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Wie Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Morbus Crohn bekommen, worauf Sie dabei achten sollten und wann die Versicherung zahlt.
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Wie Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Morbus Crohn bekommen, worauf Sie dabei achten sollten und wann die Versicherung zahlt.
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Morbus Crohn als Ursache für Berufsunfähigkeit
Morbus Crohn ist eine entzündliche Darmkrankheit, die in Schüben auftritt und bisher als nicht heilbar gilt. Immer mehr Deutsche leiden an dieser Art von Autoimmunerkrankung. Allein im letzten Jahr stieg die Zahl an Patienten mit chronischen Darmentzündungen um 25 Prozent, wobei Frauen insgesamt häufiger betroffen waren als Männer. Neben Morbus Crohn führt auch die Dickdarmerkrankung Colitis ulcerosa dazu, dass Betroffene ihre Arbeit nicht mehr wie gewohnt ausüben können. Von vollständiger Berufsunfähigkeit waren im genannten Zeitraum rund 10 Prozent aller Morbus Crohn sowie Colitis ulcerosa Patienten betroffen. Dagegen konnten rund 15 Prozent der Patienten mit Darmerkrankungen zumindest noch teilweise ihre Arbeit ausführen.
Besser privat vorsorgen
Das Risiko an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa zu erkranken, ist keine Frage des Alters. Denn immer häufiger sind auch junge Erwachsene zwischen 20 und 35 Jahren von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen betroffen. Für diesen Personenkreis ist eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft mittels Berufsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll. Einerseits, weil die Beiträge für junge Beschäftigte in der Regel geringer sind. Aber andererseits auch, weil die staatliche Erwerbsminderungsrente zukünftig nicht ausreicht, um Einkommseinbußen auszugleichen, die durch die Berufsunfähigkeit entstehen. Um im Fall der Fälle nicht auf zusätzliche Leistungen in Form von Sozialhilfe angewiesen zu sein, empfiehlt es sich, mittels Berufsunfähigkeitsversicherung privat vorzusorgen.
So bekommen Sie die BU bei Morbus Crohn
Gute Chancen bei mildem Verlauf
Da es sich bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa um chronische Erkrankungen handelt, kann der Versicherungsabschluss mitunter schwierig werden. Besonders bei lange anhaltendem und fortschreitendem Krankheitsverlauf werden Versicherer vorsichtig, zumal sie hier Gefahr laufen, ein unkalkulierbares Risiko einzugehen. Doch eine Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankung muss kein genereller Grund für Ablehnung sein. Denn verläuft die Krankheit mild und zudem bereits seit längerem beschwerdefrei, stehen die Chancen in der Regel gut, dass Ihnen Ihr Versicherer ein Vertragsangebot unterbreitet.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abschließen
Keine Ablehnung trotz höherem Schweregrad
Leiden Sie an einer schweren Form von Morbus Crohn, gilt ein Versicherungsabschluss als schwierig – nicht aber als unmöglich! Denn mittlerweile gibt es viele Versicherer, die Morbus Crohn-Erkrankte dennoch in ihr Kollektiv mit aufnehmen. Ohne Beschränkungen für den Versicherungsinteressenten ist dies jedoch grundsätzlich nicht möglich, zumal Versicherer hier ein erhöhtes Risiko tragen, an dem sie Sie finanziell beteiligen müssen. So ist der Versicherer berechtigt, für eine Mehrleistung aufgrund der Morbus Crohn Erkrankung
Obige Beschränkungen kann der Versicherer jedoch nicht „einfach so“ durchsetzen. Damit es zu einer Versicherbarkeit kommt, müssen Sie Ihre Zustimmung erteilen. Überlegen Sie daher genau, welche Form von Beschränkung Sie am ehesten in Kauf nehmen können.
