Riester-Rente im Ausland: Das müssen Sie bei einem Umzug beachten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Riester-Rente spielt es eine zentrale Rolle, ob der neue Wohnsitz innerhalb oder außerhalb der EU ist.
  • Künftige Riester-Zulagen werden Ihnen bei einem Umzug ins Ausland nicht mehr gezahlt.
  • In einigen Fällen kann es zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen kommen, etwa bei einem Umzug ins Nicht-EU-Ausland.
  • Besondere Regelungen gelten für Grenzgänger sowie für Personen, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen.
  • Bis auf einige Ausnahmen können Riester-Rentner die Auszahlung auch aus dem Ausland beziehen.

Das erwartet Sie hier

Was mit den Zulagen Ihrer Riester-Rente bei einem Umzug ins Ausland passiert und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Rente auch im Ausland erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Riester Rente im Ausland
  2. Dauerhaft ins Ausland
  3. Vorübergehend ins Ausland
  4. Regelungen für Grenzgänger
  5. Wohn Riester im Ausland
  6. Als Rentner ins Ausland
  7. Fazit

Die Riester-Rente im Ausland

Wer als Riester-Sparer ins Ausland zieht – sei es dauerhaft oder vorübergehend, muss einige Dinge beachten. Dabei profitieren Sie in jedem Fall von der Regelung des Europäischen Gerichtshofes von 2009 zur Riester-Rente. Diese öffnete die Riester-Rente auch für viele im Ausland lebende Menschen, außerdem wurde die Verfügbarkeit von Zulagen und Förderungen in der Auszahlphase erweitert.

Bei der Handhabung der Riester-Rente im Ausland spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Befindet sich der Riester-Sparer noch in der Anspar- oder schon der Auszahlphase?
  • Zieht der Riester-Versicherte innerhalb der EU bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) um oder ins Nicht-EU-Ausland?
  • Wo wird das Einkommen, sofern vorhanden, bezogen?
  • Welcher Riester-Vertrag wird genutzt?

Expertentipp:

„Verlegen Sie als Zulageberechtigter Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU oder des EWR, dann sind Sie verpflichtet, dies dem Anbieter Ihres Riestervertrages mitzuteilen. Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 13 der Altersvorsorge-Duchführungsverordnung.“

Regelungen für Riester-Sparer, die dauerhaft ins Ausland ziehen

Wer dauerhaft ins Ausland umzieht und eine Riester-Rente bespart, fragt sich natürlich, was mit den Zulagen passiert. Schließlich ist die staatliche Förderung der Riester-Rente an das Einkommen geknüpft. Im Folgenden haben wir für Sie zusammengetragen, was mit Ihren künftigen Förderungen und was mit den bereits erhaltenen Förderungen passiert.

Künftige Förderungen

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Ziehen Riester-Sparer dauerhaft ins Ausland, können keine weiteren Förderungen und Zulagen des deutschen Staates bezogen werden. Die Riester-Rente ist an die Pflicht­versicherung der Rentenkasse gekoppelt, ebenso alle Zulagen. Da diese Pflicht bei Auswanderern nicht mehr vorliegt, entfallen folglich auch alle Förderungen. In der Ansparphase würde das Riestern damit für die Auswanderer enden.

Bereits erhaltene Förderungen

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Ob bereits bis dahin erhaltene Förderungen zurückerstattet werden müssen, hängt davon ab, wohin ausgewandert wird. Wer innerhalb der EU auswandert, muss Förderungen nicht zurückzahlen. Das stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2009 sicher, der deutsche Gesetzgeber musste seine bisherige Regelung dahingehend anpassen. Bis zu diesem Urteil verloren Riester-Sparer nicht nur den Anspruch auf weitere Förderungen, sondern mussten auch bislang erhaltene Zulagen zurückzahlen. Heute ist dem nicht mehr der Fall.

