Private Kranken­versicherung während Elternzeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit müssen Beiträge für die private Kranken­versicherung weitergezahlt werden, auch wenn das Einkommen sinkt.
  • Die eigenen Arbeitgeberzuschüsse entfallen, jedoch können die des Ehepartners einen Ausgleich schaffen.
  • Auch wenn Ihr Einkommen durch eine Arbeits­unterbrechung oder Teilzeitarbeit unter die Versicherungspflicht­grenze sinkt, können Sie privat versichert bleiben.
  • Im Gegensatz zu Angstellten haben Beamte das Privileg, während der Elternzeit Beihilfe durch den Dienstherren zu bekommen.

Das erwartet Sie hier

Wie sich eine Elternzeit auf Ihre private Kranken­versicherung auswirkt, was passiert, wenn Sie in Teilzeit arbeiten, und welche finanziellen Entlastungen möglich sind.

Inhalt dieser Seite
  1. PKV Beiträge während der Elternzeit
  2. Was passiert vor und nach der Elternzeit?
  3. Teilzeitarbeit während der Elternzeit
  4. Teilzeit nach der Elternzeit
  5. Fazit

PKV-Beiträge während der Elternzeit

Gesetzlich Krankenversicherte können sich während der Elternzeit freuen, denn sie müssen erst mal keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen. In der privaten Kranken­versicherung weichen die Bestimmungen allerdings ab. Wer Mitglied in der PKV ist und in Elternzeit geht, ist trotz Bezugs von Elterngeld weiterhin privat krankenversichert. Bei Bedarf können Privatversicherte also dieselben Leistungen in Anspruch nehmen wie zuvor.

Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt aber, dass sie die monatlichen Beiträge weiterhin zahlen müssen. Dabei entfällt gegebenenfalls auch noch der Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung, weil das Arbeitsverhältnis ruht. Der Privatversicherte ist dann dafür verantwortlich, die Beiträge in voller Höhe selbst zu entrichten.


PKV während Elternzeit – Kostenbeispiel:

Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der PKV-Beiträge. Aktuell liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung bei rund 385 Euro. Dieser berechnet sich anhand des Arbeitgeberanteils (7,95 Prozent) und der Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 4.837,50 Euro brutto im Monat liegt.

Monatliches Nettoeinkommen eines Elternteils vor der Elternzeit5.500 Euro
Arbeitgeberzuschuss250 Euro
PKV-Beitragskosten vor der Elternzeit250 Euro
PKV-Beitragskosten während der Elternzeit500 Euro

Höheres Elterngeld kann PKV-Kosten senken

Meistens erhalten Privatversicherte ein etwas höheres Elterngeld, denn der Staat zieht bei der Berechnung des Elterngeldes keine Pauschale für die Krankenkassenbeiträge und Pflege­versicherung ab. Bei gesetzlich Versicherten beträgt die Pauschale rund 9 Prozent des Einkommens. Damit setzen die Behörden bei Privatversicherten ein etwas höheres Nettoeinkommen an, was das Elterngeld erhöht.


Einmaliges Mutterschaftsgeld für Privatversicherte

Wer als Arbeitnehmerin privat versichert und schwanger ist, kann beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragen. Der Arbeitgeber zahlt außerdem den Nettolohn weiter, jedoch abzüglich 13 Euro pro Kalendertag (Quelle).

Experten-Tipp: Arbeitgeberzuschuss des Ehepartners ausnutzen!

„Falls einer der Ehepartner weiterhin voll arbeitet und wie der zu Hause bleibende Elternteil in der PKV versichert ist, besteht die Möglichkeit, die Kosten für den nun von den Eltern zu tragenden Arbeitgeberzuschuss zu senken. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Maximalgrenze für den Zuschuss für den weiter arbeitenden Elternteil noch nicht vollkommen ausgeschöpft wird. Der Arbeitgeberzuschuss wird dann entsprechend erhöht und während des Elterngeldbezugs als größerer Anteil durch den Arbeitgeber getragen.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Besonderheiten für Beamte

Beamte sind in der PKV gegenüber anderen Mitgliedern privilegiert. Sie haben zwar wie Angestellte die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen und Elterngeld zu beantragen, während ihre Mitgliedschaft in der PKV ebenfalls bestehen bleibt. Beamte erhalten allerdings weiterhin die Beihilfe durch den Dienstherren. Anders als beim Arbeitgeberzuschuss entfällt sie also nicht. Es ist zudem möglich, dass Beamte für die Dauer der Elternzeit zusätzlich monatliche Zuschüsse zur Kranken- und Pflege­versicherung erhalten. Das gilt aber nicht für alle Beamten. Entscheidend für den Anspruch und seine Höhe sind unter anderem der Dienstherr sowie die Besoldungsgruppe.

