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Riester-Rente für Ehepaare Vergleich und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester-Rente lohnt sich für Ehepaare besonders, da der unmittelbare Förderstatus mit dem Ehepartner geteilt werden kann.
  • Als mittelbar Begünstigter muss der Ehepartner verhältnismäßig wenig einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.
  • Während der unmittelbar begünstigte Ehepartner 4 % seines Vorjahresbruttos einzahlt, muss der mittelbar begünstigte Partner nur den Sockelbeitrag von 60 € zahlen.
  • Ehepaare mit Kindern profitieren zusätzlich von der Kinderzulage.
  • Voraussetzung ist u. a., dass die Eheleute nicht getrennt leben oder geschieden sind.

Das erwartet Sie hier

Was Ehepaare über die Riester-Rente wissen sollten, wie sie voneinander profitieren können und welche Voraussetzungen gelten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was müssen Ehepaare wissen?
  2. Darum für Ehepaare sinnvoll
  3. Voraussetzungen und Bedingungen
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Riester Rente finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Was müssen Ehepaare über die Riester-Rente wissen?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich für Ehepaare lohnen kann. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit auf Übertragung der Zulagenberechtigung: All diejenigen, die normalerweise nicht förderberechtigt und mit einem unmittelbar begünstigten Riester-Sparer verheiratet sind, gelten als mittelbar begünstigt.

Icon Partner

Die Besonderheit für Ehepaare

Prinzipiell kann jeder eine Riester-Rente abschließen – jedoch bekommt man die staatliche Förderung nur, wenn man erwerbstätig ist. Ehepartner sind die Einzigen, die diese Regel legal umgehen können. Durch die mittelbare Begünstigung kann der nicht erwerbstätige Partner einen eigenen Riester-Vertrag mit reduzierten Beiträgen abschließen und trotzdem von den vollen staatlichen Zulagen profitieren kann.

Darum ist die Riester-Rente gerade für Ehepaare besonders sinnvoll

Mit der „doppelten“ Riester-Rente für Ehepaare berücksichtigt der Gesetzgeber, dass Eheleute einen höheren finanziellen Vorsorgebedarf haben als Einzelpersonen. Die staatliche Förderung – sei es über Zulagen oder mittels Steuervorteilen – wirkt sich unter dem Strich positiv auf die Rendite von Riester-Verträgen aus. Für Ehepaare lohnt sich die Riester-Rente besonders, da sie ihren Förderstatus miteinander teilen können. Hier profitiert vor allem der Ehepartner, der sonst keine staatliche Riester-Förderung bekommen würde.


Vorteile der Riester-Rente für Ehepaare

  • Wenn ein Ehepartner in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist, kann er die Zulagenberechtigung mit dem nicht-pflichtversicherten Ehepartner teilen. Dieser gilt dann als mittelbar begünstigt.
  • Während der Elternzeit wird der kinderhütende Elternteil zum unmittelbar Begünstigten.
  • Wenn das Ehepaar Kinder hat oder Nachwuchs plant, gibt es die Kinderzulage.
  • Beide Ehepartner erhalten jeweils die Grundzulage.
  • Der Höchstbeitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit der Riester-Beiträge verdoppelt sich, wenn beide Ehepartner unmittelbar zulagenberechtigt sind.
  • Im Todesfall kann der Ehepartner als einziger das gesamte Riester-Vermögen inklusive aller staatlicher Zulagen und Steuervorteilen erben.

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Voraussetzungen, damit Ehepaare von der Riester-Rente profitieren

Damit Ehepaare Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung haben, müssen zwei grundsätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Icon Herzen

Eine funktionierende Ehe

Um die mittelbare Zulagenberechtigung zu erhalten, muss es sich um eine „funktionierende Ehe“ handeln. Damit ist gemeint, dass Sie nicht geschieden sind und sich nicht in Trennung befinden.

