflichtgrenze, ist er in der Regel wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig. Ist der Rückgang voraussichtlich nur temporär, ist in einigen Situationen ein Befreiungsantrag möglich. Ein möglicher Grund für ein sinkendes Einkommen ist Arbeitslosigkeit.
Selbständige und Freiberufler
Hauptberuflich Selbständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern. Anders als abhängig Beschäftigte ist ihre Versicherungsfähigkeit in der PKV nicht vom Verdienst abhängig. Selbständige sind ab dem Zeitpunkt versicherungsfrei, ab dem sie ihre hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen.
Nebenberuflich Selbständige unterliegen zunächst der Verpflichtung, sich gesetzlich zu versichern. Sie können in die PKV wechseln, wenn sie über der Versicherungspflichtgrenze verdienen oder das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt.
JAEG für Künstler und Publizisten
Die meisten Freiberufler können sich frei für die private Krankenversicherung entscheiden. Künstler, Publizisten und andere Freiberufler, die sich in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern, müssen hingegen wie Angestellte ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze nachweisen können. Dafür haben sie jedoch Anspruch auf Zahlungen der KSK, die das Äquivalent des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung sind.
Beamte und Beamtenanwärter
Beamte und Beamtenanwärter können sich ab der ersten Beihilfezahlung frei für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden und haben dafür sechs Monate Zeit (Quelle: § 8 SGB V). Der Dienstherr leistet zu den Krankheitskosten mindestens eine Beihilfe von 50 Prozent (Quelle: BBhV § 46). Genau deshalb schließen Beamte und andere Beihilfeberechtigte in der Regel eine private Restkostenversicherung ab.
Vorteile für Beamte
Für Beamte empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in besonderem Maße. Denn die hohe Beihilfe sowie das gesicherte Einkommen schützen vor den finanziellen Nachteilen der PKV. Hinzu kommt noch, dass auch Kinder und Ehepartner von Beamten Beihilfe erhalten und somit unter Umständen ebenfalls von einer kostengünstigen Absicherung profitieren können.
Experten-Tipp:
Als Beamter reicht „irgendeine“ PKV nicht – der Tarif muss beihilfekonform sein
„Beamte hören oft, die PKV sei für sie ohnehin die günstige Selbstverständlichkeit. Das stimmt – aber nur mit einem beihilfekonformen Tarif, der genau die Lücke zur Beihilfe schließt. Ein Standardtarif lässt Beamte auf Kosten sitzen oder überversichert sie. Mein Rat: Achten Sie auf einen Tarif, der Ihren Beihilfesatz exakt spiegelt – und prüfen Sie Öffnungsaktionen bei Vorerkrankungen.“
Beihilfekonformer Tarif für Beamte gesucht?
Als Beamter profitieren Sie von der Beihilfe – doch nur ein beihilfekonformer Tarif schließt genau Ihre Lücke. In einer kostenfreien Beratung finden wir den Tarif, der zu Ihrem Beihilfesatz passt, und prüfen Öffnungsaktionen bei Vorerkrankungen. Wir sind von Finanztip für die PKV-Beratung empfohlen.
Soldaten und Heilfürsorge
Soldaten erhalten während ihrer Dienstzeit freie Heilfürsorge und benötigen in dieser Zeit in der Regel keine eigene Krankenversicherung (Quelle: § 69a BBesG). Nach dem Ende der Dienstzeit brauchen sie jedoch eine eigene Absicherung. Wer später privat versichert sein möchte, kann sich mit einer Anwartschaftsversicherung schon während der Dienstzeit den heutigen Gesundheitszustand sichern.
Studenten
Studenten können sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern (Quelle: § 8 SGB V). Den Antrag auf Befreiung können sie auch rückwirkend stellen.
An die Entscheidung für die PKV sind sie unwiderruflich bis zum Ende ihrer Hochschulausbildung gebunden. Ein Wechsel ist erstmals wieder mit der Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit möglich. Machen Sie sich nach dem Studium selbständig, so müssen Sie privat versichert bleiben – unabhängig von der Höhe Ihres Verdienstes.
Bei der PKV sparen
Besonders attraktiv ist die private Absicherung für Studenten, deren Eltern verbeamtet sind, weil sie bis zu 80 Prozent Beihilfe erhalten (Quelle: BBhV § 46). Ohnehin lohnt es sich, beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf spezielle Tarife zu achten, die einige Gesellschaften bestimmten Berufsgruppen anbieten. Nicht selten bieten diese ein hohes Einsparpotenzial bei gutem Schutz.
Personen mit keinem oder geringem Einkommen
Wer kein eigenes Einkommen hat oder unter der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro pro Monat verdient, kann sich unter Umständen ebenfalls privat krankenversichern (Quelle: § 8 SGB IV). Hierunter fallen insbesondere Kinder, Hausfrauen und Hausmänner. Im Zweifel entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung darüber, ob Sie sich privat versichern dürfen oder ob Sie der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Falls Versicherungsfreiheit besteht, beginnt sie ab dem Moment, in dem das Einkommen wegfällt.
