Wann können Beamte früher in den Ruhestand gehen?

Das Wichtigste in Kürze

  • In den meisten Bundesländern ist das Regeleintrittsalter für den Eintritt in die Pension 67 Jahre.
  • Ein früherer Ruhestand – in der Regel mit 63 – ist möglich, wenn man Abschläge beim Ruhegehalt in Kauf nimmt.
  • Vor 1964 geborene Beamte können etwas früher regulär in den Ruhestand gehen.
  • Eine niedrigere Altersgrenze für den Ruhestand gilt beispielsweise auch für Polizisten, Beamte mit 45 Dienstjahren und Beamte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50
  • Ein Sabbatical kann eine Möglichkeit darstellen, abschlagsfrei ein Jahr früher in den Ruhestand zu gehen.
  • Ein Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit besteht erst ab fünf Jahren Dienstzeit.

Das erwartet Sie hier

Wann Beamte regulär in den Ruhestand gehen können, wie Sie eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragen und wann das ohne Abschläge bei der Pension möglich ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Regulärer Ruhestand für Beamte
  2. Ausnahmeregelungen
  3. Früher Ruhestand mit Abschlägen
  4. Versetzung in den Ruhestand beantragen
  5. Wie viel Pension bekommt man?
  6. Fazit

Wann gehen Beamte regulär in den Ruhestand?

Ruhestand für Beamte

Beamte gehen nicht in Rente, sondern in den Ruhestand. Sie erhalten ein Ruhegehalt (auch: Pension), dessen Höhe von ihrem Gehalt am Ende ihres Berufslebens und der Anzahl ihrer Dienstjahre abhängt. Zu den Versorgungsleistungen für Beamte gehören auch Unfallfürsorge und Witwen- und Waisengeld beim Tod eines Beamten oder Ruhestandsbeamten.

Die durchschnittliche Pension fällt deutlich höher aus als die durchschnittliche Rente. Das liegt daran, dass sie anhand der letzten – und damit höchsten – Bezüge berechnet wird und ebenso daran, dass bei der Rente auch sehr viele sehr kleine Renten einfließen. Darüber hinaus soll sie gleich zwei Säulen der Altersversorgung abdecken: die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge. Es gibt jedoch Umstände, unter denen sich zusätzliche finanzielle Absicherungen wie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung oder eine private Altersvorsorge auszahlen.


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Ruhestand mit 67

Die meisten Beamten können erst mit 67 regulär in den Ruhestand gehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für ältere Beamte, da die Altersgrenze schrittweise erhöht wurde, oder für bestimmte Berufsgruppen. Achten Sie also immer darauf, welche Regelungen für Ihr Bundesland, Ihr Alter und Ihre Berufsgruppe gelten.

Zu den Ausnahmen


Früher in den Ruhestand für ältere Beamte

Aufgrund der Anhebung der Altersgrenze entscheidet das Geburtsjahr darüber, wann man abschlagsfrei in den Ruhestand gehen kann. Beispielsweise können ab 1964 geborene Bundesbeamte erst mit 67 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, für ältere Beamte hingegen gelten andere Regelaltersgrenzen:

GeburtsjahrRegelaltersgrenze
1946 und früher65
194765 Jahre, 1 Monat
194865 Jahre, 2 Monate
194965 Jahre, 3 Monate
195065 Jahre, 4 Monate
195165 Jahre, 5 Monate
195265 Jahre, 6 Monate
195365 Jahre, 7 Monate
195465 Jahre, 8 Monate
195565 Jahre, 9 Monate
195665 Jahre, 10 Monate
195765 Jahre, 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre, 2 Monate
196066 Jahre, 4 Monate
196166 Jahre, 6 Monate
196266 Jahre, 8 Monate
196366 Jahre, 10 Monate

Ausnahmen: Diese Beamten können früher in den Ruhestand

65

Beamte in Berlin

Beamte in Berlin

In Berlin ist die Regelaltersgrenze aktuell immer noch 65, auch wenn sie in den anderen Bundesländern schrittweise angehoben wurde. Allerdings beginnt auch hier ab 2024 eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze, die auch Polizei-, Feuerwehr- und Justizbeamte betreffen soll.

