Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte Kostenfreie Beratung durch unsere Experten

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Was Pflegekräfte über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen sollten, was sie kostet und wie Sie die optimale Absicherung finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Pflegekräfte über die Berufs­unfähigkeits­­versicherung wissen
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Was leistet sie?
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige BU wählen
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekräfte haben ein erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden, und die Erwerbsminderungs­rente stellt keine ausreichende Absicherung dar.
  • Deswegen lohnt sich der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU), obwohl Pflegekräfte dafür mehr bezahlen als bestimmte andere Berufsgruppen.
  • Bei uns können sich Pflegekräfte ab 39 € im Monat versichern.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden Berufs­unfähigkeits­­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.

Das müssen Pflegekräfte über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen

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Wie funktioniert sie?

Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung handelt es sich um eine Risiko­versicherung für den Fall, dass Sie langfristig nicht mehr als Pflegekraft arbeiten können. In diesem Fall zahlt sie eine zuvor vereinbarte monatliche Berufs­unfähigkeitsrente aus, die es Ihnen ermöglicht, trotz des wegfallenden Einkommens ihren Lebensstandard zu halten. Das Besondere bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, dass konkret der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, nicht etwa die allgemeine Fähigkeit zu arbeiten.


Besonderheiten für Pflegekräfte

Pflegekräfte haben ein erhöhtes Risiko der Berufs­unfähigkeit und sollten sich entsprechend gegen das damit einhergehende finanzielle Risiko absichern. Aufgrund der Einstufung des Berufs durch Versicherer müssen sie mit höheren Kosten rechnen als andere Berufsgruppen. Trotzdem lohnt sich der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, da die Absicherung durch die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente große Lücken lässt. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist im Vergleich zu alternativen Versicherungen teurer, aber auch die umfassendste private Versicherung für die Arbeitskraft. Es ist also eine der wichtigsten Versicherungen für Pflegepersonal.

Versicherer bieten teilweise besondere Tarife für Gesundheitsberufe an. Es gibt auch Klauseln, auf die Pflegekräfte besonders achten sollten, unter anderem die Infektionsklausel und eine Leistung bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem von Finanztip empfohlenen Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Von Finanztip empfohlener Service
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Warum brauchen gerade Pflegekräfte eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Diesen Risiken sind Pflegekräfte ausgesetzt

Wer in der Pflege arbeitet, ist besonderen Belastungen ausgesetzt, die eng mit der genauen jeweiligen Tätigkeit zusammenhängen. Beispielsweise leiden gerade unter den Krankenschwestern und Altenpflegern viele unter Rücken- und Gelenkbeschwerden, die unter anderem durch das häufige Heben und Umbetten der Pflegebedürftigen entstehen. Zu den häufigsten Risiken der Berufs­unfähigkeit in der Pflege gehören:

Icon Blitz
  • Infektionen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos in Pflegeheimen und Kliniken
  • Emotionale Belastung durch die Konfrontation mit Themen wie Tod, Leid sowie Einsamkeit
  • Burnout aufgrund von Zeitdruck, Stress, Überstunden, hohen Ansprüchen und Überforderung
  • Gelenk- sowie Rückenbeschwerden durch das häufige Heben der Patienten
  • Haut­erkrankungen durch ständigen Kontakt mit Desinfektions- und Reinigungs­mitteln

Versorgungslücke durch Erwerbsminderungs­rente

Wer ausreichend lange in die Renten­versicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente. Kann man dem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen, wird allerdings zunächst geprüft, ob man auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann – auch, wenn diese schlechter bezahlt ist. Nur, wenn man bei jeglicher beruflicher Tätigkeit eingeschränkt ist und nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält man eine Erwerbsminderungs­rente. Häufig handelt es sich dabei um eine teilweise Erwerbsminderungs­rente. Doch selbst die volle Erwerbsminderungs­rente reicht in vielen Fällen nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt wie gewohnt bestreiten zu können. Es entsteht eine beachtliche Versorgungslücke, die sich mit einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung schließen lässt.