Private Kranken­versicherung für Beamte

PKV: Was passiert vor und nach der Elternzeit?

Vor der Elternzeit

Bevor Sie in Elternzeit gehen, sollten Sie dies mit Ihrer privaten Kranken­versicherung besprechen. Dies ist auch ein guter Zeitpunkt, um eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses des weiterhin arbeitenden Elternteils zu klären. Außerdem sollten Sie sich jetzt um eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV kümmern, sofern Ihr Einkommen durch Teilzeitarbeit vorübergehend sinken wird.

Nach der Elternzeit

Am Ende der Elternzeit müssen Sie nichts Besonderes beachten, denn die private Kranken­versicherung läuft wie gewohnt weiter. Gegebenenfalls können Sie nun wieder in die PKV zurückkehren, wenn Sie gewechselt haben und über eine Anwartschafts­versicherung verfügen.

Das eigene Kind rechtzeitig versichern

Frischgebackene Eltern in der PKV müssen sich nach der Geburt um die Versicherung für Ihr Neugeborenes kümmern. Bei der Kranken­versicherung für Kinder gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die wir hier für Sie zusammengestellt haben:

Private Kranken­versicherung für Familien


So gehen Sie vor, wenn Sie als privatversicherte Person in Elternzeit gehen

  1. Teilen Sie Ihrem Kranken­versicherer und Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie in Elternzeit gehen.
  2. Die eigenen Arbeitgeberzuschüsse entfallen (Ausnahme: Beamte. Diese erhalten weiterhin Beihilfe).
  3. Beantragen Sie das staatliche Elterngeld.
  4. Prüfen Sie, ob Sie den Arbeitgeberzuschuss vom (ebenfalls PKV-versicherten) Ehepartner nutzen können.
  5. Beantragen Sie das einmalige Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung
  6. Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, können Sie für diese Zeit in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Schließen Sie in diesem Fall ggf. eine Anwartschafts­versicherung für die PKV ab.
  7. Möchten Sie nicht in die GKV wechseln, dann lassen Sie sich für die Elternzeit per Antrag von der Versicherungspflicht in der GKV befreien.
  8. Überlegen Sie sich, wie Sie Ihr Kind krankenversichern möchten.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Viele Eltern möchten ihr Einkommen erhöhen, indem sie in der Elternzeit in Teilzeit bei bis zu 30 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Auch in diesem Fall sind die Beiträge für die private Kranken­versicherung weiterhin zu entrichten. Es ist aber möglich, dass die Person wegen des gesunkenen Einkommens nun plötzlich unter die Versicherungspflicht­grenze (2024: 69.300 Euro im Jahr) fällt. Unter dieser Grenze ist die Versicherung in der PKV eigentlich nicht mehr möglich, sodass die Person in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln kann.

Um den Wechsel zu vermeiden, können Betroffene sich vorübergehend von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das ist aber nur solange möglich, wie die Person in Elternzeit ist. Mit dem Ende dieser Phase muss die Person also wieder oberhalb der Versicherungspflicht­grenze verdienen, oder aber in die GKV wechseln.

Antrag auf Befreiung von der GKV – So geht’s!

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  • Der Antrag zur Befreiung von der Kranken­versicherungspflicht muss dort gestellt werden, wo die Eltern zuletzt gesetzlich versichert waren. Waren sie zu keinem Zeitpunkt in ihrem Leben gesetzlich versichert, kann das gesetzliche Versicherungs­unternehmen für die Antragstellung frei gewählt werden.
  • Wird der Antrag genehmigt, gilt er nur für die Dauer der Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
  • Sollte die Anstellung nach der Elternzeit weiter in Teilzeit erfolgen, ist ein neuer Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse nötig.
  • Weiterhin ist der Nachweis einer anderweitigen bestehenden Absicherung nach § 8 Abs. 2SGB V Voraussetzung für die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Am besten eignet sich dafür eine Kopie der bestehenden Police bei der privaten Kranken­versicherung.

Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht rückgängig gemacht werden

Der Antrag zur GKV-Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Antritt der Teilzeitbeschäftigung gestellt werden und wirkt rückwirkend, sofern in dem Zeitraum noch keine Arztbesuche stattfanden. Andernfalls wirkt die Befreiung erst vom nächsten Kalendermonat an. Die Befreiung der Versicherungspflicht kann später nicht rückgängig gemacht werden. Solange die Teilzeitbeschäftigung andauert, kann nicht wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt werden.


