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Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer Ratgeber und Vergleich (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird eine zusätzliche Rente über den Arbeitgeber aufgebaut.
  • Für Arbeitnehmer lohnt sich die bAV seit 2019 besonders, denn der Arbeitgeber muss sich mit einem Zuschuss zum Beitrag beteiligen.
  • Während der Ansparphase zahlen Sie weniger Steuern und Sozialabgaben, da der Beitrag von Ihrem Bruttogehalt eingezahlt wird.
  • Dadurch zahlen Sie effektiv mehr in die bAV ein, als Sie tatsächlich weniger an Nettogehalt haben.
  • Im Alter werden muss die Auszahlung der Betriebsrente voll versteuert werden. Auch Sozial­versicherungsbeiträge werden fällig.

Das erwartet Sie hier

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und warum lohnt sie sich für Sie als Arbeitnehmer? Alles, was Sie als Angestellter zur bAV wissen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine bAV genau?
  2. Warum ist die bAV wichtig?
  3. Gesetzliche Ansprüche
  4. Kosten und Steuervorteile
  5. Steuerliche Nachteile
  6. Ideale Altersvorsorge mit bAV
  7. Die sechs größten Irrtümer
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Icon Geldschein mit Profit

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine Form der Altersvorsorge, die direkt über den Arbeitgeber läuft. In der Regel funktioniert sie wie folgt: Ihr Arbeitgeber schließt für Sie einen Vertrag ab, dafür hat er verschiedene Möglichkeiten, die sogenannten Durchführungswege der bAV. Sie zahlen einen Teil Ihres Bruttogehalts in diesen Vertrag ein, Sie bestimmen selbst, wie viel. Dies hat den Vorteil, dass Sie auf diesen Teil keine Steuern und in der Regel auch keine Sozialabgaben zahlen.

Zusätzlich bekommen Sie einen Zuschuss vom Arbeitgeber: Dieser sogenannte Arbeitgeberzuschuss fließt ebenfalls in Ihre bAV. Das so angesparte Kapital wird bis zu Ihrem Rentenalter angelegt und Ihnen später als zusätzliche Rente ausgezahlt.

Warum ist eine bAV so wichtig für Arbeitnehmer?

Die betriebliche Altersvorsorge stellt für die meisten sozial­versicherungspflichtigen Arbeitnehmer die attraktivste Form der sicheren Sparform dar. Dafür sorgen sowohl die attraktiven Vorteile bei der Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase als auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestförderung. In guten Unternehmen geht die Förderung zudem oft über den Mindestzuschuss hinaus.

Alle Vorteile für Arbeitnehmer auf einen Blick

  • Garantierte Rentenzahlung
  • Steuern und Sozialabgaben sparen
  • Arbeitgeberzuschuss vom Chef
  • Wenig Aufwand für den Arbeitnehmer
  • Option zur Mitnahme der bAV bei Jobwechsel
  • Insolvenzgeschützt
  • Kapital ist im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt
  • Zusatzleistungen wie Berufs­unfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz möglich

Wann ist die betriebliche Altersvorsorge wirklich sinnvoll?

Die betriebliche Altersvorsorge ist für viele Arbeitnehmer sinnvoll. Jedoch gibt es Ausnahmen. Grundsätzlich sollten sich die Ersparnisse in der Einzahlungsphase mit den Abgaben zur Steuer und Kranken­versicherung sowie der geringeren gesetzlichen Rente im Alter rechnen. In der Regel stellt die bAV in Form der Entgeltumwandlung eine der effektivsten und sicheren Ansparformen dar. Dennoch muss man auch immer auf den Einzelfall sehen, denn trotz vieler Vorteile ist die bAV nicht für jeden sinnvoll. Behalten Sie die folgenden Kriterien im Blick:

  • Arbeitgeberzuschuss: Je höher die Zuschüsse, desto mehr lohnt sich die bAV
  • Vertragsgestaltung: Eine moderne bAV sollte faire Konditionen und eine gute Gewichtung zwischen Garantie und Investment haben.
  • Laufzeit: Je länger die Laufzeit, desto mehr lohnt sich die Vorsorge mit einer bAV.
  • Gehalt: Bei extrem niedrigen Einkommen lohnt sich die bAV oft weniger. Das gleiche gilt unter Umständen, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- oder Renten­versicherung verdient.
  • Jobwechsel: Für Personen, die einen häufigen Jobwechsel oder den Übergang in die Selbständigkeit planen, gibt es mitunter bessere Formen der Altersvorsorge.

