Das erwartet Sie hier
Was mit Ihrer Riester-Rente bei einer Scheidung passiert, wie das Guthaben geteilt wird, wer danach welche Zulagen bekommt und was Sie jetzt tun müssen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Im Versorgungsausgleich teilt das Familiengericht das Riester-Guthaben, das Sie in der Ehezeit angespart haben, zur Hälfte. Die Teilung ist förderunschädlich, Zulagen werden nicht zurückgefordert.
- Die Grundzulage behalten Sie, solange Sie selbst unmittelbar förderberechtigt sind. Die Kinderzulage bekommt nach der Trennung der Elternteil, dem das Kindergeld zusteht.
- Wer nur mittelbar über den Partner gefördert war, verliert diese Förderung schon mit der dauernden Trennung, nicht erst mit der Scheidung. Bisherige Zulagen bleiben im Vertrag.
- Melden Sie die Trennung Ihrem Anbieter und lassen Sie den Vertrag lieber ruhen, als ihn zu kündigen. Für Ihren bestehenden Vertrag ändert die Reform 2027 an diesen Regeln nichts.
Was passiert mit der Riester-Rente bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung wird Ihre Riester-Rente im Versorgungsausgleich geteilt: Ihr Ex-Partner bekommt die Hälfte dessen, was Sie in der Ehezeit angespart haben, und umgekehrt. Danach ändert sich vor allem die Förderung: Die mittelbare Zulage endet, und die Kinderzulage folgt dem Kindergeld.
Reform 2027: Was das für Ihre Scheidung bedeutet
Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag ändert die Reform bei Trennung und Scheidung nichts: Versorgungsausgleich, Zulagen und Rückforderungsregeln bleiben, wie sie sind. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026. Wer ab dem 01.01.2027 einen neuen geförderten Vertrag wie das Altersvorsorgedepot abschließt, auch als Ziel für seinen Anteil aus dem Versorgungsausgleich, stellt damit alle eigenen Riester-Verträge auf die neue Förderung um.
Die Regeln nach Trennung und Scheidung auf einen Blick
Die Tabelle zeigt, was nach einer Trennung für Ihren Riester-Vertrag gilt. Maßgeblich sind zwei Zeitpunkte: Die dauernde Trennung entscheidet über die mittelbare Förderung und die Kinderzulage, erst die Scheidung selbst löst den Versorgungsausgleich aus. Für Verträge bis 31.12.2026 gelten diese Regeln unverändert weiter.
| Regel | Was nach Trennung und Scheidung gilt |
|---|---|
| Versorgungsausgleich | Das in der Ehezeit angesparte Guthaben wird zur Hälfte geteilt |
| Rückforderung der Förderung | Keine, die Teilung ist förderunschädlich, die Förderung geht anteilig mit |
| Grundzulage | 175 Euro bleiben, solange Sie selbst unmittelbar förderberechtigt sind |
| Mittelbare Förderung | Endet mit der dauernden Trennung, bisherige Zulagen bleiben im Vertrag |
| Kinderzulage | Geht an den Elternteil, dem das Kindergeld zusteht |
Rechtsgrundlage für die Teilung ist das Versorgungsausgleichsgesetz, für die Förderung gelten § 79 EStG, § 85 EStG und § 93 EStG. Wie sich Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil zusammensetzen, zeigt unsere Übersicht zur Riester-Förderung. Wie Paare ihre Verträge während der Ehe aufeinander abstimmen, steht auf der Seite für Ehepaare.
Wie wird die Riester-Rente im Versorgungsausgleich geteilt?
Das Familiengericht teilt jedes Riester-Anrecht, das in der Ehezeit entstanden ist, zur Hälfte zwischen beiden Ehegatten. Meist geschieht das als interne Teilung beim bisherigen Anbieter, seltener als externe Teilung auf einen anderen Vertrag.
Was im Versorgungsausgleich geteilt wird
Geteilt wird nur der Ehezeitanteil, also das, was Sie während der Ehe angespart haben, samt Zulagen und Erträgen. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Hochzeit und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 VersAusglG). Was vorher oder danach eingezahlt wurde, bleibt bei Ihnen.
