Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Alkoholmissbrauch beachten müssen

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Liegt eine Alkoholsucht schon länger zurück, kann der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) durchaus möglich sein. Eine anonyme Risiko­voranfrage kann eine offizielle Ablehnung umgehen.
  • Personen, die aktuell oder vor Kurzem alkoholabhängig sind oder waren, haben nahezu keine Mög­lich­keiten, eine BU ab­zuschließen.
  • Hat sich die Alkoholsucht nach Abschluss der BU entwickelt, zahlt der Versicherer in der Regel die BU-Rente aus.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie trotz Alkoholmissbrauch eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abschließen und wann Sie eine private Berufs­unfähigkeitsrente bei Alkoholproblemen bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufsunfähig durch Alkoholmissbrauch
  2. BU abschließen trotz Alkoholmissbrauch
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was gilt als Alkoholmissbrauch?

Alkoholmissbrauch als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Alkoholismus und Berufs­unfähigkeit

Alkohol­miss­brauch kann zur Alkoholsucht führen. Beides kann Erwerbstätige stark in ihrem Berufsleben einschränken: Viele sind nicht mehr so leistungsfähig, haben mehr Fehltage, das Unfallrisiko steigt für sie selbst und andere und viele werden schließlich berufsunfähig. Dies zeigen die folgenden Daten und Fakten:

  • Berufs­unfähigkeit
    Psychische Erkrankungen, dazu zählt auch eine Alkoholsucht, sind mit rund 30 Prozent die häufigste Ursache einer Berufs­unfähigkeit (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Krebs ist mit 19,3 Prozent der zweithäufigsten Grund für eine Berufs­unfähigkeit. Dabei besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Krebs: Das Krebsrisiko ist durch Alkoholmissbrauch stark erhöht (Quelle: Deutsches Krebsforschungszentrum).
  • Schulbildung, Einkommen und Branche
    Bestimmte Teile der Bevölkerung haben ein erhöhtes Risiko für Alkoholmissbrauch: Personen mit einer niedrigeren Schulbildung oder ohne Schulabschluss haben häufiger einen von der Norm abweichenden erhöhten Alkoholkonsum, als jene mit einer hohen Schulbildung. Je niedriger das Gehalt, desto mehr Menschen missbrauchen Alkohol und Drogen. Besonders in den Branchen Gastgewerbe, Baugewerbe, Entsorgung, Bergbau oder auch Energie und Wasserversorgung haben viele Menschen einen problematischen Umgang mit Drogen und Alkohol (Quelle: Barmer Institut für Gesundheitsforschung). Auch Ärzte haben ein hohes Suchtrisiko (Quelle: Ärzteblatt).
  • Fehltage
    Menschen mit einem problematischen Alkoholkonsum sind dreimal häufiger krankgeschrieben (Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen). Die Techniker Krankenkasse verzeichnet beispielsweise für das Jahr 2023 7.337 Fälle von psychischen Störungen und Verhaltensstörungen durch Alkohol. Personen hatten aufgrund dieser Diagnose durchschnittlich 42,3 Fehltage (Quelle: Techniker Krankenkasse).

Volkskrankheit Alkoholismus

Statistiken zeigen zwar, dass der Alkoholkonsum in den letzten 40 Jahren langsam aber stetig sinkt (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Dennoch ist Alkoholismus nach wie vor eine Volkskrankheit: 7,9 Millionen Menschen in Deutschland im Alter von 18- bis 64 Jahre konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Problematisch ist der Alkoholkonsum bei etwa 9 Millionen Personen dieser Altersgruppe (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Berechnungen zufolge sterben jährlich über 40.000 Menschen vorzeitig an den Folgen Ihres Alkoholkonsums (Quelle: Deutsche Krebsforschungszentrum).

