Voraussetzungen für den Eintritt in die private Kranken­versicherung

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kann jeder in die private Kranken­versicherung wechseln, der durch seine Berufsgruppe nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig ist oder über der Versicherungspflicht­grenze verdient.
  • Diese Voraussetzungen erfüllen in der Regel Selbständige, Beamte, Studenten, Rentner und gut verdienende Angestellte.
  • Neben der Berufsgruppe und dem Gehalt spielt auch der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle.

Ob Sie in die private Kranken­versicherung dürfen, entscheidet mehr als Ihr Gehalt

Viele glauben, die private Kranken­versicherung sei allein eine Frage des Einkommens. Tatsächlich entscheiden gleich drei Dinge über Ihren Zugang: Ihre Berufsgruppe, Ihr Verdienst und Ihr Gesundheitszustand. Als Angestellter brauchen Sie ein Gehalt über der Versicherungspflicht­grenze, während Beamte, Selbständige und Studenten ganz andere Wege in die PKV haben. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, warten oft bessere Leistungen und ein niedrigerer Beitrag auf Sie – zumindest in jungen Jahren. Ob die private Kranken­versicherung am Ende zu Ihnen passt, hängt aber nicht nur davon ab, ob Sie hineindürfen, sondern auch, ob Sie den Beitrag ein Leben lang tragen wollen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Bedingungen für Ihre Situation gelten.

Wer kann sich in der privaten Kranken­versicherung versichern?

Neu ab 2026

Versicherungspflicht­grenze 2026: Die Versicherungspflicht­grenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr beziehungsweise 6.450 € im Monat. → Mehr dazu im Abschnitt „Einkommen als Voraussetzung: die Versicherungspflicht­grenze“

Geringfügigkeitsgrenze steigt: Die Geringfügigkeitsgrenze ist zum 1. Januar 2026 auf 603 € im Monat gestiegen. → Mehr dazu im Abschnitt „Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen“

In die private Kranken­versicherung kann wechseln, wer nicht gesetzlich ­versicherungspflichtig ist – vor allem Beamte, Selbständige, Studenten und Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflicht­grenze.

Die private Kranken­versicherung hat gerade für junge, gutverdienende Versicherungsnehmer große Vorteile gegenüber der gesetzlichen: Nicht nur zahlen diese im Verhältnis zu ihrem Einkommen weniger, sie können auch auf umfassendere und mehr auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Leistungen zurückgreifen.


Regeln für den Zugang zur PKV

Allerdings kommt es immer stark auf die individuelle Situation an, ob eine private Kranken­versicherung sinnvoll oder überhaupt möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche den Zugang zur privaten Kranken­versicherung regeln, schreiben für verschiedene Personengruppen verschiedene Voraussetzungen fest.

Können oder müssen in die PKV

  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Selbständige und Freiberufler
  • Studenten
  • Arbeitssuchende aus Nicht-EU-Ländern

Ab einem gewissen Einkommen

  • Angestellte
  • Freiberufler in der Künstlersozialkasse

Über Angehörige in die PKV

  • Kinder
  • Ehepartner

Einkommen als Voraussetzung: die Versicherungspflicht­grenze

Für Angestellte und einige Freiberufler ist die private Kranken­versicherung erst möglich, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflicht­grenze übersteigt (Quelle: § 6 SGB V). Diese Grenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Sie ist die Einkommensgrenze, jenseits derer sich Angestellte entscheiden können, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder lieber privat versichern möchten.


Nicht verwechseln: Versicherungspflicht­grenze und Beitragsbemessungsgrenze

Während die Versicherungspflicht­grenze festlegt, wer sich privat versichern kann, legt die Beitragsbemessungsgrenze fest, wie viel Einkommen maximal zur Berechnung folgender Größen herangezogen wird:

  • Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung und anderen Sozial­versicherungen
  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung (gesetzlich oder privat)
  • Beitrag für den Basistarif der privaten Kranken­versicherung

Wie hoch ist die Versicherungspflicht­grenze?

Die Versicherungspflicht­grenze wird für jedes Jahr aufs Neue festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne.

