Riester-Rente für Azubis

Berufseinsteigerbonus und Reform 2027: Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei

Das erwartet Sie hier

Was Azubis mit Riester-Vertrag ab 2027 wissen müssen: Berufseinsteigerbonus, kleiner Eigenbeitrag und der richtige Zeitpunkt für die neue Förderung.

Inhalt dieser Seite
  1. Lohnt sich die Riester-Rente für Azubis noch?
  2. Was gilt für Azubis und Studierende bei der Förderung?
  3. Sollten Azubis ihren Vertrag behalten oder wechseln?
  4. Was raten wir Azubis?
  5. Häufige Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Oliver Karp
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Azubis mit kleinem Eigenbeitrag ist die alte Förderung meist besser, die neue lohnt sich oft erst nach der Ausbildung, wenn Gehalt und Beitrag steigen.
  • Den Berufseinsteigerbonus von 200 € gibt es einmalig, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind, im alten wie im neuen Recht.
  • Ihr Vertrag läuft ohne Ihr Zutun mit der alten Förderung weiter. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026.
  • Studierende sind nur gefördert, wenn sie renten­versicherungspflichtig arbeiten oder über den Ehepartner mittelbar begünstigt sind.
Oliver Karp

Das neue Riester-Recht belohnt hohe Beiträge, und genau die haben Azubis noch nicht…

… denn auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es dort nur die Hälfte als Zulage. Im alten Recht reicht dagegen der kleine Mindesteigenbeitrag für die vollen 175 Euro. Beispielsweise bekommt ein Azubi im Jahr mit Berufseinsteigerbonus für 60 Euro Eigenbeitrag 375 Euro Zulagen, im neuen Recht für mindestens 120 Euro nur 260 Euro. Nach der Ausbildung dreht sich das Bild, mit 30.000 Euro Gehalt bringt das neue Recht fast doppelt so viel Zulage. Den Wechsel können Sie dann noch erklären, eröffnen Sie bis dahin nur kein Altersvorsorgedepot nebenher. Wir zeigen, was für Azubis und Studierende gilt, wie viel Sie einzahlen und wann der richtige Zeitpunkt für den Vergleich ist.

Lohnt sich die Riester-Rente für Azubis noch?

Ja, ein bestehender Riester-Vertrag lohnt sich für Azubis weiter, während der Ausbildung meist mit der alten Förderung. Mit kleinem Eigenbeitrag bringt sie mehr Zulage als das neue Recht ab 2027. Den Wechsel können Sie auch später erklären, wenn nach der Ausbildung Ihr Gehalt und damit Ihr Beitrag steigt.

Reform 2027: Was das für Ihren Vertrag als Azubi bedeutet

Ihr Riester-Vertrag läuft mit 175 Euro Grundzulage weiter, bis die Auszahlung beginnt, auch wenn die Ausbildung endet. Ab dem 01.01.2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Neue Riester-Verträge dürfen nur bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden.

Ihr Förderstatus auf einen Blick

FrageRiester-Vertrag bis 31.12.2026Neues Recht ab 2027
Gefördert?Azubis unmittelbar, Studierende nur mit Pflicht­versicherung oder mittelbarUnverändert
Mindesteigenbeitrag4 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, minus Zulagen, mindestens 60 €120 € im Jahr
Grundzulage175 €50 % der ersten 360 € plus 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 €
BerufseinsteigerbonusEinmalig 200 €, unter 25 zu Beginn des BeitragsjahresEinmalig 200 €, gleiche Altersgrenze
Kinderzulage185 € (Geburt bis 2007) oder 300 € (Geburt ab 2008)Bis 300 € je Kind

Weil immer das Vorjahr zählt, zahlen Sie im ersten Ausbildungsjahr ohne Einkommen im Vorjahr nur den Sockelbetrag von 60 Euro. Das neue Recht gilt für Ihren Vertrag nur, wenn Sie es gegenüber dem Anbieter wählen oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Die Regeln stehen in § 10a und § 84 EStG.

Was gilt für Azubis und Studierende bei der Riester-Förderung?

Azubis sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Studierende haben keinen eigenen Förderanspruch, sie sind nur über einen ­versicherungspflichtigen Job oder über ihren Ehepartner gefördert.

Der Berufseinsteigerbonus

Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro kommt einmalig zur Grundzulage dazu, und zwar für das erste Beitragsjahr, für das Sie eine Zulage beantragen. Entscheidend ist, dass Sie zu Beginn dieses Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt sind. Auf das Datum des Vertragsabschlusses kommt es nicht an. Mittelbar Begünstigte bekommen den Bonus nicht.

