Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Angestellte überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen, wer dennoch eine abschließen muss und was diese kostet.
Inhalt dieser SeiteIst eine Berufshaftpflichtversicherung für Arbeitnehmer notwendig?
In der Regel sind die meisten Angestellten durch die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers versichert und benötigen keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Dies bedeutet, dass im Falle eines berufsbedingten Schadens der Arbeitgeber für die Kosten aufkommt.
Nur für einige bestimmte Situationen und Berufsgruppen kann der Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht sinnvoll oder notwendig sein. Bestimmte Kammerberufe sind verpflichtet, eine entsprechende Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Leitende Angestellte in Führungspositionen sind nicht über den Arbeitgeber versichert und müssen sich, wenn gewünscht, ebenfalls separat versichern.
In welchen Fällen brauchen Angestellte eine eigene Absicherung?
1. Kammerberufe
Angestellte bestimmter Berufsgruppen sind gesetzlich oder durch die Vorgaben ihrer Berufskammer verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Für diese Berufe ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, was bedeutet, dass sie ohne den Nachweis einer solchen Versicherung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen dürfen.
Diese Berufe müssen eine Berufshaftpflicht abschließen
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2. Leitende Angestellte
Leitende Angestellte unterliegen besonderen Haftungsrisiken, die über eine eigene Berufshaftpflicht oder über die Arbeitgeberabsicherung hinausgehen. Daher empfehlen wir, dass sie durch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung) abgesichert werden. Diese ist speziell darauf ausgerichtet, leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Entscheidungen und Handlungen zu schützen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten treffen.
Wer kann über eine D&O-Versicherung abgesichert werden?
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Schadenbeispiele: Wann greift die Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte?
- Angestellter
Ein Außendienstmitarbeiter eines Unternehmens besucht einen Kunden, um eine Präsentation durchzuführen. Dabei stößt er versehentlich eine teure Kaffeemaschine des Kunden um, die daraufhin irreparabel beschädigt wird. Der Kunde fordert Schadenersatz für den entstandenen Sachschaden. Die Kosten für den Ersatz der Kaffeemaschine werden von der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers übernommen - Angestellter Architekt
Ein Architekt macht einen Fehler in der Bauplanung, der zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen im Bau führt. Als Kammerberuf ist der Architekt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die in diesem Fall für die finanziellen Verluste aufkommt. - Angestellter Steuerberater
Ein Steuerberater macht einen Fehler in der Steuererklärung eines Klienten, was zu einer erheblichen Nachzahlungsforderung des Finanzamts führt. Als Angehöriger eines Kammerberufs ist der Steuerberater zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Diese Versicherung würde in einem solchen Fall die Kosten übernehmen, die aus der Berichtigung der Steuererklärung und der Abwehr möglicher Schadenersatzforderungen des Klienten entstehen. - Leitender Angestellter
Ein Geschäftsführer trifft eine unternehmerische Entscheidung, die zu großen finanziellen Verlusten für das Unternehmen führt. In solchen Fällen kann eine D&O-Versicherung, eine Form der Berufshaftpflichtversicherung für leitende Angestellte, greifen und das Privatvermögen des Geschäftsführers vor Ansprüchen des Unternehmens oder Dritten schützen.
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Die meisten Angestellten brauchen keine eigene Berufshaftpflicht
„Normale Angestellte brauchen grundsätzlich keine Berufshaftpflichtversicherung. In der Regel sind sie über die Haftpflicht des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebes versichert, wenn Fehler bei der Berufsausübung passieren. Die Ausnahme bilden hier leitende Angestellte wie Manager und Geschäftsführer. Diese müssen über eine D&O-Versicherung abgesichert werden.“
Experten-Tipp 2:
Angestellte mit nebenberuflicher Tätigkeit
„Geht ein Angestellter einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler nach, dann ist diese Tätigkeit nicht über die Haftpflichtversicherung seines Arbeitgebers abgedeckt. In einem solchen Fall sollten Angestellte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um nicht mit seinem privaten Vermögen haften zu müssen.“
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