Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Übergewicht
- Ob man mit Übergewicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekommt, hängt vom konkreten BMI, etwaigen Folgeerkrankungen sowie vom Versicherer ab.
- Leichtes Übergewicht kann i. d. R. zu normalen Bedingungen versichert werden.
- Eine erhebliche Adipositas liegt bei einem BMI ab 30 vor und kann zu Beitragszuschlägen, Risikoausschlüssen oder gar einer Ablehnung des Antrags führen.
- Bei nennenswerter Adipositas ist es sinnvoll, eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zu stellen.
Übergewicht als Ursache für Berufsunfähigkeit
Übergewicht und Fettleibigkeit haben nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbs- sowie Berufsfähigkeit und führen, insbesondere aufgrund der Belastung des Bewegungsapparats, zu häufigen Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Bei höheren Adipositasgraden führt die Vermehrung des Körperfetts zu Funktionseinschränkungen. Erschwertes Steigen und Klettern sowie eingeschränkte Beweglichkeit sind in zahlreichen Berufen hinderlich und machen deren Ausübung oft unmöglich.
Folgeerkrankungen können auch Ursache für Berufsunfähigkeit sein
Nicht zwangsläufig muss das Übergewicht direkt als Ursache für Berufsunfähigkeit gelten. Der Verlust der Fähigkeit, seinem Beruf nachzugehen, kann auch durch die vielen Begleit- und Folgeerkrankungen hervorgerufen werden. Diese sind vielfältig – dem sind sich auch Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung bewusst.
Häufige Begleit- und Folgeerkrankungen von Übergewicht:
- Gicht
- Arthrose
- Herzinfarkte
- Schlaganfälle
- Rückenschmerzen
- Bluthochdruck
- Diabetes Mellitus Typ 2
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Embolie
- Thrombose
- Krebs
Als Adipositas wird im Allgemeinen eine Stoffwechsel- und Ernährungskrankheit mit starkem Übergewicht verstanden. Die Welthandelsorganisation (WHO) geht ab einem Körpermaßindex (BMI) von 30 von Adipositas aus.
Adipositas-Grade nach BMI im Überblick:
- 18 – 24,9: Normalgewicht
- 25 – 29,9: Übergewicht
- 30 – 34,9: Adipositas Grad I
- 35 – 39,9: Adipositas Grad II
- ab 40: Adipositas Grad III
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Übergewicht möglich?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Übergewicht ist prinzipiell möglich. Weil Übergewicht jedoch mit zahlreichen Folgeerkrankungen verbunden ist, ist die Versicherbarkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an strenge Voraussetzungen geknüpft. Was hier eine Rolle spielt, ist der genaue BMI und ob weitere Erkrankungen vorhanden sind. Leidet man beispielsweise an Diabetes, Bluthochdruck und Übergewicht, so ist ein Versicherungsabschluss nicht möglich. Besteht nur Übergewicht bzw. Adipositas, können diese Personen oftmals mit einem Beitragszuschlag versichert werden.
So bewerten BU-Versicherer Übergewicht als Vorerkrankung
Jede Versicherungsgesellschaft legt individuell über ihre Annahmerichtlinien fest, wie sie mit Antragstellern umgeht, die unter Übergewicht leiden. Grob lässt sich jedoch folgende Vorgehensweise feststellen:
- Bei leichtem Übergewicht kann Versicherungsschutz zum normalen Beitrag beantragt werden.
- Starkes Übergewicht geht mit Risikozuschlägen einher.
- Bei Adipositas nach Grad II oder III wird der Antrag oft abgelehnt oder es werden Ausschlüsse vereinbart (z.B. Ausschluss von Erkrankungen am Bewegungsapparat).
Aus den Annahmerichtlinien einiger Anbieter geht hervor, dass ab einem BMI von 25 von Übergewicht ausgegangen wird. Ein Zuschlag erfolgt allerdings erst ab einem BMI von 30, weil die geringfügige Risikoerhöhung noch unter normalen Voraussetzungen versichert werden kann. Je nach ausgeübtem Beruf oder Begleiterkrankungen kann jedoch auch bei einem BMI von unter 30 ein Beitragszuschlag bestimmt werden.
