Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihre Riester-Rente in einen Wohn-Riester umwandeln können und wann das sinnvoll ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Für die eigene Wohnung müssen Sie Ihre Riester-Rente nicht umwandeln. Sie können Guthaben aus jedem Riester-Vertrag entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren.
- Alternativ wechseln Sie per Anbieterwechsel in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder ein Wohn-Riester-Darlehen. Nach altem Recht geht das nur noch bis 31.12.2026.
- Das entnommene Geld steht auf dem Wohnförderkonto und wird im Alter versteuert, auch wenn Sie keine Rente bekommen.
- Ab 2027 können Sie Ihr Guthaben auch in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Dort ist die Entnahme für die Wohnung aber kein Pflichtangebot mehr.
Was bedeutet „Umwandlung“ in einen Wohn-Riester?
Umwandeln heißt, dass Sie Ihr Riester-Guthaben für die eigene Wohnung nutzen statt für eine monatliche Rente. Das geht auf zwei Wegen: Sie entnehmen Geld aus Ihrem bestehenden Vertrag oder Sie übertragen es in einen Wohn-Riester-Bauspar- oder Darlehensvertrag. In beiden Fällen bleibt die Förderung erhalten.
Reform 2027: Was das für Ihren Wohn-Riester bedeutet
Ihr Riester-Vertrag läuft nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, und Sie können weiterhin Geld für die eigene Wohnung entnehmen. Einen neuen Wohn-Riester-Vertrag nach altem Recht gibt es nur bis 31.12.2026, ab dem 01.01.2027 stellt jeder neue geförderte Vertrag alle Ihre Verträge auf die neue Förderung um, auch ein Altersvorsorgedepot. Für Entnahmen ab dem 01.01.2028 ändern sich die Regeln des Wohnförderkontos, die Verzinsung von zwei Prozent entfällt dann.
| Weg | Was passiert | Was Sie wissen müssen |
|---|---|---|
| Entnahme aus Ihrem Vertrag | Sie entnehmen Guthaben für Kauf, Bau, Tilgung oder Umbau | aus jedem Riester-Vertrag möglich, Antrag bei der Zulagenstelle |
| Neuer Wohn-Riester-Bausparvertrag | Ihr Guthaben wandert per Anbieterwechsel in einen Bausparvertrag | nach altem Recht nur bis 31.12.2026 abschließbar |
| Wohn-Riester-Darlehen | Beiträge und Zulagen tilgen Ihren Baukredit | neue Verträge ab 2027 nur nach neuem Recht |
| Übertragung ins Altersvorsorgedepot | Ihr Guthaben wandert in ein Depot ohne Garantie | ab 01.01.2027, Entnahme für die Wohnung nur, wenn der Anbieter sie vorsieht |
Rechtsgrundlage ist § 92a EStG. Das Gesetz nennt das entnommene Geld Altersvorsorge-Eigenheimbetrag. Es zählt nicht als schädliche Verwendung, deshalb müssen Sie keine Zulagen und keinen Steuervorteil zurückzahlen. Im Gegenzug führt die Zentrale Zulagenstelle ein Wohnförderkonto, das Sie ab Beginn der Auszahlungsphase versteuern.
Diese Umwandlungsoptionen haben Sie
Sie haben grundlegend zwei Möglichkeiten, um mit Ihrem Riester-Vertrag Wohn-Riester-Förderung zu erhalten: Zum einen schließen Sie einen neuen Vertrag ab, zum anderen entnehmen Sie Ihrem bisherigen Riester-Vertrag Geld. Welcher Weg besser ist, hängt davon ab, ob Sie schon eine Immobilie haben, ob Sie einen Kredit tilgen und wie teuer ein neuer Vertrag wäre.
Abschluss eines neuen Vertrags
Eine Möglichkeit, Ihre Riester-Rente in einen Wohn-Riester umzuwandeln, ist, einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag neu abzuschließen. Das setzt in der Regel einen Anbieterwechsel voraus. Das Kapital wird dann aus dem klassischen oder fondsgebundenen Riester-Vertrag auf den Bauspar- oder Darlehensvertrag übertragen. Es gibt auch Kombinationen aus beiden.
