Das erwartet Sie hier
Ob Sie als Selbständiger heute schon gefördert sind, was die neue Förderung ab 2027 für Ihren alten Riester-Vertrag bedeutet und wann sich der Wechsel rechnet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht sind ab 2027 erstmals selbst förderberechtigt, aber nur im neuen Recht: mit einem Altersvorsorgedepot oder nachdem Sie Ihren alten Vertrag in die neue Förderung geholt haben.
- Ihr alter Riester-Vertrag bleibt im alten Recht, solange Sie nichts erklären. Dort ist er nur gefördert, wenn Sie pflichtversichert sind oder über Ihren Ehepartner mittelbar gefördert werden.
- Pflichtversicherte Selbständige wie Handwerker in der Handwerksrolle sind schon heute unmittelbar gefördert, für sie gelten die Regeln von Angestellten.
- Im neuen Recht gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, wenn Sie jünger als 67 sind und für das Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Oliver Karp
Unser Experte für Altersvorsorge
Ein Riester-Vertrag, den Selbständige noch 2026 abschließen, bleibt im alten Recht ohne eigene Zulage…
… es sei denn, Sie sind pflichtversichert oder über Ihren Ehepartner mittelbar gefördert. Erst ab dem 01.01.2027 sind Selbständige unter 67 selbst förderberechtigt, und zwar nur im neuen Recht: mit einem Altersvorsorgedepot oder wenn Sie Ihren alten Vertrag in die neue Förderung holen. Dann gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, sofern Sie für das Jahr eine Steuererklärung abgeben. Wir zeigen, zu welcher der drei Gruppen von Selbständigen Sie gehören, rechnen drei typische Fälle durch und erklären, warum Sie einen vorhandenen Vertrag nicht kündigen, sondern durchrechnen sollten. Für größere Summen vergleichen wir mit der Rürup-Rente.
Lohnt sich die Riester-Rente für Selbständige noch?
Ein neuer Riester-Vertrag lohnt sich für die meisten Selbständigen nicht mehr, denn ab 2027 werden sie im neuen Recht erstmals selbst gefördert. Einen vorhandenen Vertrag sollten Sie nicht kündigen, sondern durchrechnen lassen, ob er mit der neuen Förderung oder nach einer Übertragung mehr bringt.
Reform 2027: Was das für Sie als Selbständiger bedeutet
Ab dem 01.01.2027 sind Selbständige unter 67 erstmals selbst förderberechtigt, allerdings nur im neuen Recht. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft bis zur Auszahlung mit der alten Förderung weiter, in der die Selbständigkeit allein nicht zählt. Die neue Förderung bekommen Sie mit einem Altersvorsorgedepot oder wenn Sie Ihren Vertrag in die neue Förderung holen. Neue Riester-Verträge gibt es nur bis zum 31.12.2026. Was die neue Förderung für Sie bringt, lesen Sie auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot für Selbständige.
Ihr Förderstatus auf einen Blick
| Frage | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Neues Recht ab 2027 |
|---|---|---|
| Gefördert? | nur pflichtversichert, etwa als Handwerker, oder mittelbar über den Ehepartner | Selbst gefördert: unter 67, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, Steuererklärung abgegeben |
| Mindesteigenbeitrag | Pflichtversichert vier Prozent der Vorjahreseinnahmen minus Zulagen, mittelbar 60 € | 120 € im Jahr |
| Grundzulage | 175 € | bis 540 €, abhängig vom Eigenbeitrag |
| Steuerabzug | bis 2.100 € einschließlich Zulage, nur mit Förderung | bis 1.800 € plus Zulage |
| Ohne Pflichtversicherung und Partner | keine Zulage, kein Steuerabzug | Volle Förderung wie Angestellte |
Das neue Recht gilt für Ihren Vertrag nur, wenn Sie es ausdrücklich wählen oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Wer gefördert ist, regelt § 10a EStG, für Selbständige ab 2027 in Absatz 1 Satz 5 der neuen Fassung. Den Bestandsschutz alter Verträge regelt § 52 Absatz 50a EStG in der Fassung ab 2027.
Was gilt für Selbständige bei der Riester-Förderung?
Für Selbständige kommt es darauf an, ob Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Pflichtversicherte sind schon heute wie Angestellte gefördert. Alle anderen werden es erst ab 2027 und auch dann nur im neuen Recht. Freiberufler mit Versorgungswerk oder Künstlersozialkasse finden ihre Regeln auf einer eigenen Seite.
