Riester-Alternative: Was gibt es statt der Riester-Rente?

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Das erwartet Sie hier

Was an der Kritik an der Riester-Rente stimmt, welche Alternativen es heute und ab 2027 gibt und warum für Bestandskunden die beste Alternative oft eine Ergänzung ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Kritik
  3. Die Alternativen
  4. Unsere Einschätzung
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die wichtigste Riester-Alternative ist ab dem 01.01.2027 das Altersvorsorgedepot. Daneben stehen betriebliche Altersvorsorge, Basisrente, private Renten­versicherung und ein eigenes ETF-Depot.
  • Die Kritik an Kosten, Garantie und Bürokratie ist zum großen Teil berechtigt. Andere Vorwürfe, etwa zu Erben oder Geringverdienern, stimmen nur zum Teil.
  • Haben Sie schon einen Vertrag, ist Kündigen keine Alternative: Sie zahlen Zulagen und Steuervorteil zurück. Weiter besparen, beitragsfrei stellen oder übertragen erhält die Förderung.
  • Wer ab 2027 neben Riester ein Altersvorsorgedepot abschließt, stellt automatisch alle Riester-Verträge auf die neue Förderung um. Lassen Sie das vorher durchrechnen.
Oliver Karp

Wer nach einer Alternative zu Riester sucht, meint oft den Ausstieg und sucht damit das Falsche…

… denn jeder Ausstieg per Kündigung kostet Zulagen und Steuervorteil. Ein Vertrag mit Zulagen bleibt deshalb meist bestehen, und die Alternative ergänzt ihn. Dabei ist die Kritik an Riester zum großen Teil berechtigt: hohe Kosten, die Garantie als Renditebremse, eine komplizierte Förderung. Ende 2025 gab es rund 417.000 Verträge weniger als ein Jahr zuvor. Andere Vorwürfe, etwa zu Erben oder Geringverdienern, stimmen nur zum Teil. Wir ordnen die Kritik ein, vergleichen Altersvorsorgedepot, betriebliche Altersvorsorge, Basisrente, private Renten­versicherung und ETF-Depot und zeigen, warum ein Altersvorsorgedepot neben Ihrem Riester-Vertrag ab 2027 alle alten Verträge umstellt.

Brauchen Sie eine Alternative zur Riester-Rente?

Als Bestandskunde meist nicht als Ersatz, sondern höchstens als Ergänzung: Ihr Vertrag behält seine Zulagen bis zum Rentenbeginn, und jeder Ausstieg per Kündigung kostet Förderung. Wer neu vorsorgen will, findet ab 2027 im Altersvorsorgedepot die wichtigste Alternative, ein Riester-Neuabschluss ist nur noch bis zum 31.12.2026 möglich.

Reform 2027: Was das für Ihre Suche nach einer Alternative bedeutet

Ihr Riester-Vertrag läuft auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge dürfen nur bis zum 31.12.2026 vertrieben werden. Ab dem 01.01.2027 gibt es mit dem Altersvorsorgedepot eine geförderte Alternative ohne Garantiepflicht, in die Sie Ihr Guthaben auch förderunschädlich übertragen können. Ob es sich gegenüber einem freien Sparplan lohnt, zeigt unser Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Bestandskunden: Alternative heißt meist Ergänzung

Haben Sie schon einen Riester-Vertrag, stellt sich die Frage nach einer Alternative anders als für Neueinsteiger. Ihr Vertrag behält die bisherige Förderung, eine automatische Umstellung gibt es nicht (Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 156, § 52 Absatz 50a EStG in der Fassung ab 2027). Eine Alternative kommt deshalb meist zusätzlich dazu und ersetzt den Vertrag nicht.

Ersetzen lohnt sich nur, wenn Ihr Vertrag nach Kosten kaum wächst. Dann ist die förderunschädliche Übertragung in ein Altersvorsorgedepot der Weg, nicht die Kündigung. Wollen Sie nur die höhere neue Zulage, reicht ab 2027 ein Wechsel in die neue Förderung, der Vertrag selbst bleibt dabei bestehen.


Neu vorsorgen: Riester bis Ende 2026 oder Altersvorsorgedepot ab 2027

Haben Sie noch keinen Vertrag, können Sie bis zum 31.12.2026 einen Riester-Vertrag alten Rechts abschließen oder auf das Altersvorsorgedepot warten. Der Riester-Neuabschluss lohnt sich vor allem bei kleinem Einkommen mit Kindern. Für fast alle anderen ist die neue Förderung mit bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr die bessere Riester-Alternative.