Den Bonus beantragt Ihr Anbieter zusammen mit der Zulage. Die Frist für den Zulagenantrag läuft bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr, für 2026 also bis zum 31.12.2028. Im neuen Recht gibt es den Bonus mit derselben Altersgrenze. Ob ihn nach einem Wechsel noch einmal bekommt, wer ihn im alten Recht schon erhalten hat, ist nicht geklärt.


Wie viel Azubis einzahlen müssen

Ihr Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Bei 10.000 Euro Ausbildungsvergütung im Vorjahr sind das 400 Euro minus 175 Euro Grundzulage, also 225 Euro. Im Jahr mit Berufseinsteigerbonus bleiben rechnerisch nur 25 Euro übrig, dann gilt der Sockelbetrag von 60 Euro.

Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag, kürzt die Zulagenstelle die Zulage im selben Verhältnis. Mit 60 Euro statt 225 Euro gibt es nur rund 47 Euro Grundzulage statt 175 Euro. Die 60 Euro reichen für die volle Grundzulage nur, wenn Ihr Vorjahreseinkommen ohne Kinder höchstens 5.875 Euro betrug. Mehr unter Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.


Nach der Ausbildung: Beitrag anpassen

Mit dem ersten vollen Gehalt steigt Ihr Mindesteigenbeitrag, aber erst ein Jahr später, weil das Vorjahr zählt. Haben Sie einen Dauerzulagenantrag gestellt, müssen Sie das höhere Gehalt nicht melden. Ihren Beitrag heben Sie aber selbst an, sonst wird die Zulage gekürzt. Melden müssen Sie dagegen Kinder, eine Heirat und einen Wechsel ins Beamtenverhältnis. Mehr unter Dauerzulagenantrag.

Nach der Ausbildung gelten für Sie die Regeln unserer Seite für Angestellte. Mit steigendem Gehalt wird außerdem der Steuervorteil wichtiger, den das Finanzamt in der Günstigerprüfung automatisch berechnet. Wie stark er bei hohem Einkommen wirkt, zeigt unsere Seite für Gutverdiener.


Studierende

Für Studierende gibt es keinen eigenen Fördertatbestand. Gefördert sind Sie nur, wenn Sie renten­versicherungspflichtig arbeiten, etwa in einem Minijob ohne Befreiung von der Renten­versicherungspflicht oder als Werkstudent. Sind Sie verheiratet und ist Ihr Partner förderberechtigt, können Sie über ihn mittelbar gefördert werden, mit eigenem Vertrag und mindestens 60 Euro im Jahr.

Wer BAföG bezieht, fragt sich, ob das Riester-Guthaben als Vermögen zählt. Studierende unter 30 haben ohnehin einen Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro, ab 30 sind es 45.000 Euro. Was darüber hinaus für Riester gilt und wie das Einkommen der Eltern berechnet wird, erklärt unsere Seite zur Riester-Rente und BAföG.

Sollten Azubis ihren Riester-Vertrag behalten oder wechseln?

Während der Ausbildung sollten die meisten Azubis ihren Vertrag in der alten Förderung behalten und nach der Ausbildung neu rechnen. Im neuen Recht gibt es auf die ersten 360 Euro nur die Hälfte als Zulage, im alten reicht der kleine Mindesteigenbeitrag für die vollen 175 Euro.

Rechenbeispiel: ein Azubi vor und nach der Ausbildung

Angenommen ist ein Azubi ohne Kinder, 20 Jahre alt, mit 10.000 Euro Ausbildungsvergütung im Vorjahr und nach der Ausbildung 30.000 Euro Gehalt. Die erste Zeile zeigt das Jahr, für das er zum ersten Mal eine Zulage beantragt, dann kommt der Berufseinsteigerbonus dazu. Ein möglicher Steuervorteil ist nicht eingerechnet.

JahrEigenbeitragZulagen altZulagen neu
Erstes Förderjahr mit Bonus60 € alt, 120 € neu375 €260 €
Folgejahr in der Ausbildung225 €175 €112,50 €
Folgejahr mit höherem Beitrag360 €175 €180 €
Nach der Ausbildung, 30.000 €1.025 €175 €Rund 346 €

In der Ausbildung liegt das alte Recht vorn oder gleichauf: Im Bonusjahr gibt es für 60 Euro Eigenbeitrag 375 Euro Zulagen, im neuen Recht für mindestens 120 Euro nur 260 Euro. Erst ab 350 Euro Eigenbeitrag zieht das neue Recht gleich. Nach der Ausbildung bringt es fast doppelt so viel Zulage. Gerechnet ist nach § 84 und § 86 EStG in alter und neuer Fassung.