JahrAllgemeine JAEG (Jahresbrutto)Allgemeine JAEG (Monatsbrutto)Besondere JAEG (Jahresbrutto)Besondere JAEG (Monatsbrutto)
201757.600 €4.800,00 €52.200 €4.350,00 €
201859.400 €4.950,00 €53.100 €4.425,00 €
201960.750 €5.062,50 €54.450 €4.537,50 €
202062.550 €5.212,50 €56.250 €4.687,50 €
202164.350 €5.362,50 €58.050 €4.837,50 €
202264.350 €5.362,50 €58.050 €4.837,50 €
202366.600 €5.550 €59.850 €4.987,50 €
202469.300 €5.775 €62.100 €5.175 €
202573.800 €6.150 €66.150 €5.512,50 €
202677.400 €6.450 €69.750 €5.812,50 €
Quelle: Sozial­versicherungsrechengrößen-Verordnung 2026; die Werte der Vorjahre stammen aus den jeweiligen jährlichen Verordnungen

Was hat es mit der besonderen JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) auf sich?

Ab dem 31.12.2002 wurden Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflicht­grenze, die bis dahin identisch gewesen waren, voneinander entkoppelt und die Versicherungspflicht­grenze angehoben (Quelle: § 6 Abs. 7 SGB V). Für die betroffenen Arbeitnehmer wurde deshalb die besondere JAEG eingeführt. Sie schützt alle, die damals privat versichert waren und deren Einkommen über der alten, aber unter der neuen Versicherungspflicht­grenze lag, vor einer erneuten Versicherungspflicht.


Welches Einkommen zählt für die Versicherungspflicht­grenze?

Relevantes Einkommen:

  • Gehaltszahlungen
  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sachbezüge
  • Überstundenvergütungen

Irrelevantes Einkommen:

  • Variable und einmalige Zahlungen
  • Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
  • Arbeitgeberleistungen an Unterstützungs­kassen, Pensionsfonds, Direkt­versicherungen
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
  • Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren
  • Einkommen aus Quellen außerhalb der aktuellen Beschäftigung

Experten-Tipp:
Knapp über der Versicherungspflicht­grenze ist der falsche Moment für die PKV

„Sobald das Gehalt die Versicherungspflicht­grenze übersteigt, raten viele reflexartig zur PKV, weil der Beitrag anfangs niedriger wirkt. Doch wer nur knapp darüber liegt, riskiert bei der nächsten Delle den Rückfall in die GKV. Mein Rat: Wechseln Sie erst mit stabilem Abstand zur Grenze – und rechnen Sie den Beitrag bis ins Rentenalter durch.“

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Ab wann können Sie sich privat krankenversichern?

Angestellte können sich privat krankenversichern, sobald ihr Gehalt die Versicherungspflicht­grenze übersteigt – nach einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar des Folgejahres, bei einem Jobwechsel oder Berufseinstieg sofort (Quelle: § 6 SGB V). Für Selbständige, Beamte und Studenten hängt der Zeitpunkt nicht vom Einkommen ab.

Diese Gruppen können unabhängig von der Einkommenshöhe wechseln: Selbständige ab Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit, Beamte ab der ersten Beihilfezahlung, Studenten zu Studienbeginn. Für Beamte und Studenten gilt dabei eine Frist von sechs Monaten, um den Befreiungsantrag zu stellen (Quelle: § 8 SGB V).

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Mit uns die passende private Kranken­versicherung finden

Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen – doch welcher Tarif zu Einkommen, Alter und Lebensplanung passt, ist die eigentliche Frage. In einer kostenfreien Beratung rechnen wir das gemeinsam mit Ihnen durch. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Kostenfreie, persönliche Beratung
  • Tarifauswahl passend zu Ihrer Situation
  • Arbeitgeberzuschuss und Beitrag im Alter im Blick
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Gesundheitszustand als Voraussetzung – die Gesundheitsprüfung

Der Gesundheitszustand entscheidet mit darüber, ob und zu welchen Konditionen ein privater Kranken­versicherer einen Antrag annimmt. Auch wenn Ihre berufliche und finanzielle Situation den Wechsel in die PKV erlaubt, ist ein privater Kranken­versicherer nicht verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen oder Sie zu guten Konditionen zu versichern.