Private und gesetzliche Krankenversicherung für Ausländer
Alle in Deutschland lebenden Personen müssen krankenversichert sein – Ausländer können sich je nach Herkunftsland und Status gesetzlich oder privat versichern. Als Arbeitnehmer können oder müssen sie sich gesetzlich versichern lassen. Auch Selbständige brauchen eine Versicherung.
Wer aus einem EU-Mitgliedsland kommt, kann sich schon während der Jobsuche gesetzlich versichern. Arbeitssuchende aus anderen Ländern hingegen müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Der Nachweis einer Versicherung kann sogar Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sein.
Für Menschen, die nur einen relativ kurzen Aufenthalt planen, bieten einige Anbieter spezielle Versicherungspakete an, die auch Unfall- und Haftpflichtversicherung abdecken.
Frist für Rückkehrer aus dem Ausland
Wer aus dem Ausland zurückkehrt und nicht gesetzlich krankenversichert ist oder sich aus einem anderen Grund privat versichern muss, hat einen Monat Zeit, um einen PKV-Anbieter zu wählen. Andernfalls sind für jeden nicht versicherten Monat später Beitragszuschläge zu zahlen (Quelle: § 193 Abs. 4 VVG).
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Rückweg aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wird mit steigendem Alter aber schwieriger – ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist er in der Regel ausgeschlossen (Quelle: § 6 Abs. 3a SGB V). Vor dieser Grenze führt vor allem ein sinkendes Einkommen zurück in die GKV.
Für Angestellte genügt es meist, wenn ihr Bruttogehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt – dann werden sie wieder versicherungspflichtig. Für Selbständige ist der Rückweg schwieriger, weil sie nicht allein durch ein niedrigeres Einkommen versicherungspflichtig werden. Sie müssten dafür in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln oder sich familienversichern lassen.
Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?
In den vorherigen Abschnitten ging es darum, wer sich privat versichern darf. Ob es sich auch langfristig lohnt, hängt von anderen Faktoren ab. Für eine private Krankenversicherung spricht in erster Linie der Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung in zahlreichen Bereichen.
Zugleich sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie an diese Entscheidung lange gebunden sind. Wechsel zwischen PKV-Anbietern oder zwischen PKV und GKV sind nur unter bestimmten Umständen möglich. Und die Beiträge können im Alter zur Belastung werden, da sie sich nicht Ihrem Einkommen anpassen.
Darf ich und kann ich es dauerhaft tragen?
Bei der PKV lohnt es sich, zwei Fragen zu trennen: „Darf ich in die private Krankenversicherung?“ und „Kann ich die Beiträge dauerhaft tragen?“. Die Zugangsvoraussetzungen sagen nichts darüber aus, ob die PKV auch im Ruhestand bezahlbar bleibt.
Private Krankenversicherer bilden über die Jahre Altersrückstellungen, um die Beiträge im Alter zu dämpfen. Eine Garantie für stabile Beiträge ist das jedoch nicht. Ob die PKV für Sie langfristig tragbar ist, hängt von Einkommen, Vermögen und Lebensplanung ab.
Lohnt sich die PKV für Sie?
Ob sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Stellen Sie sich dazu die Frage, wie sich Ihr Einkommen und Ihre Familienplanung voraussichtlich entwickeln. Und wie wichtig Ihnen die zusätzlichen Leistungen der privaten Krankenversicherung sind.
Für wen ist die PKV vorteilhaft?
- Junge Versicherungsnehmer: Wer seine PKV unter 40, idealerweise unter 35, abschließt, zahlt weniger, da sich die Altersrückstellungen auf einen längeren Zeitraum verteilen.
- Gesunde Versicherungsnehmer: Wer keine Vorbedingungen hat, muss keine Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen.
- Versicherte ohne oder mit wenigen Kindern: Anders als die GKV bietet die PKV keine kostenlose Familienversicherung an. Sie sollten daher nachrechnen, ob Sie auch die Versicherungsbeiträge für Ihre Kinder bequem tragen können.
- Gutverdiener und Menschen mit Vermögen: Die große Frage bei der PKV ist, ob Sie sie auch im Ruhestand noch problemlos bezahlen können. Wer davon ausgeht, kann sie unbesorgt abschließen.
Bei Unsicherheit, ob sich eine private Krankenversicherung für Sie lohnt, empfiehlt es sich, für diese wichtige Entscheidung einen Berater hinzuzuziehen.
Experten-Tipp:
„Darf ich in die PKV?“ ist die falsche Leitfrage
„Die meisten prüfen nur, ob sie in die PKV dürfen. Die entscheidende Frage ist aber: Können Sie den Beitrag auch mit 70 noch tragen? Altersrückstellungen dämpfen den Anstieg, garantieren ihn aber nicht. Mein Rat: Rechnen Sie den Beitrag über die gesamte Laufzeit durch und legen Sie eine Rücklage an, statt nur den Einstiegsbeitrag zu vergleichen.“
Lohnt sich die private Krankenversicherung in Ihrem Fall?
