Riester-Rente und BAföG: Diese Regelungen müssen Studenten und Eltern beachten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Besparen Studenten oder die Eltern eine Riester-Rente, wirkt sich dies unter Umständen auf das BAföG aus.
  • Riester-Beiträge der Eltern werden vom Elterneinkommen abgezogen, wodurch eine höhere BAföG-Förderung möglich ist.
  • Für Studenten gilt deren Riester-Guthaben als eigenes Vermögen.
  • Die Riester-Rente wird zudem zusätzlich im BAföG-Antrag angegeben.

Das erwartet Sie hier

Wie eine Riester-Rente das BAföG beeinflusst und wie Eltern mit einem Riester-Vertrag ihren Kindern ein höheres BAfÖG verschaffen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Riester Rente & BAföG
  2. Wenn die Eltern Riester Vertrag haben
  3. Wenn Studenten Riester Vertrag haben
  4. Wo im BAföG Antrag angeben?
  5. Fazit

Was hat die Riester-Rente mit BAföG zu tun?

BAföG wird an Studierende gezahlt, deren eigenes Einkommen und Vermögen einen bestimmten Freibetrag nicht überschreitet. Auf die Gewährung und die Höhe der Förderung wirkt sich auch das Einkommen der Eltern aus (nicht aber as Vermögen der Eltern!). Im Regelfall bildet das elterliche Bruttoeinkommen des jeweils letzten Jahres die Grundlage für die BAföG-Berechnung, da Studierende meist noch über kein geregeltes eigenes Einkommen verfügen. Zudem erstreckt sich die Unterhaltspflicht der Eltern zumindest während des Erststudiums auch auf die Studien­zeit, auch wenn der Studierende nicht mehr zu Hause wohnt.

Wie wird das Vermögen beim BAföG berechnet?

Sowohl bei der Berechnung des eigenen Einkommens als auch das der Eltern gilt: Von den vorhandenen Einkünften werden folgende Posten abgezogen:

  • Einkommens- und Kirchensteuer
  • Sozial­versicherungsbeiträge
  • Grundfreibetrag
  • Private Beiträge zur Altersvorsorge
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Der dann verbleibende Betrag gilt als Einkommen im Sinne des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes. Aus dieser Regelung ergibt sich, dass auch die Beitragszahlungen für eine Riester-Rente von den Einkünften der Eltern abgezogen werden können. Das Gleiche gilt, wenn ein Studierender bereits über eigene Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit verfügt, hierdurch regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Renten­­versicherung einzahlt und einen Riester-Sparvertrag besitzt.

Weitere Infos zum BAföG allgemein finden Sie hier beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Was für BAföG-Regelungen gelten, wenn die Eltern einen Riester-Vertrag haben?

Wie bereits erwähnt, spielt für die Berechnung des BAföGs das elterliche Einkommen eine Rolle. Viele Studenten kennen das: Wenn die Eltern zu viel verdienen, bekommen sie entweder gar kein BAföG oder nur eine geringe Höhe.

Führen die Eltern nun eine private Altersvorsorge, wie etwa die Riester-Rente, und zahlen darin regelmäßig Beiträge, werden diese vom Einkommen abgezogen. Neu ist seit einigen Jahren die Höhe der so abzugsfähigen Riester-Beiträge. Waren es früher maximal lediglich 60 Euro, sind es aktuell die vollen 2.100 Euro, die auch steuerlich für den Riester-Sparer absetzbar sind. Diese Abzüge vermindern den Unter­halts­anspruch des Kindes an die Eltern und wirken sich damit sowohl auf die elter­lichen Einkommensgrenzen für das BAföG als auch auf die Förderhöhe aus.

Während des BAföG-Bezugs Riester-Beiträge erhöhen

Eltern, die eine Riester-Rente haben, können ihrem Kind während des Studiums helfen, indem sie die Beiträge erhöhen. Schließlich liegt der jährliche Höchst­beitrag bei 2.100 Euro, die vollständig ausgeschöpft werden können. Durch die Abzüge der Riester-Beiträge vom Einkommen, das als Be­rechnungs­grund­lage für das BAföG dient, ist es möglich, dass sich das BAföG erhöht oder das Kind überhaupt erst einen Anspruch auf BAföG hat.

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Die Eltern profitieren von den zusätzlichen Beiträgen zu ihrer Riester-Rente im Alter durch eine höhere Zusatzrente. Prinzipiell ist es jedoch auch möglich, die Zahlungen für den Riester-Sparvertrag nach dem Studienabschluss des Kindes wieder zu senken. Mehr dazu, wie sich die Beiträge und Kosten der Riester-Rente zusammensetzen, erfahren Sie hier:

Beiträge und Kosten der Riester-Rente

BAföG-Regelungen, wenn Studenten selbst einen Riester-Vertrag haben

Für Studenten ist es im Regelfall nicht sinnvoll, eine Riester-Rente abzuschließen, da sie nicht unmittelbar förderberechtigt sind. Dies bedeutet, dass sie die staatlichen Zulagen, z. B. die Grundzulage, nicht erhalten. Auch wenn Studierende regelmäßig einem Minijob nach­gehen, ist es für sie meist günstiger, auf die Ren­ten­­versicherungs­pflicht zu verzichten und statt­dessen eine günstige studentische Kranken­versicherung zu bezahlen.

