Private Kranken­versicherung während Elternzeit

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Von Maureen Menger
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Das erwartet Sie hier

Wie sich eine Elternzeit auf Ihre private Kranken­versicherung auswirkt, was passiert, wenn Sie in Teilzeit arbeiten, und welche finanziellen Entlastungen möglich sind.

Inhalt dieser Seite
  1. PKV Beiträge während der Elternzeit
  2. Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit
  3. Selbständige und Freiberufler in der Elternzeit
  4. Tarife mit Beitragsbefreiung: die Elterngeld Klausel
  5. PKV: Was passiert vor und nach der Elternzeit?
  6. Teilzeitarbeit während der Elternzeit
  7. Teilzeit nach der Elternzeit
  8. PKV halten oder in die GKV zurück?
  9. Die häufigsten Fragen zur PKV während der Elternzeit
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Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit müssen Beiträge für die private Kranken­versicherung weitergezahlt werden, auch wenn das Einkommen sinkt.
  • Die eigenen Arbeitgeberzuschüsse entfallen, jedoch können die des Ehepartners einen Ausgleich schaffen.
  • Auch wenn Ihr Einkommen durch eine Arbeits­unterbrechung oder Teilzeitarbeit unter die Versicherungspflicht­grenze sinkt, können Sie privat versichert bleiben.
  • Im Gegensatz zu Angestellten haben Beamte das Privileg, während der Elternzeit Beihilfe durch den Dienstherren zu bekommen.

Privat versichert und bald in Elternzeit …

Sie sind privat krankenversichert und planen Ihre Elternzeit – und dann taucht die Frage auf, was in dieser Zeit mit Ihren Beiträgen passiert. Anders als gesetzlich Versicherte zahlen Sie Ihren PKV-Beitrag weiter, oft zum ersten Mal ganz ohne den Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Das klingt zunächst nach einer hohen Belastung, wenn gleichzeitig das Gehalt wegfällt. Doch das Bild ist nicht so eindeutig, wie es scheint: Privatversicherte bekommen häufig mehr Elterngeld, und je nach Tarif und Familiensituation lassen sich die Kosten weiter drücken. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf es bei der PKV in der Elternzeit ankommt.

PKV-Beiträge während der Elternzeit

Neu für 2026

Beitragsbemessungsgrenze steigt: Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat – daraus ergibt sich ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von rund 509 Euro. → Mehr dazu im Abschnitt „Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit“

Icon Kalender

Versicherungspflicht­grenze steigt: Die Versicherungspflicht­grenze steigt 2026 auf 77.400 Euro im Jahr – erst unterhalb dieser Grenze wird bei Teilzeit ein Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung überhaupt zum Thema. → Mehr dazu im Abschnitt „Teilzeitarbeit während der Elternzeit“

In der privaten Kranken­versicherung laufen die Beiträge während der Elternzeit weiter, und Sie tragen sie in dieser Zeit in voller Höhe selbst. Wer privat versichert ist und in Elternzeit geht, bleibt trotz Bezugs von Elterngeld in der PKV und behält denselben Leistungsanspruch wie zuvor.

Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung entfällt die Zahlungspflicht in der PKV also nicht. Gesetzlich Versicherte zahlen während des Elterngeldbezugs zunächst keine eigenen Beiträge. In der privaten Kranken­versicherung bleibt der Beitrag dagegen unverändert bestehen. Der Privatversicherte ist dann dafür verantwortlich, die Beiträge in voller Höhe selbst zu entrichten.


PKV während Elternzeit – Kostenbeispiel

Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der PKV-Beiträge. Aktuell liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung bei rund 509 Euro. Dieser berechnet sich anhand des Arbeitgeberanteils (8,75 Prozent) und der Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 Euro brutto im Monat liegt (Quelle: Bundesregierung).

