Riester-Rente Vor- und Nachteile: Lohnt sie sich noch?

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Welche Vor- und Nachteile die Riester-Rente heute hat, getrennt für Ihren bestehenden Vertrag und einen Neuabschluss bis Ende 2026, und für wen sich was lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Vorteile und Nachteile
  3. Die Alternativen
  4. Unsere Einschätzung
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Bestandskunden lohnt sich die Riester-Rente meist weiter. Ihr Vertrag behält die bisherige Förderung bis zum Rentenbeginn, eine Kündigung ist fast immer die teuerste Lösung.
  • Die wichtigsten Vorteile sind Zulagen, Steuervorteil, Beitragsgarantie und lebenslange Rente. Die wichtigsten Nachteile sind Kosten, lange Bindung und die volle Steuer im Alter.
  • Ein Neuabschluss ist nur noch bis 31.12.2026 möglich und lohnt sich vor allem für Geringverdiener mit Kindern.
  • Ab 2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Lassen Sie beide Wege durchrechnen, bevor Sie etwas unterschreiben.

Lohnt sich die Riester-Rente noch?

Für die meisten Bestandskunden ja: Ein laufender Riester-Vertrag behält seine Zulagen und Garantien, und jeder Ausstieg kostet Förderung. Ein Neuabschluss bis zum 31.12.2026 lohnt sich nur noch für wenige, vor allem für Geringverdiener mit Kindern, für Gutverdiener ist die neue Förderung ab 2027 meist besser.

Reform 2027: Was das für Ihre Abwägung bedeutet

Ihr Riester-Vertrag läuft auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die Vor- und Nachteile Ihres Vertrags bleiben, neu ist die Wahl.

Bestandskunden: Behalten ist meist richtig

Haben Sie schon einen Riester-Vertrag, geht es nicht mehr um die Frage, ob Riester gut ist, sondern darum, was Sie mit Ihrem Vertrag machen. Die Zulagen im Vertrag gehören Ihnen nur, solange das Geld gefördert bleibt. Weiter besparen, beitragsfrei stellen oder übertragen erhält die Förderung, eine Kündigung nicht.

Für Ihren Vertrag gilt das bisherige Recht weiter: 175 Euro Grundzulage, je Kind 185 oder 300 Euro Kinderzulage und ein Steuervorteil für bis zu 2.100 Euro im Jahr einschließlich Zulagen. Eine automatische Umstellung gibt es nicht, das regelt § 52 Absatz 50a EStG in der Fassung ab 2027 (Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 156).


Neuabschluss bis 31.12.2026: nur für wenige

Einen neuen Riester-Vertrag können Sie nur noch bis zum 31.12.2026 abschließen, danach darf kein Anbieter ihn mehr vertreiben. Wer jetzt abschließt, bleibt bis zum Rentenbeginn in der alten Förderung, solange er nicht selbst wechselt. Das lohnt sich vor allem bei kleinem Einkommen mit Kindern, weil dann oft schon 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr für die vollen Zulagen reichen.

Für Gutverdiener ohne Kinderzulage und für Selbständige ohne Renten­versicherungspflicht ist das Warten auf das Altersvorsorgedepot meist die bessere Wahl. Dort gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr statt 175 Euro, gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro. Erstmals sind auch Selbständige gefördert, wenn sie jünger als 67 sind.

WerEmpfehlungWarum
Bestandskunde mit günstigem Vertragbehalten und weiter besparenalte Zulagen und Garantien bleiben bis zum Rentenbeginn
Geringverdiener mit Kindernalte Förderung behalten, Neuabschluss bis 31.12.2026 prüfenvolle Zulagen oft schon mit 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr
Gutverdiener ohne KinderzulageWechsel in die neue Förderung durchrechnenbis zu 540 Euro Grundzulage statt 175 Euro
Jüngere mit teurem VertragÜbertragung ins Altersvorsorgedepot prüfenlange Laufzeit, keine Abschlusskosten auf übertragenes Kapital
Selbständige ohne Renten­versicherungspflichtkein Riester, ab 2027 Altersvorsorgedepoterst das neue Recht fördert sie

Was taugt Ihr Riester-Vertrag noch?