Wichtig für 2026: Nach altem Recht zertifizierte Verträge dürfen nur bis 31.12.2026 neu abgeschlossen werden. Ab 2027 sind Bauspar- und Darlehensverträge nach neuem Recht möglich. Ob Bausparkassen sie anbieten, ist offen. Ein solcher Neuabschluss stellt außerdem alle Ihre bestehenden Riester-Verträge auf die neue Förderung um.
Wohn-Riester-Bausparvertrag
Haben Sie aktuell noch keine Immobilie, in die Sie investieren können, dann können Sie Ihren Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag umwandeln. Sie schließen dann einen Bausparvertrag ab, für den Sie ebenfalls Riester-Förderung erhalten. Das übertragene Guthaben und die neuen Beiträge sparen Sie für den späteren Kauf, Bau oder die Tilgung an.
Wohn-Riester-Darlehensvertrag
Nehmen Sie einen Kredit auf, mit dem Sie Ihre Immobilie finanzieren möchten, dann können Sie den Wohn-Riester-Darlehensvertrag nutzen. Das Darlehen zahlen Sie in monatlichen Raten ab. Die jährlichen staatlichen Zulagen fließen direkt in die Tilgung des Kredits. Die geförderte Tilgung wird ebenfalls auf dem Wohnförderkonto erfasst und im Alter versteuert.
Alternative: Entnahme aus bestehendem Riester-Vertrag (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag)
Sie müssen keinen neuen Vertrag abschließen, um Ihr Riester-Guthaben in Ihre Immobilie zu investieren. Die Entnahme ist aus jedem Riester-Vertrag möglich, also auch aus einer Rentenversicherung, einem Fondssparplan oder einem Banksparplan. Sie stellen dazu einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle, spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase.
Sie können das komplette Guthaben oder einen Teil entnehmen, mindestens aber 3.000 Euro. Bei einer Teilentnahme müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag bleiben. Für einen Umbau gelten höhere Mindestbeträge. Nach der Auszahlung müssen Sie spätestens nach zwölf Monaten eingezogen sein, sagt die Zulagenstelle.
Umwandlung ist endgültig
Was Sie in die Wohnung gesteckt haben, wird nicht wieder zur Riester-Rente. Der Betrag steht auf dem Wohnförderkonto, bis er versteuert ist. Geben Sie die Selbstnutzung auf, etwa durch Verkauf, müssen Sie das Konto auflösen, außer Sie zahlen den Betrag innerhalb eines Jahres in einen Riester-Vertrag ein.
Weitere Ausnahmen sind eine neue eigene Wohnung innerhalb von fünf Jahren nach dem Auszug, die Wiederaufnahme der Selbstnutzung innerhalb von fünf Jahren oder ein beruflicher Umzug. Guthaben, das noch nicht in die Wohnung geflossen ist, können Sie dagegen wie jedes Riester-Guthaben auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen.
Lohnt sich die Entnahme für Ihr Haus?
Wir rechnen kostenfrei durch, was Ihnen Entnahme oder neuer Vertrag bringt und was Sie im Alter auf das Wohnförderkonto versteuern.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Rechnung mit Ihren eigenen Vertragswerten
- Vergleich von Entnahme und Anbieterwechsel
Wie wandle ich meine Riester-Rente in einen Wohn-Riester um?
Für die Entnahme stellen Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle, Ihr Vertrag bleibt beim bisherigen Anbieter. Für einen neuen Wohn-Riester-Vertrag beantragen Sie den Wechsel beim neuen Anbieter, der den alten Vertrag kündigt und das Guthaben überträgt.
1. Vorhaben prüfen
Klären Sie, ob Ihr Vorhaben gefördert ist: Kauf, Bau, Tilgung eines Baukredits, Genossenschaftsanteile oder ein förderfähiger Umbau einer selbst genutzten Wohnung.
