Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann die Riester-Rente für Freiberufler sinnvoll ist, was sie kostet und welche Voraussetzungen sie für die staatliche Förderung erfüllen müssen.
Inhalt dieser SeiteLohnt sich eine Riester-Rente für Freiberufler?
Wer kann riestern?
Grundsätzlich gilt: Einen Riester-Sparvertrag kann ausnahmslos jeder in Deutschland wohnende oder arbeitende Freiberufler abschließen. Um die staatliche Förderung für die Riester-Rente zu erhalten, müssen Freiberufler jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Riester-Rente für Freiberufler kann sich jedoch auch lohnen, wenn kein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht. Dies ist vor allem durch die steuerlichen Vorteile möglich, die sich nur aus einem nicht geförderten Vertrag ergeben.
Voraussetzungen für die Riester-Rente für Freiberufler
Eine unmittelbare Förderung ist nur möglich, wenn Freiberufler Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. In anderen Fällen kommt eine mittelbare Förderung infrage, wenn der Ehepartner unmittelbar förderfähig ist.
Diese Freiberufler sind rentenversicherungspflichtig
Im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung § 2 werden jene selbständig tätigen Berufsgruppen aufgeführt, die rentenversicherungspflichtig sind. Wer einen solchen Beruf ausübt, kann auch Riester-Produkte erwerben und von staatlichen Zulagen profitieren:
- Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
- Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
- Hebammen und Entbindungspfleger,
- Seelotsen der Reviere im Sinne des Gesetzes über das Seelotsenwesen,
- Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes,
- Hausgewerbetreibende,
- Küstenschiffer und Küstenfischer, die zur Besatzung ihres Fahrzeuges gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als vier versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen,
- Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wobei Handwerksbetriebe im Sinne der §§ 2 und 3 der Handwerksordnung sowie Betriebsfortführungen auf Grund von § 4 der Handwerksordnung außer Betracht bleiben; ist eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, gilt als Gewerbetreibender, wer als Gesellschafter in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,
- Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.
- Als Arbeitnehmer im Sinne des Satzes 1 Nr. 1, 2, 7 und 9 gelten:
- auch Personen, die berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen beruflicher Bildung erwerben,
- nicht Personen, die geringfügig beschäftigt sind,
- für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft.
Drei Gründe für die Riester-Rente als Freiberufler
Das spricht dagegen
Ohne die staatlichen Zulagen lohnt sich eine Riester-Rente oft weniger und teilweise fallen die Renditen gering und die Nebenkosten hoch aus. Aus diesem Grund sollten Sie als Freiberufler darauf achten, ob sich eine Riester-Rente wirklich mehr für Sie lohnt als andere Formen der Altersvorsorge.
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Zulagen und Förderungen der Riester-Rente für Freiberufler
Wichtigster Vorteil der Riester-Rente: Förderung
Für die Riester-Rente gelten großzügige staatliche Förderregelungen. Im Rahmen der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung haben Riester-Sparer, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen, wie die Grundzulage und die Kinderzulage, oder Steuervorteile, mit denen die Riester-Rente gefördert wird. Zwischen förderberechtigten Arbeitnehmern und Freiberuflern gibt es hier keine Unterschiede.
Jedoch profitieren auch Freiberufler, die für ihre Riester-Rente keine staatliche Förderung erhalten können, durch bestimmte steuerliche Regelungen, die für Riester-Fondssparpläne sowie die Auszahlungsphase der Riester-Rente gelten.
Mittelbare Förderung
Für Freiberufler, die keinen Anspruch auf eine unmittelbare Förderung ihrer Riester-Rente besitzen, kommt jedoch eine mittelbare Förderung infrage, sofern ihr Ehepartner
- unmittelbar förderfähig ist
- im gleichen Haushalt lebt
- einen Riester-Sparvertrag besitzt
- und sie eine eigene Riester-Rente abschließen, die sie pro Jahr mindestens mit dem Sockelbetrag von 60 Euro bedienen.