Für diese Pflegeberufe ist die Absicherung sinnvoll

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung empfiehlt sich generell für jeden. Für die folgenden Pflegeberufe ist sie jedoch besonders sinnvoll:

  • Altenpfleger
  • Altenpflegehelfer
  • Fachkräfte für Pflegeassistenz
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Heilerziehungspfleger
  • Kinderpfleger
  • Krankenschwester
  • Pflegefachpersonal

Vorteile einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte

  • Versichert sind sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen
  • Monatliche Rente bereits bei 50-prozentiger Berufs­unfähigkeit
  • Besser abgesichert, als über die gesetzliche Kranken- und Renten­versicherung
  • Frühzeitiger Abschluss sorgt für günstigere Beiträge

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Was leistet sie?

Wann leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte?

Die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung besteht hauptsächlich in der Auszahlung einer vertraglich festgelegten Berufs­unfähigkeitsrente. Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens sechs Monate seinen vorher ausgeübten Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kann. Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie einen Leistungsantrag stellen.

Wann ist man berufsunfähig?

Icon Hand mit Euromünze

Wichtige Klauseln für Pflegekräfte

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Als Pflegekraft sollten Sie darauf achten, dass in Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung ein Verzicht auf abstrakte Verweisung enthalten ist. Sonst kann der Versicherer Sie auch auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, wenn Sie berufsunfähig werden.
  • Infektionsklausel
    Auch die Infektionsklausel ist für Berufe im Heilwesen sehr wichtig. Diese besagt, dass Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente auch dann bekommen, wenn Ihnen Behörden aufgrund einer Infektionsgefahr das Arbeiten untersagen. In den Bedingungen sollte stehen, dass Sie auch in einem solchen Falls als berufsunfähig gelten, obwohl Sie nicht krank oder verletzt im eigentlichen Sinne sind.
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel
    Wer in einem Pflegeberuf arbeitet, trägt ein hohes Risiko, aufgrund des Umgangs mit Krankheiten sowie Infektionen auch selbst zu erkranken. Sie können als Pflegekraft in Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung vereinbaren, dass Sie auch bei einer längeren Erkrankung versichert sind – auch dann, wenn es nach der Krankheit nicht zu einer Berufs­unfähigkeit kommt beziehungsweise diese auch nicht zu erwarten ist. Bezahlt wird die vereinbarte Rente dann rückwirkend zum Eintritt der Erkrankung.

Alle wichtigen Klauseln und Regelungen

Fallbeispiele: Das bringt die Berufs­unfähigkeits­versicherung

Beispiel 1: Berufs­unfähigkeit bei einer Krankenpflegerin

Eine knapp 50 Jahre alte Krankenschwester leidet wegen der täglichen körperlichen Anstrengung beim Waschen, Umbetten und Heben der Patienten unter anhaltenden Rückenschmerzen. Es kommt zu einem Bandscheibenvorfall, wodurch sie körperlich derart eingeschränkt ist, dass sie ihrem Beruf im Krankenhaus nicht mehr nachgehen kann.

  • Ohne eine Berufs­unfähigkeits­versicherung könnte sie auf den Beruf der Sachbearbeiterin in der Krankenhaus­verwaltung verwiesen werden, obwohl dort kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung hingegen erkennt die Berufs­unfähigkeits­versicherung an und zahlt eine Berufs­unfähigkeitsrente.

Beispiel 2: Berufs­unfähigkeit bei einem Altenpfleger

Ein 40 Jahre alter Altenpfleger leidet wegen Schlafmangel und hoher Stressbelastung an einer mittelgradigen depressiven Episode. Da seine Konzentration gestört ist, gilt seine allgemeine Arbeitsfähigkeit als eingeschränkt und er kann so weder seinen Beruf noch andere Tätigkeiten ausüben.

  • Ohne eine Berufs­unfähigkeits­versicherung erhielte er nur eine Erwerbsminderungs­rente von knapp 400 Euro. Dies ist viel zu wenig, um seinen bisherigen Lebensstandard bestreiten zu können.
  • Weil er jedoch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen hat, erhält er zusätzlich 1.000 Euro pro Monat.