Was steht mir gesetzlich zu und was nicht?

Recht auf Entgeltumwandlung

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen keine betriebliche Altersvorsorge anbieten – Sie können jedoch eine fordern. Denn seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, über die sogenannte Entgeltumwandlung in den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente einzuzahlen (Quelle: BetrAVG). Was das bedeutet und wie das genau funktioniert, lesen Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

Entgeltumwandlung: Erklärung und Beispiel

Steuerliche Förderung Ihrer Beiträge

Ihre eingezahlten Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt, auf diesen Teil fallen keine Abzüge an, da die bAV-Beiträge Ihr zu versteuerndes Bruttogehalt senken. Die Grenzen dafür ändern sich jährlich: In 2024 können Sie 604 Euro steuerfrei und 302 Euro sozial­versicherungsfrei einzahlen.

Icon Hand mit Pfeil

Der ver­pflichtende Arbeitgeberzuschuss

Mit dem Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG) von 2019 wurden einige Neuerungen beschlossen, die sich vorteilhaft für Arbeitnehmer auswirken. Darunter auch der Arbeitgeberzuschuss: bAV-Verträge, in die der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung einzahlt, müssen mit mindestens 15 Prozent des Einzahlungsbetrages vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Seit 2022 gilt dies auch für bestehende Verträge.

Der Arbeitgeberzuschuss einfach erklärt

Dies ist Ihnen nicht gesetzlich zugesichert

  • Eine bestimmte Renditehöhe
  • Die Auswahl des Durchführungsweges, der Anlageform oder des Anbieters
  • Inkludierte Absicherung bei Berufs­unfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz

Was kostet mich die bAV als Arbeitnehmer?

Sie entscheiden als Arbeitnehmer größtenteils selbst, wie viel Sie die betriebliche Altersvorsorge kosten soll, denn Sie wählen selbst aus, wie viel Sie monatlich in die bAV einzahlen möchten beziehungsweise wie viel von Ihrem Bruttogehalt in Ihre bAV fließen soll. Das gilt auch für den Arbeitgeber, denn er entscheidet über die Höhe des Zuschusses oder anderweitige geldwerte Vorteile. Die Höhe der geleisteten Beiträge beeinflusst dabei essenziell, wie hoch die Betriebsrente im Alter tatsächlich ausfällt.

Rechenbeispiel: So sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben

In unserem Beispiel entscheidet sich der Angestellte dazu, 100 Euro per Entgeltumwandlung in seine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Der Arbeitgeber bezuschusst den Vertrag mit 15 Prozent.

Die Eckdaten auf einen Blick

  • Arbeitnehmer geboren 1992, Steuerklasse 1
  • Versicherungsbeginn: 01.03.2021
  • Versicherungsende bei Rentenbeginn mit 67 Jahren: 01.07.2059
  • Monatlicher Bruttolohn: 2.500 Euro
  • Arbeitnehmeranteil: 100 Euro
  • Arbeitgeberzuschuss: 15 Euro
ohne bAVmit bAV
Brutto2.500 €2.500 €
Eigenanteil bAV100 €
Zu versteuerndes Brutto2.500 €2.400 €
Steuerabgaben274,33 €251,50 € (Ersparnis von 22,83 €)
Sozialabgaben504,38 €484,20 € (Ersparnis von 20,18 €)
Netto1.721,30 €1.664,30 € (d. h. effektiv 57 € weniger Netto)
Arbeitgeberzuschuss15 €
monatlicher Sparbetrag für die bAV115 €

Der Arbeitnehmer verringert durch die Einzahlung in die bAV über die Entgeltumwandlung sein zu versteuerndes Brutto um 100 Euro – und spart dadurch insgesamt 41,01 Euro an Steuern- und Sozialabgaben. So hat er effektiv nur 57 Euro weniger Nettolohn, es fließen jedoch 115 Euro monatlich in seine bAV ein (Eigenanteil + Arbeitgeberzuschuss).