Das Alter spielt ebenfalls eine Rolle
Eine Rolle spielt bei der Frage nach der Versicherbarkeit auch das Alter. Die Zuschlagstabelle gestaltet sich bei einem bestimmten Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise wie folgt:
Alter | Körpergröße | Körpergewicht | BMI | Bewertung |
30 | 190cm | 112kg | 31 | 25 % Beitragszuschlag |
50 | 190cm | 112kg | 31 | kein Beitragszuschlag |
30 | 180cm | 130kg | 40 | Ablehnung |
50 | 180cm | 130kg | 40 | 100 % Beitragszuschlag |
Grundlage dieser Aufstellung ist die Annahme, dass jüngere Versicherte, die bereits an Übergewicht leiden, „mehr Zeit haben“, Begleiterkrankungen (Herzschwäche, Nierenversagen, Schlaganfall) zu entwickeln, als älter. Daher erfolgt bei jüngeren Antragstellern ein höherer Beitragszuschlag oder droht eher eine Ablehnung als bei einem älteren Antragsteller mit gleichem BMI.
… mehr zum Thema „BU abgelehnt – was tun?“Das fragen Versicherer in der Gesundheitsprüfung zu Übergewicht
Grundsätzliche Fragen & Angaben
- „Bestehen weitere Erkrankungen wie etwa Ess-, Stoffwechselstörungen, Diabetes, Schilddrüsen-, Nierenerkrankung, Bluthochdruck, Blutgefäß-, Herzerkrankung oder sonstige Krankheiten?
- Liegen derzeit oder lagen weitere Beschwerden in der Vergangenheit im Bereich Wirbelsäule, Knie oder Bewegungsapparat vor?
- Welche Medikamente wurden Ihnen seitens eines Krankenhauses oder Arztes verschrieben?
- Sind Sie Nichtraucher oder Raucher?“
Konkretere Fragen bei Übergewicht
- „Gewichtszunahme ? Gewichtsabnahme? Wie viel Kilogramm in welchem Zeitraum?
- Haben Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Ess- oder Verdauungsstörung Medikamente ohne ärztliche Verordnung eingenommen (z.B. Abführmittel, Appetitzügler)? Falls ja, welche?
- Wurden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Blutdruckwerte über 140/90 mmHg gemessen? Falls ja, wie hoch war er bei den letzten Messungen? Wann jeweils? Wann gemessen?
- Nur bei Antragstellerinnen: Haben Sie regelmäßige Monatsblutungen (Menstruationen)?
- Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Stoffwechselstörung (z.B. Cholesterin-, Triglycerid-, Zucker-, Harnsäureerhöhung oder Hormonstörung) festgestellt?
- Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine Leberwerterhöhung oder eine Lebererkrankung (z.B. Fettleber) festgestellt?
- Wurde oder wird bei Ihnen eine Psychotherapie (z.B. Gesprächs- oder Verhaltenstherapie) durchgeführt oder ist eine solche geplant?
- Waren in den letzten 15 Jahren stationäre Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren, Anschlussheilbehandlungen) nötig?
- Waren Sie schon länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig?
- Haben Sie aufgrund von Gewichtsproblemen, Gewichtsänderungen oder einer Essstörung Ärzte oder andere Therapeuten in Anspruch genommen?“
So bekommen Sie trotz Übergewicht eine BU
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch mit einem BMI über 30 nicht unmöglich. Wie bereits erwähnt, kommt es immer auf die individuellen Umstände und die jeweilige Bewertungsskala des Versicherer an.
Möchten Sie eine BU abschließen und liegt Ihr BMI bei über 30, bietet sich folgende Herangehensweise an:
-
- Stellen Sie gleich bei mehreren Gesellschaften eine anonyme Risikovoranfrage. Unsere BU-Experten führen diese gern für Sie durch. (… mehr zur Risikovoranfrage)
- Bereiten Sie für die Risikovoranfrage Ihre Gesundheitshistorie auf, insbesondere hinsichtlich möglicher Begleiterkrankungen.
- Stellen Sie sich auf die Beantwortung eines Zusatzfragebogens ein, mit dem oft auch Arztberichte angefordert werden.
- Im nächsten Schritt ergeben sich evtl. noch Rückfragen oder es ergeht eine erste Einschätzung.
- Anhand der Entscheidungen der einzelnen Gesellschaften können Sie sich für das individuell beste Angebot entscheiden. Unsere unabhängigen BU-Berater unterstützen Sie hierbei gern.
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