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Wie hoch die Auszahlung der Riester-Rente ausfällt, wann und wie Sie dies im Alter ausgezahlt bekommen und was Sie unbedingt zur Besteuerung beachten müssen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtige in Kürze
Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente?
Grundsätzlich wird vertraglich vereinbart, dass die Riester-Rente ausgezahlt wird, wenn der Riester-Sparer den gesetzlichen Rentenbeginn eintritt. Mit welchem Alter die Riester-Rente konkret ausgezahlt wird, ist davon abhängig, wann genau der Vertrag abgeschlossen wurde. Durch das Anheben des Renteneintrittsalters durch den Gesetzgeber, kam es zu einer Neuregelung in der Riester-Rente:
- Vor 2012 abgeschlossene Verträge: Früheste Auszahlung mit 60 Jahren
- Nach 2012 abgeschlossene Verträge: Früheste Auszahlung mit 62 Jahren
Expertentipp
„Bei der Riester-Rente ist es möglich, noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter zu wechseln. Beispielsweise um einen günstigeren Vertrag abzuschließen. Allerdings gibt es nicht viele Anbieter, die Sparer bei Renteneintritt noch aufnehmen.“
Riester-Rente: So setzt sich die Höhe der Auszahlung zusammen
Wie hoch Ihre Riester-Rente zum Rentenbeginn ausfällt, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Die Laufzeit der Riester-Rente, also die aktive Sparphase, ist der ausschlaggebendste Faktor für die spätere Rentenhöhe. Denn: Je länger Sie die Riester-Rente geführt haben, desto mehr Kapital steckt auch im Riester-Konto.
Folgende Faktoren entscheiden also über die Höhe der Auszahlung:
- Die Laufzeit des Vertrages
- Die geleisteten, eingezahlten Beträge
- Der Anlageerfolg des Anbieters vom Riester-Vertrag
- Das genutzte Riester-Produkt
- Die Summe, die sich aus den Zulagen ergibt
Anhand dieser einzelnen Faktoren können Sie sich individuell einen Überblick verschaffen. Des Weiteren können Sie sich auch bei Ihrem Riester-Anbieter nach aktuellen Informationen erkundigen. Ohnehin sollten Sie sich vom Anbieter frühzeitig vor Rentenbeginn Ihre voraussichtliche Auszahlung berechnen lassen. Eine allgemeine Faustregel oder generelle Summe, wie viel ausgezahlt wird, lässt sich pauschal nicht festmachen.
Wie viel Riester-Rente wird derzeit ausgezahlt?
Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich den Rentenversicherungsbericht, in dem aktuelle Angaben sowie Prognosen über die Höhe der gesetzlichen Rente und auch der Riester-Rente gemacht werden. Demnach erhielten Riester-Rentner, die im Jahr 2020 in Rente gingen, eine Auszahlung in Höhe von durchschnittlich 113 Euro im Monat. Dies geht aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht 2019 hervor. In 2030 soll die Summe jedoch bereits 267 Euro pro Monat betragen (Quelle).
Warum aktuelle Rentner eine geringe Riester-Rente ausgezahlt bekommen
Zum aktuellen Zeitpunkt erhalten Versicherte, die sich bereits in der Auszahlungsphase befinden, einen verhältnismäßig geringen Betrag. Das liegt daran, dass die Riester-Rente erst im Jahr 2002 eingeführt wurde. Folglich sind wir noch weit von Einzahlungsphasen, die sich über drei, vier oder mehr Jahrzehnte spannen, entfernt.
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Grundzulage in der Vergangenheit noch geringer ausfiel als heute der Fall ist. Auch die Kinderzulage für vor 2008 geborenen Nachwuchs beträgt lediglich 185 Euro. Nach 2008 geborene Kinder erhalten hingegen eine höhere Auszahlung. Bedenkt man all diese Faktoren:
- ein aktueller Einzahlzeitraum von lediglich knapp 20 Jahren
- die frühere, geringere Grundzulage
- die für ältere Kinder reduzierte Kinderzulage
… ergibt sich für eine Altersvorsorge eine aktuell nur überschaubare Rente. In den künftigen Jahrzehnten werden Riester-Beiträge einen weitaus höheren Teil ausmachen, da über mehr Jahre und gar Jahrzehnte eingezahlt wird und außerdem höhere Zulagen bezogen werden.