Festlegung eines Leistungsausschlusses
Um kein unnötiges Risiko einzugehen, definieren viele Versicherungen eine Ausschlussklausel speziell für Darmerkrankungen in ihren Versicherungsbedingungen. Diese klammert chronische Erkrankungen explizit aus dem Vertrag aus, so auch Morbus Crohn. Werden Sie also wegen Morbus Crohn berufsunfähig, zahlt die Versicherung Ihnen keinerlei Rente aus. Dafür bleibt beim Abschluss jedoch der Versicherungsbeitrag gleich. Auch wenn Sie dadurch Geld sparen, ist ein Leistungsausschluss grundsätzlich keine ideale Lösung.
Beispiel Ausschlussklausel
„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Entzündliche und tumoröse Darmerkrankungen und Folgen.“
Erhebung eines Risikozuschlages
Im Gegensatz zum Leistungsausschluss sind beim Risikozuschlag die Morbus Crohn Erkrankung sowie dessen Folgen komplett mitversichert. Nachteilig ist allerdings der höhere Versicherungsbeitrag. Denn nicht selten werden bis zu 100 Prozent Risikozuschlag erhoben, was natürlich die Prämienzahlung erhöht. Patienten mit einem leichteren Krankheitsverlauf sowie längerer Beschwerdefreiheit haben jedoch in der Regel die Chance auf geringere Zuschläge. In diesem Fall kann der Risikozuschlag – je nach Versicherer – durchaus lediglich 10 bis 20 Prozent betragen. Wollen Sie auf der sicheren Seite sein, sollten Sie den Beitragszuschlag einem Leistungsausschluss stets vorziehen.
Auf diese Klauseln sollten Sie im Vertrag achten
Beispiel Risikozuschlag
„Aufgrund der vorliegenden Erkrankung ergibt sich ein Risikozuschlag von 50 Prozent.“
Von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich
Nicht alle BU-Versicherer bewerten chronische Erkrankungen also gleich. So kann es vorkommen, dass ein Versicherer Ihren Versicherungsantrag ganz ablehnt, während ein Anderer Ihnen sofort – auch ohne Einschränkungen – eine Police anbietet. Unsere BU-Experten sind auf die Versicherungsberatung bei Vorliegen chronischer Krankheiten spezialisiert und helfen Ihnen gerne bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Gesundheitsprüfung ist Voraussetzung
Die Gesundheitsprüfung in Form eines schriftlichen Fragebogens gilt als Voraussetzung, um in der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden. Mittels dieser gelingt es dem Versicherer, Ihren Gesundheitszustand objektiv zu beurteilen sowie risikogerechte Beiträge zu ermitteln – falls es zum Vertragsabschluss kommt. Entscheidend für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei die Krankengeschichte der letzten fünf bis zehn Jahre. Stellt sich heraus, dass Ihre letzte Untersuchung oder Behandlung bereits mehr als fünf Jahre zurückliegt, können Sie in der Regel mit einem positiven Ausgang rechnen. Auch die Auswirkungen der Morbus Crohn Schübe sind entscheidend. Sind diese gering, steht einer Vertragsunterzeichnung meist nichts im Wege.
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Risikoprüfung?
Einzureichende Dokumente
Die Gesundheits- oder auch Risikoprüfung bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa umfasst in der Regel folgende Dokumente:
Typische Gesundheitsfragen bei Morbus Crohn
Da jeder Versicherer auf andere Kriterien wert legt, sind Gesundheitsfragen häufig unterschiedlich formuliert. Trotz anderem Wortlaut haben diese jedoch generell den gleichen Zweck – nämlich über Zustand und Erkrankungsverlauf des Patienten aufzuklären. Ausschlaggebend für den Versicherer sind dabei unter anderem Angaben über die Häufigkeit von Arbeitsunfähigkeitstagen. Denn daraus kann der Versicherer ableiten, in welchem Ausmaß die Erwerbsfähigkeit durch die Morbus Crohn Erkrankung beeinträchtigt ist. Fragen aus einer Gesundheitsprüfung können zum Beispiel so lauten:
Was tun bei Antragsablehnung?