Wie die bAV steuerlich behandelt wird

Welche steuerlichen Nachteile können entstehen?

Icon grauhaarige Frau

Nachgelagerte Besteuerung

Die Auszahlungen der Betriebsrente im Alter müssen als Einkommen voll versteuert werden, egal, ob man eine monatliche Rentenzahlung bezieht oder sich das Geld als Kapitalauszahlung komplett auszahlen lässt. Die Höhe der abzuführenden Steuern richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter, der in der Regel jedoch niedriger ist als während dem Erwerbsleben.

Achtung: Steuerprogression bei Kapitalauszahlung

Entscheidet man sich für die Kapitalauszahlung der bAV, kann dies unter Umständen die Einkünfte des Jahres enorm steigern. Denn der persönliche Steuersatz richtet sich nach den Gesamteinkünften des laufenden Jahres. Bezieht man dann noch für einige Monate Gehalt, weil man erst im Laufe des Jahres in Rente geht, können die Steuern bei dieser Art der Auszahlung enorm hoch ausfallen.

Sozialabgaben im Alter

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auf die Betriebsrente im Alter Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge zahlen. Für die Kranken­versicherung gibt es jedoch einen Freibetrag, der Rentner entlasten soll. 2024 beträgt dieser 176,75 Euro – auf diesen Anteil der Betriebsrente fallen keine Kranken­versicherungsbeiträge an.

Alle Abzüge und Regelungen zur Auszahlung der bAV

Wie binde ich die bAV am besten in meine Altersvorsorge ein?

Altersvorsorge ganzheitlich betrachten

Die private Altersvorsorge ist für die meisten Angestellten sehr wichtig, da die gesetzliche Absicherung meist nicht ausreichen wird. Die Optionen zur Altersvorsorge sind dabei so vielfältig wie die persönlichen Bedürfnisse. Wichtig ist, dass Sie diese Optionen ganzheitlich betrachten und die für sich individuell beste Art der Vorsorge aufbauen. Beziehen Sie Möglichkeiten der privaten Rente wie Riester-Rente, aber auch eine private Immobilie oder die Anlage am Kapitalmarkt mit ein.

Unsere Experten für die private Altersvorsorge und Vermögensaufbau unterstützen Sie dabei: Gemeinsam finden wir das beste Konzept der Vorsorge, beraten Sie ganzheitlich und individuell und schauen, inwiefern die betriebliche Altersvorsorge in dieses Konzept passt.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Altersvorsorge

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bAV mit ETF-Sparplan: Das Beste aus zwei Welten

Ein entscheidender Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist die staatliche Förderung und die Sicherheit durch die Garantie einer Mindestauszahlung. Worin sie nicht so gut ist: Hohe Renditen abwerfen. Nun gibt es die Möglichkeit, einen ETF-Sparplan in die bAV zu integrieren und damit beides zu haben: Sicherheit und Renditen. Wie das Ganze funktioniert und ausführliche Rechenbeispiele finden Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

ETF-Sparplan in der bAV: Mehr Sicherheit und Performance


So gehen Sie als Arbeitnehmer vor, wenn Sie sich für eine bAV interessieren

  1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalabteilung, ob es bereits Modelle der bAV im Unternehmen gibt.
  2. Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich persönlich ab und rechnen Sie einmal für sich durch: Lohnt sich die bAV? Lassen Sie sich ggf. von Experten beraten.
  3. Setzen Sie die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber auf, sofern Sie sich für diesen Weg entschieden haben. Die Firma erledigt die restliche Bürokratie.
  4. Behalten Sie über die Laufzeit Ihre bAV im Auge. Sie können über die Laufzeit Ihre Beiträge anpassen oder auch ruhen lassen.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für mich?

