Riester-Rente für Menschen mit Behinderung Beratung und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Menschen mit Behinderung lohnt sich die Riester-Rente besonders, wenn sie im Alter nicht mit einem erhöhten Pflegebedarf rechnen.
  • Zahlen Sie aufgrund einer Behinderung oder Schwerbehinderung nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein, können Sie mittelbar durch Ihren Ehepartner begünstigt und dadurch zulagenberechtigt werden.
  • In der Ansparphase wird durch Riester gebildetes Vermögen auch nicht auf den Sozialhilfebezug angerechnet.
  • Die Auszahlung kann jedoch anteilig angerechnet werden.
  • Mit Hilfe vom Wohn-Riester kann ein behindertengerechter Umbau finanziert werden.
  • Ob sich eine Riester-Rente lohnt, hängt sehr von Ihrer individuellen Situation ab.

Das erwartet Sie hier

Was Menschen mit Behinderung über die Riester-Rente wissen müssen, für wen sich diese lohnt und wie Sie Ihre Altersvorsorge nutzen können, um Ihren Alltag zu erleichtern.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Menschen mit Behinderung über die Riester Rente wissen?
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Das leistet sie
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Riester Rente wählen
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Was sollten Menschen mit Behinderung über die Riester-Rente wissen?

Alle Riester-Sparer, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung bezahlen und in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten eine Riester-Förderung. Auch Menschen mit einer Behinderung haben die Möglichkeit, mit einer Riester-Rente für ihr Alter vorzusorgen und die staatlichen Riester-Förderungen für diese Rentenform zu nutzen.

In den folgenden Fällen ist der Abschluss einer staatlich geförderten Riester-Rente ebenfalls möglich:

  • Falls Sie Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) beziehen
  • Falls Sie nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis, sondern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (auch: Behindertenwerkstatt, WfbM) arbeiten und neben dem Arbeitsentgelt Sozialleistungen beziehen

Wie andere Riester-Sparer müssen Sie sich für eine Form der Riester-Rente entscheiden.

Icon Haus mit Schlüssel

Wohn-Riester für Menschen mit Behinderung

Eine Riester-Förderung ist auch in Form des sogenannten Wohn-Riesters möglich. Im Regelfall wird durch Wohn-Riester der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie unterstützt. Menschen mit einer Behinderung können durch Wohn-Riester auch den behindertengerechten Umbau einer bereits vorhandenen Immobilie finanzieren. Ebenso ist mit Wohn-Riester der Erwerb eines sogenannten besonders ausgestalteten Dauerwohnrechts in Senioren- oder Pflegeheimen möglich.

Mehr zum Wohn-Riester

Riester-Rente und Sozialleistungen

Beim Bezug von ALG II oder Sozialhilfe wird eine Riester-Rente in der Ansparphase nicht als Einkommen bewertet. Das Sparvermögen aus einem Riestervertrag kann folglich nicht auf die Sozialleistungen angerechnet oder gepfändet werden. Die Auszahlung hingegen wird beim Bezug von Sozialhilfe anteilig auf diese angerechnet.

Icon Kreisdiagramm

Mit uns die ideale Riester-Rente finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen ETF-basierte Riester-Renten anbieten, welche deutlich bessere Renditen bieten als herkömmliche Varianten:

  • Bis zu 144 % mehr Performance*
  • Flexibel, kostengünstig und steuerlich optimiert
  • Immer ein direkter Ansprechpartner

Wann ist die Riester-Rente sinnvoll und wann nicht?

Warum Sie mit Behinderung oder Schwerbehinderung eine private Altersvorsorge brauchen

Altersvorsorge ist prinzipiell ein wichtiges Thema. Zusätzliche Vorsorge zur privaten Renten­versicherung erhält jedoch eine besondere Bedeutung, wenn Sie – beispielsweise aufgrund einer Behinderung – früher in Rente gehen und Abschläge in Kauf nehmen müssen. Aus diesem Grund ist es gerade bei Vorliegen einer Behinderung sinnvoll, zu prüfen, wie Sie für das Alter vorsorgen können, und ob die Riester-Rente oder eine andere Form privater Altersvorsorge für Sie geeignet ist.


Icon Personalbeschaffung

Für wen ist die Riester-Rente sinnvoll?

Eine Riester-Rente für Menschen mit Behinderung lohnt sich, wenn sie ein eigenes Einkommen aus ihrer Arbeitstätigkeit beziehen und je nach Situation auch dann, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Den Ausschlag gibt dabei die staatliche Förderung, von der Geringverdiener in besonders hohem Maße profitieren.

Für diese Personen lohnt sich Riestern

Vorteile der Riester-Rente für Menschen mit Behinderung

  • Zulagen oder Steuererleichterungen
  • Eltern und Geringverdiener werden besonders gefördert
  • Auch als Wohn-Riester nutzbar, inklusive Nutzung für behindertengerechten Umbau
  • Kann eine geringe gesetzliche Rente ein Stück weit ausgleichen
  • Wird in der Ansparphase nicht auf Sozialleistungen angerechnet

Wann ist die Riester-Rente für Personen mit Behinderung nicht sinnvoll?

