Rechtsschutz­versicherung für Künstler Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wir bieten Ihnen einen speziellen Künstler-Rechtsschutz, der Sie vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreits während ihrer selbständigen Tätigkeit absichert.
  • Dieser ist bereits ab 20,92 € im Monat erhältlich.
  • Die Kosten variieren je nach konkretem Berufsfeld und den gewünschten Zusatzleistungen.
  • Wichtig für Künstler ist vor allem die Mit­versicherung von Werk- oder Honorarverträgen.

Das erwartet Sie hier

Warum eine Rechtsschutz­versicherung für Künstler sinnvoll ist, was Sie diese kostet und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Darum lohnt sich eine Rechtsschutz­­versicherung
  2. Wichtige Voraussetzungen
  3. Besonderheiten Schauspieler und Tonkünstler
  4. Leistungen
  5. Kosten
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Fazit

Darum ist die Rechtsschutz­versicherung für Künstler sinnvoll

Die Rechtsschutz­versicherung kostet Geld. Doch Unstimmigkeiten mit Kunden oder Auftraggebern können sich schnell zu einem handfesten Streit ausweiten. In einem solchen Fall ist es hilfreich, eine spezielle Rechtsschutz­versicherung für Künstler an seiner Seite zu wissen. Die Möglichkeiten sich als Künstler in diesem Bereich abzusichern, sind allerdings sehr überschaubar.

Wir arbeiten im Bereich der Rechtsschutz­versicherung eng mit führenden Versicherern zusammen und können daher einen besonderen Rechtsschutztarif für Künstler anbieten. Dieser spezielle Tarif für Künstler wurde auf die besonderen Ansprüche der Berufsgruppe zugeschnitten. Die wichtigste Besonderheit ist, dass der Versicherungsschutz für Künstler auch Honorarverträge deckt. Diese sind normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Form der Rechtsschutz­versicherung für Künstler ist einzigartig auf dem deutschen Versicherungsmarkt und kann nur über einige wenige Versicherungs­makler abgeschlossen werden.


Die Zusatzvereinbarung im Rechtsschutz für Künstler

Im Rahmen des § 26 ARB gilt vereinbart, dass sich der Versicherer bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen als freiberuflich tätiger Künstler nicht auf die Beschränkung des Versicherungsschutzes gemäß § 26 (5), Satz 1 beziehen wird, soweit der Streitwert 50.000 Euro nicht übersteigt. Versicherte, die sich für den Premiumschutz entscheiden, erhalten zusätzlich einen weitergehenden Versicherungsschutz für selbständige Nebentätigkeiten bis zu einem Gesamtumsatz p.a. von 50.000 Euro.

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Voraussetzungen für den Rechtsschutz für Künstler

Die spezielle Rechtsschutz­versicherung für Künstler, die wir Ihnen anbieten, unterliegt allerdings auch einigen Einschränkungen, die es zu beachten gilt.

Rechtsschutztarif nicht für alle Berufsgruppen erhältlich

Autoren und Journalisten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie können sich nicht über diesen speziellen Tarif absichern. Doch auch sie sollten nicht auf eine Rechtsschutz­versicherung verzichten. Journalisten und Autoren haben die Möglichkeit, sich über eine Rechtsschutz­versicherung für Freiberufler und Selbständige abzusichern. Beachten Sie auch unsere Tipps und Hinweise auf unserer separaten Seite zur Rechtsschutz­versicherung für Journalisten.

Voraussetzung: Künstlersozialkasse

Neben dem Ausschluss von Journalisten und Autoren ist es Bedingung, dass der Versicherungsnehmer Mitglied in der Künstlersozialkasse ist. Diese ist Teil der gesetzlichen Sozial­versicherung in Deutschland. Über sie können sich freischaffende Künstler und Publizisten versichern. Sie zahlen dort weniger als freiwillig versicherte Selbständige.

Künstlersozialkasse – Aufnahmebedingungen

Wer in die Künstlersozialkasse (kurz KSK) aufgenommen werden möchte, muss erwerbsmäßig einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen. Diese Tätigkeit darf dabei nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Diese Bedingung ergibt sich aus Paragraph 1 des Künstlersozial­versicherungsgesetzes (§ 1 KSVG). Außerdem wird Wert darauf gelegt, dass die Tätigkeit erwerbsmäßig und selbständig ausgeübt wird.

Begriffserläuterungen zu den KSK-Aufnahmevoraussetzungen

lesen
  • Erwerbsmäßig ist eine Tätigkeit, wenn sie nachhaltig und auf Dauer angelegt ist sowie das Ziel hat Einnahmen zu generieren.
  • Als selbständig wird die Arbeit eingestuft, wenn es sich nicht um eine „abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses“ handelt.
  • Künstler sind laut KSK-Definition jene Menschen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.
  • Publizisten sind Schriftsteller und Journalisten sowie Menschen, die in ähnlicher Weise tätig sind. Auch Publizistik-lehrende zählen zum Personenkreis, die sich über die KSK versichern können.

Weitere Rahmenbedingungen für die Aufnahme in die KSK sind die Zahl der Beschäftigten und das Erzielen eines bestimmten Mindesteinkommen. Wer weniger als 3.900 € pro Jahr verdient, unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht.