Im Rahmen der mittelbaren Förderung können Freiberufler ebenfalls die komplette staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Wie dies genau funktioniert, lesen Sie hier:
Vorteile der Riester-Rente für Freiberufler
Vorteile ohne Förderung
Zwar können Freiberufler, für deren Riester-Rente keine mittelbare oder unmittelbare Förderung infrage kommt, weder die staatlichen Zulagen noch den für Riester-Renten geltende Steuerfreibetrag geltend machen – trotzdem kann auch ein nicht geförderter Riester-Vertrag für sie von Nutzen sein. Hier wirken sich einige weitere steuerliche Regelungen aus, die den Interessen von Freiberuflern weit entgegenkommen.
Begünstigung für Fondssparpläne
Riester-Fondssparpläne werden grundsätzlich steuerlich begünstigt. Während für die Renditen anderer Kapitalanlagen oberhalb des Sparerfreibetrags von derzeit 801 Euro (über alle vorhandenen Geldanlagen) eine jährliche Abgeltungssteuer fällig wird, sind Riester-Fondssparpläne und Riester-Fondspolicen während der Ansparphase komplett davon befreit. Dieser Steuervorteil wirkt sich vor allem bei höheren monatlichen Sparbeträgen günstig aus. Er ist auch bei nicht geförderten Riester-Verträgen ohne Einschränkungen gegeben.
Steuervorteile in der Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase kommen weitere Vorteile für nicht geförderte Riester-Renten zum Tragen. Normale Riester-Renten unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung – bei der Auszahlung werden sie behandelt wie jedes andere Einkommen und müssen mit dem vollen individuellen Steuersatz versteuert werden. Nicht geförderte Riester-Renten werden anders und dagegen vorteilhafter behandelt.
Flexibilität bei der Auszahlung
Zudem dürfen aus geförderten Riester-Verträgen zum Beginn der Auszahlungsphase maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag entnommen werden. Freiberufler, die einen nicht geförderten Riester-Vertrag besitzen, können dagegen die gesamte angesparte Summe als Einmalzahlung erhalten. Steuerlich wird eine Einmalzahlung aus einem nicht geförderten Vertrag behandelt wie eine private Lebensversicherung: Der Anleger muss diese Summe lediglich mit der Hälfte seines individuellen Steuersatzes versteuern, wenn der Vertrag zuvor mindestens zwölf Jahre lang bestanden hat und die Auszahlung nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres vorgenommen wird.
Vorteile auch bei monatlicher Auszahlung
Von einem nicht geförderten Riester-Sparvertrag profitieren steuerlich auch Freiberufler, die sich bei der Auszahlung der Riester-Rente statt für eine Einmalzahlung für eine monatliche Rentenzahlung entscheiden. In diesem Fall werden die steuerlichen Regelungen für private Rentenversicherungen angewendet. Zu versteuern ist somit nur der Ertragsanteil der Rente, der sich nach dem Alter des Riester-Sparers richtet. Je älter dieser zum Zeitpunkt des erstmaligen Rentenbezuges ist, desto geringer ist der steuerpflichtige Rentenanteil.
Steuervorteile bei “übersparten” Verträgen
Die Steuervorteile, die Freiberufler für nicht geförderte Riester-Renten in Anspruch nehmen können, gelten auch für geförderte, jedoch „übersparte“ Verträge, in die mehr als die vorgegebenen vier Prozent des Jahresbruttos geflossen sind. In diesem Fall kann der Riester-Sparer während der Ansparphase auf Kapitalerträge eine entsprechende Reduktion der Abgeltungssteuer geltend machen. In der Auszahlungsphase kann er anteilig die vorteilhafteren steuerlichen Regelungen nutzen.
Nachteile der Riester-Rente für Freiberufler
Die Riester-Rente war in den letzten Jahren immer wieder Zielscheibe teils berechtigter Kritik. Daher sollte man immer auch auf die aktuelle Zinsphase achten – gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen fallen die Renten oft geringer aus, als den Sparenden lieb ist. Ob sich die Riester-Rente lohnt, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:
- Form der Geldanlage
- Familiären Situation (zum Beispiel der Anzahl der Kinder)
- Länge der Ansparphase ab.
Wägen Sie Vor- und Nachteile ab!
