Riester-Rente beitragsfrei stellen: Was passiert und wie geht es?

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Das erwartet Sie hier

Wie Sie Ihre Riester-Rente beitragsfrei stellen, was das für Ihre Zulagen bedeutet und welche Alternativen Sie haben. Inklusive Musterschreiben.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. So geht es
  3. Was es kostet
  4. Ihre Möglichkeiten
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können Ihre Riester-Rente jederzeit bis zum Beginn der Auszahlung beitragsfrei stellen und später wieder einzahlen. Ein formloses Schreiben an den Anbieter genügt.
  • Alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben im Vertrag. Neue Zulagen gibt es nur für Jahre, in denen Sie selbst einzahlen.
  • Kostenlos ist die Pause nicht: Die Verwaltungskosten des Anbieters laufen weiter und zehren am Guthaben, je länger der Vertrag ruht.
  • Ab 2027 können Sie auch einen ruhenden Vertrag förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Bis dahin läuft er unverändert weiter.

Was passiert, wenn ich meine Riester-Rente beitragsfrei stelle?

Wenn Sie Ihre Riester-Rente beitragsfrei stellen, ruht der Vertrag: Sie zahlen nichts mehr ein, alles Angesparte samt Förderung bleibt im Vertrag angelegt. Anders als bei einer Kündigung müssen Sie keine Zulagen zurückzahlen, bekommen für die Zeit der Pause aber auch keine neuen.

Reform 2027: Was das für Ihren ruhenden Vertrag bedeutet

Ein beitragsfrei gestellter Riester-Vertrag bleibt auch nach 2026 ein Bestandsvertrag mit der bisherigen Förderung, Sie müssen wegen der Reform nichts tun. Ab dem 01.01.2027 können Sie das Guthaben aber förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder in die neue Förderung wechseln. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026.

PostenWas bleibtWas entfällt
GuthabenBeiträge, Zulagen und Erträge bleiben angelegtweiteres Wachstum durch neue Beiträge
Zulagenalle bisher gezahlten Grund- und Kinderzulagenneue Zulagen für Jahre ohne eigenen Beitrag
Steuervorteildie bereits festgestellte Steuerermäßigungder Sonderausgabenabzug für Jahre ohne Beitrag
Kostendie Verwaltungskosten laufen weiterRückforderung und Kündigungskosten fallen nicht an
Rentelebenslange Rente aus dem Guthaben im Alterein Teil der Rente, die neue Beiträge gebracht hätten

Rechtsgrundlage ist § 1 AltZertG: Jeder zertifizierte Riester-Vertrag muss Ihnen erlauben, ihn bis zum Beginn der Auszahlung ruhen zu lassen. Die Zentrale Zulagenstelle beschreibt die Folgen auf ihrer Seite Vertrag ruhen lassen. Eine schädliche Verwendung ist das Ruhenlassen nicht, die Förderung bleibt Ihnen also erhalten.


Warum gibt es überhaupt die Beitragsfreistellung?

In Riester-Verträge zahlen Sie oft über Jahrzehnte ein. In dieser Zeit kann sich Ihre finanzielle Lage stark ändern: Ausbildung mit geringem Gehalt, Arbeitslosigkeit oder hohe Ausgaben durch eine schwere Krankheit machen den Beitrag schwer bezahlbar. Der Gesetzgeber gibt Ihnen deshalb das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen, ohne die Förderung zu verlieren.

Die Beitragsfreistellung ist als vorübergehende Zahlpause gedacht, Sie können sie aber auch dauerhaft bis zum Rentenbeginn nutzen. Wie lange Sie pausieren, entscheiden Sie selbst. Je länger der Vertrag ruht, desto mehr Zulagen entgehen Ihnen und desto stärker wirken die laufenden Kosten. Prüfen Sie die Pause deshalb regelmäßig.


Beitragsfreistellung: Entlastung bei Arbeitslosigkeit

Werden Sie arbeitslos, kann der Riester-Beitrag zur Last werden. Denn der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit also noch nach Ihrem alten Gehalt. Eine Beitragsfreistellung entlastet Sie dann sofort. Sie verzichten zwar auf die Zulagen dieses Jahres, zahlen aber keine Beiträge mehr, die zum früheren Einkommen passen.