Das gilt auch für einen Umzug in den erweiterten europäischen Wirtschaftsraum, zu dem diese Länder zählen:

  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Island

Wer dauerhaft seinen Wohnsitz ins Nicht-EU-Ausland verlagert, verliert nicht nur den Anspruch auf alle weiteren Zulagen, sondern muss auch bisher gezahlte zurückerstatten. Bei der Rückzahlung der Zulagen wird dem Riester-Sparer Aufschub gewährt. Ein Antrag dafür ist bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Zu berück­sichtigen sind die Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent, die für so einen Aufschub bzw. die Stundung der Rückzahlung anfallen.

Wann Zulagen nicht zurückgezahlt werden müssen

Die Rückzahlungen können mitsamt den Zinsen erlassen werden, sollte der Riester-Sparer zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Deutschland zurückkehren. Wer sich also nicht sicher ist, ob er tatsächlich für immer ins Ausland auswandern wird, kann sich durch die Stundung eine Tür offenhalten. Wer weiterhin außerhalb der EU bleibt, muss aber spätestens mit Rentenbeginn alle Förderungen, die noch offen sind, zurückzahlen. Der Gesetzgeber sieht hier eine Tilgung von 15 Prozent pro Rentenmonat vor. Dieser Satz wird beibehalten, bis alle Rückzahlungen samt Zinsen getilgt wurden.

Weitere Informationen und Gründe für eine Rückzahlung der Riester-Zulagen finden Sie hier:

Rückforderung der Riester-Zulagen

Regelungen für Riester-Versicherte, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen

Icon Angestellte

Wer nur für einen abgesteckten Zeitraum ins Ausland geht, beispielsweise weil es der Arbeitgeber angeordnet hat, der kann uneingeschränkt weiter in seinen Riester-Vertrag einzahlen und auch alle Förderungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen weiterhin in Deutschland erzielt wird, der Versicherte also folglich Mitglied in der Pflicht­­versicherung der Rentenkasse bleibt. Bei einem temporären Aufenthalt im Ausland ist das üblicherweise gegeben. In diesem Fall ist es auch irrelevant, ob sich der Versicherte vorübergehend im EU- oder im Nicht-EU-Ausland aufhält.

Arbeitgeber muss Umzug ins Ausland anordnen

Die eben erwähnten Regelungen gelten aber nur dann, wenn der Arbeitgeber den Versicherten ins Ausland entsandt. Das impliziert nämlich, dass sein Job weiterhin in Deutschland ausgezahlt wird, er also Mitglied der Rentenkasse bleibt.

Wer hingegen seinen Job in Deutschland kündigt und dann auswandert, ist auch in seinem neuen Wohnland versichert – und verliert damit automatisch alle Zulagen und Förderungen der Riester-Rente. Zumindest für die Zeit, wo er sich dann im Ausland aufhalten würden, würde der Gesetzgeber keine Zulagen zahlen. Nach der Rückkehr nach Deutschland können diese aber wieder bezogen werden, sofern ein renten­versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird.

Regelungen für Grenz­gänger

Grenzgänger sind Menschen, die entweder in Deutschland arbeiten und im Ausland leben oder in Deutschland leben und in einem Nachbarland arbeiten.

Im Ausland arbeiten, in Deutschland wohnen

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Sofern sie im Ausland arbeiten aber in Deutschland leben, haben diese Grenzgänger keinen Anspruch auf die Riester-Rente. Das liegt erneut daran, dass sie mit einer Arbeit im Ausland nicht mehr in der Rentenkasse pflichtversichert wären. Eine Ausnahme wäre, wenn es sich nur um temporäre Grenzgänger handelt. Dann würden die Regelungen aus dem vorherigen Abschnitt zutreffen – zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber den Angestellten nur einige Monate im Ausland unterbringt, er aber weiterhin pflichtversichert bleibt.

Im Ausland wohnen, in Deutschland arbeiten

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Bei Grenzgängern, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, bleibt der Anspruch auf die Zulagen für die Riester-Rente in vollem Umfang erhalten. Wer also beispielsweise in den Niederlanden wohnt, aber in Deutschland arbeitet, der ist auch in Deutschland rentenversichert. Demzufolge darf in dieser Situation uneingeschränkt geriestert werden – mitsamt Anspruch auf alle Zulagen und Förderungen. Genau der umgekehrte Fall war übrigens bis zur Regelung des Europäischen Gerichtshofes die Praxis. Damals zählte nicht die Pflicht­­versicherung der Rentenkasse, sondern in welchem Land der Betroffene steuerpflichtig ist.

