Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Unter welchen Voraussetzungen eine Riester-Rente für Hausfrauen und Hausmänner möglich ist, was bei einer Trennung vom Lebenspartner passiert und warum Sie sich am besten so früh wie möglich um die Altersvorsorge kümmern sollten.
Inhalt dieser SeiteUnter welchen Voraussetzungen können Hausfrauen und Hausmänner riestern?
Nicht erwerbstätigen Personen werden pro Kind jeweils drei Jahre als rentenwirksame Hausfrauen und Hausmänner verfügen in der Regel über kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen und zahlen folglich auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Auf den ersten Blick haben sie folglich keine Chance, die staatlichen Zulagen für einen Riester-Sparvertrag zu erhalten. Doch je nach Situation ist dies unter Umständen doch möglich.
Wie Sie als Hausfrau oder Hausmann fürs Alter vorsorgen können
Was bedeutet „unmittelbar“ und „mittelbar“ begünstigt für die Riester-Rente?
Unmittelbar begünstigt sind alle Riester-Sparer, die in Deutschland der unbegrenzten Steuerpflicht unterliegen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen. Für ihre Riester-Rente haben sie einen unmittelbaren Anspruch auf die staatliche Förderung für diese Rentenform. Der nicht rentenversicherungspflichtige Ehepartner einer unmittelbar begünstigten Person hat ebenfalls Anspruch auf die Riester-Förderung, sofern er einen eigenständigen Riester-Sparvertrag besitzt. Aus Sicht des Gesetzgebers ist dieser Partner mittelbar begünstigt. Der Gesetzgeber hat hierdurch die Voraussetzungen geschaffen, dass ein Riester-Sparvertrag auch für Hausfrauen und Hausmänner sinnvoll ist.
Alleinstehende Personen
Alleinerziehende Personen ohne Ehepartner mit Riester-Vertrag können nur innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes staatliche Zulagen und Förderung zu ihrer Riester-Rente beziehen. Das ist die Kindererziehungszeit, die der Staat auf die Rente anrechnet – mehr dazu weiter unten. Auch hier müssen Sie mindestens 5 Euro im Monat einzahlen.
Nach Ablauf der drei Jahre brauchen Alleinerziehende einen rentenversicherungspflichtigen Job, um weiterhin förderfähig zu sein. Es kann sich dabei auch um einen Mini-Job handeln. Wichtig ist nur, dass man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Hausfrauen /-männer mit Mini-Job
Hausfrauen und Hausmänner tragen oft durch einen Mini-Job – also ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 450 Euro – zum Familieneinkommen bei. Hierbei können sie entscheiden, ob sie sich von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen wollen. Falls sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, gelten sie im Hinblick auf die Riester-Rente höchstens als mittelbar begünstigte Personen. Wenn sie für ihren Minijob Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sind sie unmittelbar begünstigt und können eigenständig riestern. Die Sozialversicherungsbeiträge für einen Minijob belaufen sich auf etwa 20 Euro monatlich.
Riester-Rente für verheiratete Hausfrauen & -männer
Für verheiratete Hausfrauen und Hausmänner hat der Gesetzgeber besondere Regelungen vorgesehen: Wenn der Ehepartner unmittelbar förderungsberechtigt ist und in eine Riester-Rente einzahlt, können auch Hausfrauen und Hausmänner die staatliche Riester-Förderung uneingeschränkt in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie gehören dann zu den sogenannten mittelbar begünstigten Riester-Sparern. Eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepaare sind hierbei heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Hausfrauen und Hausmänner müssen für den Erhalt der staatlichen Förderung für ihre Riester-Rente die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Ehepartner gehört zum unmittelbar förderungsberechtigten Personenkreis und verfügt bereits über einen Riester-Sparvertrag.
- Der erwerbsfähige Ehepartner zahlt mindestens vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens in seine Riester-Rente ein.
- Die Hausfrau oder der Hausmann schließen als mittelbar begünstigte/förderungsberechtigte Personen ebenfalls einen eigenständigen Vertrag über eine Riester-Rente ab.
- Die mittelbar begünstigte Person zahlt pro Jahr mindestens 60 Euro – also 5 Euro monatlich – in seine Riester-Rente ein. Dieser Mindestbetrag reicht aus, um ebenfalls die vollständige staatliche Förderung für die Riester-Rente zu erhalten. Ebenso ist es möglich, den Beitrag für den Sparvertrag beliebig aufzustocken.
Mehr zu den Bedingungen für Ehepaare finden Sie hier:
Welche Rolle spielen Kindererziehungszeiten für die Riester-Rente?
Nicht erwerbstätigen Personen werden pro Kind jeweils drei Jahre als rentenwirksame Kindererziehungszeiten angerechnet. Für Hausfrauen und Hausmänner bedeutet diese Regelung, dass sie nach der Geburt eines Kindes für diesen Drei-Jahres-Zeitraum als rentenversichert gelten. Im Hinblick auf die Riester-Rente gehören sie in dieser Zeit zu den unmittelbar begünstigten beziehungsweise förderungsberechtigten Personen.
Wie es danach mit der Riester-Rente weitergehen kann, richtet sich nach dem Familienstand:
- Hausfrauen und Hausmänner, die nach dem Ende der Kindererziehungszeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen als mittelbar begünstigte Personen riestern.
- Alleinerziehende Eltern ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung werden nach dem Ende der Kindererziehungszeit im Hinblick auf die Riester-Förderung weder unmittelbar noch mittelbar begünstigt. Falls sie ihren Riester-Sparvertrag weiterführen wollen, erhalten sie dafür keine Zulagen oder Steuervergünstigungen.
Mehr dazu, wie sich die Riester-Rente während der Elternzeit verhält:
Riester-Rente während der Elternzeit
Was passiert mit der Riester-Rente von Hausfrauen und Hausmännern bei Trennung oder Scheidung?