Wir prüfen kostenfrei Kosten, Garantien und Förderung Ihres Vertrags und rechnen durch, ob Behalten, Wechseln oder Übertragen für Sie besser ist.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
  • Auch zu den neuen Möglichkeiten ab 2027
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Experte für Altersvorsorge

Welche Vor- und Nachteile hat die Riester-Rente?

Den Zulagen, dem Steuervorteil und der Beitragsgarantie stehen Kosten, eine lange Bindung und die volle Besteuerung im Alter gegenüber. Wie die Abwägung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie schon einen Vertrag haben oder jetzt noch einen abschließen wollen.

Auf dieser Seite geht es um die Abwägung für Ihre eigene Entscheidung. Die grundsätzliche Kritik an der Riester-Rente, von Provisionen bis Rendite, und die Alternativen im Detail finden Sie auf unserer Seite Kritik und Alternativen zur Riester-Rente. Typische Fallen bei Vertrag und Reform stehen unter Stolperfallen der Riester-Rente.


Vorteile für Bestandskunden

Wer bereits riestert, behält diese Vorteile auch nach der Reform, solange er nicht selbst in die neue Förderung wechselt. Einige davon, etwa die Zulagen für Kinder ab Jahrgang 2008 und den Schutz vor Anrechnung, gibt es so in keiner ungeförderten Geldanlage. Diese Punkte sprechen für Ihren laufenden Vertrag:

  • Zulagen bis zum Rentenbeginn: Sie bekommen weiter 175 Euro Grundzulage und je Kind 185 Euro (geboren bis 2007) oder 300 Euro (geboren ab 2008), solange für das Kind Kindergeld festgesetzt ist, mehr dazu unter Kinderzulage.
  • Volle Förderung mit kleinem Beitrag: Ihr Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen, mindestens aber nur 60 Euro im Jahr (Mindesteigenbeitrag).
  • Steuervorteil: Beiträge und Zulagen bis 2.100 Euro im Jahr sind als Sonderausgaben absetzbar, und das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung von Amts wegen, ob das mehr bringt als die Zulage.
  • Beitragsgarantie: Zu Beginn der Auszahlung müssen mindestens Ihre eingezahlten Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen.
  • Lebenslange Rente: Der Vertrag zahlt eine Rente bis ans Lebensende oder einen Auszahlungsplan, der spätestens mit 85 in eine lebenslange Rente übergeht (Auszahlung).
  • Schutz vor Pfändung und Anrechnung: Gefördertes Vermögen ist in der Ansparphase nicht pfändbar, soweit es tatsächlich gefördert ist, und zählt beim Grundsicherungsgeld nicht als Vermögen.
  • Förderung für den Ehepartner: Ein Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung bekommt als mittelbar Begünstigter die vollen Zulagen schon mit 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr in einem eigenen Vertrag.
  • Wohneigentum: Sie können Guthaben aus jedem Riester-Vertrag ohne Förderverlust für Kauf, Bau oder Entschuldung der selbst genutzten Wohnung entnehmen (Wohn-Riester).
  • Neue Wege ohne Förderverlust: Ab 2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

Nachteile für Bestandskunden

Diese Nachteile tragen Sie mit jedem Riester-Vertrag, auch nach der Reform. Die meisten sind der Preis für die Förderung: Der Staat zahlt Zulagen und gewährt den Steuervorteil nur, wenn das Geld bis zur Rente gebunden bleibt und lebenslang ausgezahlt wird. Prüfen Sie, welche Punkte Sie in Ihrer Lage wirklich treffen:

  • Kosten: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten schmälern die Rendite, und die Verwaltungskosten laufen auch weiter, wenn Sie den Vertrag ruhen lassen.
  • Teurer Ausstieg: Kündigen Sie, zahlen Sie alle Zulagen und den gesondert festgestellten Steuervorteil zurück und versteuern zusätzlich die Erträge (Kündigung).
  • Gebundenes Geld: Vor dem frühesten Auszahlungsbeginn mit 62, bei Verträgen bis 2011 mit 60, kommen Sie förderunschädlich nur für die eigene Wohnung an Ihr Guthaben.
  • Volle Steuer im Alter: Die Rente aus geförderten Beiträgen und Zulagen versteuern Sie voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz (Steuer).
  • Wenig Kapital auf einmal: Zu Beginn der Auszahlung können Sie höchstens 30 Prozent auf einmal entnehmen, und auch dieser Betrag ist voll steuerpflichtig.
  • Eingeschränkte Vererbung: Förderunschädlich geht das Guthaben im Todesfall nur auf den Vertrag des Ehepartners über, bei anderen Erben wird die Förderung zurückgefordert.
  • Wegzug im Alter: Leben Sie ab Beginn der Auszahlung außerhalb der EU und des EWR, wird die Förderung wie bei einer Kündigung zurückgefordert (Riester-Rente im Ausland).
  • Kinderzulage mit Ablaufdatum: Die Kinderzulage gibt es nur, solange für das Kind Kindergeld festgesetzt ist.
  • Pflege des Vertrags: Ändern sich Kinderzahl oder Familienstand, müssen Sie das melden. Steigt Ihr Einkommen, passen Sie den Beitrag an, sonst kürzt die Zulagenstelle die Förderung.