PositionBetrag
Monatliches Nettoeinkommen eines Elternteils vor der Elternzeit6.000 €
Maximal möglicher Arbeitgeberzuschuss509 €
Angenommener Gesamtbeitrag der PKV1.018 €
PKV-Eigenanteil vor der Elternzeit509 €
PKV-Beitragskosten während der Elternzeit (kein Zuschuss)1.018 €

Ohne Zuschuss verdoppelt sich Ihr Eigenanteil schnell. Wie viel davon sich über den Partner oder das höhere Elterngeld auffangen lässt, ist aber immer eine Frage Ihrer konkreten Zahlen.


Höheres Elterngeld kann PKV-Kosten senken

Privatversicherte erhalten meistens ein etwas höheres Elterngeld, weil der Staat bei der Berechnung keine Pauschale für Kranken- und Pflege­versicherung abzieht. Bei gesetzlich Versicherten beträgt diese Pauschale rund neun Prozent des Einkommens. Damit setzen die Behörden bei Privatversicherten ein höheres Nettoeinkommen an, was das Elterngeld erhöht (Quelle: Familienportal des Bundes).

Konkret bedeutet das: Bei einem angenommenen Elterngeld-Netto von 2.000 Euro liegt die Bemessungsgrundlage für Privatversicherte rund neun Prozent höher als für gesetzlich Versicherte. Beim Elterngeldsatz von 65 Prozent ergibt das in diesem Beispiel grob 100 bis 120 Euro mehr Elterngeld pro Monat. Wie groß der Vorteil ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Icon Taschenrechner

Einmaliges Mutterschaftsgeld für Privatversicherte

Wer als Arbeitnehmerin privat versichert und schwanger ist, kann beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragen. Der Arbeitgeber zahlt außerdem den Nettolohn weiter, jedoch abzüglich 13 Euro pro Kalendertag (Quelle: PKV-Verband).

Icon Geldscheine

Besonderheiten für Beamte

Beamte sind in der PKV gegenüber anderen Mitgliedern privilegiert. Sie haben zwar wie Angestellte die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beantragen, während ihre Mitgliedschaft in der PKV ebenfalls bestehen bleibt. Beamte erhalten allerdings weiterhin die Beihilfe durch den Dienstherren. Anders als beim Arbeitgeberzuschuss entfällt sie also nicht.

Es ist zudem möglich, dass Beamte für die Dauer der Elternzeit zusätzliche monatliche Zuschüsse zur Kranken- und Pflege­versicherung erhalten. Das gilt aber nicht für alle Beamten. Entscheidend für den Anspruch und seine Höhe sind unter anderem der Dienstherr sowie die Besoldungsgruppe.

Private Kranken­versicherung für Beamte

Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit

Den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung gibt es während der Elternzeit nicht: Weil das Arbeitsverhältnis ruht, entfällt der Anspruch, und Sie tragen den Beitrag zunächst allein. Damit fällt genau der Teil weg, den der Arbeitgeber sonst bis zur Höchstgrenze von rund 509 Euro übernimmt.

Es entfällt außerdem der separate Zuschuss zur privaten Pflegepflicht­versicherung, den der Arbeitgeber sonst zusätzlich zum Zuschuss für die Kranken­versicherung zahlt. Beide Zuschüsse hängen am aktiven Arbeitsverhältnis und ruhen deshalb gemeinsam mit ihm.


Zuschuss des Ehepartners nutzen

Ist Ihr Ehepartner ebenfalls privat versichert und arbeitet weiter, kann sich über ihn ein Teil des Beitrags auffangen lassen. Der Arbeitgeberzuschuss deckt bis zur Höchstgrenze auch die beim Arbeitgeber mitversicherten Angehörigen ab. Voraussetzung ist, dass die Höchstgrenze beim weiter arbeitenden Elternteil noch nicht ausgeschöpft ist. Dann wird sein Zuschuss entsprechend erhöht und während des Elterngeldbezugs als größerer Anteil vom Arbeitgeber getragen.

Icon Partner Paar

Ist Ihr Partner dagegen gesetzlich versichert, lässt sich über ihn kein Arbeitgeberzuschuss für Ihre PKV nutzen. Der Zuschuss steht ausschließlich privat versicherten Angehörigen zu. In dieser Konstellation bleibt für das gemeinsame Kind die beitragsfreie gesetzliche Familien­versicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil eine Option.


Beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit – was gilt?

Nehmen beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit und sind beide privat versichert, tragen beide ihren PKV-Beitrag in voller Höhe selbst. Einen Arbeitgeberzuschuss erhält in dieser Zeit keiner von beiden, weil bei beiden das Arbeitsverhältnis ruht.

Damit entfällt auch die Möglichkeit, den Zuschuss des weiter arbeitenden Partners zu nutzen – dieser Weg funktioniert nur, wenn ein Elternteil weiterarbeitet. Wer die Beitragslast senken möchte, kann die Elternzeit deshalb zeitlich versetzt planen, sodass zumindest ein Partner durchgängig den Arbeitgeberzuschuss bezieht.

Für das gemeinsame Kind gibt es hier keine beitragsfreie gesetzliche Familien­versicherung, da kein Elternteil gesetzlich versichert ist. Das Kind wird deshalb über die Kindernach­versicherung privat aufgenommen.

Experten-Tipp:
Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners ausnutzen

„Falls einer der Ehepartner weiterhin voll arbeitet und wie der zu Hause bleibende Elternteil in der PKV versichert ist, lassen sich die Kosten für den nun selbst zu tragenden Arbeitgeberzuschuss senken. Möglich ist das aber nur, wenn die Maximalgrenze beim weiter arbeitenden Elternteil noch nicht ausgeschöpft ist. Der Zuschuss wird dann erhöht und als größerer Anteil vom Arbeitgeber getragen.“

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Zuschuss-Spielraum Ihrer PKV individuell prüfen lassen

Ob beim weiter arbeitenden Partner noch Luft bis zur Höchstgrenze ist, hängt von seinem Gehalt und seinem bestehenden Zuschuss ab. Wir rechnen das für Sie durch, bevor Sie den vollen Beitrag allein tragen. Unsere Beratung ist kostenfrei.

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Selbständige und Freiberufler in der Elternzeit

Selbständige und Freiberufler tragen ihre PKV-Beiträge in der Elternzeit vollständig selbst: Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für sie ohnehin nicht, und auch das über den Arbeitgeber gezahlte Mutterschaftsgeld entfällt. Die Beitragslast läuft damit unverändert weiter, während das Erwerbseinkommen sinkt.

Icon Bezahlen Geldschein

Beim Elterngeld gilt für Selbständige eine andere Berechnungsgrundlage als für Angestellte. Maßgeblich ist in der Regel der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum, nicht das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt (Quelle: § 2b BEEG). Wer den Gewinn im Vorjahr planbar steuert, kann das Elterngeld dadurch beeinflussen.

Für die Beitragslast selbst gibt es mehrere Stellschrauben. Ein höherer Selbstbehalt, der Wechsel in einen günstigeren Tarif oder ein sogenannter Beitragsentlastungstarif können den monatlichen Beitrag senken. Wichtig ist außerdem das Krankentagegeld: Bei Selbständigen ersetzt es einen Teil des Verdienstausfalls rund um die Geburt, weil ein Mutterschaftsgeld über den Arbeitgeber fehlt.

Als Selbständiger können Sie in der Regel nicht einfach in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln, um Beiträge zu sparen. Der Wechsel setzt eine ­versicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Umso wichtiger ist es, die PKV-Beiträge für die Zeit des geringeren Einkommens vorausschauend zu planen.

Beitragslast Ihrer PKV als Selbständiger senken

Wie stark sich Ihr Beitrag reduzieren lässt, hängt stark vom Tarif ab: von Selbstbehalt über Beitragsentlastungstarif bis zum Krankentagegeld. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und zeigen Ihnen die passenden Stellschrauben. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

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  • Tarifprüfung auf Basis Ihrer Situation
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Tarife mit Beitragsbefreiung: die Elterngeld-Klausel

Manche PKV-Tarife enthalten eine Elterngeld-Klausel, die Ihren Beitrag während des Elterngeldbezugs für einige Monate reduziert oder ganz aussetzt. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit vollständig bestehen. Ausgelöst wird die Befreiung typischerweise durch den Bezug von Elterngeld und das ruhende Arbeitsverhältnis.

