Das erwartet Sie hier
Ob sich Ihr Riester-Vertrag als Lehrerin oder Lehrer ab 2027 noch lohnt, welche Förderung für Sie gilt und wann sich ein Wechsel rechnet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Für Lehrkräfte mit Riester-Vertrag lohnt sich ab 2027 fast immer ein Vergleich: Bei den üblichen Gehältern bringt die neue Förderung meist mehr Zulage als die alte.
- Verbeamtete Lehrkräfte brauchen für die Förderung eine Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, angestellte nicht. Unmittelbar gefördert sind beide.
- Ihr Vertrag läuft ohne Ihr Zutun mit der alten Förderung weiter. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026.
- Der Wechsel in die neue Förderung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge. Lassen Sie ihn vorher mit Ihren Zahlen durchrechnen.
Lohnt sich die Riester-Rente für Lehrer noch?
Ja, ein bestehender Riester-Vertrag lohnt sich für Lehrerinnen und Lehrer in der Regel weiter, offen ist nur, mit welcher Förderung. Weil Lehrkräfte meist einen spürbaren Eigenbeitrag zahlen, bringt die neue Förderung ab 2027 oft mehr Zulage, verbeamtet wie angestellt.
Reform 2027: Was das für Ihren Vertrag als Lehrkraft bedeutet
Ihr Riester-Vertrag läuft mit der alten Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt, egal ob Sie verbeamtet oder angestellt sind. Eine erteilte Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle bleibt gültig. Ab dem 01.01.2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Neue Riester-Verträge gibt es nur bis zum 31.12.2026.
Ihr Förderstatus auf einen Blick
| Frage | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Neues Recht ab 2027 |
|---|---|---|
| Gefördert? | unmittelbar: verbeamtet mit Einwilligung, angestellt über die Rentenversicherungspflicht | unmittelbar wie bisher, die Einwilligung gilt weiter |
| Mindesteigenbeitrag | vier Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro, minus Zulagen, mindestens 60 Euro | 120 Euro im Jahr |
| Grundzulage | 175 Euro | bis 540 Euro, abhängig vom Eigenbeitrag |
| Kinderzulage | 185 Euro (Geburt bis 2007) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) | bis 300 Euro je Kind |
| Steuerabzug | bis 2.100 Euro einschließlich Zulage | bis 1.800 Euro plus Zulage |
Das neue Recht gilt für Ihren Vertrag nur, wenn Sie es ausdrücklich wählen oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Bis dahin bleibt alles wie in der mittleren Spalte. Die Förderberechtigung regelt § 10a EStG, den Bestandsschutz alter Verträge § 52 Absatz 50a EStG in der Fassung ab 2027.
Was gilt für Lehrer bei der Riester-Förderung?
Lehrkräfte sind in beiden Fällen unmittelbar gefördert, nur der Weg dahin unterscheidet sich. Verbeamtete brauchen eine Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, Angestellte sind über die gesetzliche Rentenversicherung ohne weitere Erklärung förderberechtigt.
Verbeamtete Lehrkräfte
Als verbeamtete Lehrkraft gelten für Sie dieselben Regeln wie für alle Beamten. Die Förderung setzt eine Einwilligung gegenüber Ihrer Besoldungsstelle voraus, schriftlich oder elektronisch bis zum Ende des Beitragsjahres. Sie gilt, bis Sie sie widerrufen. Was bei einem Wechsel der Dienststelle gilt, steht auf unserer Seite zur Riester-Rente für Beamte.
Referendarinnen und Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf geben die Einwilligung genauso ab. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Eine Zustimmung des Dienstherrn oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht brauchen Sie für die Förderung nicht.
Angestellte Lehrkräfte
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit ohne Einwilligung unmittelbar förderberechtigt. Für Sie gelten dieselben Regeln wie für alle Arbeitnehmer, die wir auf unserer Seite zur Riester-Rente für Angestellte erklären. Das gilt auch für befristet beschäftigte Lehrkräfte.
