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Wie die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente funktioniert, welche Rolle der Sonderausgabenabzug spielt und wie Sie davon profitieren. Inklusive Rechenbeispiele.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was ist die Günstigerprüfung?
Die sogenannte Günstigerprüfung ist ein zentrales Element der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Dabei prüft das Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung automatisch, ob Sie durch die Zulagenförderung oder durch den Sonderausgabenabzug steuerlich besser gestellt sind, und berücksichtigt dann automatisch die für Sie vorteilhaftere Variante. Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass Sie die Option nutzen, die für Sie die größtmögliche Rendite verspricht. Sie wird auf der Grundlage Ihrer Steuererklärung durch das Finanzamt durchgeführt.
Die staatlichen Zulagen
Die Riester-Förderung besteht vorrangig aus Zulagen, die direkt auf den auf den Vertrag angerechnet werden. Die Auszahlung erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
- Grundzulage
175 Euro pro Jahr, wenn mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens (mind. 60 Euro jährlich) in den Riester-Vertrag eingezahlt werden - Kinderzulage
185 Euro für jedes bis 2007 geborene Kind, 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind (Zulage erhält der Kindergeldempfänger) - Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 Euro für Riester-Sparer, die ihren Vertrag im Jahr ihres 25. Geburtstags oder früher abschließen
Alle Riester-Zulagen im Detail
Der Sonderausgabenabzug
Der maximale Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge liegt bei 2.100 Euro pro Person und Jahr. In diesen Betrag werden auch die Zulagen eingerechnet, die Sie erhalten haben. Wenn Sie also beispielsweise 1.500 Euro selbst eingezahlt und 600 Euro Zulagen erhalten haben, wird der volle Höchstbetrag von 2.100 Euro steuerlich berücksichtigt. Je höher Ihr Einkommen und Steuersatz, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die reine Zulagenförderung.
Ablauf im Finanzamt: So funktioniert die Prüfung
- Sie füllen in Ihrer Steuererklärung die Anlage AV aus und geben dort Ihre Riester-Beiträge an.
- Das Finanzamt ruft automatisch die Höhe der erhaltenen Zulagen elektronisch von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ab.
- Es berechnet anschließend, ob sich durch den Sonderausgabenabzug ein höherer Steuervorteil ergeben hätte.
- Ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil, wird dieser automatisch in der Steuerberechnung berücksichtigt – in Form einer Steuererstattung.
- Ist die Zulage günstiger, bleibt alles, wie es ist – ohne Nachzahlung oder Rückforderung.
Die Günstigerprüfung ist automatisch und verpflichtend. Sie können nicht selbst entscheiden, welches Modell angewendet wird – das Finanzamt rechnet für Sie. Wie genau gerechnet wird, erfahren Sie im Kapitel „So berechnet das Finanzamt Ihre Steuerersparnis“.
Gesetzliche Grundlage: § 10a EStG und § 79 EStG
Die rechtliche Basis der Günstigerprüfung findet sich in § 10a EStG und in § 79 EStG. Dort ist geregelt:
- dass geförderte Altersvorsorgebeiträge bis zu 2.100 Euro jährlich (einschließlich der staatlichen Zulagen) als Sonderausgaben abziehbar sind,
- dass das Finanzamt eine Vergleichsrechnung vornimmt,
- und dass die Differenz zwischen Steuerersparnis und erhaltenen Zulagen gegebenenfalls als Erstattung oder Nachzahlung in den Steuerbescheid einfließt.
Das Verfahren wurde eingeführt, um Personen mit höheren Einkommen steuerlich besserzustellen und Personen mit geringerem Einkommen über Zulagen zu fördern – jeweils mit dem Ziel: Niemand soll schlechter gestellt werden.
Neuerungen ab Steuerjahr 2024 / Steuererklärung 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Verfahren zur Zulagenprüfung deutlich verbessert. Die neuen Regeln gelten erstmals für das Beitragsjahr 2024 und werden somit in der Steuererklärung 2025 wirksam:
- Die ZfA prüft nun vorab automatisch, ob alle Zulagenvoraussetzungen erfüllt sind (z. B. Kinderzulage, Eigenbeitrag).