Was kostet das Ganze?

Kostenbeispiel

Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für die Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängig von der gewünschten Berufs­unfähigkeitsrente. Der Versicherungsnehmer ist Altenpfleger und schließt seine Berufs­unfähigkeits­versicherung im Alter von 30 Jahren ab. Die Versicherung soll bis zu seinem 67. Lebensjahr, also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, laufen. Bei Vertragsabschluss liegen keine Vor­erkrankungen vor.

Höhe der Berufs­unfähigkeitsrenteMonatlicher Beitrag*
1.000 €80 €
1.200 €105 €
2.000 €120 €
*gerundet

Kostenfaktoren

  • Beruf
  • Vor­erkrankungen
  • Alter bei Vertragsschluss
  • Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente
  • Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Zahlungen auch bei langer Arbeitsunfähigkeit
Icon Taschenrechner

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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Pflegekräfte im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zusammengetragen. Neben allgemeinen Vergleichen und Rankings finden Sie dort auch einen Versicherungsvergleich für Modellkunden aus Gesundheitsberufen.

Alle aktuellen Testsieger für Altenpfleger (2025)

Das das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat Berufs­unfähigkeits­versicherungen umfassend getestet. Laut DFSI eignen sich vor allem die Alte Leipziger, die Europa und die HDI für Altenpfleger und erreichen die höchste Prozentzahl in der Gesamtbewertung.

Logo Alte Leipziger
Logo EUROPA Versicherungen
Logo HDI

Das DFSI-Rating 2020

Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat im Jahr 2020 Berufs­unfähigkeits­versicherungen unter anderem mit Blick darauf untersucht, ob sich ihr Versicherungsschutz für das Berufsbild des Altenpflegers eignet. Bewertet werden rund 60 Leistungsmerkmale wie beispielsweise die für alle Berufsgruppen gültigen Allgemeinen Versicherungs­bedingungen, aber auch Spezialklauseln für die jeweilige Berufsgruppe. Da Altenpfleger aufgrund der körperlich und emotional anspruchsvollen Arbeit ein erhöhtes Risiko für Berufs­unfähigkeit haben, ist die Leistungsstärke des Versicherers besonders wichtig. Denn so ist sichergestellt, dass im Fall einer Berufs­unfähigkeit eine umfassende und schnelle Leistung erfolgt, um den Lebensunterhalt und die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Finden Sie hier alle Anbieter und ihre Tarife, die für den Modellkunden als Altenpfleger die Gesamtbewertung „hervorragend“ erreichen.

Testsieger Modellkunde Altenpfleger

AnbieterTarifTarifbedingungenPrämien­bewertungFinanz­stärkeGesamt­bewertung
Logo Alte LeipzigerAlte LeipzigerSecurAL (Tarif BV10)HervorragendHervorragend1,75Hervorragend
Logo EUROPA VersicherungenEuropaE-BU bzw. selbständige BUeHervorragendHervorragend1,00Hervorragend
HDIEGO TopHervorragendHervorragend1,75Hervorragend
Die Testsieger sind alphabetisch sortiert

Ausschnitt der Testsieger für alle Berufe (2025)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo ProvinzialProvinzial RheinlandFFF+Sehr gut100
LV 1871FFF+Sehr gutExzellentSehr gutSehr gut98
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendExzellentSehr gutSehr gut98

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2025)

So finden Pflegekräfte die beste Berufs­unfähigkeits­versicherung

Darauf sollten Sie achten

  • Ist die Berufs­unfähigkeitsrente ausreichend hoch?
  • Enthält der Vertrag wichtige Klauseln wie die Infektionsklausel oder einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung?
  • Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
  • Wie wird mein Berufsbild in der Risikoeinstufung beurteilt?
  • Gibt es Sondertarife?