65

45 Dienstjahre

Besonders lange beschäftigte Beamte

Wer besonders lange gearbeitet hat, kann ohne Abschläge etwas früher in Rente gehen. Dafür muss man 45 Dienstjahre vorweisen.

65

Schwer­behinderung

Vorliegen einer schweren Behinderung

Beamte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 können mit 65 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Je nachdem, wann sie geboren sind, ist ein Antrag auf vorzeitigen Ruhestand ab 63 oder sogar noch früher möglich. In Berlin geht dies ab der Vollendung des 60. Lebensjahres.

63

bestimmte Berufs­gruppen

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsdienst

Besondere Regeln gelten für bestimmte Berufsgruppen: Wer bei der Polizei, der Feuerwehr oder im Justizvollzugsdienst gearbeitet hat, kann schon mit 62 oder 63 in Rente gehen, ohne dass sich daraus Abschläge ergeben.


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Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Sind Beamte dienstunfähig geworden, können sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Die Jahre, die ihnen gegebenenfalls noch bis zum 60. Lebensjahr fehlen, werden zu zwei Dritteln zu ihren Arbeitsjahren hinzugerechnet. Ab 60 gelten bei Dienstunfähigkeit die normalen Abschläge. Keine Abschläge gibt es, wenn die Dienstunfähigkeit von einem Dienstunfall herrührt.

Wann ist eine Zwangspensionierung möglich?

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Gegen ihren Willen dürfen Beamte nur in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, wenn sie dienstunfähig sind und man ihnen kein anderes Amt übertragen kann. Voraussetzung dafür ist ein amtsärztliches Gutachten. Wird die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, zum Beispiel durch die Heilung einer schweren Krankheit, können Beamte eine erneute Berufung beantragen.

Eine anderweitige Verwendung ist auch ohne Zustimmung des Beamten möglich, wenn das neue Amt zum gleichen Dienstherrn gehört, es mit dem gleichen oder höherem Grundgehalt verbunden ist und es dem Gesundheitszustand des Beamten entspricht. Eine geringerwertige Tätigkeit darf Beamten nur dann übertragen werden, wenn keine andere Verwendung möglich ist. Man kann gegen eine Zwangspensionierung vorgehen, muss jedoch binnen eines Monats nach der Zustellung des Versetzungsbescheids reagieren.

Diese Ansprüche haben Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf

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Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben keine Versorgungsansprüche. Die Ausnahme ist eine Dienstunfähigkeit, die auf einen Dienstunfall zurückgeht – in diesem Fall erhalten sie ein Ruhegehalt oder einen Unterhaltsbeitrag. Bei Beamten auf Probe gibt es einen Ermessensspielraum für die Frage, ob sie auch dann ein Ruhegehalt bekommen, wenn ihre Dienstunfähigkeit nicht im Rahmen ihrer Beamtentätigkeit verursacht wurde. Wenn es keinen Grund für die Versetzung in den Ruhestand gibt, werden sie entlassen. Die Entlassung führt zur Nach­versicherung in der Renten­versicherung.

Achtung: Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit möglich

Einen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit haben Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von mindenstens fünf Jahren. Wer diese Dienstzeit noch nicht vorweisen kann erhält nur dann ein Ruhegehalt, wenn ein Unfall im Dienst die Ursache war. Doch auch Beamte, die nach dem Eintreten ihrer Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt erhalten, sind oft damit konfrontiert, dass es deutlich niedriger ausfällt als ihr bisheriges Gehalt. Darum empfiehlt es sich, mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Beamte vorzusorgen. Auf unserer Seite zu diesem Thema finden Sie auch eine Beispielrechnung für die Höhe des Ruhegehalts.