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Die größten Irrtümer über die betriebliche Altersvorsorge

Wenn unser Vorsorge-Experte Frank Heide Unternehmen oder Angestellte rund um die betriebliche Altersvorsorge berät, klärt er immer wieder Irrtümer um die Pflichten und die bAV allgemein auf. „Dies ist auch nicht verwunderlich. Denn die bAV ist ein hochkomplexes Thema.“ Dies sind die größten Mythen:

Irrtum Nummer 1: Die Unternehmen haften nicht für die bAV-Zusagen

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Einzig beim Sozialpartnermodell haftet der Chef nicht. Für alle anderen Durchführungswege der bAV gibt er seinem Arbeitnehmer ein Versprechen für eine zukünftige Rentenhöhe. „Der Arbeitgeber ist also dafür verantwortlich, dass dieses Versprechen erfüllt wird und ist somit haftbar“, sagt Frank Heide. Mittels geeigneten Versicherungen und Gestaltungen kann die Haftung aber abgefedert werden.

Irrtum Nummer 2: Die bAV ist nur eine Versicherung

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Die bAV wird zwar oft über eine Versicherung abgewickelt, tatsächlich ist sie aber viel mehr. „Sie ist eine Zusage einer bestimmten Leistung eines Unternehmens an seine Mitarbeiter“, sagt Heide. Wie schon beim Irrtum Nummer 1 beschrieben, ist der Chef dafür verantwortlich, dass diese im Versorgungsfall auch geleistet wird.

Irrtum Nummer 3: Die Hinterbliebenen sind automatisch abgesichert

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In der bAV besteht keine Pflicht, dass bei Berufs­unfähigkeit oder im Todesfall Leistungen bezahlt werden. Viele Verträge enthalten aber die Absicherung der Hinterbliebenen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig stirbt. Auch das Risiko der Berufs­unfähigkeit kann abgesichert werden. Dies kostet aber zusätzlich.

Irrtum Nummer 4: Die bAV ist kündbar

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Eine bAV ist in der Regel nicht einseitig durch den Mitarbeiter kündbar – also kündbar im Sinne einer Auszahlung des angesparten Kapitals. Ein Mitarbeiter hat aber die Möglichkeit, seine Entgeltumwandlung zu kündigen beziehungsweise aufzuheben. Das angesparte Kapital steht erst bei Rentenbeginn zur Auszahlung zur Verfügung.

Irrtum Nummer 5: Die bAV lohnt sich nicht

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„Viele Arbeitnehmer wollen keine bAV, weil sie das Gefühl haben, dass sich diese für sie nicht lohnt“, sagt Heide. Das kann man aber so pauschal nicht sagen. Denn viele Faktoren sind entscheidend, ob ein Mitarbeiter von der bAV profitiert: Beispielsweise der Tarif, die Laufzeit, die Beitragshöhe und die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung.

Irrtum Nummer 6: Wenn ich über 50 bin, lohnt sich die bAV nicht mehr

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Die Aussage, dass sich eine bAV ab einem Alter über 50 Jahren nicht mehr lohnt, ist so pauschal in der Regel nicht richtig oder sogar falsch. Durch den Mix aus Steuer- und Sozialabgabenersparnis auf der einen und Arbeitgeberförderung auf der anderen Seite kann sich aus einem bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung sowie mit Kapitalwahlrecht für den Arbeitnehmer ein toller Sparplan ergeben.

Die Rente lohnt sich bei älteren Arbeitnehmern oftmals nicht mehr. Aber das Kapital erzielt sehr oft eine hohe Rendite auf das eingebrachte Bruttoeinkommen. Es lohnt sich auf jeden Fall, einmal genauer hinzuschauen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Entgeltumwandlung führt zu weniger gesetzliche Rente

„Arbeitnehmer, die sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden, sollten beachten, dass sich dadurch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse verringert. Dies liegt daran, dass durch das geringere zu versteuernde Brutto weniger Beiträge in die Sozial­versicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfall­versicherung) und gegebenenfalls andere Sozialleistungen (zum Beispiel Elterngeld) gezahlt werden. In der Regel ist die Entgeltumwandlung in Verbindung mit dem Arbeitgeberzuschuss jedoch dennoch deutlich effektiver als die Reduktion der gesetzlichen Rente.

Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, kann durch die Entgeltumwandlung unter Umständen wieder ­versicherungspflichtig werden. Denn das Bruttoeinkommen kann wieder unter die Versicherungspflicht­grenze fallen.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 2:
Zusätzliche Kosten einer bAV

„Nicht vergessen sollte man bei den Kosten einer bAV: Je nach Durchführungsweg beziehungsweise je nach Produktanbieter können unterschiedliche Kosten für den Vertrag entstehen, zum Beispiel Verwaltungskosten. In der Regel stellt Ihnen der Arbeitgeber jedoch einen Kollektivrabatt zur Verfügung, sodass der Vertrag deutlich günstiger sein kann als ein Privatvertrag. Bei einem Wechsel von einem Arbeitgeber zum nächsten sollten indes keine weiteren Kosten entstehen.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 3:
Die rein arbeitgeberfinanzierte bAV

„Der Idealfall für Arbeitnehmer besteht, wenn der Chef Firmengelder in die Rente seiner Mitarbeiter investiert. So übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Aufbau der Betriebsrente – als Arbeitnehmer erhält man später eine Zusatzrente, ohne je dafür eingezahlt zu haben. Das ist ein großer Vorteil.

In der Regel bindet der Arbeitgeber diesen jedoch an gewisse Voraussetzungen. So kann er beispielsweise eine Regelung einführen, dass der Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Rente nur dann wirksam wird, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre für ihn gearbeitet hat. Zudem kann ein Unternehmen auch weitere Förderungsbausteine nutzen. Beispielsweise kann die Höhe der Förderung mit der Zugehörigkeit zum Unternehmen steigen oder ist an die Gehaltsentwicklung gekoppelt.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 4:
Die bAV für Besser- und Spitzenverdiener

„Nachteilig kann die Entgeltumwandlung sein, wenn jemand monatlich zwischen 5.175 und 7.550 Euro (Stand 2024) verdient. Denn für diese bAV-Beiträge gehen die Ersparnisse bei den Sozialabgaben teilweise verloren, da das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung liegt. Damit leisten solche Gutverdiener den Höchstbetrag für die Kranken- und Pflege­versicherung. Ebenfalls mindern ihre Einzahlungen ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Renten­versicherung. Der Höchstbetrag liegt hier bei einem Verdienst von 7.550 Euro (West). Trotzdem müssen Gutverdiener nicht auf die bAV verzichten. So sind bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage zumindest die steuerfreien Beiträge unbegrenzt.

Allerdings sparen Besserverdiener noch immer so weit bei den Sozialabgaben, dass sich der Mix aus der Einsparung in der Renten­versicherung und der Steuer lohnt. Besserverdiener unterliegen in der Regel einer höheren Steuerprogression. Bei den Gutverdienern, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Renten­versicherung West verdienen, ist der persönliche Steuersatz schnell bei 35 oder sogar 40 Prozent oder noch höher. In diesem Fall lohnt sich die bAV auch allein auf Basis des Steuervorteils. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeberzuschuss gut ist. Aber auch hier gilt: Ein Experte sollte sich die Situation individuell ansehen und diese würdigen.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 5:
Vor Insolvenz und Bürgergeld geschützt

„Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, dann ist Ihr bAV-Kapital in der Regel geschützt und es kann nicht zur Begleichung der Schulden des Unternehmens herangezogen werden. Je nach Durchführungsweg ist dann zum Beispiel der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) oder die Pensionskasse für die Zahlung Ihrer Betriebsrente verantwortlich.