Vorteile bei einem Neuabschluss bis 31.12.2026

Ein Neuabschluss in den letzten Wochen des alten Rechts hat nur wenige echte Vorteile. Sie gelten vor allem für Sparer mit kleinem Einkommen und Kindern, für die die alte Förderung großzügiger ist als die neue. Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie einen Antrag unterschreiben:

  • Alte Förderung bis zum Rentenbeginn: Ein Vertrag, den Sie vor dem 01.01.2027 abschließen, gilt als Bestandsvertrag und behält die bisherigen Zulagen, solange Sie nicht selbst wechseln.
  • Volle Zulagen mit Sockelbetrag: Liegen vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres unter Ihren Zulagen, reichen 60 Euro im Jahr für 175 Euro Grundzulage und 300 Euro je Kind ab Jahrgang 2008.
  • Beitragsgarantie: Zu Rentenbeginn sind mindestens Beiträge und Zulagen garantiert, im Altersvorsorgedepot dagegen gibt es keine Garantie.
  • Für Paare mit Riester-Vertrag: Hat Ihr Partner einen Riester-Vertrag und sind Sie mittelbar begünstigt, bekommen Sie nur für einen bis Ende 2026 abgeschlossenen Vertrag eine Zulage, solange Ihr Partner im alten Recht bleibt.
  • Entscheidung bleibt offen: Auch einen 2026 abgeschlossenen Vertrag können Sie ab 2027 in die neue Förderung umstellen oder in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

Nachteile bei einem Neuabschluss bis 31.12.2026

Für die meisten Sparer überwiegen bei einem Neuabschluss jetzt die Nachteile. Die neue Förderung ab 2027 ist für alle ohne Kinderzulage deutlich höher, und ein neuer Vertrag bringt neue Abschlusskosten mit. Diese Punkte sprechen gegen einen Riester-Vertrag in den letzten Wochen:

  • Knappe Frist: Antrag und Annahme brauchen Vorlauf, und nach dem 31.12.2026 darf kein Riester-Vertrag alten Rechts mehr vertrieben werden.
  • Kleine Grundzulage: Im alten Recht gibt es höchstens 175 Euro Grundzulage, im Altersvorsorgedepot bis zu 540 Euro.
  • Neue Abschlusskosten: Abschluss- und Vertriebskosten werden auf mindestens die ersten fünf Vertragsjahre verteilt, in dieser Zeit wächst das Guthaben kaum.
  • Niedriger Rechnungszins: Neue Renten­versicherungen dürfen höchstens mit 1,0 Prozent Rechnungszins kalkulieren, die Garantie sichert also kaum mehr als Ihre Einzahlungen.
  • Selbständige außen vor: Ohne Renten­versicherungspflicht sind Selbständige im alten Recht nicht selbst gefördert, erst das neue Recht nimmt sie auf.
  • Umstellungsfalle: Schließen Sie ab 2027 doch noch einen neuen geförderten Vertrag ab, fallen automatisch alle Ihre Riester-Verträge ins neue Förderrecht.

Welche Alternativen gibt es zur Riester-Rente?

Die wichtigste Alternative ist ab 2027 das Altersvorsorgedepot, das die Riester-Förderung für neue Verträge ablöst. Daneben stehen die betriebliche Altersvorsorge, die Basisrente und ein privates ETF-Depot ohne staatliche Förderung.