Problematisch kann eine Riester-Rente für Menschen mit Behinderung vor allem in der Auszahlungsphase, also mit Beginn des Rentenbezugs, werden. Denn von dem Einkommen aus einer Riester-Rente, das den Freibetrag von 100 Euro überschreitet, werden 70 Prozent auf Sozialleistungen – beispielsweise auf die Grundsicherung im Alter – angerechnet.

Wenn Sie betreutes Wohnen nutzen oder in einem Pflegeheim leben, fließt die Auszahlung der Riester-Rente als Teil des anrechenbaren Einkommens an den Träger der Einrichtung. Wenn Sie also bereits in einem Heim wohnen oder sicher sind, dass dies später notwendig wird, profitieren Sie eher nicht von der Riester-Rente.

Es gibt auch andere Nachteile der Riester-Rente zu beachten: Beispielsweise steht sie wegen hoher Verwaltungskosten und niedriger Renditen in der Kritik. Unter Umständen ist eine andere Form der Altersvorsorge besser für Sie geeignet.

Vor- und Nachteile der Riester-Rente im Überblick

Welche Riester-Förderung erhalten Menschen mit Behinderung?

Staatliche Förderung

Ein wichtiger Grund, wieso die Riester-Rente für einige Sparer attraktiv sind, ist die staatliche Förderung. Für ihre Riester-Rente erhalten Menschen mit Behinderung die gleichen Zulagen und Förderungen wie alle anderen Riester-Sparer, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Steuerfreibetrag von maximal 2.100 Euro, von dem die erhaltenen staatlichen Zulagen für die Riester-Rente allerdings abgezogen werden.

Wie die Riester-Förderung genau funktioniert und wie hoch die Zulagen sind, lesen Sie hier:

Riester-Förderung
Riester-Rente in der Steuer

Unmittelbare oder mittelbare Förderung

Neben der unmittelbaren Förderung der Riester-Rente kommt auch für Menschen mit einer Behinderung eine mittelbare Förderung in Frage, wenn sie selbst keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zahlen und folglich keinen unmittelbaren Förderanspruch haben. Eine mittelbare Förderung ist möglich, wenn der Ehepartner in eine Riester-Rente einzahlt, die unmittelbar gefördert werden kann und der zweite Partner ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließt, in den pro Jahr mindestens ein Sparbetrag von 60 Euro fließt.

Kosten und Gebühren

Geringverdiener können bereits ab einem jährlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro die volle Riester-Förderung erhalten. Für höhere Einkommen gilt, dass Riester-Sparer den Vertrag mit mindestens vier Prozent, jedoch maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen, ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens bedienen müssen, um die staatliche Förderung in vollem Umfang zu erhalten.


Beispielrechnung

Frank hat eine Schwerbehinderung. In einer Behindertenwerkstatt erhält er ein monatliches Arbeitsentgelt von 300 Euro.

Bruttoeinkommen im Jahr3.600 €
Davon 4 %144 €
Davon abgezogen, weil vom Staat bezuschusstGrundzulage 175 €
Übrig bleibt ein Beitrag, der unter der 60-Euro-Grenze liegt. Daher muss Frank nur diesen Sockelbeitrag einzahlen.
Was er jährlich einzahlt60 €
Was in seine Riester-Rente fließt235 € (Einzahlung + Grundzulage)

Mehr dazu, wie hoch der Mindestbeitrag zur Riester-Rente ist und wann der Sockelbeitrag gezahlt werden kann, lesen Sie hier:

Höchstbeitrag, Mindesteigenbetrag und Sockelbeitrag

Riester-Anbieter berechnen Gebühren für Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten der Riester-Rente. Fallen diese hoch aus, beeinträchtigt das die Rendite, die Sie mit Ihren Beiträgen erzielen. Darum sollten Sie unbedingt darauf achten, wie hoch diese sind, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Riester-Rente für Menschen mit Behinderung im Test

Wir haben für Sie allgemeine Testergebnisse, Rankings und Expertenempfehlungen zur Riester-Rente zusammengetragen und ausgewertet. Dabei wurden die Tarife und Anbieter nicht im Hinblick auf ihre Eignung für Kunden mit einer Behinderung untersucht, doch die allgemeinen Testergebnisse bieten eine Orientierung.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
IVFP
Rating
Gesamtwertung
von 100
Logo die Bayerischedie BayerischeFFFSehr gut78
ContinentaleFFFSehr gut72
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellent56

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Anbieter der Riester-Rente im Test (2024)

Wie wählen Personen mit Behinderung die richtige Riester-Rente aus?

Darauf sollten Sie achten

  • Form der Riester-Rente
    Mit welchen Renditen Sie rechnen können, hängt stark davon ab, welche Art der Riester-Rente Sie wählen.
  • Kostenstruktur
    Achten Sie darauf, wie hoch die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten Ihrer Riester-Rente sind, denn auch dies hat auf Dauer großen Einfluss auf Ihre Renditen.