Ähnlich ist es im Falle einer Arbeitslosigkeit: Sollten Sie arbeitslos werden und Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) beantragen, ist das bAV-Kapital geschützt. Dieses Kapital wird nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt und ist somit vor dem Zugriff des Staates sicher.“

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Geschäftsführung

Experten-Tipp 6:
Unverfallbarkeitsfristen und Vertragsmitnahme

„Sollten Sie das Unternehmen verlassen, dürfen Sie die angesparten Beiträge nach einer bestimmten Anstellungszeit behalten. Das heißt, Sie erhalten später auch dann eine Betriebsrente Ihres Unternehmens, auch wenn Sie dort nicht mehr arbeiten. Diese sogenannten Unverfallbarkeitsfristen basieren auf dem BetrAVG und richten sich nach Ihrem Alter, Ihrer Betriebszugehörigkeit und der Dauer der bAV-Zusage. Gut zu wissen: Die von Ihnen selbst eingezahlten Beiträge sind sofort unverfallbar.“

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Geschäftsführung

Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?

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Die Höhe der Rentenauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge hängt davon ab, wie viel an Beiträgen über wie viele Jahre eingezahlt wurden. Zudem ist die mögliche Investmentstrategie und damit die Rendite auf das eingezahlte Kapital erheblich. Folgende Faktoren beeinflussen die Rentenhöhe:

  • Alter des Arbeitnehmers bei Versicherungsbeginn
  • Alter bei Rentenbeginn
  • Bruttojahreseinkommen
  • Eigenbeitrag des Arbeitnehmers
  • Zuschuss des Arbeitgebers
  • Steuer- und Sozialabgabenersparnisse

Zu Beginn einer Beratung für die bAV wird in der Regel die mögliche individuelle Höhe der Rentenauszahlung vorgerechnet.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

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Vertragspartner einer bAV sind die Versicherungsgesellschaft und der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer ist man die “begünstigte Person”. Der Arbeitgeber leistet also die Beiträge an den bAV-Anbieter. Der Arbeitnehmer “zahlt” bei einer bAV per Entgeltumwandlung diese Beiträge über einen Teil seines unversteuerten Bruttos. Dadurch, dass der Beitrag vom Brutto abgeht, sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Steuer- und Sozialabgaben. Denn: Das zu versteuernde Bruttogehalt verringert sich. Die Beiträge werden über die vereinbarte Laufzeit (meist bis zum gesetzlichen Rentenbeginn) eingezahlt.

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

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Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für Arbeitnehmer vor allem dann, wenn sich der Chef beteiligt. Dies muss er bei ab 2019 geschlossenen Verträgen sowieso: Mindestens 15 Prozent des vom Arbeitnehmer eingezahlten Beitrags muss er als Zuschuss beisteuern. Wenn ein höherer Arbeitgeberzuschuss angeboten wird, lohnt sich die bAV besonders.

Ist der Arbeitgeber zur bAV verpflichtet?

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Nein, eine Pflicht zur bAV gibt es nicht. Wenn ein Mitarbeiter jedoch gezielt danach fragt, muss der Arbeitgeber eine bAV mit Entgeltumwandlung anbieten. Der Arbeitgeber muss zudem seit 2019 einen ver­pflichtenden Zuschuss von 15 Prozent leisten. Auch unterliegt er der Informationspflicht. Der Arbeitnehmer hat in der bAV so gut wie keine Pflichten.

Hat der Arbeitnehmer auch Pflichten?

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Erst im Alter fangen die Pflichten für den Arbeitnehmer an. Denn dann muss er auf seine Rente oder sein ausbezahltes Kapital Sozialabgaben und Steuern zahlen. Während der Ansparphase hat der Mitarbeiter vor allem Rechte. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Entgeltumwandlung und auf etwaige Arbeitgeberzuschüsse. Der Mitarbeiter muss sich einzig damit abfinden, dass der Durchführungsweg der bAV und das Produkt in der Regel durch den Chef ausgesucht werden.

Was passiert bei Insolvenz der Firma?