Sowohl unmittelbar als auch mittelbar zulageberechtigte Freiberufler sollten also sorgfältig prüfen, ob die Riester-Rente auch ohne staatliche Zulagen genug Vorteile für Sie aufweist, dass Sie über die Nachteile hinwegsehen können. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile eines Riester-Vertrages im Allgemeinen finden Sie hier:
Rürup-Rente als beliebte Alternative
Eine beliebte Alternative für Freiberufler und andere Selbständige ist die Rürup-Rente. Alle Informationen zu Kosten und steuerlichen Bedingungen sowie ein individuelles Angebot bekommen Sie hier:
Tipps zur Riester-Rente für Freiberufler
Kosten der Riester-Rente für Freiberufler
Kostenfaktoren der Riester-Rente
Die Kosten einer Riester-Rente lassen sich nicht pauschal beziffern. Abhängig sind sie insbesondere vom gewählten Riester-Produkt und der monatlichen Beitragshöhe. Für einen geförderten Riester-Vertrag verlangt der Gesetzgeber einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro, steuerlich abzugsfähig sind die Kosten einer Riester-Rente bis zur Grenze von 2.100 Euro. Maßgeblich für den Erhalt der vollen Förderung ist auch bei Freiberuflern, dass vier Prozent des letzten Jahresbruttos für die Riester-Rente aufgewendet werden.
Höchst- und Mindestbeitrag der Riester-Rente
Rechenbeispiel
Ein Freiberufler verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.000 Euro, hat zwei nach 2008 geborene Kinder und ist unmittelbar förderberechtigt. Im vergangenen Jahr hat er ein Bruttoeinkommen von 24.000 Euro erzielt. In dieser Tabelle können Sie sehen, wie sich sein Riester-Beitrag berechnet:
Vorjahresbrutto | 24.000 € |
4% des Vorjahresbrutto | 60 € |
Abzüglich Grundzulage, da bezuschusst | – 175 € |
Abzüglich Kinderzulage, da bezuschusst | – 600 € |
Mindestbeitrag pro Monat | 15 € |
Mindestbeitrag pro Jahr | 185 € |
Einen Einfluss auf die Kosten für die Riester-Rente haben auch die Konditionen, zu denen Riester-Produkte angeboten werden. Die Abschlusskosten für die Verträge gestalten die Anbieter variabel. Ihre Zahlung muss in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit erfolgen. Hinzu kommen Nebenkosten in Form von Verwaltungsgebühren, die selbst bei vergleichsweise günstigen Fondsanbietern meist bei etwa fünf Prozent des Sparbeitrages liegen.
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Riester-Rente für Freiberufler im Test
Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Riester-Rente zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell einer Riester-Rente für Freiberufler von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Freiberufler und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Riester-Renten-Anbieter im Test (2024)
Hinweise zum Vergleich
Darauf sollten Sie achten
Angebote für Riester-Verträge gibt es auf dem Markt in großer Vielfalt. Freiberufler, die sich eine für ihre persönlichen Verhältnisse optimale Riester-Rente wünschen, benötigen einen ausführlichen Versicherungsvergleich. Wichtige Punkte sind auch die Kosten des Vertrages sowie das Ausmaß der Risikoorientierung. Eine Riester-Rente, die durch Fondsgewinne und Überschussbeteiligungen möglichst hohe Erträge erwirtschaften soll, ist mit einem höheren Risiko verbunden, das allerdings durch eine Beitragsgarantie begrenzt wird. Darüber hinaus können Sie zwischen verschiedenen Arten der Riester-Rente wählen.
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Fazit
Prinzipiell können auch Freiberufler riestern. Zulagenberechtigt ist jedoch nur, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, und die Zulagen sind ein wichtiger Faktor dabei, ob sich eine Riester-Rente lohnt. Als Freiberufler sollten Sie also sorgfältig prüfen, ob sich eine Riester-Rente für Sie lohnt und welche Art der Riester-Rente zu Ihnen und Ihren Zukunftsplänen passt.
Weitere Personen- und Berufsgruppen in der Riester-Rente
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