Es gibt für Studenten jedoch drei Möglichkeiten, wie sie doch noch förderberechtigt und damit eine Riester-Rente abschließen können. Die Beiträge zur Riester-Rente sind dann – analog zum Eltern­einkommen – auch vom eigenen Ein­kommen abzugsfähig. Beachten sollte man aber auch, dass das Riester-Guthaben als eigenes Vermögen zählt.


So bekommen Studenten eine Riester-Rente

  • Sozial- und renten­­versicherungs­pflichtiger Nebenjob (d. h., sich nicht von der Renten­­versicherungs­pflicht befreien lassen)
  • Förderberechtigter Ehepartner, der eine Riester-Rente besitzt. Somit gelten Studenten dann als mittelbar begünstigt.
  • Duales Studium: Bei einem dualen Studium sind Studenten ­versicherungspflichtig und damit berechtigt, Riester-Förderung zu erhalten.

Achtung bei Nebenjob mit mehr als 20h/Woche

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Wenn Sie als Student mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten und dabei Einkünfte erhalten, die nicht aus Aus­bildungs­dienst­verhält­nissen oder einer gering­fügigen Beschäftigung kommen, verlieren Ihre Eltern den Anspruch auf Kindergeld. Dies ist insofern relevant, wenn Ihre Eltern eine Riester-Rente führen: Denn dann wird auch die Kinderzulage nicht mehr gezahlt. Dies ist nur relevant für Studenten unter 25 Jahre.

Experten-Tipp

„Wer BAföG bezieht und eine Riester-Rente abgeschlossen hat, sollte den Riestervertrag nicht kündigen. Der ausgezahlte Betrag kann in einem solchen Fall komplett als BAföG-Vermögen gezählt werden. Übersteigt dieses den Freibetrag, kann mit Kürzungen beim BAföG oder im schlimmsten Fall zur kompletten Ablehnung des BAföG-Antrags gerechnet werden.“

Wo gebe ich die Riester-Rente im BAföG-Antrag an?

Wenn die Eltern eine Riester-Rente haben

Wenn Sie Riester-Beiträge vom elterlichen Einkommen abziehen und für die Berechnung des BAföGs geltend machen möchten, tun Sie dies auf dem Formblatt 3. Dieses Formular ist für alle Angaben zur Mutter, zum Vater und (falls vorhanden) zum Ehepartner. Unter „Angaben zur Einkommensfeststellung – Abzugsbeiträge“ finden Sie das Feld für „Beiträge zur geförderten Alters­vorsorge nach § 82 EStG („Riester-Rente“)“. Dort tragen Sie die Jahressumme ein, die im vergangen Jahr in die Riester-Rente eingezahlt wurde.

Denken Sie daran, dass Sie Ihrem BAföG-Antrag neben vielen anderen Unterlagen auch entsprechende Nachweise zur Riester-Rente Ihrer Eltern beifügen müssen. Dazu gehört u. a. die Jahresbescheinigung des Riester-Anbieters.


Wenn Studierende selbst eine Riester-Rente haben

Haben Sie als Studierender selbst eine Riester-Rente, müssen Sie dies in Ihrem BAföG-Antrag angeben – nicht nur für die Minderung Ihres Ein­kommens für die Förderung. Sie benötigen das Formblatt 1, welches alle Auskünfte über Sie abfragt. Dort machen Sie folgende Angaben bezüglich Ihrer Riester-Rente:

  • Unter „Angaben zur Einkommensfeststellung“ geben Sie die Jahressumme ein, die Sie an Beiträgen im vergangenen Jahr in Ihre Riester-Rente eingezahlt haben.
  • Unter „Angaben zur Vermögensfeststellung“ tragen Sie das aktuelle Sparguthaben Ihrer Riester-Rente ein.

Beachten Sie, dass Sie dem BAföG-Antrag auch bezüglich Ihrer Riester-Rente weitere Unterlagen beifügen müssen. Dazu gehört Ihr Riester-Vertrag und die Jahres­be­scheinigung Ihres Anbieters.

Fazit

Studierende, die BAföG beantragen möchten oder bereits beziehen, müssen sich ohnehin bereits viel mit Bürokratie, Unterlagen und Papierkram beschäftigen. Beim BAföG spielt zudem nicht nur das eigene Einkommen sondern auch das der Eltern eine große Rolle – ebenso eine vorhandene Riester-Rente.

Inwiefern sich die Riester-Rente auf das BAföG auswirkt, hängt auch davon ab, ob die Eltern oder der Studierende selbst eine Riester-Rente führt. In jedem Fall sollte man sich eingehend darüber informieren. Studierende sollten sich zudem vor Vertragsabschluss Gedanken darüber machen, ob eine Riester-Rente überhaupt für sie sinnvoll ist.

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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