Werden Sie verbeamtet, ändert sich der Weg zur Förderung. Geben Sie die Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle noch im Jahr der Verbeamtung ab, sonst kann die Zulage für dieses Jahr ausbleiben. Ihr Vertrag selbst läuft unverändert weiter, Sie müssen dafür nichts kündigen und nichts neu abschließen.
Wie viel Lehrkräfte einzahlen müssen
Für die volle Zulage zahlen Sie als Mindesteigenbeitrag vier Prozent Ihres Einkommens aus dem Vorjahr ein, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen. Bei Verbeamteten zählt die Besoldung, bei Angestellten das rentenversicherungspflichtige Gehalt. Zahlen Sie weniger, kürzt die Zulagenstelle die Zulage im selben Verhältnis. Mindestens sind 60 Euro im Jahr fällig.
Weil das Vorjahr zählt, wirken sich Teilzeit, Beurlaubung oder eine Beförderung erst ein Jahr später aus. Im ersten Jahr nach der Verbeamtung zählen Gehalt und Besoldung des Vorjahres zusammen. Prüfen Sie den Betrag deshalb jedes Jahr mit Ihrem Anbieter. Die Grenzen erklärt unsere Seite zu Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.
Ehepartner und Kinder
Ist Ihr Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, kann er über Sie mittelbar gefördert werden, mit eigenem Vertrag und mindestens 60 Euro Beitrag im Jahr. Die Kinderzulage bekommt bei verheirateten Eltern grundsätzlich die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater. Sie beträgt 300 Euro für Kinder ab Jahrgang 2008 und 185 Euro für ältere Kinder.
Sind beide Partner Lehrkräfte, ist jeder selbst förderberechtigt und braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Mindesteigenbeitrag. Die Kinderzulage gibt es trotzdem nur einmal je Kind, beim zugeordneten Elternteil. Mehr zu den Regeln für Paare und Kinder lesen Sie auf unseren Seiten zu Ehepaaren, zur mittelbaren Förderung und zur Kinderzulage.
Sollten Lehrer ihren Riester-Vertrag behalten oder wechseln?
Für die meisten Lehrkräfte lohnt es sich, den Wechsel in die neue Förderung ernsthaft durchzurechnen. Bei Lehrergehältern liegt der Eigenbeitrag im alten Recht meist bei mehreren Hundert Euro, und bei diesem Einsatz bringt die neue Staffel in unseren Beispielen mehr Zulage, mit und ohne Kinder.
Rechenbeispiel: drei typische Lehrkräfte
Die Tabelle vergleicht die Zulagen im alten und im neuen Recht bei gleichem Eigenbeitrag. Als Eigenbeitrag ist jeweils der Mindesteigenbeitrag nach altem Recht angesetzt, der Betrag in der ersten Spalte ist Besoldung oder Gehalt des Vorjahres. Die Kinder sind ab 2008 geboren. Der Steuervorteil aus der Günstigerprüfung kommt in allen Fällen noch hinzu.
| Lehrkraft | Eigenbeitrag | Zulagen alt | Zulagen neu |
|---|---|---|---|
| Verbeamtet, ohne Kinder, 48.000 Euro | 1.745 Euro | 175 Euro | rund 526 Euro |
| Angestellt, ein Kind, 30.000 Euro | 725 Euro | 475 Euro | rund 571 Euro |
| Verbeamtet, Teilzeit, zwei Kinder, 36.000 Euro | 665 Euro | 775 Euro | rund 856 Euro |
In allen drei Fällen bringt das neue Recht bei gleichem Einsatz mehr. Den Ausschlag gibt die Staffel: 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf den Rest bis 1.800 Euro, dazu bis 300 Euro je Kind. Gerechnet ist nach § 84, § 85 und § 86 EStG in alter und neuer Fassung.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Eigenbeitrag sehr klein ist, etwa in langer Teilzeit mit mehreren Kindern. Reichen im alten Recht 60 Euro im Jahr für die vollen Zulagen, ist die alte Förderung kaum zu schlagen, denn im neuen Recht gibt es unter 120 Euro keine Zulage. Ein solches Beispiel rechnet unsere Seite für Beamte vor.
