Rechtsschutz­versicherung für Lehrer Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rechtsschutz­versicherung unterstützt Lehrer finanziell bei Rechtsstreitigkeiten mit Eltern oder der Schule oder auch im Privatleben.
  • Übernommen werden Anwalts- und Prozesskosten.
  • Die Rechtsschutz­versicherung sollte auf die Bedürfnisse des Lehrers zugeschnitten sein. Wichtig sind etwa gute Leistungen im Straf- oder Berufs­rechtsschutz.
  • Da viele Lehrer verbeamtet sind, profitieren sie bei der Rechtsschutz­versicherung von günstigen Konditionen.
  • Bei uns können sich Lehrer ab 13,87 € im Monat für die Bereiche Privat und Beruf absichern.

Das erwartet Sie hier

Was kostet eine Rechtsschutz­versicherung für Lehrer, welche Leistungen sind besonders wichtig und welche Vorteile gibt es für Lehrer und Beamte.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht die Absicherung für Lehrer aus
  2. Leistungen im Überblick
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Rechtsschutztarife vergleichen
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

So sieht eine gute Rechtsschutz­versicherung für Lehrer aus

Icon Puzzle

Alle wichtigen Bereiche abgesichert

Eine Rechtsschutz­versicherung für Lehrer sichert unter anderem rechtliche Risiken ab, die sich aus der beruflichen Tätigkeit in der Schule ergeben. Daneben können in der Rechtsschutz­versicherung für Lehrer auch Risiken in anderen, privaten Lebensbereichen versichert werden.


Pädagogische Tätigkeit steht im Fokus

Die speziellen Anforderungen an die Rechtsschutz­versicherung für Lehrer sollten umfassend mitversichert sein: Die pädagogische Tätigkeit sollte explizit abgesichert sein – und zwar unabhängig davon, ob sie von Studenten, Referendaren, Beamten oder Angestellten an einer Schule, einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, im Sozial- und Erziehungsdienst oder Auslandsschuldienst ausgeübt wird.

Wichtige Rechtsbereiche für Lehrer

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  • Berufsrechtschutz/Arbeitsrecht
  • Privatrechtschutz, zum Beispiel im Vertrags- und Sachenrecht, für alle rechtlich relevanten Streitigkeiten im privaten Umfeld, sofern sie nicht durch einen anderen Baustein der Rechtsschutz­versicherung versichert sind
  • Verkehrs­rechtsschutz
  • Spezial-Straf­rechtsschutz
  • Miet- und Grundstücks­rechtsschutz
  • Rechtsschutz für andere Rechtsgebiete wie Ordnungswidrigkeiten-, Steuerrechts- oder Beratungs­rechtsschutz).

Darum ist eine Rechtsschutz­versicherung für Lehrer sinnvoll

  • Es kommt immer wieder vor, dass Eltern klagen. Zum Bespiel wenn sie das Gefühl haben, ihre Kinder werden benachteiligt oder der Lehrer hat einem Schüler Gewalt angetan.
  • Auf dem Schulhof oder während einer Klassenfahrt kann es zu Problemen mit der Aufsichtspflicht kommen.
  • Machen Lehrer einen Fehler bei der Arbeit, können sie gegenüber ihrem Dienstherrn (Arbeitgeber) haftbar gemacht werden.
  • Auch bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kann eine Rechtsschutz­versicherung einspringen. Beispielsweise, wenn eine Versetzung an eine andere Schule droht, weil dort Mitarbeiter benötigt werden.
  • Ebenfalls schützt die Rechtsschutz­versicherung im privaten Bereich. Zum Beispiel bei Streitereien mit dem Vermieter, Vertragspartnern, Behörden oder mit anderen Verkehrsteilnehmern.

Rechtsschutz auch für Schulleiter und Referendare

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Probleme können bereits in der Ausbildung zum Lehrer (Referendariat) auftreten. Das können Eltern sein, die gegen schlechte Benotungen klagen, oder eine sich herauszögernde Verbeamtung zum Ende der Referendar-Zeit.

Sinnvoll ist die Rechtsschutz­versicherung auch für Schulleiter. Nicht nur tragen sie eine große Verantwortung, auch die Gefahr von verschiedenen Vorwürfen oder Anzeigen ist relativ groß.