Mitunter kann die Risikoprüfung des Versicherers eine „Nichtversicherbarkeit“ ergeben. In diesem Fall erfolgt eine sofortige Ablehnung Ihres Antrags. Doch muss die Antragsablehnung nicht dauerhaft sein. Können Sie beispielsweise belegen, dass Sie bereits seit Antragsstellung beschwerdefrei sind, wird Ihre Versicherung Ihren Antrag zurückstellen und erneut bewerten, sobald ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist. Damit es erst gar nicht zu einer Ablehnung Ihres Antrags kommt, sollten Sie rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Versicherungsexperten geben Ihnen gerne eine Voreinschätzung Ihrer Versicherbarkeit und erteilen Tipps für einen erfolgreichen Abschluss.
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Wie Sie am besten beim Abschluss trotz Morbus Crohn vorgehen
Risikovoranfrage durchführen
Personen mit Vorerkrankungen wie aktiver Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, sollten niemals direkt Anträge bei Versicherungsgesellschaften stellen. Denn sollte Sie ein Versicherer daraufhin ablehnen, stehen Ihre Chancen auch bei anderen Gesellschaften schlecht. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir eine Risikovoranfrage. Mittels dieser können Sie anonym und unverbindlich Ihre Versicherungssituation einschätzen lassen, ohne Gefahr zu laufen, offiziell abgelehnt zu werden.
Gut zu wissen
Die Risikovoranfrage besteht in der Regel aus zwei Teilen: Den ausgefüllten Gesundheitsfragen sowie den Vertragsunterlagen. Hat der Versicherer die Unterlagen gesichtet, teilt er Ihnen daraufhin mit, ob und zu welchen Bedingungen er Sie versichert. Gerne können Sie unsere Versicherungsexperten mit einer Risikovoranfrage beauftragen. Als Brancheninsider können Sie Ihnen mitteilen, welche Angaben für eine Einschätzung unbedingt nötig sind.
Gesundheitshistorie detailliert aufbereiten
Einer guten Risikoeinschätzung geht stets eine sorgfältig aufbereitete Gesundheitsgeschichte voraus. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie der Risikovoranfrage neben den üblichen Unterlagen, auch Belege, Atteste sowie Berichte des behandelnden Arztes beilegen. Besonders bei einem ungünstigen Verlauf der Erkrankung sind obige Unterlagen nützlich, zumal diese Ihre Chancen auf eine gute Risikoeinschätzung deutlich erhöhen. Aber auch für alle anderen gilt: Je besser Sie Ihren Gesundheitszustand dem Risikoprüfer darstellen, desto mehr Zeit wird sich dieser nehmen, um Ihre Situation zu analysieren.
Unbedingt beachten: Die vorvertragliche Anzeigepflicht
Bereits vor Vertragsabschluss sind Sie zur Wahrheit verpflichtet. Alle Angaben, die Sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung machen, dürfen daher weder beschönigt noch verschleiert werden. Verschweigen Sie bewusst oder unbewusst Angaben zu Ihrer Erkrankung, ist Ihr Versicherer dazu berechtigt, Ihren Antrag abzulehnen oder rückwirkend zu beenden. Dass Sie bereits bei der Risikovoranfrage wahrheitsgemäß antworten, versteht sich von selbst. Zumal Sie nur dann, mit einer hilfreichen Risikoeinschätzung rechnen können.
Mehrere Anbieter vergleichen
Wie bereits angemerkt, schätzen Versicherungsunternehmen bestimmte Vorerkrankungen oftmals anders ein. Daher ist es sinnvoll, gleichzeitig bei mehreren Versicherern anzufragen. Haben Sie alle Angebote der Versicherer erhalten, geht es im zweiten Schritt an die Auswertung der Ergebnisse. Gerne unterstützen Sie unsere Versicherungsexperten dabei, ein Angebot mit günstigen Bedingungen zu finden. Hierdurch sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern profitieren gleichzeitig von der Erfahrung unserer Experten mit Vorerkrankungen wie Morbus Crohn.