Umgekehrt gilt im ersten Jahr nach der Rückkehr in den Beruf das niedrige Vorjahreseinkommen. Für die volle Zulage reicht dann ein kleiner Beitrag, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Heben Sie die Beitragsfreistellung deshalb rechtzeitig auf. Wie sich der Beitrag berechnet, zeigt unsere Seite zur Riester-Rente für Arbeitslose.

Erst rechnen, dann pausieren

Wir rechnen kostenfrei durch, was Sie eine Beitragsfreistellung kostet und ob ein kleinerer Beitrag oder eine Übertragung für Sie besser ist.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Rechnung mit Ihren eigenen Vertragswerten
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Weiterzahlen
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Experte für Altersvorsorge

Wie stelle ich meine Riester-Rente beitragsfrei?

Sie stellen Ihre Riester-Rente mit einem formlosen Schreiben an Ihren Anbieter beitragsfrei. Ein besonderes Formular brauchen Sie nicht, unser Musterschreiben unten enthält alle nötigen Angaben.

1. Vertrag prüfen

Schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen, ab wann die Beitragsfreistellung wirkt und welche Kosten während der Pause anfallen.

2. Schreiben aufsetzen

Nutzen Sie unser Musterschreiben und ergänzen Sie Vertragsnummer und das Datum, ab dem der Vertrag ruhen soll.

3. Rechtzeitig verschicken

Schicken Sie das Schreiben vor der nächsten Fälligkeit ab und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

4. Zulagenantrag klären

Prüfen Sie, ob Sie einen Dauerzulageantrag erteilt haben, und melden Sie Ihrem Anbieter Änderungen bei Kindern oder Familienstand.


Riester-Rente beitragsfrei stellen: So geht’s

Sie können Ihre Riester-Rente grundsätzlich jederzeit beitragsfrei stellen, eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Zu welchem Termin die Freistellung wirkt, regelt Ihr Vertrag. Es genügt ein formloses Schreiben an den Riester-Anbieter. Damit der Anbieter ohne Rückfragen arbeiten kann, sollte es die folgenden Angaben enthalten.

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum.
  • Die Riester-Vertragsnummer.
  • Den klaren Wunsch, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
  • Das Datum, ab dem der Vertrag ruhen soll.
  • Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung, zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen.

Stoppen Sie die Zahlung nicht einfach, indem Sie die Lastschrift zurückgeben oder den Dauerauftrag löschen. Ohne Ihre schriftliche Erklärung ist für den Anbieter nicht klar, dass der Vertrag ruhen soll, und offene Beiträge führen zu Mahnungen. Was in diesem Fall genau passiert, steht in Ihren Vertragsbedingungen.


Riester-Rente beitragsfrei stellen: Muster

Hier finden Sie ein Musterschreiben, das Sie kostenlos herunterladen und mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen können. Es passt für alle Riester-Anbieter, für Renten­versicherungen ebenso wie für Fondssparpläne und Banksparpläne. Wollen Sie den Beitrag nur senken, ersetzen Sie den Satz zur Beitragsfreistellung durch den neuen Monatsbeitrag und den Termin der Änderung.

Musterschreiben Beitragsfreistellung Riester-Rente (Download)


Kann ich die Beitragsfreistellung wieder rückgängig machen?

Ja. Die Beitragsfreistellung muss nicht endgültig sein. Sobald sich Ihre finanzielle Lage gebessert hat, können Sie den Vertrag wieder aufnehmen und wie gewohnt weiter einzahlen. Eine kurze schriftliche Mitteilung an den Anbieter reicht in der Regel aus. Ab dann erfüllen Sie wieder die Voraussetzung für Zulagen, sofern Sie förderberechtigt sind und den Mindesteigenbeitrag zahlen.

Vergessen Sie nicht, die Zulagen wieder zu beantragen. Haben Sie Ihrem Anbieter einen Dauerzulageantrag erteilt, beantragt er sie jedes Jahr für Sie, Änderungen bei Kindern oder Familienstand müssen Sie aber selbst melden. Beiträge für die Jahre der Pause können Sie nicht nachzahlen, die Zulagen dieser Jahre sind verloren.

Was kostet mich die Beitragsfreistellung?

Die Beitragsfreistellung kostet Sie die Zulagen und den Steuervorteil der Jahre, in denen Sie nichts einzahlen, und die Verwaltungskosten, die weiterlaufen. Rückzahlungen an den Staat und Kündigungskosten fallen dagegen nicht an.

