Riester-Rente für Angestellte

Alte oder neue Förderung ab 2027? Wir rechnen es kostenfrei für Sie durch

Das erwartet Sie hier

Was die Riester-Reform für Angestellte bedeutet: Förderung alt und neu, ein Rechenbeispiel mit drei typischen Fällen und unsere Empfehlung.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Was für Sie gilt
  3. Behalten oder wechseln?
  4. Unsere Einschätzung
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Angestellte ohne Kinder mit mittlerem Gehalt bringt die neue Förderung ab 2027 meist deutlich mehr Zulage, für Eltern mit kleinem Eigenbeitrag ist die alte oft besser.
  • Angestellte sind als Pflichtversicherte unmittelbar förderberechtigt, ohne Antrag beim Arbeitgeber. Angestellte in einem Versorgungswerk werden erst im neuen Recht gefördert.
  • Ihr Vertrag läuft ohne Ihr Zutun mit der alten Förderung weiter. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026.
  • Der Wechsel in die neue Förderung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge. Lassen Sie ihn vorher mit Ihren Zahlen durchrechnen.

Lohnt sich die Riester-Rente für Angestellte noch?

Ja, ein bestehender Riester-Vertrag lohnt sich für die meisten Angestellten weiter, offen ist nur, mit welcher Förderung. Singles mit mittlerem Gehalt bekommen im neuen Recht ab 2027 deutlich mehr Zulage, Eltern mit Teilzeitjob und kleinem Eigenbeitrag fahren mit der alten Förderung meist besser.

Reform 2027: Was das für Ihren Vertrag als Angestellter bedeutet

Ihr Riester-Vertrag läuft mit 175 Euro Grundzulage und den bisherigen Kinderzulagen weiter, bis die Auszahlung beginnt, Sie müssen dafür nichts tun. Ab dem 01.01.2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Neue Riester-Verträge dürfen nur bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden.

Ihr Förderstatus auf einen Blick

FrageRiester-Vertrag bis 31.12.2026Neues Recht ab 2027
Gefördert?unmittelbar als Pflichtversicherte der gesetzlichen Renten­versicherungunmittelbar wie bisher, neu auch Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks unter 67
Mindesteigenbeitragvier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, minus Zulagen, mindestens 60 Euro120 Euro im Jahr
Grundzulage175 Eurobis 540 Euro, abhängig vom Eigenbeitrag
Kinderzulage185 Euro (Geburt bis 2007) oder 300 Euro (Geburt ab 2008)bis 300 Euro je Kind
Steuerabzugbis 2.100 Euro einschließlich Zulagebis 1.800 Euro plus Zulage

Das neue Recht gilt für Ihren Vertrag nur, wenn Sie es gegenüber dem Anbieter ausdrücklich wählen oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Bis dahin bleibt alles wie in der mittleren Spalte. Die Förderung regelt § 10a EStG, den Bestandsschutz alter Verträge § 52 Absatz 50a EStG in der Fassung ab 2027.

Was gilt für Angestellte bei der Riester-Förderung?

Als Angestellter sind Sie in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Einen Antrag beim Arbeitgeber oder eine Einwilligung wie bei Beamten brauchen Sie nicht, es zählt allein die Versicherungspflicht.

Wer als Angestellter gefördert wird

Gefördert sind alle Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge zur Renten­versicherung zahlen, in Vollzeit, in Teilzeit und im Minijob, solange Sie sich dort nicht von der Renten­versicherungspflicht befreien lassen. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst gehören dazu. Für verbeamtete Kolleginnen und Kollegen gelten eigene Regeln, die unsere Seiten für Beamte und Lehrer erklären.

In der Ausbildung gelten dieselben Regeln, dazu kommt der Berufseinsteigerbonus, mehr dazu auf unserer Seite für Azubis. Bei hohem Gehalt ist meist der Steuervorteil wichtiger als die Zulage, das rechnen wir auf der Seite für Gutverdiener durch. Bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit bleiben Sie in vielen Fällen gefördert, Einzelheiten stehen in den häufigen Fragen unten.


Wie viel Angestellte einzahlen müssen

Für die volle Zulage zahlen Sie als Mindesteigenbeitrag vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr ein, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen. Die 2.100 Euro sind die Obergrenze einschließlich Zulagen, nicht Ihr Eigenanteil. Zahlen Sie weniger, kürzt die Zulagenstelle die Zulage im selben Verhältnis. Mindestens sind 60 Euro im Jahr fällig.