Icon Bier

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Alkoholmissbrauch

Ob Sie trotz Alkoholmissbrauch oder einer Alkoholabhängigkeit eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen können, hängt davon ab, wie lange Ihre Erkrankung zurückliegt:

  • Aktuelle Alkoholsucht
    Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ist nahezu unmöglich, wenn ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit besteht oder bis vor Kurzem bestand und von einem Arzt diagnostiziert wurde. Dies wird durch die psychischen und physischen Folgen begründet, die eine Alkoholgebrauchsstörung in der Regel mit sich bringt. Fast allen Versicherern ist die Absicherung eines (ehemaligen) Alkoholkranken deshalb zu riskant.
  • Alkoholsucht in der Vergangenheit
    Liegt der Alkoholmissbrauch oder die Alkoholsucht in der Vergangenheit, wird der Versicherer in der Regel Ihren Antrag auf eine BU individuell prüfen. Je nachdem, wie hoch er das Risiko für eine Berufs­unfähigkeit durch Alkohol einschätzt, kann er als Ausgleich einen höheren Beitrag (Risikobeitrag) oder den Ausschluss von Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit (Leistungsausschluss) anbieten. Auch eine Rückstellung des Antrags ist möglich. Das bedeutet, dass der Versicherer erst einen Versicherungsschutz anbieten kann, wenn abzusehen ist, dass die Behandlung wirklich Wirkung zeigt. Ist dem Versicherer das Risiko doch zu hoch, kann er den Antrag jedoch auch ablehnen.

Mehr zum Thema: BU abgelehnt – was tun?


Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Wer eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung abschließen möchte, muss in der Regel Fragen zum Gesundheitszustand und Vor­erkrankungen beantworten. Dort müssen Sie auch angeben, wie hoch gegebenenfalls Ihr Alkoholkonsum ist. Gesundheitsfragen zum Alkoholkonsum können zum Beispiel wie folgt aussehen und beziehen sich meist auf die letzten fünf Jahre – dies kann sich jedoch von Versicherer zu Versicherer unterscheiden:

  • „Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Alkohol zu sich (das heißt mehr als ein Monat lang täglich oder mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres?“ – Wird die Frage mit „Ja“ beantwortet, müssen oft nähere Angaben zur Häufigkeit, Dauer und Folgen gemacht werden. Die Zeiträume variieren von Versicherer zu Versicherer. Üblich sind 3, 5 oder 10 Jahre.
  • „Wurden Sie in den nachfolgend genannten Zeiträumen wegen Erkrankungen oder Beschwerden ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt? In den letzten fünf Jahren hinsichtlich Alkohol- oder Drogenkonsum?“
  • „Wurden Sie in den letzten zehn Jahren oder werden Sie wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Drogen beraten oder behandelt?“

So wie alle Fragen im Versicherungs­antrag müssen Sie auch diese Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Machen Sie unzureichende oder sogar falsche Angaben, verletzten Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht und der Versicherer kann dann die Auszahlung einer BU-Rente verweigern.

Mehr zu den Gesundheitsfragen in der BU


Anonyme Risikovoranfrage bei Alkoholabhängigkeit

Die sogenannte anonyme Risikovoranfrage ist eine Möglichkeit, ohne persönliche Daten einen BU-Antrag bei verschiedenen Versicherern ein­zureichen. Diese bearbeiten und reagieren auf solche Anfragen wie auf „echte“ Anträge. So können Sie im Vorfeld ohne Risiko einen Eindruck gewinnen, wie gut oder schlecht Ihre Chancen auf einen Versicherungsschutz sind und zu welchen Konditionen ein BU-Abschluss möglich wäre.

Icon Fragezeichen

Wenden Sie sich hierfür gerne an unsere BU-Experten. Diese kennen die Anbieter und den Versicherungsmarkt und können abschätzen, wo Sie gute Chancen haben. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular.


Sonderaktionen

Eine Möglichkeit, um mit einer (aktuellen oder überstandenen) Alkoholkrankheit eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu bekommen, sind Sonderaktionen von Versicherern. Komplett ohne Gesundheitsfragen sind diese Verträge jedoch nicht. Regelmäßig bieten jedoch einige Versicherer Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Unter diesen Fragen ist in der Regel keine zum Alkohol­konsum. Es muss jedoch nach wie vor die Frage beantwortet werden, ob ein Antrag auf Berufs­unfähigkeitsschutz schon einmal abgelehnt wurde. Oft richten sich diese Sonderaktionen an bestimmte Zielgruppen wie junge Leute, Rechtsanwälte oder Akademiker.

Ob und inwiefern eine solche Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung mit vereinfachter Gesund­heits­prüfung einen adäquaten Ver­sicherungsschutz bietet, muss abgewogen werden. Meist ist der Leistungsumfang solcher BU-Aktionen relativ gering.