2. Antrag stellen
Beantragen Sie die Entnahme bei der Zentralen Zulagenstelle, spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase. Ihr Anbieter hilft beim Formular.
3. Auszahlung erhalten
Nach dem Bescheid zahlt Ihr Anbieter den Betrag aus. Die Zulagenstelle richtet für Sie das Wohnförderkonto ein.
4. Selbst einziehen
Ziehen Sie spätestens zwölf Monate nach der Auszahlung ein und heben Sie Kaufvertrag, Rechnungen und Meldebescheinigung auf.
Voraussetzungen für den Wohn-Riester
Wenn Sie den Wohn-Riester nutzen wollen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Sie gelten für die Entnahme ebenso wie für einen Bauspar- oder Darlehensvertrag. Fehlt eine davon, wird die Auszahlung als schädliche Verwendung behandelt, und Sie zahlen die Förderung zurück.
- Sie wohnen selbst in der Immobilie, als Hauptwohnsitz oder Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen.
- Ihnen gehört die Immobilie: ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung, gleichgestellt ist ein Dauerwohnrecht.
- Die Immobilie liegt in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums.
Alle Bedingungen und Leistungen erklärt unsere Seite zum Wohn-Riester. Wie Sie eine Wohnung umbauen und dafür Geld entnehmen, steht auf der Seite Umbau mit Wohn-Riester. Wer Riester-Rente und Wohn-Riester parallel bespart, findet die Regeln auf der Seite beide gleichzeitig abschließen.
Schritt 1: Neuen Anbieter finden
Wollen Sie statt der Entnahme einen neuen Vertrag, suchen Sie zuerst einen Anbieter für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder ein Wohn-Riester-Darlehen. Vergleichen Sie vor allem die Kosten, denn ein neuer Vertrag bringt neue Abschlusskosten mit. Nach altem Recht schließen Sie ihn nur bis 31.12.2026 ab, danach gilt für alle Ihre Verträge die neue Förderung.
Schritt 2: Wechsel beantragen
Anschließend beantragen Sie den Wechsel beim neuen Anbieter. Er kümmert sich um die Kündigung Ihres bestehenden Riester-Vertrags und braucht dafür Vertragsnummer und Anbieter. Für die Übertragung gilt eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 AltZertG). Lassen Sie sich den Wechsel am besten schriftlich bestätigen.
Der bisherige Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen. Übertragen wird das gebildete Kapital mit allen Zulagen, die Förderung bleibt also erhalten. Garantien und Rechnungszins Ihres alten Vertrags gehen dabei nicht mit. Wie ein Anbieterwechsel allgemein abläuft, steht auf unserer Seite zum Riester-Wechsel.
Schritt 3: Abschluss der Umwandlung
Wurde das Kapital von Ihrem alten Riester-Vertrag auf das neue Wohn-Riester-Konto übertragen, ist der Wechsel abgeschlossen. Prüfen Sie die Abrechnung des alten Anbieters: Sie sollte das übertragene Kapital, die enthaltenen Zulagen und die abgezogenen Kosten ausweisen. Ihr neuer Anbieter bestätigt den Eingang und führt die Förderung ab dann weiter.
Schritt 4: Altes Riester-Konto auflösen
Nach einer vollständigen Übertragung ist der alte Vertrag leer und endet. Zulagen gibt es für höchstens zwei Riester-Verträge im Jahr, und zwar für die beiden mit den höchsten Beiträgen. Die Versteuerung der geförderten Beiträge und Zulagen im Alter bleibt trotz Auflösung bestehen, sie läuft über den neuen Vertrag und das Wohnförderkonto.
Haben Sie Ihren Riester-Vertrag nicht umgewandelt, sondern nur Guthaben entnommen, ist eine Kündigung nicht in jedem Fall sinnvoll. Es kommt darauf an, wie viel Sie entnommen haben. Der entnommene Betrag selbst ist durch die Kündigung nicht betroffen, er steht bereits auf dem Wohnförderkonto und wird im Alter versteuert.