- Dadurch sollen fehlerhafte oder zu hohe Zulagen gar nicht mehr ausgezahlt werden.
- Das senkt das Risiko von Rückforderungen deutlich.
- Für Riester-Sparer bedeutet das: Mehr Sicherheit und weniger bürokratischer Aufwand.
So berechnet das Finanzamt Ihre Steuerersparnis
Die Günstigerprüfung basiert auf einem einfachen Prinzip: Entweder Sie profitieren von den staatlichen Zulagen – oder von der Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug. Entscheidend ist, welche Variante für Sie finanziell günstiger ist. Das Finanzamt prüft das automatisch und zieht dann die Differenz im Steuerbescheid ab oder addiert sie als Vorteil hinzu.
Die Berechnungsformel
Bei der Durchführung der Günstigerprüfung wird folgende Formel angewandt:
Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug
– Zulagenanspruch
= Auszahlungsbetrag
Die persönliche Einkommensteuer wird einmal mit und ohne den Sonderausgabenabzug ermittelt. Die Differenz, die dabei entsteht, ist dann die mögliche Entlastung. Liegt diese steuerliche Entlastung unter der Höhe der Zulagen, so werden die staatlichen Zuschüsse gewährt. Ist hingegen die Entlastung größer, erhalten Riester-Sparer zusätzlich zu den Zulagen auch die Erstattung der Steuerersparnis.
Rechenbeispiele: Das bringt die Günstigerprüfung
Single, ohne Kind
Für Alleinstehende mit mittlerem Einkommen lohnt sich die Riester-Rente oft nicht wegen der Zulage, sondern wegen der Steuerersparnis. Die Günstigerprüfung erkennt das automatisch und sorgt für eine zusätzliche Rückzahlung vom Finanzamt.
Bruttoeinkommen | 40.000 € |
Eigenbeitrag | 1.050 € |
Erhaltene Zulage | 175 € |
Angesetzter Sonderausgabenabzug | 1.225 € (inkl. Zulage) |
Steuersatz | ca. 30 % |
Steuerersparnis | ca. 368 € |
Vorteil durch Günstigerprüfung | ca. 193 € zusätzlich zur Zulage |
Weil die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug (368 Euro) deutlich höher liegt als die staatliche Zulage (175 Euro), berücksichtigt das Finanzamt die Differenz und erstattet zusätzlich rund 193 Euro – die Steuerförderung ist hier günstiger als die Zulage.
Ehepaar mit zwei Kindern
Bei Familien mit Kindern greifen die Kinderzulagen oft stärker als der steuerliche Vorteil. Die Günstigerprüfung erkennt auch das und belässt es bei der Zulagenförderung – eine Nachzahlung erfolgt nicht.
Bruttoeinkommen | 70.000 € |
Eigenbeitrag (pro Person) | 925 € (1.850 € gesamt) |
Erhaltene Zulage | 950 € (2x Kinderzulage, 1x Grundzulage) |
Angesetzter Sonderausgabenabzug | 2.800 € |
Steuersatz | ca. 28 % |
Steuerersparnis | ca. 784 € |
Vorteil durch Günstigerprüfung | Zulagen sind günstiger – kein Extra-Vorteil, aber auch keine Rückforderung |
Da die hohen Kinderzulagen (insgesamt 950 Euro) den möglichen Steuervorteil (784 Euro) übersteigen, greift automatisch die Zulagenförderung – sie ist für Familien mit mehreren Kindern meist der größere Vorteil.
Experten-Tipp:
Günstigerprüfung bei Ehepaaren
„Haben in einer Ehe beide Partner Anspruch auf die Riester-Rente, erfolgt die Günstigerprüfung jeweils unabhängig voneinander. Es können in diesem Fall also beide Ehepartner einen Steuervorteil erhalten.“
Gutverdienerin ohne Kinder
Bei höheren Einkommen rechnet sich Riester steuerlich oft am stärksten – selbst bei nur geringer Zulagenhöhe. Die Günstigerprüfung sorgt hier für eine beachtliche Steuerersparnis.