Nähere Informationen, wie die Riester-Förderung genau funktioniert, lesen Sie hier:
Unterscheidung prognostizierte und garantierte Rentenzahlung
Neben der Frage nach der Höhe, ist auch das „Wie“ entscheidend. Unterschieden wird zwischen der sogenannten prognostizierten und der garantierten Auszahlung. Die Ausnahme ist die Wohn-Riester, wo diese Unterscheidung nicht existiert. Alle anderen Riester-Produkte haben eine garantierte Auszahlung.
Prognostizierte Auszahlung
Die prognostizierte Rentenzahlung ist das, was der Anbieter anhand objektiver Faktoren vorhersagt. Es handelt sich dabei ganz konkret um eine Vorhersage, die so eintreten kann, aber keinesfalls muss. Dennoch ist die prognostizierte Auszahlung auch ein Zusammenschluss aus der Performance des Anbieters sowie seiner Gebühren. Letztere wirken natürlich renditemindernd. Die prognostizierte ist im Gegensatz zur garantierten Rentenauszahlung nicht sicher, sondern nur wahrscheinlich.
Garantierte Auszahlung
Die garantierte Rentenzahlung setzt sich i. d. R. aus folgenden Teilen zusammen:
- Die Summe aller Einzahlungen
- Die Summe aller Zulagen
- Die Verzinsung über den Garantiezins
Die Summe dieser Teile ist Ihnen später als Rentenzahlung sicher.
Garantiezins: häufig ein Grund für Verwirrung
Anders als häufig angenommen, ist der Garantiezins nicht der Zins, den der Anbieter zwangsläufig zahlen muss. Tatsächlich kann er auch eine niedrigere Verzinsung ansetzen. Der „Garantiezins“ wird vom Gesetzgeber bestimmt und gibt die maximale Höhe des Zinssatzes an, den der Anbieter seinen Kunden garantieren darf.
Dadurch ergeben sich konkrete Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern der Riester-Rente. Für den Riester-Versicherten ist es freilich förderlich, wenn der Anbieter einen Zinssatz gewährleistet, der sich möglichst nah am Garantiezins bewegt. Das sind für gewöhnlich auch die Riester-Anbieter, die in unabhängigen Tests zur Riester-Rente gute Noten erhalten.
Der Garantiezins sinkt stetig
Ebenfalls ist mit Hinblick auf den Garantiezins zu berücksichtigen, dass sich dieser bereits seit Jahren im sinkenden Trend befindet. Das begründet sich mit den historisch niedrigen Leitzinsen der europäischen Zentralbank. Betrug der Garantiezins im Jahr 2003 beispielsweise noch 3,25 Prozentpunkte, wurde er für das abgeschlossene Jahr 2019 nur noch auf 0,9 Prozentpunkte festgelegt. Anbieter dürfen, was die garantierte Rentenzahlung betrifft, also diese 0,9 Prozentpunkte für 2019 nicht überschreiten.
Da sich der Leitzinssatz im Jahr 2002 bei der Einführung der Riester-Rente noch auf einem normalen Niveau bewegte, sind alte Verträge besonders lukrativ. Der Garantiezins wird nämlich beim Vertragsabschluss festgesetzt und gilt für die gesamte Laufzeit. Dafür ist notwendig, dass die Verträge die damals übliche Klausel zum Garantiezins enthalten.
Möglichkeiten der Auszahlung einer Riester-Rente
Der Grundgedanke bei der Riester-Rente ist, dass die gesetzliche Rentenzahlung im Alter aufgestockt wird. Sie ist also als eine parallele, zusätzliche Rentenzahlung gedacht. Neben der klassischen monatlichen Rentenzahlung gibt es jedoch auch weitere Möglichkeiten der Auszahlung der Riester-Rente. Welche Varianten Sie konkret nutzen können, hängt von Ihrem Riester-Anbieter und dem Riester-Produkt ab.
Monatliche Rentenzahlung
Bei dieser Art der Rentenzahlung wird das Riester-Ersparte bis zum Lebensende monatlich ausgezahlt, immer anteilsmäßig und so, wie auch klassische Rentenbezüge erhalten werden. Diese Variante wird am häufigsten genutzt.