Grundzulage im Jahr nach Eigenbeitrag, alte Förderung und neue Förderung ab 2027, ohne Berufseinsteigerbonus
  • Alt, voller Mindesteigenbeitrag175 €
  • Neu, 225 Euro Eigenbeitrag112,5 €
  • Neu, 350 Euro Eigenbeitrag175 €
  • Neu, 360 Euro Eigenbeitrag180 €
  • Neu, 1.025 Euro Eigenbeitrag346 €
  • Neu, 1.800 Euro Eigenbeitrag540 €

Quelle: Beispielrechnung nach § 84 und § 86 EStG in alter und neuer Fassung, Stand 2026

Wichtig für den Zeitpunkt: Der Wechsel wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem Ihre Erklärung beim Anbieter vorliegt. Sie können also in der Ausbildung bei der alten Förderung bleiben und später wechseln, wenn Ihr Beitrag steigt. Eröffnen Sie bis dahin kein Altersvorsorgedepot, denn ein neuer geförderter Vertrag stellt alle alten Verträge automatisch auf das neue Recht um.


Ihre Möglichkeiten ab 2027

OptionWas passiertFörderungPasst meist für
Weiter besparenVertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026BleibtGeringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge
In die neue Förderung wechselnErklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbarNeue Zulagen ab 2027Gutverdiener ohne Kinderzulage
Ins Altersvorsorgedepot übertragenKapital wandert, Garantien bleiben zurückBleibt erhaltenJüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit
Beitragsfrei stellenKeine Beiträge mehr, Vertrag ruhtBleibt, keine neueWer gerade nicht zahlen kann
KündigenRückkaufswert, Förderung wird zurückgezahltGeht verlorenFast niemand, Kleinstverträge in Notlage

Für Azubis ist Weiter besparen in der alten Förderung während der Ausbildung meist die beste Option, solange Sie den vollen Mindesteigenbeitrag zahlen. Der Wechsel in die neue Förderung wird interessant, sobald Sie nach der Ausbildung deutlich mehr als 350 Euro im Jahr einzahlen. Die Erklärung gilt dann für alle Ihre Riester-Verträge und lässt sich nicht widerrufen.

Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot kann sich bei einem teuren Vertrag mit langer Laufzeit lohnen, Ihr alter Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro verlangen. Bei kleinem Guthaben wiegt das schwer. Wer gerade nicht zahlen kann, stellt den Vertrag beitragsfrei, eine Kündigung kostet alle Zulagen. Den Ablauf erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.

Achtung bei Neuabschlüssen: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, auch ein Altersvorsorgedepot, stellt damit automatisch alle bisherigen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge, ab dem dritten gibt es keine Zulage mehr.

Was raten wir Azubis?

Wir raten Azubis, ihren Riester-Vertrag während der Ausbildung in der alten Förderung zu behalten und den vollen Mindesteigenbeitrag zu zahlen. Nach der Ausbildung lohnt sich ein neuer Vergleich, weil das neue Recht bei höherem Beitrag deutlich mehr Zulage bringt.

Prüfen Sie zwei Dinge sofort: Ist der Berufseinsteigerbonus schon beantragt, und passt Ihr Beitrag zum Mindesteigenbeitrag aus dem Vorjahr? Ein zu niedriger Beitrag kostet Zulage, ohne dass Sie einen Hinweis bekommen. Ein Altersvorsorgedepot sollten Sie nicht nebenher eröffnen, solange Sie von der alten Förderung profitieren.

Die Auszahlung beginnt bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62. Bis dahin ist das geförderte Guthaben auch geschützt: Beim Grundsicherungsgeld bleibt es unberücksichtigt. Wer gerade nicht zahlen kann, stellt den Vertrag beitragsfrei, die Förderung bleibt im Vertrag. Alle Zulagen im Überblick zeigt unsere Seite zur Riester-Förderung.