WerPassende AlternativeWarum
Bestandskunde mit günstigem Vertrag und Kinderzulagekeine, Vertrag behaltenalte Zulagen bleiben bis zum Rentenbeginn
Gutverdiener mit Riester-Vertrag ohne KinderzulageWechsel in die neue Förderung prüfenbis zu 540 Euro Grundzulage statt 175 Euro
Jüngere mit teurem VertragÜbertragung ins Altersvorsorgedepot prüfenlange Laufzeit, keine Abschlusskosten auf übertragenes Kapital
Arbeitnehmer mit Zuschuss vom Arbeitgeberbetriebliche Altersvorsorge zusätzlichArbeitgeberanteil und Abgabenvorteil
Selbständige ohne Renten­versicherungspflichtAltersvorsorgedepot ab 2027 oder Basisrenteim alten Riester-Recht nicht gefördert

Diese Seite ordnet die Kritik an der Riester-Rente ein und stellt die Alternativen ausführlich vor. Die Abwägung, ob sich Ihr eigener Vertrag noch lohnt, finden Sie auf unserer Seite Riester-Rente Vor- und Nachteile. Typische Fallen bei Vertrag und Reform stehen unter Stolperfallen der Riester-Rente.

Brauchen Sie wirklich eine Riester-Alternative?

Wir prüfen kostenfrei Kosten, Garantien und Förderung Ihres Vertrags und sagen Ihnen, ob Behalten, Ergänzen oder Übertragen für Sie besser ist.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
  • Auch zum Altersvorsorgedepot ab 2027
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Experte für Altersvorsorge

Was wird an der Riester-Rente kritisiert, und was ist dran?

Berechtigt ist vor allem die Kritik an Kosten, an der Garantie als Renditebremse, an der komplizierten Förderung und an der fehlenden Flexibilität. Andere Vorwürfe, etwa dass Riester nur Gutverdienern nütze oder Erben leer ausgingen, stimmen nur zum Teil.

Diese Kritik ist berechtigt

Die folgenden Punkte treffen auf die meisten Riester-Verträge zu, auch nach der Reform. Sie sind kein Grund zur Kündigung, aber ein guter Grund, den eigenen Vertrag einmal genau anzusehen. Gerade bei Kosten und Rentenfaktor unterscheiden sich die Verträge stark, und nicht jeder Kritikpunkt trifft Ihren Vertrag gleich hart.

  • Hohe Kosten: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten schmälern die Rendite, und die Abschlusskosten werden auf mindestens die ersten fünf Vertragsjahre verteilt, in denen das Guthaben deshalb kaum wächst.
  • Garantie als Renditebremse: Weil zu Beginn der Auszahlung mindestens Beiträge und Zulagen vorhanden sein müssen, legen Anbieter einen großen Teil des Geldes sicher an und weniger in Aktien.
  • Niedriger Rechnungszins: Neue Renten­versicherungen dürfen höchstens mit 1,0 Prozent kalkulieren, die Garantie sichert also kaum mehr als die Einzahlungen.
  • Komplizierte Förderung: Zulagen hängen an Einkommen, Kindern und beruflichem Status, Änderungen bei Kindern und Status müssen Sie melden, auch mit Dauerzulagenantrag.
  • Späte und unsichere Zulage: Seit dem Beitragsjahr 2024 zahlt die Zulagenstelle erst nach vollständiger Prüfung, und zu Unrecht gezahlte Zulagen kann sie auch nach Vertragsende direkt bei Ihnen zurückfordern.
  • Wenig Flexibilität: Vor dem frühesten Auszahlungsbeginn mit 62, bei Verträgen bis 2011 mit 60, kommen Sie förderunschädlich nur für die eigene Wohnung an Ihr Geld.
  • Teurer Ausstieg: Bei einer Kündigung zahlen Sie Zulagen und gesondert festgestellten Steuervorteil zurück und versteuern zusätzlich die Erträge.
  • Umstrittene Klauseln: Der Bundesgerichtshof hat 2025 eine Klausel zur einseitigen Kürzung des Rentenfaktors und 2026 Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unwirksam erklärt.