Deshalb erfolgt im Rahmen des Antrags eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Gestalt eines Fragenkatalogs. Wer unter bestimmten Vorbedingungen leidet, muss mit Risikoausschlüssen, Beitragszuschlägen oder sogar der Ablehnung seines Antrags rechnen. Nach unserer Beratungserfahrung kann ein Risikozuschlag je nach Erkrankung zehn bis 30 Prozent des regulären Beitrags ausmachen.


Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Auch wenn Sie für Ihren konkreten Fall mit einem Beitragszuschlag oder gar einer Ablehnung des Antrags rechnen, sollten Sie die Gesundheitsfragen grundsätzlich korrekt beantworten. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, drohen Ihnen Leistungsausschlüsse oder ein nachträglicher Versicherungsrücktritt (Quelle: §§ 19–22 VVG).

Icon Ordner

Wonach fragen Versicherer?

PKV-Anbieter fragen in der Regel nach folgenden Vorbedingungen:

  • Alter, Größe, Gewicht
  • Ablehnungen oder Kündigungen bei anderen Anbietern
  • Regelmäßige Einnahme von Medikamenten
  • Behandlungen (wegen Herz-Kreislauf-, Rücken- oder Atemproblemen, Allergien, psychischen Problemen und Ähnlichem)
  • Diagnosen zu den oben genannten Beschwerden
  • Noch undiagnostizierte Beschwerden, frühere Erkrankungen, Nachwirkungen von Unfällen, Gebrechen

Nach unserer Beratungserfahrung beträgt der Abfragezeitraum in der Regel fünf Jahre für ambulante Behandlungen und je nach Anbieter bis zu zehn Jahre bei stationären Aufenthalten.


Diese Erkrankungen erschweren einen PKV-Beitritt

Menschen mit diesen gesundheitlichen Einschränkungen haben es schwerer, eine private Kranken­versicherung mit günstigen Konditionen abzuschließen, oder werden abgelehnt:

  • Wirbelsäulen­erkrankungen
  • Rückenleiden
  • Allergien
  • Asthma
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Probleme
  • Bluthochdruck
  • Chronische Krankheiten
  • Behinderungen
  • Psychische Erkrankungen (zum Beispiel Depression)

Warum Sie den PKV-Antrag nicht allein stellen sollten

Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie aufnehmen würde – ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht. Stellen Sie den Antrag direkt beim Versicherer und werden abgelehnt, wird das in den Datenbanken der Anbieter erfasst. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben, was Ihre Chancen spürbar verschlechtert.

Experten-Tipp:
Den PKV-Antrag direkt beim Versicherer zu stellen, ist der teuerste Fehler

„Viele stellen ihren Antrag direkt beim Wunschanbieter – ein ehrlicher, aber riskanter Weg. Jede Ablehnung landet in den Anbieter-Datenbanken und verschlechtert jeden weiteren Antrag. Wir klären über eine anonyme Risikovoranfrage vorab, wer Sie zu welchen Konditionen nimmt, ohne dass Ihr Name fällt.“

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Wartezeiten in der privaten Kranken­versicherung

Nach dem Abschluss zahlt die private Kranken­versicherung nicht in jedem Fall sofort: Für viele Leistungen gilt zunächst eine Wartezeit. Das Gesetz begrenzt diese Fristen (Quelle: § 197 VVG). Die allgemeine Wartezeit darf höchstens drei Monate betragen und gilt für die meisten Behandlungen.

Für einige Leistungen gilt eine längere, besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten. Dazu zählen Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Entbindung und Psychotherapie.

Es gibt wichtige Ausnahmen: Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit vollständig, der Versicherer leistet dann sofort. Wer unmittelbar aus einer Vor­versicherung wechselt, bekommt seine dort zurückgelegten Zeiten in der Regel angerechnet. Viele Versicherer verzichten außerdem ganz auf die Wartezeit, wenn Sie eine ärztliche Untersuchung vorlegen.

Mit anonymer Voranfrage sicher in die private Kranken­versicherung

Bevor Sie einen Antrag stellen, klären wir anonym, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie aufnimmt – ganz ohne Ablehnungseintrag. So gehen Sie kein Risiko ein. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Ablehnungseintrag
  • Auch mit Vorerkrankung: wir prüfen vorab Ihre Möglichkeiten
  • Von Finanztip für die Beratung zur PKV empfohlen
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Ebenfalls schwer zu versichern: riskante Berufe

Berufe, die mit großen Gesundheitsgefahren einhergehen (beispielsweise Stuntman) oder bei denen die Entwicklung des Einkommens besonders unvorhersehbar ist (etwa Schauspieler), machen es ebenfalls schwieriger, eine private Kranken­versicherung abzuschließen.


Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif

Wer sich privat krankenversichern muss, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif – unabhängig von Vor­erkrankungen (Quelle: § 152 VAG). Ein Versicherer darf einen regulären Antrag ablehnen, im Basistarif gilt aber ein Kontrahierungszwang: Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung gedeckelt, Risikozuschläge sind ausgeschlossen.

Trotzdem ist der Basistarif nur als Notlösung zu betrachten, weil sein Leistungsumfang eingeschränkt ist. Dieser gedeckelte Höchstbeitrag liegt 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat: der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent plus der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (Quelle: Bundesgesundheitsministerium), gerechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (Quelle: Sozial­versicherungsrechengrößen-Verordnung 2026). Hinzu kommt die Pflege­versicherung.

Voraussetzungen für einzelne Berufsgruppen

Für die einzelnen Berufs- und Personengruppen gelten unterschiedliche Regeln für den Zugang zur PKV. Die folgende Übersicht fasst zusammen, wer unter welcher Bedingung wechseln kann.

GruppeZugang zur PKV?BedingungBesonderheit
AngestellteJaBruttogehalt über der JAEG (2026: 77.400 €)Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag
Selbständige und FreiberuflerJaHauptberufliche Selbständigkeit, kein MindesteinkommenSofort ­versicherungsfrei
Künstler und Publizisten (KSK)JaEinkommen über der JAEGKSK zahlt einen Zuschuss wie ein Arbeitgeber
Beamte und AnwärterJaAb der ersten BeihilfezahlungBeihilfe von mindestens 50 %
StudentenJaBefreiung zu StudienbeginnBindung bis zum Studienende
Geringes oder kein EinkommenJa, bedingtVerdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 €)GKV entscheidet im Zweifel
Arbeitssuchende aus Nicht-EU-LändernJa, teils PflichtKeine gesetzliche VersicherungspflichtNachweis gegebenenfalls für Visum nötig

Angestellte

Angestellte dürfen in die private Kranken­versicherung, sobald ihr Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflicht­grenze liegt – 2026 bei 77.400 Euro (Quelle: § 6 SGB V).

Eine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) haben Beschäftigte in der Privatwirtschaft also erst oberhalb der Versicherungspflicht­grenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Zu ihren Beiträgen erhalten Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss (Quelle: § 257 SGB V).

Alleinstehende Angestellte zahlen für die private Kranken­versicherung meist weniger, als sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen würden. Einen Teil des eingesparten Gelds sollten Sie jedoch zur Seite legen, um die höheren Beiträge im Alter abzufangen.

Wann genau werden Arbeitnehmer ­versicherungsfrei?

Ob und wann abhängig Beschäftigte der Privatwirtschaft ­versicherungsfrei werden, richtet sich nach ihrem voraussichtlichen Jahresarbeitsentgelt (Quelle: § 6 Abs. 4 SGB V). Versicherungsfrei werden sie, wenn

  • ihr Jahresarbeitsentgelt aufgrund einer Gehaltserhöhung voraussichtlich für die kommenden zwölf Monate oberhalb der Versicherungspflicht­grenze liegen wird. Versicherungsfrei werden Sie in diesem Fall zum nächsten 1. Januar. Werden Sie beispielsweise zum 1. Januar 2026 oberhalb dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und wird dies auch für 2027 der Fall sein, so können Sie zum 1. Januar 2027 zur PKV wechseln.
  • sie den Arbeitgeber wechseln oder ein Arbeitsverhältnis neu aufnehmen und ihr Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich für die kommenden zwölf Monate die Versicherungspflicht­grenze übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt – der auf jeden Tag im Jahr fallen kann – können Sie sich für eine private Kranken­versicherung entscheiden.

Statuswechsel melden

Der Arbeitgeber muss an die Kranken­versicherung melden, dass der Arbeitnehmer nicht länger pflichtversichert ist. Sonst kann der Wechsel in die private Kranken­versicherung nicht stattfinden. Am schnellsten verlassen Sie die GKV, wenn Sie die Austrittserklärung in den ersten zwei Wochen nach dem Erlöschen der Versicherungspflicht einreichen. Für eine spätere Abmeldung gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist (Quelle: § 175 SGB V).