Hausfrauen und Hausmänner können die staatliche Riester-Förderung nur dann erhalten, wenn ihr erwerbstätiger und rentenversicherungspflichtiger Ehepartner ebenfalls einen Riester-Sparvertrag besitzt. Bei dauerhafter Trennung oder Scheidung sind die Grundlagen für eine mittelbare Förderung jedoch nicht mehr gegeben. Eine förderfähige Riester-Rente setzt dann eine eigene sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit voraus. Riester-Renten unterliegen jedoch dem Versorgungsausgleich – dem weniger verdienenden Partner stehen unter Umständen Anteile an der Rente des besser Verdienenden zu.
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Staatliche Riester-Zulagen für Hausfrauen und Hausmänner
Riesternde Hausfrauen und Hausmänner erhalten die gleichen staatlichen Zulagen wie alle anderen Riester-Sparer. Die Grundzulage für eine Riester-Rente beträgt derzeit 175 Euro. Für jedes bis 2007 geborene Kind schießt der Staat 185 Euro jährlich als Kinderzulage zu. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, beläuft sich die Förderung auf 300 Euro jährlich.
Außerdem können Riester-Sparer bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich Steuervorteile in Anspruch nehmen. Allerdings werden hiervon die tatsächlich gezahlten staatlichen Zulagen abgezogen.
Rechenbeispiel: Riester-Kosten für ein Ehepaar mit Hausmann
Frau Müller arbeitet, während Herr Müller sich vor allem um den Haushalt und das gemeinsame Kind (nach 2008 geboren) kümmert. Da sie in die Rentenversicherung einzahlt, ist Frau Müller unmittelbar zulageberechtigt, ihr Mann mittelbar. Er schließt einen Riester-Vertrag ab und zahlt jeden Monat den Mindestbeitrag ein. Er kann die staatliche Förderung, in seinem Fall die Grundzulage, in vollem Umfang in Anspruch nehmen.
Einkommen Frau Müller (Bruttoeinkommen des letzten Jahres) | 36.000 € |
Riester-Beitrag Frau Müller (4% des Einkommens) | 1.440 € |
Förderung (Grundzulage 175 € + Kinderzulage 300 €), abgezogen da bezuschusst | -475 € |
Einkommen Herr Müller (Bruttoeinkommen des letzten Jahres) | 0 € |
Riester-Beitrag Herr Müller | 60 € |
Staatliche Förderung (Grundzulage) | 175 € |
Kinderzulagen werden in der Regel an den Partner gezahlt, der auch das Kindergeld erhält. In einem gemischtgeschlechtlichen Paar ist das typischerweise die Frau. Wie sich die Kosten der Riester-Rente im Einzelnen zusammensetzen, erfahren Sie auf unserer Hauptseite zum Thema:
Kosten und Beiträge der Riester-Rente
Riester-Rente für Hausfrauen und -männer im Test
Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Riester-Rente zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell einer Riester-Rente für Hausfrauen und -männer von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Hausfrauen und -männer und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Riester-Renten-Anbieter im Test (2024)
Das kostet die Riester-Rente für Hausfrauen und -männer
Eigentlich ist die Voraussetzung für die vollen staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente, dass man alljährlich mindestens 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens des letzten Jahres zahlt, bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro. Wer mittelbar zulageberechtigt ist, muss hingegen nicht die volle Summe zahlen. Hier genügt der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr, um in voller Höhe bezuschusst zu werden. Es sind jedoch auch höhere Summen möglich. Die Steuervorteile sind auf 2.100 Euro gedeckelt.
So finden Sie die optimale Riester-Rente
Riester-Renten haben sehr viele Versicherungsgesellschaften im Angebot. Zudem bringen die einzelnen Anbieter der Riester-Rente häufig mehrere unterschiedlich ausgestaltete Tarife auf den Markt. Wichtige Kriterien für die Auswahl des Vertrages sind die Kosten und die Renditen des Riester-Sparprogramms. Außerdem müssen Riester-Sparer entscheiden, ob sie ein möglichst sicheres Anlagemodell präferieren oder ob sie sich – bei höherem Risiko – durch Überschussbeteiligungen und Fondsgewinne möglichst hohe Erträge für ihre private Rente wünschen.
Am besten frühzeitig kümmern
Obwohl sie primär für Menschen gedacht ist, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, steht die Riester-Rente auch Hausfrauen, -männern und -personen offen, welche einen Partner mit einem Riester-Vertrag haben oder sich in einer Kindererziehungszeit befinden. Hierzu muss ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Ob sich die Riester-Rente empfiehlt, hängt sehr von der individuellen Situation ab. Auf jeden Fall jedoch sollten die zu Hause bleibenden Partner in einer Beziehung sich möglichst frühzeitig um eine Form der Altersvorsorge kümmern, wenn ihre finanzielle Situation das erlaubt.
Besonderheit: ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte
ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte kombinieren die Renditechancen von ETFs mit den Vorteilen klassischer Altersvorsorgeformen wie der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und anderen privaten Renten- und Lebensversicherungen. Dabei können ETFs direkt in solche Vorsorgeprodukte integriert werden. Dies ermöglicht nicht nur höhere Ertragschancen durch die langfristige Wertentwicklung der ETFs, sondern auch den Zugang zu staatlichen Förderungen, Steuervergünstigungen und gegebenenfalls garantierten Mindestrenten. In unserem Rechenbeispiel zeigen wir, dass eine ETF-basierte Vorsorge über 30 Jahre bis zu 144 Prozent mehr Rendite erzielen kann als traditionelle Formen der Altersvorsorge.
Zum Rechenbeispiel: So lohnt sich ETF-basierte Altersvorsorge
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