Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte
Inhaltsverzeichnis
Berufshaftpflichtversicherung für Arbeitnehmer
Eine Vielzahl von Berufen, die meist mit Selbständigkeit verbunden werden, lässt sich ebenso im Angestelltenverhältnis ausüben. Doch die Tatsache, dass man für einen Arbeitgeber tätig ist, befreit nicht von der Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte abzuschließen.
Eine Firma oder Organisationen, für die Sie als Arzt, Anwalt oder Ingenieur arbeiten, kann Sie nicht vollständig gegen Haftungsrisiken schützen. Zahlreiche Berufe sind mit besonderer Verantwortung für technische Anlagen, das Vermögen oder die Gesundheit anderer Menschen verbunden. Fehlentscheidungen und Irrtümer können nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern auch Sie direkt belasten.
Haftungsrisiken für Angestellte
Wenn es um die Berufshaftpflicht geht, unterscheidet man die Haftungsrisiken in echte und unechte Vermögensschäden. Letztere sind Haftungsansprüche, die gegen Sie als Angestellte oder Angestellter geltend gemacht werden, nachdem es zu einem Personenschaden gekommen ist. Hier ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte relevant, die als Amtsärzte oder Betriebsärzte Patienten behandeln.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte schützt vor allem gegen Regressansprüche des Arbeitgebers. Man kann Sie als Arbeitnehmer in Haftung nehmen für Kosten, die aufgrund Ihres Fehlers der Organisation entstanden ist. Damit Sie nicht mit dem privaten Vermögen haften, leistet die Berufshaftpflicht Ausgleichszahlungen an den Arbeitgeber. Ihre Existenz ist damit auch im Fall eines unbeabsichtigten Vermögensschadens geschützt.
»Angestellte brauchen grundsätzlich keine Berufshaftpflichtversicherung. In der Regel sind sie über die Haftpflicht des Arbeitgebers bzw. des Betriebs versichert, wenn Fehler bei der Berufsausübung passieren. Anders sieht es aus, wenn sie einer teilweisen selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.«
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Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte
Es ist bei einer Berufshaftpflichtversicherung üblich, Personen- und Sachschäden höher zu versichern als Vermögensschäden. Verursachen Sie zum Beispiel unabsichtlich einen gesundheitlichen Schaden in Ausübung Ihres Berufs, dann können Sie von Ihrer Berufshaftpflicht Haftungsansprüche in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro abdecken lassen. Die Versicherer bieten in der Regel gegen Aufpreis auch einen größeren Leistungsrahmen. Die Absicherung von Vermögensschäden können Angestellte über die Berufshaftpflichtversicherung meist mit bis zu 250.000 Euro erhalten. Auch hier kann je nach Anbieter eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden.
Einzelne Tarife bieten eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte, die darüber hinaus auch ungewollte Umweltschäden, das Verlieren von Dienstschlüsseln oder nicht erklärbare Kassenfehlstände absichert. Sollten Sie über die regulären Leistungen hinaus besondere Anforderungen an eine Berufshaftpflicht stellen, kann Ihnen ein unabhängiger Versicherungsexperte bei der Suche nach dem passenden Tarif weiterhelfen.
Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht?
Weil sich ihr Geltungsbereich überschneidet, verwechseln Verbraucher häufig die Berufshaftpflichtversicherung für Arbeitnehmer mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmer. Letztere sichern sich nach außen gegen Haftungsansprüche Dritter ab. Anders als eine Berufshaftpflichtversicherung greift die Betriebshaftpflicht zum Schutz des Unternehmens ein. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Angestellte einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht.
Weil aber nicht sämtliche Risiken von der Haftpflichtversicherung für Unternehmen abgedeckt werden, brauchen Sie als Arbeitnehmer unter Umständen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Dem Geschädigten ist es dabei nicht wichtig, welche Person einen Schaden verursachte, sondern dass er beglichen wird. Intern kann sich ein Unternehmen eigene Zahlungen an Geschädigte vom verantwortlichen Angestellten über eine Regressforderung erstatten lassen.
Durch diesen passiven Rechtsschutz entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Der Schutz vor nicht nachvollziehbaren Forderungen ist fester Bestandteil der Leistungen Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.
Spezielle Berufshaftpflicht für leitende Angestellte
Mit der D&O-Versicherung gibt es eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für leitende Angestellte. D&O steht dabei für „Directors and Officers“, also Direktoren und Manager eines Unternehmens. Damit lassen sich Vermögensschäden in wesentlich größeren Beträgen absichern, als eine bei einer allgemeinen Berufshaftpflichtversicherung.
Das ist in erster Linie für Angestellte interessant, die für ein Unternehmen mit größerem Umsatz und auch größerer Verantwortung arbeiten. Kann ein Irrtum oder auch grobe Fahrlässigkeit die finanziellen Kapazitäten eines Unternehmens stark belasten, sind Angestellte in Positionen mit besonderer Verantwortung für ihre Entscheidungen mit einer Spezial-Berufshaftpflicht wie der D&O-Versicherung gut abgesichert.