Das Wichtige in Kürze
Welchen Status haben homosexuelle Paare bei der Riester-Rente?
Rechtliche Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren
Seit dem entsprechenden Beschluss des Bundestages im Sommer 2017 sind homosexuelle Ehepaare in allen rechtlichen Belangen heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Bereits im Jahr 2014 hatte der Gesetzgeber einige Regelungen so angepasst, dass unter anderem im versicherungsrechtlichen Bereich Unterschiede zwischen homosexuellen eingetragenen Lebenspartnerschaften und heterosexuellen Ehen aufgehoben wurden.
Betroffen waren hiervon auch die gesetzlichen Vorgaben für die Riester-Rente. Beispielsweise waren homosexuelle Lebenspartner ab 2014 ebenso wie Eheleute nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar zulagenberechtigt. Ebenso war auch für homosexuelle Lebenspartner seitdem eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung durch die Riester-Rente möglich. Heute gilt, dass alle gesetzlichen Regelungen zur Riester-Rente für homosexuelle und heterosexuelle Ehepaare gleichermaßen gelten.
Mehr zu den Bedingungen im allgemeinen für Ehepaare lesen Sie auf unserer separaten Seite:
Riester-Förderung für homosexuelle Paare
Die staatliche Förderung für die Riester-Rente besteht aus einer Grundzulage für jeden Riester-Sparer, Kinderzulagen und steuerlichen Vorteilen. Die Beiträge für einen Riester-Sparvertrag sind bis zur maximalen Höhe von 2.100 Euro von der Steuer absetzbar. Es können immer nur entweder die Zulagen oder der Steuervorteil in Anspruch genommen werden. Das Finanzamt wählt dabei selbständig die günstigere Version mittels der Günstigerprüfung.
Aus der Gestaltung der staatlichen Riester-Förderung geht hervor, dass der Gesetzgeber damit vor allem Familien beim Aufbau ihrer Altersvorsorge unterstützen will. Für homosexuelle und heterosexuelle Paare gibt es dabei keinen Unterschied. Sowohl für leibliche als auch adoptierte Kinder erhalten Eltern die staatliche Riester-Zulage in vollem Umfang.
Voraussetzungen für die Riester-Förderung
Die wichtigsten Voraussetzungen für die staatliche Förderung der Riester-Rente bestehen in den folgenden Punkten:
Unmittelbare und mittelbare Förderung für homosexuelle Paare
Wenn ein Ehepartner einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht und mindestens vier Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens in einen Riester-Sparvertrag einzahlt, sind die Voraussetzungen für eine unmittelbare Förderung der Riester-Rente erfüllt.
Falls der andere Partner keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt oder als Hausfrau bzw. Hausmann keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann seine Riester-Rente trotzdem mittelbar gefördert werden. Auch in diesem Fall muss ein eigener Riester-Sparvertrag abgeschlossen werden. Um die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente in vollem Umfang zu erhalten, reicht es aus, wenn der mittelbar begünstigte Partner dafür den Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich zahlt. Bedingung dafür ist, dass die Partner verheiratet sind. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht ausreichend, um mittelbar zulageberechtigt zu sein.
Vererbbarkeit der Riester-Rente zwischen homosexuellen Partnern
Eine zweite wichtige Gesetzesänderung für homosexuelle Ehepaare betrifft die Vererbbarkeit der Riester-Rente. Zwar ist die Riester-Rente in erster Linie für die Altersversorgung des Riester-Sparers selbst gedacht, kann jedoch auch als zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung diesen. Bis 2014 waren homosexuelle Paare hier gegenüber heterosexuellen Eheleuten eindeutig im Nachteil, weil eine Vererbbarkeit der Riester-Rente für eingetragene Lebenspartner nicht vorgesehen war. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung wurde dieser Nachteil aufgehoben. Durch die heutige prinzipielle Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Ehen wurde ab 2017 dafür nochmals eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Ebenso wie in heterosexuellen Ehen erhält auch der überlebende homosexuelle Partner im Todesfall das Riester-Guthaben des verstorbenen Partners, wenn es eine entsprechende Regelung in dessen Vertrag gibt.