Drei Gruppen von Selbständigen
Welche Regeln für Sie gelten, hängt an Ihrer Rentenversicherung und an Ihrem Ehepartner. Ob Sie pflichtversichert sind, ergibt sich aus § 2 SGB VI. Ordnen Sie sich zuerst einer der drei Gruppen zu, denn davon hängt ab, ob Ihr alter Vertrag heute gefördert ist:
Pflichtversichert
Handwerker in der Handwerksrolle und Selbständige ohne Angestellte, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten. Gefördert wie Angestellte, im alten und im neuen Recht.
Mittelbar über den Partner
Nicht pflichtversichert, aber verheiratet mit einem Förderberechtigten. Mit eigenem Vertrag und 60 Euro im Jahr gibt es die volle Zulage.
Bis 2026 ohne Förderung
Gewerbetreibende und Einzelunternehmer ohne Pflichtversicherung und ohne geförderten Partner. Ab 2027 im neuen Recht selbst gefördert.
Pflichtversicherte Selbständige: gefördert wie Angestellte
Sind Sie als Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen oder aus einem anderen Grund pflichtversichert, sind Sie unmittelbar förderberechtigt. Ihr Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, minus Zulagen, mindestens 60 Euro. Es gelten dieselben Regeln wie auf unserer Seite zur Riester-Rente für Angestellte.
Endet die Pflichtversicherung, endet im alten Recht auch Ihre eigene Förderung. Der Vertrag bleibt bestehen, und die Förderung der Vorjahre bleibt darin, solange Sie nicht kündigen. Ab 2027 können Sie dann als Selbständiger im neuen Recht gefördert werden, wenn Sie Ihren Vertrag in die neue Förderung holen.
Mittelbare Förderung über den Ehepartner
Sind Sie nicht pflichtversichert, aber mit einem Förderberechtigten verheiratet, werden Sie mittelbar gefördert. Sie brauchen einen eigenen Vertrag und zahlen mindestens 60 Euro im Jahr ein. Dafür gibt es die Grundzulage von 175 Euro und die Kinderzulagen, wenn sie Ihnen zugeordnet sind. Sie dürfen nicht dauernd getrennt leben und müssen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnen.
Die mittelbare Förderung hängt an der Förderberechtigung Ihres Partners. Geht er in Altersrente oder macht er sich ebenfalls ohne Pflichtversicherung selbständig, endet sie. Die volle Zulage gibt es nur, wenn Ihr Partner seinen eigenen Mindesteigenbeitrag zahlt. Den Berufseinsteigerbonus gibt es für mittelbar Geförderte nicht. Mehr dazu auf unseren Seiten zur mittelbaren Förderung und zur Riester-Rente für Ehepaare.
Neu ab 2027: selbst gefördert, aber nur im neuen Recht
Ab dem 01.01.2027 sind Selbständige ohne Pflichtversicherung erstmals selbst förderberechtigt. Die Voraussetzungen: Sie sind jünger als 67, haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit und geben für das Beitragsjahr eine Steuererklärung ab. Planen Sie deshalb ein, dass die Zulage erst nach Ihrer Steuererklärung kommt.
Diese Förderung gilt nur im neuen Recht. Ein alter Riester-Vertrag wird nicht automatisch gefördert, nur weil Sie selbständig sind. Sie bekommen die neue Förderung, wenn Sie ab 2027 ein Altersvorsorgedepot abschließen oder Ihrem Anbieter erklären, dass Ihre Verträge in die neue Förderung wechseln. Beides gilt dann für alle Ihre Riester-Verträge.
Altersvorsorgedepot ab 2027 oder Riester bis Ende 2026?
Für Selbständige ohne Pflichtversicherung spricht fast alles für das Altersvorsorgedepot ab 2027 und gegen einen neuen Riester-Vertrag bis Ende 2026. Ein Riester-Vertrag aus 2026 bliebe im alten Recht, in dem Sie höchstens über Ihren Partner gefördert werden. Wer schon einen Vertrag hat, rechnet beide Wege durch.
