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Das erwartet Sie hier
Unter welchen Umständen sich eine Riester-Rente für Menschen mit Behinderung lohnt und wie Sie ihre Altersvorsorge nutzen, um ihren Alltag zu erleichtern.
Inhalt dieser SeiteMenschen mit Behinderung können die Riester-Rente nutzen
In den Genuss der staatlichen Förderung für eine Riester-Rente kommen alle Riester-Sparer, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen und in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Auch Menschen mit einer Behinderung haben selbstverständlich die Möglichkeit, mit einer Riester-Rente für ihr Alter vorzusorgen und die staatlichen Riester-Förderungen für diese Rentenform zu nutzen.
Ausführliche Informationen zur Riester-Rente, den Kosten und den Leistungen, erfahren Sie hier:
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Sozialleistungen in der Ansparphase
Menschen mit einer Behinderung, die als Arbeitnehmer oder pflichtversicherte Freiberufler tätig sind, haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Riester-Sparvertrag abzuschließen. Auch in den folgenden Fällen ist der Abschluss einer staatlich geförderten Riester-Rente möglich:
Keine Anrechnung in der Ansparphase
Beim Bezug von ALG II oder Sozialhilfe wird eine Riester-Rente in der Ansparphase nicht als Einkommen bewertet. Das Sparvermögen aus einem Riestervertrag kann folglich nicht auf die Sozialleistungen angerechnet oder gepfändet werden.
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Zulagen und Förderungen für Menschen mit Behinderung
Für ihre Riester-Rente erhalten Menschen mit Behinderung die gleichen Zulagen und Förderungen wie alle anderen Riester-Sparer, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
- die Grundzulage,
- die Kinderzulage
- sowie einen Steuerfreibetrag von maximal 2.100 Euro, von dem die erhaltenen staatlichen Zulagen für die Riester-Rente allerdings abgezogen werden.
Wie die Riester-Förderung genau funktioniert und wie hoch die Zulagen sind, lesen Sie hier:
Riester-Förderung
Riester-Rente in der Steuer
Experten-Tipp
„Geringverdiener können bereits ab einem jährlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro die volle Riester-Förderung erhalten. Für höhere Einkommen gilt, dass Riester-Sparer den Vertrag mit mindestens vier Prozent, jedoch maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen, ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens bedienen müssen, um die staatliche Förderung in vollem Umfang zu erhalten.“
Unmittelbare oder mittelbare Förderung
Neben der unmittelbaren Förderung der Riester-Rente kommt auch für Menschen mit einer Behinderung eine mittelbare Förderung in Frage, wenn sie selbst keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und folglich keinen unmittelbaren Förderanspruch haben. Eine mittelbare Förderung ist möglich, wenn der Ehepartner in eine Riester-Rente einzahlt, die unmittelbar gefördert werden kann und der zweite Partner ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließt, in den pro Jahr mindestens ein Sparbetrag von 60 Euro fließt.
Wann genau Sie als mittelbar förderberechtigt gelten und was das genau bedeutet, lesen Sie hier:
Mittelbar begünstigt in der Riester-Rente
Riester-Rente im Test: Aktuelle Ergebnisse
Sind Menschen mit Behinderung auf der Suche nach dem passenden Riester-Anbieter, sollten sie sich vorab gründlich informieren. Dabei können Testergebnisse unabhängiger Analyseinstitute helfen. Diese bieten einen guten Überblick über den derzeitigen Markt und eine hilfreiche Orientierung, was Preis, Leistung und Service angeht.

Lohnt sich für Menschen mit Behinderungeine Riester-Rente?
Wer über den Abschluss einer Riester-Rente nachdenkt, fragt sich im Vorfeld oft, ob diese überhaupt sinnvoll ist. Grundsätzlich ist die Riester-Rente sinnvoll, da sie staatlich gefördert wird – auch für Menschen mit Behinderung. Es gibt jedoch auch einige Fälle, in denen diese Form der Altersvorsorge weniger lohnend ist.
Hier lohnt sich eine Riester-Rente für Menschen mit Behinderung
Eine Riester-Rente für Menschen mit Behinderung lohnt sich, wenn sie ein eigenes Einkommen aus ihrer Arbeitstätigkeit beziehen. Aber auch dann, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Den Ausschlag gibt dabei die staatliche Förderung, von der Geringverdiener in besonders hohem Maße profitieren.
Beispielrechnung
Frank ist schwerbehindert. In einer Behindertenwerkstatt erhält er ein monatliches Arbeitsentgelt von 300 Euro.