Die Ausgestaltung unterscheidet sich stark von Tarif zu Tarif. Bei der Prüfung Ihres Tarifs sollten Sie deshalb auf drei Punkte achten:

  • Wie lange gilt die Beitragsbefreiung, und ist sie an den Elterngeldbezug gekoppelt?
  • Handelt es sich um eine vollständige Befreiung oder nur um eine Beitragsreduzierung?
  • Werden die Alterungsrückstellungen während der Befreiung weiter bedient?

Passt eine Elterngeld-Klausel zu Ihrem Tarif?

Nicht jeder PKV-Tarif enthält eine Elterngeld-Klausel, und die Ausgestaltung ist von Vertrag zu Vertrag verschieden. Wir prüfen, ob Ihr Tarif eine Beitragsbefreiung vorsieht und welche Bedingungen dafür gelten. So wissen Sie schon vor der Elternzeit, womit Sie rechnen können.

Experten-Tipp:
Eine Beitragsbefreiung ist nur so gut wie ihr Kleingedrucktes

„Viele verlassen sich darauf, dass ihr Tarif in der Elternzeit befreit – und übersehen die Bedingungen. Setzt der Versicherer die Alterungsrückstellungen während der Befreiung aus, sparen Sie heute Beitrag und zahlen im Alter drauf. Prüfen Sie vor Abschluss, ob die Befreiung sauber an den Elterngeldbezug gekoppelt ist und die Rückstellungen weiterlaufen. Nur dann entlastet die Klausel wirklich, statt Kosten zu verschieben.“

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PKV: Was passiert vor und nach der Elternzeit?

Vor der Elternzeit

Bevor Sie in Elternzeit gehen, sollten Sie dies mit Ihrer privaten Kranken­versicherung besprechen. Dies ist auch ein guter Zeitpunkt, um eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses des weiterhin arbeitenden Elternteils zu klären. Außerdem sollten Sie sich jetzt um eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV kümmern, sofern Ihr Einkommen durch Teilzeitarbeit vorübergehend sinken wird.

Icon Uhr und Zeit

Nach der Elternzeit

Am Ende der Elternzeit müssen Sie nichts Besonderes beachten, denn die private Kranken­versicherung läuft wie gewohnt weiter. Gegebenenfalls können Sie nun wieder in die PKV zurückkehren, wenn Sie gewechselt haben und über eine Anwartschafts­versicherung verfügen.

Icon Uhr mit Pfeil

Das eigene Kind rechtzeitig versichern

Frischgebackene Eltern in der PKV müssen ihr Neugeborenes fristgerecht anmelden, damit es ohne Gesundheitsprüfung in die private Kranken­versicherung aufgenommen wird. Für diese Kindernach­versicherung gilt: Der Versicherer nimmt das Kind ohne Risikozuschläge und Wartezeiten auf, wenn die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgt. Der Schutz gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Geburt (Quelle: § 198 VVG).

Icon Baby

Voraussetzung ist, dass der versicherte Elternteil am Tag der Geburt bereits mindestens drei Monate in der PKV versichert war. Der Schutz des Kindes darf zudem nicht höher oder umfassender sein als der des Elternteils. Wird die Zwei-Monats-Frist versäumt, ist eine Aufnahme nur noch mit regulärer Gesundheitsprüfung möglich (Quelle: § 198 VVG).

Zwei-Monats-Frist im Blick behalten

Ihr Neugeborenes kommt ohne Gesundheitsprüfung in die PKV – aber nur, wenn Sie es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden. Wir behalten die Frist für Sie im Blick und melden Ihr Kind rechtzeitig an. So ist Ihr Nachwuchs vom ersten Tag an abgesichert.

