Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Ehepaare bei der Riester-Rente voneinander profitieren können, welche Voraussetzungen gelten und wieviel beide Partner einzahlen müssen.
Inhalt dieser SeiteDarum ist die Riester-Rente für Ehepaare sinnvoll
Mit der „doppelten“ Riester-Rente für Ehepaare berücksichtigt der Gesetzgeber die Tatsache, dass Eheleute einen höheren finanziellen Vorsorgebedarf haben als Einzelpersonen. Die staatliche Förderung – sei es über Zulagen oder mittels Steuervorteilen – wirkt sich unter dem Strich positiv auf die Rendite von Riester-Verträgen aus.
Für Ehepaare lohnt sich die Riester-Rente besonders, da sie ihren Förderstatus miteinander teilen können. Hier profitiert vor allem der Ehepartner, der sonst keine staatliche Förderung bekommen würde. Darüber hinaus ergeben sich die folgenden Vorteile:
Vorteile der Riester-Rente für Ehepaare
Ehepartner können mittelbar begünstigt werden
Der größte Vorteil der Riester-Rente für Ehepaare ist die Übertragung der Zulagenberechtigung. Nicht immer sind beide Ehepartner Angestellte oder Beamte und zahlen in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dies ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt von staatlichen Zulagen. Sprich: Diejenigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, z. B. Selbständige, Hausfrauen oder Hausmänner oder Studenten, erhalten auch keine staatliche Förderung für ihre Riester-Rente.
Nur Ehepartner haben das Privileg, diese Regel legal zu umgehen. All diejenigen, die normalerweise nicht förderberechtigt sind und mit einem unmittelbar begünstigten Riester-Sparer verheiratet sind, erhalten die mittelbare Zulagenberechtigung. Das ermöglicht ihnen, einen eigenen Riester-Vertrag inklusive aller staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu nutzen.
Wer genau unmittelbar, mittelbar und nicht förderberechtigt ist und welche weiteren Regelungen zur mittelbaren Begünstigung gelten, erfahren Sie hier:
Ehe für Alle
Natürlich kann jedes Ehepaar die Vorteile des gemeinsamen Riester-Sparens nutzen. Dies gilt somit auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare. Was diese ansonsten noch in der Riester-Rente beachten müssen, erfahren Sie hier:
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Unter welchen Voraussetzungen erhalten Ehepaare staatliche Riester-Förderung?
Damit Ehepaare Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung haben, müssen zwei grundsätzliche Bedingungen erfüllt sein.
1. Eine funktionierende Ehe
Um die mittelbare Zulagenberechtigung zu erhalten, muss es sich um eine „funktionierende Ehe“ handeln. Damit ist gemeint, dass Sie nicht geschieden sind und sich nicht in Trennung befinden.
2. Wohnort des Paares
Das Ehepaar muss seinen ständigen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum besitzen. Zudem müssen sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Sonderfälle
Neben den allgemeinen Voraussetzungen gibt es einige Sonderfälle, die eine Riester-Förderung für Ehepaare ermöglichen. Im folgenden haben wir drei typische Szenarien für Sie zusammengestellt:
Beide Ehepartner sind rentenversicherungspflichtig
Angenommen, beide Ehepartner sind reguläre Arbeitnehmer. Damit sind beide gesetzlich rentenversicherungspflichtig und förderberechtigt im Rahmen der Riester-Rente. Jeder Partner kann selbständig einen Riester-Vertrag bei einem passenden Anbieter eröffnen und die staatliche Grundzulage sowie etwaige Kinderzulagen uneingeschränkt nutzen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite:
Ein Ehepartner ist rentenversicherungspflichtig und der andere nicht
Beispiel: Eine Frau ist Beamtin und ihr Mann Selbständiger.
Wenn ein Ehepartner förderberechtigt ist, der andere aber nicht, tritt der oben beschriebene Ausnahmefall ein. Dies gilt für alle, die normalerweise nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Die Ehefrau kann einen Riester-Vertrag abschließen, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt (u. a. Einzahlen von mind. 4 % des Vorjahresbruttogehaltes). Der Ehemann wäre eigentlich von der Riester-Rente ausgeschlossen. Doch da er mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist, gilt er als mittelbar begünstigt und kann von nun an selbst „riestern“.
Ein Ehepartner ist rentenversicherungspflichtig und der andere ist nicht erwerbstätig
Beispiel: Eine förderberechtigte Beamtin ist mit einem nicht erwerbstätigen Mann (z.B. Arbeitsloser oder Hausmann) verheiratet.
Hier liegt derselbe Fall vor wie im ersten Szenario. Der Mann ist zwar nicht erwerbstätig, dafür ist er verpflichtet, gesetzlich rentenversichert zu sein. Dadurch ist er ebenfalls unmittelbar förderberechtigt. Er benötigt seine Frau nicht, um eine eigene Riester-Rente abzuschließen.
In diesem Fall können Sie sich jedoch die Frage stellen, ob sich das riestern für den Mann lohnt. Ohne Erwerbstätigkeit ist das Sparen für eine private Altersvorsorge schwierig. Zwar kann er den Eigenanteil für die Zeit der Erwerbslosigkeit pro Jahr auf den Sockelbetrag von 60 Euro senken, um die Förderungen zu erhalten, dennoch sorgt dieser vergleichsweise kleine Beitrag nicht für eine auskömmliche Rente. Jedoch kommt es auch auf die Dauer der Erwerbslosigkeit an. Eine kurze Arbeitslosigkeit reißt keine große Lücke wie eine Langzeitarbeitslosigkeit. Außerdem ist es möglich, dass der Mann mehr als nur den Sockelbetrag von 60 Euro in die Kasse einzahlt.