Die Kritik zeigt sich auch in den Zahlen: Ende 2025 gab es laut Statistik des Bundesarbeitsministeriums noch 14,664 Millionen Riester-Verträge, rund 417.000 weniger als ein Jahr zuvor. Schätzungsweise ein Fünftel bis knapp ein Viertel aller Verträge ruht, es fließen also keine Beiträge mehr. Die Zahl der Verträge ist dabei nicht die Zahl der Sparer.

Riester-Verträge nach Vertragsart, Bestand Ende 2025
  • Versicherungsverträge9,745 Mio. Verträge
  • Investmentfondsverträge2,996 Mio. Verträge
  • Wohn-Riester1,437 Mio. Verträge
  • Banksparverträge0,486 Mio. Verträge

Quelle: BMAS, Statistik zur zusätzlichen Altersvorsorge, Stand 07.05.2026


Diese Kritik stimmt nur zum Teil

Einige Vorwürfe halten sich hartnäckig, treffen aber nicht jeden Vertrag oder gelten für andere Formen der Altersvorsorge genauso. Bevor Sie Ihren Vertrag wegen eines dieser Punkte aufgeben, prüfen Sie, ob er Ihre Lage überhaupt betrifft. Die folgenden Kritikpunkte sind zum Teil richtig, aber oft zu pauschal:

  • „Riester nützt nur Gutverdienern“: Bei kleinem Einkommen mit Kindern reicht oft der Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr für die vollen Zulagen, die Förderquote ist dann besonders hoch (Mindesteigenbeitrag).
  • „In der Grundsicherung wird alles angerechnet“: Von der Riester-Rente bleiben 100 Euro im Monat plus 30 Prozent des Rests anrechnungsfrei, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (§ 82 SGB XII).
  • „Sie müssen sehr alt werden, damit es sich lohnt“: Das hängt von Kosten, Rentenfaktor und Rechnungsgrundlagen Ihres Vertrags ab und gilt nicht pauschal für alle Riester-Verträge.
  • „Erben gehen leer aus“: Das Guthaben geht förderunschädlich auf den Vertrag des Ehepartners über, andere Erben bekommen es, müssen aber die Förderung zurückzahlen.
  • „Die Rente wird voll versteuert“: Das stimmt, dafür sind Beiträge in der Ansparphase gefördert und Erträge bis zur Auszahlung steuerfrei (Steuer).
  • „Die Verträge sind undurchsichtig“: Das gilt für viele Finanzprodukte, und ab 2027 können Sie vom Versicherer eine Aufstellung aller Kosten und Gebühren Ihres zertifizierten Vertrags verlangen.

Was die Reform aus der Kritik gemacht hat

Das Altersvorsorgereformgesetz greift viele Kritikpunkte auf, allerdings nur für neue Verträge ab 2027. Für Ihren bestehenden Vertrag ändern sich Kosten, Garantie und Rechnungszins nicht, auch nicht, wenn Sie in die neue Förderung wechseln. Neu für bestehende Versicherungsverträge ist nur der Anspruch auf eine Kostenaufstellung. Diese Antworten gibt die Reform auf die Kritik:

  • Keine Garantiepflicht: Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Beitragsgarantie, Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent sind eine eigene Vertragsart.
  • Kostendeckel: Das Standarddepot, das jeder Anbieter führen muss, darf höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr haben.
  • Einfachere Förderung: Der Mindesteigenbeitrag beträgt fest 120 Euro im Jahr, die Rechnung mit vier Prozent des Vorjahreseinkommens entfällt.
  • Mehr Zulage für mehr Beitrag: Die Grundzulage wächst mit dem Eigenbeitrag bis auf 540 Euro im Jahr, statt pauschal 175 Euro.
  • Selbständige gefördert: Selbständige unter 67 sind erstmals förderberechtigt, auch ohne Renten­versicherungspflicht.

Welche Riester-Alternative passt zu Ihnen?

Die wichtigste Riester-Alternative ist ab dem 01.01.2027 das Altersvorsorgedepot, das die Riester-Förderung für neue Verträge ablöst. Daneben stehen die betriebliche Altersvorsorge, die Basisrente, die private Renten­versicherung und ein eigenes ETF-Depot ohne staatliche Förderung.