BU abschließen: So gehen Sie vor

  1. Bedarf ermitteln
    Klären Sie Ihren individuellen Absicherungsbedarf, basierend auf Ihrem Einkommen und Ihren Lebensumständen.
  2. Informationen zum Gesundheitsstatus einholen
    Zum Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung gehört auch eine Gesundheitsprüfung. Um eventuelle Herausforderungen beim Abschluss der Versicherung abschätzen zu können und das Risiko versehentlicher falscher Angaben zu reduzieren, holen Sie Informationen über Ihre Krankheits­geschichte der letzten 10 Jahre ein.
  3. Beratung und Risikovoranfragen
    Lassen Sie sich beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung am besten beraten. Unsere Experten können für Sie auf Grundlage Ihrer Gesundheitsinformationen und Informationen zu Ihrer Arbeit und weiteren Risikofaktoren eine anonymisierte Risikovoranfrage für Sie stellen. So erhalten Sie Informationen, ob und zu welchen Konditionen verschiedene Versicherer Ihren Antrag annehmen würden.
  4. Angebote vergleichen
    Diese Angebote können Sie dann vergleichen. Lesen Sie sich die Versicherungs­bedingungen genau durch und achten Sie darauf, wie für Sie wichtige Klauseln gestaltet sind. Klären Sie eventuelle Unklarheiten mit dem Versicherer. Wir unterstützen Sie natürlich dabei.
  5. Antrag stellen
    Stellen Sie nun einen Antrag beim Versicherer und achten Sie darauf, zutreffende und vollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen.
  6. Police überprüfen
    Überprüfen Sie den Versicherungsschein noch einmal.
  7. Unterschrift und Beitragszahlung
    Nun können Sie den Vertragsschluss bestätigen. Achten Sie darauf, ab jetzt die Beiträge zu zahlen und bewahren Sie die Dokumente zu Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung sorgfältig auf.

So läuft eine Beratung bei uns ab

Diese Fehler sollten Pflegekräfte beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung vermeiden

lesen
  • Zu niedrige Berufs­unfähigkeitsrente
    Die Berufs­unfähigkeitsrente sollte hoch genug sein, um im Fall einer Berufs­unfähigkeit eine signifikante Erleichterung darzustellen.
  • Falsche Angaben
    Falsche Angaben, zum Beispiel zu Vor­erkrankungen, können dazu führen, dass die Versicherung im Fall einer Berufs­unfähigkeit nicht leisten muss.
  • Wichtige Klauseln ignorieren
    Für Pflegekräfte sind bestimmte Klauseln wie zum Beispiel die Infektionsklausel wichtig, damit die Versicherung gut auf ihren Beruf abgestimmt ist.
  • Keine Beratung
    Insbesondere, wenn Sie einen risikoreichen Beruf haben oder Vor­erkrankungen mitbringen, hilft Ihnen eine Beratung, sich trotzdem optimal zu versichern. Versicherungs­makler können für Sie auch anonyme Risikovoranfragen an Versicherer stellen.
  • Zu lange warten
    Jüngere Versicherungsnehmer zahlen weniger für ihre Berufs­unfähigkeitsrente und je länger Sie mit dem Abschluss der Versicherung wartet, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Vor­erkrankungen den Abschluss einer günstigen und leistungsstarken Versicherung erschweren.

Diese Anbieter empfehlen unsere Experten für Pflegekräfte

Unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­­versicherung empfehlen für die Berufs­gruppe der Pflegekräfte unter anderem folgende Anbieter:

„Je nach Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Anforderungen können wir Ihnen noch weitere Berufs­unfähigkeits­­versicherer empfehlen. Gerade bei einer Berufs­unfähigkeits­­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters immer auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich daher von uns individuell beraten – gemeinsam finden wir den besten Tarif für Sie.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Arbeitskraftabsicherung für Pflegekräfte besonders wichtig

„Schlechte Bezahlung und harte Arbeitsbedingungen: Der Arbeitsalltag in Pflege- und Seniorenheimen sowie Kliniken ist vielerorts geprägt durch hohen Zeitdruck, hohe körperliche Belastung sowie wenig Zeit für die Patienten. Auf Dauer können sowohl physische Anstrengungen als auch Stress negativ auf die Gesundheit einwirken. Gemäß einem Bericht von Franke und Bornberg arbeiten gut 37 Prozent der Krankenschwestern nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter und müssen eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente beziehen, deren Leistungen äußert gering ausfallen.