Drei gute Gründe für eine Rechtsschutz­versicherung für Lehrer

  • Es können sowohl berufliche als auch private Risiken in einer Versicherung versichert werden.
  • Besondere berufliche Risiken wie Rechtsstreitigkeiten mit Eltern oder der Schulleitung können finanziell optimal abgesichert werden – keine Angst mehr, wegen hoher Kosten auf Ihr Recht zu verzichten.
  • Lehrer als Angestellte im öffentlichen Dienst sowie verbeamtete Lehrer bekommen Rabatte bei Versicherern.

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Welche Leistungen bietet die Rechtsschutz­versicherung für Lehrer?

Wichtige Leistungen im Überblick

Die private Rechtsschutz­versicherung für Lehrer umfasst in der Regel folgende Schwerpunkte:

  • Schadenersatz­rechtsschutz – Eigene Schadenersatzansprüche durchsetzen, solange diese nicht in einer Vertrags­verletzung begründet sind.
  • Berufs­rechtsschutz – Kommt es zu Streitigkeiten mit dem Dienstherrn, greift der Berufs- oder Arbeitsrechtschutz. Auch Probleme mit der Verbeamtung, bzw. ihrer Verzögerung sowie unzumutbare Versetzung sind so abgesichert.
  • Steuer­rechtsschutz – Wahrung der eigenen Interessen in abgabe- und steuerrechtlichen Angelegenheiten vor den deutschen Verwaltungs- und Finanzgerichten.
  • Vertrags- und Sachen­rechtsschutz – Wahrnehmung dinglicher Rechte und rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, sollte dies nicht über den Schadenersatz­rechtsschutz abgedeckt sein.
  • Disziplinar- und Standes­rechtsschutz – Verteidigung in Standesrechts- und Disziplinarverfahren.
  • Ordnungswidrigkeiten­rechtsschutz – Verteidigung bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten.
  • Straf­rechtsschutz – Dieser schützt, wenn einem Lehrer ein Vergehen vorgeworfen wird. Das können z.B. Anzeigen von Eltern sein, die wegen Körper­verletzung klagen.
  • Beratungs­rechtsschutz – Kompetente Beratung durch einen zugelassenen Anwalt im Erb- und Familienrecht.

Erweiterungen möglich

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Der gängige Leistungsumfang einer Rechtsschutz­versicherung für Lehrer kann bei Bedarf erweitert werden um den Verkehrs­rechtsschutz oder Miet­rechtsschutz. Damit sind auch Rechtsstreitigkeiten durch die Teilnahme im Straßenverkehr sowie Schwierigkeiten mit dem Vermieter abgesichert.

Das leistet der Berufs­rechtsschutz für Lehrer

Der Berufs- oder Arbeits­rechtsschutz ist sowohl für angestellte als auch für verbeamtete Lehrer von Bedeutung. Zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder Dienstherren kann es jederzeit und wegen sehr unterschiedlicher Fragen kommen. Für angestellte Lehrer kann es dabei beispielsweise um Fragen der Gestaltung des Arbeitsvertrages und des Kündigungsschutzes gehen.

Icon Angestellte Mann und Frau

Auch für verbeamtete Lehrer wichtig

Lehrer, die den Beamtenstatus anstreben, sind auch bei rechtlichen Streitigkeiten über die Verbeamtung, ihre Verzögerung oder Ablehnung abgesichert sowie in den folgenden Fällen:

  • Eventuell unzumutbaren Versetzung
  • Regressansprüche des Dienstherrn wegen vermuteter Pflicht­verletzungen des Lehrers
  • Ablehnung einer Freistellung wegen Dienstunfähigkeit

Wichtiger Leistungspunkt: Spezial-Straf­rechtsschutz

Eine strafrechtlich relevante Klage von Eltern kann Lehrer zu jedem Zeitpunkt treffen, daher sollte der Spezial-Straf­rechtsschutz auf jeden Fall Teil der Rechtsschutz­versicherung sein. Zwei Beispiele, die für Lehrer strafrechtlich relevant sein können:

  • Ein Schüler hat sich bei einer schulischen Aktivität verletzt. Die Eltern gehen davon aus, dass der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt hat und stellen eine Strafanzeige.
  • Nach einer Auseinandersetzung behauptet ein Schüler oder seine Eltern, dass es dabei durch den Lehrer zu körperlichen Übergriffen gekommen sind. Auch in diesem Fall werden nach einer Anzeige die Strafverfolgungsbehörden tätig.

Icon Familie

Wer kann mitversichert werden?