AlternativeFörderungGarantieFür wen
Altersvorsorgedepotbis 540 Euro Grundzulage, bis 300 Euro je Kindkeine, Garantieprodukte als eigene VertragsartGutverdiener, Selbständige, Jüngere mit langer Laufzeit
Betriebliche AltersvorsorgeSteuer- und Abgabenvorteil über den Arbeitgeberje nach DurchführungswegArbeitnehmer, deren Arbeitgeber zuschießt
BasisrenteBeiträge als Sonderausgaben absetzbarje nach TarifSelbständige und Gutverdiener mit hoher Steuerlast
Privates ETF-Depotkeinekeinewer jederzeit an sein Geld will

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Grundzulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr.

Ihren Riester-Vertrag können Sie ab 2027 förderunschädlich übertragen. Der alte Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen, der neue keine Abschlusskosten auf das übertragene Kapital, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 Euro. Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags bleiben zurück. Wie das abläuft, steht unter Riester-Wechsel.


Betriebliche Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie über Ihren Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt ein, dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Interessant ist sie vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber etwas dazugibt. Sie kann neben einem Riester-Vertrag oder einem Altersvorsorgedepot laufen und ergänzt beide.


Basisrente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, fördert der Staat allein über den Steuerabzug, Zulagen gibt es nicht. Sie passt vor allem für Selbständige und Gutverdiener mit hoher Steuerlast. Das Kapital ist bis zur Rente gebunden, kann nicht beliehen oder vorzeitig ausgezahlt werden und wird als lebenslange Rente gezahlt.


Privates ETF-Depot

Ein ETF-Sparplan im eigenen Depot ist ohne staatliche Förderung, dafür jederzeit verfügbar und ohne Vorgaben zur Auszahlung. Erträge werden laufend versteuert, eine Garantie gibt es nicht. Viele Sparer kombinieren ihn mit einem geförderten Vertrag. Einen ausführlichen Vergleich der Alternativen finden Sie unter Kritik und Alternativen.

Für wen lohnt sich was?

Behalten Sie einen günstigen Riester-Vertrag, vor allem wenn Sie Kinderzulagen bekommen. Wechseln oder übertragen lohnt sich meist nur für Gutverdiener ohne Kinderzulage und für Jüngere mit teurem Vertrag, kündigen fast nie.

Wann Behalten die bessere Wahl ist

Behalten lohnt sich, wenn Ihr Vertrag niedrige Kosten hat, Sie Kinderzulagen bekommen oder Ihr Rentenbeginn nicht mehr weit weg ist. Geringverdiener mit Kindern bekommen im alten Recht mit sehr wenig Eigenbeitrag die vollen Zulagen. Im neuen Recht bräuchte eine Mutter mit einem Kind 300 Euro Eigenbeitrag für 450 Euro Zulagen.

Auch eine ältere Renten­versicherung mit Garantie sollten Sie nicht vorschnell aufgeben. Ein Rechnungszins, den Ihr Vertrag noch hat, geht bei einer Übertragung endgültig verloren. Können Sie die Beiträge gerade nicht zahlen, ist beitragsfrei stellen der übliche Weg: Der Vertrag ruht, alle Zulagen bleiben darin.


Wann Wechsel oder Übertragung sich lohnen

Wer gut verdient und keine Kinderzulage bekommt, profitiert von der neuen Grundzulage bis 540 Euro. Dafür reicht der Wechsel in die neue Förderung: Sie geben Ihrem Anbieter eine Erklärung ab, der Vertrag mit Garantien und Kosten bleibt. Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich.

Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot kommt vor allem für Jüngere mit teurem Vertrag und langer Restlaufzeit in Frage. Paare, bei denen ein Partner mittelbar begünstigt ist, sollten Wechsel und Neuabschluss gemeinsam planen. Behält ein Partner den alten Vertrag und schließt nur der andere neu ab, bekommt dieser keine Zulage.


Warum Kündigen fast nie die Lösung ist

Eine Kündigung ist die einzige Möglichkeit, bei der Sie die Förderung verlieren. Alle Zulagen und der gesondert festgestellte Steuervorteil gehen zurück, die Erträge müssen Sie zusätzlich versteuern. Auch wegen der Reform müssen Sie nichts kündigen. Was eine Kündigung genau kostet, zeigt unsere Seite zur Kündigung der Riester-Rente.