Rechenbeispiel: drei typische Selbständige
Die Tabelle vergleicht die Zulagen im alten und im neuen Recht. Angenommen ist ein Handwerksmeister mit 40.000 Euro beitragspflichtigen Einnahmen im Vorjahr, alle drei haben keine Kinder. Im neuen Recht sind die Selbständigen selbst gefördert. Der Steuervorteil aus der Günstigerprüfung kommt jeweils noch hinzu.
| Selbständiger | Eigenbeitrag | Zulagen alt | Zulagen neu |
|---|---|---|---|
| Handwerksmeister, pflichtversichert | 1.425 € | 175 € | Rund 446 € |
| Onlinehändler, mittelbar über die Ehefrau | 60 € alt, 1.800 € neu | 175 € | 540 € |
| Onlinehändlerin, ledig, nicht pflichtversichert | 1.800 € | keine | 540 € |
Beim Handwerksmeister bringt das neue Recht bei gleichem Beitrag rund 271 Euro mehr Zulage. Der mittelbar geförderte Onlinehändler bekommt im alten Recht für 60 Euro schon 175 Euro, im neuen Recht für 120 Euro nur 60 Euro. Bei 350 Euro Eigenbeitrag zieht das neue Recht gleich, darüber liegt es vorn, bei 1.800 Euro sind es 540 Euro.
- bis 2026 bei vollem Mindesteigenbeitrag175 €
- ab 2027 mit 120 Euro Beitrag60 €
- ab 2027 mit 360 Euro Beitrag180 €
- ab 2027 mit 1.000 Euro Beitrag340 €
- ab 2027 mit 1.800 Euro Beitrag540 €
Quelle: §§ 84 bis 86 EStG, Fassung bis 2026 und ab 2027 nach Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026
Für die ledige Onlinehändlerin gibt es im alten Recht gar nichts, im neuen Recht die volle Grundzulage. Gerechnet ist nach § 84, § 85 und § 86 EStG in alter und neuer Fassung. Mit Kindern kommen im neuen Recht bis zu 300 Euro je Kind dazu, ohne Unterschied nach dem Geburtsjahr.
Riester-Nachfolger oder Rürup-Rente?
Gefördert werden im neuen Recht Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 Euro, auf den Rest gibt es aber keine Zulage. Wer als Selbständiger deutlich mehr fürs Alter zurücklegen will, sieht sich zusätzlich die Rürup-Rente an, die über den Steuerabzug wirkt. Beide Wege lassen sich kombinieren.
Ihre Möglichkeiten ab 2027
| Option | Was passiert | Förderung | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbar | Neue Zulagen ab 2027 | Gutverdiener ohne Kinderzulage |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert, Garantien bleiben zurück | Bleibt erhalten | Jüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit |
| Weiter besparen | Vertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026 | Bleibt | Geringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag ruht | Bleibt, keine neue | Wer gerade nicht zahlen kann |
| Kündigen | Rückkaufswert, Förderung wird zurückgezahlt | Geht verloren | Fast niemand, Kleinstverträge in Notlage |
Für Selbständige ohne Pflichtversicherung und ohne geförderten Partner ist der Wechsel in die neue Förderung fast immer der erste Kandidat: Ihr bisher ungeförderter Vertrag bekommt erstmals Zulagen, Garantie und Rechnungszins bleiben. Die Erklärung gilt aber für alle Ihre Riester-Verträge und lässt sich nicht widerrufen.
Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot lohnt sich eher bei teuren Verträgen mit langer Restlaufzeit, Ihr alter Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro verlangen. Wie das abläuft, erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel. Fehlt das Geld, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, eine Kündigung kostet die bisherige Förderung.
Achtung bei Neuabschlüssen: Ein neuer geförderter Vertrag ab 2027, auch ein Altersvorsorgedepot, stellt automatisch alle bisherigen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge, ab dem dritten gibt es keine Zulage mehr. Werden Sie bisher über Ihren Partner gefördert, entscheiden Sie gemeinsam.
Was raten wir Selbständigen?
Wir raten Selbständigen ohne Pflichtversicherung, 2026 keinen neuen Riester-Vertrag mehr abzuschließen und einen vorhandenen nicht zu kündigen. Ab 2027 ist für sie die neue Förderung der Normalfall, mit einem Altersvorsorgedepot oder mit dem bestehenden Vertrag. Pflichtversicherte Selbständige wie Handwerker rechnen wie Angestellte.
Klären Sie vorher drei Dinge: Sind Sie pflichtversichert, mittelbar über Ihren Partner gefördert oder gar nicht? Welche Garantie und welche Kosten hat Ihr alter Vertrag? Und wie viel wollen Sie im Jahr zurücklegen? Bis 1.800 Euro ist die neue Förderung stark, darüber gewinnt die Rürup-Rente an Gewicht.
Denken Sie an die Steuererklärung: Ohne sie gibt es im neuen Recht keine Zulage für Selbständige. Das Finanzamt prüft zudem von Amts wegen, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage, bei gutem Gewinn ist das häufig so. Wie das funktioniert, erklärt unsere Seite zur Günstigerprüfung.