Was, wenn das Einkommen stagniert oder sinkt?

Sinkt das Einkommen eines privat versicherten Angestellten vor dem 55. Lebensjahr unter die Versicherungspflicht­grenze, ist er in der Regel wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtig. Ist der Rückgang voraussichtlich nur temporär, ist in einigen Situationen ein Befreiungsantrag möglich. Ein möglicher Grund für ein sinkendes Einkommen ist Arbeitslosigkeit.

Icon Pfeil nach unten

Selbständige und Freiberufler

Hauptberuflich Selbständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern. Anders als abhängig Beschäftigte ist ihre Versicherungsfähigkeit in der PKV nicht vom Verdienst abhängig. Selbständige sind ab dem Zeitpunkt ­versicherungsfrei, ab dem sie ihre hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Nebenberuflich Selbständige unterliegen zunächst der Verpflichtung, sich gesetzlich zu versichern. Sie können in die PKV wechseln, wenn sie über der Versicherungspflicht­grenze verdienen oder das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt.

JAEG für Künstler und Publizisten

Die meisten Freiberufler können sich frei für die private Kranken­versicherung entscheiden. Künstler, Publizisten und andere Freiberufler, die sich in der Künstlersozialkasse (KSK) versichern, müssen hingegen wie Angestellte ein Einkommen über der Versicherungspflicht­grenze nachweisen können. Dafür haben sie jedoch Anspruch auf Zahlungen der KSK, die das Äquivalent des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken­versicherung sind.

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Beamte und Beamtenanwärter

Beamte und Beamtenanwärter können sich ab der ersten Beihilfezahlung frei für eine gesetzliche oder private Kranken­versicherung entscheiden und haben dafür sechs Monate Zeit (Quelle: § 8 SGB V). Der Dienstherr leistet zu den Krankheits­kosten mindestens eine Beihilfe von 50 Prozent (Quelle: BBhV § 46). Genau deshalb schließen Beamte und andere Beihilfeberechtigte in der Regel eine private Restkosten­versicherung ab.

Vorteile für Beamte

Für Beamte empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung in besonderem Maße. Denn die hohe Beihilfe sowie das gesicherte Einkommen schützen vor den finanziellen Nachteilen der PKV. Hinzu kommt noch, dass auch Kinder und Ehepartner von Beamten Beihilfe erhalten und somit unter Umständen ebenfalls von einer kostengünstigen Absicherung profitieren können.

Experten-Tipp:
Als Beamter reicht „irgendeine“ PKV nicht – der Tarif muss beihilfekonform sein

„Beamte hören oft, die PKV sei für sie ohnehin die günstige Selbstverständlichkeit. Das stimmt – aber nur mit einem beihilfekonformen Tarif, der genau die Lücke zur Beihilfe schließt. Ein Standardtarif lässt Beamte auf Kosten sitzen oder überversichert sie. Mein Rat: Achten Sie auf einen Tarif, der Ihren Beihilfesatz exakt spiegelt – und prüfen Sie Öffnungsaktionen bei Vor­erkrankungen.“

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Beihilfekonformer Tarif für Beamte gesucht?

Als Beamter profitieren Sie von der Beihilfe – doch nur ein beihilfekonformer Tarif schließt genau Ihre Lücke. In einer kostenfreien Beratung finden wir den Tarif, der zu Ihrem Beihilfesatz passt, und prüfen Öffnungsaktionen bei Vor­erkrankungen. Wir sind von Finanztip für die PKV-Beratung empfohlen.

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Soldaten und Heilfürsorge

Soldaten erhalten während ihrer Dienstzeit freie Heilfürsorge und benötigen in dieser Zeit in der Regel keine eigene Kranken­versicherung (Quelle: § 69a BBesG). Nach dem Ende der Dienstzeit brauchen sie jedoch eine eigene Absicherung. Wer später privat versichert sein möchte, kann sich mit einer Anwartschafts­versicherung schon während der Dienstzeit den heutigen Gesundheitszustand sichern.


Studenten

Studenten können sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern (Quelle: § 8 SGB V). Den Antrag auf Befreiung können sie auch rückwirkend stellen.

