Riester-Rente für Freiberufler Vergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester-Rente kann auch für Freiberufler eine sinnvolle Form der privaten Altersvorsorge sein.
  • Um die staatliche Förderung zur Riester-Rente zu erhalten, müssen Freiberufler jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Über ihren Ehepartner können Freiberufler auch von einer mittelbaren Förderberechtigung profitieren.
  • Auch ein nicht geförderter Riester-Vertrag kann sich für Freiberufler lohnen. Sie sollten jedoch prüfen, ob dies die beste Alternative für Sie ist.

Das erwartet Sie hier

Wann die Riester-Rente für Freiberufler sinnvoll ist, was sie kostet und welche Voraussetzungen sie für die staatliche Förderung erfüllen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Riester Rente für Freiberufler
  2. Zulagen und Förderungen
  3. Vorteile und Nachteile
  4. Kosten
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
  7. Fazit

Lohnt sich eine Riester-Rente für Freiberufler?

Icon Sparschwein

Wer kann riestern?

Grundsätzlich gilt: Einen Riester-Sparvertrag kann ausnahmslos jeder in Deutschland wohnende oder arbeitende Freiberufler abschließen. Um die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu erhalten, müssen Freiberufler jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Riester-Rente für Freiberufler kann sich jedoch auch lohnen, wenn kein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht. Dies ist vor allem durch die steuerlichen Vorteile möglich, die sich nur aus einem nicht geförderten Vertrag ergeben.


Voraussetzungen für die Riester-Rente für Freiberufler

Eine unmittelbare Förderung ist nur möglich, wenn Freiberufler Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlen. In anderen Fällen kommt eine mittelbare Förderung infrage, wenn der Ehepartner unmittelbar förderfähig ist.

Icon Glühbirne

Diese Freiberufler sind renten­versicherungspflichtig

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Im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Renten­versicherung § 2 werden jene selbständig tätigen Berufsgruppen aufgeführt, die renten­versicherungspflichtig sind. Wer einen solchen Beruf ausübt, kann auch Riester-Produkte erwerben und von staatlichen Zulagen profitieren:

  • Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen ­versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
  • Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen ­versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
  • Hebammen und Entbindungspfleger,
  • Seelotsen der Reviere im Sinne des Gesetzes über das Seelotsenwesen,
  • Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozial­versicherungsgesetzes,
  • Hausgewerbetreibende,
  • Küstenschiffer und Küstenfischer, die zur Besatzung ihres Fahrzeuges gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als vier ­versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen,
  • Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wobei Handwerksbetriebe im Sinne der §§ 2 und 3 der Handwerksordnung sowie Betriebsfortführungen auf Grund von § 4 der Handwerksordnung außer Betracht bleiben; ist eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, gilt als Gewerbetreibender, wer als Gesellschafter in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,
  • Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen ­versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.
  • Als Arbeitnehmer im Sinne des Satzes 1 Nr. 1, 2, 7 und 9 gelten:
    • auch Personen, die berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen beruflicher Bildung erwerben,
    • nicht Personen, die geringfügig beschäftigt sind,
    • für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.

Drei Gründe für die Riester-Rente als Freiberufler

  • Staatliche Zulagen für unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigte Freiberufler
  • Besonders hohe Zulage für Eltern mehrerer Kinder
  • Steuerliche Vorteile und flexible Auszahlung bei nicht geförderten Riester-Renten

Das spricht dagegen

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Ohne die staatlichen Zulagen lohnt sich eine Riester-Rente oft weniger und teilweise fallen die Renditen gering und die Nebenkosten hoch aus. Aus diesem Grund sollten Sie als Freiberufler darauf achten, ob sich eine Riester-Rente wirklich mehr für Sie lohnt als andere Formen der Altersvorsorge.

Mehr zu den Vor- und Nachteilen für Freiberufler

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Zulagen und Förderungen der Riester-Rente für Freiberufler

Wichtigster Vorteil der Riester-Rente: Förderung

Für die Riester-Rente gelten großzügige staatliche Förderregelungen. Im Rahmen der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung haben Riester-Sparer, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen, wie die Grundzulage und die Kinderzulage, oder Steuervorteile, mit denen die Riester-Rente gefördert wird. Zwischen förderberechtigten Arbeitnehmern und Freiberuflern gibt es hier keine Unterschiede. 

Jedoch profitieren auch Freiberufler, die für ihre Riester-Rente keine staatliche Förderung erhalten können, durch bestimmte steuerliche Regelungen, die für Riester-Fondssparpläne sowie die Auszahlungsphase der Riester-Rente gelten.