Einmalzahlung (nur bei Kleinstbetragsrente)
Die Einmalzahlung auf einen Schlag ist ein eher selten genutztes Modell. Erlaubt ist sie lediglich dann, wenn sich in der Riester-Rente nur sehr kleine Beträge befinden. Die Grenze dafür wird fließend angepasst. Für das Jahr 2020 betrug sie höchstens 31,85 Euro monatlich. Das bedeutet: Reicht das Riester-Ersparte nur aus, um 31,85 Euro oder noch weniger monatlich auszuzahlen, darf die komplette Riester-Summe auf einen Schlag ausgezahlt werden.
Einmalzahlung + monatliche Rente
Bei der Einmalzahlung mit Rente werden bis zu 30 Prozent des Riester-Ersparten sofort mit Renteneintritt ausgezahlt, die verbleibende Summe wird dann als klassische, monatliche Rente aufgeteilt und ausgezahlt.
Ausnahme: Wohn-Riester
Eine Ausnahme ist die Wohn-Riester-Rente. Da das Kapital bei diesem Modell in Wohneigentum mit Eigennutzung fließt, ist es gewissermaßen bereits ausgezahlt bzw. verarbeitet. Später kann der Wohn-Riester genutzt werden, um die Immobilie zu modernisieren, zum Beispiel in einen altersgerechten Umbau oder für einen Umzug in ein Seniorenheim.
Wie muss die Auszahlung besteuert werden?
Im Gegensatz zur Ansparphase, in der Sparer unter Umständen Steuervorteile genießen, erfolgt bei einer voll geförderten Riester-Rente während der Auszahlung eine umfassende Besteuerung. Die Rentenzahlung wird dann über die sog. „nachgelagerte Besteuerung“ versteuert. Es greift der persönliche Steuersatz, der von der Höhe des Einkommens im Rentenalter abhängig ist. Dieser ist im Rentenalter in der Regel geringer als im Erwerbsleben.
Volle Besteuerung der Riester-Rente
Gibt es einen ungeförderten Anteil, zum Beispiel durch eine mehr als dreijährige Auszeit vom Beruf (beispielsweise nach der Geburt eines Kindes, eine vorübergehende Selbständigkeit oder auch einem längeren Auslandsaufenthalt), wird dieser Anteil geringer versteuert. Andernfalls erfolgt eine volle Besteuerung, also auf die gesamte Rente. Die Steuerlast wäre insbesondere bei einer Einmalzahlung mit späterer reduzierter Rente daher im Jahr der Einmalzahlung sehr hoch.
Alle weiteren Informationen und Hinweise zu Besonderheiten in der Steuer und wo Sie die Auszahlung der Riester-Rente in der Steuererklärung angeben, lesen Sie hier:
Sozialabgaben & Krankenversicherung
Die allermeisten Riester-Rentner müssen keine Sozialabgaben auf die Auszahlung der Riester-Rente leisten. Dies gilt für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder privat krankenversichert sind.
Wer seine Riester-Rente in Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge genutzt hat und/oder freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss jedoch rund 17 Prozent der Auszahlungssumme für Kranken- und Pflegeversicherung aufwenden.
Auszahlung nach Art der Riester-Rente
Unterschiede sind weiterhin zwischen den einzelnen Riester-Modellen und -Verträgen zu erwarten. Je nachdem, welche Riester-Art Sie gewählt haben, müssen Sie einige weitere Dinge bei der Auszahlung beachten.
Klassische Riester-Rente
Bei der klassischen Riester-Rentenversicherung wird das Ersparte zu Rentenbeginn in monatlichen Raten ausgezahlt. Der Versicherte hat einen lebenslangen Anspruch auf diese Zahlungen, unabhängig davon wie alt er wird.
Riester-Banksparplan
Das Riester-Modell des Riester-Banksparplans hat den Vorteil, dass Anleger bereits bei Vertragsabschluss wissen, was sie ausgezahlt bekommen werden. Es erfolgt eine feste Verzinsung. Zudem haben Anleger eine Garantie, dass die Beiträge bei der Auszahlung höher als die Summe aus Einzahlungen und Zulagen sein werden. Heutzutage wird der Banksparplan aber nur noch selten angeboten.
Riester-Fondssparplan
Einzahlungen und Zulagen werden beim Riester-Fondssparplan in Aktien und Fonds investiert. Hier erfolgt eine Beitragserhaltungsgarantie, die dem Riester-Versicherten mindestens die eingezahlten Beträge garantiert. Es kann zwischen Einmalzahlung und Rente sowie nur monatliche Rente gewählt werden.