An die Entscheidung für die PKV sind sie unwiderruflich bis zum Ende ihrer Hochschulausbildung gebunden. Ein Wechsel ist erstmals wieder mit der Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit möglich. Machen Sie sich nach dem Studium selbständig, so müssen Sie privat versichert bleiben – unabhängig von der Höhe Ihres Verdienstes.

Bei der PKV sparen

Besonders attraktiv ist die private Absicherung für Studenten, deren Eltern verbeamtet sind, weil sie bis zu 80 Prozent Beihilfe erhalten (Quelle: BBhV § 46). Ohnehin lohnt es sich, beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung auf spezielle Tarife zu achten, die einige Gesellschaften bestimmten Berufsgruppen anbieten. Nicht selten bieten diese ein hohes Einsparpotenzial bei gutem Schutz.


Personen mit keinem oder geringem Einkommen

Wer kein eigenes Einkommen hat oder unter der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro pro Monat verdient, kann sich unter Umständen ebenfalls privat krankenversichern (Quelle: § 8 SGB IV). Hierunter fallen insbesondere Kinder, Hausfrauen und Hausmänner. Im Zweifel entscheidet die gesetzliche Kranken­versicherung darüber, ob Sie sich privat versichern dürfen oder ob Sie der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Falls Versicherungsfreiheit besteht, beginnt sie ab dem Moment, in dem das Einkommen wegfällt.


Private und gesetzliche Kranken­versicherung für Ausländer

Alle in Deutschland lebenden Personen müssen krankenversichert sein – Ausländer können sich je nach Herkunftsland und Status gesetzlich oder privat versichern. Als Arbeitnehmer können oder müssen sie sich gesetzlich versichern lassen. Auch Selbständige brauchen eine Versicherung.

Wer aus einem EU-Mitgliedsland kommt, kann sich schon während der Jobsuche gesetzlich versichern. Arbeitssuchende aus anderen Ländern hingegen müssen eine private Kranken­versicherung abschließen. Der Nachweis einer Versicherung kann sogar Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sein.

Für Menschen, die nur einen relativ kurzen Aufenthalt planen, bieten einige Anbieter spezielle Versicherungspakete an, die auch Unfall- und Haftpflicht­versicherung abdecken.

Frist für Rückkehrer aus dem Ausland

Wer aus dem Ausland zurückkehrt und nicht gesetzlich krankenversichert ist oder sich aus einem anderen Grund privat versichern muss, hat einen Monat Zeit, um einen PKV-Anbieter zu wählen. Andernfalls sind für jeden nicht versicherten Monat später Beitragszuschläge zu zahlen (Quelle: § 193 Abs. 4 VVG).

Zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung

Ein Rückweg aus der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung ist möglich, wird mit steigendem Alter aber schwieriger – ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist er in der Regel ausgeschlossen (Quelle: § 6 Abs. 3a SGB V). Vor dieser Grenze führt vor allem ein sinkendes Einkommen zurück in die GKV.

Für Angestellte genügt es meist, wenn ihr Bruttogehalt unter die Versicherungspflicht­grenze fällt – dann werden sie wieder ­versicherungspflichtig. Für Selbständige ist der Rückweg schwieriger, weil sie nicht allein durch ein niedrigeres Einkommen ­versicherungspflichtig werden. Sie müssten dafür in ein sozial­versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln oder sich familienversichern lassen.

Für wen ist eine private Kranken­versicherung sinnvoll?

In den vorherigen Abschnitten ging es darum, wer sich privat versichern darf. Ob es sich auch langfristig lohnt, hängt von anderen Faktoren ab. Für eine private Kranken­versicherung spricht in erster Linie der Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung in zahlreichen Bereichen.

Zugleich sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie an diese Entscheidung lange gebunden sind. Wechsel zwischen PKV-Anbietern oder zwischen PKV und GKV sind nur unter bestimmten Umständen möglich. Und die Beiträge können im Alter zur Belastung werden, da sie sich nicht Ihrem Einkommen anpassen.


Darf ich und kann ich es dauerhaft tragen?

