Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Warum eine Rechtsschutzversicherung für Künstler sinnvoll ist, was Sie diese kostet und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
Inhalt dieser SeiteDarum ist die Rechtsschutzversicherung für Künstler sinnvoll
Die Rechtsschutzversicherung kostet Geld. Doch Unstimmigkeiten mit Kunden oder Auftraggebern können sich schnell zu einem handfesten Streit ausweiten. In einem solchen Fall ist es hilfreich, eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Künstler an seiner Seite zu wissen. Die Möglichkeiten sich als Künstler in diesem Bereich abzusichern, sind allerdings sehr überschaubar.
Wir arbeiten im Bereich der Rechtsschutzversicherung eng mit führenden Versicherern zusammen und können daher einen besonderen Rechtsschutztarif für Künstler anbieten. Dieser spezielle Tarif für Künstler wurde auf die besonderen Ansprüche der Berufsgruppe zugeschnitten. Die wichtigste Besonderheit ist, dass der Versicherungsschutz für Künstler auch Honorarverträge deckt. Diese sind normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Form der Rechtsschutzversicherung für Künstler ist einzigartig auf dem deutschen Versicherungsmarkt und kann nur über einige wenige Versicherungsmakler abgeschlossen werden.
Die Zusatzvereinbarung im Rechtsschutz für Künstler
Im Rahmen des § 26 ARB gilt vereinbart, dass sich der Versicherer bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen als freiberuflich tätiger Künstler nicht auf die Beschränkung des Versicherungsschutzes gemäß § 26 (5), Satz 1 beziehen wird, soweit der Streitwert 50.000 Euro nicht übersteigt. Versicherte, die sich für den Premiumschutz entscheiden, erhalten zusätzlich einen weitergehenden Versicherungsschutz für selbständige Nebentätigkeiten bis zu einem Gesamtumsatz p.a. von 50.000 Euro.
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Voraussetzungen für den Rechtsschutz für Künstler
Die spezielle Rechtsschutzversicherung für Künstler, die wir Ihnen anbieten, unterliegt allerdings auch einigen Einschränkungen, die es zu beachten gilt.
Rechtsschutztarif nicht für alle Berufsgruppen erhältlich
Autoren und Journalisten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie können sich nicht über diesen speziellen Tarif absichern. Doch auch sie sollten nicht auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten. Journalisten und Autoren haben die Möglichkeit, sich über eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler und Selbständige abzusichern. Beachten Sie auch unsere Tipps und Hinweise auf unserer separaten Seite zur Rechtsschutzversicherung für Journalisten.
Voraussetzung: Künstlersozialkasse
Neben dem Ausschluss von Journalisten und Autoren ist es Bedingung, dass der Versicherungsnehmer Mitglied in der Künstlersozialkasse ist. Diese ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Über sie können sich freischaffende Künstler und Publizisten versichern. Sie zahlen dort weniger als freiwillig versicherte Selbständige.
Künstlersozialkasse – Aufnahmebedingungen
Wer in die Künstlersozialkasse (kurz KSK) aufgenommen werden möchte, muss erwerbsmäßig einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen. Diese Tätigkeit darf dabei nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Diese Bedingung ergibt sich aus Paragraph 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (§ 1 KSVG). Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass die Tätigkeit erwerbsmäßig und selbständig ausgeübt wird.
Begriffserläuterungen zu den KSK-Aufnahmevoraussetzungen
- Erwerbsmäßig ist eine Tätigkeit, wenn sie nachhaltig und auf Dauer angelegt ist sowie das Ziel hat Einnahmen zu generieren.
- Als selbständig wird die Arbeit eingestuft, wenn es sich nicht um eine „abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses“ handelt.
- Künstler sind laut KSK-Definition jene Menschen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.
- Publizisten sind Schriftsteller und Journalisten sowie Menschen, die in ähnlicher Weise tätig sind. Auch Publizistik-lehrende zählen zum Personenkreis, die sich über die KSK versichern können.
Weitere Rahmenbedingungen für die Aufnahme in die KSK sind die Zahl der Beschäftigten und das Erzielen eines bestimmten Mindesteinkommen. Wer weniger als 3.900 € pro Jahr verdient, unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht.
Quelle: Künstlersozialkasse
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Besonderheiten für Schauspieler und Tonkünstler
Für Schauspieler und Tonkünstler gelten noch einmal andere Besonderheiten für den Versicherungsschutz, da sie oftmals einem anderen geschäftlichen Verhältnis unterliegen.