Zudem steigt nachweislich seit Jahren der Anteil an Beschäftigten in Pflegeberufen, der an einem Burnout leidet. Angesichts des demografischen Wandels und der weiter steigenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen, wird die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte in Zukunft noch drastischer ausfallen. Umso wichtiger ist es, dass sich Menschen in Pflegeberufen frühzeitig mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung um eine finanzielle Absicherung ihrer Arbeitskraft kümmern.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 2:
Erweiterung um Pflegeleistungen

„Einige Versicherer sehen auch Zahlungen im Pflegefall vor. Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit selbst pflegebedürftig werden, kann bei guten Angeboten mit einer höheren Berufs­unfähigkeitsrente gerechnet werden. Alternativ kann die Berufs­unfähigkeits­versicherung die Übernahme von Kosten für Rehabilitation und Pflege vorsehen. In einigen Fällen lassen sich auch Einzelleistungen vereinbaren, die speziell für Anpassungen im Arbeits- und Lebensbereich erbracht werden. Was die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall genau leistet und ob der Einschluss einer Pflegeoption sinnvoll ist, lesen Sie hier:“

Das leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung im Pflegefall

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 3:
Ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente vereinbaren

„Achten Sie darauf, dass Sie eine ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente vereinbaren. Sie sollte so hoch sein, dass sie die entstehende Versorgungslücke ausgleicht. Zwar steigen mit einer höheren Berufs­unfähigkeitsrente auch die zu zahlenden Beiträge, allerdings ergibt eine Berufs­unfähigkeitsrente unter 1.000 Euro nur wenig Sinn. Eine Orientierungshilfe ist hier Ihr aktuelles Nettoeinkommen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 4:
Eintrittsalter beeinflusst Kosten

„Die Kosten einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung richten sich nicht nur nach dem Ge­sundheits­zustand und dem konkreten Beruf, sondern auch nach dem Eintrittsalter. Also: Je früher Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. Folglich ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Azubis, die später vollständig in den Pflegeberuf einsteigen wollen, besonders empfehlenswert. Dank der Nach­versicherungsgarantie kann der Ver­sicherungs­schutz später angepasst werden.

Wer sich bereits als Schüler oder Azubi versichert, profitiert von besonders günstigen Beiträgen. In jungem Alter sind oft noch keine gesundheitlichen Probleme vorhanden, was Versicherer mit niedrigen Beiträgen belohnen. Außerdem muss bei einer guten Berufs­unfähigkeits­­versicherung ein Berufswechsel nicht angezeigt werden, sodass die ungünstige Einstufung des Pflegebereichs umgangen werden kann.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 5:
Von hohen Kosten nicht abschrecken lassen

„Angesichts des niedrigen Lohnniveaus stellen die höheren Prämien eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Doch trotz dieser besonderen Herausforderung ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Blick auf das signifikante Risiko einer Berufs­unfähigkeit gerade für Pflegepersonal enorm wichtig. Ein Verzicht auf eine private Absicherung ist somit die denkbar schlechteste Lösung.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 6:
Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten

„Es mag verlockend sein, bei den Gesundheitsfragen etwas zu verheimlichen oder zu beschönigen, um die Beiträge niedrig zu halten oder keine Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung fürchten zu müssen. Jedoch riskieren Sie damit Ihren Versicherungsschutz. Machen Sie daher immer wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand. Denn sollte sich im Leistungsfall herausstellen, dass Ihre Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind, kann Ihr Versicherer die Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.

Achtung: Dies kann auch unwissentlich passieren! Am besten, Sie fordern bei Antragstellung Ihre Patientenakten bei Ihren Ärzten an, um nichts zu vergessen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

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Weitere Berufs- und Personengruppen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Lena Mierbach
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.