Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann sich die Riester-Rente für Erben lohnt, ob sie versteuert werden muss und wie Erben unliebsame Rückzahlungen umgehen können.
Inhalt dieser SeiteIst die Riester-Rente vererbbar?
Prinzipiell ist es möglich, die Riester-Rente an Angehörige zu vererben. Im Todesfall des Riester-Sparers kann das lange angespartes Vermögen daher „in der Familie“ bleiben. Beim Erben der Riester-Rente gilt: Je länger der Sparer eingezahlt und je weniger er selbst als Rentner aus der Kasse geschöpft hat, desto höher fällt das Erbe aus.
Dennoch ist nicht sicher, dass sich das Erben auch lohnt. Sowohl Erben der Riester-Rente als auch Riester-Sparer, die ihre Riester-Rente vererben möchten, müssen einige Dinge beachten. Im Folgenden finden Sie sowohl Informationen für Erben eines Riester-Vermögens als auch für Riester-Sparer, die sich Gedanken über das Vererben ihres Vertrages machen.
Was Erben einer Riester-Rente wissen müssen
Grundsätzlich: Wer kann die Riester-Rente erben?
Theoretisch kann jeder eine Riester-Rente erben. Verstirbt der Riester-Sparer während der Ansparphase, besteht das Erbe aus den eingezahlten Beiträgen und dem verzinsten Kapital – jedoch abzüglich der Riester-Förderung, also Steuervorteile und staatlichen Zulagen. Durch Zusatzkosten rund um die Riester-Rente kann der Betrag durchaus nichtig werden.
Müssen Erben Geld zurückzahlen?
Wenn die staatlichen Zulagen nicht mit vererbt werden können, müssen sie zurückgezahlt werden. Dies gilt für alle Erben, wie:
- Kinder
- Verwandte
- Nicht-verheiratete Lebenspartner
Es gibt nur zwei Ausnahmen: Der Ehepartner (mehr dazu im Abschnitt „Riester-Rente an Ehepartner vererben“) sowie Kinder oder Ehepartner in Verbindung mit einer Hinterbliebenenrente (mehr dazu im Abschnitt „Riester-Rente mit Hinterbliebenenrente“).
Verlangt der Staat eine Erbschaftssteuer auf die Riester-Rente?
Häufig ist keine Erbschaftssteuer für die geerbte Riester-Rente fällig. Das liegt daran, dass die Erben meist direkte Angehörige sind, das heißt Ehepartner oder Kinder. Als Erben profitieren sie von hohen Freibeträgen, die die Erbschaftssteuer vollständig ausgleichen. Anders ist es bei allen anderen Erben. Entfernte Verwandte oder nicht verheiratete Lebenspartner haben zum Beispiel keinen Zugriff auf hohe Freibeträge, sodass sie häufig Erbschaftssteuern zahlen müssen. Wie hoch die Freibeträge genau sind und welche Regelungen gelten, lesen Sie hier:
So funktioniert die Erbschaftssteuer
Ist es möglich, das Erbe einer Riester-Rente auszuschlagen?
Manchmal ist es sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen. Im Fall der Riester-Rente bringt das Ausschlagen aber keine Vorteile für den potenziellen Erben, weil hier keinerlei Kosten oder Nachteile auf ihn zukommen. Eine Riester-Rente wird beim Erben zudem gesondert betrachtet. Liegen hohe Schulden vor, können Sie diese separat ausschlagen, die Riester-Rente aber übernehmen.
Riester-Rente an Ehepartner vererben
Nur Ehepartnern steht die Möglichkeit offen, die staatlichen Zulagen und Steuervorteile weiterzunutzen. Doch dann handelt es sich genau genommen nicht um ein Erbe, sondern um eine Übertragung des Vertrags. Sie erhalten die volle Summe auf das eigene Riester-Konto. Wenn das Paar getrennt lebt oder geschieden ist, ist eine Übertragung allerdings nicht mehr möglich.
Voraussetzung: Ehepartner hat eigenen Riester-Vertrag
Der Ehepartner, der die Riester-Rente erbt, muss einen eigenen Riester-Vertrag haben. Es ist dabei jedoch nicht notwendig, dass dieser Riester-Vertrag bereits seit Jahren existiert. Im Prinzip lässt sich im Todesfall eine neue Riester-Rente abschließen – das ist noch bis zu 12 Monate später möglich. Doch je älter der Angehörige ist, desto schwieriger ist es, noch einen lukrativen Vertrag abzuschließen. Ab dem 60. Lebensjahr werden Kunden hingegen meist nicht mehr aufgenommen. Das ist ein guter Grund dafür, als Ehepaar gemeinsam zu riestern und damit auch schon früh anzufangen.
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Ist die Übertragung immer sinnvoll?
Die Übertragung hat Vor- und Nachteile. Betroffenen werden nicht nur zusätzliche Auszahlungen ermöglicht, sondern sie zahlen auch keine Erbschaftssteuer auf die Summe, da es sich nicht um ein Erbe handelt. Zudem lassen sich auch ältere Verträge noch erfolgreich übertragen.
Der Nachteil ist, dass dennoch Steuern für das Einkommen anfallen. Beachten Sie auch, dass es kein Recht auf Übertragung gibt. Ob die Übertragung des Riester-Vermögens für den erbenden Ehepartner sinnvoll ist, lässt sich am besten mit der Hilfe des Versicherungsberaters herausfinden, der mit dem Verstorbenen die Riester-Rente geschlossen hat.