Experten-Tipp:
Entscheidend ist Ihr eigener Vertrag

„Die Frage ist heute nicht mehr, ob Riester gut oder schlecht ist, sondern was Ihr eigener Vertrag kann. Ein günstiger Vertrag mit voller Kinderzulage schlägt die neue Förderung oft. Ein teurer Vertrag, der seit Jahren kaum wächst, ist dagegen ein Kandidat für die Übertragung. Kündigen ist in beiden Fällen die schlechteste Wahl, weil Sie damit die Förderung verschenken.“

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Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag durchrechnen

Wir vergleichen kostenfrei Behalten, Wechsel in die neue Förderung und Übertragung ins Altersvorsorgedepot mit den Werten Ihres eigenen Vertrags.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Rechnung mit Ihren Vertragswerten
  • Klare Empfehlung, auch zum Behalten
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Die häufigsten Fragen zu den Vor- und Nachteilen der Riester-Rente

Lohnt sich die Riester-Rente 2026 noch?

Für Bestandskunden meist ja, denn ihr Vertrag behält die bisherige Förderung bis zum Rentenbeginn. Ein Neuabschluss bis zum 31.12.2026 lohnt sich vor allem für Geringverdiener mit Kindern. Für Gutverdiener ohne Kinderzulage ist die neue Förderung im Altersvorsorgedepot ab 2027 meist besser.

Muss ich meinen Riester-Vertrag wegen der Reform kündigen?

Nein. Ihr Vertrag läuft auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Eine Kündigung wäre sogar die teuerste Lösung, weil Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nein. Riester-Verträge alten Rechts dürfen nur bis zum 31.12.2026 vertrieben werden. Ab dem 01.01.2027 gilt für jeden neuen geförderten Vertrag automatisch die neue Förderung, zum Beispiel für ein Altersvorsorgedepot.

Bekomme ich ab 2027 noch Zulagen für meinen Riester-Vertrag?

Ja. Bestandsverträge bekommen weiter 175 Euro Grundzulage und je Kind 185 oder 300 Euro Kinderzulage, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen. Die höhere neue Grundzulage bis 540 Euro gibt es nur, wenn Sie in die neue Förderung wechseln.

Was ist besser, Riester-Rente oder Altersvorsorgedepot?

Das hängt von Einkommen, Kindern und Vertrag ab. Für Geringverdiener mit Kindern ist die alte Riester-Förderung oft günstiger, für Gutverdiener ohne Kinderzulage und für Selbständige das Altersvorsorgedepot. Lassen Sie beide Wege mit Ihren Zahlen durchrechnen.

Ist die Riester-Rente sicher?

Der Anbieter muss garantieren, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens Ihre Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stehen. Diese Garantie gilt zum Rentenbeginn, nicht bei einer Kündigung. Bei einer Kündigung bekommen Sie nur den Rückkaufswert, und die Förderung wird zurückgefordert.

Kann ich meine Riester-Rente vererben?

Nur eingeschränkt. Förderunschädlich kann das Guthaben auf den Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Andere Erben bekommen das Guthaben, müssen aber die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Behalte ich meine Zulagen, wenn ich ins Altersvorsorgedepot wechsle?

Ja, wenn Sie das Guthaben direkt übertragen und nicht vorher kündigen. Die Übertragung ist förderunschädlich, Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags gehen aber nicht mit. Der alte Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen.

Muss ich die Riester-Zulagen jedes Jahr neu beantragen?

Nicht, wenn Sie Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag erteilen. Dann beantragt er die Zulagen jedes Jahr für Sie. Änderungen wie ein neues Kind oder eine Heirat müssen Sie ihm trotzdem mitteilen.

Wie wird die Riester-Rente versteuert?

Die Rente aus geförderten Beiträgen und Zulagen ist im Alter voll steuerpflichtig, mit Ihrem persönlichen Steuersatz. In der Ansparphase bleiben die Erträge dafür steuerfrei. Weil der Steuersatz im Alter meist niedriger ist, bleibt der Vorteil in der Regel erhalten.

Lohnt sich die Riester-Rente für Ehepaare?

Oft ja, weil ein Partner ohne eigene Förderberechtigung über den anderen mittelbar gefördert wird und dafür nur 60 Euro im Jahr einzahlen muss. Jeder Partner braucht dafür einen eigenen Vertrag. Mehr dazu auf unserer Seite Riester-Rente für Ehepaare.

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