Icon Weltkugel mit Ort

Gemeinsamer Wohnsitz (EU)

Das Ehepaar muss seinen ständigen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum besitzen. Zudem müssen sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Beispielfälle: Wann Sie als Ehepaar förderfähig sind

  • Beide Ehepartner sind renten­versicherungspflichtig
    Angenommen, beide Ehepartner sind reguläre Arbeitnehmer. Damit sind beide gesetzlich renten­versicherungspflichtig und förderberechtigt im Rahmen der Riester-Rente. Jeder Partner kann selbständig einen Riester-Vertrag bei einem passenden Anbieter eröffnen und die staatliche Grundzulage sowie etwaige Kinderzulagen uneingeschränkt nutzen.
  • Ein Ehepartner ist renten­versicherungspflichtig und der andere nicht
    Beispiel: Eine Frau ist Beamtin und ihr Mann Selbständiger. Wenn ein Ehepartner förderberechtigt ist, der andere aber nicht, tritt der oben beschriebene Ausnahmefall ein. Dies gilt für alle, die normalerweise nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Die Ehefrau kann einen Riester-Vertrag abschließen, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt (u. a. Einzahlen von mind. 4 % des Vorjahresbruttogehaltes). Der Ehemann wäre eigentlich von der Riester-Rente ausgeschlossen. Doch da er mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist, gilt er als mittelbar begünstigt und kann von nun an selbst „riestern“.
  • Ein Ehepartner ist renten­versicherungspflichtig und der andere ist nicht erwerbstätig
    Beispiel: Eine förderberechtigte Beamtin ist mit einem nicht erwerbstätigen Mann (z. B. Arbeitsloser oder Hausmann) verheiratet. Auch in diesem Fall ist der Mann unmittelbar förderberechtigt, da er gesetzlich rentenversichert sein muss. Er kann eigenständig eine Riester-Rente abschließen, sogar unabhängig seiner Ehefrau. Allerdings ist hier zu überlegen, ob sich eine Riester-Rente für den Mann lohnt. Zwar kann er den Eigenanteil für die Zeit der Erwerbslosigkeit pro Jahr auf den Sockelbetrag von 60 € senken, um die Förderungen zu erhalten, dennoch sorgt dieser vergleichsweise kleine Beitrag nicht für eine auskömmliche Rente. Jedoch kommt es auch auf die Dauer der Erwerbslosigkeit an. Eine kurze Arbeitslosigkeit reißt keine große Lücke wie eine Langzeitarbeitslosigkeit. Außerdem ist es möglich, dass der Mann mehr als nur den Sockelbetrag von 60 € in die Kasse einzahlt.

Kosten und Gebühren der Riester-Rente für Ehepaare

Was müssen Ehepaare einzahlen?

Um die Riester-Rente mit den vollen staatlichen Zulagen zu nutzen, müssen Sparer Mindest- und Höchstgrenzen bei den jährlichen Einzahlungen einhalten. Die Mindestgrenze liegt bei 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts, wobei diese mit mindestens 60 Euro pro Jahr gesockelt ist. Wer weniger einzahlt, verliert seinen Anspruch auf Zulagen. Der maximal geförderte Beitrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr und Person.

Icon Sparschwein

Bei mittelbar begünstigten Ehepartnern reicht es aus, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts einzahlt, der andere Ehepartner (mittelbar begünstigt) kann dann auch nur den Sockelbeitrag von 60 Euro einzahlen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Staatliche Zulagen werden vom Einzahlungsbeitrag abgezogen, da sie als staatlicher Zuschuss direkt auf dem Riester-Konto landen.