So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse
    Prüfen Sie, ob Sie eine private Altersvorsorge brauchen und wie groß die Rentenlücke ist, die Sie schließen müssen.
  2. Besonderheiten Ihrer Situation berücksichtigen
    Informieren Sie sich, welche Riester-Förderung Ihnen zusteht und lassen Sie sich beraten. Nutzen Sie gegebenenfalls spezielle Beratungsangebote für Menschen mit einer Behinderung, bei denen Sie sich zum Beispiel über die Interaktion von Altersvorsorge und Sozialleistungen informieren können.
  3. Beratung
    Wenn Sie entschieden haben, dass eine Riester-Rente die richtige Altersvorsorge für Sie ist, lassen Sie sich bezüglich verschiedener Angebote, ihrer Kostenstruktur und der Renditeerwartung beraten. Dazu können Sie sich gern an unsere erfahrenen Experten wenden.
  4. Vertrag schließen
    Haben Sie eine Riester-Rente gefunden, die Sie überzeugt, schließen Sie den Vertrag ab.
  5. Zulagen beantragen
    Beantragen Sie die Zulagen, beispielsweise mit einem Dauerzulagenantrag. Achten Sie darauf, Ihren Riester-Anbieter zu informieren, wenn sich Ihre berufliche oder familiäre Situation ändert.

Diese Fehler sollten Menschen mit Behinderung beim Abschluss der Riester-Rente unbedingt vermeiden.

lesen
  • Kein Vergleich und Beratung
    Nehmen Sie sich die Zeit, verschiedene Formen und Tarife der Riester-Rente zu vergleichen. So können Sie Ihre Renditeaussichten verbessern.
  • Zulagen nicht beantragen
    Die Zulagen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Am einfachsten geht das mit einem Dauerzulagenantrag. Achten Sie darauf, den Anbieter über wichtige Änderungen in Ihrem Job oder Ihrer familiären Situation zu informieren.
  • Besondere Situationen nicht berücksichtigen
    Während eine Behinderung bei einigen Leuten keinen großen Einfluss auf die Planung der Altersvorsorge hat, ist dies bei anderen durchaus der Fall. Informieren Sie sich beispielsweise, wie Ihre geplante Altersvorsorge mit Sozialleistungen interagiert.

Besonderheit: ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte

ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte kombinieren die Renditechancen von ETFs mit den Vorteilen klassischer Altersvorsorgeformen wie der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und anderen privaten Renten- und Lebens­versicherungen. Dabei können ETFs direkt in solche Vorsorgeprodukte integriert werden. Dies ermöglicht nicht nur höhere Ertragschancen durch die langfristige Wertentwicklung der ETFs, sondern auch den Zugang zu staatlichen Förderungen, Steuervergünstigungen und gegebenenfalls garantierten Mindestrenten. In unserem Rechenbeispiel zeigen wir, dass eine ETF-basierte Vorsorge über 30 Jahre bis zu 144 Prozent mehr Rendite erzielen kann als traditionelle Formen der Altersvorsorge.

Zum Rechenbeispiel: So lohnt sich ETF-basierte Altersvorsorge

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Anrechnung der Riester-Rente auf Sozialleistungen

„Sofern Menschen mit einer Behinderung, die die Grundsicherung erhalten, in ihrer eigenen Wohnung leben, hat der Gesetzgeber ihre finanzielle Situation seit 2018 graduell verbessert: Im Rahmen der Reform des Betriebsrenten­stärkungsgesetzes wurde ein Grundfreibetrag von 100 Euro eingeführt, der auf die Grundsicherung nicht angerechnet wird. Darüber hinausgehende Bezüge aus einer Riester-Rente bleiben zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Bei einer Einmalzahlung wird die ausgezahlte Summe zu dem Vermögen gerechnet, das Sie zumindest anteilig aufbrauchen müssen, bevor Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Experten-Tipp 2:
Riester-Rente: Nicht sinnvoll bei betreutem Wohnen

„Die Riester-Rente wird für Menschen mit einer Behinderung in der Auszahlungsphase nutzlos, wenn sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen oder in einem Pflegeheim leben. In beiden Fällen erhöht die Riester-Rente das anrechenbare Einkommen, das vollständig an den Träger der Einrichtung fließt. Auch bei einer ambulanten Betreuung im Alter müssen Menschen mit einer Behinderung damit rechnen, dass die Sozial­versicherungsträger ab einer bestimmten Grenze eine Eigenbeteiligung verlangen, in die dann gegebenenfalls auch die Riester-Rente fließt.

Ebenso lohnt sich eine Riester-Rente für Menschen mit einer Behinderung nicht, die bereits vor dem Erreichen des Rentenalters auf eine Heimunterbringung oder eine andere betreute Wohnform unter der Regie eines Sozialhilfeträgers angewiesen sind. Der Sozialhilfeträger hat in diesen Fällen Anspruch auf das gesamte Einkommen der Betroffenen. Auch die späteren Auszahlungen aus einer Riester-Rente würden auf ihn übergehen.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Weitere Personen- und Berufsgruppen der Riester-Rente


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Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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