Antrag auf Versicherungsschutz einreichen
Sie sind mit den Bedingungen und Tarifen eines Versicherungsangebots einverstanden? Dann können Sie anschließend Ihren Versicherungsvertrag unterschreiben und diesen Ihrem potentiellen Versicherer zuschicken. Ein paar Konditionen entsprechen nicht Ihren Vorstellungen? Gerne übernehmen wir die Besprechung der Vertragsausgestaltung für Sie und helfen bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ihrem Wunschversicherer.
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Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Morbus Crohn?
50 Prozent Berufsunfähigkeit
Wird Ihre Berufsfähigkeit durch die Morbus Crohn Erkrankung zu mindestens 50 Prozent dauerhaft beeinträchtigt, haben Sie Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Dauerhaftigkeit muss dabei mindestens sechs Monate gegeben sein und zudem vom Arzt bestätigt werden. Wie lange Sie die BU-Rente erhalten, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Grundsätzlich ist eine Auszahlung jedoch so lange möglich, wie die Morbus Crohn Schübe anhalten. Ist keine Besserung Ihres Gesundheitszustandes in Sicht, läuft die Zahlung der BU-Rente unbegrenzt weiter – maximal jedoch bis zum 67. Lebensjahr. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wird von Ihnen im vorhinein bei Vertragsunterzeichnung bestimmt.
Kein Leistungsausschluss
Haben Sie einen BU-Vertrag mit Leistungsausschluss geschlossen, muss der Versicherer keine BU-Rente auszahlen – zumindest dann nicht, wenn die Berufsunfähigkeit auf die ausgeschlossene Erkrankung zurückzuführen ist. Hat Ihr Versicherer beispielsweise Morbus Crohn aus dem Vertrag ausgeklammert, haben Sie keinerlei Anspruch auf Rentenzahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Sollte eine derartige Klausel Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sein, sollten Sie mit Ihrem Versicherer nachverhandeln. In vielen Fällen kann eine „Nachschaumöglichkeit“ vereinbart werden, mittels derer die Ausschlussklausel nach zwei oder drei Jahren aus dem Vertrag gestrichen werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Versicherte sowohl behandlungs- als auch beschwerdefrei während dieses Zeitraums waren.
Keine Verweisbarkeit
Ist im BU-Vertrag eine Verweisung vereinbart worden, erhalten Sie trotz Berufsunfähigkeit durch Morbus Crohn keine Berufsunfähigkeitsrente. Hierbei ist grundsätzlich egal, ob es sich um eine konkrete oder abstrakte Verweisung handelt. Denn mit beiden Klauseln verweist Sie Ihr Versicherer lediglich auf eine neue bzw. vereinbarte Tätigkeit, anstatt Sie mit einer monatlichen BU-Rente auszubezahlen. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Versicherung bei Morbus Crohn zahlt, sollten Sie auf Verweisungsklauseln achten.
Leistungsantrag einreichen
Um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Leistungsantrag bei Ihrer Versicherung stellen. Neben dem Leistungsantrag ist ebenfalls ein Gutachten Ihres Arztes notwendig sowie eine Darstellung Ihres Tagesablaufs. Sobald Ihr Versicherer obige Unterlagen erhalten und den Antrag bewilligt hat, bekommen Sie die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt.
So füllen Sie den Leistungsantrag richtig aus
Fazit
Chronische Erkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa gelten als schwer versicherbar. Doch auch mit diesen Krankheiten ist es grundsätzlich möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn neben der Krankheit spielt auch die Intensität der Symptome sowie die Beschwerdezeiträume eine entscheidende Rolle bei der Versicherbarkeit des Patienten. Leichte Morbus Crohn Ausprägungen sind meist kein Hindernis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit Versicherungsbeschränkungen wie der Ausschlussklausel oder dem Risikozuschlag, erhalten jedoch auch Personen mit stärkeren Krankheitssymptomen die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit abzusichern.
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