Weil das Vorjahr zählt, steigt Ihr Mindesteigenbeitrag ein Jahr nach jeder Gehaltserhöhung. Haben Sie einen Dauerzulagenantrag gestellt, müssen Sie das höhere Gehalt nicht melden. Ihren Beitrag passen Sie aber selbst an, sonst wird die Zulage gekürzt. Melden müssen Sie dagegen Kinder, Heirat oder Scheidung. Mehr dazu unter Dauerzulagenantrag und Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.


Angestellte Ärzte, Apotheker und Anwälte

Sind Sie als Angestellter Pflichtmitglied eines Versorgungswerks und zahlen nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein, bekommen Sie für einen alten Riester-Vertrag keine eigene Förderung. Gefördert sind Sie nur, wenn Sie doch renten­versicherungspflichtig sind oder über Ihren Ehepartner mittelbar begünstigt. Daran ändert sich für Ihren Bestandsvertrag auch nach 2026 nichts, solange er im alten Recht bleibt.

Neu ab 2027: Angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks unter 67 werden gefördert, wenn sie in die Meldung an die Zulagenstelle einwilligen. Das gilt aber nur im neuen Recht, also nach einem Wechsel oder für einen neuen Vertrag ab 2027. Sind Sie bisher über Ihren Ehepartner mittelbar gefördert, rechnen Sie beide Wege als Paar durch.


Ehepartner und Kinder

Ist Ihr Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, kann er über Sie mittelbar gefördert werden. Er braucht dafür einen eigenen Vertrag und zahlt mindestens 60 Euro im Jahr ein. Die Kinderzulage bekommt bei verheirateten Eltern grundsätzlich die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater. Für Kinder ab Jahrgang 2008 sind das 300 Euro im Jahr, für ältere 185 Euro.

Mehr zu Paaren und Familien lesen Sie auf unseren Seiten für Ehepaare und Familien, zur mittelbaren Förderung und zur Kinderzulage. Wichtig für 2027: Wechseln Sie in die neue Förderung, gilt sie auch für Ihren mittelbar geförderten Partner, sobald er eine Zulage beantragt.

Sollten Angestellte ihren Riester-Vertrag behalten oder wechseln?

Das hängt vor allem von Ihrem Eigenbeitrag und Ihren Kindern ab. Wer ohne Kinder bei mittlerem Gehalt den vollen Mindesteigenbeitrag zahlt, bekommt im neuen Recht rund das Doppelte der alten Grundzulage. Wer mit wenigen Euro die vollen Kinderzulagen erreicht, bleibt besser in der alten Förderung.

Rechenbeispiel: drei typische Angestellte

Die Tabelle vergleicht die Zulagen im alten und im neuen Recht bei gleichem Eigenbeitrag. Angenommen ist ein Gehalt im Vorjahr von 40.000 Euro in Vollzeit und 20.000 Euro in Teilzeit, die Kinder sind ab 2008 geboren. Der Eigenbeitrag ist jeweils der Mindesteigenbeitrag im alten Recht, ein möglicher Steuervorteil ist nicht eingerechnet.

AngestellteEigenbeitragZulagen altZulagen neu
Ledig, ohne Kinder, 40.000 Euro1.425 Euro175 Eurorund 446 Euro
Ein Kind, 40.000 Euro1.125 Euro475 Eurorund 671 Euro
Zwei Kinder, Teilzeit, 20.000 Euro60 Euro775 Eurokeine, weil unter 120 Euro

Im ersten Fall bringt das neue Recht rund 271 Euro mehr Zulage im Jahr, im zweiten rund 196 Euro. Im dritten Fall lohnt es sich erst bei deutlich höherem Einsatz: Mit 600 Euro Eigenbeitrag gäbe es 840 Euro Zulagen, also zehnmal so viel Eigenbeitrag für 65 Euro mehr. Gerechnet ist nach § 84, § 85 und § 86 EStG in alter und neuer Fassung.

Den Steuervorteil prüft das Finanzamt in beiden Rechtslagen automatisch über die Günstigerprüfung. Im alten Recht zählen bis 2.100 Euro einschließlich Zulage, im neuen bis 1.800 Euro plus Zulage. Schon bei mittlerem Gehalt kann der Steuervorteil die alte Zulage übersteigen, dann schrumpft der Vorsprung des neuen Rechts. Wie das bei hohem Gehalt aussieht, zeigt unsere Seite für Gutverdiener.