AlternativeFörderungGarantieVerfügbar vor der RenteFür wen
Altersvorsorgedepotbis 540 Euro Grundzulage, bis 300 Euro je Kindkeine, Garantieprodukte als eigene Vertragsartnein, nur für Wohneigentum, wenn der Vertrag es vorsiehtGutverdiener, Selbständige, Jüngere
Betriebliche AltersvorsorgeSteuer- und Abgabenvorteil, Zuschuss vom Arbeitgeberje nach DurchführungswegneinArbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss
Basisrentenur Steuerabzugje nach TarifneinSelbständige, Gutverdiener mit hoher Steuerlast
Private Renten­versicherungkeineklassisch ja, fondsgebunden je nach Tarifüber Kündigung mit Verlustwer Sicherheit ohne Förderregeln will
Privates ETF-Depotkeinekeineja, jederzeitwer flexibel bleiben will

Die Alternative im eigenen Vertrag: neue Förderung

Für Bestandskunden gibt es ab 2027 eine Alternative, ohne den Vertrag zu verlassen. Mit einer Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter wechseln Sie in die neue Förderung. Garantien, Rechnungszins und Kosten Ihres Vertrags bleiben, nur Zulagen und Steuervorteil folgen dem neuen Recht mit bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr.

Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Für Gutverdiener ohne Kinderzulage lohnt sich das meist, für Familien mit kleinem Einkommen oft nicht, weil sie im alten Recht schon mit sehr wenig Eigenbeitrag die vollen Zulagen bekommen. Ist Ihr Ehepartner über Sie mittelbar begünstigt, planen Sie den Wechsel gemeinsam.


Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027. Sie besparen Fonds wie ETFs ohne Garantiepflicht. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Grundzulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent, zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Je Kind kommen bis zu 300 Euro dazu.

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Erstmals gefördert sind auch Selbständige unter 67 mit Gewinn- oder freiberuflichen Einkünften. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot mit zwei voreingestellten Fonds anbieten, dessen Kosten auf 1,0 Prozent im Jahr gedeckelt sind. Für andere Varianten gibt es keinen Deckel.

Ihren Riester-Vertrag können Sie ab 2027 förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Der alte Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen, der neue keine Abschlusskosten auf das übertragene Kapital. Achtung: Schon der Abschluss eines neuen geförderten Vertrags stellt alle Ihre Riester-Verträge automatisch auf die neue Förderung um. Wie die Übertragung abläuft, steht unter Riester-Wechsel.


Betriebliche Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie über Ihren Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt ein und sparen dadurch Steuern und Sozialabgaben. Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts umzuwandeln (§ 1a BetrAVG). Am meisten lohnt sie sich, wenn Ihr Arbeitgeber etwas dazugibt.

Die betriebliche Altersvorsorge ist keine Konkurrenz zu Ihrem Riester-Vertrag, beide können nebeneinander laufen. Eine Direkt­versicherung ist der häufigste Weg. Bedenken Sie, dass die Rente im Alter versteuert wird und ein niedrigeres Bruttogehalt in der Ansparphase auch die gesetzliche Rente etwas mindern kann.


Basisrente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, fördert der Staat allein über den Steuerabzug, Zulagen gibt es nicht. Sie wurde ursprünglich für Selbständige geschaffen und steht jedem offen, auch ohne Renten­versicherungspflicht. Je höher Ihr Steuersatz, desto stärker wirkt die Förderung, bei kleinem Einkommen bringt sie wenig.

Das Kapital ist bis zur Rente gebunden, kann nicht beliehen, verkauft oder vorzeitig ausgezahlt werden und wird als lebenslange Rente gezahlt. Für Selbständige ist sie ab 2027 nicht mehr die einzige geförderte Möglichkeit, weil auch das Altersvorsorgedepot sie aufnimmt. Lassen Sie beide Wege mit Ihrem Steuersatz vergleichen.


Private Renten­versicherung

Eine private Renten­versicherung gibt es klassisch mit Garantie oder fondsgebunden. Sie ist nicht staatlich gefördert, dafür gelten keine Förderregeln für Beiträge, Auszahlung und Vererbung. Neue klassische Verträge dürfen höchstens mit 1,0 Prozent Rechnungszins kalkulieren, die Garantie fällt also ähnlich knapp aus wie bei Riester.

