Kindergeld und Co. – Was (werdende) Eltern beachten sollten

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen.
  • Den Kindergeldantrag können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
  • Für jedes Ihrer Kinder können Sie 250 Euro Kindergeld im Monat erhalten.
  • Kindergeld erhalten Sie mindestens bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird, maximal bis Ihr Kind 25 Jahre alt wird.
  • Zudem können Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle für die ersten Lebensjahre Ihres Kindes Elterngeld beantragen.

Das erwartet Sie hier

Was (werdende) Eltern bei Kindergeld und Co. beachten sollten, damit sie alle bürokratischen Hürden meistern. Mit Erfahrungen des transparent-beraten.de-Teams aus Berlin.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer kann Kindergeld beantragen?
  2. Kindergeldantrag stellen
  3. Wie viel Kindergeld?
  4. Elterngeld beantragen
  5. Erfahrungsberichte aus Berlin
  6. Fazit

Wer kann Kindergeld beantragen?

Icon Familie

Das Kindergeld dient dazu, die Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes zu unterstützen. Kindergeld beantragen können daher:

  • Eltern
  • Adoptiveltern

Und unter bestimmten Voraussetzungen auch:

  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Großeltern

Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes

Zusätzlich können nur die folgenden Personen Kindergeld bekommen:

  • Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben
  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben (unter bestimmten Bedingungen)
Icon Kind

Für welche Kinder kann Kindergeld beantragt werden?

Kindergeld beantragen können Sie für:

  • Ihre leiblichen Kinder
  • Die Kinder Ihres Ehepartners oder Ihres eingetragenen Lebenspartners
  • Adoptierte Kinder
  • Enkelkinder (mit denen Sie zusammenleben)
  • Pflegekinder (mit denen Sie zusammenleben)

Dabei müssen die Kinder, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, in Deutschland, einem Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz leben.

So stellen Sie einen Antrag auf Kindergeld

Icon Stadt

Wo muss Kindergeld beantragt werden?

Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragen. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welcher Stadt und welchem Stadtteil Sie wohnen. Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit. Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, dann müssen Sie das Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber, Dienstherren beziehungsweise der Vergütungsstelle beantragen.

Wie muss der Antrag auf Kindergeld gestellt werden?

Den Antrag auf Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der für Sie zuständigen Familienkasse einreichen. Ein mündlicher Antrag, etwa per Telefon, ist nicht möglich. Den Kindergeldantrag können Sie auch online über den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Entweder drucken Sie den Antrag danach aus, unterschreiben ihn und senden ihn per Post an die Familienkasse, oder Sie können mit einem gültigen Elster-Zertifikat den Kindergeldantrag auch komplett online stellen. Auf jeden Fall ist die Beantragung des Kindergeldes erst nach der Geburt Ihres Kindes möglich. Den Antrag auf Kindergeld sowie weitere wichtige Formulare, Anträge und Merkblätter der Familienkasse, in vielen unterschiedlichen Sprachen, finden Sie hier:

Kindergeldantrag der Familienkasse

Icon Vertrag mit Unterschrift

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Kindergeldantrag

Um einen Antrag auf Kindergeld stellen zu können, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes
  • Ihre eigene Steueridentifikationsnummer

Geburtsurkunde

lesen

Innerhalb einer Woche nach der Geburt müssen Sie beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes eine Geburtsurkunde für Ihr Kind beantragen. Dabei erhalten Sie drei kostenfreie Exemplare der Geburtsurkunde für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld und zur Vorlage bei der Krankenkasse. Das Exemplar für Ihre eigenen Unterlagen müssen Sie bezahlen. In der Regel kostet dieses zwischen zehn Euro und 15 Euro. Sie können auch direkt mehrere Exemplare beantragen.

Steueridentifikationsnummer

lesen

Seit dem Jahr 2016 müssen Sie der Familienkasse mit dem Kindergeldantrag auch Ihre eigene und die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes vorlegen. Diese sendet Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern automatisch nach der Geburt Ihres Kindes zu. In der Regel geht dies schnell, kann allerdings wie in Berlin auch mal bis zu zwölf Wochen dauern. Ihre eigene Steueridentifikationsnummer finden Sie entweder in Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Icon Uhr und Zeit

Wie lange dauert die Bearbeitung von Kindergeld?

Bei der Beantragung des Kindergeldes sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie nicht sofort mit dem Geld rechnen können. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit des Kindergeldes etwa ein bis zwei Monate. Daher sollten Sie den Antrag auf Kindergeld so früh wie möglich nach der Geburt Ihres Kindes stellen, um eine mögliche Wartezeit nicht unnötig zu verlängern. Empfehlenswert ist es, den Kindergeldantrag bereits vor der Geburt Ihres Kindes vorzubereiten, damit er nach dem Erhalt der Geburtsurkunde und der Steueridentifikationsnummer nur noch eingereicht werden muss.