Bruttoeinkommen im Jahr | 3.600 € |
Davon 4 % | 144 € |
Davon abgezogen, weil vom Staat bezuschusst | Grundzulage 175 € |
Übrig bleibt ein Beitrag, der unter der 60-Euro-Grenze liegt. Daher muss Frank nur diesen Sockelbeitrag einzahlen. | |
Was er jährlich einzahlt | 60 € |
Was in seine Riester-Rente fließt | 235 € (Einzahlung + Grundzulage) |
Mehr dazu, wie hoch der Mindestbeitrag zur Riester-Rente ist und wann der Sockelbeitrag gezahlt werden kann, lesen Sie hier:
Wohn-Riester für Menschen mit Behinderung
Eine Riester-Förderung ist auch in Form des sogenannten Wohn-Riesters möglich. Im Regelfall wird durch Wohn-Riester der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie unterstützt. Menschen mit einer Behinderung können durch Wohn-Riester auch den behindertengerechten Umbau einer bereits vorhandenen Immobilie finanzieren. Ebenso ist mit Wohn-Riester der Erwerb eines sogenannten besonders ausgestalteten Dauerwohnrechts in Senioren- oder Pflegeheimen möglich.
Hier lohnt sich die Riester-Rente eher nicht
Problematisch kann eine Riester-Rente für Menschen mit Behinderung vor allem in der Auszahlungsphase, also mit Beginn des Rentenbezugs, werden. Zum einen wird das Einkommen aus einer Riester-Rente dann auf Sozialleistungen – beispielsweise auf die Grundsicherung im Alter – angerechnet. Sofern Menschen mit einer Behinderung, die die Grundsicherung erhalten, in ihrer eigenen Wohnung leben, hat der Gesetzgeber ihre finanzielle Situation seit 2018 graduell verbessert: Im Rahmen der Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde ein Grundfreibetrag von 100 Euro eingeführt, der auf die Grundsicherung nicht angerechnet wird. Darüber hinausgehende Bezüge aus einer Riester-Rente bleiben zu 30 Prozent anrechnungsfrei.
Betreutes Wohnen oder Pflegeheim
Dagegen wird die Riester-Rente für Menschen mit einer Behinderung in der Auszahlungsphase nutzlos, wenn sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen oder in einem Pflegeheim leben. In beiden Fällen erhöht die Riester-Rente das anrechenbare Einkommen, das vollständig an den Träger der Einrichtung fließt. Auch bei einer ambulanten Betreuung im Alter müssen Menschen mit einer Behinderung damit rechnen, dass die Sozialversicherungsträger ab einer bestimmten Grenze eine Eigenbeteiligung verlangen, in die dann gegebenenfalls auch die Riester-Rente fließt.
Riester-Rente bei Heimunterbringung vor dem Rentenalter
Ebenso lohnt sich eine Riester-Rente für Menschen mit einer Behinderung nicht, die bereits vor dem Erreichen des Rentenalters auf eine Heimunterbringung oder eine andere betreute Wohnform unter der Regie eines Sozialhilfeträgers angewiesen sind. Der Sozialhilfeträger hat in diesen Fällen Anspruch auf das gesamte Einkommen der Betroffenen. Auch die späteren Auszahlungen aus einer Riester-Rente würden auf ihn übergehen.
Barbetrag zur persönlichen Verfügung
Bewohner von Pflegeeinrichtungen erhalten lediglich ein Taschengeld, das mindestens 27 Prozent der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 mit einem Regelsatz von 502 Euro beträgt. Dies entspricht einem Barbetrag von 135,54 Euro (Stand: 2023). Unter bestimmten – allerdings sehr eng gefassten – Voraussetzungen ist eine Erhöhung möglich. Für Menschen mit einer Behinderung, die in einem Heim betreut werden und in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, gelten Sonderregelungen – sie dürfen das Entgelt für diese Tätigkeit behalten.
Fazit
Menschen mit Behinderung haben ebenfalls die Möglichkeit, mit einer Riester-Rente für das Alter vorzusorgen – inklusive der staatlichen Förderung. Für Menschen mit Behinderung lohnt sich ein Riester-Sparvertrag nur dann, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt oder im Rentenalter nicht mit einem erhöhten Pflegebedarf und insbesondere nicht mit einer Heimunterbringung rechnen müssen. Wenn hierfür eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, sind für Menschen mit Behinderung auch andere Formen der privaten Altersvorsorge wenig sinnvoll.
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