Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Angestellte nur in Ausnahmefällen ver­pflichtend.
  • Die meisten Angestellten sind über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert und brauchen keine Berufs­haftpflicht.
  • Bestimmte Berufe wie Ärzte, Architekten und Steuerberater dagegen müssen eine Berufs­haftpflicht abschließen.
  • Eine Berufs­haftpflicht deckt die Kosten bei Vermögensschäden durch die berufliche Tätigkeit.
  • Leitende Angestellten und Führungskräften wird in der Regel eine D&O-Versicherung empfohlen.

Das erwartet Sie hier

Ob Angestellte überhaupt eine Berufs­haftpflicht­versicherung brauchen, wer dennoch eine abschließen muss und was diese kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufs­­haftpflicht notwendig?
  2. Wann brauchen Angestellte eine eigene Absicherung?
  3. Tipps unserer Experten

Ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Arbeitnehmer notwendig?

In der Regel sind die meisten Angestellten durch die Berufs- oder Betriebs­haftpflicht­versicherung ihres Arbeitgebers versichert und benötigen keine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung. Dies bedeutet, dass im Falle eines berufsbedingten Schadens der Arbeitgeber für die Kosten aufkommt.

Nur für einige bestimmte Situationen und Berufsgruppen kann der Abschluss einer eigenen Berufs­haftpflicht sinnvoll oder notwendig sein. Bestimmte Kammerberufe sind verpflichtet, eine entsprechende Berufs- oder Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Leitende Angestellte in Führungspositionen sind nicht über den Arbeitgeber versichert und müssen sich, wenn gewünscht, ebenfalls separat versichern.

In welchen Fällen brauchen Angestellte eine eigene Absicherung?

1. Kammerberufe

Angestellte bestimmter Berufsgruppen sind gesetzlich oder durch die Vorgaben ihrer Berufskammer verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Für diese Berufe ist die Berufs­haftpflicht­versicherung eine Pflicht­versicherung, was bedeutet, dass sie ohne den Nachweis einer solchen Versicherung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen dürfen.

Diese Berufe müssen eine Berufs­haftpflicht abschließen

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2. Leitende Angestellte

Leitende Angestellte unterliegen besonderen Haftungsrisiken, die über eine eigene Berufs­haftpflicht oder über die Arbeitgeberabsicherung hinausgehen. Daher empfehlen wir, dass sie durch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung) abgesichert werden. Diese ist speziell darauf ausgerichtet, leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Entscheidungen und Handlungen zu schützen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten treffen.

Wer kann über eine D&O-Versicherung abgesichert werden?

  • Angestellte Geschäftsführer
  • (Interim) Manager
  • Vorstandsmitglieder
  • Unternehmensleiter
  • Mitglieder des Aufsichtsrats
  • Mitglieder des Betriebsrats

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Schadenbeispiele: Wann greift die Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte?

  • Angestellter
    Ein Außendienstmitarbeiter eines Unternehmens besucht einen Kunden, um eine Präsentation durchzuführen. Dabei stößt er versehentlich eine teure Kaffeemaschine des Kunden um, die daraufhin irreparabel beschädigt wird. Der Kunde fordert Schadenersatz für den entstandenen Sachschaden. Die Kosten für den Ersatz der Kaffeemaschine werden von der Betriebs- oder Berufs­haftpflicht­versicherung des Arbeitgebers übernommen
  • Angestellter Architekt
    Ein Architekt macht einen Fehler in der Bauplanung, der zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen im Bau führt. Als Kammerberuf ist der Architekt verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen, die in diesem Fall für die finanziellen Verluste aufkommt.
  • Angestellter Steuerberater
    Ein Steuerberater macht einen Fehler in der Steuererklärung eines Klienten, was zu einer erheblichen Nachzahlungsforderung des Finanzamts führt. Als Angehöriger eines Kammerberufs ist der Steuerberater zur Berufs­haftpflicht­versicherung verpflichtet. Diese Versicherung würde in einem solchen Fall die Kosten übernehmen, die aus der Berichtigung der Steuererklärung und der Abwehr möglicher Schadenersatz­forderungen des Klienten entstehen.
  • Leitender Angestellter
    Ein Geschäftsführer trifft eine unternehmerische Entscheidung, die zu großen finanziellen Verlusten für das Unternehmen führt. In solchen Fällen kann eine D&O-Versicherung, eine Form der Berufs­haftpflicht­versicherung für leitende Angestellte, greifen und das Privatvermögen des Geschäftsführers vor Ansprüchen des Unternehmens oder Dritten schützen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Die meisten Angestellten brauchen keine eigene Berufs­haftpflicht

„Normale Angestellte brauchen grundsätzlich keine Berufs­haftpflicht­versicherung. In der Regel sind sie über die Haftpflicht des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebes versichert, wenn Fehler bei der Berufsausübung passieren. Die Ausnahme bilden hier leitende Angestellte wie Manager und Geschäftsführer. Diese müssen über eine D&O-Versicherung abgesichert werden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Angestellte mit nebenberuflicher Tätigkeit

„Geht ein Angestellter einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler nach, dann ist diese Tätigkeit nicht über die Haftpflicht­versicherung seines Arbeitgebers abgedeckt. In einem solchen Fall sollten Angestellte eine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen, um nicht mit seinem privaten Vermögen haften zu müssen.“

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Berater

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