Wohn-Riester
Das Ersparte kann beim Wohn-Riester genutzt werden, eine Immobilie zur Eigennutzung zu erwerben oder einen altersgerechten Umbau voranzubringen, Darlehen abzuzahlen bzw. einen Umzug in ein Pflege- oder Altersheim zu finanzieren. Die „Auszahlung“ im eigentlichen Sinne findet also nicht statt.
Spezielle Umstände der Auszahlung
Nicht immer verläuft die Auszahlung der Riester-Rente reibungslos. Die Riester-Rente steht oft unter der Kritik, dass es ein kompliziertes und schwer durchschaubares Produkt sei. Dazu gehören sicherlich auch Fragen, was beispielsweise im Todesfall passiert, wie sich die Rentenauszahlung mit der Grundsicherung verträgt oder ob man ohne weiteres ins Ausland umziehen kann. Im Folgenden finden Sie einige häufige spezielle Umstände, die es zu beachten gilt.
Wie wird die Riester-Rente in der Grundsicherung behandelt?
Während der Einzahlung ist die Riester-Rente pfändungssicher und wird nicht auf staatliche Transfers, wie beispielsweise ALG II/Hartz IV angerechnet. Mit dem Eintritt in die Auszahlung ändert sich das aber. Beachten Sie dazu die folgenden Punkte:
- Bei einer geringen Rente und wenig Vermögen kann Grundsicherung beantragt werden.
- Die Riester-Rente zählt in die Grundsicherung ein und kann folglich mindernd auf die Zahlungen aus der Grundsicherung oder überhaupt die Berechtigung zum Erhalt der Grundsicherung wirken.
- 2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt, welches einen Grundfreibetrag von 100 Euro gewährt.
- Bei einer Riester-Rente von mehr als 100 Euro bleiben 30% anrechnungsfrei.
- Bewegt sich die Riester-Rente nach Abzug vom Freibetrag und den 30% noch über 202 Euro, wird sie bis zum Jahr 2018 voll mit der Grundsicherung verrechnet.
Was, wenn ich während der Auszahlphase im Ausland leben möchte?
Im EU-Ausland müssen keine Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt und die Riester-Rente kann problemlos bezogen werden. Außerhalb der Europäischen Union werden Förderung und Zulagen zurückgefordert.
Ausführliche Informationen, wann die Riester-Förderung behalten werden kann und wie es mit der Rentenzahlung im Ausland aussieht, lesen Sie hier:
Was, wenn ich während der Auszahlphase versterbe?
Für diesen Fall sollte ein Hinterbliebenenschutz in den Vertrag integriert werden. In Form einer „Rentengarantiezeit“ bedeutet das, dass die Erben der Riester-Rente die weiteren Zahlungen erhalten, wenn der Versicherte vor Ablauf der Garantiezeit verstirbt. Bei einer Hinterbliebenenrente werden die Überschüsse an Erben ausgezahlt, das ist aber nicht auf Bankspar- oder Fondssparpläne anwendbar.
Wie erfolgt die Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung?
Wird die Riester-Rente vor der Auszahlphase, also frühzeitig aufgelöst und gekündigt, müssen staatliche Zulagen und Förderungen zurückgezahlt werden. Die ausgezahlte Summe reduziert sich also erheblich. Beides zieht der Anbieter automatisch ab und zahlt den verbleibenden Rest dann aus. Daher ist es nicht empfehlenswert, den Riester-Vertrag zu kündigen.
Weitere Informationen zur Kündigung und welche Alternativen empfehlenswerter sind, erfahren Sie hier:
Fazit
Riester-Sparer sollten sich unbedingt bereits ein bis zwei Jahre vor Rentenbeginn mit dem Thema der Auszahlung der Riester-Rente befassen. Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter die voraussichtliche Höhe der Rente berechnen. Ob Sie die Wahl zwischen Teilauszahlung und monatlicher Rente haben, kommt auf den konkreten Riester-Vertrag an. Verfügen Sie lediglich über eine Kleinstbetragsrente, können Sie sich das Ersparte als Gesamtauszahlung auszahlen lassen. Beachten Sie jedoch in jedem Fall, dass die Auszahlung der Riester-Rente voll versteuert wird.
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