Private Kranken­versicherung für Familien

Experten-Tipp:
Die Zwei-Monats-Frist entscheidet über den Gesundheitsschutz Ihres Kindes

„Zwei Monate klingen nach reichlich Zeit – im Trubel nach der Geburt vergehen sie schnell. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert für sein Kind eine reguläre Gesundheitsprüfung samt möglicher Risikozuschläge. Melden Sie Ihr Neugeborenes am besten schon in der ersten Woche an. Dann greift die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung rückwirkend ab dem Geburtstag – ganz ohne Wartezeiten.“

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So gehen Sie vor, wenn Sie als privatversicherte Person in Elternzeit gehen

  • Teilen Sie Ihrem Kranken­versicherer und Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie in Elternzeit gehen.
  • Die eigenen Arbeitgeberzuschüsse entfallen (Ausnahme: Beamte. Diese erhalten weiterhin Beihilfe).
  • Beantragen Sie das staatliche Elterngeld.
  • Prüfen Sie, ob Sie den Arbeitgeberzuschuss vom ebenfalls PKV-versicherten Ehepartner nutzen können.
  • Beantragen Sie das einmalige Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
  • Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, können Sie für diese Zeit in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Schließen Sie in diesem Fall gegebenenfalls eine Anwartschafts­versicherung für die PKV ab.
  • Möchten Sie nicht in die GKV wechseln, dann lassen Sie sich für die Elternzeit per Antrag von der Versicherungspflicht in der GKV befreien.
  • Melden Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten zur Kindernach­versicherung an.

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Wir sind für die PKV-Beratung von Finanztip empfohlen und finden für Sie eine kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherung. Unsere Beratung ist kostenfrei.

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Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, zahlt die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung weiter. Erlaubt sind dabei bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Monats (Quelle: § 15 BEEG). Diese Grenze gilt seit dem 1. September 2021; die früher genannten 30 Stunden sind überholt.

Icon Angestellte Mann und Frau

Durch das gesunkene Einkommen kann eine Person nun unter die Versicherungspflicht­grenze fallen, die 2026 bei 77.400 Euro im Jahr liegt (Quelle: Bundesregierung). Unterhalb dieser Grenze ist die Versicherung in der PKV grundsätzlich nicht mehr möglich, sodass die Person in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln kann.

Um diesen Wechsel zu vermeiden, können Betroffene sich vorübergehend von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das ist aber nur solange möglich, wie die Person in Elternzeit ist. Mit dem Ende dieser Phase muss die Person also wieder oberhalb der Versicherungspflicht­grenze verdienen, oder aber in die GKV wechseln.

Antrag auf Befreiung von der GKV – So geht’s

  • Der Antrag zur Befreiung von der Kranken­versicherungspflicht muss dort gestellt werden, wo die Eltern zuletzt gesetzlich versichert waren. Waren sie zu keinem Zeitpunkt in ihrem Leben gesetzlich versichert, kann das gesetzliche Versicherungs­unternehmen für die Antragstellung frei gewählt werden.
  • Wird der Antrag genehmigt, gilt er nur für die Dauer der Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
  • Sollte die Anstellung nach der Elternzeit weiter in Teilzeit erfolgen, ist ein neuer Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse nötig.
  • Weiterhin ist der Nachweis einer anderweitigen bestehenden Absicherung nach § 8 Abs. 2 SGB V Voraussetzung für die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht (Quelle: § 8 SGB V). Am besten eignet sich dafür eine Kopie der bestehenden Versicherung bei der privaten Kranken­versicherung.

Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht rückgängig gemacht werden

Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV ist endgültig und lässt sich später nicht widerrufen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Antritt der Teilzeitbeschäftigung gestellt werden. Er wirkt rückwirkend, sofern in dem Zeitraum noch keine Arztbesuche stattfanden. Andernfalls wirkt die Befreiung erst vom nächsten Kalendermonat an. Solange die Teilzeitbeschäftigung andauert, kann nicht wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt werden (Quelle: § 8 SGB V).