Riester-Verträge kommen immer in den Ausgleich, egal ob sie später als Rente oder anders ausgezahlt werden. Wer den Vertrag abgeschlossen hat, spielt keine Rolle. Haben beide Partner einen Riester-Vertrag, wird jeder Vertrag für sich geteilt. Liegen beide beim selben Anbieter, verrechnet er die Ansprüche und überträgt nur den Wertunterschied.
Interne und externe Teilung
Bei der internen Teilung bekommt Ihr Ex-Partner beim selben Anbieter ein eigenes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts (§ 10 VersAusglG). Einen eigenen Riester-Vertrag muss er dafür nicht haben. Angemessene Kosten der Teilung darf der Anbieter je zur Hälfte von beiden Anteilen abziehen.
Eine externe Teilung gibt es nur, wenn Ihr Ex-Partner sie mit Ihrem Anbieter vereinbart oder der Anbieter sie bei kleinen Beträgen verlangt (§ 14 VersAusglG). Dann zahlt der Anbieter den Ausgleichswert als Kapital an eine Zielversorgung, die der Berechtigte wählt. Wählt er nichts, fließt das Geld in die gesetzliche Rentenversicherung.
Beide Wege sind förderunschädlich. Geht das Geld auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder eine geförderte betriebliche Altersvorsorge, wandert die Förderung mit allen Rechten und Pflichten zum Ex-Partner. Fließt es in die gesetzliche Rentenversicherung, entfallen die Pflichten aus der Förderung für diesen Anteil ganz.
Wann es keinen Versorgungsausgleich gibt
Dauerte die Ehezeit höchstens drei Jahre, findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer von Ihnen ihn beantragt. Außerdem sollen Gerichte geringe Werte nicht ausgleichen. 2026 gilt ein Kapitalwert bis 4.746 Euro als gering, bei Renten ein Betrag bis 39,55 Euro im Monat (§ 18 VersAusglG).
Sie können den Versorgungsausgleich auch durch Vereinbarung ganz oder teilweise ausschließen, etwa im Ehevertrag. Vor der Entscheidung des Gerichts braucht eine solche Vereinbarung eine notarielle Beurkundung oder einen gerichtlich protokollierten Vergleich (§ 7 VersAusglG). Das Gericht prüft trotzdem, ob die Vereinbarung einen Partner unangemessen benachteiligt.
Kinderzulage und Grundzulage nach der Trennung
Ihre Grundzulage von 175 Euro bleibt, solange Sie selbst unmittelbar förderberechtigt sind, etwa als Arbeitnehmer oder Beamter. Bei der Kinderzulage gilt die Zuordnung an die Mutter nur für verheiratete Eltern, die nicht dauernd getrennt leben. Nach der Trennung bekommt sie der Elternteil, dem das Kindergeld zusteht, meist der, bei dem das Kind lebt.
Wechselt das Kindergeld im Laufe eines Jahres, zählt der erste Monat des Jahres mit Kindergeldanspruch. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für Kinder bis Jahrgang 2007 und 300 Euro ab Jahrgang 2008. Zieht ein Kind im Februar zum Vater, bekommt die Mutter die Zulage für dieses Jahr noch. Alle Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Riester-Kinderzulage.
Eine Sparerin mit 35.000 Euro Vorjahreseinkommen und einem Kind von 2011 muss mit Kinderzulage 925 Euro im Jahr einzahlen: 1.400 Euro minus 175 Euro Grundzulage minus 300 Euro Kinderzulage. Lebt das Kind nach der Trennung beim Vater, fällt die Kinderzulage weg, und ihr Mindesteigenbeitrag steigt auf 1.225 Euro (Beispielrechnung unserer Redaktion nach § 86 EStG).
Mittelbar gefördert: Die Förderung endet
Mittelbar gefördert ist, wer selbst nicht förderberechtigt ist und nur über den Ehepartner Zulagen bekommt. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben (§ 79 EStG). Die Förderung endet deshalb schon mit der dauernden Trennung, spätestens ab dem Beitragsjahr nach der Trennung gibt es keine Zulage mehr.