- Haben Sie das komplette Guthaben entnommen, ist nichts mehr im Vertrag. Sie können ihn beenden und behalten die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.
- Haben Sie nur einen Teil entnommen, sollten Sie den Vertrag nicht kündigen. Für das Restguthaben müssten Sie sonst die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Besparen Sie den Vertrag weiter oder stellen Sie ihn beitragsfrei.
Was bringt die Umwandlung?
Die Umwandlung bringt Ihnen das Riester-Guthaben samt Zulagen schon heute für die eigene Wohnung, ohne Rückzahlung der Förderung. Dafür versteuern Sie im Alter das Wohnförderkonto, obwohl Sie keine Rente aus dem Vertrag bekommen. Lohnend ist das, wenn Sie dauerhaft selbst in der Immobilie wohnen.
Diese staatliche Förderung erhalten Sie
Wie bei der Riester-Rente erhalten Sie auch beim Wohn-Riester die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuervorteil. Für Ihren bestehenden Vertrag gilt das alte Recht weiter, solange Sie nicht in die neue Förderung wechseln oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen.
| Förderung | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Neues Recht ab 2027 (neuer Vertrag oder Wechsel) |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro im Jahr | bis 540 Euro, abhängig vom Beitrag |
| Kinderzulage | 185 Euro für Kinder bis Jahrgang 2007, 300 Euro ab 2008 | bis 300 Euro je Kind |
| Sonderausgabenabzug | bis 2.100 Euro einschließlich Zulagen | bis 1.800 Euro zuzüglich Zulage |
| Mindesteigenbeitrag | vier Prozent der Vorjahreseinnahmen minus Zulagen, mindestens 60 Euro | 120 Euro im Jahr |
Die Höhe Ihrer Kinderzulage hängt beim alten Recht vom Geburtsjahr des Kindes ab. Ob sich der Wechsel in die neue Förderung für Sie lohnt, hängt vor allem von Einkommen und Kinderzahl ab. Wer mit Wohn-Riester einen Kredit tilgt, sollte beide Varianten durchrechnen lassen, bevor er die unwiderrufliche Erklärung abgibt.
Wann eine Umwandlung sinnvoll ist
Eine Umwandlung lohnt sich, wenn Sie langfristig selbst in der Immobilie wohnen und im Alter mietfrei leben wollen. Die gesparte Miete ersetzt dann die Rente, die Ihnen aus dem Vertrag fehlt. Wer in wenigen Jahren umziehen oder vermieten will, riskiert dagegen die Auflösung des Wohnförderkontos.
Ihr Ziel: mietfreies Wohnen im Alter
Die Umwandlung einer Riester-Rente in einen Wohn-Riester ist nur sinnvoll, wenn Sie in mietfreies Wohnen im Alter investieren und dabei die Förderung durch Zulagen und Steuervorteile nutzen wollen. Den Wohn-Riester können Sie zum Beispiel für diese Vorhaben einsetzen:
- Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnung.
- Tilgung eines Kredits, den Sie für Kauf oder Bau aufgenommen haben.
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung.
- Barrierereduzierender Umbau oder energetische Sanierung, ab 6.000 Euro innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf, sonst ab 20.000 Euro.
Vorteile bei einer Umwandlung
Ob Entnahme oder neuer Vertrag: Alle Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, eine Rückzahlung wie bei der Kündigung gibt es nicht. Besteuert wird erst im Alter und nicht sofort. Mit einem Wohn-Riester-Darlehen fließen die laufenden Zulagen zusätzlich in die Tilgung, die Förderung arbeitet also bis zur Rente für Ihren Kredit.
Die Entnahme aus dem bestehenden Vertrag spart neue Abschlusskosten und einen Anbieterwechsel. Beide Wege führen aber zum selben Wohnförderkonto. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase wächst es jedes Jahr um zwei Prozent, auch das müssen Sie später versteuern. Für Entnahmen ab 2028 entfällt diese Verzinsung.