Antrag nur vollständig einreichen

Bevor die Geburtsurkunde nicht da ist, können Sie auch kein Kindergeld beantragen. Viele Ratgeber empfehlen zwar, den Antrag schon ohne die Geburtsurkunde einzureichen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Ämter mittlerweile Anträge ablehnen, wenn die Geburtsurkunde noch nicht beigefügt wurde. Dementsprechend können Sie nur durch die Vorbereitung der Unterlagen dazu beitragen, dass der Prozess beschleunigt wird.

Icon Info

Was passiert, wenn der Kindergeldantrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag auf Kindergeld abgelehnt und sind Sie mit der Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden, dann können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Dieser muss entweder schriftlich oder persönlich vor Ort erfolgen und kostet Sie nichts. Wird auch Ihr Einspruch abgelehnt, können Sie ebenfalls mit einer Frist von einem Monat Klage einreichen. Hierfür ist das Finanzgericht zuständig. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Klage sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten auf Sie zukommen. Hier kann Ihnen eine Rechtsschutz­versicherung helfen.

Icon Achtung

Änderungen sofort mitteilen

Bekommen Sie Kindergeld und ergeben sich in Ihrem Leben Änderungen, die sich auf das Kindergeld auswirken könnten, müssen Sie die Familienkasse sofort darüber informieren. Dies kann beispielsweise eine neue Bankverbindung oder ein Umzug sein. Aber auch die unter anderem folgenden Änderungen sollten Sie der Familienkasse sofort mitteilen:

Alle Kinder
  • Sie oder der andere Elternteil beginnen eine Erwerbstätigkeit im Ausland
  • Ihr Arbeitgeber entsendet Sie oder der andere Elternteil ins Ausland
  • Sie, der andere Elternteil oder Ihr Kind zieht ins Ausland
  • Für Ihr Kind werden andere Leistungen gezahlt
  • Sie lassen sich scheiden oder trennen sich dauerhaft
  • Ihr Kind oder der andere Elternteil leben nicht mehr in Ihrem Haushalt
  • Ihr Kind oder der andere Elternteil sind verstorben
Kinder ab 18 Jahren
  • Ihr Kind hat eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen
  • Ihr Kind wechselt, beendet oder unterbricht seine Schulausbildung, Berufsausbildung oder sein Studium
  • Ihr Kind tritt einen freiwilligen Wehrdienst an
  • Ihr Kind ist arbeitssuchend oder ohne Ausbildungsplatz
  • Ihr Kind war arbeitssuchend oder ohne Ausbildungsplatz und wird jetzt erwerbstätig oder nimmt eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein Studium auf
  • Ihr Kind wird schwanger und der Mutterschutz beginnt

Wie viel Kindergeld erhalten Sie?

Icon Euromünze

Seit 2024 erhalten Sie für jedes Kind 250 Euro im Monat. Die Höhe des Kindergeldes ist dabei unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkassen bei den Bundesagenturen für Arbeit.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nicht für alle Familien am selben Tag, sondern über den Monat verteilt. Wann Sie mit dem Kindergeld auf Ihrem Konto rechnen können, verrät Ihnen die letzte Zahl der Kindergeldnummer. Je kleiner diese Zahl ist, desto früher im Monat wird Ihnen das Kindergeld ausgezahlt.

Alle Auszahlungstermine des Kindergeldes

Icon Zeit ist Geld
Icon Bezahlen Geldschein

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, bei der das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können diese entscheiden, an wen von beiden das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Das Kindergeld kann allerdings auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.


Wie lange erhält man Kindergeld?

Kindergeld erhalten Sie in der Regel ab der Geburt Ihres Kindes bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Sie länger Kindergeld erhalten können. Dabei besteht Ihr Anspruch auf Kindergeld für jeden Monat, in dem Sie mindestens an einem Tag alle Voraussetzungen erfüllen. Wird Ihr Kind also am 2. April 18 Jahre alt, erhalten Sie das Kindergeld für den kompletten April.

Icon Kind
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Alle Kinder
Icon Person mit Pfeilen
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Arbeitslose Kinder, die arbeitssuchend gemeldet sind
Icon Person am Schreibtisch
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Kinder in Ausbildung (auch Schule und Studium)
  • Kinder zwischen zwei Ausbildungen (nicht länger als vier Monate)
  • Kinder, die keinen Ausbildungsplatz finden
  • Kinder, die einen anerkannten Freiwilligendienst leisten

Kinder mit Behinderung

lesen

Für ein Kind mit Behinderung können Sie auch länger als bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann. Zudem muss die Behinderung Ihres Kindes bereits vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und der Grund dafür sein, dass es seinen Lebensunterhalt nicht allein sichern kann.

Icon Info

Wird Kindergeld auch rückwirkend gezahlt?