Wechsel des Förderstatus melden
Sollte sich etwas an Ihrem Förderstatus ändern, dann vergessen Sie nicht, dies Ihrem Anbieter der Riester-Rente mitzuteilen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie zuvor angestellt und damit unmittelbar förderberechtigt waren und sich nun selbständig gemacht haben, jedoch weiterhin mittelbar förderberechtigt durch Ihren Ehepartner sind. Melden sie dies nicht rechtzeitig, weiß die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nicht, dass Sie nach wie vor Anspruch auf Förderung haben, obwohl Sie nicht mehr angestellt sind.
Berater-Tipp:
„Gehen Sie in Rente, zählen Sie nicht mehr zum förderberechtigten Personenkreis. Dementsprechend ist auch Ihr Ehepartner, wenn er nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehört, nicht mehr mittelbar förderberechtigt. Er erhält also keine Zulagen mehr zur Riester-Rente.“
Riester-Kosten: Was müssen Ehepaare einzahlen?
Um die Riester-Rente mit den vollen staatlichen Zulagen zu nutzen, müssen Sparer Mindest- und Höchstgrenzen bei den jährlichen Einzahlungen einhalten. Die Mindestgrenze liegt bei 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts, wobei diese mit mindestens 60 Euro pro Jahr gesockelt ist. Wer weniger einzahlt, verliert seinen Anspruch auf Zulagen. Der maximal geförderte Beitrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr und Person.
Bei mittelbar begünstigten Ehepartnern reicht es aus, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts einzahlt, der andere Ehepartner (mittelbar begünstigt) kann dann auch nur den Sockelbeitrag von 60 Euro einzahlen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.
Mindestbeitrag, Höchstbeitrag, Maximalbeitrag: Hier werden alle Begriffe erklärt:
Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag in der Riester-Rente
Wie viel von der Riester-Rente können Ehepaare von in der Steuer absetzen?
Grundsätzlich liegt der Betrag, den Riester-Sparer in der Steuererklärung geltend machen können, bei 2.100 Euro pro Jahr. Wenn beide Ehepartner mind. 4 Prozent des Vorjahresbrutto einzahlen, können sie als Ehepaar demnach max. 4.200 Euro als Sonderausgaben absetzen. Zahlt jedoch ein Ehepartner nur den Sockelbeitrag von 60 Euro ein, kann das Ehepaar nur max. 2.160 Euro in der Steuererklärung angeben.

Riester-Rente für Ehepaare im Test
Neben einer professionellen Beratung, kann auch ein individueller Tarifvergleich dabei helfen, den passenden Riester-Vertrag zu finden. Gerade Ehepaare können davon profitieren. Eine gute Orientierung bieten unabhängige Testinstitute und Analysehäuser, die regelmäßig die Anbieter der Riester-Rente auf Herz und Nieren überprüfen. Im Fokus der unabhängigen Tests stehen dabei Service, Finanzstärke und Rendite. Grundlage der Ergebnisse sind meist Musterkunden.
Wer zu den aktuell besten Anbietern für die Riester-Rente zählt, erfahren Sie hier:

Riester-Rente vergleichen
Bei Eheleuten spielen die Einkommens- und Beschäftigungsverhältnisse eine entscheidende Rolle. Vor allem beim gemeinsamen Riestern sollten Ehepaare stets alle Optionen prüfen und sich genau überlegen wie die Sparbeiträge aufgeteilt werden sollen. Ein Tarifvergleich kann dabei helfen, den passenden Riester-Vertrag für sich und seinen Ehepartner zu finden. Anleger sollten dabei verstärkt auch die Kosten für den jeweiligen Riester-Vertrag achten, da diese sich je nach Tarif und Anbieter stark unterscheiden können.
Weitere Tipps und Hinweise, worauf Sie bei einem Riester-Vergleich achten sollten, haben wir Ihnen auf der Hauptseite zum Thema zusammengefasst:
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Weitere Personen- und Berufsgruppen der Riester-Rente
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Ehepaare
Was ist, wenn das Ehepaar Nachwuchs bekommt?
Beim Thema Nachwuchs bekommen ändert sich der Förderstatus des Elternteils, welches die Elternzeit in Anspruch nimmt. War beispielsweise ein Ehepartner zuvor mittelbar berechtigt, wird er für den Zeitraum der Elternzeit bzw. Kindererziehungszeit unmittelbar förderberechtigt. Zudem muss während der Elternzeit nur der Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden.
Vergessen Sie nicht, bei Geburt des Kindes die Kinderzulage zu beantragen. Aktuell liegt diese für alle nach 2008 geborenen Kinder bei 300 Euro pro Jahr pro Kind. Beachten Sie: Die Kinderzulage erhält nur ein Ehepartner, in der Regel der Partner, der auch das Kindergeld erhält. Im Regelfall ist dies die Mutter.
Lesen Sie mehr zum Thema Riester-Rente für Familien.
Was ist, wenn sich das Ehepaar scheiden lässt?
Ist einer der Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt, verliert er diesen Status mit einer Trennung. Die Berechtigung zur mittelbaren Förderberechtigung ist an die Bedingung einer funktionierenden Ehe gebunden. Sollte derjenige Ehepartner nach der Scheidung keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen oder erneut einen unmittelbar Förderberechtigten heiraten, wird seine Riester-Rente nicht mehr mit Zulagen gefördert.
Erfahren Sie mehr zum Thema Riester-Rente Scheidung.
Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt?
Verstirbt der Riester-Sparer, ist der Ehepartner als einziger dazu berechtigt, das Riester-Vermögen inklusive aller erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu „erben“. Dazu muss sich der Ehepartner die Riester-Rente des Verstorbenen auf das eigene Riester-Konto übertragen lassen.
Wichtige Tipps zum Thema Riester-Rente erben & vererben.
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