Was passiert mit den Zulagen und Förderungen?

Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben in voller Höhe auf Ihrem Riester-Konto, auch wenn der Vertrag bis zum Rentenbeginn ruht. Zurückzahlen müssten Sie sie nur bei einer Kündigung. Das ist der große Vorteil der Beitragsfreistellung. Welche Zulagen es gibt, erklärt unsere Seite zur Riester-Förderung.

Künftige Zulagen bekommen Sie erst wieder, wenn Sie selbst einzahlen. Grundzulage von 175 Euro und Kinderzulage von 185 oder 300 Euro je Kind entfallen für jedes Jahr ohne Beitrag. Die volle Zulage gibt es nur mit dem Mindesteigenbeitrag: vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro.

Rechenbeispiel nach dem Muster der Zentralen Zulagenstelle: Eine Mutter mit 35.000 Euro Vorjahreseinkommen und einem Kind, geboren 2011, zahlt 925 Euro im Jahr ein und bekommt 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage. Nach acht Jahren kann sie nicht mehr zahlen.

PostenBeitragsfrei stellenKündigen
Eigenbeiträge aus acht Jahren7.400 Euro bleiben angelegt7.400 Euro werden ausgezahlt
Zulagen aus acht Jahren3.800 Euro bleiben angelegtminus 3.800 Euro Rückforderung
Guthaben ohne Ertrag und Kosten11.200 Eurohöchstens 7.400 Euro
Jedes Jahr der Pause475 Euro Zulage entgehen, 925 Euro Beitrag gespartentfällt, der Vertrag ist aufgelöst

Die Rechnung zeigt den Unterschied: Wer pausiert, behält 3.800 Euro Förderung im Vertrag, wer kündigt, verliert sie auf einen Schlag. Dafür kostet jedes Jahr der Pause 475 Euro Zulage. Nach drei Jahren Pause fehlen 1.425 Euro, und die Verwaltungskosten sind in der Rechnung noch nicht berücksichtigt.


Weitere Auswirkungen der Beitragsfreistellung

Die Verwaltungskosten des Anbieters laufen weiter, auch wenn Sie nichts einzahlen. Sie werden dann allein aus dem Guthaben bezahlt, ohne dass neue Beiträge oder Zulagen sie ausgleichen. Wie hoch sie sind, steht in Ihrem Vertrag; erlaubt sind nur die Kostenarten, die § 2a AltZertG nennt. Bei kleinen Guthaben und langen Pausen fällt das besonders ins Gewicht.

Für Jahre ohne Beitrag haben Sie keine Altersvorsorgebeiträge, die Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen können. Ihre spätere Rente fällt kleiner aus, weil weniger Kapital wächst. Garantien und Rechnungszins des Vertrags bleiben aber bestehen, sie gelten dann für das bisher angesparte Guthaben.

Sind Sie verheiratet und Ihr Partner ist über Sie mittelbar begünstigt, klären Sie vorher die Folgen für ihn. Laut Gesetz braucht er einen eigenen Vertrag und mindestens 60 Euro eigenen Beitrag im Jahr, und Sie müssen förderberechtigt sein. Lassen Sie sich von der Zentralen Zulagenstelle bestätigen, dass seine Zulage bei Ihrer Pause erhalten bleibt.

Das bereits geförderte Guthaben bleibt nach § 97 EStG geschützt, solange es im Vertrag liegt: Es ist nicht übertragbar und damit nicht pfändbar, soweit die Beiträge tatsächlich gefördert wurden. Beim Grundsicherungsgeld zählt es nicht als Vermögen. Diesen Schutz verlieren Sie erst, wenn Sie kündigen und sich das Geld auszahlen lassen.


Vor- und Nachteile einer Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung ist die schonendste Lösung, wenn Ihnen das Geld für die Beiträge fehlt. Sie hat aber ihren Preis, der mit jedem Jahr der Pause wächst. Die beiden Listen zeigen, was für und was gegen das Ruhenlassen spricht, damit Sie beides vor dem Schreiben an Ihren Anbieter abwägen können.