Diese Entscheidung begleitet Sie ein Leben lang. Wir rechnen mit Ihnen durch, ob die PKV zu Einkommen, Familienplanung und Beitrag im Alter passt – ehrlich und ohne Abschlussdruck. Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Anbietern für die PKV-Beratung.
- Beitrag über die gesamte Laufzeit durchgerechnet
- PKV im Zusammenspiel mit Ihrer übrigen Absicherung
- Kostenfrei und unverbindlich
Die richtige PKV wählen
Sie stehen nicht nur vor der Entscheidung, ob Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten wollen, sondern auch vor der, welcher Anbieter und Tarif der richtige für Sie ist.
Anwartschaftsversicherung
Für Menschen, die später in eine private Krankenversicherung wechseln wollen, aber noch oder vorübergehend unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, ist es möglich, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese erlaubt es, der privaten Krankenversicherung der Wahl später zu den gleichen Konditionen wie beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung beizutreten – und zwar unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme hinzugekommen sind.
Später in die PKV – Konditionen schon heute sichern
Sie wollen später in die PKV, verdienen aber aktuell noch zu wenig? Eine Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen Ihren heutigen Gesundheitszustand für den späteren Wechsel. Wir prüfen kostenfrei, ob sich dieser Schritt für Sie lohnt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.
Die häufigsten Fragen zu den Voraussetzungen für die private Krankenversicherung
Wer kann sich privat versichern lassen?
Privat krankenversichern kann sich, wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist und über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Das sind in erster Linie gut verdienende Angestellte, Beamte und Selbständige. Aber auch Studenten und Rentner können sich privat krankenversichern.
Wovon hängt der Zugang zur privaten Krankenversicherung ab?
Nicht jeder darf in die private Krankenversicherung. Der Zugang hängt von Berufsgruppe und Einkommen ab. Angestellte brauchen ein Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Selbständige, Beamte und Studenten können unabhängig von der Einkommenshöhe wechseln. Wer gesetzlich versicherungspflichtig ist, hat dagegen keinen Zugang zur PKV.
Ab wann können Sie sich privat krankenversichern?
Der Zeitpunkt hängt von der Berufsgruppe ab. Angestellte können wechseln, sobald ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – nach einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar des Folgejahres, bei einem Jobwechsel oder Berufseinstieg sofort. Selbständige sind ab Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit versicherungsfrei, Beamte ab der ersten Beihilfezahlung, Studenten zu Studienbeginn. Für Beamte und Studenten gilt dabei eine Frist von sechs Monaten für den Befreiungsantrag, wie § 8 SGB V regelt.
Welches Gehalt ist für die private Krankenversicherung nötig?
Das Bruttogehalt muss über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Diese wird jedes Jahr neu berechnet und liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.
Ab wann werden Angestellte versicherungsfrei?
Angestellte werden versicherungsfrei, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich für die kommenden zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt, wie § 6 SGB V festlegt. Nach einer Gehaltserhöhung gilt das zum nächsten 1. Januar. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer neuen Beschäftigung kann der Zeitpunkt auf jeden Tag im Jahr fallen.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung bei der privaten Krankenversicherung ab?
Vor Abschluss beantworten Sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung einen Fragenkatalog zu Ihrem Gesundheitszustand. Gefragt wird unter anderem nach Vorerkrankungen, Behandlungen, Diagnosen und Medikamenten. Nach unserer Beratungserfahrung beträgt der Abfragezeitraum in der Regel fünf Jahre für ambulante Behandlungen und je nach Anbieter bis zu zehn Jahre für stationäre Aufenthalte. Je nach Befund kann der Versicherer Risikoausschlüsse, Beitragszuschläge oder eine Ablehnung aussprechen.
Wie komme ich mit einer Vorerkrankung in die PKV?
Eine Vorerkrankung schließt die private Krankenversicherung nicht automatisch aus. Je nach Erkrankung kann der Versicherer den Antrag mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss annehmen – oder ablehnen. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich ist, ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht. Wer sich privat versichern muss, hat zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif, für den ein Kontrahierungszwang laut § 152 VAG gilt.
Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung?
Vor allem für Beamte und Beamtenanwärter lohnt sich die private Krankenversicherung aufgrund der Beihilfe vom Dienstherren. Für alle anderen lohnt sich die PKV nur unter bestimmten Umständen.
Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn mein Einkommen sinkt?
Sinkt das Einkommen eines privat versicherten Angestellten unter die Versicherungspflichtgrenze, ist er in der Regel wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig. Ist das reduzierte Einkommen voraussichtlich nur temporär, kann in einigen Fällen ein Befreiungsantrag gestellt werden. Wer den Wechsel absehbar plant, kann seine spätere Rückkehr über eine Anwartschaftsversicherung absichern.
Wie komme ich aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche?
Ein Rückweg aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wird mit steigendem Alter aber schwieriger. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist er in der Regel ausgeschlossen, wie § 6 SGB V festlegt. Für Angestellte genügt es davor meist, wenn das Bruttogehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Für Selbständige ist der Rückweg schwieriger, weil sie nicht allein durch ein niedrigeres Einkommen versicherungspflichtig werden.
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