Abhängig vom gewählten Tarif kann der versicherte Personenkreis entweder nur aus dem Versicherungsnehmer bestehen oder darüber hinaus auch dessen:

  • Ehegatten oder nichtehelichen Lebenspartner,
  • minderjährige Kinder,
  • volljährige Kinder, solange sie unverheiratet sind und noch kein leistungsbezogenes Einkommen aus einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit beziehen sowie
  • weitere wirtschaftlich abhängige Familienmitglieder

Mehr zur Familien­rechtsschutz­versicherung


Was zahlt die Rechtsschutz­versicherung?

Die Rechtsschutz­versicherung für Lehrer übernimmt grundsätzlich folgende Kosten bis zur vereinbarten Höchstgrenze:

  • die eigenen Anwaltskosten des Versicherungsnehmers
  • die Kosten für einen Korrespondenzanwalt, sollte das Gericht weiter als 100 Kilometer vom Wohnort entfernt sein
  • Zeugengelder, Gerichtskosten und Aufwendungen für gerichtlich bestellte Sachverständige
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Sachverständigenkosten, sollte dieser vom Versicherungsnehmer bestellt werden. Zum Beispiel um sich im Verkehrsrecht in Strafverfahren oder wegen Ordnungswidrigkeiten zu verteidigen sowie Schadenersatz­forderungen im Ausland geltend zu machen.
  • Kosten für die Reisen zu Gerichten im Ausland, sollte der Versicherungsnehmer dort persönlich erscheinen müssen
  • Kosten für die Übersetzung von Dokumenten bei Auslandsfällen
  • im Ernstfall sämtliche Kosten der Gegenseite
  • Strafkautionen als Darlehen

Mehr zu den Leistungen einer Rechtsschutz­versicherung


Wie sehen die Wartezeiten aus?

Bei den Wartezeiten handelt es sich um eine Karenzzeit, die ab Versicherungsbeginn gilt: Werden in dieser Zeit Rechtsschutzfälle begründet, sind sie nicht mitversichert. Es ist somit nicht möglich, noch schnell einen Vertrag zu vereinbaren, wenn sich Streitfälle bereits abzeichnen.

Welche Wartezeiten gelten für welche Bereiche?

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In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten für:

  • Arbeits­rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer­rechtsschutz
  • Sozialgerichts­rechtsschutz
  • Verwaltungs­rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks­rechtsschutz

Ohne Wartezeiten wird Versicherungsschutz eingeräumt im:

  • Schadenersatz­rechtsschutz
  • Straf­rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten­rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes­rechtsschutz
  • Vertrags­rechtsschutz beim Kauf oder Leasing eines neuen Fahrzeuges

Wie ist Rechtsschutz ohne Wartezeit möglich?

Experten-Tipp:

„Auf Wartezeiten wird regelmäßig beim Versichererwechsel verzichtet, wenn es sich um gleichwertige Verträge handelt und der neue sich nahtlos an den bisherigen anschließt. Es lohnt sich aber immer ein Blick auf die Vertragsdetails, da sich in den komplexen Versicherungs­bedingungen weitere Wartezeiten verstecken können.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Die Rolle des Dienstherren

Grundsätzlich muss der Dienstherr Rechtsschutz für die Fälle bieten, mit denen ein Lehrer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit konfrontiert wird – wenn also beispielsweise Eltern vor Gericht eine bessere Note für ihr Kind einklagen wollen. Allerdings kann es durchaus zu Streitigkeiten zwischen Lehrer und Dienstherr kommen – genau diese Fälle sind in vielen Verträgen nicht versichert. Eine Rechtsschutz­versicherung für Lehrer sollte solche Fälle auf jeden Fall mitversichern.

Berufsbezogene Rechtsschutz­versicherung für Lehrer durch die GEW

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Lehrer, die Mitglieder der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) sind, erhalten durch ihre Gewerkschaft bei arbeits- und beamtenrechtlichen Auseinandersetzungen automatisch rechtliche Unterstützung. Außerdem werden durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz für Lehrer die Kosten für straf- und zivilrechtliche Auseinandersetzungen übernommen, die in einem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Lehrers stehen.