Die Vorteile

  • Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen Sie nicht zurückzahlen.
  • Das bisher Ersparte bleibt angelegt und kann bis zur Rente weiter Erträge bringen.
  • Die Pause hilft Ihnen über finanzielle Engpässe, ohne dass Sie die Altersvorsorge aufgeben.
  • Sie können jederzeit wieder einzahlen oder den Vertrag später übertragen.
  • Das geförderte Guthaben bleibt vor Pfändung und Anrechnung beim Grundsicherungsgeld geschützt.

Die Nachteile

  • Für jedes Jahr ohne Beitrag entfallen Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil.
  • Die Verwaltungskosten laufen weiter und zehren am Guthaben.
  • Ohne neue Einzahlungen fällt Ihre spätere Rente kleiner aus.
  • Beiträge für die Jahre der Pause können Sie nicht nachzahlen.

Gelegenheit zur Prüfung des Riester-Vertrags

Nutzen Sie die Beitragsfreistellung, um sich einen Überblick über die Kosten und die Bedingungen Ihres Vertrags zu verschaffen. Während der Pause sehen Sie in der Jahresmitteilung schnell, ob die laufenden Kosten Ihr Erspartes spürbar aufzehren, weil weder Beiträge noch Zulagen sie ausgleichen. Ist das der Fall, lohnt sich ein Blick auf die Alternativen im nächsten Kapitel.

Welche Möglichkeiten habe ich außer der Beitragsfreistellung?

Statt den Vertrag ruhen zu lassen, können Sie ihn mit kleinerem Beitrag weiter besparen, in die neue Förderung wechseln, ins Altersvorsorgedepot übertragen oder kündigen. Bis auf die Kündigung erhält jede dieser Möglichkeiten Ihre bisherige Förderung.

OptionWas passiertFörderungPasst meist für
Beitragsfrei stellenkeine Beiträge mehr, Vertrag ruhtbleibt, keine neuewer gerade nicht zahlen kann
Weiter besparenVertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026bleibtGeringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge
In die neue Förderung wechselnErklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbarneue Zulagen ab 2027Gutverdiener ohne Kinderzulage
Ins Altersvorsorgedepot übertragenKapital wandert, Garantien bleiben zurückbleibt erhaltenJüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit
KündigenRückkaufswert, Förderung wird zurückgezahltgeht verlorenfast niemand, Kleinstverträge in Notlage

Beitragsfrei stellen: der Standard, wenn das Geld fehlt

Fehlt Ihnen das Geld für die Beiträge, ist die Beitragsfreistellung fast immer die beste Lösung. Sie behalten alle Förderung, können jederzeit wieder einsteigen und halten sich die neuen Wege ab 2027 offen. Planen Sie die Pause aber nicht unbefristet, sondern prüfen Sie jedes Jahr, ob Sie wieder einzahlen können.

Experten-Tipp:
Eine Pause, kein Dauerzustand

„Die Beitragsfreistellung ist das richtige Werkzeug, wenn es finanziell eng wird, denn sie kostet Sie keinen Cent der bisherigen Förderung. Ein Vertrag, der aber jahrelang ruht, verliert Zulage um Zulage und zahlt trotzdem Verwaltungskosten. Prüfen Sie deshalb jedes Jahr, ob Sie wenigstens den Mindesteigenbeitrag wieder aufbringen können, oder lassen Sie durchrechnen, ob sich ab 2027 eine Übertragung lohnt.“

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Beiträge reduzieren

Statt den Vertrag ruhen zu lassen, können Sie Ihren Anbieter um einen niedrigeren Beitrag bitten. Für die volle Grundzulage und den Steuervorteil müssen Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen: vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, abzüglich Ihrer Zulagen, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Wie Sie ihn berechnen, zeigt unsere Seite zum Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.

Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden die Zulagen im gleichen Verhältnis gekürzt, fallen aber nicht ganz weg. Das Ersparte wächst trotzdem weiter, und alle bisher gezahlten Zulagen bleiben sicher. Weiter besparen ist auch nach 2026 möglich, mit der bisherigen Grundzulage von 175 Euro.


Riester-Anbieter wechseln

Sind Sie mit Ihrem Vertrag unzufrieden, etwa wegen hoher Kosten, können Sie das Guthaben auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen. Wichtig ist, dass Sie nicht kündigen und auszahlen lassen, sondern das Ersparte direkt in den neuen Vertrag übergeht. Dann bleiben alle Zulagen und Steuervorteile erhalten. Die Frist beträgt drei Monate zum Quartalsende, den Ablauf erklärt unsere Seite Riester-Rente wechseln.

