Riester-Rente für Arbeitslose Beratung und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch bei Arbeitslosigkeit kann die Riester-Rente weitergeführt und gefördert werden.
  • Voraussetzung ist, dass sie sich bei der Arbeitsagentur als arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen.
  • Auch für Arbeitslose gilt für die Kosten die 4-Prozent-Regel. Anhand unserer Rechenbeispiele sehen Sie die Vor- und Nachteile dessen.
  • Wer aufgrund seiner Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss sich um sein Erspartes keine Sorgen machen – die Riester-Rente ist pfändungssicher.

Das erwartet Sie hier

Wie die Riester-Rente für Arbeitslose funktioniert, welche Besonderheiten gelten und was Anleger tun sollten, wenn Sie den Mindestbetrag nicht mehr zahlen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Arbeitslos: Was passiert mit der Riester Rente?
  2. Was passiert mit den Förderung?
  3. Wie viel Riester Beitrag muss ich zahlen?
  4. Was passiert mit dem Ersparten?
  5. Verschiedene Situationen der Arbeitslosigkeit
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Nach der Arbeitslosigkeit
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Arbeitslos ohne Ein­kommen: Was passiert mit der Riester-Rente?

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Der Staat sieht vor, dass auch Arbeitslose weiter­hin privat für das Alter vorsorgen können. Die Riester-Rente kann also wie gewohnt weiter­laufen. Als Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) sind Arbeitslose gesetzlich rentenversichert und gelten daher als unmittelbar förderberechtigt.

Zu berücksichtigen ist der Umstand, dass sich die fälligen Riester-Beträge am Bruttoeinkommen des Vorjahres orientieren. Wer also arbeitslos geworden ist, wird in dem ersten Jahr der Arbeitslosigkeit die hohen Beträge zahlen müssen, die sich aus dem Einkommen des Vorjahres ergeben. Mehr Informationen und Rechenbeispiele finden Sie im Abschnitt „Welchen Riester-Beitrag muss ich als Arbeitsloser zahlen?


Beitrag kürzen oder Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit

Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Eigenbeteiligung entweder gekürzt werden darf oder der Versicherte den Riester-Vertrag temporär ruhen lässt. Trifft das in Ihrem ersten Jahr der Arbeitslosigkeit zu, können Sie ein formloses Schreiben an den Versicherer übermitteln und um eine Kürzung der Eigenbeteiligung bzw. die Beitragsfreistellung des Vertrages mit Hinblick auf die Arbeitslosigkeit verweisen.

Wie Sie eine Beitragsfreistellung durchführen und welche Konsequenzen dies hat, erfahren Sie hier:

Riester-Rente beitragsfrei stellen

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Was passiert mit den Riester-Förderungen bei Arbeitslosigkeit?

Förderungen und die Riester-Rente gehen Hand in Hand, denn sie sind es erst, die diese zu einer attraktiven Altersvorsorge werden lassen. Förderungen werden jedoch nur dann ausgezahlt, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens eingezahlt werden und Sie sich offiziell bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden. Dies gilt für zukünftige staatlichen Förderungen.

Experten-Tipp: Weitere Voraussetzung: Nicht kündigen

„Förderungen, die bereits erhalten wurden und im Riester-Ersparten enthalten sind, werden nicht angetastet. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen! Denn bei einer vorzeitigen Auflösung, beispielsweise durch eine Kündigung Ihrer Riester-Rente, müssen Sie in jedem Fall die erhaltenen staatlichen Zulagen und Förderungen zurückzahlen.“

Welchen Riester-Beitrag muss ich als Arbeitsloser einzahlen?

Die Höhe des Beitrages, den Sie in die Riester-Rente einzahlen müssen, orientiert sich in der Regel am Bruttojahreseinkommen des Vorjahres. Dadurch ergeben sich für Sie unterschiedliche Bedingungen, da sich dieses ändert. Im Folgenden führen wir Ihnen drei Stadien auf, in denen sich Ihr Vorjahreseinkommen und damit die Regelungen bezüglich der Beitragshöhe ändern.

Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit

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Das erste Jahr der Arbeitslosigkeit wird häufig als schwieriges Übergangsjahr bezeichnet. Sie müssen weiterhin 4 Prozent Ihres Vor­jahres­brutto­ein­kommens in Ihre Riester-Rente einzahlen, um weiterhin förderberechtigt zu sein und Zulagen zu erhalten. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen aus Ihrer Berufstätigkeit zur Berechnung heranziehen.