Bruttoeinkommen | 80.000 € |
Eigenbeitrag (pro Person) | 1.925 € |
Erhaltene Zulage | 175 € |
Angesetzter Sonderausgabenabzug | 2.100 € (maximal) |
Steuersatz | ca. 39 % |
Steuerersparnis | ca. 819 € |
Vorteil durch Günstigerprüfung | ca. 644 € zusätzlich zur Zulage |
Durch das hohe Einkommen und den entsprechend hohen Steuersatz ist die steuerliche Entlastung mit rund 819 Euro größer als die Zulage (175 Euro) – die Günstigerprüfung führt daher zur Steuererstattung und bringt zusätzlich 644 Euro zurück.
Diese Faktoren beeinflussen die Günstigerprüfung
Die exakte Berechnung ist von Ihrer individuellen Steuererklärung und damit auch der Steuerbehandlung abhängig. Faktoren, die darauf einwirken, sind beispielsweise:
- Ihr persönlicher Steuersatz, der sich unter anderem durch die Höhe des Einkommens ergibt
- ob Sie für die Riester-Rente förderberechtigt sind
- ob Sie verheiratet sind und falls ja, wie der Ehepartner besteuert wird
- der Zulagenanspruch Ihres Ehepartners – ist er unmittelbar oder mittelbar begünstigt?
- die Höhe des zu zahlenden Beitrages
Ergebnis im Steuerbescheid richtig lesen
Im Steuerbescheid finden Sie das Ergebnis der Günstigerprüfung meist in diesen Formulierungen:
- „Der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge wurde gewährt.“
- „Die Steuerermäßigung übersteigt die Zulagen – der Differenzbetrag wurde in die Steuerberechnung einbezogen.“
- „Eine Günstigerprüfung wurde durchgeführt, es ergibt sich kein zusätzlicher Vorteil.“
Prüfen Sie in Ihrer Anlage AV, ob Ihre Beiträge korrekt eingetragen sind. Bei Unklarheiten können Sie beim Finanzamt eine formlose Erläuterung der Günstigerprüfung anfordern.
So tragen Sie die Riester-Rente korrekt in der Steuereklärung ein
Häufige Fallstricke und wie Sie sie vermeiden
Trotz automatischer Datenübertragung und der neuen Prüfungslogik ab Steuerjahr 2024 gibt es bei der Riester-Günstigerprüfung weiterhin typische Fehlerquellen. Wer diese kennt, kann bares Geld sparen – oder Rückforderungen vermeiden.
1. Keine oder verspätete Zulagenbeantragung
Viele Riester-Sparer verpassen es, rechtzeitig einen Zulagenantrag zu stellen. Ohne diesen Antrag, oder den sogenannten Dauerzulagenantrag, erhalten Sie keine staatliche Förderung. Das gilt auch rückwirkend nur begrenzt: Für das Jahr 2024 kann die Zulage nur bis Ende 2026 beantragt werden.
Tipp: Stellen Sie gleich zu Beginn des Vertrags einen Dauerzulagenantrag über Ihren Anbieter. So wird die Zulage jedes Jahr automatisch geprüft und vergeben.
2. Falsche Kinderzulagen-Zuordnung
Oft werden Kinderzulagen nicht ausgezahlt, weil sie auf den falschen Elternteil registriert sind. Nur derjenige, der Kindergeld erhält, kann auch die Kinderzulage bekommen. Wenn dies nicht korrekt im Riester-Vertrag hinterlegt ist, geht die Zulage verloren.
Tipp: Prüfen Sie jährlich, wer bei Ihnen das Kindergeld bezieht, und lassen Sie die Zuordnung bei Bedarf über Ihren Anbieter ändern.
3. Rückforderungen wegen fehlender Mindestbeiträge
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen (abzüglich der Zulage). Wird dieser Mindestbeitrag unterschritten – etwa wegen einer Gehaltsveränderung, Arbeitslosigkeit oder Teilzeit –, kann es zur anteiligen Rückforderung kommen.
Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Eigenbeitrag. Wer im Jahr weniger verdient hat, kann den Beitrag freiwillig senken lassen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Anbieter.
4. Fehlerhafte Datenübermittlung an die ZfA
Riester-Anbieter melden Ihre Beitragsdaten elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Fehler in dieser Übertragung (zum Beispiel durch Namensänderung, Heirat oder einen Tarifwechsel) führen oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen der Zulage.