Mit Abschlägen früher in den Ruhestand

Diese Antragsaltersgrenzen gelten

Auch Beamte, welche die Regelaltersgrenze des Bundes oder ihres Bundeslands noch nicht erreicht haben, können einen Antrag auf eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand stellen und dafür Abschläge akzeptieren. Diese betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen. Durch die Kombination aus Antragsaltersgrenzen und Regelaltersgrenzen ergeben sich maximal Abschläge von 14,4 Prozent.


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Was sind Antragsaltersgrenzen?

Solange Sie nicht dienstunfähig sind, dürfen Sie den vorzeitigen Ruhestand erst ab einem bestimmten Alter beantragen. Das ist die sogenannte Antragsaltersgrenze. Beamte beim Bund zum Beispiel können ab 63 die Versetzung in den Ruhestand beantragen.

Alternative Sabbatical

Eine weitere Möglichkeit, die Arbeit ein Jahr früher zu beenden, ist ein Sabbatical: In der Ansparphase, in der Beamte weiterarbeiten wie bisher, bekommen sie ein geringeres Gehalt, werden zum Beispiel bezahlt wie für eine halbe Stelle. Dafür wird dieses Gehalt dann aber auch während des Jahres, in dem sie sich freinehmen, weitergezahlt. Falls Sie dies vorhaben, müssen Sie das Sabbatical langfristig planen und es formal bei Ihrem Dienstherrn beantragen.

Sabbatical: Diese Versicherungen brauchen Sie

So beantragen Sie die Versetzung in den Ruhestand

1. Holen Sie Informationen ein

Informieren Sie sich über die Altersgrenzen, die in Ihrem Bundesland oder beim Bund gelten und prüfen Sie Ihre Ansprüche: Fordern Sie dazu am Besten eine offizielle Berechnung Ihrer Ansprüche an – das geht formlos oder mit dafür bereitgestellten Formularen. Auf den Websites des Bundes oder der Verwaltung Ihres Bundeslandes finden Sie, was Sie benötigen.


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Das ist vorher zu tun

Falls Sie besondere Gründe für einen früheren Ruhestand haben, zum Beispiel eine Behinderung, kümmern Sie sich um deren Anerkennung, bevor Sie den Antrag stellen. Die Begründung eines Antrags lässt sich nicht nachträglich ändern. Denken Sie auch darüber nach, wie sich die finanziellen Einbußen durch einen früheren Eintritt in den Ruhestand durch Abschläge und unter Umständen weniger als 40 Beitragsjahre für Sie auswirken.

Die letzte Beförderung sollte zwei Jahre her sein

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Da Ihre Rente von den Gehältern der letzten zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand abhängt, ist es unter Umständen sinnvoll, noch etwas länger zu arbeiten, um die zwei Jahre in Ihrer neuen Besoldungsgruppe voll zu bekommen. Dann können sie die Grundlage für die Bezüge im Ruhestand sein.

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2. Stellen Sie den Antrag

In dem Antrag müssen bestimmte Informationen enthalten sein, zum Beispiel, wie alt Sie sind, ab wann genau Sie in den Ruhestand gehen wollen und ob ein Behinderungsgrad vorliegt.

Wie hoch fällt das Ruhegehalt aus?

So berechnet man das Ruhegehalt

Um auf die Höhe des Ruhegehalts zu kommen, multipliziert man den letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezug mit dem Ruhegehaltssatz. Das bedeutet Folgendes: Für jedes Jahr, das Beamte in Vollzeit gearbeitet haben, bekommen sie rund 1,8 Prozent des Gehalts ihrer letzten zwei Dienstjahre als Rente. Wenn Sie also zum Beispiel zehn Jahre Vollzeit gearbeitet haben, bekommen Sie zehn mal 1,8 Prozent des letzten Gehalts als Rente, also 18 Prozent. Wenn Sie in der Zeit nur eine Teilzeitstelle von 50 Prozent hatten, bekommen Sie auch nur die Hälfte der Rente.