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Geht die Firma pleite oder muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, geht das angesparte bAV-Kapital nicht verloren. Bei Direktzusagen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen kümmert sich der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) um die Betriebsrente (Quelle: Haufe). Hat der Arbeitgeber bei Vertragsabschluss den Weg der Direkt­­versicherung oder Pensionskasse gewählt, wirkt sich dies gar nicht auf die Zahlung der Betriebsrente aus. Diese Institutionen fungieren nämlich als eigenständige Versicherungen und sind somit unabhängig vom Arbeitgeber.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

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Wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, gelten besondere Regelungen, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihren bAV-Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Dieser ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Vertrag genau in dieser Form weiterzuführen. So kann das Kapital in einen neuen Vertrag umgeschichtet werden. Hier fallen jedoch teilweise Gebühren an. Wie genau die Übernahme erfolgen kann, hängt vom Produkt und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Mehr dazu hier: Jobwechsel mit bAV.

Wie kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

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Die betriebliche Altersvorsorge kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Was gekündigt werden kann, ist die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Hierzu muss der Arbeitgeber der Auflösung ausdrücklich zustimmt. Dazu muss aber ein laufendes Arbeitsverhältnis bestehen. Wir raten jedoch Arbeitgebern davon ab, die Auszahlung des bAV-Kapitals zu genehmigen. Alternativ können Arbeitnehmer die bAV auch auf beitragsfrei stellen. Doch auch dies hat Kürzungen der späteren Rente zur Folge. Alle Details erfahren Sie hier: Kündigung der bAV.

Wie kann die Betriebsrente ausgezahlt werden?

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Die häufigste Art der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist die monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der Rente sowie die Dauer der Leistung sind vertraglich festgelegt. Je nach Gestaltung der Betriebsrente kann man auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals statt der Rente erhalten. Das ist bei passender Produktauswahl bei allen Durchführungswegen möglich. Bei einigen Durchführungswegen, wie zum Beispiel bei der Direkt­versicherung, können alternativ 30 Prozent der Gesamtsumme zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.

Achtung: Die Rentenauszahlung muss in jedem Fall voll versteuert werden, egal, auf welche Art die Auszahlung erfolgt.

Können Selbständige oder Beamte auch eine bAV abschließen?

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Nein, eine betriebliche Altersvorsorge ist nur für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Renten­­versicherung pflichtversichert sind, möglich. Dies sind in der Regel ausschließlich Angestellte. Selbständigen und Beamten stehen jedoch andere Formen der Altersvorsorge zur Verfügung, wie etwa die Rürup-Rente.

Wird die betriebliche Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?

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Teilweise ja, teilweise nein. Vor dem Inkrafttreten des Betriebsrenten­stärkungsgesetzes wurden Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Neu ist, dass betroffene Personen 100 Euro ihrer zusätzlichen Rente behalten dürfen. Von darüber hinausgehendem Einkommen können 30 Prozent einbehalten werden. Dieser Freibetrag beträgt aktuell maximal 281,50 Euro (2024) und wird jährlich angepasst.

Fallen bei der bAV im Alter die vollen Krankenkassenbeiträge an?

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Bisher mussten Rentner mit einer bAV ihre Krankenkassenbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Seit 2020 werden Betriebsrentner noch mehr entlastet: Auf die ersten 176,75 Euro ihrer monatlichen Rentenauszahlung müssen keine Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Diese fallen nur auf den restlichen Teil der Rente an.

Welche Zusatzleistungen zur bAV gibt es?

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Je nach Anbieter und Tarif können sinnvolle Zusatzleistungen hinzugewählt werden. So haben Angestellte, die auf dem freien Versicherungsmarkt wegen Vor­erkrankungen keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen, die Möglichkeit, einen entsprechenden Berufs­unfähigkeitsschutz über den Chef beziehungsweise über die bAV zu erhalten. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall kann mitversichert werden.

Während eine Hinterbliebenenabsicherung die Regel darstellt, ist die Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zurzeit jedoch noch eine seltene Ausnahmeleistung bei Unternehmen.

Kostenfreies Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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