Ihre Möglichkeiten ab 2027
| Option | Was passiert | Förderung | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbar | neue Zulagen ab 2027 | Gutverdiener ohne Kinderzulage |
| Weiter besparen | Vertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026 | bleibt | Geringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert, Garantien bleiben zurück | bleibt erhalten | Jüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag ruht | bleibt, keine neue | wer gerade nicht zahlen kann |
| Kündigen | Rückkaufswert, Förderung wird zurückgezahlt | geht verloren | fast niemand, Kleinstverträge in Notlage |
Für die meisten Lehrkräfte ist der Wechsel in die neue Förderung der erste Kandidat. Ihr Vertrag bleibt mit Garantie und Rechnungszins bestehen, nur die Zulage wird neu berechnet. Die Erklärung gegenüber dem Anbieter gilt aber für alle Ihre Riester-Verträge und lässt sich nicht widerrufen. Rechnen Sie deshalb vorher mit Ihren Zahlen.
Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot lohnt sich eher bei teuren Verträgen mit langer Restlaufzeit, Ihr alter Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro verlangen. Wer in Elternzeit gerade nicht zahlen kann, stellt den Vertrag beitragsfrei. Eine Kündigung kostet alle Zulagen und Steuervorteile. Den Anbieterwechsel erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.
Achtung bei Neuabschlüssen: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, auch ein Altersvorsorgedepot, stellt damit automatisch alle bisherigen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge, ab dem dritten gibt es keine Zulage mehr.
Empfehlung für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte
Verbeamtete Lehrkräfte prüfen vor jedem Schritt, ob die Einwilligung bei der aktuellen Besoldungsstelle vorliegt. Fehlt sie, bringt weder die alte noch die neue Förderung eine Zulage. Mit Einwilligung und ohne Kinderzulage spricht bei vollem Beitrag fast alles für die neue Förderung, mit Kindern entscheidet die Höhe Ihres Eigenbeitrags.
Angestellte Lehrkräfte rechnen genauso, brauchen aber keine Einwilligung. Ist Ihr Ehepartner über Sie mittelbar gefördert, wirkt Ihre Entscheidung auch auf ihn: Schließt nur er ab 2027 einen neuen Vertrag ab, während Sie Ihren alten behalten, bekommt er keine Zulage. Entscheiden Sie deshalb als Paar gemeinsam.
Was raten wir Lehrern?
Wir raten Lehrkräften, ihren Riester-Vertrag nicht zu kündigen, sondern die Förderung ab 2027 mit den eigenen Zahlen durchrechnen zu lassen. In unseren Beispielen liegt die neue Förderung vorn, bei sehr kleinem Eigenbeitrag mit mehreren Kindern bleibt die alte oft besser.
Vor der Entscheidung sollten drei Dinge geklärt sein: Sind Sie verbeamtet oder angestellt, und liegt bei Verbeamtung die Einwilligung vor? Welche Garantie und welchen Rechnungszins hat Ihr Vertrag? Und wie ist Ihr Ehepartner gefördert? Erst dann lässt sich ehrlich sagen, ob Behalten, Wechseln oder Übertragen am meisten bringt.
Ausgezahlt wird bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren Verträgen mit 60. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll versteuert. Wie das abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur Auszahlung der Riester-Rente. Für verbeamtete Lehrkräfte ergänzt unsere Seite zur Rente für Beamte das Bild.
Experten-Tipp:
Die Verbeamtung ist der Stolperstein
„Bei Lehrkräften sehe ich einen Fehler besonders oft: Nach der Verbeamtung fehlt die Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, und die Zulage bleibt aus, obwohl die Beiträge weiterlaufen. Ab 2027 kommt eine zweite Frage dazu. Bei den üblichen Lehrergehältern bringt die neue Förderung meist mehr, aber die Entscheidung gilt für alle Verträge und lässt sich nicht zurücknehmen. Deshalb rechnen wir sie vorher mit Ihren Zahlen durch.“
Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag als Lehrkraft prüfen
Wir rechnen kostenfrei durch, ob Ihr Vertrag mit der alten oder der neuen Förderung mehr bringt, und prüfen Kosten und Garantien.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Vergleich alte und neue Förderung mit Ihren Zahlen
- Prüfung von Einwilligung und Förderung des Ehepartners
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Lehrer
Können Lehrer eine Riester-Förderung bekommen?
Ja. Angestellte Lehrkräfte sind über die gesetzliche Rentenversicherung unmittelbar förderberechtigt, verbeamtete mit einer Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle. Das gilt im alten Recht und in der neuen Förderung ab 2027.
Brauche ich als verbeamteter Lehrer eine Einwilligung?
Ja, schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Besoldungsstelle, spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres. Ohne sie gibt es für dieses Jahr keine Zulage. Die Einwilligung gilt, bis Sie sie widerrufen. Einzelheiten stehen auf unserer Seite für Beamte.
Was ändert sich an meinem Riester-Vertrag, wenn ich verbeamtet werde?
Der Vertrag läuft unverändert weiter. Für die Förderung brauchen Sie ab dem Jahr der Verbeamtung eine Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle. Ihr Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres, im ersten Jahr also noch nach Ihrem Gehalt als Angestellte oder Angestellter.
Können Referendare die Riester-Förderung nutzen?
Ja. Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf brauchen wie alle Verbeamteten die Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Neue Riester-Verträge gibt es allerdings nur noch bis zum 31.12.2026.
Wie viel muss ich als Lehrer in die Riester-Rente einzahlen?
Im alten Recht vier Prozent Ihres Einkommens aus dem Vorjahr, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro. Bei 30.000 Euro und einem Kind ab Jahrgang 2008 sind das 725 Euro im Jahr. Im neuen Recht ab 2027 reichen 120 Euro für eine Zulage, deren Höhe vom Eigenbeitrag abhängt.
Bekomme ich als Lehrer ab 2027 automatisch die neue Zulage?
Nein. Ihr Vertrag bleibt in der alten Förderung mit 175 Euro Grundzulage. Die neue Grundzulage von bis zu 540 Euro gibt es nur, wenn Sie gegenüber dem Anbieter den Wechsel erklären oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen.
Sind selbständige Lehrer riesterberechtigt?
Nur, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das gilt für selbständige Lehrer, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 SGB VI). Andere Selbständige sind erst im neuen Recht ab 2027 gefördert, mehr dazu auf unserer Seite für Selbständige.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag in Teilzeit oder Elternzeit?
Er läuft weiter. In Teilzeit sinkt Ihr Mindesteigenbeitrag ein Jahr später, weil das Einkommen des Vorjahres zählt. Angestellte Lehrkräfte bleiben in der Elternzeit über die Kindererziehungszeiten gefördert, wenn diese bei der Rentenversicherung beantragt sind. Fehlt das Geld, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen.
Können Lehrer ein Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, ab dem 01.01.2027, verbeamtete Lehrkräfte mit derselben Einwilligung wie bei Riester. Beachten Sie, dass ein neuer geförderter Vertrag alle bestehenden Riester-Verträge automatisch auf das neue Recht umstellt. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag als Lehrer kündigen?
In aller Regel nicht. Bei einer Kündigung zahlen Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurück, und die Erträge werden versteuert. Wer die neue Förderung will, erklärt den Wechsel gegenüber dem Anbieter oder überträgt das Guthaben, beides ohne Rückzahlung. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kündigung.
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