Tipp: Informieren Sie Ihren Anbieter umgehend über Änderungen Ihrer persönlichen Daten. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Vertragsnummer korrekt angegeben ist.
5. Unsicherheit beim Steuerbescheid
Im Steuerbescheid taucht häufig der Hinweis auf, dass „die Günstigerprüfung durchgeführt“ wurde. Viele verstehen jedoch nicht, was genau berücksichtigt wurde: Zulage oder Steuerersparnis? Und in welcher Höhe?
Tipp: Prüfen Sie den Bescheid genau. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt in der Regel über den „Sonderausgabenabzug Altersvorsorgebeiträge“. Falls etwas unklar ist, können Sie beim Finanzamt nachfragen oder sich an einen Steuerberater wenden.
Typische Stolperfallen bei der Riester-Rente
Die häufigsten Fragen zur Günstigerprüfung
Was genau ist die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente?
Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Vergleich durch das Finanzamt: Es wird geprüft, ob für Sie die staatliche Zulage oder der steuerliche Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist. Es gilt immer die für Sie günstigere Variante – entweder mehr Steuerrückzahlung oder Beibehaltung der vollen Zulage.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung technisch?
Ihr Riester-Anbieter übermittelt alle Vertragsdaten automatisch an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) und das Finanzamt. Durch das Ausfüllen der Anlage AV in der Steuererklärung wird der Vergleich angestoßen. Das Finanzamt berechnet daraufhin die mögliche Steuerersparnis und berücksichtigt entweder diese oder belässt es bei der Zulage.
Kann ich von der Günstigerprüfung auch nachträglich profitieren?
Ja. Wenn Sie zum Beispiel zunächst nur die Zulage erhalten haben, aber später über die Steuererklärung die Anlage AV einreichen, kann das Finanzamt für das betreffende Jahr rückwirkend die Günstigerprüfung durchführen und Ihnen die Differenz zur Zulage als Steuererstattung auszahlen.
Was passiert, wenn ich zu wenig eingezahlt habe?
Wenn Sie weniger als vier Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens (abzüglich Zulagen) in den Vertrag eingezahlt haben, wird die Zulage anteilig gekürzt. Auch der Sonderausgabenabzug kann dann geringer ausfallen. Rückforderungen entstehen nur, wenn zu Unrecht zu hohe Zulagen gezahlt wurden.
Wie erkenne ich das Ergebnis der Günstigerprüfung im Steuerbescheid?
Im Steuerbescheid steht meist ein Hinweis wie „Die steuerliche Förderung nach § 10a EStG wurde berücksichtigt“. Wenn eine Steuererstattung erfolgt, wurde die Günstigerprüfung zugunsten des Sonderausgabenabzugs entschieden. Bleibt es bei der Zulage, wird nur deren Höhe ausgewiesen.
Gilt die Günstigerprüfung auch für meinen Ehepartner?
Ja, bei Zusammenveranlagung prüft das Finanzamt für beide Ehepartner getrennt, welcher Förderweg günstiger ist. Jeder Ehepartner muss dafür aber einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen und die Anlage AV ausgefüllt haben.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag stellen?
Nein. Wenn Sie einen Dauerzulagenantrag gestellt haben – was die meisten Anbieter direkt beim Vertragsabschluss veranlassen – wird die Zulage jährlich automatisch geprüft und ausgezahlt. Änderungen (zum Beispiel neue Kinder) müssen aber selbst gemeldet werden.
Was passiert, wenn mein Anbieter falsche Daten an das Finanzamt meldet?
Falsche oder fehlende Angaben durch den Anbieter können dazu führen, dass keine Zulage gewährt oder der Sonderausgabenabzug nicht korrekt berechnet wird. In diesem Fall können Sie sich an Ihren Anbieter wenden und eine Korrektur der Meldung veranlassen lassen.
Lohnt sich die Günstigerprüfung für Geringverdiener?
Für Geringverdiener mit Kindern ist meist die staatliche Zulage finanziell attraktiver. Die Günstigerprüfung stellt dann sicher, dass keine steuerliche Variante angewendet wird, die schlechter für Sie wäre. Das System schützt also auch, wenn keine Steuerrückzahlung zu erwarten ist.
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