Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Angestellte überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen, wer dennoch eine abschließen muss und was diese kostet.
Inhalt dieser SeiteIst eine Berufshaftpflichtversicherung für Arbeitnehmer notwendig?
In der Regel sind die meisten Angestellten durch die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers versichert und benötigen keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Dies bedeutet, dass im Falle eines berufsbedingten Schadens, der Arbeitgeber für die Kosten aufkommt.
Jedoch gibt es bestimmte Situationen und Berufsgruppen, in denen der Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig sein kann. Bestimmte Kammerberufe sind verpflichtet, eine entsprechende Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Leitende Angestellte in Führungspositionen sind nicht über den Arbeitgeber versichert und müssen sich, wenn gewünscht, ebenfalls separat versichern.
Für welche Angestellten ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?
Angestellte bestimmter Berufsgruppen sind gesetzlich oder durch die Vorgaben ihrer Berufskammer verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Für diese Berufe ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, was bedeutet, dass sie ohne den Nachweis einer solchen Versicherung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen dürfen.
Diese Berufe müssen eine Berufshaftpflicht abschließen
So funktioniert eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte bestimmter Berufsgruppen
Was zahlt die Berufshaftpflichtversicherung?
Vorteile einer Berufshaftpflicht für Angestellte
Was kostet eine Berufshaftpflicht?
Wie teuer eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte ausfällt, hängt maßgeblich vom genauen Berufsbild, von den beruflichen Tätigkeitsfelder und vom gewünschten Leistungsumfang ab. Die Versicherungsbeiträge werden auf Grundlage einer individuellen Risikoanalyse kalkuliert.
Schadenbeispiele: Wann greift die Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte?
- Büroangestellter
Ein Mitarbeiter verursacht versehentlich einen Datenverlust, indem er wichtige Firmendokumente löscht oder einen Virus auf das Firmennetzwerk lädt. Die dadurch entstehenden Kosten für die Datenwiederherstellung oder die Behebung des Sicherheitsvorfalls werden von der Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt. - Angestellter Architekt
Ein Architekt macht einen Fehler in der Bauplanung, der zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen im Bau führt. Als Kammerberuf ist der Architekt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die in diesem Fall für die finanziellen Verluste aufkommt. - Angestellter Steuerberater
Ein Steuerberater macht einen Fehler in der Steuererklärung eines Klienten, was zu einer erheblichen Nachzahlungsforderung des Finanzamts führt. Als Angehöriger eines Kammerberufs ist der Steuerberater zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Diese Versicherung würde in einem solchen Fall die Kosten übernehmen, die aus der Berichtigung der Steuererklärung und der Abwehr möglicher Schadenersatzforderungen des Klienten entstehen. - Leitender Angestellter
Ein Geschäftsführer trifft eine unternehmerische Entscheidung, die zu großen finanziellen Verlusten für das Unternehmen führt. In solchen Fällen kann eine D&O-Versicherung, eine Form der Berufshaftpflichtversicherung für leitende Angestellte, greifen und das Privatvermögen des Geschäftsführers vor Ansprüchen des Unternehmens oder Dritten schützen.
Wie leitende Angestellte haftpflichtversichert werden müssen
Angestellte in Leitungsfunktion
Leitende Angestellte unterliegen besonderen Haftungsrisiken, die über eine eigene Berufshaftpflicht oder über die Arbeitgeberabsicherung hinausgehen. Daher müssen sie durch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung), abgesichert werden. Diese ist speziell darauf ausgerichtet, leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Entscheidungen und Handlungen zu schützen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten treffen.
Wer muss über eine D&O-Versicherung abgesichert werden?
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Die meisten Angestellten brauchen keine eigene Berufshaftpflicht
„Normale Angestellte brauchen grundsätzlich keine Berufshaftpflichtversicherung. In der Regel sind sie über die Haftpflicht des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebes versichert, wenn Fehler bei der Berufsausübung passieren. Die Ausnahme bilden hier leitende Angestellte wie Manager und Geschäftsführer. Diese müssen über eine D&O-Versicherung abgesichert werden.“
Experten-Tipp 2:
Angestellte mit nebenberuflicher Tätigkeit
„Geht ein Angestellter einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler nach, dann ist diese Tätigkeit nicht über die Haftpflichtversicherung seines Arbeitgebers abgedeckt. In einem solchen Fall sollten Angestellte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um nicht mit seinem privaten Vermögen haften zu müssen.“
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