Icon Achtung

Experten-Tipp:
Die GKV-Befreiung ist keine Formsache – sie wirkt langfristig

„Manche stellen den Befreiungsantrag routiniert nebenbei, um kurzfristig Beitrag zu sparen. Doch die Befreiung ist unwiderruflich – solange die Teilzeit läuft, führt kein Weg zurück in die gesetzliche Kasse. Entscheiden Sie deshalb mit Blick auf Ihre Langfristplanung: Wollen Sie in der PKV bleiben, sichern Sie Ihren Tarif über eine Anwartschaft ab, statt ihn aufzugeben.“

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Private Kranken­versicherung während Elternzeit ruhen lassen

Falls Sie während der Elternzeit in die GKV wechseln, aber später in die private Kranken­versicherung zurückkehren möchten, können Sie sich mittels Anwartschafts­versicherung absichern. Mit Hilfe der Anwartschafts­versicherung kann die private Kranken­versicherung für die Dauer der Elternzeit ruhen und zu einem späteren Zeitpunkt nach der Elternzeit ohne erneute Risikoprüfung wieder aufgenommen werden. Bei einem kompletten Austritt aus der PKV über die Elternzeit hinweg erlischt hingegen der Vertrag einschließlich des Versicherungstarifs.

So funktioniert die Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung

Teilzeit nach der Elternzeit

Liegt das Einkommen nach der Elternzeit oberhalb der Versicherungspflicht­grenze, so kann der Arbeitnehmer in der privaten Kranken­versicherung bleiben. Liegt es aber darunter, muss grundsätzlich in die gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt werden.

Anders sieht es aus, wenn jemand nach der Elternzeit eine Teilzeitstelle antritt. Die Bedingungen sind dann gleich wie bei anderen Privatversicherten, die in die Teilzeitbeschäftigung wechseln. Folgende Voraussetzungen gibt es:

  • Die Arbeitszeit darf höchstens die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitszeit aller Angestellten im Betrieb betragen.
  • Die letzten fünf Jahre muss das Einkommen über der Pflicht­versicherungsgrenze gelegen haben.
  • Die Pflicht­versicherungsgrenze müsste erreicht werden, wenn die Teilzeitbeschäftigung als Vollzeitbeschäftigung ausgeführt werden würde.

PKV halten oder in die GKV zurück?

Ob Sie Ihre private Kranken­versicherung halten oder in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückkehren sollten, hängt vor allem von Ihrem Alter, Ihrem Einkommen und Ihrer Familienplanung ab. Ein Wechsel während der Elternzeit wirkt wegen des gesunkenen Einkommens oft verlockend. Langfristig ist er aber selten die günstigere Lösung.

Icon Person mit Pfeilen

Der wichtigste Punkt gegen einen vorschnellen Wechsel sind die Alterungsrückstellungen. Diese Rücklagen dämpfen im Alter Ihren Beitrag. Wer aus der PKV in die gesetzliche Kranken­versicherung wechselt, verliert den größten Teil dieser Rückstellungen. Das über Jahre angesparte Polster ist damit verloren.

Entscheidend ist außerdem Ihr Alter. Wer älter als 55 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren durchgehend privat versichert war, kann in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückkehren (Quelle: § 6 Abs. 3a SGB V). Diese Rückkehrsperre macht einen späteren Wechsel praktisch unmöglich.

Für die Elternzeit selbst gibt es meist einen sinnvolleren Weg als den kompletten Ausstieg. Mit einer Anwartschafts­versicherung lassen Sie Ihren Tarif ruhen und kehren später ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. So sichern Sie Ihre Rückstellungen und Ihren Versicherungsschutz, ohne sich dauerhaft festzulegen.