Sie können Kindergeld auch rückwirkend beantragen, wenn Sie für diese Zeit einen Anspruch auf Kindergeld hatten. Allerdings wird Ihnen das Kindergeld für maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Ergänzungsleistung Kinderzuschlag

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Familien mit einem geringen Einkommen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Dieser muss ebenfalls bei der für Sie zuständigen Familienkasse beantragt werden. Je Kind können Sie maximal 250 Euro im Monat erhalten. Die genaue Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen von Ihnen selbst, Ihrem Partner und Ihrem Kind.

So beantragen Sie Elterngeld

Icon Vater mit Kind

Gehen Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Elternzeit, haben Sie auch einen Anspruch auf Elterngeld. Dieses soll Ihr, durch die Betreuung entfallendes, Nettoeinkommen anteilig ersetzen, wenn Sie gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Den entsprechenden Antrag können Sie ebenfalls erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Allerdings sollten Sie ihn auf jeden Fall innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt einreichen, da das Elterngeld nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Den Antrag auf Elterngeld reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle ein.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Beispielsweise, ob Sie Basiselterngeld für zwölf Monate oder ElterngeldPlus für 24 Monate beantragen. Je nach Ihrem Einkommen in den letzten zwölf Monaten kann das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich betragen. Wie viel Elterngeld Sie genau bekommen können, können Sie ganz unkompliziert mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berechnen:

Elterngeldrechner

Wie wird das Elterngeld berechnet?

lesen

Ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro vor der Geburt erhalten Sie beim Basiselterngeld 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Elterngeld. Dabei werden allerdings höchstens 2.770 Euro berücksichtigt, sodass Sie höchstens 1.800 Euro im Monat Basiselterngeld bekommen können. Bei niedrigeren Einkommen werden schrittweise höhere Prozentsätze berücksichtigt. Sie erhalten jedoch in jedem Fall den Mindestbetrag von 300 Euro, auch wenn Sie kein Einkommen haben. Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes, wenn Sie kein Einkommen haben. Arbeiten Sie während dieser Zeit in Teilzeit, ist es abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Beantragen von Kinder- und Elterngeld in Berlin – Erfahrungsberichte

Icon Kalender

Verzögerung durch verspätete Unterlagen

Dass man sich nicht darauf verlassen kann, zeitnah nach der Geburt des Kindes Eltern- und Kindergeld zu erhalten, kann unsere Kollegin Christiane bestätigen. Bereits vor der Geburt hatte sie mit einigen Problemen zu kämpfen. Und diese wurden nach der Geburt nicht weniger. Denn bei ihr verspäteten sich sowohl die Ausstellung der Geburtsurkunde als auch die Zusendung der Steueridentifikationsnummer. Daher mussten die frisch gebackenen Eltern mehr als drei Monate ohne Gelder vom Staat auskommen. „Nach meiner Erfahrung kann ich allen, die ein Kind erwarten, nur empfehlen, vor der Geburt Geld beiseitezulegen. Denn die erste Zeit mit dem eigenen Kind sollte nicht von Existenzängsten geprägt sein.“


Unterschiede bei der Bearbeitungsdauer

Andere Erfahrungen hat unsere Mitarbeiterin Claudia gemacht. Bei ihren beiden Kindern dauerte die Bewilligung des Kindergeldes etwa einen Monat, die Auszahlung des Elterngeldes ungefähr zwei Monate. Sie hat in dem Zusammenhang besonders positive Erfahrungen mit der Beratung durch die Elterngeldstelle gemacht. „Am besten sollte die Kommunikation mit der Elterngeldstelle per E‑Mail erfolgen. Ich habe hierbei schnell und präzise Antworten auf meine Fragen zum Elterngeldantrag bekommen.“

Icon Uhr mit Pfeil

Zeitraum bis zur Bewilligung überbrücken

Doch auch ein Zeitraum von einem bis zwei Monaten ohne Kinder- und Elterngeld ist für manche Familien nicht leicht zu überbrücken. Wie in den meisten Amtsangelegenheiten kann man in Bezug auf die Bearbeitungsdauer Glück oder Pech haben. In Berlin hängt dies sicherlich auch von dem Bezirk ab, in dem die Eltern wohnen. Eine Übersicht über mögliche finanzielle Unterstützung von Schwangeren finden Sie hier:

Finanzielle Unterstützung von Schwangeren

Fazit

Eltern sollte bewusst sein, dass ein Kind zu bekommen mit einer Menge Bürokratie verbunden ist. In einer Großstadt wie Berlin kann man dabei auch mal ein paar Monate auf den Erhalt der Gelder warten. Werdende Eltern sollten daher zumindest im Vorhinein alle Anträge rund um das Kind ausfüllen, damit nach der Geburt nur noch die nötigen Unterlagen beigefügt werden müssen.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:

Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH