Existenzschutz­versicherung oder Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Die Existenzschutz­versicherung zahlt unabhängig vom Beruf, aber nur bei definierten Fähigkeitsverlusten, Pflegegraden, Organwerten oder Krebsdiagnosen.
  • Für einen Dachdecker bleibt die Existenzschutz­versicherung dauerhaft günstiger. Für einen 20-jährigen Mathematiker wird sie am Ende teurer als die BU.
  • Kein Existenzschutz-Tarif zahlt ab Pflegegrad 1.
  • Nur rund 3 % der BU-Anträge werden aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Der Regelfall ist die Annahme, notfalls mit einer Ausschlussklausel.
Patrick Knittel

Zwei Angebote, derselbe Produktname, zwei verschiedene Rechtswelten

Sie haben zwei Angebote vor sich, eines heißt Existenzschutz­versicherung, das andere Berufs­unfähigkeits­versicherung, und das eine kostet einen Bruchteil des anderen. Bei diesem Preisunterschied klingt die Entscheidung einfach. Sie ist es nicht, denn die beiden Verträge verkaufen nicht denselben Schutz in zwei Preisklassen, sondern versichern zwei verschiedene Risiken. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung, fragt nach Ihrem Beruf, die Existenzschutz­versicherung fragt nach messbaren Fähigkeitsverlusten, Pflegegraden und Diagnosen. Wie weit diese beiden Fragen auseinanderlaufen, hängt an Ihrem Beruf, Ihrem Alter und Ihrer Gesundheitsgeschichte. Auf dieser Seite finden Sie beide Produkte parametergleich gerechnet, mit den Zahlen aus den Bedingungswerken, damit Sie am Ende wissen, welches in Ihrem Fall wirklich passt.

Existenzschutz­versicherung oder Berufs­unfähigkeits­versicherung: Wo der Unterschied liegt

Die Existenzschutz­versicherung und die Berufs­unfähigkeits­versicherung sind nicht zwei Preisklassen desselben Schutzes. Sie versichern zwei verschiedene Dinge. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Die Existenzschutz­versicherung zahlt, wenn Sie definierte Körperfunktionen verlieren, einen bestimmten Pflegegrad erreichen oder eine bestimmte Diagnose bekommen. Ob Sie noch arbeiten können, ist ihr ausdrücklich egal.

Beide Produkte überlagern sich nur dort, wo Berufs­unfähigkeit und Verlust von Grundfähigkeiten zusammenfallen. Je körperlicher ein Beruf ist, desto größer ist diese Überlagerung. Je stärker ein Beruf von Kopf, Konzentration und Feinmotorik lebt, desto weiter laufen die beiden Absicherungen auseinander.

KriteriumBerufs­unfähigkeits­versicherungExistenzschutz­versicherung (Unfallsparte)
Gesetzliche DefinitionJa, § 172 Abs. 2 VVGNein, es gilt nur der Vertrag
Aufsichtsrechtliche SparteLebenUnfall
LeistungsauslöserUnfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuübenPunktesumme aus Fähigkeitsverlusten, Pflegegrad, Organmesswerte, Krebsstadium, Unfallinvalidität
Bezug zum konkreten BerufJa, tragendes MerkmalNein, ausdrücklich unerheblich
SchwelleMarktstandard 50 % Berufs­unfähigkeitsgrad100 Punkte, Pflegegrad 2 oder 3, definierte Messwerte
PrognosezeitraumMarktstandard 6 MonateUnfallinvalidität: länger als 3 Jahre; psychische Störungen: 12 Monate
WartezeitIn der Regel keine6 Monate für Krankheiten, 12 Monate für Multiple Sklerose
Anrechnung von Vor­erkrankungenKennt das Produkt nichtJa, Kürzung über den Mitwirkungsanteil möglich
Anerkenntnis in TextformZwingend, § 173 VVGKeine gesetzliche Pflicht
Nachprüfung mit 3-Monats-SchutzZwingend, § 174 VVGKeine gesetzliche Pflicht
Kündigung durch den VersichererFaktisch ausgeschlossenTarifabhängig möglich
Versicherungsteuer0 %19 %
RentenobergrenzeAm Nettoeinkommen orientiert2.000 bis 3.000 € monatlich
Psychische ErkrankungenVollumfänglich über den BerufsbezugNur über enge Zusatzschwellen

Zwei Sparten, zwei Rechtsrahmen

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist das einzige dieser Produkte mit einer Legaldefinition. Sie steht im Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG). Berufsunfähig ist nach § 172 Abs. 2 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf „infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“ (Quelle: § 172 VVG). Maßstab ist Ihr konkreter Beruf, nicht ein abstraktes Berufsbild. Betrieben wird die BU in der Sparte „Leben“ (Quelle: Anlage 1 VAG).

Für die Existenzschutz­versicherung gibt es keine gesetzliche Definition. Was versichert ist, steht ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. In der verbreiteten Variante läuft sie in der Sparte „Unfall“, und dann gelten die §§ 178 bis 191 VVG. Möglich ist das über eine einzige Formulierung: Der Versicherer leistet bei einem Unfall „oder einem vertraglich dem Unfall gleichgestellten Ereignis“ (Quelle: § 178 VVG). Über diesen Anker wandern Pflegebedürftigkeit, Organschäden und Krebsdiagnosen in einen Unfallvertrag.


Warum die gesetzliche Absicherung für beide Produkte der Ausgangspunkt ist

Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente fragt nicht nach Ihrem Beruf. Wer noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann, ist nicht erwerbsgemindert, und die Arbeitsmarktlage bleibt dabei ausdrücklich unberücksichtigt (Quelle: § 43 SGB VI). Für alle, die ab dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es keinen gesetzlichen Berufsschutz mehr (Quelle: § 240 SGB VI). Der Dachdecker, der nicht mehr aufs Dach kann, aber an einer Pforte sitzen könnte, geht leer aus.

Und wenn die Rente greift, ist sie klein. Zum 31. Dezember 2024 lag der durchschnittliche Zahlbetrag der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei 1.027 Euro monatlich, bei voller Erwerbsminderung bei 1.044 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Im Rentenzugang 2025 kamen 165.866 Erwerbsminderungs­renten mit Abschlag hinzu, also 95,2 Prozent aller neuen Renten dieser Art, mit durchschnittlich 128,77 Euro Abschlag im Monat (Quelle: Deutscher Bundestag).

Dazu kommt die Bewilligungspraxis. 2024 wurden 364.280 Neuanträge auf eine Erwerbsminderungs­rente abschließend bearbeitet und 181.738 davon bewilligt. Die Ablehnungsquote lag bei 44,4 Prozent, die Bewilligungsquote fiel erstmals unter 50 Prozent (Quelle: Deutscher Bundestag). Im Dezember 2025 lebten rund 520.000 Menschen unter der Regelaltersgrenze von Grundsicherung, weil sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Eine kleine Verbesserung gibt es seit Juli 2024. Bei Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 steigt die Rente dauerhaft um 7,5 Prozent. Bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent, und zwar ohne Antrag. Seit Dezember 2025 wird der Zuschlag direkt mit der Rente ausgezahlt statt gesondert daneben (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Welches Produkt zu Ihnen passt: Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Existenzschutz

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welches der beiden Produkte für Ihren Beruf und Ihre Gesundheitsgeschichte überhaupt in Betracht kommt.

  • Einstufung Ihres Berufs in die Risikogruppen der BU
  • Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag
  • Klare Reihenfolge: erst die BU prüfen, dann Alternativen rechnen
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Berater

Was ist eine Existenzschutz­versicherung?

Eine Existenzschutz­versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie bestimmte Grundfähigkeiten verlieren, pflegebedürftig werden, definierte Organwerte unterschreiten oder eine schwere Krankheit bekommen. Sie fragt nicht nach Ihrem Beruf und nicht nach der Ursache. Verkauft wird sie als Kombiprodukt aus vier Kernbausteinen: Unfallfolgen, Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten und Pflegebedürftigkeit.

In der Übersicht stehen trotzdem sechs Zeilen, und das hat zwei Gründe. Der Kernbaustein der schweren Krankheiten zerfällt in den Bedingungen in zwei getrennt geregelte Teile, nämlich Organschäden und Krebs. Und psychische Erkrankungen sind bei zwei von sechs Tarifen nur über einen Zusatzbaustein zu haben, sie sind also eine optionale Erweiterung und kein Kernbaustein.

Diese Bausteine sind voneinander unabhängig. Jeder hat seine eigene Schwelle, seine eigene Wartezeit und teils seine eigene Leistungsdauer. Das ist der Grund, warum ein Vertrag bei einem Auslöser sehr gut und beim nächsten praktisch unbrauchbar sein kann. Die Übersicht fasst zusammen, was in den geprüften Bedingungswerken tatsächlich steht.

BausteinWas die Leistung auslöstTypische Schwelle
GrundfähigkeitenVerlust definierter körperlicher und geistiger Fähigkeiten100 Punkte aus einem Punktekatalog
PflegebedürftigkeitPflegegrad nach §§ 14, 15 SGB XIPflegegrad 3, seltener Pflegegrad 2
Schwere OrganschädenMedizinische Messwerte statt DiagnosenHerz: Ejektionsfraktion (Pumpleistung) bis 30 %; Lunge: FEV1 (Atemvolumen in einer Sekunde) bis 40 %
KrebsDiagnose ab einem definierten StadiumAb Stadium II, dort befristet auf 12 bis 18 Monatsrenten
UnfallinvaliditätDauerhafte Invalidität nach einem UnfallAb 50 % Invaliditätsgrad, Dauerhaftigkeit über 3 Jahre
Psychische ErkrankungenEnge Zusatzdefinition, teils Zusatzbaustein12 Monate Prognose oder volle Erwerbsminderung

Existenz­versicherung, Existenzsicherung, funktionelle Invalidität: die Begriffe sortiert

Keiner dieser Begriffe ist rechtlich definiert. Es gibt dazu weder eine Definition im VVG noch eine Musterbedingung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) noch eine aufsichtsrechtliche Sparte dieses Namens. Alle sind Marketingbegriffe, und sie werden am Markt widersprüchlich verwendet. Wer wissen will, was er kauft, muss auf die Sparte und die Bedingungen sehen, nicht auf den Namen.

BegriffWas er tatsächlich bezeichnet
ExistenzsicherungOberbegriff eines Versicherers für seine gesamte Arbeitskraftabsicherung, kein einzelnes Produkt
Existenz­versicherungTeils Sammelbegriff für vier verschiedene Produkte, teils Produktname einer Grundfähigkeits­versicherung
Existenzschutz­versicherungMeist Unfall­versicherung mit erweiterten Auslösern, teils aber auch eine Grundfähigkeits­versicherung
Funktionelle InvaliditätDer Leistungsauslöser: Verlust definierter Fähigkeiten ohne Berufs- und Ursachenbezug
Berufs­unfähigkeitVerlust der Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, § 172 Abs. 2 VVG

Die praktische Folge ist größer, als es klingt. Ein und derselbe Produktname steht für zwei rechtlich grundverschiedene Vertragstypen.


In drei Schritten erkennen, welche Sparte Ihr Angebot hat

Auch wenn Ihr Angebot die Sparte nicht ausdrücklich nennt, können Sie sie in wenigen Minuten selbst feststellen. Drei Prüfschritte genügen, und der erste erledigt die Frage meist allein. Sie brauchen dafür nur das Angebot und das Produkthandbuch oder Bedingungswerk.

  1. Die Versicherungsteuer im Angebot suchen.
    19 Prozent bedeuten Unfall- oder Sach­versicherung, 0 Prozent bedeuten Lebens­versicherung. Das ist das härteste Erkennungsmerkmal, und es steht auf fast jedem Angebot.
  2. Den Namen des Bedingungswerks lesen, nicht den Produktnamen.
    Im Prospekt steht die Sparte nicht, im Produkthandbuch schon, teils sogar als „Funktionelle Invaliditäts­versicherung“.
  3. Nach dem Punktesystem fragen.
    Wo 100 Punkte aus einem Fähigkeitskatalog verlangt werden, liegt die Unfall-Variante vor. Wo der Verlust einer einzelnen versicherten Grundfähigkeit genügt, ist es eine Grundfähigkeits­versicherung aus der Lebens­versicherung. Ein Punktesystem gibt es dort nicht.

Experten-Tipp:
Der Produktname auf dem Angebot ist die unwichtigste Information darin

„Zwei Angebote, beide ‘Existenzschutz­versicherung’, und trotzdem zwei Rechtswelten: Der eine Vertrag läuft in der Unfall-, der andere in der Lebens­versicherung. An dieser Spartenzuordnung hängen Versicherungsteuer, Kündigungsschutz und Prognosezeitraum. Fragen Sie deshalb vor jedem Bedingungsvergleich: In welcher Sparte wird dieser Vertrag geführt? Die Antwort steht im Produkthandbuch, nicht im Prospekt.“

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Was die Existenzschutz­versicherung von den Nachbarprodukten unterscheidet

Die Grundfähigkeits­versicherung hat im Kern einen Auslöser, nämlich den Fähigkeitsverlust, teils erweitert um Pflege und Demenz. Die Existenzschutz­versicherung hat mehrere gleichrangige Auslöser und schließt die Grundfähigkeiten als einen Baustein ein. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei der Diagnose einer namentlich genannten schweren Krankheit, klassisch als Einmalzahlung statt als Rente.

Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung fragt nicht nach einem Beruf, sondern nach jedem Beruf. Ihr Maßstab ist die volle Erwerbsunfähigkeit, angelehnt an die gesetzliche Schwelle: Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann (Quelle: § 43 SGB VI). Sie ist damit die deutlich schwächere Absicherung. Eine private Unfall­versicherung schließlich deckt nur Unfälle ab, und Unfälle verursachen nur rund sechs Prozent aller Berufs­unfähigkeiten (Quelle: Morgen und Morgen).

Wann die Existenzschutz­versicherung zahlt und wann nicht

Die Existenzschutz­versicherung zahlt bei schweren, messbaren Funktionsverlusten. Sie zahlt nicht, weil Sie Ihren Beruf aufgeben mussten. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern die Konstruktion des Produkts. Anders als bei der Berufs- und Erwerbsunfähigkeits­versicherung ist es unerheblich, ob die Erkrankung Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit einschränkt.

Das 100-Punkte-System und was es praktisch bedeutet

Der Fähigkeitsbaustein arbeitet mit einem Punktekatalog. Der Leistungsfall tritt ein, wenn die verlorenen Fähigkeiten zusammen mindestens 100 Punkte erreichen. Vier Fähigkeiten lösen allein aus, weil sie mit 100 Punkten bewertet sind: Sehen, Sprechen, Hören und die Orientierung. Alles andere muss addiert werden.

Und die Punktwerte sind nicht standardisiert. „Treppen hinaufgehen“ ist bei zwei Anbietern 17 Punkte wert, bei drei anderen 15. „Nicht gehen können“, „Stehen“ und „Knien und Bücken“ bringen bei zwei Anbietern je 34 Punkte, bei den übrigen 30. Für „Sitzen“ und „Sich erheben“ reicht die Spanne von 34 bis 20 Punkten, jeweils nach den öffentlichen Bedingungswerken der Anbieter. Derselbe Gesundheitsschaden ist also je Vertrag unterschiedlich viel wert.

Ein Rechenbeispiel macht die Folge sichtbar. Wer nur noch schlecht Treppen steigt und schlecht sitzt, kommt auf 15 plus 20, also 35 von 100 Punkten, und bekommt nichts. Wer eine Hand nicht mehr gebrauchen kann, hat je Vertrag 25 oder 34 Punkte und damit ebenfalls keinen Anspruch aus diesem Baustein. Ein Dachdecker, der genau deswegen seinen Beruf aufgeben muss, ist zu 100 Prozent berufsunfähig und bekäme aus einer BU die volle Rente.

Denselben Effekt gibt es beim häufigsten Handwerkerrisiko. Skelett und Bewegungsapparat sind mit 17,61 Prozent die zweithäufigste Ursache einer Berufs­unfähigkeit (Quelle: Morgen und Morgen). Ein Rückenleiden löst im Existenzschutz aber nur dann eine Leistung aus, wenn es zu einem definierten Fähigkeitsverlust mit 100 Punkten führt. Ein Maurer, der die geforderte Gehstrecke noch schafft, in einem geprüften Bedingungswerk 400 Meter, aber keine 25 Kilo mehr heben kann, bleibt unter der Schwelle.

Die Punktwerte zweier Bedingungswerke nebeneinander

Wie weit die Bewertung auseinandergeht, zeigt der direkte Vergleich zweier Bedingungswerke der Unfallsparte. Beide führen denselben Fähigkeitskatalog, bewerten ihn aber unterschiedlich. Werk A erreicht die 100 Punkte deshalb mit drei Teilverlusten, Werk B braucht vier.

GrundfähigkeitPunkte in Bedingungswerk APunkte in Bedingungswerk B
Handfunktionen3425
Heben und Tragen3425
Arme bewegen3425
Nicht gehen können3430
Stehen3430
Knien und Bücken3430
Sitzen3420
Sich erheben3420
Treppen hinaufgehen1715
Sehen, Sprechen, Hören, Orientierung (je einzeln)100100
Werk A entspricht dem Bedingungsstand 07.2025, Werk B dem Bedingungsstand 06.2026. Die vier Alleinauslöser mit je 100 Punkten sind marktweit einheitlich.

Die Punktzahl ist berechenbar, die Frage, wann eine Fähigkeit als verloren gilt, ist es nicht. Genau dort entsteht im Leistungsfall der Streit.

Experten-Tipp:
Die Punktetabelle ist der falsche Vergleichsmaßstab

„Alle vergleichen die Punktzahl. Entscheidend ist der Wortlaut der einzelnen Fähigkeit. ‘Gehen’ gilt bei einem Anbieter erst als verloren, wenn 400 Meter ohne Pause nicht mehr möglich sind, bei einem anderen zählt zusätzlich die Zeit. Grüne Haken im Vergleichsprogramm ersetzen diesen Blick nicht. Lassen Sie sich deshalb die drei Fähigkeiten vorlesen, die Ihr Alltag wirklich braucht.“

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Pflegegrad, Krebs und Mitwirkungsanteil: die drei harten Schwellen

Kein einziger der sechs am Markt verglichenen Existenzschutz-Tarife zahlt ab Pflegegrad 1. Drei Tarife leisten erst ab Pflegegrad 3, einer ab Pflegegrad 2. Zwei knüpfen gar nicht an den Pflegegrad an. Sie verlangen, dass mindestens drei von sechs Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr möglich sind.

Die Krebsrente ist stadienabhängig und befristet. In Stadium I zahlen drei der sechs Tarife sechs Monatsrenten, einer neun, und zwei zahlen gar nichts. In Stadium II sind es bei denselben drei Tarifen zwölf Monatsrenten und bei dem einen 18. Einheitlich wird es erst in den höheren Stadien: Stadium III bringt 36, Stadium IV 60 Monatsrenten. Diese beiden Stufen erfüllen alle sechs Tarife.

Der dritte Punkt ist ein Mechanismus, den die Berufs­unfähigkeits­versicherung überhaupt nicht kennt: der Mitwirkungsanteil. In der Unfall­versicherung wird die Leistung gekürzt, soweit Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben. Kein einziger der sechs Tarife verzichtet generell darauf. Die Kürzung beginnt je Anbieter zwischen 25 und 60 Prozent Mitwirkungsanteil, so die Bedingungswerke der sechs Tarife.


Sind psychische Erkrankungen mitversichert?

Teilweise ja, aber unter engen Voraussetzungen. Die pauschale Aussage „psychische Erkrankungen sind nicht versichert“ ist falsch. Das Kriterium heißt dort „psychische Störungen oder Geisteskrankheiten“. Bei vier von sechs Tarifen ist es im Grundschutz enthalten, bei zwei Tarifen nur über einen Zusatzbaustein. Ein Anbieter verlangt eine Prognose von zwölf Monaten, ein anderer deckt die volle Erwerbsminderung wegen einer psychischen Erkrankung erst in der höchsten Tarifstufe ab.

Der Unterschied zur BU bleibt trotzdem groß. In der Berufs­unfähigkeits­versicherung genügt es, dass Sie Ihren Beruf für sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Im Existenzschutz brauchen Sie eine Diagnose oder einen Zustand, der einer sehr engen Definition entspricht. Und dieser Bereich ist der größte überhaupt: 32,34 Prozent aller Berufs­unfähigkeiten gehen auf psychische Erkrankungen zurück (Quelle: Morgen und Morgen). Zusammen mit Erkrankungen des Nervensystems waren es 2024 38 Prozent aller Fälle (Quelle: GDV).

Bei jungen Versicherten ist der Anteil noch höher. Den größten Teil dieser Fälle trägt die Altersgruppe bis 40 Jahre, in den älteren Gruppen sinkt der Anteil auf 25,62 Prozent (Quelle: Morgen und Morgen). Wer mit 25 Jahren einen Vertrag abschließt, versichert also in erster Linie ein Risiko, das der Fähigkeitskatalog schlecht erfasst.


Monatliche Rente oder einmalige Auszahlung?

Die Existenzschutz­versicherung zahlt im Kern eine monatliche Rente, wahlweise bis zum Endalter 67 oder lebenslang. Bei einem Anbieter ist die lebenslange Zahlung fest enthalten. Bei anderen kostet sie Aufpreis oder ist nur über einen Zusatzbaustein zu haben. Wann der Schutz endet, steht im jeweiligen Bedingungswerk und ist nicht überall gleich formuliert: je Werk mit Ablauf des Monats oder des Versicherungsjahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.

Daneben gibt es Einmalzahlungen. Drei der sechs Tarife enthalten eine Kapitalsofortleistung in Höhe von sechs Monatsrenten und eine Vorschusszahlung bei Diagnose. Drei enthalten beides im Grundschutz nicht, bei einem davon ist die Kapitalleistung über einen Zusatzbaustein zu haben. Die Rentenhöhe ist gedeckelt, je Anbieter auf 2.000 oder 3.000 Euro monatlich, mit Mindestrenten von 300 bis 500 Euro.


Die Vorteile der Existenzschutz­versicherung im Überblick

  • Kein Berufsbezug: Die Rente läuft weiter, auch wenn Sie in einem anderen Beruf arbeiten.
  • Keine Ursachenprüfung: Ob Unfall oder Krankheit, spielt für die Leistung keine Rolle.
  • Schlankere Gesundheitsprüfung als in der BU.
  • Beim Einstieg deutlich günstiger: In körperlichen Berufen sind es rund acht Prozent des BU-Beitrags.
  • Für Kinder und für Menschen ohne Erwerbseinkommen die sachlich passende Absicherung, kein Notbehelf.
  • Kapitalsofortleistung in Höhe von sechs Monatsrenten bei drei von sechs Tarifen.
  • Eintritt schon ab sechs Monaten Lebensalter möglich, in der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht.

Diese Vorteile gelten alle, und sie haben denselben Haken: Keiner von ihnen beantwortet, ob das Produkt Ihr Risiko überhaupt trifft. Der günstige Beitrag gilt beim Einstieg und nicht über die Laufzeit, und die schlanke Gesundheitsprüfung ist keine fehlende Prüfung. Die Berufsunabhängigkeit schließlich ist genau der Grund, warum der Verlust des Berufs allein keine Leistung auslöst.


Die Nachteile der Existenzschutz­versicherung im Überblick

  • Kein Berufsbezug: Der Verlust des Berufs allein löst keine Leistung aus.
  • Punkteschwelle: Teilverluste unter 100 Punkten bleiben ohne Rente.
  • Pflegegrad 3 als Regelfall, Pflegegrad 1 bei keinem Anbieter.
  • Mitwirkungsanteil: Vor­erkrankungen können die Rente kürzen.
  • Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten für Krankheiten.
  • 19 Prozent Versicherungsteuer auf jeden Beitrag der Unfall-Variante.
  • Rentenobergrenze von 2.000 bis 3.000 Euro monatlich.
  • Bei drei von sechs Tarifen steigt der Beitrag mit dem Alter, jährlich oder in Altersgruppenstufen.
  • Berufsausschlusslisten: Einzelne Berufe sind trotz Beitragszahlung nicht versichert.
  • Keine öffentlichen Leistungsquoten, anders als bei der BU.

Wer zahlt in diesem Fall? Neun Szenarien nebeneinander

In den meisten Gesundheitsereignissen zahlt genau eines der drei Systeme, und selten dasselbe. Die Tabelle stellt neun typische Fälle gegenüber. Die Spalte zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist bedingt zu lesen: Sie zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist.

EreignisBerufs­unfähigkeits­versicherungExistenzschutz­versicherungGesetzliche Erwerbsminderungs­rente
Bandscheibenleiden, geforderte Gehstrecke noch möglich, kein Heben von 25 KiloZahlt ab 50 % Berufs­unfähigkeitNein, unter 100 PunktenNein, leichte Tätigkeit möglich
Verlust des Gebrauchs einer HandZahlt ab 50 % Berufs­unfähigkeitNein, nur 25 oder 34 PunkteRegelmäßig nein
Depression, zwölf Monate arbeitsunfähig, BüroberufZahlt ab 50 % Berufs­unfähigkeitNur bei enger ZusatzdefinitionNur bei voller Erwerbsminderung
ErblindungZahlt ab 50 % Berufs­unfähigkeitZahlt, Alleinauslöser mit 100 PunktenZahlt regelmäßig
Pflegegrad 2 nach einem SchlaganfallZahlt ab 50 % Berufs­unfähigkeitBei 5 von 6 Tarifen neinPrüfung im Einzelfall
Krebs im Stadium IIZahlt ab 50 % Berufs­unfähigkeitZahlt, aber befristet auf 12 bis 18 MonatsrentenPrüfung im Einzelfall
Sehnenscheiden­entzündung, sieben Monate krankgeschriebenZahlt über die ArbeitsunfähigkeitsklauselNein, keine Fähigkeit dauerhaft verlorenNein
Unfall mit 30 % InvaliditätsgradNur bei BerufsbezugNein, erst ab 50 %Nein
Berufsfeuerwehrmann wird dienstunfähigZahlt mit echter Dienstunfähigkeits­klauselNicht versicherbar, kein AuslöserPrüfung im Einzelfall
Die tarifscharfen Angaben zur Pflege-, Krebs- und Unfallschwelle stammen aus den sechs am Markt verglichenen Tarifen. Die Krebs-Spanne von zwölf bis 18 Monatsrenten gilt für Stadium II, die niedrigeren Werte von sechs und neun Monatsrenten gehören zu Stadium I.

Was kostet der Unterschied?

Die Existenzschutz­versicherung ist beim Einstieg fast immer günstiger, über die volle Laufzeit aber nicht zwangsläufig. Wie groß der Unterschied ist, entscheiden zwei Größen: Ihr Beruf und Ihr Eintrittsalter. Die pauschale Aussage „der Existenzschutz ist günstiger“ ist ohne diese beiden Angaben nicht haltbar.

Der Grund liegt in der Kalkulation. Die BU stuft jeden Beruf in eine Risikogruppe ein, und das ist ihr stärkster Beitragsfaktor. Ein Anbieter der Existenzschutz­versicherung nennt als beitragsbestimmend ausdrücklich nur Alter, Rentenendalter, Leistungsdynamik und Raucherstatus. Der Beruf kommt dort gar nicht vor, bei einem anderen Anbieter ist er dagegen laut Bedingungen der maßgebliche Faktor.


Beitragsvergleich bei identischen Parametern

Die folgende Tabelle rechnet mit exakt denselben Vertragsdaten: 1.500 Euro Monatsrente, Eintrittsalter 30, Endalter 67, Nichtraucher, keine Gesundheitsrisiken. Die BU-Werte stammen aus den veröffentlichten Beitragsbeispielen eines großen Lebens­versicherers, Stand 22. Juni 2026. Die Existenzschutz-Werte kommen aus der veröffentlichten Beitragstabelle eines Unfall­versicherers, Stand März 2026, jeweils einschließlich 19 Prozent Versicherungsteuer.

BerufBerufs­unfähigkeits­versicherungExistenzschutz­versicherungExistenzschutz in % der BU
Dachdecker268,18 €/Monat21,88 €/Monat8 %
Kraftfahrer224,97 €/Monat21,88 €/Monat10 %
Koch184,07 €/Monat21,88 €/Monat12 %
Erzieher139,12 €/Monat21,88 €/Monat16 %
Kfz-Mechatroniker101,08 €/Monat21,88 €/Monat22 %
Kaufmann72,37 €/Monat21,88 €/Monat30 %
Elektrotechniker72,37 €/Monat21,88 €/Monat30 %
Arzt52,45 €/Monat21,88 €/Monat42 %
Informatiker43,20 €/Monat21,88 €/Monat51 %
Mathematiker43,20 €/Monat21,88 €/Monat51 %

Allein über den Beruf reicht die BU-Spanne von 43,20 bis 268,18 Euro. Das ist Faktor 6,2 bei sonst identischen Daten, gerechnet aus den veröffentlichten Beitragsübersichten der beiden Versicherer. Genau dieser Faktor erzeugt den Preisvorteil des Existenzschutzes, und er verschwindet, sobald der Beruf günstig eingestuft ist. Wichtig bleibt dabei: Die Leistung ist nicht vergleichbar. Sie vergleichen hier zwei Preise für zwei verschiedene Versprechen.

Die 268,18 Euro für einen Dachdecker sind ein Betrag, den kaum jemand nebenbei zahlt, und wir reden ihn nicht klein. Er ist der Preis für die einzige Absicherung, die genau dieses Berufsrisiko trifft. Wer nicht mehr aufs Dach kann, ist berufsunfähig, verliert aber selten eine Grundfähigkeit im Wert von 100 Punkten. Verhandelbar ist der Betrag trotzdem, und zwar über sechs Stellschrauben im Vertrag.


Wenn die BU für Ihren Beruf zu teuer ist

Die BU-Beiträge dieser Tabelle sind der Preis der vollen Absicherung bei Endalter 67, nicht der einzige mögliche Preis. Sechs Hebel senken ihn, ohne dass Sie das Produkt wechseln müssen. Die ersten beiden wirken am direktesten.

  • Endalter:
    63, 65 oder 67. Jedes Jahr weniger Laufzeit senkt den Beitrag.
  • Rentenhöhe:
    Der Beitrag hängt unmittelbar an der versicherten Rente. Eine Rente, die Ihre laufenden Kosten deckt, ist besser als eine Wunschrente, die Sie nach drei Jahren kündigen.
  • Leistungsdynamik:
    Der Inflationsschutz kostet Aufschlag, und er kostet junge Kunden am meisten. Prüfen Sie stattdessen, ob der Tarif eine Nach­versicherungsgarantie enthält, mit der Sie die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können.
  • Berufsgruppenprüfung:
    Versicherer stufen nicht nach dem Berufstitel ein, sondern nach der Tätigkeitsbeschreibung und dem Anteil der Bürotätigkeit. Eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit ist der Hebel, der nichts kostet.
  • Starttarif:
    Ein Einstiegsmodell beginnt bei etwa der Hälfte des Endbeitrags und wächst in Stufen darauf zu.
  • Zahlweise:
    Die Jahreszahlung ist in der Regel günstiger als die Monatszahlung. Im geprüften Existenzschutz-Tarif sind es nach dessen veröffentlichter Beitragstabelle fünf Prozent, in der BU steht der Ratenzuschlag im Angebot.

Ein Wort zum Starttarif, weil er sich in zwei Richtungen lesen lässt. Ein Einstiegsmodell verschiebt den Beitrag in die Zukunft, es ist also kein Rabatt. Für Auszubildende und Studierende ist genau diese Verschiebung richtig, weil das Einkommen mit dem Beitrag wächst und der Schutz Jahre früher beginnt. Wer dagegen absehbar auch später wenig verdient, kauft sich damit nur eine spätere Kündigung.


Warum der Beitrag der Existenzschutz­versicherung mit dem Alter steigt

Bei der BU wird der Beitrag beim Abschluss für die gesamte Laufzeit kalkuliert. Erhöht werden darf er nur unter den engen Voraussetzungen des § 163 VVG, und das setzt die Bestätigung durch einen Treuhänder voraus (Quelle: § 163 VVG). Statt der Erhöhung können Sie eine Herabsetzung der Leistung verlangen.

In der Unfallsparte gilt das nicht. Wie stark der Anstieg ausfällt, rechnet ein Anbieter selbst vor. Nach seiner veröffentlichten Faktorentabelle kostet der Vertrag mit 60 Jahren den 5,4-fachen Beitrag von dem mit 35 Jahren, gerechnet für die Variante mit lebenslanger Rentenzahlung ohne Leistungsdynamik. In der Variante bis Endalter 67 liegt der Faktor zwischen dem 18. und dem 63. Lebensjahr bei 6,6.

Der Anstieg verteilt sich dabei sehr ungleich, und genau das macht ihn im Angebot unsichtbar. In den Zwanzigern steigt der Beitrag um gut ein Prozent pro Jahr, zwischen 44 und 52 Jahren dagegen um 7,6 Prozent pro Jahr. Wer mit 30 abschließt, sieht 20 Jahre lang einen kaum bewegten Beitrag und danach eine steile Kurve.


Vier Profile über die volle Laufzeit gerechnet

Erst die Summe aller Beiträge zeigt, was der Wechsel zum Existenzschutz wirklich spart. Alle vier Profile rechnen mit Endalter 67, ohne Leistungsdynamik, bei jährlicher Zahlweise und mit derselben Datenbasis wie oben.

ProfilBeitrag BU bei EintrittBeitrag Existenzschutz bei EintrittSumme BUSumme ExistenzschutzErgebnis
Dachdecker, 30 Jahre, 1.500 € Rente268,18 €/Monat21,88 €/Monat119.072 €28.075 €76 % gespart
Elektrotechniker, 30 Jahre, 1.500 € Rente72,37 €/Monat21,88 €/Monat32.132 €28.075 €13 % gespart
Mathematiker, 20 Jahre, 1.000 € Rente25,64 €/Monat13,19 €/Monat14.461 €20.371 €41 % teurer
Elektrotechniker, 50 Jahre, 1.500 € Rente91,94 €/Monat64,23 €/Monat18.756 €19.785 €5 % teurer

Zwei Zahlen daraus sind die eigentliche Nachricht. Beim Elektrotechniker mit Eintritt 30 kostet die Existenzschutz­versicherung ab dem 52. Lebensjahr mehr als die BU gekostet hätte. Beim 20-jährigen Mathematiker kippt es schon mit 44 Jahren, und über die volle Laufzeit ist der Existenzschutz 41 Prozent teurer, bei deutlich schwächerem Leistungs­versprechen.

Wer mit 50 abschließt, spart im ersten Jahr rund 30 Prozent und zahlt ab dem 55. Lebensjahr mehr als für eine BU. Der Vergleich zweier Einstiegsbeiträge verdeckt diesen Effekt systematisch. Nur für körperlich riskante Berufe mit jungem Einstieg bleibt der Preisvorteil über die gesamte Laufzeit groß.

Was die Existenzschutz­versicherung in Ihrem Beruf und Alter wirklich kostet

Wir rechnen beide Produkte mit identischem Eintrittsalter, identischer Rentenhöhe und identischem Endalter gegeneinander. Sie sehen die Summe über die volle Laufzeit, nicht nur den Einstiegsbeitrag.

  • Beitragsverlauf bis zum Endalter 67, nicht nur das erste Jahr
  • Angabe, welche Tarife konstant kalkuliert sind und welche mit dem Alter steigen
  • Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen
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Berater

Steuern: Was Beitrag und Rente wirklich kosten

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist ­versicherungsteuerfrei, die Existenzschutz­versicherung der Unfallsparte trägt 19 Prozent Versicherungsteuer. Auf der Leistungsseite werden beide Renten gleich behandelt, nämlich mit dem Ertragsanteil.

19 Prozent Versicherungsteuer auf den Beitrag

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) nimmt Versicherungen von der Steuer aus. Befreit sind Verträge, die Ansprüche „im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, der Berufs- oder der Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit“ begründen. Dann folgt die entscheidende Ausnahme: Diese Befreiung „gilt nicht für die Unfall­versicherung, die Haftpflicht­versicherung und sonstige Sach­versicherungen“ (Quelle: § 4 VersStG). Die BU ist damit namentlich befreit, die Existenzschutz­versicherung der Unfallsparte namentlich steuerpflichtig.

Der Steuersatz beträgt 19 Prozent des Beitrags ohne Versicherungsteuer (Quelle: § 6 VersStG). Er wird also aufgeschlagen und macht knapp 16 Prozent des Rechnungsbetrags aus. Nur eine Unfall­versicherung mit Beitragsrückgewähr kommt mit 3,8 Prozent davon, und dann entfällt der steuerliche Abzug der Beiträge.


Ist die Existenzschutz­versicherung steuerlich absetzbar?

Beide Produkte landen im selben Topf, und der ist bei den meisten Arbeitnehmern voll. § 10 Abs. 1 Nr. 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst ausdrücklich Beiträge zu „Erwerbs- und Berufs­unfähigkeits­versicherungen“ und zu „Unfall-“ und Haftpflicht­versicherungen. Sie sind damit sonstige Vorsorgeaufwendungen (Quelle: § 10 EStG). Der Höchstbetrag liegt bei 2.800 Euro im Jahr, bei Arbeitnehmern mit steuerfreien Zuschüssen zur Kranken­versicherung, Beamten sowie Empfängern von Beihilfe bei 1.900 Euro.

Der Satz, auf den es ankommt, steht in § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG: Übersteigen die Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge den Höchstbetrag, scheidet ein Abzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen aus (Quelle: § 10 EStG). Das ist keine Kürzung, sondern ein vollständiger Ausschluss. Bei Arbeitnehmern mit der 1.900-Euro-Grenze ist der Topf praktisch immer ausgeschöpft, und dann bringt der Sonderausgabenabzug für keines der beiden Produkte etwas.


Wie die Rente besteuert wird

Renten aus beiden Produkten sind steuerpflichtig, aber nur mit dem Ertragsanteil, also mit dem Teil der Rente, den das Finanzamt als Ertrag ansieht. Bei einer bis zum Endalter befristeten Rente richtet er sich nach der theoretischen Restlaufzeit ab Rentenbeginn (Quelle: § 55 EStDV), bei einer lebenslangen Rente nach dem Alter bei Rentenbeginn (Quelle: § 22 EStG).

Rentendauer ab RentenbeginnErtragsanteil
5 Jahre5 %
10 Jahre12 %
20 Jahre21 %
30 Jahre30 %
40 bis 41 Jahre39 %

Ein Rechenbeispiel: Wer mit 37 Jahren eine Rente bis zum Endalter 67 bezieht, hat 30 Jahre theoretische Rentendauer und damit einen Ertragsanteil von 30 Prozent. Von 2.000 Euro Monatsrente sind also 600 Euro steuerpflichtig, darauf wird der persönliche Steuersatz angewandt. Der Effekt ist unangenehm verteilt: Je jünger Sie beim Leistungsfall sind, desto länger brauchen Sie die Rente und desto höher der steuerpflichtige Anteil.

Besonderheit der Existenzschutz­versicherung

Eine Besonderheit hat die Unfall-Variante trotzdem. Bei Einmalzahlungen aus einer privaten Unfall­versicherung, also auch bei der Kapitalsofortleistung in Höhe von sechs Monatsrenten, fehlt der Einkunftstatbestand. Der Einkommensteuer unterliegen nur die sieben Einkunftsarten, die das Gesetz aufzählt (Quelle: § 2 EStG), und die sonstigen Einkünfte erfassen nur wiederkehrende Bezüge (Quelle: § 22 EStG). Eine einmalige Kapitalzahlung ist keiner.

Anbieter und Markt: Wer die Existenzschutz­versicherung überhaupt anbietet

Diese Anbieter bieten die Existenzschutz­versicherung an

Der Markt der Existenzschutz­versicherung ist klein. In der aktuellen Marktübersicht stehen sechs Tarife von fünf Gesellschaften: ARAG, die Bayerische, Öffentliche, Interlloyd und VPV mit zwei Tarifen. Einer dieser sechs Tarife ist ein reiner Kindertarif, für einen erwachsenen Neukunden bleiben also fünf.

Zugang und Leistung der sechs Tarife

TarifEintrittsalterRentenspanneLeistung bei PflegeKrebs Stadium I / IIVersicherte GrundfähigkeitenVerluste bis zur Rente
ARAG Existenz-Schutz16 bis 60 Jahre300 bis 3.000 €Ab Pflegegrad 36 / 12 Monatsrenten16 (Komfort und Premium identisch)3 in Premium, 4 in Komfort
Die Bayerische MultiProtect4 bis 60 Jahre500 bis 3.000 €Ab Pflegegrad 36 / 12 Monatsrenten16 Erwachsene, 13 Kinder4
Öffentliche ExistenzSchutz18 bis 66 Jahre500 bis 2.000 €Ab Pflegegrad 29 / 18 Monatsrenten16, Bedingungsstand 01/20224
Interlloyd Existenz-Schutz18 bis 59 Jahre300 bis 3.000 €Ab Pflegegrad 36 / 12 Monatsrenten163
VPV Vital16 bis 59 Jahre500 bis 3.000 €3 von 6 VerrichtungenStadium I keine Leistung, Hautkrebs erst ab Stadium III174
VPV Vital Junior6 Monate bis 16 Jahre300 bis 2.000 €3 von 6 VerrichtungenStadium I keine Leistung, Hautkrebs erst ab Stadium III3, kein PunktekatalogEin Verlust der Kategorie A
Angaben aus der tarifscharfen Marktübersicht, Stand 6. Juli 2026, und aus den öffentlichen Bedingungswerken der Anbieter mit Bedingungsständen zwischen 10.2021 und 06.2026.

Vertrag und Beitrag der sechs Tarife

TarifBeitrag konstantKürzung ab MitwirkungsanteilMeldefristenVerzicht auf kollektive KündigungKapitalsofortleistungLebenslange Rente
ARAG Existenz-SchutzNeinAb 60 %24 Monate Eintritt, 36 Monate MeldungNeinJa, 6 MonatsrentenWahlweise
Die Bayerische MultiProtectNeinAb 50 %15 Monate Eintritt, 21 Monate MeldungJaNeinWahlweise
Öffentliche ExistenzSchutzJaAb 40 %12 Monate EintrittJaJa, 6 MonatsrentenFest enthalten
Interlloyd Existenz-SchutzNeinAb 50 %24 Monate Eintritt, 36 Monate MeldungNeinJa, 6 MonatsrentenWahlweise
VPV VitalJaAb 25 %, im Baustein Grundfähigkeiten ausgeschlossen24 Monate Eintritt, 24 Monate MeldungNeinNein, nur über ZusatzbausteinNur über Zusatzbaustein
VPV Vital JuniorJaAb 25 %24 Monate Eintritt, 24 Monate MeldungNeinNeinNur über Zusatzbaustein
Angaben aus der tarifscharfen Marktübersicht, Stand 6. Juli 2026, und aus den öffentlichen Bedingungswerken der Anbieter mit Bedingungsständen zwischen 10.2021 und 06.2026.

Zwei Anbieter außerhalb der Sechser-Marktübersicht: AXA und DBV

Zwei Anbieter außerhalb der Marktübersicht tauchen in der Suche besonders regelmäßig auf, und für beide liegen öffentliche Bedingungsdaten vor. Die AXA führt ihre Existenzschutz­versicherung der Unfallsparte weiter. Die DBV vertreibt genau dieses AXA-Produkt für den öffentlichen Dienst, mit Sonderkonditionen für Mitglieder von Gewerkschaften und Verbänden und mit Kindertarifen ab sechs Monaten bis zum 18. Lebensjahr.

Beim Übergang eines Kindertarifs in den Erwachsenenschutz sieht die DBV eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vor. Weil die DBV kein eigenes Bedingungswerk führt, gelten für sie die Werte des AXA-Produkts.

Anbieter und TarifSparteEintrittsalterRentenspannePflege und KrebsGrundfähigkeiten und Auslöseschwelle
AXA Existenzschutz­versicherungUnfall, als Sach­versicherung kalkuliertErwachsene 16 bis 59 Jahre, Kinder ab 6 Monaten bis 15 Jahre250 bis 3.000 €Pflege ab Pflegegrad 3, Krebs ab Stadium IIPunkteschwelle 100; 16 Fähigkeiten im Bedingungsstand April 2011, für die aktuelle Generation nicht öffentlich dokumentiert
DBV Existenzschutz­versicherungUnfall, Vertriebsweg des AXA-Produkts für den öffentlichen DienstKinder ab 6 Monaten bis 18 Jahre, Erwachsene 16 bis 59 Jahre (aus dem AXA-Bedingungswerk abgeleitet)Wie AXAWie AXAWie AXA

Bietet die Allianz eine Existenzschutz­versicherung an?

Die Allianz führt in diesem Feld eine Grundfähigkeits­versicherung, aber keine Existenzschutz­versicherung der Unfallsparte. Auch einzelne andere Gesellschaften vermarkten unter dem Namen Existenzschutz­versicherung eine Grundfähigkeits­versicherung aus der Lebens­versicherung, also ein Produkt aus der anderen Rechtswelt.

Der Unterschied ist kein Etikett. In diesen Verträgen löst der Verlust einer einzigen versicherten Grundfähigkeit die Rente aus, es gibt kein 100-Punkte-System, keinen Mitwirkungsanteil und keine Versicherungsteuer. Wer ein solches Angebot neben einen Unfall-Tarif legt, vergleicht zwei verschiedene Produkte mit demselben Namen.


Fünf Fragen, die den passenden Vertrag bestimmen

Bei fünf Gesellschaften entscheidet nicht die Anbieterwahl, sondern welche dieser fünf Fragen der jeweilige Bedingungstext mit Ja beantwortet. Die Reihenfolge ist eine Rangfolge nach Geldwert, nicht eine Aufzählung.

  1. Ist der Beitrag konstant kalkuliert?
    Drei von sechs Tarifen sind es. Bei den übrigen steigt der Beitrag mit dem Alter, nach der veröffentlichten Faktorentabelle eines Anbieters zwischen 35 und 60 Jahren um das 5,4-Fache in der Variante mit lebenslanger Rente. Das ist die teuerste einzelne Entscheidung im ganzen Produkt.
  2. Verzichtet der Versicherer auf das kollektive Kündigungsrecht?
    Zwei von sechs Tarifen tun es. Ohne diesen Verzicht kann eine ganze Tarifgeneration abgewickelt werden, und die gesetzlichen Schutzvorschriften der Lebens­versicherung greifen hier nicht.
  3. Ab welchem Mitwirkungsanteil wird gekürzt?
    Kein Tarif verzichtet generell darauf, die Spanne reicht von 25 bis 60 Prozent. Für alle mit Vorgeschichte am Rücken oder an den Gelenken ist das der wichtigste Wert im Vertrag.
  4. Was zahlt der Krebsbaustein in Stadium I und II?
    Ein Tarif erfüllt beide Stufen mit neun und 18 Monatsrenten, zwei zahlen in Stadium I nichts. Krebs ist der Auslöser, den Kunden am ehesten erwarten, und der am häufigsten befristet ist.
  5. Wie kurz sind die Meldefristen?
    Ein Tarif verlangt den Eintritt der Invalidität binnen zwölf Monaten. Wer später merkt, dass er die Schwelle erreicht hat, ist zu spät.

Für wen ist die Existenzschutz­versicherung sinnvoll und für wen nicht?

Sinnvoll ist die Existenzschutz­versicherung vor allem für Menschen ohne Erwerbseinkommen und für Kinder. Dazu kommen körperlich Tätige, die eine BU nachweislich nicht bekommen oder nicht bezahlen können. Für alle anderen ist sie eine Ergänzung, keine Alternative. Der Grund ist immer derselbe: Ohne Berufsbezug versichert sie ein anderes Risiko, nicht einen kleineren Ausschnitt desselben Risikos.

ProfilBU-ZugangPassung ExistenzschutzEmpfehlung
Handwerker, körperlich TätigeTeuer, in Extremberufen engMittel: deckt Funktionsverlust, nicht Verschleiß unter der PunkteschwelleBU zuerst mit allen Beitragshebeln, Existenzschutz als bewusste Zweitwahl
Akademiker, BüroberufeGut und günstigSchlecht: Berufs­unfähigkeit und Fähigkeitsverlust fallen auseinanderBU, Existenzschutz allenfalls als Aufstockung
Selbständige, FreiberuflerVorhanden, plus Umorganisation und GewinnprüfungMittel: kein Umorganisationsrisiko, aber auch kein BerufsschutzBU, Priorität auf die Umorganisationsklausel
Beamte und AnwärterGut, aber nur mit echter Dienstunfähigkeits­klauselUntauglich: Dienstunfähigkeit ist kein AuslöserBU mit echter Dienstunfähigkeits­klausel
UniformierteSpeziallösungen nötigHäufig nicht versicherbarBU mit spezieller Dienstunfähigkeits­klausel
Auszubildende, StudierendeSehr gut und sehr günstigSchlecht: Berufsbiografie noch offenBU so früh wie möglich, Starttarif nutzen
Orthopädische VorerkrankungMeist mit Ausschluss oder ZuschlagRiskant: Mitwirkungsanteil und WartezeitVoranfrage entscheidet, im Büroberuf BU mit Ausschluss
Psychische VorerkrankungAusschluss, Zurückstellung oder AblehnungErreichbar, deckt aber das eigene Hauptrisiko nichtBU mit Psyche-Ausschluss vor Existenzschutz
Spätstarter ab 50Eintritt je Anbieter bis 52 bis 65 JahreSchwach: Pflegeschwelle und Mitwirkungsanteil treffen genau dieses AlterReduzierte BU vor Existenzschutz
GeringverdienerKosten sind die HürdeSchwach: gleiche Anrechnung, seltenere LeistungNur mit Rente über dem Grundsicherungsbedarf
KinderKaum verfügbarEigene Zielgruppe, kein ErsatzproduktFähigkeitsschutz, Wechseloption im Wortlaut prüfen
Ohne ErwerbseinkommenEng, 1.000 bis 1.500 € Rente, teure EinstufungGut: die einzige Erwachsenengruppe mit klarem VorteilExistenzschutz oder Grundfähigkeits­versicherung

Absicherung ohne Erwerbseinkommen

Wer kein eigenes Erwerbseinkommen hat, bekommt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nur schwer und nur in geringer Höhe. Der Grund ist die finanzielle Angemessenheitsprüfung: Versicherer leiten die versicherbare Rente aus dem Einkommen ab, und ohne Einkommen fehlt diese Bezugsgröße. Möglich sind für diese Gruppe Renten zwischen 1.000 und 1.500 Euro bei teurer Einstufung.

Der Fähigkeitsschutz hat dieses Problem nicht, weil er nach Beruf und Einkommen gar nicht fragt. Dazu kommt ein zweiter Vorteil, der genau hier zählt: Sie dürfen später jederzeit arbeiten, ohne dass die Rente entfällt. Das ist der einzige Fall unter den Erwachsenengruppen, in dem das Produkt einen klaren eigenen Vorteil hat. Die Rente sollte über Ihrem Grundsicherungsbedarf liegen.


Existenzschutz für Kinder

Für Kinder ist der Fähigkeitsschutz der passende Maßstab und kein Notbehelf. Kinder haben keinen Beruf, an dem eine BU-Definition ansetzen könnte, und keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Kindertarife beginnen je Anbieter zwischen sechs Monaten und 16 Jahren, ein reiner Kindertarif versichert Renten von 300 bis 2.000 Euro. Die Auslöseschwelle ist im Kindertarif anders gebaut. Dort genügt der Verlust einer einzigen Fähigkeit der Kategorie A, also von Sehen, Sprechen, Hören oder Orientierung, ohne dass Punkte addiert werden müssen.


Warum der Beruf im Existenzschutz doch eine Rolle spielt

Der verbreitete Satz, der Beruf sei für die Existenzschutz­versicherung unerheblich, stimmt nur für den Beitrag. Über die Versicherbarkeit entscheidet er sehr wohl. Alle sechs verglichenen Tarife enthalten Listen von Berufen, die gar nicht oder nur nach Einzelprüfung versicherbar sind. Dazu gehören Berufsfeuerwehrleute, Berufs- und Zeitsoldaten einschließlich freiwilligem Wehrdienst, Berufstaucher, Bergführer, Sprengpersonal, Munitionsräumtrupps, Spezialeinsatzkommandos, Stuntleute, Renn- und Testfahrer, Artisten und Berufssportler. Ausgerechnet die Gruppen mit dem höchsten körperlichen Berufsrisiko sind im scheinbar berufsunabhängigen Produkt ausgeschlossen.


Welche Gesundheitsfragen stellt die Existenzschutz­versicherung?

Eine Gesundheitsprüfung gibt es, sie ist nur schlanker als in der BU. Abgefragt werden je Anbieter Größe und Gewicht, Raucher- und Motorradfahrerstatus sowie der Grad der Behinderung mit Merkzeichen. Dazu kommt die Zahl der Unfälle mit stationärer Behandlung über 24 Stunden in den letzten fünf Jahren. Gefragt wird auch nach laufenden oder früheren Leistungen aus einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung. Ein Anbieter fragt ausdrücklich nach Suchtleiden, HIV-Infektion, Krebsleiden, Demenz und Alzheimer.


Vier Bausteine im Paket oder einzeln abschließen?

Die Existenzschutz­versicherung ist ein Paket aus Grundfähigkeiten, Pflege, schweren Krankheiten und Unfallinvalidität. Diese Bausteine gibt es auch einzeln, und dann meist mit niedrigeren Schwellen. Eine separate private Unfall­versicherung leistet nach unserer Beratungserfahrung je nach Tarif schon deutlich unterhalb der 50 Prozent Invaliditätsgrad, die der Unfallbaustein der Existenzschutz­versicherung verlangt. Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt bei Diagnose, ohne dass ein Fähigkeitsverlust nachgewiesen werden muss.

Für das Paket sprechen der Preis und ein einziger Vertrag mit einer Gesundheitsprüfung. Gegen das Paket spricht, dass Sie vier mittelmäßige Schwellen kaufen statt zwei passender. Die ehrliche Antwort hängt davon ab, welches Risiko Sie tatsächlich absichern wollen. Wer psychische Erkrankungen und Rückenleiden als sein Hauptrisiko erkennt, ist mit keinem dieser Bausteine gut bedient, sondern mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Ein zweiter Punkt betrifft die Reihenfolge, und er wird oft übersehen. In der finanziellen Angemessenheitsprüfung der BU rechnen Versicherer bestehende Grundfähigkeits- und Invaliditätsverträge an, so ihre Annahmerichtlinien. Wer zuerst einen Existenzschutz abschließt und später die BU aufstocken will, kann sich damit die eigene Obergrenze verbaut haben. Erst die BU-Rente ausschöpfen, dann ergänzen.


Wann sich ein Vertrag nicht lohnt

Eine private Rente aus beiden Produkten zählt als Einkommen und wird auf die Grundsicherung angerechnet (Quelle: § 82 SGB XII). Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro monatlich, dazu kommen Unterkunft und Heizung. Festgelegt wird dieser Betrag in der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 gebilligt hat (Quelle: Bundesregierung). Eine Rente von 300 Euro, also die niedrigste Mindestrente im Existenzschutz, wird bei einem Menschen, der ohne sie Grundsicherung bezöge, weitgehend aufgezehrt.

Für Geringverdiener ist die entscheidende Größe deshalb nicht der Beitrag, sondern die Mindestrente, ab der Absicherung überhaupt etwas bringt. Sie liegt oberhalb des eigenen Grundsicherungsbedarfs, also über dem Regelbedarf plus den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Unter dieser Schwelle ist die günstigere Existenzschutz­versicherung nicht die vernünftige Sparvariante, sondern der teurere Fehler, weil sie dasselbe Anrechnungsproblem hat und seltener leistet.

Erst anfragen, dann beantragen: Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Ablehnungseintrag

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir stellen die anonyme Voranfrage, bevor irgendein Antrag Ihren Namen trägt, und rechnen die Existenzschutz-Alternative erst danach gegen.

  • Anonyme Voranfrage, ohne Eintrag im Hinweis- und Informationssystem
  • Antwort mehrerer Versicherer, auch nach einer ersten Ablehnung
  • Vergleich beider Produkte mit identischen Vertragsdaten
Foto von Patrick Knittel
Berater

Häufige Fragen zur Existenzschutz­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Existenzschutz­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Existenzschutz­versicherung zahlt nur bei einem definierten Fähigkeitsverlust, einem bestimmten Pflegegrad, festgelegten Organwerten oder einem Krebsstadium. Ob Sie noch arbeiten können, ist ihr ausdrücklich unerheblich. Beide Verträge versichern damit zwei verschiedene Risiken, nicht denselben Schutz in zwei Preisklassen.

Was ist eine Existenzschutz­versicherung?

Die Existenzschutz­versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie definierte Grundfähigkeiten verlieren, einen Pflegegrad erreichen, festgelegte Organwerte unterschreiten oder an Krebs erkranken. Nach Ihrem Beruf und nach der Ursache fragt sie nicht. Verkauft wird sie als Kombiprodukt aus vier Kernbausteinen, nämlich Unfallfolgen, Grundfähigkeiten, schweren Krankheiten und Pflegebedürftigkeit, von denen jeder eine eigene Schwelle hat.

Wie sinnvoll ist eine Existenzschutz­versicherung?

Sinnvoll ist sie vor allem für Kinder und für Menschen ohne Erwerbseinkommen. Dazu kommen körperlich Tätige, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nachweislich nicht bekommen oder nicht bezahlen können. Als bewusster Ersatz für eine erreichbare BU ist sie dagegen meist die falsche Wahl.

Wann greift die Existenzschutz­versicherung?

Sie greift bei mehreren voneinander unabhängigen Auslösern. Das sind 100 Punkte aus dem Fähigkeitskatalog, ein bestimmter Pflegegrad, definierte Organmesswerte, Krebs ab Stadium II und Unfallinvalidität ab 50 Prozent. Jeder Auslöser hat eigene Schwellen und Fristen. Ein Vertrag kann beim einen Auslöser stark und beim nächsten praktisch unbrauchbar sein.

Bei der Pflege liegt die Schwelle höher, als oft zu lesen ist. Kein Tarif zahlt ab Pflegegrad 1, drei von sechs leisten erst ab Pflegegrad 3, einer ab Pflegegrad 2, und zwei knüpfen gar nicht am Pflegegrad an.

Dazu kommen Fristen, die es in der BU in der Regel nicht gibt. Ein Bedingungswerk nennt sechs Monate Wartezeit für Krankheiten und zwölf Monate für Multiple Sklerose. Und Vor­erkrankungen können die Rente über den Mitwirkungsanteil kürzen.

Worin unterscheidet sich eine Existenz­versicherung von einer Existenzschutz­versicherung?

Die beiden Begriffe bezeichnen nicht dasselbe. Existenz­versicherung ist am Markt teils der Produktname einer Grundfähigkeits­versicherung, teils ein Sammelbegriff für die gesamte Arbeitskraftabsicherung. Existenzschutz­versicherung bezeichnet dagegen ein Kombiprodukt mit mehreren Auslösern. Rechtlich geschützt ist keiner der beiden Begriffe.

Wie hoch kann die Rente aus einer Existenzschutz­versicherung sein?

Die Rente ist gedeckelt, je Anbieter bei 2.000 oder 3.000 Euro monatlich, die Mindestrenten liegen zwischen 300 und 500 Euro. Die BU orientiert sich dagegen am Nettoeinkommen und liegt damit deutlich höher.

Auch die Erhöhung später ist begrenzt: Nach­versicherungen erlauben im Existenzschutz meist 25 bis 50 Prozent, höchstens 500 Euro. Wer mit 25 Jahren 1.000 Euro versichert, kommt damit später nicht auf ein Meister- oder Facharzteinkommen.

Wie streng ist die Gesundheitsprüfung in der Existenzschutz­versicherung?

Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ist keine fehlende Gesundheitsprüfung. Alle Anbieter fragen Gesundheitsdaten ab, und bestimmte Vor­erkrankungen führen auch hier zur Ablehnung.

Abgefragt werden je Anbieter Größe und Gewicht, Raucher- und Motorradfahrerstatus sowie der Grad der Behinderung. Dazu kommen Unfälle mit stationärer Behandlung und frühere Leistungen aus einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung.

Wie wirkt sich eigene Arbeit auf die Rente aus der Existenzschutz­versicherung aus?

Sie dürfen weiterarbeiten. Die Leistung knüpft nicht an den Beruf an, deshalb spielt es keine Rolle, ob und wie viel Sie arbeiten. Das ist ein echter struktureller Vorteil dieses Produkts und einer der Gründe, warum es für Kinder und für Menschen ohne Erwerbseinkommen passt.

Was passiert mit der Rente, wenn ich wieder gesund werde?

Rechtmäßig bezogene Rente müssen Sie nicht zurückzahlen. Möglich ist aber, dass der Versicherer Ihren Zustand neu bewertet und die Zahlung für die Zukunft einstellt.

Wie kündige ich meine Existenzschutz­versicherung?

Die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und drei Monaten, eine Verlängerungsklausel wirkt höchstens ein Jahr. Bei Verträgen über mehr als drei Jahre können Sie zum Ende des dritten Jahres kündigen. Bei einer Beitragserhöhung durch den Wechsel in eine neue Altersgruppe kommt ein Sonderkündigungsrecht hinzu.

Wie sinnvoll ist eine Existenzschutz­versicherung für Kinder?

Für Kinder ist der Fähigkeitsschutz kein Notbehelf, sondern der passende Maßstab. Ein Kind hat keinen Beruf, an dem eine BU-Definition ansetzen könnte, und keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Der Zugang beginnt je Anbieter zwischen sechs Monaten und 16 Jahren, ein reiner Kindertarif versichert Renten von 300 bis 2.000 Euro.

Der Kindertarif ist außerdem anders gebaut als der Erwachsenentarif. Dort genügt der Verlust einer einzigen Fähigkeit der Kategorie A, also von Sehen, Sprechen, Hören oder Orientierung. Ein Mitwirkungsanteil wird nicht angerechnet. Psychische Störungen der Gruppen F00 bis F99 der internationalen Krankheits­klassifikation ICD-10 sind dagegen mit einer sehr engen Ausnahme ausgeschlossen.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
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