Experten-Tipp
„Wenn Sie als Ehepartner das geerbte Riester-Vermögen als Kapitalauszahlung haben wollen statt einer monatlichen Rentenzahlung, müssen Sie staatliche Förderungen zurückzahlen. Das Behalten der Zulagen gilt nur für eine Übertragung.“
Wie kann ich meinen Riester-Vertrag vererben und an wen?
Auch wenn das Vererben grundsätzlich möglich ist: Es ist nicht garantiert, dass die angesparte Summe im Todesfall inklusive der begehrten staatlichen Förderungen an die Hinterbliebenen geht. Sie müssen Vorkehrungen treffen, wenn Sie dies im Falle Ihres Todes wünschen.
Folgende Punkte sind wichtig:
Möglichkeiten der Vererbung
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Ihre Riester-Rente samt Vermögen und Zulagen an Ihre Angehörigen zu vererben:
Riester-Rente mit Hinterbliebenenversicherung
Eine Möglichkeit, damit Ihre Angehörigen Ihre Riester-Rente erben können, ist die Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente mit Ihrem Riester-Anbieter. Bei den Erben der Hinterbliebenenrente kann es sich nur um versorgungsberechtigte Hinterbliebene handeln, also den Ehe- bzw. Lebenspartner oder Kinder. Letztere müssen sich noch im Kindergeld-Bezug befinden. Dann kann die vererbte Riester-Rente in eine Waisenrente umgewandelt werden. Der besondere Vorteil dieser sog. förderunschädlichen Verrentung liegt darin, dass die staatlichen Zulagen oft mit vererbt werden.
Ein Nachteil liegt allerdings in den sehr hohen Kosten, die sich oft nicht lohnen. Denn das Vereinbaren eines Hinterbliebenenschutzes gilt oft als Zusatzleistungen, die die Kosten der Riester-Rente steigen lassen. Zudem steht die Möglichkeit nur denen offen, die die Riester-Rente als Rentenversicherung abgeschlossen haben und nicht als Sparplan.
Bank- oder Fondssparplan
Wenn Sie einen Riester-Fondssparplan oder Riester-Banksparplan nutzen, steht dem Erben ebenfalls Geld aus Ihrer Riester-Rente zu. Doch entscheidend für die Auszahlung an Angehörige ist das Alter, in dem Sie voraussichtlich versterben. Die Grenze liegt bei 85 Jahren. Versterben Sie vor dem 85. Lebensjahr, gibt es in der Regel keine Probleme. Ab dem Tag, an dem Sie 85 Jahre alt werden, verlieren mögliche Erben jedoch den Anspruch. Der Grund: Ihr Sparplan wird nun automatisch in eine Riester-Rentenversicherung umgewandelt.
Rentengarantiezeit
Damit Ihr Vertrag vererbbar ist, können Sie auch darauf achten, dass er die sogenannte Rentengarantiezeit umfasst. Dabei handelt es sich um einen vertraglich vereinbarten Zeitraum, in dem die Riester-Rente garantiert ausgezahlt wird – auch an bestimmte Erben wie den Ehepartner. Doch die minimale und die maximale Dauer der Rentengarantiezeit ab dem Eintritt ins Rentenalter sind limitiert. Sie wählen die Dauer selbst zwischen 5 und 20 Jahren aus.
Falls Sie innerhalb dieses Zeitraums versterben sollten, kann der Erbe bis zum Ende der Rentengarantiezeit die Auszahlung der Riester-Rente erhalten. Dabei werden die Jahre verrechnet, in denen Sie gegebenenfalls selbst die Riester-Rente bezogen haben. Außerdem ist die Möglichkeit nicht mehr vorhanden, wenn Sie das Ende der Zeitspanne noch selbst erleben. Um potenziellen Erben möglichst viele Vorteile zu gewähren, ist die maximale Dauer die sinnvollste Vereinbarung für Ihren Vertrag.
Beachten Sie: Ohne eine solche Rentengarantiezeit würden Erben nichts von der Riester-Rente bekommen, wenn Sie während der Auszahlungsphase versterben sollten.
Wohn-Riester oder Eigenheimrente
Auch der sogenannte Wohn-Riester kann vererbt werden. Hierfür ist jedoch entscheidend, ob die finanziellen Mittel schon in Immobilien investiert wurden und ob der Sparer vor oder während der Rente verstirbt. Gibt es bereits eine Immobilie oder stirbt der Sparer vor Rentenbeginn, müssen die Erben mit einer Besteuerung des Wohnförderkontos rechnen. Ein Vorteil ist, dass Zulagen und Steuervorteile dann aber erhalten bleiben.
Ausnahme Ehepartner: Ein Ehepartner kann als Erbe von der Besteuerung ausgenommen sein, wenn das Guthaben auf sein eigenes Riester-Konto ausgezahlt wird, er die jeweilige Unterkunft bewohnt und ihr wirtschaftlicher Eigentümer wird (spätestens nach einem Jahr). Die Besteuerung erfolgt dann später. Ohne entsprechende Immobilie gelten die Regelungen der anderen Riester-Arten.
Tod nach Rentenbeginn: Tritt der Tod nach dem Rentenbeginn ein, ist es möglich, dass der Nachlass von 30 Prozent nicht zusätzlich besteuert wird. Die Steuer ist dann bereits gezahlt. Als Voraussetzung gilt, dass der Sparer die Besteuerung als „einmalig“ und nicht als Ratenzahlung vereinbart hat.
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