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Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Angestellte nur in Ausnahmefällen ver­pflichtend.
  • Die meisten Angestellten sind über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert.
  • Bestimmte Berufe wie Ärzte, Architekten und Steuerberater dagegen müssen eine Berufs­haftpflicht abschließen.
  • Eine Berufs­haftpflicht deckt die Kosten bei Vermögensschäden durch die berufliche Tätigkeit.
  • Leitende Angestellte und Führungskräfte benötigen in der Regel eine D&O-Versicherung.

Das erwartet Sie hier

Ob Angestellte überhaupt eine Berufs­haftpflicht­versicherung brauchen, wer dennoch eine abschließen muss und was diese kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufs­­haftpflicht notwendig?
  2. Für wen ist es Pflicht?
  3. So funktioniert die Berufs­­haftpflicht
  4. Besonderheiten für leitende Angestellte
  5. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte notwendig?

In der Regel sind die meisten Angestellten durch die Berufs- oder Betriebs­haftpflicht­versicherung ihres Arbeitgebers versichert und benötigen keine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung. Dies bedeutet, dass im Falle eines berufsbedingten Schadens, der Arbeitgeber für die Kosten aufkommt.

Jedoch gibt es bestimmte Situationen und Berufsgruppen, in denen der Abschluss einer eigenen Berufs­haftpflicht­versicherung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig sein kann. Bestimmte Kammerberufe sind verpflichtet, eine entsprechende Berufs- oder Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Leitende Angestellte in Führungspositionen sind nicht über den Arbeitgeber versichert und müssen sich, wenn gewünscht, ebenfalls separat versichern.

Für welche Angestellten ist die Berufs­haftpflicht­versicherung Pflicht?

Icon Richterhammer und Gesetz

Angestellte bestimmter Berufsgruppen sind gesetzlich oder durch die Vorgaben ihrer Berufskammer verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Für diese Berufe ist die Berufs­haftpflicht­versicherung eine Pflicht­versicherung, was bedeutet, dass sie ohne den Nachweis einer solchen Versicherung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen dürfen.


Diese Berufe müssen eine Berufs­haftpflicht abschließen

So funktioniert eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte

Was zahlt die Berufs­haftpflicht­versicherung?

  • Vermögensschäden
    Übernahme von echten Vermögensschäden, d. h. finanzielle Nachteile für Dritte durch Fehler in der Beratung, Planung oder Ausführung einer Dienstleistung.
  • Personen- und Sachschäden
    Je nach Tarifgestaltung werden auch Schäden an dritten Personen oder am Eigentum Dritter abgedeckt, in der Regel auch Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Kosten für die rechtliche Verteidigung gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.

Vorteile einer Berufs­haftpflicht für Angestellte

  • Leistet bei Ansprüchen Dritter durch Vermögensschäden und ggf. auch bei Personen- und Sachschäden
  • Übernimmt die Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche und unterstützt bei der Abwehr überhöhter Forderungen (passiver Rechtsschutz).
  • Der Versicherungsschutz kann auf die spezifischen Risiken eines Berufes zugeschnitten werden.
  • Bietet Schutz, wenn der Angestellte nebenberuflich tätig ist und die Haftpflicht des Hauptarbeitgebers nicht greift.
Icon Beleg

Was kostet eine Berufs­haftpflicht?

Wie teuer eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte ausfällt, hängt maßgeblich vom genauen Berufsbild, von den beruflichen Tätigkeitsfelder und vom gewünschten Leistungsumfang ab. Die Versicherungsbeiträge werden auf Grundlage einer individuellen Risikoanalyse kalkuliert.

Wie sich die Kosten einer Berufs­haftpflicht zusammensetzen


Schadenbeispiele: Wann greift die Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte?

  • Büroangestellter
    Ein Mitarbeiter verursacht versehentlich einen Datenverlust, indem er wichtige Firmendokumente löscht oder einen Virus auf das Firmennetzwerk lädt. Die dadurch entstehenden Kosten für die Datenwiederherstellung oder die Behebung des Sicherheitsvorfalls werden von der Berufs­haftpflicht­versicherung des Arbeitgebers abgedeckt.
  • Angestellter Architekt
    Ein Architekt macht einen Fehler in der Bauplanung, der zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen im Bau führt. Als Kammerberuf ist der Architekt verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen, die in diesem Fall für die finanziellen Verluste aufkommt.
  • Angestellter Steuerberater
    Ein Steuerberater macht einen Fehler in der Steuererklärung eines Klienten, was zu einer erheblichen Nachzahlungsforderung des Finanzamts führt. Als Angehöriger eines Kammerberufs ist der Steuerberater zur Berufs­haftpflicht­versicherung verpflichtet. Diese Versicherung würde in einem solchen Fall die Kosten übernehmen, die aus der Berichtigung der Steuererklärung und der Abwehr möglicher Schadenersatz­forderungen des Klienten entstehen.
  • Leitender Angestellter
    Ein Geschäftsführer trifft eine unternehmerische Entscheidung, die zu großen finanziellen Verlusten für das Unternehmen führt. In solchen Fällen kann eine D&O-Versicherung, eine Form der Berufs­haftpflicht­versicherung für leitende Angestellte, greifen und das Privatvermögen des Geschäftsführers vor Ansprüchen des Unternehmens oder Dritten schützen.

Wie leitende Angestellte ­haftpflichtversichert werden müssen

Icon Menschenmenge

Angestellte in Leitungsfunktion

Leitende Angestellte unterliegen besonderen Haftungsrisiken, die über eine eigene Berufs­haftpflicht oder über die Arbeitgeberabsicherung hinausgehen. Daher müssen sie durch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung), abgesichert werden. Diese ist speziell darauf ausgerichtet, leitende Angestellte vor persönlicher Haftung für Entscheidungen und Handlungen zu schützen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten treffen.

Wer muss über eine D&O-Versicherung abgesichert werden?

  • Angestellte Geschäftsführer
  • (Interim) Manager
  • Vorstandsmitglieder
  • Unternehmensleiter
  • Mitglieder des Aufsichtsrats
  • Mitglieder des Betriebsrats

Alle Informationen zur D&O-Versicherung

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Die meisten Angestellten brauchen keine eigene Berufs­haftpflicht

„Normale Angestellte brauchen grundsätzlich keine Berufs­haftpflicht­versicherung. In der Regel sind sie über die Haftpflicht des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebes versichert, wenn Fehler bei der Berufsausübung passieren. Die Ausnahme bilden hier leitende Angestellte wie Manager und Geschäftsführer. Diese müssen über eine D&O-Versicherung abgesichert werden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Angestellte mit nebenberuflicher Tätigkeit

„Geht ein Angestellter einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler nach, dann ist diese Tätigkeit nicht über die Haftpflicht­versicherung seines Arbeitgebers abgedeckt. In einem solchen Fall sollten Angestellte eine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen, um nicht mit seinem privaten Vermögen haften zu müssen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Katharina Burnus
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