Rechenbeispiel: Ehepaar mit einem Kind (nach 2008 geboren)

Unmittelbar begünstigterMittelbar begünstigter
Einkommen Vorjahr40.000 €0 €
Einzahlungsbeitrag1.600 €60 € (Sockelbeitrag)
Grundzulage (Zuschuss)175 €175 €
Kinderzulage (Zuschuss)300 €
Einzahlung Riester-Konto gesamt1.600 €235 €
Effektiver Eigenbeitrag pro Jahr1.125 €60 €

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Riester-Rente für Ehepaare im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und
Bornberg Ø
IVFP
Rating
Gesamtwertung
von 100
Logo die Bayerischedie BayerischeFFFSehr gut78
ContinentaleFFFSehr gut72
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellent56

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Riester-Rente-Anbieter im Test (2024)

So finden Ehepaare die richtige Riester-Rente

Darauf sollten Sie achten

  • Das passende Produkt wählen
    Bei der Riester-Rente gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwa Banksparpläne, Fondssparpläne, klassische Renten­versicherungen oder auch den Wohn-Riester. Welche Art für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer Risikobereitschaft und Ihren Anlagepräferenzen ab.
  • Auf Kosten und Gebühren achten
    Unterschiedliche Riester-Produkte haben verschiedene Kostenstrukturen. Auch können sich die Abschluss- und Verwaltungskosten je nach Riester-Anbieter unterscheiden. Vergleichen Sie diese Kosten genau, um langfristig die Rendite zu maximieren.
  • Staatliche Zulagen und Steuervorteile sichern
    Beide Partner sollten sicherstellen, dass sie die erforderlichen Beiträge leisten, um die vollen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zu nutzen. Der unmittelbar Begünstigte muss hierbei die 4-Prozent-Regel beachten – der mittelbar Begünstigte muss lediglich den Sockelbeitrag von 60 Euro leisten. Beachten Sie auch, dass Sie staatliche Zulagen beantragen müssen. Richten Sie am besten einen Dauerzulagenantrag ein.
  • Zukunftsorientiert planen
    Ehepartner müssen bei der Riester-Rente nicht denselben Tarif abschließen oder sich für denselben Anbieter entscheiden. Sie können unabhängig voneinander ihre Entscheidungen treffen, basierend auf ihren individuellen Bedürfnissen, Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten. Obwohl die Entscheidungen unabhängig voneinander getroffen werden können, ist es dennoch sinnvoll, dass Ehepartner ihre Altersvorsorgestrategien aufeinander abstimmen, um das Gesamtbild ihrer finanziellen Planung für den Ruhestand zu optimieren.

Diese Fehler sollten Sie als Ehepaar beim Abschluss einer Riester-Rente unbedingt vermeiden

lesen
  • Auf die mittelbare Begünstigung verzichten
    Falls ein Ehepartner nicht erwerbstätig und der andere unmittelbar begünstigt ist, sollte der nicht erwerbstätige Partner von der mittelbaren Begünstigung Gebrauch machen. Der nicht erwerbstätige Partner kann dadurch mit reduzierten Beiträgen einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und von den vollen staatlichen Zulagen profitieren​​.
  • Voraussetzungen ignorieren
    Stellen Sie sicher, dass Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllen, wie das Vorhandensein einer funktionierenden Ehe und eines gemeinsamen Wohnsitzes innerhalb der EU bzw. des EWR​​.
  • Nicht die richtige Einzahlungshöhe wählen
    Achten Sie darauf, dass der unmittelbar begünstigte Ehepartner mindestens 4 Prozent seines Vorjahresbruttogehalts einzahlt, während der mittelbar begünstigte Partner den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr leistet, um die vollen Zulagen zu erhalten​​.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Anbieter- und Produktvergleich: Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten der Riester-Rente und vergleichen Sie verschiedene Angebote mehrerer Versicherer miteinander.
  2. Beitragsberechnung: Berechnen Sie die erforderlichen Beiträge, um maximale staatliche Zulagen zu erhalten, und berücksichtigen Sie dabei die mittelbare Begünstigung.
  3. Anbieterauswahl: Wählen Sie einen Anbieter, der Ihren Anforderungen entspricht und vertrauenswürdig ist. Schauen Sie sich auch unabhängige Testberichte an.
  4. Professionelle Beratung: Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung von unseren Experten für private Altersvorsorge und Riester-Rente beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Absicherung für Sie.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Wechsel des Förderstatus melden