Private Kranken­versicherung während Elternzeit ruhen lassen

Falls Sie während der Elternzeit in die GKV wechseln, aber später in die private Kranken­versicherung zurückkehren möchten, können Sie sich mittels Anwartschafts­versicherung absichern. Mit Hilfe der Anwartschafts­versicherung kann die private Kranken­versicherung für die Dauer der Elternzeit ruhen und zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Elternzeit) ohne erneute Risikoprüfung wieder aufgenommen werden. Bei einem kompletten Austritt aus der PKV über die Elternzeit hinweg, erlischt hingegen der Vertrag inklusive des Versicherungstarifs.

Vorteile der Anwartschafts­versicherung

  • Ihre Konditionen und gezahlten Beiträge bleiben weitgehend erhalten.
  • Sie müssen sich keiner Gesundheitsprüfung unterziehen oder Wartezeiten einhalten, wenn Sie zurückkehren.
  • Trotz Versicherung sind Sie nicht verpflichtet, wirklich in die PKV zurückzukehren.

Teilzeit nach der Elternzeit

Liegt das Einkommen nach der Elternzeit oberhalb der Versicherungspflicht­grenze, so kann der Arbeitnehmer in der privaten Kranken­versicherung bleiben. Liegt es aber darunter, muss grundsätzlich in die gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt werden.

Anders sieht es aus, wenn jemand nach der Elternzeit eine Teilzeitstelle antritt. Die Bedingungen sind dann gleich wie bei anderen Privatversicherten, die in die Teilzeitbeschäftigung wechseln. Folgende Voraussetzungen gibt es:

  • Die Arbeitszeit darf höchstens die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitszeit aller Angestellter im Betrieb betragen.
  • Die letzten fünf Jahre muss das Einkommen über der Pflicht­versicherungsgrenze gelegen haben.
  • Die Pflicht­versicherungsgrenze müsste erreicht werden, wenn die Teilzeitbeschäftigung als Vollzeitbeschäftigung ausgeführt werden würde.

Fazit

Wer in Elternzeit geht und in der privaten Kranken­versicherung versichert ist, muss zunächst einmal die Beiträge zur PKV in voller Höhe selbst tragen. Da die Arbeit ruht, gibt es auch keinen Arbeitgeberzuschuss mehr. Jedoch können Eltern prüfen, ob der Arbeitgeberzuschuss vom Ehepartner genutzt werden kann. Dies und das erhöhte Elterngeld für privat Versicherte entlasten die PKV-Beiträge für werdende Eltern. Möchten Sie während der Elternzeit außerdem in Teilzeit arbeiten, müssen Sie weitere Besonderheiten beachten. Überlegen Sie sich, ob Sie für diese Zeit PKV-versichert bleiben oder in die GKV wechseln möchten.


Tarife richtig vergleichen

Ein umfassender Versicherungsschutz ist wichtig und sollte gerade bei der Kranken­versicherung an vorderster Stelle stehen. Die Tarife der privaten Krankenkassen gegen weit über einen Grundschutz hinaus und bieten vielfältige Zusatzleistungen. Dennoch können sich die Tarifangebote stark voneinander entscheiden. Ein Vergleich von privaten Kranken­versicherungen kann dabei helfen, den passenden Tarif für sich und seine Familie zu finden. Versicherungsnehmer sollten sich im Vorfeld u.a. folgende Fragen stellen:

  • Passt der Tarif zu Ihrer familiären Situation bzw. zu Ihren Plänen?
  • Gibt es eine Elterngeld-Klausel, die Sie von Beitragszahlungen während der Elternzeit befreit?
  • Sind alle Leistungen, die Ihnen wichtig sind, dabei?
  • Hat der Tarif eine hohe Beitragsstabilität?

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung während der Elternzeit

Bin ich in der Elternzeit krankenversichert?

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Egal, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind: Auch während der Elternzeit bleiben Sie krankenversichert, und zwar da, wo Sie auch vor der Elternzeit versichert waren.

Wer zahlt die private Kranken­versicherung während der Elternzeit?

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Während der Elternzeit muss das PKV-Versicherte Elternteil die kompletten Beiträge selbst zahlen. Da die Arbeit ruht, fällt auch der Arbeitgeberzuschuss weg.

Was zahlt der Arbeitgeber während der Elternzeit?

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Da die Arbeitstätigkeit während der Elternzeit ruht, muss der Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr zur privaten Kranken­versicherung zahlen. Jedoch kann der Arbeitgeberzuschuss vom anderen Elternteil, welches noch arbeiten geht, genutzt werden.

Was zahlt die private Kranken­versicherung in der Schwangerschaft?

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Die Leistungen während einer Schwangerschaft sind von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Im besten Fall beschließt man dies bereits bei Vertragsabschluss. Mögliche Leistungen können sein: Vorsorgeuntersuchungen, Abtastungen, Blutentnahmen und Geburtsvorbereitungskurse.

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Katharina Burnus
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