Quelle: Künstlersozialkasse

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Besonderheiten für Schauspieler und Tonkünstler

Für Schauspieler und Tonkünstler gelten noch einmal andere Besonderheiten für den Versicherungsschutz, da sie oftmals einem anderen geschäftlichen Verhältnis unterliegen.

Schauspieler und Tonkünstler erhalten von ihrem Theater bzw. Orchester in der Regel sog. Werkverträge, also kurzfristige Arbeitsverträge für bestimmte Engagements. Diese ähneln normalen Arbeitnehmerverträgen, sind jedoch zeitlich begrenzt und eben auf selbständiger Basis. Dieses geschäftliche Verhältnis kann über den speziellen Künstler-Rechtsschutz versichert werden. Neben der Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse ist auch die Mitgliedschaft im Deutschen Tonkünstlerverband von Vorteil.

Andere Verträge, die Schauspieler und Tonkünstler schließen, müssen gesondert versichert werden. Wir unterstützen Sie dabei gern und können Ihnen über unsere Spezialisten für den Künstler-Rechtsschutz Sondertarife anbieten, die genau zu Ihrer beruflichen Situation passen. Kontaktieren Sie uns dazu gern direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Vergleichsformular.

Leistungen des Rechtsschutzes für Künstler

Die Rechtschutz­versicherung kann meist in verschiedenen Leistungsvarianten abgeschlossen werden. Innerhalb der unterschiedlichen Leistungskategorien kann der Versicherte selbst bestimmen, welche Zusatzleistungen in den Versicherungsschutz integriert werden sollen. Des Weiteren kann der Künstler auch seine privaten Risiken, wie Streitigkeiten im Miet- oder Verkehrsrecht, mit einer Rechtsschutz­versicherung absichern.

Leistungen der Rechtsschutz­versicherung

Übernahme der Kosten für Prozess, Anwalt, Entschädigung der Zeugen, Gutachter

Beratung vom Anwalt, weiterhin freie Anwaltswahl oder Vermittlung eines Partneranwalts

Kostenübernahme von Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Einigung

Online-Services

Straf­rechtsschutz und Strafverfolgungskaution

Durchsetzung von Schadensersatzforderungen

Experten-Tipp:

„Die Versicherungssummen sind je nach Versicherer unterschiedlich hoch. Eine leistungsstarke Rechtsschutz­versicherung sollte jedoch unbegrenzt leisten und das sowohl innerhalb Europas als auch weltweit. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Kautionszahlungen. Diese erfolgen innerhalb Europas ebenfalls meist in unbegrenzter Höhe. Außerhalb Europas gelten häufig Maximalsummen, die zwischen 50.000 und 1 Million Euro liegen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Kosten für einen Rechtsschutz für Künstler

Die genauen Kosten für eine Rechtsschutz­versicherung hängen gerade bei selbständiger Tätigkeit von verschiedenen Faktoren ab.

  • konkrete berufliche Tätigkeit
  • gewünschte Zusatzleistungen
  • Betriebsgröße, falls Mitarbeiter beschäftigt werden
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Rechenbeispiel: Kosten für einen selbständigen Künstler

LeistungspaketStandard
Selbst­beteiligung150 €
Jährliche Kosten251,14 €

Weiterhin variiert der Preis, je nachdem, ob weitere Besonderheiten der Künstlertätigkeit hinzukommen. Je nach Branche können Künstler für einen Berufs­rechtsschutz mit jährlichen Kosten von etwa 250 Euro rechnen.

Was kostet Sie eine Rechtsschutz­versicherung für Künstler?

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Rechtsschutz für Künstler im Test

Wer sind die besten Anbieter der Rechtsschutz­versicherung für Künstler?

Da die Rechtsschutz­versicherung für Künstler individuell auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten wird, ist es für unabhängige Testinstitute nicht möglich, diese in einem Vergleich zu betrachten. Daher wird die Rechtsschutz­versicherung in der Regel nur allgemeinen Tests unterzogen. Orientieren Sie sich gern an den aktuellen Ergebnissen – so gewinnen Sie einen ersten Eindruck. Welcher Anbieter für Sie speziell am besten geeignet ist, finden Sie am besten durch ein Beratungsgespräch mit unseren Experten heraus.

Rechtsschutz­versicherung im Test (2024)

Rechtsschutz­versicherung für Künstler – Lassen Sie sich beraten

Künstler können ebenso wie jeder andere Mensch in einen Rechtsstreit geraten. Seien es andere Künstler, Auftraggeber oder sonst jemand, mit dem man privat oder beruflich zu tun hat.

Doch gerade freischaffende Künstler haben oft kein geregeltes Einkommen und versuchen aus diesem Grund die regelmäßigen Ausgaben gering zu halten. Hier wird häufig zuerst am Versicherungsschutz gespart. Doch das ist zu kurz gedacht. Und auch wenn die private Altersvorsorge und die Absicherung der Arbeitskraft sicher wichtigere Versicherungen sind, sollte der Rechtsschutz nicht unterschätzt werden.

Der besondere Rechtsschutztarif bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Künstler zu einem hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenden Sie sich gern an unsere Fachberater und lassen Sie sich zu dem Thema beraten. Die Rechtsschutz­versicherung für Künstler schützt Sie und Ihre Werke und erspart Ihnen im Leistungsfall finanzielle Herausforderungen.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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