„Sollte sich etwas an Ihrem Förderstatus ändern, dann vergessen Sie nicht, dies Ihrem Anbieter der Riester-Rente mitzuteilen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie zuvor angestellt und damit unmittelbar förderberechtigt waren und sich nun selbständig gemacht haben, jedoch weiterhin mittelbar förderberechtigt durch Ihren Ehepartner sind. Melden Sie dies nicht rechtzeitig, weiß die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nicht, dass Sie nach wie vor Anspruch auf Förderung haben, obwohl Sie nicht mehr angestellt sind.“

Experten-Tipp 2:
Mit Rentenbeginn ändert sich Ihr Status

„Gehen Sie in Rente, zählen Sie nicht mehr zum förderberechtigten Personenkreis. Dementsprechend ist auch Ihr Ehepartner, wenn er nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehört, nicht mehr mittelbar förderberechtigt. Er erhält also keine Zulagen mehr zur Riester-Rente.“

Experten-Tipp 3:
Gleichgeschlechtliche Paare sind gleichberechtigt

„Natürlich kann jedes Ehepaar die Vorteile des gemeinsamen Riester-Sparens nutzen. Dies gilt somit auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare. Was diese ansonsten noch in der Riester-Rente beachten müssen, erfahren Sie hier: Riester-Rente für homosexuelle Paare.“

Experten-Tipp 4:
Wie viel von der Riester-Rente können Ehepaare von in der Steuer absetzen?

Grundsätzlich liegt der Betrag, den Riester-Sparer in der Steuererklärung geltend machen können, bei 2.100 Euro pro Jahr. Wenn beide Ehepartner mindestens 4 Prozent des Vorjahresbrutto einzahlen, können sie als Ehepaar demnach maximal 4.200 Euro als Sonderausgaben absetzen. Zahlt jedoch ein Ehepartner nur den Sockelbeitrag von 60 Euro ein, kann das Ehepaar nur maximal 2.160 Euro in der Steuererklärung angeben.

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Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Ehepaare

Was ist, wenn das Ehepaar Nachwuchs bekommt?

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Beim Thema Nachwuchs bekommen ändert sich der Förderstatus des Elternteils, welches die Elternzeit in Anspruch nimmt. War beispielsweise ein Ehepartner zuvor mittelbar berechtigt, wird er für den Zeitraum der Elternzeit bzw. Kindererziehungszeit unmittelbar förderberechtigt. Zudem muss während der Elternzeit nur der Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden.

Vergessen Sie nicht, bei Geburt des Kindes die Kinderzulage zu beantragen. Aktuell liegt diese für alle nach 2008 geborenen Kinder bei 300 Euro pro Jahr pro Kind. Beachten Sie: Die Kinderzulage erhält nur ein Ehepartner, in der Regel der Partner, der auch das Kindergeld erhält. Im Regelfall ist dies die Mutter. Lesen Sie mehr zum Thema Riester-Rente für Familien.

Was ist, wenn sich das Ehepaar scheiden lässt?

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Ist einer der Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt, verliert er diesen Status mit einer Trennung. Die Berechtigung zur mittelbaren Förderberechtigung ist an die Bedingung einer funktionierenden Ehe gebunden. Sollte derjenige Ehepartner nach der Scheidung keiner ren­ten­ver­sicherungs­pflichtigen Tätigkeit nachgehen oder erneut einen unmittelbar Förderberechtigten heiraten, wird seine Riester-Rente nicht mehr mit Zulagen gefördert. Erfahren Sie mehr zum Thema Riester-Rente Scheidung.

Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt?

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Verstirbt der Riester-Sparer, ist der Ehepartner als einziger dazu berechtigt, das Riester-Vermögen inklusive aller erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu „erben“. Dazu muss sich der Ehepartner die Riester-Rente des Verstorbenen auf das eigene Riester-Konto übertragen lassen. Wichtige Tipps zum Thema Riester-Rente erben und vererben.

Weitere Personen- und Berufsgruppen der Riester-Rente


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Katharina Burnus
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