Die bis dahin gezahlten Zulagen behalten Sie, sie bleiben im Vertrag. Auch Ihr Ex-Partner verliert etwas: Sein Mindesteigenbeitrag steigt, weil nur noch seine eigenen Zulagen abgezogen werden. Wer mittelbar begünstigt ist und welche Zulagen es gibt, steht auf unserer Seite mittelbar begünstigt.
Wohn-Riester und das gemeinsame Haus
Haben Sie Riester-Geld in die eigene Wohnung gesteckt, führt die Zulagenstelle ein Wohnförderkonto. Geht Ihr Eigentumsanteil bei der Scheidung ganz oder teilweise auf den Ex-Partner über, wandert das Wohnförderkonto im gleichen Verhältnis mit allen Rechten und Pflichten zu ihm (§ 92a EStG). Den Übergang müssen Sie der Zulagenstelle nachweisen.
Ziehen Sie aus und bleiben Eigentümer, gilt das als Aufgabe der Selbstnutzung, dann droht die Besteuerung des Wohnförderkontos. Keine Auflösung gibt es, wenn das Gericht die Ehewohnung Ihrem Ex-Partner zuweist, oder wenn Sie das Geld innerhalb der gesetzlichen Fristen in eine neue Wohnung oder einen Riester-Vertrag stecken.
Was müssen Sie nach Trennung und Scheidung tun?
Melden Sie die Trennung Ihrem Riester-Anbieter, klären Sie die Kinderzulage neu und füllen Sie die Auskunft für den Versorgungsausgleich aus. Wer nur mittelbar gefördert war, stellt den Vertrag beitragsfrei, statt ihn zu kündigen.
1. Trennung dem Anbieter melden
Änderungen beim Familienstand müssen Sie melden, auch mit Dauerzulageantrag. Sonst zahlt die Zulagenstelle weiter Zulagen, die sie später zurückfordert.
2. Kinderzulage neu zuordnen
Der Elternteil mit Kindergeld gibt die Kinder im eigenen Zulagenantrag an. Der andere streicht sie, damit keine Zulage doppelt beantragt wird.
3. Auskunft für das Gericht geben
Im Scheidungsverfahren fragt das Familiengericht Ihre Verträge ab. Geben Sie alle Riester-Verträge an, der Anbieter berechnet dann den Ehezeitanteil.
4. Zielversorgung wählen
Kommt es zur externen Teilung, wählt der Berechtigte, wohin sein Anteil fließt: in einen eigenen Vertrag oder in die gesetzliche Rentenversicherung.
Den Dauerzulageantrag anpassen
Mit einem Dauerzulageantrag beantragt Ihr Anbieter die Zulagen jedes Jahr für Sie. Die Angaben dazu stammen aber von Ihnen. Familienstand, Kinder und Förderstatus müssen Sie nach einer Trennung selbst aktualisieren, nur ein geändertes rentenversicherungspflichtiges Einkommen nicht. Mehr dazu auf unserer Seite zum Dauerzulagenantrag.
Mittelbar gefördert: beitragsfrei stellen statt kündigen
Fällt Ihre Förderung weg, sollten Sie den Vertrag nicht kündigen. Eine Kündigung ist eine schädliche Verwendung, Sie zahlen alle Zulagen und Steuervorteile zurück, und die Erträge werden steuerpflichtig. Stellen Sie den Vertrag stattdessen beitragsfrei, die bisherige Förderung bleibt dann im Vertrag.
Werden Sie später wieder förderberechtigt, können Sie weiter einzahlen. Das ist der Fall, wenn Sie eine rentenversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen oder erneut heiraten und Ihr neuer Partner förderberechtigt ist. Für Selbständige gibt es ab 2027 im neuen Förderrecht eine eigene Förderung, mehr dazu auf der Seite für Selbständige.
Ihren Eigenbeitrag neu berechnen
Nach der Trennung stimmt Ihr bisheriger Beitrag oft nicht mehr. Die volle Förderung bekommen Sie nur mit dem Mindesteigenbeitrag: vier Prozent Ihrer rentenversicherungspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr, höchstens 2.100 Euro, abzüglich Ihrer Zulagen. Fällt eine Zulage weg, steigt er. Wie Sie ihn berechnen, steht unter Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.
Wann kostet eine Scheidung Riester-Förderung?