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Kosten der Rechtsschutz­versicherung für Lehrer

Rechenbeispiel

Alter35 Jahre
RechtsbereichePrivat und Beruf
Selbst­beteiligung250 €
Versicherungssumme500.000 €
Monatlicher Beitrag13,87 €

Mehr zur Rechtsschutz­versicherung für Beamte


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Rechtsschutz für Lehrer zu günstigen Konditionen

Bei vielen Versicherern profitieren Angestellte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sowie Beamte von attraktiven Konditionen. So bekommen auch Lehrer eine Rechtsschutz­versicherung günstiger! Mit unserem Online-Rechner können Sie direkt günstige Tarife vergleichen – geben Sie einfach bei den ersten Angaben „Öffentlicher Dienst an“.

Tipp: Sind Sie bereit, ein paar Euro mehr im Monat als in unserer Beispielrechnung zu zahlen, dann bekommen Sie dafür Tarife, die eine niedrigere Selbst­beteiligung und eine höhere (oder sogar unbegrenzte) Deckungssumme im Schadensfall bieten.

Was kostet Sie als Lehrer eine Rechtsschutz­versicherung?

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Wovon sind die Kosten abhängig?

Deckungssumme

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Die Höhe der Deckungssumme markiert die Grenze, bis zu der die versicherten Kosten pro Versicherungsjahr übernommen werden. Die Angebote variieren erheblich, die Bandbreite reicht von 300.000 Euro pro Jahr bis hin zu unbegrenzten Tarifen.

Laufzeit

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Wird der Vertrag von vornherein für mehr als ein Jahr abgeschlossen, räumen die Versicherer Rabatte auf den Beitrag ein.

Selbst­beteiligung

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Übernimmt der Versicherungsnehmer je Schadensfall einen gewissen Anteil der Kosten selbst, reduziert sich der Versicherungsbeitrag für eine Rechtsschutz­versicherung für Lehrer ebenfalls. Möglich sind Selbst­beteiligungen in der Regel von 250 Euro bis zu 1.000 Euro. Allerdings sollten diese Beträge dann im Ernstfall auch jederzeit zur Verfügung stehen.

Versicherungsumfang

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Auch die Deckungskonzepte selbst spielen eine wichtige Rolle: In einem detaillierten Vergleich lassen sich die jeweiligen Ein- und Ausschlüsse sowie Deckungsgrenzen explizit vergleichen und ins Verhältnis zum Beitrag setzen.

Wartezeiten

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Sieht der Tarif Wartezeiten in vielen Rechtsschutzbereichen vor, wirkt sich das ebenfalls günstig auf den Versicherungsbeitrag aus. Allerdings sollten Lehrer dies auch für den Schadensfall berücksichtigen.

Rechtsschutz­versicherung für Lehrer im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Rechtsschutz­versicherung zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell einer Rechtsschutz­versicherung für Lehrer von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Lehrer und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue
EuroAtlas
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
ConcordiaFF+Sehr gutSehr gut92
Logo ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AGAdvocardFFFSehr gutSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFF+Sehr gutSehr gut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Rechtsschutz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2024)

Rechtsschutz­versicherungen für Lehrer vergleichen

Das ist bei einem Tarifvergleich wichtig

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung sollten Sie sich als Lehrer über folgende Fragen Gedanken machen:

  • Welche Rechtsschutz-Bausteine benötigen Sie? (Zur Wahl stehen in der Regel die Bausteine Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen)
  • Welche Rechtsbereiche möchten Sie versichern? (Wichtig sind berufliche und dienstrechtliche Bereiche, aber auch strafrechtliche sowie private)
  • Welche Familienmitglieder sollen ggf. mitversichert werden? (Je nachdem benötigen Sie einen Single- oder Familientarif)
  • Wie sieht Ihre berufliche Tätigkeit konkret aus? Haben Sie besondere Risiken? (Aufgrund Anstellungsverhältnis, Position oder Schulform)
  • Wie hoch soll die Selbst­beteiligung sein? (Je höher die Selbst­beteiligung, desto günstiger wird der Beitrag)
  • Wie hoch soll die Deckungssumme sein? (Je höher, desto besser. Viele Tarife beinhalten eine unbegrenzte Deckungssumme)
  • Ist der Spezial-Straf­rechtsschutz Teil des Leistungsumfanges Ihres Wunschtarifs?

Icon Kreis abgehakt

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Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Rechner und vergleichen Sie ausgewählte Tarife auf Basis Ihrer persönlichen Angaben. So können Sie direkt Preise aber auch – ganz wichtig – den Leistungsumfang verschiedener Tarife miteinander vergleichen. Optimal abgesichert können Sie sich wieder entspannt Ihrem Schulalltag widmen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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