Was Sie im Alter versteuern
Ab Beginn der Auszahlungsphase versteuern Sie den Stand des Wohnförderkontos mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Sie können ihn gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr verteilen oder auf einmal versteuern. Bei der Einmalbesteuerung sind nur 70 Prozent steuerpflichtig. Ziehen Sie danach innerhalb von 20 Jahren aus, wird ein Teil nachversteuert.
Beispiel: Zu Beginn der Auszahlungsphase stehen 30.000 Euro auf Ihrem Wohnförderkonto. Wählen Sie die Einmalbesteuerung, sind 21.000 Euro steuerpflichtig, also 70 Prozent. Geben Sie die Selbstnutzung in den ersten zehn Jahren danach auf, werden 150 Prozent des noch nicht erfassten Betrags besteuert, zwischen zehn und 20 Jahren 100 Prozent.
Wann eine Umwandlung nicht sinnvoll ist
Nicht sinnvoll ist die Umwandlung, wenn Sie im Alter eine monatliche Rente brauchen, nur mit Ihrem Vertrag unzufrieden sind oder lediglich renovieren wollen. In diesen Fällen gibt es bessere Wege, die Ihre Förderung ebenfalls erhalten. Die drei häufigsten Fälle zeigen die folgenden Abschnitte.
Sie möchten eine Rente
Ist es Ihnen wichtig, im Ruhestand eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen, ist der Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag nicht das richtige Produkt für Sie. Aus diesen Verträgen erhalten Sie keine regelmäßigen Rentenzahlungen. Das Geld dürfen Sie nur für die eigene Wohnung einsetzen, und das Wohnförderkonto versteuern Sie trotzdem.
Sie sind mit Ihrer Riester-Rente unzufrieden
Sind Sie mit Wertentwicklung oder Kosten Ihres Riester-Vertrags unzufrieden, sollten Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen, da das in der Regel mit großen Verlusten verbunden ist. Eine Umwandlung in einen Wohn-Riester ist nur sinnvoll, wenn Sie wirklich ein Eigenheim planen. Sonst kann ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder ab 2027 ins Altersvorsorgedepot besser sein.
Sie möchten Ihre Immobilie renovieren
Nicht alle baulichen Veränderungen an der selbst genutzten Immobilie können mit dem Wohn-Riester finanziert werden. Gefördert sind nur Umbauten, bei denen mindestens 50 Prozent der Kosten auf Barrierereduzierung nach DIN 18040 Teil 2 oder auf energetische Maßnahmen durch ein Fachunternehmen entfallen. Reine Schönheitsreparaturen gehören nicht dazu.
Welche Möglichkeiten habe ich mit meinem Riester-Vertrag?
Neben dem Wohn-Riester können Sie Ihren Vertrag weiter besparen, ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen, in die neue Förderung wechseln, beitragsfrei stellen oder kündigen. Bis auf die Kündigung erhält jeder dieser Wege Ihre bisherige Förderung.
| Option | Was passiert | Förderung | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| Weiter besparen | Vertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026 | bleibt | Geringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert, Garantien bleiben zurück | bleibt erhalten | Jüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit |
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbar | neue Zulagen ab 2027 | Gutverdiener ohne Kinderzulage |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag ruht | bleibt, keine neue | wer gerade nicht zahlen kann |
| Kündigen | Rückkaufswert, Förderung wird zurückgezahlt | geht verloren | fast niemand, Kleinstverträge in Notlage |
Wohn-Riester: Guthaben für die eigene Wohnung nutzen
Planen Sie, im Alter mietfrei zu wohnen, ist der Wohn-Riester der richtige Weg. Für Kauf, Bau oder Tilgung reicht in den meisten Fällen die Entnahme aus Ihrem bestehenden Vertrag. Einen neuen Bauspar- oder Darlehensvertrag brauchen Sie nur, wenn Sie über Jahre gezielt für die Wohnung sparen oder die Zulagen direkt in die Tilgung lenken wollen.
Gibt es noch keine konkrete Immobilie, müssen Sie nichts überstürzen. Die Entnahme bleibt auch nach 2026 aus Ihrem bestehenden Vertrag möglich, bis spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase. Ob sich Wohn-Riester ohne eigenes Haus lohnt, lesen Sie auf der Seite Wohn-Riester ohne Hauskauf.