Bei der PKV lohnt es sich, zwei Fragen zu trennen: „Darf ich in die private Kranken­versicherung?“ und „Kann ich die Beiträge dauerhaft tragen?“. Die Zugangsvoraussetzungen sagen nichts darüber aus, ob die PKV auch im Ruhestand bezahlbar bleibt.

Private Kranken­versicherer bilden über die Jahre Altersrückstellungen, um die Beiträge im Alter zu dämpfen. Eine Garantie für stabile Beiträge ist das jedoch nicht. Ob die PKV für Sie langfristig tragbar ist, hängt von Einkommen, Vermögen und Lebensplanung ab.


Lohnt sich die PKV für Sie?

Ob sich der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung für Sie lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Stellen Sie sich dazu die Frage, wie sich Ihr Einkommen und Ihre Familienplanung voraussichtlich entwickeln. Und wie wichtig Ihnen die zusätzlichen Leistungen der privaten Kranken­versicherung sind.


Für wen ist die PKV vorteilhaft?

  • Junge Versicherungsnehmer: Wer seine PKV unter 40, idealerweise unter 35, abschließt, zahlt weniger, da sich die Altersrückstellungen auf einen längeren Zeitraum verteilen.
  • Gesunde Versicherungsnehmer: Wer keine Vorbedingungen hat, muss keine Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen.
  • Versicherte ohne oder mit wenigen Kindern: Anders als die GKV bietet die PKV keine kostenlose Familien­versicherung an. Sie sollten daher nachrechnen, ob Sie auch die Versicherungsbeiträge für Ihre Kinder bequem tragen können.
  • Gutverdiener und Menschen mit Vermögen: Die große Frage bei der PKV ist, ob Sie sie auch im Ruhestand noch problemlos bezahlen können. Wer davon ausgeht, kann sie unbesorgt abschließen.

Bei Unsicherheit, ob sich eine private Kranken­versicherung für Sie lohnt, empfiehlt es sich, für diese wichtige Entscheidung einen Berater hinzuzuziehen.

Experten-Tipp:
„Darf ich in die PKV?“ ist die falsche Leitfrage

„Die meisten prüfen nur, ob sie in die PKV dürfen. Die entscheidende Frage ist aber: Können Sie den Beitrag auch mit 70 noch tragen? Altersrückstellungen dämpfen den Anstieg, garantieren ihn aber nicht. Mein Rat: Rechnen Sie den Beitrag über die gesamte Laufzeit durch und legen Sie eine Rücklage an, statt nur den Einstiegsbeitrag zu vergleichen.“

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Lohnt sich die private Kranken­versicherung in Ihrem Fall?

Diese Entscheidung begleitet Sie ein Leben lang. Wir rechnen mit Ihnen durch, ob die PKV zu Einkommen, Familienplanung und Beitrag im Alter passt – ehrlich und ohne Abschlussdruck. Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Anbietern für die PKV-Beratung.

  • Beitrag über die gesamte Laufzeit durchgerechnet
  • PKV im Zusammenspiel mit Ihrer übrigen Absicherung
  • Kostenfrei und unverbindlich
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Die richtige PKV wählen

Sie stehen nicht nur vor der Entscheidung, ob Sie einer privaten Kranken­versicherung beitreten wollen, sondern auch vor der, welcher Anbieter und Tarif der richtige für Sie ist.


Anwartschafts­versicherung

Für Menschen, die später in eine private Kranken­versicherung wechseln wollen, aber noch oder vorübergehend unter der Versicherungspflicht­grenze verdienen, ist es möglich, eine Anwartschafts­versicherung abzuschließen. Diese erlaubt es, der privaten Kranken­versicherung der Wahl später zu den gleichen Konditionen wie beim Abschluss der Anwartschafts­versicherung beizutreten – und zwar unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme hinzugekommen sind.

Später in die PKV – Konditionen schon heute sichern

Sie wollen später in die PKV, verdienen aber aktuell noch zu wenig? Eine Anwartschafts­versicherung sichert Ihnen Ihren heutigen Gesundheitszustand für den späteren Wechsel. Wir prüfen kostenfrei, ob sich dieser Schritt für Sie lohnt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

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Die häufigsten Fragen zu den Voraussetzungen für die private Kranken­versicherung

Wer kann sich privat versichern lassen?

Privat krankenversichern kann sich, wer nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig ist und über der Versicherungspflicht­grenze verdient. Das sind in erster Linie gut verdienende Angestellte, Beamte und Selbständige. Aber auch Studenten und Rentner können sich privat krankenversichern.