Sind Sie Arzt, Anwalt, Architekt oder Künstler, lesen Sie zusätzlich unsere Seite zur Riester-Rente für Freiberufler. Dort geht es um Versorgungswerke und die Künstlersozialkasse. Wie das Altersvorsorgedepot funktioniert und welche Anbieter es planen, steht auf unserer Seite zum neuen Vorsorgevertrag.
Experten-Tipp:
Selbständige gewinnen am meisten
„Selbständige sind die eigentlichen Gewinner der Reform. Viele haben einen alten Riester-Vertrag, der nur über den Ehepartner oder gar nicht gefördert wird. Ab 2027 können sie selbst Zulagen bekommen, wenn sie den Vertrag in die neue Förderung holen oder ein Altersvorsorgedepot eröffnen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Förderung des Partners prüfen, dann unterschreiben.“
Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag als Selbständiger prüfen
Wir rechnen kostenfrei durch, ob Ihr Vertrag mit der neuen Förderung ab 2027 mehr bringt und wie das Altersvorsorgedepot dazu passt.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Prüfung Ihres Förderstatus alt und neu
- Rechnung mit Ihrem Beitrag und Ihrer Familie
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Selbständige
Sind Selbständige riesterberechtigt?
Im alten Recht nur, wenn sie pflichtversichert sind, etwa als Handwerker in der Handwerksrolle, oder mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner. Ab 2027 sind Selbständige unter 67 mit abgegebener Steuererklärung im neuen Recht selbst förderberechtigt.
Welche Selbständigen sind schon heute in der Rentenversicherung pflichtversichert?
Unter anderem Handwerker in der Handwerksrolle, Selbständige ohne Angestellte mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber, selbständige Lehrer ohne Angestellte und Künstler über die Künstlersozialkasse. Die vollständige Liste steht in § 2 SGB VI.
Bekomme ich als Selbständiger ab 2027 automatisch Zulagen für meinen alten Riester-Vertrag?
Nein. Ihr alter Vertrag bleibt im alten Recht, in dem die Selbständigkeit allein nicht zählt. Gefördert wird er erst, wenn Sie Ihrem Anbieter den Wechsel in die neue Förderung erklären oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen.
Welche Voraussetzungen gelten für Selbständige im neuen Recht?
Sie müssen jünger als 67 sein, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit haben und für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr.
Wie viel Förderung bekommen Selbständige ab 2027?
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Zulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Prozent, zusammen bis zu 540 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind.
Lohnt sich 2026 noch ein Riester-Vertrag für Selbständige?
Meist nicht. Ein Vertrag aus 2026 bleibt im alten Recht und ist dort nur bei Pflichtversicherung oder über den Ehepartner gefördert. Ab dem 01.01.2027 bekommen Selbständige mit einem Altersvorsorgedepot selbst die neue Förderung.
Kann ich als Selbständiger über meinen Ehepartner gefördert werden?
Ja, wenn Ihr Ehepartner förderberechtigt ist, Sie einen eigenen Vertrag haben und mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen. Sie bekommen dann die Grundzulage von 175 Euro. Diese mittelbare Förderung endet, wenn Ihr Partner seine Förderberechtigung verliert.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich mich selbständig mache?
Der Vertrag bleibt bestehen und die bisherige Förderung bleibt darin. Ohne Pflichtversicherung bekommen Sie im alten Recht nur noch über einen Ehepartner neue Zulagen. Ab 2027 können Sie den Vertrag in die neue Förderung holen. Kündigen sollten Sie nicht, sonst geht die Förderung verloren.
Riester oder Rürup: Was passt besser für Selbständige?
Das hängt vom Beitrag ab. Bis 1.800 Euro im Jahr bringt die neue Förderung ab 2027 mit bis zu 540 Euro Grundzulage viel. Wer mehr zurücklegen will, nutzt zusätzlich die Rürup-Rente, die über den Steuerabzug wirkt.
Kann ich Riester-Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?
Nein. Beiträge zur Riester-Rente und zum Altersvorsorgedepot sind private Vorsorge und zählen als Sonderausgaben nach § 10a EStG. Im alten Recht sind es bis 2.100 Euro einschließlich Zulage, im neuen bis 1.800 Euro plus Zulage.
Gibt es für Selbständige eine Altersgrenze bei der neuen Förderung?
Ja. Selbständige werden im neuen Recht nur gefördert, solange sie jünger als 67 sind. Im alten Recht hängt die Förderung dagegen an Ihrer Pflichtversicherung oder an der Förderberechtigung Ihres Partners.
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