Förderung geht nach einer Scheidung vor allem verloren, wenn Sie die Trennung nicht melden, Ihren Beitrag nicht anpassen oder den Vertrag kündigen. Ab 2027 kommt eine neue Falle dazu: ein neuer Vertrag, der Ihre alten Verträge auf neues Recht umstellt.
Die typischen Fehler
- Trennung nicht gemeldet: Die Zulagenstelle zahlt mittelbare Zulagen oder Kinderzulagen weiter und fordert sie später zurück, auch noch nach Jahren.
- Beitrag nicht angepasst: Fällt eine Zulage weg und Sie zahlen weniger als den Mindesteigenbeitrag, kürzt die Zulagenstelle Ihre Zulagen anteilig.
- Vertrag nach der Trennung gekündigt: Alle Zulagen und Steuervorteile gehen an den Staat zurück, auch der Teil, den Sie im Versorgungsausgleich bekommen haben.
- Anteil aus dem Versorgungsausgleich ausgezahlt: Wer das übertragene Anrecht vorzeitig auflöst, trägt selbst die Rückforderung, weil die Förderung mit übergegangen ist.
- Ex-Partner als Erbe eingeplant: Förderunschädlich auf den Vertrag eines Ehegatten übertragen lässt sich Riester-Vermögen im Todesfall nur, wenn die Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Rückforderung auch nach Jahren
Zu Unrecht gezahlte Zulagen fordert die Zentrale Zulagenstelle zurück (§ 90 Absatz 3 EStG). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs holt sie das Geld direkt bei Ihnen, auch wenn Sie keine Schuld trifft. Was Sie dann tun können, lesen Sie unter Rückforderung von Riester-Zulagen.
Stirbt einer von Ihnen nach der Trennung, gilt für das Riester-Vermögen das, was für alle Erben außer dem Ehegatten gilt: Eine Auszahlung an Ihren Ex-Partner oder andere Erben ist schädlich, die Förderung geht an den Staat zurück. Welche Ausnahmen es gibt, erklärt unsere Seite zur Riester-Rente im Todesfall.
Vorsicht bei einem neuen Vertrag ab 2027
Ab 2027 können Sie keinen neuen Riester-Vertrag mehr abschließen. Wer nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, etwa ein Altersvorsorgedepot als Ziel für seinen Anteil aus dem Versorgungsausgleich, stellt damit automatisch alle eigenen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um. Diese Umstellung lässt sich nicht zurücknehmen.
Für Alleinerziehende mit kleinem Einkommen kann das ein schlechter Tausch sein. Im alten Recht reichen 60 Euro Eigenbeitrag für die vollen Zulagen, im neuen Recht liegt der Mindesteigenbeitrag bei 120 Euro, und die volle Kinderzulage von 300 Euro gibt es erst bei 300 Euro Eigenbeitrag. Mehr dazu unter Riester-Vertrag wechseln.
- bis 2026 mit 60 Euro Beitrag475 €
- ab 2027 mit 120 Euro Beitrag180 €
- ab 2027 mit 300 Euro Beitrag450 €
Quelle: §§ 84 bis 86 EStG, Fassung bis 2026 und ab 2027 nach Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026
Experten-Tipp:
Wohin Ihr Anteil fließt, entscheiden Sie
„Bei einer externen Teilung fragt das Gericht, wohin der Anteil aus dem Versorgungsausgleich gehen soll. Wer darauf nicht antwortet, landet automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist nicht falsch, aber oft lässt sich ein eigener, guter Riester-Vertrag aufstocken. Ab 2027 kommt eine Falle dazu: Ein neuer Vertrag als Ziel stellt alle Ihre alten Verträge auf neues Recht um. Das rechnen wir vorher durch.“
Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag nach der Trennung prüfen
Wir prüfen kostenfrei, welche Zulagen Ihnen nach der Trennung zustehen, ob Ihr Eigenbeitrag noch reicht und wohin Ihr Anteil aus dem Versorgungsausgleich am besten fließt.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Prüfung von Zulagen und Mindesteigenbeitrag
- Ehrliche Rechnung, auch wenn Behalten besser ist
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente bei Scheidung
Was passiert mit der Riester-Rente bei einer Scheidung?