Tarife richtig vergleichen

Ein umfassender Versicherungsschutz ist wichtig und sollte gerade bei der Kranken­versicherung an vorderster Stelle stehen. Die Tarife der privaten Kranken­versicherung gehen weit über einen Grundschutz hinaus und bieten vielfältige Zusatzleistungen. Dennoch können sich die Tarifangebote stark voneinander unterscheiden. Ein Vergleich von privaten Kranken­versicherungen kann dabei helfen, den passenden Tarif für sich und seine Familie zu finden. Versicherungsnehmer sollten sich im Vorfeld unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Passt der Tarif zu Ihrer familiären Situation beziehungsweise zu Ihren Plänen?
  • Gibt es eine Elterngeld-Klausel, die Sie von Beitragszahlungen während der Elternzeit befreit?
  • Sind alle Leistungen, die Ihnen wichtig sind, dabei?
  • Hat der Tarif eine hohe Beitragsstabilität?

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung während der Elternzeit

Wie bin ich während der Elternzeit krankenversichert?

Sie bleiben während der Elternzeit dort versichert, wo Sie auch vorher waren – gesetzlich oder privat. Ein automatischer Wechsel findet nicht statt. Wer privat versichert ist, bleibt also in der PKV und behält den vollen Leistungsanspruch.

Wer zahlt die private Kranken­versicherung während der Elternzeit?

Während der Elternzeit tragen Sie Ihre PKV-Beiträge in voller Höhe selbst. Weil das Arbeitsverhältnis ruht, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Der Beitrag bleibt unverändert bestehen, obwohl Ihr Einkommen in dieser Zeit sinkt.

Was zahlt der Arbeitgeber während der Elternzeit zur PKV?

Der Arbeitgeber zahlt während der Elternzeit keinen Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung, weil die Arbeitstätigkeit ruht. Sie können jedoch prüfen, ob sich der Zuschuss des weiter arbeitenden Elternteils erhöhen lässt. Das setzt voraus, dass dieser ebenfalls privat versichert ist und seine Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft hat.

Was zahlt die private Kranken­versicherung in der Schwangerschaft?

Welche Leistungen die PKV in der Schwangerschaft übernimmt, hängt vom vereinbarten Tarif ab. Üblich sind Vorsorgeuntersuchungen, Blutuntersuchungen und Geburtsvorbereitungskurse. Den genauen Umfang klären Sie am besten schon bei Vertragsabschluss.

Wie hoch ist das Elterngeld für privat Versicherte?

Privatversicherte erhalten meist etwas mehr Elterngeld als gesetzlich Versicherte. Grund ist, dass der Staat bei der Berechnung keine Pauschale von rund neun Prozent für Kranken- und Pflege­versicherung abzieht, wie das Familienportal des Bundes erläutert. Je nach Einkommen ergeben sich dadurch grob 100 bis 120 Euro mehr Elterngeld pro Monat.

Wie sind Selbständige in der Elternzeit privat versichert?

Selbständige und Freiberufler bleiben in der Elternzeit privat versichert und tragen ihre Beiträge vollständig selbst. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für sie ohnehin nicht, und ein Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung ist meist nicht möglich. Ihr Elterngeld richtet sich in der Regel nach dem Gewinn des letzten abgeschlossenen Steuerjahres, wie § 2b BEEG festlegt.

Wie funktioniert die Anwartschafts­versicherung während der Elternzeit?

Mit einer Anwartschafts­versicherung lassen Sie Ihre PKV während der Elternzeit ruhen und kehren später ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück. Sinnvoll ist das, wenn Sie für die Elternzeit vorübergehend in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln. Bei einem vollständigen Austritt ohne Anwartschaft erlischt dagegen Ihr Vertrag samt Tarif.

Welche Frist gilt für die Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht in der Elternzeit?

Den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Teilzeitbeschäftigung stellen. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Elternzeit und lässt sich später nicht widerrufen. Rechtliche Grundlage ist § 8 SGB V.

Bis wann muss ich mein Kind nach der Geburt in der PKV anmelden?

Sie müssen Ihr Neugeborenes spätestens zwei Monate nach der Geburt zur Kindernach­versicherung anmelden. Dann nimmt der Versicherer das Kind ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Risikozuschläge auf, rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Voraussetzung ist, dass der versicherte Elternteil am Geburtstag bereits mindestens drei Monate in der PKV versichert war, wie § 198 VVG regelt.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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