Ihre Möglichkeiten ab 2027

OptionWas passiertFörderungPasst meist für
In die neue Förderung wechselnErklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbarneue Zulagen ab 2027Gutverdiener ohne Kinderzulage
Weiter besparenVertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026bleibtGeringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge
Ins Altersvorsorgedepot übertragenKapital wandert, Garantien bleiben zurückbleibt erhaltenJüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit
Beitragsfrei stellenkeine Beiträge mehr, Vertrag ruhtbleibt, keine neuewer gerade nicht zahlen kann
KündigenRückkaufswert, Förderung wird zurückgezahltgeht verlorenfast niemand, Kleinstverträge in Notlage

Für Angestellte ohne Kinderzulage und mit vollem Mindesteigenbeitrag ist der Wechsel in die neue Förderung meist der erste Kandidat. Ihr Vertrag bleibt mit Garantie, Rechnungszins und Kosten bestehen, nur die Zulage wird neu berechnet. Die Erklärung gegenüber dem Anbieter gilt aber für alle Ihre Riester-Verträge und lässt sich nicht widerrufen.

Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot lohnt sich eher bei teuren Verträgen mit langer Restlaufzeit, Ihr alter Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro verlangen. Wer gerade nicht zahlen kann, stellt den Vertrag beitragsfrei. Eine Kündigung kostet alle Zulagen und Steuervorteile. Wie ein Anbieterwechsel abläuft, erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.

Achtung bei Neuabschlüssen: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, auch ein Altersvorsorgedepot, stellt damit automatisch alle bisherigen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge, ab dem dritten gibt es keine Zulage mehr.

Achtung bei Ehepaaren

Ist Ihr Ehepartner über Sie mittelbar gefördert, wirkt Ihre Entscheidung auch auf ihn. Wechseln Sie in die neue Förderung, gilt sie für ihn, sobald er eine Zulage beantragt. Schließt nur er ab 2027 einen neuen Vertrag ab, während Sie Ihren alten behalten, bekommt er keine Zulage. Entscheiden Sie deshalb als Paar gemeinsam und rechnen Sie beide Verträge zusammen durch.

Was raten wir Angestellten?

Wir raten Angestellten, ihren Riester-Vertrag nicht zu kündigen, sondern ab 2027 beide Förderwege mit den eigenen Zahlen durchzurechnen. Ohne Kinderzulage spricht bei vollem Mindesteigenbeitrag meist viel für den Wechsel, bei Kindern und kleinem Beitrag oft für das Behalten.

Vor der Entscheidung sollten drei Dinge geklärt sein: Zahlen Sie nach der letzten Gehaltserhöhung noch den vollen Mindesteigenbeitrag? Welche Garantie, welchen Rechnungszins und welche Kosten hat Ihr Vertrag? Und wie ist Ihr Ehepartner gefördert? Erst dann lässt sich ehrlich sagen, ob Behalten, Wechseln oder Übertragen am meisten bringt, und für wen in der Familie.

Die Auszahlung beginnt bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62, bei älteren Verträgen mit 60. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll versteuert, Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Riester-Rente in der Steuer. Wer zusätzlich über den Arbeitgeber vorsorgen kann, findet die Regeln unter betriebliche Altersvorsorge.

Experten-Tipp:
Gehaltserhöhung und Reform im Blick behalten

„Bei Angestellten sehe ich vor allem einen Fehler: Der Beitrag bleibt nach einer Gehaltserhöhung gleich, und die Zulage wird still gekürzt. Ab 2027 kommt die Frage dazu, ob die neue Förderung mehr bringt. Für Singles mit mittlerem Gehalt lohnt sich das Durchrechnen fast immer, für Eltern mit kleinem Beitrag oft nicht. Entscheiden Sie erst, wenn beide Wege mit Ihren Zahlen auf dem Tisch liegen, denn zurück geht es nicht.“

Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag als Angestellter prüfen

Wir rechnen kostenfrei durch, ob Ihr Vertrag mit der alten oder der neuen Förderung mehr bringt, und prüfen Kosten und Garantien.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Vergleich alte und neue Förderung mit Ihren Zahlen
  • Prüfung von Mindesteigenbeitrag und Förderung des Ehepartners
Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Angestellte

Was, wenn ich arbeitslos werde?

Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag nicht vorschnell. Mit Arbeitslosengeld I bleiben Sie pflichtversichert und damit gefördert. Beim Grundsicherungsgeld, das seit dem 01.07.2026 das Bürgergeld ersetzt, sind Sie weiter begünstigt, wenn Sie direkt vorher förderberechtigt waren. Ihr gefördertes Guthaben wird dabei nicht angerechnet, und reicht das Geld nicht, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei. Mehr auf unserer Seite für Arbeitslose.

Was, wenn ich in Elternzeit gehe?

Während der Kindererziehungszeit sind Sie in der Renten­versicherung pflichtversichert und bleiben unmittelbar förderberechtigt, sofern die Zeit bei der Deutschen Renten­versicherung beantragt ist. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem Vorjahr, in Jahren ohne Gehalt reichen oft 60 Euro. Die Kinderzulage bekommen Sie für Ihr Kind ohnehin. Mehr unter Riester-Rente in der Elternzeit.

Was, wenn ich berufsunfähig werde?

Beziehen Sie eine volle Erwerbsminderungs­rente und waren Sie direkt vorher förderberechtigt, bekommen Sie bis zu Ihrem 67. Geburtstag weiter Zulagen. Eine teilweise Erwerbsminderungs­rente allein reicht dafür nicht, dann kommt es auf einen ­versicherungspflichtigen Job daneben an. Mehr unter Riester-Rente bei Berufs­unfähigkeit und Riester-Rente mit BU-Zusatz.

Welches Riester-Produkt ist für Angestellte am besten?

Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026, ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot dazu. Für Sie als Bestandskunde zählt deshalb vor allem, was Ihr eigener Vertrag kostet, welche Garantie und welchen Rechnungszins er hat und wie lange er noch läuft. Ob Versicherung, Fondssparplan oder Banksparplan besser passt, hängt davon ab, wie viel Sicherheit Sie wollen.

Bekomme ich als Angestellter ab 2027 automatisch die neue Zulage?

Nein. Ihr Vertrag bleibt in der alten Förderung mit 175 Euro Grundzulage. Die neue Zulage von bis zu 540 Euro gibt es nur, wenn Sie gegenüber dem Anbieter den Wechsel erklären oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen.

Muss ich meinen Riester-Vertrag bis Ende 2026 wechseln?

Nein. Ihr Vertrag läuft mit der alten Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Am 31.12.2026 endet nur der Neuabschluss alter Riester-Verträge. Den Wechsel in die neue Förderung können Sie ab 2027 freiwillig erklären, er wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem die Erklärung beim Anbieter vorliegt.

Muss ich eine Gehaltserhöhung melden?

Nein, wenn Sie einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, müssen Sie geänderte beitragspflichtige Einnahmen nicht melden. Ihren Beitrag sollten Sie aber im Folgejahr anpassen, weil der Mindesteigenbeitrag mit dem Gehalt steigt. Kinder, Heirat und Scheidung müssen Sie dem Anbieter weiter mitteilen.

Lohnt sich Riester für Geringverdiener, wenn im Alter Grundsicherung droht?

Oft ja, weil die Riester-Rente nicht voll angerechnet wird. In der Grundsicherung im Alter bleiben 100 Euro im Monat frei, dazu 30 Prozent des Betrags darüber, insgesamt höchstens die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (§ 82 SGB XII). Für Geringverdiener mit Kindern ist die alte Förderung mit 60 Euro Eigenbeitrag besonders günstig.

Kann ich als angestellter Arzt oder Anwalt ab 2027 gefördert werden?

Ja, wenn Sie Pflichtmitglied eines Versorgungswerks sind, jünger als 67 und in die Meldung an die Zulagenstelle einwilligen. Das gilt aber nur im neuen Recht, also nach einem Wechsel oder für einen neuen Vertrag ab 2027. Ein alter Riester-Vertrag bleibt ohne eigene Förderung, solange er im alten Recht läuft.

Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab 2027 ist die Übertragung auf einen neuen zertifizierten Vertrag förderunschädlich. Ihr alter Anbieter darf höchstens 150 Euro verlangen, Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags gehen nicht mit. Der neue Vertrag stellt alle Ihre Riester-Verträge auf das neue Recht um. Mehr unter Riester-Wechsel und Altersvorsorgedepot.

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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