Experten-Tipp:
Entnahme vor Neuabschluss prüfen
„Viele Kunden wollen noch schnell einen Riester-Bausparvertrag abschließen, nur um ihr Guthaben ins Haus zu stecken. Das ist meist unnötig, denn die Entnahme geht aus jedem Riester-Vertrag und kostet keine neuen Abschlusskosten. Rechnen Sie lieber vorher durch, ob Sie das Wohnförderkonto im Alter versteuern können, ohne dass Ihnen die Rente fehlt.“
Ins Altersvorsorgedepot übertragen
Ab dem 01.01.2027 können Sie Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro berechnen, der neue auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschlusskosten, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 Euro. Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags bleiben zurück.
Für Ihre Wohnungspläne heißt das: Im Altersvorsorgedepot ist die Entnahme für die eigene Wohnung kein Pflichtangebot mehr. Planen Sie einen Kauf, klären Sie vor der Übertragung, ob der neue Anbieter sie vorsieht, oder entnehmen Sie vorher. Der Abschluss des Depots stellt außerdem alle Ihre Riester-Verträge auf die neue Förderung um.
Weiter besparen
Ihr Vertrag läuft nach 2026 unverändert weiter, mit 175 Euro Grundzulage und der Kinderzulage nach altem Recht, bis die Auszahlung beginnt. Sie müssen wegen der Reform nichts tun. Für Geringverdiener mit Kindern ist das oft die beste Lösung, und die Entnahme für die Wohnung steht Ihnen später trotzdem offen.
In die neue Förderung wechseln
Ab 2027 können Sie Ihren Vertrag behalten und nur die Förderung umstellen. Dafür geben Sie Ihrem Anbieter eine Erklärung ab. Sie ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Garantien, Rechnungszins und Kosten bleiben, nur die Zulagen folgen dann dem neuen Recht. Lassen Sie beide Wege vorher durchrechnen.
Beitragsfrei stellen
Fehlt Ihnen gerade das Geld, etwa weil der Hauskredit die Haushaltskasse belastet, können Sie den Vertrag ruhen lassen. Alle bisherigen Beiträge und Zulagen bleiben im Vertrag, neue Zulagen gibt es ohne Beiträge nicht. Die Verwaltungskosten laufen weiter. Wie das geht, steht auf der Seite Riester-Rente beitragsfrei stellen.
Kündigen
Eine Kündigung ist fast immer die schlechteste Lösung, auch wenn Sie das Geld für ein Haus brauchen. Sie zahlen alle Zulagen und Steuervorteile zurück und versteuern die Erträge. Für die eigene Wohnung ist die Entnahme der förderunschädliche Weg zum selben Geld. Was eine Kündigung genau kostet, zeigt unsere Seite zur Kündigung.
Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag prüfen, bevor Sie umwandeln
Wir prüfen kostenfrei Kosten, Garantien und Förderung Ihres Vertrags und sagen Ihnen ehrlich, ob Entnahme, Behalten oder Übertragen für Sie besser ist.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Klare Empfehlung mit Rechnung
- Auch zur neuen Förderung ab 2027
Die häufigsten Fragen zur Umwandlung in einen Wohn-Riester
Wie funktioniert die Umwandlung eines Riester-Vertrags in einen Wohn-Riester?
Sie können eine Riester-Rente auf zwei Wegen als Wohn-Riester nutzen: Entweder Sie schließen einen Wohn-Riester-Bauspar- oder Darlehensvertrag ab und übertragen Ihr Guthaben dorthin. Oder Sie entnehmen Kapital aus Ihrem bestehenden Vertrag, was aus jedem Riester-Vertrag möglich ist. Dieses Geld dürfen Sie nur für die eigene Wohnung einsetzen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung von Wohn-Riester erfüllt sein?