Die Riester-Rente kommt in den Versorgungsausgleich. Das Familiengericht teilt das in der Ehezeit angesparte Guthaben samt Zulagen und Erträgen zur Hälfte zwischen beiden Ehegatten. Das gilt unabhängig davon, wer den Vertrag abgeschlossen hat, und es ist förderunschädlich.
Wer erhält die Kinderzulage nach der Scheidung?
Nach der Trennung erhält die Kinderzulage der Elternteil, dem das Kindergeld zusteht. Wechselt das Kindergeld im Laufe des Jahres, zählt der erste Monat des Jahres mit Kindergeldanspruch. Die Zuordnung an die Mutter gilt nur für Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben.
Was ist der Versorgungsausgleich und wie betrifft er die Riester-Rente?
Der Versorgungsausgleich teilt bei einer Scheidung alle Rentenanrechte, die beide Ehegatten in der Ehezeit erworben haben, zur Hälfte (§ 1 VersAusglG). Bei der Riester-Rente wird der Ehezeitanteil geteilt, meist intern beim selben Anbieter. Ihr Ex-Partner bekommt dort ein eigenes Anrecht.
Muss ich die Riester-Zulagen nach der Scheidung zurückzahlen?
Nein. Die Teilung im Versorgungsausgleich ist keine schädliche Verwendung, die Förderung geht anteilig auf den Ex-Partner über. Zurückzahlen müssen Sie nur, wenn Sie den Vertrag kündigen oder Zulagen nach der Trennung zu Unrecht bekommen haben, weil Sie die Trennung nicht gemeldet haben.
Gilt der Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehezeit?
Bei einer Ehezeit von höchstens drei Jahren gibt es den Versorgungsausgleich nur, wenn einer der Ehegatten ihn beantragt (§ 3 VersAusglG). Unabhängig von der Ehedauer sollen Gerichte geringe Werte nicht ausgleichen, 2026 einen Kapitalwert bis 4.746 Euro.
Bekomme ich als mittelbar Begünstigter nach der Trennung noch Zulagen?
Nein. Die mittelbare Förderung setzt voraus, dass Sie nicht dauernd getrennt leben, spätestens ab dem Beitragsjahr nach der Trennung gibt es keine Zulage mehr. Die bisherigen Zulagen bleiben im Vertrag. Stellen Sie ihn beitragsfrei, statt ihn zu kündigen.
Kann ich mir meinen Anteil aus dem Versorgungsausgleich auszahlen lassen?
Nur mit Verlust. Mit dem Anteil geht auch die Förderung auf Sie über. Lösen Sie den Vertrag vor Rentenbeginn auf, ist das eine schädliche Verwendung, und Sie zahlen die anteiligen Zulagen und Steuervorteile zurück. Die Erträge werden zusätzlich steuerpflichtig.
Was passiert mit Wohn-Riester bei einer Scheidung?
Geht Ihr Eigentumsanteil an der Wohnung auf den Ex-Partner über, wandert das Wohnförderkonto im gleichen Verhältnis zu ihm. Ziehen Sie aus und bleiben Eigentümer, droht die Besteuerung, außer das Gericht weist die Wohnung Ihrem Ex-Partner zu oder Sie nutzen eine der gesetzlichen Ausnahmen.
Kann ich den Versorgungsausgleich für die Riester-Rente ausschließen?
Ja, durch eine Vereinbarung, etwa im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Vor der Entscheidung des Gerichts muss sie notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert sein. Das Familiengericht prüft trotzdem, ob ein Partner unangemessen benachteiligt wird.
Bekommt mein Ex-Partner meine Riester-Rente, wenn ich sterbe?
Nicht förderunschädlich. Die Übertragung auf den Vertrag des Ehegatten ohne Rückforderung gibt es nur, wenn die Ehegatten beim Tod nicht dauernd getrennt gelebt haben. Nach Trennung und Scheidung ist eine Auszahlung an Erben eine schädliche Verwendung.
Ändert die Reform 2027 etwas an der Riester-Rente bei Scheidung?
Für bestehende Riester-Verträge nicht: Versorgungsausgleich, Zulagen und Rückforderungsregeln bleiben. Wer aber ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, etwa ein Altersvorsorgedepot für seinen Anteil, stellt alle eigenen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um.
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