Was bedeutet der Vertrauensschutz?

Unter dem „Vertrauensschutz“ versteht der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung. Wer seinen Riester-Vertrag vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes abschloss, der darf auch dann weiter­riestern, wenn er im Ausland arbeitet, aber in Deutschland wohnt. Aus Gründen der Toleranz wird dann noch die vormalige Regelung, nach Steuer­pflichtig­keit, angewandt.

Alle weiteren Informationen und Besonderheiten für Grenzgänger lesen Sie hier:

Riester-Rente für Grenzgänger

Wohn-Riester im Ausland nutzen

Icon Haus mit Schlüssel

Der Wohn-Riester ist ein beliebtes Modell, bei der der Riester-Sparer eine Immobilie zur Eigen­nutzung erwirbt. Die EU-Kommission entschied im Jahr 2009, dass Riester-Sparer mit dem Wohn-Riester auch eine Immobilie im Ausland finanzieren können, sofern diese dauerhaft selbst bewohnt wird. Wer also im Ausland eine Immobilie erwerben und tatsächlich darin wohnen möchte, kann das über die Wohn-Riester bewerkstelligen, ohne Förderungen und Zulagen zu verlieren.


Immobilie in Deutschland – arbeiten im Ausland

Wer mit der Wohn-Riester eine Immobilie in Deutschland finanziert hat, dann aber ins Ausland zieht, kann die Förderungen und Zulagen ebenfalls behalten, sofern der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend veranlagt ist. In diesem Fall muss gegeben sein, dass der Riester-Versicherte nur aufgrund seiner Arbeit und nur vorübergehend ins Ausland zieht. Spätestens beim vorgesehenen Renteneintritt muss der Versicherte wieder in seiner Immobilie wohnen, die er über den Wohn-Riester finanziert hat. Dem geht ein Antrag voraus, der bei der ZfA gestellt wird. In diesem müssen Sie auch nachweisen, warum Sie Ihre Wohn-Riester-Immobilie vorübergehend nicht mehr bewohnen können – einziger legitimer Grund ist hier, dass Sie aufgrund Ihrer Arbeit vorübergehend ins Ausland müssen.

Ausführliche Informationen zum Wohn-Riester erhalten Sie auf unserer Hauptseite zum Thema:

Wohn-Riester: Kosten, Leistungen & Vergleich 2024

Regelungen zum Umzug ins Ausland als Rentner

Wer seinen Ruhestand lieber im Ausland verbringen möchte, kann das mit der gesetzlichen Rente uneingeschränkt. Bei der Riester-Rente wurden bis zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. September 2009 alle Rückzahlungen der Förderungen notwendig. Seit dem Urteil ist das nicht mehr der Fall.

Icon Paket

Sofern der Rentner nur innerhalb der EU oder des Euro­päischen Wirtschaftsraumes seinen Ruhestand verbringt, darf er die Zulagen behalten. Ein Ruhestand auf Mallorca ist also kein Problem für die Riester-Rente, der Ruhesitz in Thailand hingegen schon: außerhalb der EU müssen alle erhaltenen Förderungen nämlich zurückgezahlt werden – wodurch die Riester-Rente ihre Rentabilität gänzlich verliert.

Alles rund um die Auszahlung der Riester-Rente erfahren Sie hier:

Auszahlung der Riester-Rente

Fazit

Ob in der Ansparphase der Riester-Rente oder nach Rentenbeginn: Wer ins Ausland umzieht, muss einiges beachten. Zu unterscheiden ist hier, ob man seinen Wohnsitz innerhalb oder außerhalb der EU verlagert, wo das Einkommen bezogen wird und welche Art von Riester-Rente man hat. Unter gewissen Umständen erfolgt eine Rückzahlung der erhaltenen Zulagen und Förderungen. In vielen Fällen kann man aber auch im Ausland als Rentner die Zusatzrente problemlos beziehen. Informieren Sie sich vor einem Umzug am besten ausführlich.

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Katharina Burnus
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