Rechenbeispiel:

Der Riester-Sparer (kinderlos) hatte vor der Arbeitslosigkeit ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro brutto. Da sich der aktuelle Mindesteigenbeitrag immer noch aus dem Einkommen des Vorjahres ergibt, muss die betroffene Person die 40.000 Euro zur Berechnung heranziehen, um die volle Förderung zu erhalten. Daraus ergeben sich folgende Zulagen und Beiträge:

Einkommen Vorjahr40.000 Euro
Davon 4 Prozent1.600 Euro
Grundzulage als Zuschuss-175 Euro
Zu zahlender Riester-Beitrag vor und im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit1.425 Euro

Ab dem zweiten Jahr der Arbeitslosigkeit

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Erst ab dem 2. Jahr können Sie beim Versicherer darum bitten, Ihren Mindesteigenbeitrag zu reduzieren. Dies ist auf bis zu 60 Euro im Jahr, also 5 Euro im Monat möglich. Damit sind Sie weiterhin förderberechtigt. Beachten Sie jedoch, dass Sie auch bei einer Arbeitslosigkeit mindestens 4 Prozent Ihres renten­versicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres einzahlen müssen. Haben Sie im Vorjahr Arbeitslosengeld I bezogen, kann der Mindesteigenbeitrag je nach Höhe des von Ihnen erhaltenen Arbeitslosengelds I auch über dem Sockelbeitrag von 60 Euro liegen.

Alternativ können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen lassen, jedoch sparen Sie dadurch nicht mehr aktiv für Ihre Altersvorsorge und erhalten keine Zulagen mehr.

Rechenbeispiel:

Eine Mutter von zwei Kindern bezieht seit drei Jahren Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV). Das erste Kind wurde 2006, das zweite Kind 2019 geboren. Folgende Zulagen erhält die Mutter, wenn sie riestert:

Grundzulage175 Euro jährlich
Kinderzulage für Kind 1185 Euro im Jahr (weil vor 2008 geboren)*
Kinderzulage für Kind 2300 Euro im Jahr (weil nach 2008 geboren)*
Staatliche Zulagen gesamt660 Euro
*Wie sich die Kinderzulage berechnet: Kinderzulage in der Riester-Rente

Da die Frau Hartz IV bezieht, hat sie im Monat lediglich den Mindestbeitrag – den sog. Sockelbeitrag – in Höhe von 5 Euro für ihre Zusatzrente zu zahlen. Sie zahlt also 60 Euro im Jahr ein und erhält 660 Euro im Jahr als Zuschuss für ihre Riester-Rente dazu. Mehr zum Thema Mindesteigenbeitrag und Sockelbeitrag erfahren Sie hier:

Höchstbetrag, Mindesteigenbeitrag und Sockelbeitrag in der Riester-Rente

Ab dem ersten Jahr der Berufstätigkeit

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An dieser Stelle profitieren Sie von der 4-Prozent-Regel: Denn wenn Sie wieder arbeiten, orientiert sich der Riester-Beitrag immer noch an Ihrem Vorjahreseinkommen, was in der Arbeits­losigkeit deutlich weniger war. Dadurch findet ein Ausgleich zur Belastung im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit statt.

Rechenbeispiel:

Andreas (32 Jahre, kinderlos) war im Jahr 2018 arbeitslos. Er bezog in diesem Jahr Arbeitslosengeld in Höhe von 900 Euro. Im nächsten Jahr fand er eine neue Anstellung und verdient nun 2.000 Euro. Für ihn ergeben sich folgende Beiträge:

Einkommen Vorjahr10.800 Euro (Arbeitslosengeld)
Davon 4 Prozent432 Euro
Grundzulage als Zuschuss-175 Euro
Zu zahlender Riester-Beitrag im ersten Jahr der Berufstätigkeit257 Euro

Mehr dazu, was Sie beachten müssen, wenn Sie wieder in den Beruf einsteigen, lesen Sie im Abschnitt „Nach der Arbeitslosigkeit zurück in den Beruf“ .

Bürgergeld (Hartz IV)

Nachdem ein volles Jahr Arbeits­losen­geld I bezogen wurde, wandeln sich diese Leistungen zum Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV). Beim ALG I erhält der Betroffene 80 Prozent seines zuletzt vor der Arbeitslosigkeit verdienten Brutto­einkommens. Beim ALG II hingegen den fixen Hartz-IV-Satz.

Zu beachten ist, dass seit dem Jahr 2011 Hartz-IV-Empfänger nicht mehr als pflichtversichert gelten. Es werden also keine Rentenbeiträge an die gesetzliche Rentenkasse übermittelt. Mit Hinblick auf die Altersvorsorge ist es dann umso wichtiger, den Riester-Vertrag möglichst nicht aufzugeben. ALG-II-Bezieher müssen lediglich die 60 Euro pro Jahr Sockel­beitrag aufwenden. Dann bleiben sowohl die Grundzulage als auch alle kinderbezogenen Förderungen erhalten.

Was passiert mit dem Riester-Ersparten bei Arbeitslosigkeit?

Anders als beispielsweise privat geführte Depots oder Dividenden, ist das Ersparte aus dem Riester-Vertrag vor Hartz IV „sicher“. Das bedeutet, dass das im Vertrag befindliche Vermögen nicht auf die Transferleistungen angerechnet wird. Es führt daher weder zu einer Minderung dieser Leistungen, noch muss es vor dem Leistungsbezug aufgebraucht werden. Die Riester-Rente gilt damit als eine vor der Arbeitslosigkeit sicheren privaten Altersvorsorge.

Welche Form der Riester-Rente unterhalten wird, ist in der Arbeitslosigkeit irrelevant. Selbst wenn Sie also beispielsweise eine Wohn-Riester oder einen Riester-Fondssparplan nutzen, statt der klassischen Rentenvariante, ist das bereits eingezahlte und angesparte Guthaben geschützt.

Achtung bei Beitragsfreistellung

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Riester-Rente beitragsfrei zu stellen, geht der Pfändungsschutz des Riester-Ersparten verloren. Prinzipiell ist die Riester-Rente nicht pfändbar. Dies ist jedoch an die Voraussetzung gebunden, dass staatliche Förderung bezogen wird. Bei einer Beitragsfreistellung ist dies nicht der Fall. Die Entscheidung ist also genau abzuwägen: Einerseits ist die Bei­trags­frei­stellung eine Entlastung für den Arbeitslosen, andererseits ist die Riester-Rente dann pfändbar.

Unter welchen Voraussetzungen Pfändungsschutz besteht, erfahren Sie hier:

Pfändung der Riester-Rente

Verschiedene Situationen der Arbeitslosigkeit

Arbeitslos werden bedeutet nicht immer, gekündigt worden zu sein. Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Umgang mit Ihrer Riester-Rente, wenn Sie wegen Elternzeit, Berufs­unfähigkeit oder Pflege von Angehörigen als arbeitslos gelten.

Elternzeit

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Beim Elternunterhalt bzw. in der Elternzeit zählt das im Riester-Vertrag angesparte Vermögen ebenfalls nicht ein. Ebenso wenig wird es bei Bedürftigkeitsprüfungen angerechnet. In einem Großteil der Fälle ist es gegenüber Dritten pfändungssicher. Entfällt während der Elternzeit der Leistungs­anspruch, beispielsweise aufgrund eines hohen Einkommens des Ehepartners, bleibt die Regelung mit dem Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr erhalten.

Ein Umstand, der oft zum positiven ausfällt, ist die Förderberechtigung. Kinder­er­ziehende (das Elternteil, welches in Elternzeit geht), sind unmittelbar zu­lagen­berechtigt. Wer dies bereits zuvor war, für den ändert sich nichts. Wer vorher nur mittelbar begünstigt war, kann nun „allein riestern“ und besitzt direkten Anspruch auf Förderung. In der Elternzeit muss zudem lediglich der Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden, um volle Zulagen zu erhalten.

Berufs­unfähigkeit

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Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird Kranken­geld von der Krankenkasse bezogen, nachdem die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers vorüber ist. Sobald die Kranken­kasse nicht mehr zahlt, wird vom Gesetzgeber die vereinbarte Er­werbs­minderungs­rente ausgezahlt – das Vermögen im Riester-Vertrag bleibt bestehen, sofern der Betroffene in der Zeit zuvor pflichtversichert war.

Die Förderberechtigung richtet sich dann nach der Art der Erwerbsunfähigkeit: Erhalten Sie die volle Er­werbs­minderungs­rente, sind Sie weiterhin förderberechtigt. Wenn Sie nur die halbe Erwerbsminderungs­rente erhalten, bekommen Sie die staatliche Förderung nur, wenn:

  • Ihr Ehepartner renten­ver­sicherungs­pflichtig ist und und seinen Riester-Vertrag unmittelbar förderberechtigt bespart. Dann werden Sie zum mittelbar Begünstigten
  • Sie mit einer teilweisen Erwerbs­un­fähig­keit weiterhin in der Lage sind, einer ren­ten­ver­sicherungs­pflichtigen Nebentätigkeit nachzugehen.

In beiden Fällen muss der Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro/Jahr eingezahlt werden, um Förderungen zu erhalten. Mehr Informationen dazu, was Sie bei einer Berufs­unfähigkeit beachten müssen, lesen Sie hier:

Riester-Rente bei Berufs­unfähigkeit

Pflege von Angehörigen

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Personen, die Angehörige mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen, werden als „ehrenamtliche Pflegeangehörige“ eingestuft. Diese Einstufung stellt sicher, dass Beiträge aus der Pflegekasse in die Renten­versicherung übergehen. Dadurch bleibt bei solchen ehrenamtlichen Pflege­angehörigen auch alle Ansprüche auf Riester-Zulagen erhalten, sofern mindestens der Sockelbeitrag jährlich eingezahlt wird.

Was passiert bei Zwangsrente mit der Riester-Rente?

Wenn man in die Zwangsrente geschickt wird und sich aus eigener Kraft versorgen kann, so muss man nicht um seine Riester-Rente fürchten. Wenn die Riester-Rente erst mit regulärem Renteneintritt fällig wird, ist die Altersvorsorge ebenfalls sicher. Anders sieht es allerdings aus, wenn das Geld in der Zwangsrente nicht zum Überleben ausreicht. Wenn man dann zusätzlich Sozialhilfe beantragen muss, kann der Fall eintreten, dass das gesparte Vermögen der Riester-Rente angerechnet wird. Dieser Fall tritt allerdings nur ein, wenn die Riester-Rente zu einem Zeitpunkt vor dem Rentenalter fällig wird.

Riester-Rente für Arbeitslose im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Riester-Rente zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell einer Riester-Rente für Arbeitssuchende von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Arbeitssuchende und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
IVFP
Rating
Beschwerde­quoteGesamtwertung
von 100
Logo die Bayerischedie BayerischeFFFSehr gut0,6978
ContinentaleFFFSehr gut0,9872
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellent1,0256

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Riester-Renten-Anbieter im Test (2024)

Nach der Arbeitslosigkeit zurück in den Beruf

So wie es im Bezug zur Riester-Rente zu Änderungen kommt, wenn Sie erstmals arbeitslos werden, gibt es auch Unterschiede, wenn Sie wieder in den Beruf zurückkehren. Für dann ehemals Arbeitslose entstehen Vorteile im ersten Jahr. Erneut gilt in dieser Situation die Regelung, dass das Einkommen aus dem Vorjahr zur Berechnung herangezogen wird. Da das Einkommen aufgrund der Arbeitslosigkeit nur sehr niedrig ausfiel, reduzieren sich nach der Arbeits­losigkeit auch die Beiträge für die Riester-Rente. Wer also wieder eine Arbeitstätigkeit aufnimmt, muss im ersten Jahr nur reduzierte Riester-Beiträge zahlen, erhält aber weiterhin die vollständige Riester-Förderung.

Änderungen dem Anbieter mitteilen

Versicherte stehen natürlich in der Pflicht, diese neuen Lebensumstände immer zeitnah ihrem Versicherer mitzuteilen. Dieser wird Sie dann auch informieren, welche Beiträge für das Jahr gezahlt werden müssen, gleichermaßen kann er Ihnen ein Ausblick darüber geben, wie die Beiträge im zweiten Jahr der Erwerbstätigkeit ansteigen. Wurde der Vertrag stillgelegt, muss er rechtzeitig wieder aktiviert werden. Das sollte noch vor dem Eintritt in die neuerliche Erwerbstätigkeit stattfinden, um von den reduzierten Beiträgen im ersten Jahr der Erwerbstätigkeit zu profitieren.

Förderberechtigung beachten

Je nachdem, was für eine berufliche Tätigkeit Sie wieder aufnehmen, ändert sich eventuell Ihre Förder­berechtigung. Unmittelbar förderberechtigt sind Sie, wenn Sie einer ren­ten­ver­sicherungs­pflichtige Tätigkeit zum Beispiel als Angestellter oder Beamter nach­gehen. Machen Sie sich dagegen selbständig, benötigen Sie einen unmittelbar förder­berechtigten Ehepartner, um mittelbar förder­berechtigt weiter riestern zu können.

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Katharina Burnus
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