Sie müssen selbst in der Immobilie wohnen, und sie muss Ihnen gehören oder Sie halten Genossenschaftsanteile oder ein Dauerwohnrecht. Die Immobilie muss in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Für die volle Zulage zahlen Sie vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen ein, mindestens 60 Euro.
Kann ein Wohn-Riester-Vertrag wieder in eine klassische Riester-Rente umgewandelt werden?
Geld, das schon in die Wohnung geflossen ist, nicht. Es bleibt auf dem Wohnförderkonto. Geben Sie die Selbstnutzung auf, können Sie den Betrag innerhalb eines Jahres in einen Riester-Vertrag einzahlen, dann wird er nicht sofort versteuert. Noch nicht verwendetes Guthaben können Sie auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen.
Welche Kosten können beim Wechsel zu Wohn-Riester entstehen?
Der bisherige Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen. Beim neuen Bauspar- oder Darlehensvertrag fallen Abschlusskosten an. Jahresentgelte in Riester-Bausparverträgen hat der Bundesgerichtshof am 28.07.2026 für unwirksam erklärt (XI ZR 83/25). Bei der Entnahme aus dem bestehenden Vertrag entfallen die Wechselkosten.
Wo beantrage ich den Wechsel zum Wohn-Riester?
Den Wechsel von einer Riester-Rente zu einem Wohn-Riester-Vertrag beantragen Sie beim neuen Anbieter. Er kümmert sich dann um die Kündigung Ihres bestehenden Riester-Vertrags. Die Entnahme aus Ihrem bestehenden Vertrag beantragen Sie dagegen bei der Zentralen Zulagenstelle.
Kann ich nach 2026 noch einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen?
Nach altem Recht nur bis 31.12.2026. Ab 2027 können Bauspar- und Darlehensverträge nach neuem Recht zertifiziert werden, ob Bausparkassen sie anbieten, ist offen. Ein solcher Neuabschluss stellt alle Ihre Riester-Verträge auf die neue Förderung um. Die Entnahme aus Ihrem bestehenden Vertrag bleibt ohne Neuabschluss möglich.
Kann ich meine Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Ja, ab dem 01.01.2027 können Sie Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags gehen dabei verloren. Wollen Sie später Geld für eine Wohnung entnehmen, prüfen Sie vorher, ob der neue Anbieter das vorsieht, denn Pflicht ist es dort nicht mehr.
Kann ich mit Riester einen Baukredit ablösen oder umschulden?
Ja. Die Tilgung eines Darlehens, das Sie für Kauf oder Bau Ihrer selbst genutzten Wohnung aufgenommen haben, ist ein geförderter Zweck. Sie können dafür Guthaben entnehmen, mindestens 3.000 Euro. Bei einem Wohn-Riester-Darlehen fließen Beiträge und Zulagen laufend in die Tilgung.
Was passiert mit dem Wohn-Riester, wenn ich das Haus verkaufe?
Dann geben Sie die Selbstnutzung auf, und das Wohnförderkonto wird aufgelöst und versteuert. Das lässt sich vermeiden, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren eine neue eigene Wohnung beziehen oder den Betrag innerhalb eines Jahres in einen Riester-Vertrag einzahlen. Auch für einen beruflichen Umzug gibt es eine Ausnahme.
Kann ich einen Wohn-Riester-Bausparvertrag auflösen und auszahlen lassen?
Ja, aber dann ist es eine schädliche Verwendung. Sie zahlen alle Zulagen und Steuervorteile zurück und versteuern die Erträge, wie bei jeder Riester-Kündigung. Förderunschädlich sind nur die Verwendung für die eigene Wohnung und die Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag.
Ändert die Reform etwas an meinem Wohnförderkonto?
Für Entnahmen vor dem 01.01.2028 gelten die bisherigen Regeln weiter, das Konto wird also mit zwei Prozent im Jahr verzinst. Für Verwendungen ab 2028 entfällt die Verzinsung, und das Konto wird über fünf Jahre statt bis zum 85. Lebensjahr versteuert. Die Einmalbesteuerung mit 70 Prozent fällt dann weg.
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