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Bis zu 40 Jahre sind anrechenbar

Maximal kann man 40 Dienstjahre anrechnen, was dann bei Vollzeitarbeit ein Ruhegehalt von 40 mal 1,8 Prozent des Gehalts der letzten zwei Jahre ergibt, also insgesamt rund 72 Prozent. Davon müssen Sie dann, wenn nötig, noch die Abschläge für den vorzeitigen Ruhestand abziehen. Das sind die bereits erwähnten 0,3 Prozent Abzug pro Monat, der Sie noch vom Erreichen der Regelaltersgrenze trennt. Aber nicht alle Beamten erhalten diese maximalen Bezüge.

Das Ruhegehalt in der Steuer

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Beamte im Ruhestand müssen ihre Pension in voller Höhe versteuern. Sie gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Lohnsteuer wird vom ehemaligen Arbeitgeber eingehalten und die Beamten im Ruhestand tragen das Ruhegehalt in der Anlage N der Steuererklärung ein.

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So ergänzen Sie Ihre Pension

Viele Beamte können mit einer hohen Pension rechnen. Doch gerade, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen oder wegen Dienstunfähigkeit nur weniger Dienstjahre in die Berechnung der Pension einfließen, kann das Geld trotzdem nicht für die Wahrung Ihres bisherigen Lebensstandards genügen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich mit der Thematik private Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne auf der Suche nach der optimalen Strategie für Ihre Altersvorsorge.

Hinzuverdienst für pensionierte Beamte

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Frühpensionierte Beamte müssen jeden Nebenverdienst melden. Bei einem vorzeitigen Ruhestand gelten hier bestimmte Zuverdienstgrenzen, ab denen die Bezüge gekürzt werden können. Nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalter ist hierfür jedoch nur noch das Erwerbseinkommen aus Arbeit im öffentlichen Dienst relevant.

Was passiert, wenn man Rente und Pension gleichzeitig erhält?

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Es ist möglich, dass man gleichzeitig Ansprüche auf eine Rente und eine Pension hat. In diesem Fall wird beides ausgezahlt. Überschreitet die Summe der beiden Zahlungen jedoch eine Höchstgrenze – in den meisten Fällen das Höchstruhegehalt, also 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei vorzeitigem Ruhestand unter Umständen weniger – werden die Bezüge gekürzt. Ähnliches gilt, wenn man statt eines Ruhegehalts eine Mindestversorgung bezieht.

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Fazit

Statt in die Rente gehen Beamte in den Ruhestand. Für nach 1964 geborene Beamte gilt in den meisten Bundesländern eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren, sie können jedoch mit Abschlägen früher in den Ruhestand gehen. Beamte können abschlagsfrei früher in den Ruhestand gehen, wenn Sie einen Behinderungsgrad von 50 Prozent haben, einigen besonderen Berufsgruppen angehören oder eine besonders lange Dienstzeit vorweisen können.


Die häufigsten Fragen zum Eintritt in den Ruhestand für Beamte

Wie kann ich als Beamter früher in Rente beziehungsweise Pension gehen?

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Beamte können bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Antrag auf eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand stellen. Normalerweise ist die Antragsaltersgrenze, also das Alter, ab dem dies möglich ist, 63. Sie müssen dafür Abschläge in Kauf nehmen.

Schwerbehinderte Beamte können abschlagsfrei etwas früher in Rente gehen. Das gilt auch für Beamte in bestimmten Berufs- und Altersgruppen und Beamte, die 45 Dienstjahre vorweisen können.

Wann kann ich als Beamter frühestens in Pension gehen?

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Für die meisten Beamten ist 63 das frühestmögliche Alter für den Eintritt in den Ruhestand. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Polizeibeamte oder Beamte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent.

Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitiger Pension?

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Die Abschläge bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand betragen 0,3 Prozent pro Monat, der Sie noch vom Erreichen der Regelaltersgrenze trennt.

Kann man als Beamter nach 40 Dienstjahren in Pension gehen?

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Ob Sie in den Ruhestand gehen können, hängt von Ihrem Alter ab. Dass Sie 40 Jahre gearbeitet haben ist jedoch deshalb wichtig, weil Sie dadurch das Maximum an anrechnungsfähigen Dienstjahren für die Berechnung Ihrer Pension erreicht haben.

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