Der alte Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen. Übertragen wird nur das gebildete Kapital, Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags bleiben zurück. Ab dem 01.01.2027 ist auch die Übertragung in ein Altersvorsorgedepot möglich. Der neue Anbieter darf dann auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten nehmen, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 Euro.


In die neue Förderung wechseln

Ab 2027 können Sie Ihren Vertrag behalten und nur die Förderung umstellen. Dafür geben Sie Ihrem Anbieter eine Erklärung ab, die unwiderruflich ist und für alle Ihre Riester-Verträge zugleich gilt. Garantien, Rechnungszins und Kosten bleiben, die Zulagen folgen dann dem neuen Recht mit bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag.

Das neue Recht gilt auch automatisch, wenn Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot. Für Geringverdiener mit Kindern ist die alte Förderung oft günstiger, für Gutverdiener die neue. Für einen ruhenden Vertrag bringt der Wechsel nur etwas, wenn Sie wieder einzahlen.


Ruhender Vertrag ab 2027: reaktivieren oder übertragen?

Ein ruhender Riester-Vertrag bleibt auch ab 2027 ein Bestandsvertrag mit der bisherigen Förderung. Sie können die Beiträge jederzeit wieder aufnehmen und bekommen dann weiter 175 Euro Grundzulage und die Kinderzulage nach altem Recht. Zulagen gibt es aber nur für Jahre, in denen Sie einzahlen, die Jahre der Pause holen Sie nicht nach.

Ab dem 01.01.2027 kommen zwei Wege dazu. Sie können das Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen, Garantien und Rechnungszins bleiben dabei zurück. Oder Sie wechseln per Erklärung an den Anbieter in die neue Förderung, unwiderruflich und für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Auch der Abschluss eines Altersvorsorgedepots stellt alle Verträge auf neues Recht um.

Solange Sie nichts entscheiden, laufen die Verwaltungskosten weiter und werden aus dem Guthaben bezahlt. Prüfen Sie deshalb kleine Verträge genau: Bei einem geringen Guthaben fallen die laufenden Kosten und bei einer Übertragung bis zu 150 Euro beim alten Anbieter plus bis zu 150 Euro Verwaltungspauschale beim neuen stark ins Gewicht. Rechnen Sie nach, welcher Weg mehr übrig lässt.


Warum Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen sollten

Eine Kündigung hat Folgen, die eine Beitragsfreistellung nicht hat. Sie müssen alle bisher erhaltenen Zulagen und die festgestellten Steuervorteile zurückzahlen, die Erträge versteuern und bekommen nur den Rückkaufswert, der gerade in den ersten Jahren oft deutlich unter dem Eingezahlten liegt. Eine Rente aus diesem Vertrag erhalten Sie dann nicht mehr.

Kündigen lohnt sich deshalb fast nie, am ehesten bei einem sehr kleinen Vertrag in einer akuten Notlage. Wollen Sie trotzdem kündigen, finden Sie alle Folgen und ein Musterschreiben auf unserer Seite zur Kündigung der Riester-Rente. Wie hoch die Rückforderung ausfallen kann, zeigt die Seite zur Rückforderung der Riester-Zulagen.

Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag prüfen, bevor er ruht

Wir prüfen kostenfrei Kosten, Garantien und Förderung Ihres Vertrags und sagen Ihnen ehrlich, ob Pausieren, ein kleinerer Beitrag oder eine Übertragung besser ist.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Klare Empfehlung mit Rechnung
  • Auch zur neuen Förderung ab 2027
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Die häufigsten Fragen zur Beitragsfreistellung der Riester-Rente

Wie kann ich meine Riester-Rente beitragsfrei stellen?

Sie können Ihre Riester-Rente jederzeit beitragsfrei stellen, indem Sie ein formloses Schreiben an Ihren Anbieter senden. Es enthält Ihre persönlichen Daten, die Vertragsnummer, den gewünschten Beginn der Beitragsfreistellung und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Unser Musterschreiben enthält alle diese Angaben.

Welche Auswirkungen hat eine Beitragsfreistellung auf die staatliche Förderung?

Während der Beitragsfreistellung erhalten Sie keine staatlichen Zulagen und können keine Steuervorteile geltend machen. Bereits gewährte Zulagen und Steuervorteile bleiben jedoch vollständig im Vertrag, Sie müssen nichts zurückzahlen.