Auch hier entscheiden die Kosten über die Rendite, und eine Kündigung in den ersten Jahren kostet Geld. Als Riester-Alternative passt sie vor allem für Sparer, die eine lebenslange Rente wollen, aber nicht förderberechtigt sind oder die Förderung schon ausschöpfen. Mehr Hintergrund finden Sie auf unserer Seite zur Lebens­versicherung.


Privates ETF-Depot

Ein ETF-Sparplan im eigenen Depot ist ohne staatliche Förderung, dafür jederzeit verfügbar und ohne Vorgaben zur Auszahlung. Sie können Raten ändern, aussetzen oder Geld entnehmen, ohne Förderung zu verlieren. Erträge werden laufend versteuert, eine Garantie gibt es nicht, und Kursschwankungen tragen Sie selbst.

Als Altersvorsorge eignet sich ein ETF-Depot vor allem bei langer Laufzeit und wenn Sie sich nicht durch Kursrückgänge zum Verkauf drängen lassen. Viele Sparer kombinieren es mit einem geförderten Vertrag: Die Förderung nehmen sie mit, das Depot bleibt die flexible Reserve. Ab 2027 bietet das Altersvorsorgedepot ETFs mit Förderung.

Welche Alternative lohnt sich für wen?

Für Bestandskunden ist die beste Riester-Alternative meist eine Ergänzung, keine Ablösung. Ersetzen lohnt sich nur bei einem teuren Vertrag mit langer Restlaufzeit, und dann per Übertragung. Wer neu startet, wählt ab 2027 meist das Altersvorsorgedepot, kündigen ist für fast niemanden die Lösung.

Bestandskunden: zuerst den eigenen Vertrag prüfen

Bevor Sie eine Alternative suchen, sollten Sie wissen, was Ihr Vertrag kann: Kosten, Garantie, Rechnungszins und Ihre Zulagen. Ein günstiger Vertrag mit Kinderzulage ist im alten Recht oft kaum zu schlagen. Ein Rechnungszins, den Ihr Vertrag noch hat, geht bei einer Übertragung endgültig verloren, weil nur das gebildete Kapital mitgeht.

Können Sie die Beiträge gerade nicht zahlen, ist beitragsfrei stellen der übliche Weg. Der Vertrag ruht, die Förderung bleibt darin, die Verwaltungskosten laufen allerdings weiter. Wollen Sie zusätzlich sparen, ist eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss oder ein ETF-Depot meist sinnvoller als ein zweiter geförderter Vertrag.


Wer neu vorsorgen will

Ohne Riester-Vertrag ist für die meisten das Altersvorsorgedepot ab 2027 die beste geförderte Wahl, ergänzt um die betriebliche Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber zuschießt. Einen Riester-Vertrag bis zum 31.12.2026 sollten vor allem Geringverdiener mit Kindern prüfen, weil sie im alten Recht mit sehr wenig Eigenbeitrag die vollen Zulagen bekommen.

Selbständige ohne Renten­versicherungspflicht haben die Wahl zwischen Basisrente und Altersvorsorgedepot. Bei hohem Steuersatz spricht viel für die Basisrente, bei mittlerem Einkommen oft mehr für die Zulagen im Altersvorsorgedepot. Beides lässt sich auch kombinieren. Mehr dazu auf unseren Seiten für Selbständige und Gutverdiener.


Warum Kündigen keine Alternative ist

Eine Kündigung ist die einzige Möglichkeit, bei der Sie die Förderung verlieren. Alle Zulagen und der gesondert festgestellte Steuervorteil gehen zurück, die Erträge versteuern Sie zusätzlich, und der Pfändungsschutz entfällt. Auch die berechtigte Kritik an Kosten und Rendite ist kein Grund dafür, denn die Übertragung erhält die Förderung. Was eine Kündigung kostet, zeigt unsere Seite zum Rückkaufswert.

Experten-Tipp:
Die beste Alternative ist oft eine Ergänzung

„Viele fragen nach einer Alternative zu Riester und meinen eigentlich, wie sie aus ihrem Vertrag herauskommen. Das ist meist die falsche Frage. Ein laufender Vertrag mit Zulagen sollte in der Regel bleiben, die Alternative kommt dazu. Vorsicht beim Altersvorsorgedepot: Wer ab 2027 eins neben dem Riester-Vertrag eröffnet, stellt damit alle alten Verträge auf die neue Förderung um. Deshalb rechnen wir beides vorher zusammen durch.“

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Finden Sie die richtige Alternative für Ihren Vertrag

Wir rechnen kostenfrei mit den Werten Ihres Vertrags durch, ob Behalten, Wechsel in die neue Förderung, Übertragung oder eine Ergänzung für Sie am meisten bringt.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Rechnung mit Ihren Vertragswerten
  • Klare Empfehlung, auch zum Behalten
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Die häufigsten Fragen zu Kritik und Alternativen der Riester-Rente

Was ist die beste Alternative zur Riester-Rente?

Für neue Verträge ist es ab dem 01.01.2027 meist das Altersvorsorgedepot, mit bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr und ohne Garantiepflicht. Für Bestandskunden ist die beste Alternative oft eine Ergänzung, etwa eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss, während der Riester-Vertrag weiterläuft.

Warum wird die Riester-Rente so stark kritisiert?

Vor allem wegen hoher Kosten, einer Garantie, die die Rendite bremst, und einer komplizierten Förderung. Dazu kommen die lange Bindung bis zur Rente und der teure Ausstieg. Viele dieser Punkte greift die Reform für neue Verträge ab 2027 auf.

Muss ich meinen Riester-Vertrag wegen der Kritik oder der Reform kündigen?

Nein. Ihr Vertrag läuft auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter. Eine Kündigung wäre die teuerste Lösung, weil Sie Zulagen und Steuervorteil zurückzahlen und die Erträge versteuern. Wer aussteigen will, überträgt besser förderunschädlich.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab 2027 ist die Übertragung förderunschädlich. Übertragen wird nur das gebildete Kapital, Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags gehen nicht mit. Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro berechnen, der neue keine Abschlusskosten auf das übertragene Kapital.

Kann ich neben meinem Riester-Vertrag ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ja, aber mit Folgen: Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt automatisch für alle Verträge die neue Förderung. Ihr Riester-Vertrag bekommt dann keine alte Zulage mehr, seine Bedingungen bleiben aber. Lassen Sie das vorher durchrechnen.

Ist die Rürup-Rente eine gute Alternative zur Riester-Rente?

Für Selbständige und Gutverdiener mit hohem Steuersatz oft ja, weil die Basisrente allein über den Steuerabzug gefördert wird. Bei kleinem Einkommen bringt sie wenig. Das Kapital ist bis zur Rente gebunden und wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt.

Ist ein ETF-Sparplan besser als die Riester-Rente?

Ein ETF-Sparplan ist flexibler und ohne Förderregeln, bekommt aber keine Zulagen, und Erträge werden laufend versteuert. Ab 2027 verbindet das Altersvorsorgedepot beides: ETFs mit Förderung, dafür gebunden bis zur Rente. Viele Sparer nutzen einen geförderten Vertrag und ein freies Depot nebeneinander.

Gibt es eine Riester-Alternative für Selbständige?

Ja. Ab 2027 sind Selbständige unter 67 mit Gewinn- oder freiberuflichen Einkünften im Altersvorsorgedepot förderberechtigt, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Daneben bleibt die Basisrente, die vor allem bei hohem Steuersatz lohnt.

Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nein. Riester-Verträge alten Rechts dürfen nur bis zum 31.12.2026 vertrieben werden. Ab dem 01.01.2027 gilt für jeden neuen geförderten Vertrag automatisch die neue Förderung, zum Beispiel für ein Altersvorsorgedepot.

Was bedeutet das BGH-Urteil zum Rentenfaktor für meinen Vertrag?

Der Bundesgerichtshof hat am 10.12.2025 eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der ein Versicherer den Rentenfaktor fondsgebundener Riester-Renten­versicherungen einseitig senken durfte, ohne ihn wieder anheben zu müssen (IV ZR 34/25). Entschieden wurde für Verträge der Allianz mit Abschluss von Juni bis November 2006. Ob Ihr Vertrag eine ähnliche Klausel hat, zeigen Ihre Bedingungen.

Lohnt sich die Riester-Rente für Geringverdiener noch?

Oft ja, besonders mit Kindern. Liegen vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres unter den Zulagen, reichen 60 Euro im Jahr für die vollen Zulagen. Im Alter bleibt außerdem ein Teil der Riester-Rente bei der Grundsicherung anrechnungsfrei.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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