Wovon hängt der Zugang zur privaten Kranken­versicherung ab?

Nicht jeder darf in die private Kranken­versicherung. Der Zugang hängt von Berufsgruppe und Einkommen ab. Angestellte brauchen ein Bruttogehalt über der Versicherungspflicht­grenze. Selbständige, Beamte und Studenten können unabhängig von der Einkommenshöhe wechseln. Wer gesetzlich ­versicherungspflichtig ist, hat dagegen keinen Zugang zur PKV.

Ab wann können Sie sich privat krankenversichern?

Der Zeitpunkt hängt von der Berufsgruppe ab. Angestellte können wechseln, sobald ihr Gehalt die Versicherungspflicht­grenze übersteigt – nach einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar des Folgejahres, bei einem Jobwechsel oder Berufseinstieg sofort. Selbständige sind ab Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit ­versicherungsfrei, Beamte ab der ersten Beihilfezahlung, Studenten zu Studienbeginn. Für Beamte und Studenten gilt dabei eine Frist von sechs Monaten für den Befreiungsantrag, wie § 8 SGB V regelt.

Welches Gehalt ist für die private Kranken­versicherung nötig?

Das Bruttogehalt muss über der sogenannten Versicherungspflicht­grenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Diese wird jedes Jahr neu berechnet und liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.

Ab wann werden Angestellte ­versicherungsfrei?

Angestellte werden ­versicherungsfrei, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich für die kommenden zwölf Monate über der Versicherungspflicht­grenze liegt, wie § 6 SGB V festlegt. Nach einer Gehaltserhöhung gilt das zum nächsten 1. Januar. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer neuen Beschäftigung kann der Zeitpunkt auf jeden Tag im Jahr fallen.

Wie läuft die Gesundheitsprüfung bei der privaten Kranken­versicherung ab?

Vor Abschluss beantworten Sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung einen Fragenkatalog zu Ihrem Gesundheitszustand. Gefragt wird unter anderem nach Vor­erkrankungen, Behandlungen, Diagnosen und Medikamenten. Nach unserer Beratungserfahrung beträgt der Abfragezeitraum in der Regel fünf Jahre für ambulante Behandlungen und je nach Anbieter bis zu zehn Jahre für stationäre Aufenthalte. Je nach Befund kann der Versicherer Risikoausschlüsse, Beitragszuschläge oder eine Ablehnung aussprechen.

Wie komme ich mit einer Vorerkrankung in die PKV?

Eine Vorerkrankung schließt die private Kranken­versicherung nicht automatisch aus. Je nach Erkrankung kann der Versicherer den Antrag mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss annehmen – oder ablehnen. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich ist, ohne dass ein Ablehnungseintrag entsteht. Wer sich privat versichern muss, hat zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif, für den ein Kontrahierungszwang laut § 152 VAG gilt.

Für wen lohnt sich die private Kranken­versicherung?

Vor allem für Beamte und Beamtenanwärter lohnt sich die private Kranken­versicherung aufgrund der Beihilfe vom Dienstherren. Für alle anderen lohnt sich die PKV nur unter bestimmten Umständen.

Was passiert mit der privaten Kranken­versicherung, wenn mein Einkommen sinkt?

Sinkt das Einkommen eines privat versicherten Angestellten unter die Versicherungspflicht­grenze, ist er in der Regel wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtig. Ist das reduzierte Einkommen voraussichtlich nur temporär, kann in einigen Fällen ein Befreiungsantrag gestellt werden. Wer den Wechsel absehbar plant, kann seine spätere Rückkehr über eine Anwartschafts­versicherung absichern.

Wie komme ich aus der privaten Kranken­versicherung zurück in die gesetzliche?

Ein Rückweg aus der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung ist möglich, wird mit steigendem Alter aber schwieriger. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist er in der Regel ausgeschlossen, wie § 6 SGB V festlegt. Für Angestellte genügt es davor meist, wenn das Bruttogehalt unter die Versicherungspflicht­grenze fällt. Für Selbständige ist der Rückweg schwieriger, weil sie nicht allein durch ein niedrigeres Einkommen ­versicherungspflichtig werden.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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