Experten-Tipp:
Erst behalten, später rechnen

„Für Azubis ist die alte Förderung mit kleinem Beitrag kaum zu schlagen, besonders im Jahr mit Berufseinsteigerbonus. Interessant wird die neue Förderung erst, wenn nach der Ausbildung das Gehalt und damit der Beitrag steigt. Den Wechsel können Sie dann noch erklären. Wichtig ist nur, bis dahin kein Altersvorsorgedepot nebenher zu eröffnen, denn das stellt alle alten Verträge auf einen Schlag um.“

Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag als Azubi prüfen

Wir prüfen kostenfrei, ob Bonus und volle Zulage ankommen und ab wann sich die neue Förderung für Sie lohnt.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Prüfung von Berufseinsteigerbonus und Mindesteigenbeitrag
  • Vergleich alte und neue Förderung vor und nach der Ausbildung
Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Azubis und Studierende

Können Azubis riestern?

Ja. Azubis sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Sie bekommen die Grundzulage, mit Kind die Kinderzulage und einmalig den Berufseinsteigerbonus. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026, ab 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an ihre Stelle.

Wer bekommt den Berufseinsteigerbonus?

Unmittelbar Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt sind. Es gibt ihn einmalig für das erste Beitragsjahr, für das eine Zulage beantragt wird, egal wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Mittelbar Begünstigte bekommen ihn nicht (§ 84 EStG).

Wie viel muss ich als Azubi in die Riester-Rente einzahlen?

Vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr, abzüglich Ihrer Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr. Bei 10.000 Euro Ausbildungsvergütung im Vorjahr sind das 225 Euro. Im ersten Ausbildungsjahr ohne Vorjahreseinkommen reichen 60 Euro.

Reichen 60 Euro im Jahr für die volle Zulage?

Nur, wenn Ihr Mindesteigenbeitrag nicht höher liegt, ohne Kinder also bei einem Vorjahreseinkommen bis 5.875 Euro. Liegt er höher, kürzt die Zulagenstelle die Zulage anteilig. Bei 10.000 Euro Vorjahreseinkommen gibt es für 60 Euro nur rund 47 Euro statt 175 Euro.

Muss ich nach der Ausbildung mein höheres Gehalt melden?

Nein, mit Dauerzulagenantrag müssen Sie geänderte beitragspflichtige Einnahmen nicht melden. Ihren Beitrag sollten Sie aber im Folgejahr selbst erhöhen, sonst wird die Zulage gekürzt. Kinder, Heirat und einen Wechsel ins Beamtenverhältnis teilen Sie dem Anbieter weiter mit.

Können Studierende riestern?

Nur mit Förderung, wenn sie renten­versicherungspflichtig arbeiten, etwa im Minijob ohne Befreiung oder als Werkstudent, oder wenn sie über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar begünstigt sind. Einen eigenen Fördertatbestand für Studierende gibt es weder im alten noch im neuen Recht.

Wird mein Riester-Vertrag beim BAföG angerechnet?

Studierende unter 30 haben beim BAföG einen Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro, ab 30 sind es 45.000 Euro. Ein kleines Riester-Guthaben fällt deshalb meist schon darunter.

Soll ich als Azubi 2027 in die neue Förderung wechseln?

Meist noch nicht. Mit dem kleinen Beitrag während der Ausbildung bringt die alte Förderung gleich viel oder mehr. Erst ab 350 Euro Eigenbeitrag im Jahr zieht das neue Recht gleich. Den Wechsel können Sie später erklären, er wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem er beim Anbieter vorliegt.

Bekomme ich den Berufseinsteigerbonus im neuen Recht noch einmal?

Das ist nicht geklärt. Das neue Recht kennt den Bonus mit derselben Altersgrenze, ob ihn nach einem Wechsel noch einmal bekommt, wer ihn im alten Recht schon erhalten hat, steht nicht ausdrücklich im Gesetz. Rechnen Sie den Wechsel deshalb ohne zweiten Bonus.

Was passiert, wenn ich mir die Beiträge in der Ausbildung nicht leisten kann?

Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, das ist jederzeit bis zur Auszahlung möglich. Die bisherige Förderung bleibt im Vertrag, nur neue Zulagen gibt es nicht. Eine Kündigung kostet dagegen alle Zulagen.

Kann ich als Azubi 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Ja, bis zum 31.12.2026. Ab 2027 gibt es stattdessen das Altersvorsorgedepot, ebenfalls mit Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige. Welcher Weg mehr bringt, hängt von Ihrem Beitrag ab, lassen Sie das vor einem Abschluss durchrechnen.

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Lena Mierbach
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