Mittelbare Förderung

Für Freiberufler, die keinen Anspruch auf eine unmittelbare Förderung ihrer Riester-Rente besitzen, kommt jedoch eine mittelbare Förderung infrage, sofern ihr Ehepartner 

  • unmittelbar förderfähig ist
  • im gleichen Haushalt lebt
  • einen Riester-Sparvertrag besitzt 
  • und sie eine eigene Riester-Rente abschließen, die sie pro Jahr mindestens mit dem Sockelbetrag von 60 Euro bedienen. 

Im Rahmen der mittelbaren Förderung können Freiberufler ebenfalls die komplette staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Wie dies genau funktioniert, lesen Sie hier:

Mittelbar begünstigt in der Riester-Rente

Vorteile der Riester-Rente für Freiberufler

Vorteile ohne Förderung

Zwar können Freiberufler, für deren Riester-Rente keine mittelbare oder unmittelbare Förderung infrage kommt, weder die staatlichen Zulagen noch den für Riester-Renten geltende Steuerfreibetrag geltend machen – trotzdem kann auch ein nicht geförderter Riester-Vertrag für sie von Nutzen sein. Hier wirken sich einige weitere steuerliche Regelungen aus, die den Interessen von Freiberuflern weit entgegenkommen.

Begünstigung für Fondssparpläne

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Riester-Fondssparpläne werden grundsätzlich steuerlich begünstigt. Während für die Renditen anderer Kapitalanlagen oberhalb des Sparerfreibetrags von derzeit 801 Euro (über alle vorhandenen Geldanlagen) eine jährliche Abgeltungssteuer fällig wird, sind Riester-Fondssparpläne und Riester-Fondspolicen während der Ansparphase komplett davon befreit. Dieser Steuervorteil wirkt sich vor allem bei höheren monatlichen Sparbeträgen günstig aus. Er ist auch bei nicht geförderten Riester-Verträgen ohne Einschränkungen gegeben.

Steuervorteile in der Auszahlungsphase

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In der Auszahlungsphase kommen weitere Vorteile für nicht geförderte Riester-Renten zum Tragen. Normale Riester-Renten unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung – bei der Auszahlung werden sie behandelt wie jedes andere Einkommen und müssen mit dem vollen individuellen Steuersatz versteuert werden. Nicht geförderte Riester-Renten werden anders und dagegen vorteilhafter behandelt.

Flexibilität bei der Auszahlung

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Zudem dürfen aus geförderten Riester-Verträgen zum Beginn der Auszahlungsphase maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag entnommen werden. Freiberufler, die einen nicht geförderten Riester-Vertrag besitzen, können dagegen die gesamte angesparte Summe als Einmalzahlung erhalten. Steuerlich wird eine Einmalzahlung aus einem nicht geförderten Vertrag behandelt wie eine private Lebens­versicherung: Der Anleger muss diese Summe lediglich mit der Hälfte seines individuellen Steuersatzes versteuern, wenn der Vertrag zuvor mindestens zwölf Jahre lang bestanden hat und die Auszahlung nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres vorgenommen wird.

Vorteile auch bei monatlicher Auszahlung

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Von einem nicht geförderten Riester-Sparvertrag profitieren steuerlich auch Freiberufler, die sich bei der Auszahlung der Riester-Rente statt für eine Einmalzahlung für eine monatliche Rentenzahlung entscheiden. In diesem Fall werden die steuerlichen Regelungen für private Renten­versicherungen angewendet. Zu versteuern ist somit nur der Ertragsanteil der Rente, der sich nach dem Alter des Riester-Sparers richtet. Je älter dieser zum Zeitpunkt des erstmaligen Rentenbezuges ist, desto geringer ist der steuerpflichtige Rentenanteil.

Steuervorteile bei “übersparten” Verträgen

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Die Steuervorteile, die Freiberufler für nicht geförderte Riester-Renten in Anspruch nehmen können, gelten auch für geförderte, jedoch „übersparte“ Verträge, in die mehr als die vorgegebenen vier Prozent des Jahresbruttos geflossen sind. In diesem Fall kann der Riester-Sparer während der Ansparphase auf Kapitalerträge eine entsprechende Reduktion der Abgeltungssteuer geltend machen. In der Auszahlungsphase kann er anteilig die vorteilhafteren steuerlichen Regelungen nutzen.

Nachteile der Riester-Rente für Freiberufler

Die Riester-Rente war in den letzten Jahren immer wieder Zielscheibe teils berechtigter Kritik. Daher sollte man immer auch auf die aktuelle Zinsphase achten – gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen fallen die Renten oft geringer aus, als den Sparenden lieb ist. Ob sich die Riester-Rente lohnt, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:

  • Form der Geldanlage
  • Familiären Situation (zum Beispiel der Anzahl der Kinder)
  • Länge der Ansparphase ab.
Icon Blatt mit Lupe

Wägen Sie Vor- und Nachteile ab!