Schauspieler und Tonkünstler erhalten von ihrem Theater bzw. Orchester in der Regel sog. Werkverträge, also kurzfristige Arbeitsverträge für bestimmte Engagements. Diese ähneln normalen Arbeitnehmerverträgen, sind jedoch zeitlich begrenzt und eben auf selbständiger Basis. Dieses geschäftliche Verhältnis kann über den speziellen Künstler-Rechtsschutz versichert werden. Neben der Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse ist auch die Mitgliedschaft im Deutschen Tonkünstlerverband von Vorteil.
Andere Verträge, die Schauspieler und Tonkünstler schließen, müssen gesondert versichert werden. Wir unterstützen Sie dabei gern und können Ihnen über unsere Spezialisten für den Künstler-Rechtsschutz Sondertarife anbieten, die genau zu Ihrer beruflichen Situation passen. Kontaktieren Sie uns dazu gern direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Vergleichsformular.
Leistungen des Rechtsschutzes für Künstler
Die Rechtsschutzversicherung kann meist in verschiedenen Leistungsvarianten abgeschlossen werden. Innerhalb der unterschiedlichen Leistungskategorien kann der Versicherte selbst bestimmen, welche Zusatzleistungen in den Versicherungsschutz integriert werden sollen. Des Weiteren kann der Künstler auch seine privaten Risiken, wie Streitigkeiten im Miet- oder Verkehrsrecht, mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Übernahme der Kosten für Prozess, Anwalt, Entschädigung der Zeugen, Gutachter
Beratung vom Anwalt, weiterhin freie Anwaltswahl oder Vermittlung eines Partneranwalts
Kostenübernahme von Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Einigung
Online-Services
Strafrechtsschutz und Strafverfolgungskaution
Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
Experten-Tipp:
„Die Versicherungssummen sind je nach Versicherer unterschiedlich hoch. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung sollte jedoch unbegrenzt leisten und das sowohl innerhalb Europas als auch weltweit. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Kautionszahlungen. Diese erfolgen innerhalb Europas ebenfalls meist in unbegrenzter Höhe. Außerhalb Europas gelten häufig Maximalsummen, die zwischen 50.000 und 1 Million Euro liegen.“
Kosten für einen Rechtsschutz für Künstler
Die genauen Kosten für eine Rechtsschutzversicherung hängen gerade bei selbständiger Tätigkeit von verschiedenen Faktoren ab.
- konkrete berufliche Tätigkeit
- gewünschte Zusatzleistungen
- Betriebsgröße, falls Mitarbeiter beschäftigt werden
- Jahresumsatz
- Höhe der Selbstbeteiligung
Rechenbeispiel: Kosten für einen selbständigen Künstler
Leistungspaket | Standard |
Selbstbeteiligung | 150 € |
Jährliche Kosten | 251,14 € |
Weiterhin variiert der Preis, je nachdem, ob weitere Besonderheiten der Künstlertätigkeit hinzukommen. Je nach Branche können Künstler für einen Berufsrechtsschutz mit jährlichen Kosten von etwa 250 Euro rechnen.
Was kostet Sie eine Rechtsschutzversicherung für Künstler?
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Rechtsschutzversicherung für Künstler im Test
Keine aktuellen Testberichte
Da die Rechtsschutzversicherung für Künstler individuell auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten wird, ist es für unabhängige Testinstitute nicht möglich, diese in einem Vergleich zu betrachten. Welcher Anbieter für Sie speziell am besten geeignet ist, finden Sie am besten durch ein Beratungsgespräch mit unseren Experten heraus.
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Rechtsschutzversicherung für Künstler – Lassen Sie sich beraten
Künstler können ebenso wie jeder andere Mensch in einen Rechtsstreit geraten. Seien es andere Künstler, Auftraggeber oder sonst jemand, mit dem man privat oder beruflich zu tun hat.
Doch gerade freischaffende Künstler haben oft kein geregeltes Einkommen und versuchen aus diesem Grund die regelmäßigen Ausgaben gering zu halten. Hier wird häufig zuerst am Versicherungsschutz gespart. Doch das ist zu kurz gedacht. Und auch wenn die private Altersvorsorge und die Absicherung der Arbeitskraft sicher wichtigere Versicherungen sind, sollte der Rechtsschutz nicht unterschätzt werden.
Der besondere Rechtsschutztarif bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Künstler zu einem hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenden Sie sich gern an unsere Fachberater und lassen Sie sich zu dem Thema beraten. Die Rechtsschutzversicherung für Künstler schützt Sie und Ihre Werke und erspart Ihnen im Leistungsfall finanzielle Herausforderungen.
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