Kann ich die Beitragsfreistellung rückgängig machen?

Ja, Sie können die Beitragsfreistellung jederzeit beenden und Ihren Vertrag wieder aktivieren, indem Sie Ihrem Anbieter mitteilen, dass Sie die Beitragszahlungen wieder aufnehmen möchten. Zulagen gibt es dann wieder ab dem Jahr, in dem Sie einzahlen. Beiträge für die Pause können Sie nicht nachzahlen.

Welche Alternativen gibt es zur Beitragsfreistellung?

Anstatt den Vertrag beitragsfrei zu stellen, können Sie die Beiträge reduzieren oder das Guthaben zu einem anderen Anbieter übertragen. Ab 2027 kommen die Übertragung in ein Altersvorsorgedepot und der Wechsel in die neue Förderung dazu. Eine Kündigung sollte gut überlegt sein, da Sie dabei die gesamte Förderung zurückzahlen.

Wie wirkt sich die Beitragsfreistellung auf meine spätere Rente aus?

Da während der Beitragsfreistellung keine Beiträge und Zulagen hinzukommen, wächst das angesparte Kapital langsamer, und die laufenden Kosten schmälern es. Ihre spätere Rente fällt deshalb geringer aus, als wenn Sie weiter eingezahlt hätten.

Ist mein Riester-Guthaben während der Beitragsfreistellung vor Pfändung geschützt?

Ja, soweit es gefördert wurde. Das geförderte Guthaben ist nach § 97 EStG nicht übertragbar und damit nicht pfändbar, solange es im Vertrag liegt und die Beiträge tatsächlich gefördert wurden. Der Schutz entfällt erst, wenn Sie kündigen und sich das Geld auszahlen lassen.

Kann ich während der Beitragsfreistellung auf mein Riester-Guthaben zugreifen?

Nein, während der Beitragsfreistellung bleibt das Guthaben im Vertrag gebunden und wird nicht ausgezahlt. Förderunschädlich entnehmen können Sie es nur für eine selbst genutzte Wohnung über Wohn-Riester. Eine Kündigung macht das Geld zwar frei, kostet Sie aber die gesamte Förderung.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich dauerhaft keine Beiträge mehr zahle?

Wenn Sie dauerhaft keine Beiträge mehr zahlen, bleibt der Vertrag beitragsfrei bis zum Rentenbeginn bestehen, und das angesparte Kapital bleibt angelegt. Sie erhalten aber keine weiteren Zulagen, die Verwaltungskosten laufen weiter, und Ihre spätere Rente fällt entsprechend geringer aus.

Kann ich auch einen Wohn-Riester-Vertrag beitragsfrei stellen?

Ob und wie lange Sie bei einem Riester-Bausparvertrag oder Riester-Darlehen Sparraten oder Tilgung aussetzen können, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Fragen Sie Ihre Bausparkasse oder Bank vor dem Stopp. Für Jahre ohne Sparrate oder geförderte Tilgung gibt es auch hier keine Zulage.

Muss ich eine stillgelegte Riester-Rente in der Steuererklärung angeben?

Für Jahre, in denen Sie nichts einzahlen, haben Sie keine Beiträge, die Sie in der Anlage AV als Sonderausgaben ansetzen können. Zahlen Sie wieder ein, tragen Sie die Beiträge dort ein, damit das Finanzamt von Amts wegen prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage.

Muss ich meinen ruhenden Riester-Vertrag wegen der Reform ändern?

Nein. Ein beitragsfrei gestellter Vertrag läuft auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Ab dem 01.01.2027 können Sie wählen, ob Sie wieder einzahlen, in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen.

Kann ich einen ruhenden Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab dem 01.01.2027. Die Übertragung ist förderunschädlich, alle Zulagen und Steuervorteile gehen mit. Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags bleiben aber zurück, und der alte Anbieter darf bis zu 150 Euro berechnen. Prüfen Sie vorher, ob Ihr alter Vertrag eine wertvolle Garantie enthält.

Kann ich mit einem ruhenden Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln?

Ja, ab dem 01.01.2027 mit einer Erklärung an Ihren Anbieter. Sie ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Neue Zulagen bringt der Wechsel aber nur, wenn Sie wieder einzahlen, dann bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Garantien, Rechnungszins und Kosten des Vertrags bleiben unverändert.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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