Brauchen Angestellte eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

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Das erwartet Sie hier

Für welche Angestellten eine Berufs­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend oder sinnvoll ist und was diese kostet.


Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Angestellte nur in Ausnahmefällen ver­pflichtend.
  • Die meisten Angestellten sind über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert.
  • Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung kann ab 13,15 € im Monat abgeschlossen werden.

Direkt zum Inhalt

  1. Absicherung durch den Arbeitgeber
  2. Wer braucht eine eigene Versicherung?
  3. Fazit

Das erwartet Sie hier

Für welche Angestellten eine Berufs­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend oder sinnvoll ist und was diese kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Absicherung durch den Arbeitgeber
  2. Wer braucht eine eigene Versicherung?
  3. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Angestellte nur in Ausnahmefällen ver­pflichtend.
  • Die meisten Angestellten sind über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert.
  • Eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung kann ab 13,15 € im Monat abgeschlossen werden.

Wie sind Angestellte abgesichert?

Benötigen Angestellte eine eigene Berufs­haftpflicht?

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte ist in den meisten Fällen nicht nötig, da normale Angestellte in der Regel haftungsprivilegiert über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind. Für Angestellte bestimmter Berufsgruppen kann der Abschluss einer Berufs­haftpflicht jedoch ver­pflichtend oder zumindest sinnvoll sein, um sich vor hohen Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen. Die Kosten einer guten Berufs­haftpflicht­versicherung beginnen bei einem Monatsbeitrag ab 13,15 €.


Vorteile einer Berufs­haftpflicht für Angestellte

  • Absicherung über den Arbeitgeber
  • Leistet bei Ansprüchen Dritter
  • Wehrt unberechtigte Ansprüche ab

Experten-Tipp:

“Normale Angestellte brauchen grundsätzlich keine Berufs­haftpflicht­versicherung. In der Regel sind sie über die Haftpflicht des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebes versichert, wenn Fehler bei der Berufsausübung passieren. Anders sieht es aus, wenn sie einer teilweise selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.”

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Martin Hacker
Berater

Welche Angestellten benötigen eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Pflicht zur Berufs­haftpflicht

Auch wenn Angestellte bei Vermögensschäden Dritter im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in der Regel über ihren Arbeitgeber abgesichert sind, gibt es mehrere Ausnahmen. Angestellte bestimmter Berufsgruppen sind gesetzlich oder durch die Vorgaben ihrer Berufskammer verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Diese sind unter anderem:


Angestellte mit nebenberuflicher Tätigkeit

Geht ein Angestellter einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler nach, dann ist diese Tätigkeit nicht über die Haftpflicht­versicherung seines Arbeitgebers abgedeckt. In einem solchen Fall sollten Angestellte eine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen, um nicht mit seinem privaten Vermögen haften zu müssen.


Angestellte in Leitungsfunktion

Angestellte, die eine Organ- oder Leitungsfunktion bekleiden, können unter Umständen direkt in Haftung genommen werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Vorstände
  • (Interim) Manager
  • Geschäftsführer
  • Unternehmensleiter
  • Mitglieder des Aufsichts- oder Beirates

Aber auch Angestellte in Sonderfunktion und Beauftragte wie unter anderem: Prokuristen, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Geldwäschebeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte

Diese Angestellten sollten ihre Existenz zusätzlich durch eine D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) schützen. Welche Leistungen diese Versicherung genau umfasst und was sie kostet, lesen Sie hier:

Alle Informationen zur D&O-Versicherung

Fazit

In der Regel benötigen Angestellte keine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sind sie ausreichend über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert. Nur in bestimmten Ausnahmen ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Angestellte ver­pflichtend beziehungsweise eine zusätzliche Absicherung sinnvoll.

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