Sowohl unmittelbar als auch mittelbar zulageberechtigte Freiberufler sollten also sorgfältig prüfen, ob die Riester-Rente auch ohne staatliche Zulagen genug Vorteile für Sie aufweist, dass Sie über die Nachteile hinwegsehen können. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile eines Riester-Vertrages im Allgemeinen finden Sie hier:

Vor- und Nachteile der Riester-Rente


Rürup-Rente als beliebte Alternative

Eine beliebte Alternative für Freiberufler und andere Selbständige ist die Rürup-Rente. Alle Informationen zu Kosten und steuerlichen Bedingungen sowie ein individuelles Angebot bekommen Sie hier:

Rürup-Rente

Tipps zur Riester-Rente für Freiberufler

Kosten der Riester-Rente für Freiberufler

Kostenfaktoren der Riester-Rente

Die Kosten einer Riester-Rente lassen sich nicht pauschal beziffern. Abhängig sind sie insbesondere vom gewählten Riester-Produkt und der monatlichen Beitragshöhe. Für einen geförderten Riester-Vertrag verlangt der Gesetzgeber einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro, steuerlich abzugsfähig sind die Kosten einer Riester-Rente bis zur Grenze von 2.100 Euro. Maßgeblich für den Erhalt der vollen Förderung ist auch bei Freiberuflern, dass vier Prozent des letzten Jahresbruttos für die Riester-Rente aufgewendet werden.

Höchst- und Mindestbeitrag der Riester-Rente


Rechenbeispiel

Ein Freiberufler verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.000 Euro, hat zwei nach 2008 geborene Kinder und ist unmittelbar förderberechtigt. Im vergangenen Jahr hat er ein Bruttoeinkommen von 24.000 Euro erzielt. In dieser Tabelle können Sie sehen, wie sich sein Riester-Beitrag berechnet:

Icon Beleg
Vorjahresbrutto24.000 €
4% des Vorjahresbrutto60 €
Abzüglich Grundzulage, da bezuschusst– 175 €
Abzüglich Kinderzulage, da bezuschusst– 600 €
Mindestbeitrag pro Monat15 €
Mindestbeitrag pro Jahr185 €

Einen Einfluss auf die Kosten für die Riester-Rente haben auch die Konditionen, zu denen Riester-Produkte angeboten werden. Die Abschlusskosten für die Verträge gestalten die Anbieter variabel. Ihre Zahlung muss in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit erfolgen. Hinzu kommen Nebenkosten in Form von Verwaltungsgebühren, die selbst bei vergleichsweise günstigen Fondsanbietern meist bei etwa fünf Prozent des Sparbeitrages liegen.

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Riester-Rente für Freiberufler im Test

Icon Stern

Unabhängige Testergebnisse für Riester-Renten für Freiberufler existieren bisher nicht. Die Ratings verschiedener Analysehäuser geben jedoch Hinweise auf die generelle Qualität von Riester-Produkten. In diese Ratings fließen jeweils verschiedene Kriterien – beispielsweise die Wirtschaftskraft des Anbieters, die Flexibilität und die Renditen der angebotenen Produkte, die Transparenz der Verträge sowie von Beratungsleistungen – ein. Welche Anbieter zu den aktuellen Testsiegern gehören, haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Riester-Renten im Test

Hinweise zum Vergleich

Darauf sollten Sie achten

Angebote für Riester-Verträge gibt es auf dem Markt in großer Vielfalt. Freiberufler, die sich eine für ihre persönlichen Verhältnisse optimale Riester-Rente wünschen, benötigen einen ausführlichen Versicherungsvergleich. Wichtige Punkte sind auch die Kosten des Vertrages sowie das Ausmaß der Risikoorientierung. Eine Riester-Rente, die durch Fondsgewinne und Überschussbeteiligungen möglichst hohe Erträge erwirtschaften soll, ist mit einem höheren Risiko verbunden, das allerdings durch eine Beitragsgarantie begrenzt wird. Darüber hinaus können Sie zwischen verschiedenen Arten der Riester-Rente wählen.

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Fazit

Prinzipiell können auch Freiberufler riestern. Zulagenberechtigt ist jedoch nur, wer in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist, und die Zulagen sind ein wichtiger Faktor dabei, ob sich eine Riester-Rente lohnt. Als Freiberufler sollten Sie also sorgfältig prüfen, ob sich eine Riester-Rente für Sie lohnt und welche Art der Riester-Rente zu Ihnen und Ihren Zukunftsplänen passt.


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Die Arbeitsfelder und -bedingungen von Selbstständigen und Freiberuflern sind vielfältig. Damit geht auch eine große Vielfalt von Risiken einher, gegen welche Sie sich jedoch versichern können.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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