Mehr zur BU ohne Gesundheitsfragen


Achten Sie auf Ausschlüsse und Klauseln

  • Die Ursache für Berufs­unfähigkeit kann neben dem exzessiven Alkoholkonsum auch eine Folgeerkrankung oder Begleiterscheinung sein. Dies ist etwa der Fall, wenn Betroffene einer schweren Depression verfallen und erst dann berufsunfähig werden. Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass psychische Erkrankungen wie Depressionen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
  • Weiterhin sollten Klauseln wie die konkrete oder abstrakte Verweisung explizit ausgeschlossen worden sein. Andernfalls kann der Berufs­unfähigkeits­versicherer anordnen, dass Sie es erst in einem völlig anderen Beruf versuchen, bevor er Ihnen die Berufs­unfähigkeitsrente auszahlt.

Alle BU-Klauseln und Regelungen im Überblick

Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Alkoholmissbrauch?

Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Sie haben Anspruch auf eine private Berufs­unfähigkeitsrente, wenn Ihre Berufs­unfähigkeit durch Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie müssen zu mindestens  50 Prozent nicht mehr in der Lage zu sein, Ihrem aktuellen Beruf nachzugehen.
  • Dieser Zustand muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Dies muss Ihnen ein Arzt schriftlich bestätigen. Dann können Sie einen Antrag beim Versicherer stellen, dem Sie am besten direkt alle nötigen ärztlichen Unterlagen, Befunde und Bescheinigungen beilegen.

So stellen Sie einen Leistungsantrag

Icon Kalender

Zeitpunkt der Alkoholsucht entscheidend

Versicherer prüfen bei Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit exakt nach, ob bereits vor Abschluss der Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung eine Vorerkrankung bestand oder nicht. Relevant sind diesbezüglich auch die Antworten, die Sie bei Vertragsabschluss im Rahmen der Gesund­heits­prüfung gegeben haben. Entwickelte sich die Alkoholerkrankung erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages, zahlt der Berufs­unfähigkeits­versicherer in der Regel die Berufs­unfähigkeitsrente.

Wann liegt eigentlich Alkoholmissbrauch vor?

Alkoholmissbrauch und Alkoholsucht/Alkoholabhängigkeit sind psychische Erkrankungen, genauer werden sie als Abhängigkeitssyndrom eingeordnet. Im international anerkannten und auch in Deutschland gültigen Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen (ICD) ist sie unter dem Code F10.2 „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ aufgenommen (Quelle: gesund.bund).

Psychische Anzeichen einer Alkoholsucht

Sind in den letzten 12 Monaten mindestens drei der sechs folgenden Kriterien erfüllt gewesen, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Alkoholsucht vor:

Icon Kopfschmerzen
  1. Starker Drang, Alkohol zu konsumieren
  2. Kontrollverlust über den Alkoholkonsum
  3. Immer höherer Konsum, da eine körperliche Toleranz entwickelt wurde
  4. Körperlich Entzugssymptome, wenn kein Alkohol getrunken wird
  5. Vernachlässigung anderer Interessen, zum Beispiel Hobbys, zugunsten des Alkoholkonsums
  6. Anhaltender Alkoholmissbrauch trotz eindeutig schädlicher Folgen

Quelle: Neurologen und Psychiater im Netz


Wann Alkoholkonsum krank macht

Übermäßiger Alkoholkonsum kann nicht nur psychisch krank machen, sondern auch körperlich. Körperliche Langzeitfolgen sind zum Beispiel, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leberschäden oder Schädigungen des Verdauungstrakts. Alkoholkonsum erhöht zudem das Risiko für Krebs­erkrankungen, Schlaganfälle oder Demenz. Die folgende Tabelle zeigt, wann Alkoholkonsum als riskant angesehen wird:

Riskanter Alkoholkonsum

GeschlechtAnzahl der StandardgläserEntspricht: Reinalkohol am TagBeispiel für Getränke pro Tag
Frauenmehr als 1 Standardglasmehr als 10–12 Grammmehr als ein Whisky, drei Liköre oder ein großes Glas Wein
Männer
mehr als 2 Standardgläser
mehr als 20–24 Grammmehr als ein großes Bier oder zwei Whisky
Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH