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Für welche Angestellten eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend oder sinnvoll ist und was diese kostet.
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Für welche Angestellten eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend oder sinnvoll ist und was diese kostet.
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Wie sind Angestellte abgesichert?
Benötigen Angestellte eine eigene Berufshaftpflicht?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte ist in den meisten Fällen nicht nötig, da normale Angestellte in der Regel haftungsprivilegiert über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind. Für Angestellte bestimmter Berufsgruppen kann der Abschluss einer Berufshaftpflicht jedoch verpflichtend oder zumindest sinnvoll sein, um sich vor hohen Schadenersatzansprüchen Dritter zu schützen. Die Kosten einer guten Berufshaftpflichtversicherung beginnen bei einem Monatsbeitrag ab 13,15 €.
Vorteile einer Berufshaftpflicht für Angestellte
Experten-Tipp:
“Normale Angestellte brauchen grundsätzlich keine Berufshaftpflichtversicherung. In der Regel sind sie über die Haftpflicht des Arbeitgebers beziehungsweise des Betriebes versichert, wenn Fehler bei der Berufsausübung passieren. Anders sieht es aus, wenn sie einer teilweise selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.”
Welche Angestellten benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung?
Pflicht zur Berufshaftpflicht
Auch wenn Angestellte bei Vermögensschäden Dritter im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in der Regel über ihren Arbeitgeber abgesichert sind, gibt es mehrere Ausnahmen. Angestellte bestimmter Berufsgruppen sind gesetzlich oder durch die Vorgaben ihrer Berufskammer verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese sind unter anderem:
Angestellte mit nebenberuflicher Tätigkeit
Geht ein Angestellter einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler nach, dann ist diese Tätigkeit nicht über die Haftpflichtversicherung seines Arbeitgebers abgedeckt. In einem solchen Fall sollten Angestellte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um nicht mit seinem privaten Vermögen haften zu müssen.
Angestellte in Leitungsfunktion
Angestellte, die eine Organ- oder Leitungsfunktion bekleiden, können unter Umständen direkt in Haftung genommen werden. Dazu zählen beispielsweise:
Aber auch Angestellte in Sonderfunktion und Beauftragte wie unter anderem: Prokuristen, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Geldwäschebeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte
Diese Angestellten sollten ihre Existenz zusätzlich durch eine D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) schützen. Welche Leistungen diese Versicherung genau umfasst und was sie kostet, lesen Sie hier:
Alle Informationen zur D&O-Versicherung
Fazit
In der Regel benötigen Angestellte keine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sind sie ausreichend über die Versicherung ihres Arbeitgebers abgesichert. Nur in bestimmten Ausnahmen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte verpflichtend beziehungsweise eine zusätzliche Absicherung sinnvoll.
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