Riester-Rente an Kinder und Ehepartner vererben
Generell gilt, dass das Guthaben aus einer Riester-Rente im Todesfall an die Erben des Verstorbenen fließt. Mit Ausnahme von Ehepartnern erhalten die Erben jedoch nur die persönlich angesparte Rentensumme ausgezahlt – staatliche Zulagen und in Anspruch genommene Steuervorteile werden einbehalten. Bei Ehepartnern und folglich auch homosexuellen Ehepaaren ist diese Einschränkung jedoch nicht gegeben.
Unabhängig davon, ob der Riester-Sparvertrag unmittelbar oder mittelbar gefördert wurde, wird der Vertrag inklusive aller Zulagen und Steuersubventionen auf den überlebenden Partner übertragen. Allerdings können hier in der Auszahlungsphase auch zeitlich limitierte, durch den Versicherer festgelegte Rentengarantiezeiten greifen. Mehr zu den Bedingungen des Vererbens und Erbens von Riester-Verträgen erfahren Sie auf unserer Seite zu diesem Thema:
Was kostet die Riester-Rente und lohnt sie sich für gleichgeschlechtliche Paare?
Wer unmittelbar zulageberechtigt ist, muss jedes Jahr 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) sparen, um die staatlichen Zulagen oder Steuervorteile in voller Höhe zu erreichen. In einigen Situationen jedoch, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder eben bei dem mittelbar begünstigten Partner einer unmittelbar zulageberechtigten Person mit Riester-Vertrag genügt der Sockelbetrag von 60 Euro. Wie sich die Kosten im Einzelnen zusammensetzen, erfahren Sie anhand von Rechenbeispielen auf unserer Hauptseite:
Kosten & Beiträge der Riester-Rente
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Lohnt sich die Riester-Rente für homosexuelle Paare?
Um herauszufinden, ob sich die Riester-Rente für sie lohnt, müssen sich die Partner in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung die gleichen Fragen stellen wie die in einer heterosexuellen. Eine Rolle dabei spielen:
- die persönliche Beurteilung der Vor- und Nachteile der Riester-Rente
- die Anzahl der Kinder
- die finanzielle Situation
- die berufliche Situation (gut verdienende Freiberufler wählen z.B. oft lieber die Rürup-Rente)
- die Zukunftsplanung
Die richtige Riester-Rente finden – Anbieter im Test
Auf unserer separaten Seite zum Thema können Sie einsehen, wie unabhängige Rating-Agenturen Anbieter verschiedener Riester-Rente-Modelle bewertet haben, und wer als Testsieger aus diesem Vergleich hervorgegangen ist. Sie hat sie zwar nicht hinsichtlich ihrer Eignung für (gleichgeschlechtliche) Ehepaare untersucht, aber ihre Einschätzung unter allgemeinen Gesichtspunkten ist dennoch eine wertvolle Entscheidungshilfe.
Tipps für den Riester-Vergleich
Im Hinblick auf die Riester-Rente sind gleich- und gemischtgeschlechtliche Paare gleichgestellt – Partner können z.B. mittelbare Ansprüche auf staatliche Zulagen erwerben und Kapital aus der Riester-Rente vererbt werden. Teilweise gibt es jedoch wichtige Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft.
Beim Vergleich von Tarifen sollten Sie neben den Kosten berücksichtigen, wie gut ein Vertrag zu Ihnen und Ihren Plänen passt – wer sich nicht niederlassen möchte, wird z.B. wenig mit Wohn-Riester anfangen können, und ebenso sind verschiedene Anlagemodelle unterschiedlich attraktiv für verschiedene Sparende. Nutzen Sie Rechner und Testergebnisse, um sich einen Überblick über für Sie in Frage kommende Tarife und Angebote zu verschaffen, und lassen Sie sich vor der endgültigen Entscheidung umfassend beraten.